Start-ups in BW
Start-ups in BW:
Für mehr Wachstum und eine Erneuerung der Wirtschaft
Baden-Württemberg ist ein wirtschaftliches Powerhouse unter den deutschen Bundesländern. Auch im internationalen Vergleich gehört es zu den innovativsten und wirtschaftlich stärksten Regionen der Welt. Nur bei Start-ups – also bei neu gegründeten Unternehmen, die eine Innovation oder ein neues Geschäftsmodell im Kern ihrer Aktivitäten haben und die in den nächsten Jahren erheblich wachsen wollen – winkt Baden-Württemberg hinterher. Es gibt zu wenig Neugründungen, zu wenig Unternehmensfinanzierungen und damit zu wenig Innovation und Veränderung in unserer Wirtschaft.
Warum sind Start-ups so wichtig?
Wo steht die Start-ups Landschaft in BW?
Was belastet Start-ups in BW am meisten?
Wir haben daher das Thema Start-ups in Baden-Württemberg in den Mittelpunkt unserer Politik gerückt und eine ganze Serie an Berichtsanträgen an die Landesregierung gestellt. Wir wollten wissen, was sie plant, wie gut die bestehenden Maßnahmen greifen und wo die Probleme sind.
Unser Start-up-Programm für Baden-Württemberg formuliert zehn Ideen und Maßnahmen für mehr Wachstum und eine Erneuerung der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
Der eigentliche Anspruch, ein auch im internationalen Vergleich führender Start-up-Standort zu werden, läuft Gefahr, immer weniger realisiert zu werden. Unser Programm zeigt, wie das zu verhindern ist.
Fakten-Check Abend: XXL-Landtag vermeiden
Fakten-Check Abend
XXL-Landtag vermeiden – Steuergeld sparen
Im Zuge des neu beschlossenen Landtagswahlrechts steigt die Gefahr einer Aufblähung des Landtags massiv an. Um damit verbundene erhebliche Mehrkosten für den Steuerzahler zu verhindern, haben wir einen Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise in den Landtag eingebracht.
Der Gesetzentwurf sieht einer Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch zu reduzieren.
Unter Moderation der renommierten landespolitischen Journalistin Johanna Henkel-Waidhofer entspann sich eine lebhafte Diskussion, mit dem Professor für Politikwissenschaften an der Zeppelin Universität Friedrichshafen Prof. Dr. Joachim Behnke, dem Landesvorsitzenden des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg Eike Möller, dem Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V., Dr. Edgar Wunder, und der Stv. Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Julia Goll.
Den anderen demokratischen Fraktionen geht es um Pfründe, die sie nicht verlieren wollen, weshalb die FDP ein Volksbegehren zum Landtagswahlrecht anstrebt, sollte unser Vorschlag auf Reduktion der Wahlkreise in wenigen Wochen nicht angenommen werden. Wir wollen zurück auf die Sollgröße des Landtags von 120 und eine weitere Aufblähung vermeiden.
Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender
Wir bedanken uns bei den Experten aus Wissenschaft und Politik und den über 250 Gästen für eine lebhafte Diskussion im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg.
Frühkindliche Bildung: verlässlich und zukunftsfähig!
Frühkindliche Bildung:
verlässlich und zukunftsfähig!
Die frühkindliche Bildung in Baden- Württemberg steht aktuell vor großen Herausforderungen. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Fachkräfte und damit auch die Arbeitsbelastung des Personals massiv gestiegen. Auch die Zahl der Eltern, die auf der Suche nach einem Betreuungsplatz sind, hat zugenommen.
Aus unserer Sicht sollten die Eltern stets die Wahlfreiheit haben, ob sie ihre Kinder zu Hause erziehen, in die Obhut einer Kita geben oder die Angebote der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Hierfür muss es allerdings ausreichend niederschwellige Angebote geben. Zwar ist es der Landesregierung in den vergangenen Jahren gelungen, das Personal in den Kindertageseinrichtungen zu steigern. Verschiedene Studien zeigen jedoch, dass das Personal bei Weitem nicht ausreicht und Baden-Württemberg schon heute unter einem akuten Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung leidet. Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Situation an den Kitas weiter verschärft. Laut der Studie des Deutschen Kitaleitungskongresses (DKLK) der Gewerkschaft VBE aus dem Jahr 2021 mussten 88 Prozent der Krippen und Kindergärten in Baden-Württemberg zwischenzeitlich auf derart viel Personal verzichten, dass die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet werden konnte. Wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg wollen das ändern.
Für uns ist klar, dass es sich bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eben nicht um reine Betreuungsangebote handelt, sondern um Bildungseinrichtungen. Unser Ziel einer Bildungsgarantie für weltbeste Bildung schließt daher mit Nachdruck auch die Kindertagesbetreuung mit ein.
Wir Freie Demokraten wissen, dass man für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche Betreuung gewährleisten muss.
Für ein liberales Waffenrecht
Für ein liberales Waffenrecht:
Vernunft in Zeiten der Bevormundung
Vor nicht einmal drei Jahren trat die letzte Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Anlass für die Änderung war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie infolge der islamistischen Terroranschläge in Frankreich. Von Anfang an wies die FDP damals im Land wie im Bund darauf hin, dass die Verquickung strafbaren Handelns von Terroristen mit dem Verhalten unbescholtener Bürger und legaler Waffenbesitzer völlig verfehlt ist.
Die Razzia im Reichsbürger-Milieu und die erheblichen Unruhen in der Silvesternacht sind nun der Auslöser für einen schon reflexhaften Ruf nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.
Dabei ist der Ansatz, mit einer Beschränkung legalen Waffenbesitzes könne illegaler Waffenbesitz zuverlässig erschwert werden, verfehlt. Wir lehnen daher eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Diesen sehen wir vor allem in folgenden Punkten:
Statt einer pauschalen Verschärfung des Waffenrechts müssen wir uns dem Thema sachbezogen und in seiner Vielschichtigkeit widmen.
Unsere Ansprechpartner:
Abgeordnete
Mitarbeiter
Sven Jacobs
Diskussionsabend: E-Fuels – Kraftstoff für Klimaschutz
Diskussionsabend:
E-Fuels – Kraftstoff für Klimaschutz
Autoland Baden-Württemberg: Zwei Drittel der Bevölkerung besitzen ein Verbrenner-Fahrzeug. Denn Mobilität ist ein Grundbedürfnis und im ländlichen Raum sind viele auf ein eigenes Auto angewiesen.
Wir wollen aber auch anspruchsvolle Klimaziele erreichen – Gesellschaft und Wirtschaft stehen unter einem hohen Umstellungsdruck. Dabei kommt nicht für jeden der Neuerwerb eines E-Autos in Frage.
E-Fuels, aus erneuerbarer Energie hergestellte Kraftstoffe, ermöglichen weitgehend klimaneutrale Mobilität, auch für Bestandsfahrzeuge.
Unter Moderation von Alexander Heilemann (Pforzheimer Zeitung) diskutierten Prof. Dr. Thomas Koch (Leiter Institut Kolbenmaschinen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)), Werner Steber (Geschäftsführer Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK)), Timo Gerstel (Geschäftsführer Autohaus Gerstel) und Friedrich Haag (Sprecher der Fraktion für individuelle Mobilität).
Re-Live
Wir haben schon früh die Potenziale von synthetischen Kraftstoffen für die Erreichung der Klimaziele erkannt. Schon heute gibt es eine klimafreundliche Alternative, die dabei die Wertschöpfung und den Wohlstand in unserem Land erhält: Synthetische Kraftstoffe, die Stück für Stück hochskaliert werden sollten.
Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender
Wir bedanken uns bei den Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und den über 100 Gästen für einen offenen Diskussionsabend im Autohaus Gerstel in Pforzheim.
Weltspitze werden – beim Wasserstoff
Weltspitze werden-
beim Wasserstoff
Abschied vom grün-schwarzen Abstieg
Krieg, Krise und Klimawandel stellen Baden-Württemberg vor bislang ungekannte Herausforderungen. Der russische Überfall auf die Ukraine hat tiefgreifende Abhängigkeiten offengelegt und unsere Energieversorgung in eine schwere Krise gestürzt. Rund 80 Prozent unserer Energie wird gegenwärtig importiert. Rund 80 Prozent unserer Energie stammt aus Kohle, Öl und Gas. Auch nach Jahren intensiver Förderung ist der Anteil der Windkraft am baden-württembergischen Energiesystem mit unter einem Prozent verschwindend gering.
Unter Grün-Schwarz hat Baden-Württemberg die Klimaneutralität bereits für 2040 ins Auge gefasst. Schon 2030 soll der landeseigene CO2-Ausstoß die Emissionen von 1990 um ganze 65 Prozent unterschreiten.
Heute, nach über 30 Jahren Energiewende, belaufen sich die Emissionseinsparungen auf kaum 23 Prozent. Ein Großteil der Wegstrecke liegt folglich noch vor uns: Was in 30 Jahren nur schwer gelang, muss bis 2030 verdreifacht werden. Einen zukunftsfähigen Plan, mit dem Baden-Württemberg die Transformation hin zur Klimaneutralität gelingen kann, hat indes auch die dritte Regierung Kretschmann nicht vorlegen können. Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem Ende der Kohleverstromung wird der Bedarf an alternativen Energieträgern stark steigen. Große Mengen klimafreundlicher Energie werden nötig sein, um Baden-Württemberg sicher in die Zukunft zu führen. Neue Wege der Energieversorgung müssen eingeschlagen, neue Energieträger erschlossen werden.
Wasserstoff – für eine wirtschaftsstarke Energiewende
Für uns Freie Demokraten steht fest: Der Weg zur Klimaneutralität kann nur mit klimafreundlichem Wasserstoff gelingen. Wasserstoff verbrennt klimaneutral und lässt sich in allen Bereichen einsetzen. Seine Derivate sind vielfältig, sein Zukunftspotenzial ist enorm. Durch die Einspeisung von Wasserstoff ins Gasnetz ließen sich schon heute gewaltige CO2-Einsparungen erzielen. Gasheizungen können mit Wasserstoff weiterbetrieben, kostspielige Sanierungen können vermieden werden. In der Industrie lässt sich Wasserstoff sowohl thermisch als auch stofflich als klimafreundliche Alternative zu Erdgas nutzen. Mit einem etwa dreimal so hohen Energiegehalt wie Benzin können Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe zur treibenden Kraft einer bürgernahen Verkehrswende werden. Mit ihrem hohen Zukunftspotenzial werden Wasserstofftechnologien in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen. Allein bis 2050 beläuft sich ihr Marktpotenzial auf über 2,3 Billionen Euro und mehr als 30 Millionen Arbeitsplätze. Wir wollen Ökonomie und Ökologie, Konjunktur und Klimaschutz verbinden. Wir wollen, dass Baden-Württemberg bei Wasserstofftechnologien weltspitze wird. So können wir Klimaschutz aktiv angehen und Baden-Württemberg als Hochtechnologiestandort am Weltmarkt neu positionieren.
Für Farbenvielfalt beim Wasserstoff!
Wasserstoff
Wasserstoff kann durch verschiedene Verfahren gewonnen werden. Je nach Verfahren wird Wasserstoff unterschiedlichen „Farben“ zugeordnet:
Zu lange schon wurde unter den drei Kretschmann-Kabinetten über die Farbenlehre sinniert. Wir Freie Demokraten fordern den zügigen Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft. Wir Freie Demokraten fordern Farbenvielfalt beim Wasserstoff!
Wasserstoff – für eine krisenfeste Energieversorgung
Damit der Aufstieg gelingt, muss der Einstieg ermöglicht werden. Mit Technologie made in Baden-Württemberg und dem Know-how unserer Ingenieure wollen wir die wind- und sonnenreichen Länder dieser Welt dabei unterstützen, Wasserstoff in industriellem Maßstab herzustellen. Mit zukunftsfähigen Energiepartnerschaften wollen wir den Import von Wasserstoff regeln und für klimafreundliche Energie in Baden-Württemberg sorgen. Wir stehen für mehr Vielfalt in der Energieversorgung und für mehr Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Als Freie Demokraten fordern wir den gezielten Ausbau der heimischen Wasserstoffgewinnung. Dezentral erzeugt, kann Wasserstoff als Stromspeicher die Kosten und den Aufwand für Netzeingriffe reduzieren, die Effizienz unseres Energiesystems hingegen steigern. Witterungsbedingte Überschüsse bei der Wind- und Solarenergie können genutzt, saisonale Schwankungen in der Stromproduktion können ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung fit für die Zukunft zu machen, fordern wir Freie Demokraten wasserstofftaugliche Gaskraftwerke für Baden-Württemberg. Prognose und Planung, Bau und Betrieb neuer Kraftwerke wollen wir vereinfachen, die Effizienz neuer Kraftwerke durch die Einbindung in die Netztransformation steigern. Gas- und Wasserstoffwirtschaft müssen für uns Freie Demokraten integral betrachtet und gemeinsam reguliert werden. Das Commitment der Branche, schon 2030 viele Landkreise mit Wasserstoff beliefern zu können, erfordert schleunigst politisches Back-up. Wir wollen, dass Baden-Württemberg beim Wasserstoff weltspitze wird. Mit einem technologie- und anwendungsoffenen Ordnungsrahmen wollen wir den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft sektorübergreifend begleiten und den Aufstieg zur Weltspitze in allen Bereichen fördern.
Den Anschluss nicht verlieren!
Der Transport und die Verteilung von Wasserstoff kann nur mit einer intakten Infrastruktur erfolgen. Für die Jahre 2030 und 2050 haben sich die Fernleitungsnetzbetreiber bereits auf klare Auf- und Ausbauziele für das deutsche Wasserstoff-Transportnetz verständigt. Durch die Umrüstung der bereits vorhandenen Gasinfrastruktur lassen sich die Kosten begrenzen: bis 2050 soll der Bau des Wasserstoff-Transportnetzes die Schwelle von 18 Mrd. Euro nicht überschreiten und damit um ein Vielfaches unter den prognostizierten Kosten für den Stromnetzausbau liegen.
Um rund 500 Großindustriekunden, 1,8 Mio. Unternehmen sowie 21 Mio. private Haushalte mit Wasserstoff zu versorgen, planen auch die Verteilnetzbetreiber eine rasche Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff. Mit dem Gasnetzgebietstransformationsplan der Initiative H2vorOrt hat die Branche ambitionierte Etappenziele ins Auge gefasst. Schon 2030 sollen Kunden vielerorts mit 100 Prozent Wasserstoff beliefert werden. Damit Baden-Württemberg beim Zukunftsthema Wasserstoff den Anschluss nicht verliert, fordern wir ein politisches Back-up für die Transformation der Netze.
Wasserstoff – für eine bürgernahe Verkehrs- und Wärmewende
Weltweit ist Baden-Württemberg für seine Automobil- und Zuliefererindustrie bekannt. Sie ist für zahlreiche Arbeitsplätze und einen Großteil unseres Wohlstands verantwortlich. Mit einer einseitigen Politik für die E-Mobilität drohen Job- und Wohlstandsverlust. In Deutschland und Baden-Württemberg wären 410.000 Arbeitsplätze betroffen. Wir wollen diese Arbeitsplätze sichern und mit Wasserstoff Wohlstand und Wirtschaftswachstum nach Baden-Württemberg holen. Als Grundlage synthetischer Kraftstoffe lässt sich mit Wasserstoff der in Baden-Württemberg erfundene Verbrennungsmotor klimafreundlich betanken. Millionen Verbrenner könnten fit für die Zukunft gemacht, mehr als 470.000 neue Arbeitsplätze und über 36 Mrd. Euro Wertschöpfung pro Jahr nach Baden-Württemberg geholt werden. Da Verbrenner in Baden-Württemberg, Deutschland und der Welt über 99 % des PKW-Bestands ausmachen und auch in den übrigen Mobilitätsbereichen unangefochten und oftmals alternativlos Verwendung finden, muss der Automobilstandort Baden-Württemberg bei synthetischen Kraftstoffen zum Vorreiter werden. Da synthetische Kraftstoffe auch in anderen Bereichen, etwa in der Wärmeversorgung oder der Industrie als CO2-neutrale Alternative zu Erdöl den wirtschaftsverträglichen Wandel hin zur Klimaneutralität einläuten können, fordern wir Freie Demokraten zukunftsfähige Energiepartnerschaften mit in Frage kommenden Herstellungsländern. Ziel muss es sein, die Energie- und Klimapolitik der Gegenwart an die Erfordernisse der Zukunft anzupassen und die Eindämmung des menschengemachten Klimawandels als eine weltweit zu bewältigende Herausforderung zu begreifen, der nur mit grenzüberschreitenden Energiemärkten Rechnung getragen werden kann. Mit einer technologie- und anwendungsfreundlichen Industriepolitik und unseren Kompetenzen im Maschinenbau wollen wir Freie Demokraten Ökonomie und Ökologie verbinden und auch weltweit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit synthetischen Kraftstoffen wollen wir Freie Demokraten klimafreundliche Mobilität, klimafreundliche Wärme und klimafreundliches Wirtschaften für alle möglich machen.
Klimafreundliche Mobilität für alle möglich machen!
Rund ein Drittel des Energieverbrauchs und ein etwa ebenso großer Anteil der landeseigenen CO2-Emissionen entfallen in Baden-Württemberg auf den Verkehrssektor. Vor allem der Straßenverkehr trägt zu Energieverbrauch und Emissionsausstoß bei. Von den über 7 Mio. in Baden-Württemberg zugelassenen PKW, LKW und Bussen werden über 99 Prozent von einem Verbrennungsmotor angetrieben. Auch nach Jahren intensiver Förderung ist der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge mit unter einem Prozent verschwindend gering.
Mit synthetischem Kraftstoff kann schon heute jeder Verbrennungsmotor CO2-neutral betrieben werden. Synthetische Kraftstoffe bestehen aus Wasserstoff und CO2. Da bei der Verbrennung nur genau jene Menge CO2 freigegeben wird, die zuvor für die Herstellung verwendet wurde, verbrennen synthetische Kraftstoffe CO2-neutral. Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg fordern wir das Ende der Ein-Prozent-Politik für die E-Mobilität und mehr Einsatz bei synthetischen Kraftstoffen im Autoland Baden-Württemberg. Mit synthetischem Kraftstoff wollen wir Freie Demokraten das Klima schützen.
Zentrale Forderungen im Überblick
Wir wollen, dass Baden-Württemberg beim Wasserstoff weltspitze wird. Mit Technologie made in Baden-Württemberg und dem Know-how unserer Ingenieure wollen wir die wind- und sonnenreichen Länder dieser Welt dabei unterstützen, Wasserstoff in industriellem Maßstab herzustellen.
Wir stehen für mehr Vielfalt in der Energieversorgung und für mehr Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Mit zukunftsfähigen Energiepartnerschaften wollen wir den Import von Wasserstoff regeln und für klimafreundliche Energie in Baden-Württemberg sorgen.
Dezentral erzeugt, kann Wasserstoff als Stromspeicher die Kosten und den Aufwand für Netzeingriffe reduzieren, die Effizienz unseres Energiesystems hingegen steigern Als Freie Demokraten fordern wir den gezielten Ausbau der heimischen Wasserstoffgewinnung.
Um die Stromversorgung fit für die Zukunft zu machen, fordern wir Freie Demokraten wasserstofftaugliche Gaskraftwerke für Baden-Württemberg. Prognose und Planung, Bau und Betrieb neuer Kraftwerke müssen vereinfacht, die Effizienz neuer Kraftwerke durch die Einbindung in die Netztransformation gesteigert werden.
Gas- und Wasserstoffwirtschaft müssen für uns Freie Demokraten integral betrachtet und gemeinsam reguliert werden. Das Commitment der Branche, schon 2030 viele Landkreise mit Wasserstoff beliefern zu können, erfordert schleunigst politisches Back-up.
Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg fordern wir mehr Einsatz bei synthetischen Kraftstoffen im Autoland Baden-Württemberg. Mit synthetischem Kraftstoff wollen wir Freie Demokraten das Klima schützen und zukunftsfähigen Wohlstand in Baden-Württemberg schaffen.
Unsere Arbeit im Landtag!
Plenardebatte
Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Wasserstoff-Roadmap der grün-schwarzen Landesregierung vom 02.02.2022.
Anträge
Erwartung und Entwicklung von Elektrolyseleistung in Baden–Württemberg
Transformation der Fernleitungs– und Verteilnetze in Baden–Württemberg
Dezentrale Wasserstoffgewinnung in Baden-Württemberg
Potenziale der Wasserkraftnutzung für die Energieversorgung
Damit Baden-Württemberg beim Wasserstoff weltspitze wird.
Wie sicher in die Zukunft?
Wie sicher in die Zukunft?
Energie- und Klimapolitik auf dem Prüfstand
Krieg, Krise und Klimawandel stellen Baden-Württemberg vor bislang ungekannte Herausforderungen. Der russische Überfall auf die Ukraine hat tiefgreifende Abhängigkeiten offengelegt und unsere Energieversorgung in eine schwere Krise gestürzt. Rund 80 Prozent unserer Energie wird gegenwärtig importiert. Rund 80 Prozent unserer Energie stammt aus Kohle, Öl und Gas. Auch nach Jahren intensiver Förderung ist der Anteil der Windkraft am baden-württembergischen Energiesystem mit unter einem Prozent verschwindend gering.
Unter Grün-Schwarz hat Baden-Württemberg die Klimaneutralität bereits für 2040 ins Auge gefasst. Schon 2030 soll der landeseigene CO2-Ausstoß die Emissionen von 1990 um ganze 65 Prozent unterschreiten. Heute, nach über 30 Jahren Energiewende, belaufen sich die Emissionseinsparungen auf kaum 23 Prozent. Ein Großteil der Wegstrecke liegt folglich noch vor uns: Was in 30 Jahren nur schwer gelang, muss bis 2030 verdreifacht werden (Abb. 2). Einen zukunftsfähigen Plan, mit dem Baden-Württemberg die Transformation hin zur Klimaneutralität gelingen kann, hat indes auch die dritte Regierung Kretschmann nicht vorlegen können.
Unsere zentralen Forderungen – Sicher durch Krieg und Krise
Wir fordern die befristete Weiternutzung der Kernenergie, den befristeten Weiterbetrieb von Neckarwestheim 2. Durch die Beschaffung neuer Brennelemente wollen wir Freie Demokraten die Kernkraft noch bis 2026 nutzen. Die grün-konservative Kretschmann-Koalition fordern wir zu einem klaren Commitment zur Kernenergie und zu mehr Einsatz gegenüber dem grün-geführten Bundeswirtschaftsministerium auf.
Um jederzeit die Sicherheit unserer Stromversorgung zu garantieren, fordern wir Freie Demokraten die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Kraftwerke. Kohlekraftwerke müssen zurück ans Netz, Genehmigungsverfahren – auch bei unternehmensinternen Umstellungen von Erdgas auf Kohle und Öl – müssen beschleunigt werden.
Um das zur Verfügung stehende Energieangebot auszuweiten und Wirtschaft und Gesellschaft effektiv zu entlasten, fordern wir Freie Demokraten die Erkundung und Erschließung heimischer Erdgasvorkommen. Gegenüber dem Bund muss sich die Landesregierung für die Modernisierung des geltenden Rechtsrahmens einsetzen. Hürden gehören umfänglich abgebaut, Gas gehört umweltschonend gefördert.
Wir Freie Demokraten wollen mehr Biomasse in Baden-Württemberg nutzen. Holzöfen müssen in Betrieb genommen, Hürden für Biogasanlagen müssen abgebaut werden. Für die rund 1.000 Biogasanlagen im Land fordern wir eine befristete Befreiung von Auflagen und mehr Flexibilität bei dem zum Einsatz kommenden Stoffmix.
Da ein erheblicher Teil unseres Energieverbrauchs auf die Bereitstellung von Wärme entfällt, wollen wir Freie Demokraten die Wärmeversorgung verbessern. Erdwärme muss verstärkt erschlossen, Abwärme vermehrt genutzt werden.
Unsere zentralen Forderungen – Sicher in die Zukunft
Wir wollen die Pariser Klimaziele erreichen, indem Baden-Württemberg durch Innovation und Technologie seinen Beitrag leistet, dass Klimaschutz weltweit gelingen kann.
Wir wollen, dass Baden-Württemberg beim Wasserstoff weltspitze wird. Mit Technologie made in Baden-Württemberg und dem Know-how unserer Ingenieure wollen wir die wind- und sonnenreichen Länder dieser Welt dabei unterstützen, Wasserstoff in industriellem Maßstab herzustellen.
Dezentral erzeugt, kann Wasserstoff als Stromspeicher die Kosten und den Aufwand für Netzeingriffe reduzieren, die Effizienz unseres Energiesystems hingegen steigern Als Freie Demokraten fordern wir den gezielten Ausbau der heimischen Wasserstoffgewinnung
Wir stehen für mehr Vielfalt in der Energieversorgung und für mehr Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Mit zukunftsfähigen Energiepartnerschaften wollen wir den Import von Wasserstoff regeln und für klimafreundliche Energie in Baden-Württemberg sorgen.
Um die Stromversorgung fit für die Zukunft zu machen, fordern wir Freie Demokraten wasserstofftaugliche Gaskraftwerke für Baden-Württemberg. Prognose und Planung, Bau und Betrieb neuer Kraftwerke müssen vereinfacht, die Effizienz neuer Kraftwerke durch die Einbindung in die Netztransformation gesteigert werden.
Gas- und Wasserstoffwirtschaft müssen für uns Freie Demokraten integral betrachtet und gemeinsam reguliert werden. Das Commitment der Branche, schon 2030 viele Landkreise mit Wasserstoff beliefern zu können, erfordert schleunigst politisches Back-up.
Als Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg fordern wir mehr Einsatz bei synthetischen Kraftstoffen im Autoland Baden-Württemberg. Mit synthetischem Kraftstoff wollen wir Freie Demokraten das Klima schützen und zukunftsfähigen Wohlstand in Baden-Württemberg schaffen.
Um den weltweiten Klimawandel einzudämmen, setzen wir Freie Demokraten auch auf bewährte Verfahren zur Speicherung und Nutzung von CO2. Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) wollen wir endlich möglich machen. Von der grün-konservativen Kretschmann-Koalition fordern wir den Einstieg in die Kohlenstoffwirtschaft.
Die Haushaltsberatungen – ein Blick hinter die Kulissen
Die Haushaltsberatungen – ein Blick hinter die Kulissen
„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann“, singt Johanna von Koczian in einem berühmten deutschen Schlager. Doch das stimmt sowohl weder im Privaten (die Deutschen verbringen ca. drei Stunden täglich mit Haushaltsarbeit) und schon gar nicht in der Politik. Im Gegenteil, der Haushaltsplan ist ein Produkt eines mehrmonatigen Prozesses mit Beratungen, Diskussionen und Änderungen.
Die Antworten hierzu finden sich im Haushaltsplan der Landesregierung, der die Ziele und Aufgaben des Landes sowie deren Finanzierung festlegt.
In diesem Jahr wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Der Vorteil, dass der Haushalt bereits für die kommenden zwei Jahre beschlossen wird, liegt darin, dass die Landesregierung entlastet wird und somit Ressourcen eingespart werden. Da es jedoch des Öfteren zu unvorhergesehenen Entwicklungen kommt, wird ein Doppelhaushalt in darauffolgenden Jahren zumeist um so genannte Nachtragshaushalte ergänzt. Gegliedert ist der Haushaltsplan in 18 Einzelpläne, welche jedem Ressort zugewiesen sind. In den Einzelplänen schlägt das zuständige Ministerium u.a. Einnahmen und Ausgaben für den entsprechenden Bereich vor.
Phase 1: Die Landesregierung arbeitet den Haushalt aus
Der Haushalt 2023/24 wurde im Oktober 2022 von dem Kabinett mit einem Volumen von insgesamt 121,4 Mrd. € (2023: 61 Mrd. €; 2024: 60,4 Mrd.€) ausgearbeitet. Ein Merkmal kennzeichnet alle Regierungen Kretschmann, und das setzt sich auch in diesem Haushalt fort: Die Ausgaben steigen rasant. Was wiederum die Landesregierung nicht davon abhält, uns einen Haushalt zu präsentieren, der keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger enthält.
Dieser Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus!
Phase 2: Der Etat wird in das Parlament eingebracht
Der Entwurf zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 wurde am 26. Oktober 2022 von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ins Parlament eingebracht. Damit starten die parlamentarischen Beratungen über den Staatshaushaltsplan. Das Prozedere gehört zum so genannten Etat-oder Haushaltsrecht, welches auch als Königsrecht des Parlaments bezeichnet wird. Demnach muss die Landesregierung die Abgeordneten über sämtliche Ausgaben informieren und jede davon über den Haushaltsplan vom Parlament bewilligen lassen. Damit kommt unserer Fraktion als Teil der Opposition eine wichtige Kontrollfunktion zu.
Phase 3: Beratungen in den Arbeitskreisen der Fraktion
Nachdem die Finanzministerin den Haushaltsplan im Plenum vorgestellt hat, folgen die Beratungen in den Arbeitskreisen der Fraktionen. Arbeitskreise befassen sich mit je einem Themenbereich und bestehen aus den fachlich zuständigen Abgeordneten und parlamentarischen Beratern.
Phase 4: Die erste Beratung im Parlament
Eine Woche nach der Einbringung des Haushalts haben Abgeordnete aller Fraktionen die Möglichkeit, Stellung zur Rede der Finanzministerin zum Staatshaushaltsplan zu nehmen. Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke nutzte diese Redemöglichkeit, um auf Schwachstellen im Haushalt hinzuweisen und Verbesserungsvorschläge basierend auf den Arbeitskreisberatungen zu präsentieren.
Unser Fazit fällt deutlich aus:
Es handelt sich hierbei insgesamt um einen Haushalt, der die Probleme der Gegenwart nicht löst und in unverantwortlicher Dreistigkeit eine wachsende Schuldenlast künftigen Generationen auferlegt.
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender
Phase 5: Beratungen im Finanzausschuss
Entwicklung des Haushalts über die Jahre
Der Haushaltsumfang belief sich 1996 noch auf 31,8 Milliarden Euro, 2011 – nach 15-jähriger Regierungszeit der FDP – dann auf 35,1 Milliarden Euro . Dies entspricht einem Anstieg von gut 10 Prozent. Dem gegenüber stehe das derzeitige Haushaltsvolumen von 61,0 Milliarden Euro, was in den 12 Jahren unter dem grünen Ministerpräsidenten Kretschmann einen Anstieg von 75 Prozent bedeutet.
Und was sagen die anderen Fraktionen zu dem Vorschlag der Liberalen? Das erfuhren die Abgeordneten in den Beratungen im Finanzausschuss, welche sich über mehrere Tage erstreckten. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen diskutierten unsere Abgeordneten die Änderungsanträge der anderen Fraktionen. Welchen Änderungen können wir zustimmen, welche lehnen wir ab? Mit dieser Position gingen die zuständigen Abgeordneten in ihrem jeweiligen Fachgebiet in die Beratung, um dort mit den Kollegen der anderen Fraktionen die Änderungsanträge der Oppositions-und Regierungsfraktionen zu diskutieren.
Die Landesregierung predigt schwierige Zeiten, vergisst aber das Sparen. Die Menge an Ausgaben, die jetzt nach der Steuerschätzung plötzlich möglich wurden, ist enorm. Dabei sieht die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse vor, sich gegen zukünftige Einnahmeausfälle zu wappnen. Doch dies geschieht einerseits zu zaghaft, andererseits verfrüht.
Phase 6: Die zweite Beratung im Parlament
Auf die Haushaltsberatungen im Finanzausschuss folgt die zweite Beratung im Parlament. Hier werden binnen drei Tagen alle Einzelpläne diskutiert und nochmals Änderungsanträge eingebracht. Doch das Schicksal einer Oppositionspartei ist, dass auch für die Zukunft unsere Anträge keine Mehrheit im Parlament finden.
Wir kritisieren u.a
- Stellenaufwuchs: ein Plus von 50 % in gut zehn Jahren im eigenen Staatsministerium sowie in der Regierung – jetzt erklärt der Ministerpräsident scheinheilig, auf zusätzliche Stellen im Staatsministerium verzichten zu können
- Bürokratieabbau: Jahrelang die Vorschläge des Normenkontrollrats ignoriert, jetzt scheinheilig einen zusätzlichen Bürokratieabbaubeauftragten berufen
- Migrationspolitik: Gipfeltreffen das nur Lyrik hervorbrachte und sich vor konkreten Entscheidungen drückte. Die Migrationsministerin will den schutzsuchenden afghanischen Ortskräften die Türe weisen, worauf der Ministerpräsident sie umgehend wieder zurückpfeift
- Bildungspolitik: alle Rankings gingen für Baden-Württemberg steil bergab – und Ministerpräsident Kretschmann sucht nur nach Sündenböcke.
- Energiepolitik: 1.000 Windräder angekündigt, nur 5 geliefert – und Ministerpräsident Kretschmann findet wieder einen Sündenbock: Bundesminister Peter Altmaier
Der Landesregierung fällt die Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen in den Schoß. Durch die bevorstehende Rezession kann man 1,2 Milliarden Schulden machen, statt 421 Mio zu tilgen. Grün-Schwarz greift sofort zu, denn Schuldenmachen ist ja auch viel einfacher als zu Sparen.
Same procedure as every year!
Phase 7: Die dritte Beratung im Parlament
Eine Woche nach der zweiten Beratung folgt die dritte und letzte Beratung im Plenum. Da die Einzelpläne bereits im Vorfeld besprochen wurden, geht es in dieser Debatte primär um grundsätzliche Erwägungen zum Haushalt. Die Haushaltsberatungen schließen mit der Schlussabstimmung, in welcher der Haushalt in der Regel angenommen wird.
Und so zeigt sich: Das bisschen Haushalt macht sich zumindest in der Politik nicht von allein.
Warum es einen Breitbandförderstopp NICHT gibt
Warum es einen Breitbandförderstopp NICHT gibt
Der Fördertopf des Bundes für die Gigabitförderung ist im Oktober 2022 überzeichnet worden. Daraufhin hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angekündigt, keine weiteren Förderanträge der Kommunen mehr anzunehmen.
Bisher sind 3,1 Milliarden Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Das ist so viel, wie nie zuvor.
Vor allem die CDU und die kommunalen Spitzenverbände werfen der FDP vor, einen Breitbandförderstopp verfügt zu haben. Das entspricht nicht den Tatsachen! 87% des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen erfolgen ohne staatliche Förderung. Lediglich 13% des Ausbaus erfolgt gefördert.
Der Ausbau geht also unvermindert weiter.
Aktuelle Entwicklung
Ab 2023 soll eine neue, bessere Förderrichtlinie gelten, die einen echten Glasfaserausbau zum Ziel hat und Fördermittel dort einsetzt, wo voraussichtlich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird.
Die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland über das sog. Graue-Flecken-Programm der Vorgängerregierung hat die Nachfrage beschleunigt. Durch die Anhebung der Aufgreifschwelle von 30 auf 100 Mbit/s sind zahlreiche Kommunen förderfähig geworden. Für 2022 Jahr hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro bereitgestellt. Es handelt sich um das größte Finanzvolumen, das bisher für diesen Zweck in den Bundeshaushalt eingestellt wurde (bisher durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro/Jahr).
Die bereitgestellten Mittel waren bereits im Oktober des Jahres ausgeschöpft und deutlich durch eingegangene Anträge überzeichnet. Der Förderaufruf musste deshalb am 17. Oktober 2022 beendet werden. Das BMDV hat die Länder direkt darüber informiert und sich mit diesen ausgetauscht. Seitdem können keine Förderanträge für neue Projekte mehr eingereicht werden.
Zahlen Daten Fakten
Gesamtes Fördervolumen
12,8 Mrd. € (in den Jahren 2015 bis Ende 2022)
2015: rd. 1,5 Mio. €
2016: rd. 1,35 Mrd. €
2017: rd. 2,24 Mrd. €
2018: rd. 600 Mio. €
2019: rd. 1,6 Mrd. €
2020: rd. 2,4 Mrd. €
2021: rd. 1,4 Mrd. €
2022: rd. 3,1 Mrd. €
Gebundenes Fördervolumen
11,1 Mrd. €
11,1 Mrd. € sind tatsächlich haushaltstechnisch gebunden. Die Überzeichnung resultiert aus der Beantragung. Das bedeutet, dass das BMDV Anträge erreicht haben, die derzeit nicht beschieden sind, aber über das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen hinausgeht.
Umsetzung
- Tatsächliche Projekte in Umsetzung: 2.500
- Damit zu realisierende Anschlüsse: 3,1 Mio.
Fördervolumen 2022
3,1 Mrd. €
- ein Drittel d. Fördermittel gingen nach Baden-Württemberg
- bis heute bewilligtes Fördervolumen: rd. 1,5 Mrd. €
- darüber hinaus beantragtes Fördervolumen: rd. 1,6 Mrd. €.
Ab 2023 können wieder Anträge im Rahmen des neuen Programms gestellt werden.
Wir haben immer wieder davor gewarnt, dass das Förderprogramm der Vorgängerregierung dazu führt, dass Förderungen nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Das führt zu einer Überförderung des Markts. Darum hat die FDP im Bund in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass künftig u.a. eine Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit gesetzt wird. Das gewährleistet, dass Fördermittel nur dort eingesetzt werden, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wahrscheinlich ist.
Weiteres Vorgehen
Trotz der vorübergehenden Antragspause bei der Förderung geht der Glasfaserausbau in Deutschland unvermindert weiter. Er ist überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt und schreitet mit großer Dynamik voran. Über 87 % der Glasfaseranschlüsse werden eigenwirtschaftlich errichtet. Bislang wurde nur jeder achte Glasfaseranschluss (13 %) mit staatlicher Förderung gebautGlasfaserausbau
Investitionen
Die Telekommunikationsunternehmen investieren jährlich rund 11 Mrd. Euro in den Breitbandausbau. Sie haben angekündigt, in den kommenden Jahren rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau zu investieren. Die Branche hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass Mitte 2021 mehr als 62 Prozent der Haushalte und Unternehmen gigabitfähig versorgt sind und sich der Anteil von mit Glasfaseranschlüssen versorgten Haushalten von 8 Prozent (Ende 2018) auf 16 Prozent (Mitte 2021) verdoppelt hat.
Förderung
Die Förderung unterstützt zielgerichtet dort, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau stockt und nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Wie bei allen staatlichen Investitionen liegt der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von Steuermitteln zu Grunde. Mehr Fördermittel führen nicht automatisch zu einem schnelleren Ausbau. Die Umsetzung der Förderprojekte erfolgt ebenfalls durch die Kapazitäten der Telekommunikationsunternehmen und der Bauwirtschaft, die dann für eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht mehr verfügbar sind. Die Gigabitförderung darf den eigenwirtschaftlichen Ausbau nur ergänzen und keinesfalls verdrängen. Eigenwirtschaftlicher Ausbau ist bis zu dreimal schneller als geförderter Breitbandausbau.
Es ist ein normaler Vorgang, dass Förderprogramme überzeichnet werden. Auch in Baden-Württemberg ist 2021 ein Fördertopf für den Breitbandausbau vor Ende der Förderung voll ausgeschöpft worden.
Neues Förderprogramm ab 2023
Die staatliche Förderung wird fortgesetzt. Im Haushalt wurden durch den Deutschen Bundestag für 2023 statt 3 Milliarden sogar 4 Milliarden zur Verfügung gestellt. Das ist dann das 2,5-fache der Förderung der Vorgängerregierung. Das BMDV geht vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers davon aus, dass das Fördervolumen in 2023 auf dem Niveau von 2022 gehalten werden kann. Die neue Förderung wird unter Wegfall der aktuellen Aufgreifschwelle (100 Mbit/s) erfolgen, d.h. noch mehr Gebiete werden förderfähig. Bereits mit den Ländern im Rahmen der Gigabitstrategie ist vereinbart, dass die zukünftige Förderung sinnvoll gesteuert und für die Gebiete priorisiert werden muss, in denen der größte Förderbedarf besteht. Neue Förderanträge müssen auf einem Markterkundungsverfahrensverfahren basieren, das auf Grundlage der Potenzialanalyse eingeleitet wurde. Die Potenzialanalyse wird derzeit erstellt und soll Ende 2022/Anfang 2023 vorliegen. Sie legt dar:
- wo der eigenwirtschaftliche Ausbau voranschreiten wird,
- wo der Nachholbedarf und das Förderbedürfnis am größten ist und
- wo die zur Verfügung stehenden Fördermittel hingelenkt werden müssen
Darauf aufbauend wird ein Förderkonzept erarbeitet und mit Ländern und Branche erörtert werden.
Mythos der CDU: „BW ist bei Gigabitanschlüssen vorne mit dabei“
Die CDU in Baden-Württemberg und allen voran Innenminister Strobl betreiben einen Etikettenschwindel bei der Bewertung des Zustands des „schnellen Internets“. Nachdem zunächst ausgiebig 96 % „schnelles Internet“ gefeiert wurden, was Bandbreiten von lediglich >50 Mbit/s bedeutet, wurde die Kommunikation geändert. Jetzt brüstet sich Strobl mit „60% gigabitfähigen Anschlüssen“. Die Zahl kommt von den TV-Kabelnetzen der Vodafone Deutschland, die teilweise ertüchtigt wurden, um maximal 1 Gbit/s im Download zu ermöglichen. In der Realität gelingt dies in der Regel nicht. Außerdem liegt die Upload-Geschwindigkeit bei maximal 30 Mbit/s. Hierfür wurde kein Cent an Fördermitteln aufgewendet! Echter zukunftsfähiger Gigabitausbau gelingt nur mit Glasfaseranschlüssen (FTTB/H), die beliebige Bandbreiten in Up- und Download ermöglichen.
Und was bedeutet das für Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg steht auf dem letzten Platz der Flächenländer beim Ausbau von Glasfaseranschlüssen! Das Land ist zwar Spitzenreiter beim Beantragen von Fördermitteln, ist bei der Glasfaserabdeckung mit 12% jedoch weit abgeschlagen. Sogar Bayern liegt mit 18%, trotz ähnlicher Topografie, weiter vorne. Der Rückstand beim Breitbandausbau im Land liegt also nicht am Geld, sondern an den schlechten Rahmenbedingungen. Andere Länder zeigen ein stärkeres Engagement, um auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen.
Bundesweit liegt Baden-Württemberg auf dem vorletzten Platz bei der Glasfaserabdeckung von Haushalten. Wir finden, das wird unserem wichtigen Standort als Wirtschaftsregion nicht gerecht. Eine flächendeckende Abdeckung mit gigabitfähigen Netzen bedeutet für uns Glasfaser bis in jedes Gebäude, also Glasfasernetze mit buchbaren FTTB/H-Verfügbarkeit von > 1 Gbit/s. Das muss das Ziel für unser Land sein.
Was braucht es dazu?
Bei Wirtschaft, Verwaltung, Verkehr, Bildung und Mobilität ist die Digitalisierung ein Booster für mehr Fortschritt und Klimaschutz, gleichzeitig aber auch für neue Chancen. Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck. Für uns bieten digitale Lösungen die Chance, das Leben der Menschen einfacher und besser zu machen. Dafür braucht es jetzt ein entschlosseneres Vorgehen beim Ausbau digitaler Infrastruktur – und zwar im stärkeren Verbund zwischen Land, Kommunen und Netzbetreibern! Dafür setzen wir uns als Landtagsfraktion ein!
Klimaforum im Landtag
Forum im Landtag
Energie- und Klimapolitik auf dem Prüfstand
Krieg, Krise und Klimawandel: Viele Menschen blicken mit Sorge in die Zukunft. Hohe Energiepreise machen das Leben teurer. Fassaden bleiben unbeleuchtet, Innenräume kalt. Betriebe fürchten um ihre Existenz. Wirtschaft und Gesellschaft sind an der Belastungsgrenze.
Der Diskussionsabend am 15.11.2022 war Ansporn und Auftrag zugleich: Ansporn, unsere parlamentarische Arbeit im Landtag mit allem Nachdruck fortzuführen. Auftrag, vorurteilsfrei für Versorgungssicherheit einzutreten und die vor uns liegende Transformation technologieoffen zu begleiten.
Denn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns in eine bis dahin nicht vorstellbare Energiekrise gestürzt und das mitten in der Klimakrise. Wir dürfen den Kopf jetzt aber nicht in den Sand stecken. Was wir brauchen, ist eine neue Energiewende. Wir dürfen uns nicht länger aufgrund von Ideologien einer bestimmten Technik verwehren, sondern brauchen einen Technologieschub.
Klimaforum im Relive
Genau solch einen wissenschaftsbasierten, transparenten, gesellschaftspolitischen Dialog brauchen wir in Sachen Klima- und Energiefragen. Trotz der verschiedenen Positionen waren wir uns in einem Ziel einig: Die Klimaziele von Paris sind verbindlich. Um sie zu erreichen, müssen wir global denken und lokal handeln.
Daniel Karrais MdL, Sprecher für Klimaschutz
Wir bedanken uns bei den Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und den über 170 Gästen für einen offenen und kontroversen Diskussionsabend.
Wie der Austausch mit Wirtschaft, Forschung und kommunaler Energieversorgung deutlich gemacht hat, müssen effektive Entlastungsmaßnahmen bei der Ausweitung des zur Verfügung stehenden Angebots ansetzen. Bei unserer parlamentarischen Arbeit werden wir Freie Demokraten die Impulse des gestrigen Klimaforums umfassend berücksichtigen und uns weiterhin für Versorgungssicherheit, Freiheit und Fortschritt im Land einsetzen.
Die Menschen in Baden-Württemberg sind aus eigener Motivation heraus ambitioniert, ihren Beitrag zur Energiewende und für das Klima zu leisten. Wie sie dies konkret umsetzen, diese Entscheidung müssen wir ihnen überlassen. Wir müssen Energie- und Klimapolitik von den Bürgern her denken und nicht von oben herab.
Positionen kurz zusammengefasst
Positionen zur Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel
Positionspapier zur
Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel
Die Innenstädte und all ihre Akteure – der Einzelhandel und die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Dienstleistungen, Handwerk und Kommunalverwaltungen – befinden sich in einer Krise. Onlinehandel und Digitalisierung, Strukturveränderungen in den Städten sowie Corona-Pandemie und explodierende Energiepreise stellen viele Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.
Wir haben daher eine Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ gestartet.
Wir wollten herausfinden, wo die Probleme genau liegen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Dazu haben wir Innenstadtakteure in Städten in ganz Baden-Württemberg besucht, mit Experten gesprochen und runde Tische veranstaltet sowie parlamentarische Berichtsanträge gestellt. Die Erkenntnisse der 12-monatigen Aktion sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.
Wir möchten damit einen Weg für erfolgreiche Innenstädte der Zukunft aufzeigen und die notwendigen politischen Maßnahmen klar benennen. Diese sind jetzt umzusetzen, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben.
Wir haben zehn Handlungsbereiche identifiziert, in denen Aktivitäten und Maßnahmen notwendig sind.
Hierbei handelt es sich um weitläufige Aktionsfelder, auf denen unterschiedliche politische Akteure auf Bundes- oder Landesebene, Kommunen oder auch einzelne Innenstadtakteure aktiv werden können.
In einem zweiten Schritt haben wir dann konkret untersucht, welche politischen Maßnahmen auf Landesebene – entweder durch exekutives Handeln durch die Landesregierung oder legislatives Handeln durch den Landtag – erfolgversprechend sind. Das wollen wir umsetzen, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen:
Das Ergebnis der Schwerpunktaktion ist positiv und negativ zugleich. Auf der einen Seite haben wir den Ideenreichtum, die Kompetenz und die Zukunftsorientierung der Innenstädte und ihrer Akteure hautnah erfahren. Der stationäre Einzelhandel, Dienstleistungen in den Stadtzentren oder auch innerstädtische Kultur haben zweifelsohne auch im digitalen Post-Pandemie-Zeitalter klare Zukunftsaussichten. Dafür sind aber Anpassungen und Änderungen notwendig.
Die Innenstadt, wie sie einmal war, wird so in Zukunft nicht bleiben. Wandel und Veränderung müssen aktiv betrieben und begleitet werden – nicht zuletzt durch die Landesregierung. Hier sehen wir erhebliche Defizite und Nachholbedarf. Dies macht uns skeptisch, weil hier viel zu wenig passiert.
Wandel ist nötig, aber auch möglich. Es gibt viel zu tun, Zeit es endlich anzupacken.
Moderner Natur- und Artenschutz: Schwerpunkt Wolf
Moderner Natur- und Artenschutz
Schwerpunkt Wolf
In Baden-Württemberg war der Wolf über 150 Jahre lang ausgerottet. Seit dem Jahr 2000 verbreitet sich der Wolf mit einer exponentiellen Wachstumsrate in Deutschland.
Nach den aktuellen Angaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) (Stand 02.12.2021) gab es im Monitoringjahr 2020/2021 insgesamt 157 bestätigte Rudel in Deutschland. Das waren 26 Rudel mehr als im Vergleichszeitraum 2019/2020 mit 131 Wolfsrudeln. Neben den Rudeln wurden nach Angaben des Bundesamts bundesweit 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland bestätigt. Nach derzeitigen Entwicklungen wird mit einem weiteren jährlichen Zuwachs von bis zu 30 Prozent gerechnet.
Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen drei Wölfe im Schwarzwald niedergelassen.
Wir brauchen jetzt eine moderne Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische
Verklärung und ein aktives Wolfsbestandsmanagement!
Top Talk – Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel
Top Talk im Landtag
Wer schätzt sie nicht: Lebendige Innenstädte, die gleichermaßen zum Einkaufen, Verweilen und Genießen einladen? Die Realität zeigt jedoch allzu oft ein anderes Bild.
sind für uns ein Kernanliegen.
Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt haben wir am 20.10.2022 Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.
Wir wollten wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.
Niko Reith MdL, Sprecher für Wirtschaft
Die Diskussionsveranstaltung bildete den Abschluss unserer Schwerpunkt Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel. Danke an alle Diskussionsteilnehmer für den tollen Abend und die vielen konstruktiven Stimmen stellvertretend für alle Akteure der Innenstadt und des Einzelhandels.
Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden.
Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!
Im Fokus
Ein Überblick über unsere Aktionen zur “Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel”
Positionspapier
Eine Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen zur Zukunft für die Innenstädte und den Einzelhandel
Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen
Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen
Hintergrund
Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.
Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.
Mehr Informationen zum Rückmeldeverfahren finden sich auf der Webseite des Landeswirtschaftsministeriums und der L-Bank.
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10.2021
L-Bank startet problematisches Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe
Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:
- Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
- Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
- Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.
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10.11.2021
Regierungsbefragung
Im Video zu sehen, wie unser Wirtschaftspolitischer Sprecher Niko Reith zum Rückmeldeverfahren nachfragt.
Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher
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01.12.2021
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Hier hat die Wirtschaftsministerin dann eine verlängerte Frist für das Rückmeldeverfahren bis Mitte Januar angekündigt, wenn die Rückmeldung durch Steuerberater vorgenommen wird.
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08.12.2021
Online-Talk mit Experten und Betroffenen
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16.12.2021
Allgemeine Fristverlängerung durch das Wirtschaftsministerium
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher
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14.01.2022
Bundesregierung verkündet Anpassung bei Rückzahlungen
Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.
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17.01.2022
FDP-Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“
Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen
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03.02.2022
Unserer aktuellen Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“
In seiner Rede fordert Prof. Dr. Erik Schweickert die Wirtschaftsministerin nochmal nachdrücklich dazu auf eine Änderung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe vorzunehmen.
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24.05.2022
Ergebnis der Anpassungsprüfung durch das Wirtschaftsministerium
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.
Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
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22.06.2022
Regierungsbefragung zum Ergebnis der Prüfung
In der Regierungsbefragung hat unser mittelstandspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.
Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen
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08.2022
Versand von Rückzahlungsaufforderungen
Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.
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13.09.2022
Antwort zu unserem Antrag "„Rückzahlungen der Coronasoforthilfe“
In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.
Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.
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08.03.2023
Regierungsbefragung zum Stand des Rückzahlungsverfahrens
Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.
Stand der Informationen: 10.03.2023
Innenstadtoffensive
Innenstadtoffensive
9 Monate – 14 Innenstädte – vor Ort unterwegs
In großen und kleinen Städten, im ländlich geprägten Raum sowie in den Metropolen haben unsere Abgeordneten mit Ladeninhabern und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunalverwaltungen, mit Verbänden und Dienstleistern – kurz: mit allen wesentlichen Innenstadtakteuren – gesprochen.
Aus erster Hand wollten wir uns über Probleme und Sorgen, aber auch über Chancen und Stärken der Innenstadtakteure informieren.
Unsere Ideen und Ziele für die Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel gibt es hier zum Nachlesen und zum Download.
Kraftstoff für Klimaschutz
Kraftstoff für Klimaschutz
Mehr Einsatz bei E-Fuels im Autoland Baden-Württemberg
Nicht das Lastenfahrrad, sondern der Fahrzeugbestand entscheidet über das Gelingen der Verkehrswende. In Baden-Württemberg, dem Ursprungsland des modernen Automobils, besitzen mit über 7 Mio. Zulassungen etwa zwei Drittel der Bevölkerung einen Verbrenner. Auch 2030 werden Verbrenner mit bundesweit bis zu 40 Mio. Exemplaren und über 80 % des europaweiten Fahrzeugbestands die Art unserer Fortbewegung und das Ausmaß unserer Mobilität prägen.
Soll der Spurwechsel in Richtung Klimaneutralität gelingen, müssen technologieoffene Lösungen für die Millionen Verbrenner auf unseren Straßen gefunden werden. Anders als in öffentlichen Debatten oftmals dargestellt, ist nicht der Motor das Problem. Der Kraftstoff entscheidet über die Klimabilanz. E-Fuels können jeden Verbrennungsmotor CO2-neutral betreiben und so schon heute die klimafreundliche Mobilität von morgen möglich machen.
Was sind e-Fuels?
E-Fuels steht für »Electric-Fuels«, also für »elektrische Kraftstoffe«. Den Namen haben E-Fuels von ihrem Herstellungsverfahren: Bei ihrer Herstellung wird Wasser elektrisch in seine Bestandteile Wasserstoff (H) und Sauerstoff (O) geteilt (Elektrolyse). Wird Wasserstoff anschließend mit Kohlenstoffdioxid (CO2) in Verbindung gebracht, entsteht ein energiereicher Kohlenwasserstoff, der sich chemisch nicht mehr von Benzin, Diesel oder Kerosin unterscheiden lässt. Da bei der Verbrennung nur genau die Menge CO2 freigesetzt wird, die bereits für die Herstellung verwendet wurde, verbrennen E-Fuels, im Gegensatz zu fossilen Kraftstoffen CO2-neutral.
Welche Vorteile haben E-Fuels?
E-Fuels
Ohne E-Fuels
Wir stellen fest
Allein auf den Fahrzeugbau, die Zulieferindustrie, das KFZ-Handwerk und den Vertrieb entfallen in Baden-Württemberg rund 470.000 Beschäftigte. Fast 2000 Tankstellen, viele davon im ländlichen Raum, sorgen Tag und Nacht für Versorgungssicherheit. Gerade in Baden-Württemberg wird der politisch forcierte Umstieg auf die E-Mobilität einen beträchtlichen Job- und Wohlstandsverlust nach sich ziehen. Weitgehend unangefochten, hat sich China in den zurückliegenden Jahren zum weltweit führenden Produktions- und Absatzmarkt für Elektrofahrzeuge entwickelt. Während chinesische Batteriezellenhersteller Rekordumsätze erzielen, sind in Deutschland und Baden-Württemberg rund 410.000 Arbeitsplätze in Gefahr.
Auch nach Jahren intensiver Förderung ist der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge mit unter 1 % verschwindend gering. Kaufprämien, Steuervorteile und andere Versatzstücke einer 1-%-Politik für die E-Mobilität schaffen falsche Anreize. Sie verzerren den Wettbewerb der Energieträger und Technologien und hemmen die Innovationskraft unserer Wirtschaft. Berücksichtigt man zudem den gesamten Produktionsprozess sowie den vor Ort jeweils bestehenden Strom-Mix, ist der klimapolitische Nutzen von Elektrofahrzeugen mehr als zweifelhaft. Während die Batterieproduktion mit schweren Schäden für Mensch und Umwelt verbunden ist und etwa sechsmal so viel kritische Rohstoffe (darunter Lithium, Kupfer, Kobalt, Graphit und Nickel) verbraucht, wie die Herstellung eines hocheffizienten Verbrennungsmotors, werden Emissionen durch den Umstieg auf die E-Mobilität vom fossilen Kraftstoffmarkt schlichtweg in den Stromsektor verlagert – wo in Zeiten globaler Krisen vor allem CO2-intensive Kohleverstromung Versorgungssicherheit verschafft.
Die von Grün-Schwarz verfolgte »Electric-Only«-Strategie wird weltweit keine Nachahmer finden. Während in Afrika rund 580 Mio. Menschen nicht einmal über einen Stromanschluss verfügen und eine flächendeckende Ladeinfrastruktur auch in Zukunft unvorstellbar bleibt, forschen China und Japan bereits an hocheffizienten Verbrennungstechnologien und setzen dabei ganz bewusst auch auf E-Fuels.
Noch stammen rund 19 % aller für die E-Fuels-Produktion benötigten Elektrolyseure aus Deutschland – dicht gefolgt vom aufstrebenden Wasserstoffland Japan. Diesen Technologie- und Wissensvorsprung gilt es zu nutzen. Nur so lässt sich der Industriestandort Baden-Württemberg wirtschafts- und sozialverträglich transformieren, nur so lässt sich effektiv das Klima schützen. Rund 470.000 neue Arbeitsplätze und ein Wertschöpfungszuwachs von 36,4 Mrd. Euro pro Jahr könnten allein durch E-Fuels auf deutschem Boden entstehen. Nur mit einer technologie- und anwendungsfreundlichen Industriepolitik, die sich auf unsere gegenwärtig noch weltweit führenden Kompetenzen beim Maschinen- und Fahrzeugbau rückbesinnt, kann gewährleistet werden, dass der Schwerpunkt dieses gewaltigen Wirtschaftswachstums im Südwesten Deutschlands liegen wird.
Da E-Fuels auf effizient eingesetzten erneuerbaren Energien beruhen, haben sie ein schier unbegrenztes Mengenpotenzial. In nur drei Stunden liefert unsere Sonne ausreichend Energie, um den vollständigen Jahresenergiebedarf der gesamten Erdbevölkerung zu decken. Während eine Solaranlage in Nordafrika eine um 250 % höhere Strommenge als ihr Pendant in Baden-Württemberg erzeugt, produziert Chile mit Windkraftanlagen das rund 70-fache des eigenen Strombedarfs. Diese natürlichen Standortfaktoren wirken sich auch auf die jeweils anfallenden Stromerzeugungskosten und damit auf die Herstellungskosten von E-Fuels aus: Kostet die Erzeugung einer Kilowattstunde Windstrom in Deutschland gegenwärtig zwischen 4 und 14 Cent, so liegen die Stromerzeugungskosten in Marokko zwischen 2,5 und 4,5 Cent. In den sonnigen Sandwüsten Saudi-Arabiens wird für jede Kilowattstunde Solarstrom kaum mehr als 1 Cent fällig.
Erzeugt an idealen Produktionsstandorten mit intensiver Sonneneinstrahlung oder hoher Windstärke, können E-Fuels daher die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung der Zukunft einläuten. Das Ergebnis: saubere Energie im Überfluss. Einmal am Markt etabliert, sorgen Skalierungseffekte für einen immer merklicheren Rückgang bei den Produktionskosten. So könnten die Produktionskosten schon bald auf unter einen Euro pro Liter fallen.
Auch in Zukunft wird Baden-Württemberg auf Energieimporte angewiesen sein. Sollen Lebensstandard und Industrialisierungsgrad nicht drastisch sinken, müssen neue Wege gefunden werden, um jederzeit verlässlich klimafreundliche Energie zu importieren. Während sich Strom nur schwer speichern und bei weiten Wegstrecken nur mit einem vorab installierten Stromnetz transportieren lässt, können Speicherung und Transport von E-Fuels problemlos über die bereits bestehende Infrastruktur erfolgen – und in Deutschland und Baden-Württemberg 99 % des Fahrzeugbestands mit klimafreundlichem Kraftstoff versorgen.
Ohne E-Fuels drohen flächendeckende Fahrverbote! Sollte Deutschland im Verkehrssektor seine Klimaziele verfehlen, werden hohe Strafzahlungen fällig. Mit Fahrverboten würde auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen, was die Politik seit Jahren versäumt hat. Die Freiheit von Morgen darf nicht der Ideologie von heute geopfert werden.
E-Fuels lassen sich in allen Sektoren sinnvoll Gut 80 % der Haushalte in Baden-Württemberg heizen gegenwärtig mit Öl oder Gas. Folgt man den Plänen der grün-schwarzen Landesregierung, so werden diese Haushalte bald aufwändige Sanierungen bezahlen und ihre Heizungen unter hohem Kostenaufwand gegen teure Elektrowärmepumpen eintauschen müssen. Mit E-Fuels und E-Gas können Öl- und Gasheizungen ohne Umstellungsaufwand klimafreundlich weiterbetrieben werden. Viele Industriezweige, wie etwa die Grundstoff-, Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie sind zwingend auf flüssige Energie angewiesen. Hier, wie auch in der Schiff- und Luftfahrt, sind wasserstoffbasierte Energieträger gegenwärtig alternativlos.
Mobilität braucht Freiheit – klimafreundliche Mobilität muss für alle möglich sein. Nur bei einem technologieoffenen Wettbewerb, der alle verfügbaren Energieträger und Antriebsarten berücksichtigt, kann uns der Spurwechsel in Richtung Klimaneutralität gelingen!
Die Zukunft des Automobilstandorts durch Grün-Schwarz in Gefahr
Vor dem Hintergrund des menschengemachten Klimawandels ist die Automobilwirtschaft in Baden-Württemberg vermehrt den Eingriffen politischer Entscheidungsträger zum Opfer gefallen. Auf Grundlage zweifelhafter Messungen an einigen durch das katastrophale Verkehrsmanagement der Kretschmann-Kabinette besonders stark befahrenen Verkehrsknotenpunkte haben führenden Vertreter der Landesregierung die Abkehr vom Verbrennungsmotor und die Hinwendung zur Elektromobilität verkündet. Seither haben angedrohte Fahrverbote, einseitige Technologieverdammung und kleinteilige Zielvorgaben schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen Vorschub geleistet und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg empfindlich geschwächt. Da die Produktion von Elektrofahrzeugen unter Inkaufnahme gravierender Schäden für Mensch und Umwelt große Mengen seltener Rohstoffe, aber nur eine geringe Zahl an Arbeitsplätzen bindet, wird der in Baden-Württemberg forcierte Umstieg auf die E-Mobilität einen beträchtlichen Job- und Wohlstandsverlust nach sich ziehen.
Wir fordern
dass die Landesregierung, statt mit immer neuen Studien und Roadmaps die eigene Untätigkeit zu kaschieren, auf die umfassende Anerkennung von synthetischen Kraftstoffen in allen Anwendungsbereichen – auch und vor allem im PKW-Bereich – drängt, damit dem Autoland Baden-Württemberg der Spurwechsel in Richtung Klimaneutralität gelingen kann!
dass die Landesregierung die Zulassung von synthetischen Kraftstoffen, insbesondere von synthetischem Diesel, als Reinkraftstoff für den freien Verkauf vorantreibt, damit Wirtschaft und Klima endlich entlasten werden, sich Produktions- und Verkaufspreise rasch reduzieren und klimafreundliche Mobilität für alle möglich wird!
dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund für die Aufnahme von synthetischem Diesel in die Agrardieselvergütung einsetzt, damit vielgenutzte Nutz- und Schwerlastfahrzeuge CO2-neutral betrieben werden können und wir all jene effektiv entlasten, die jeden Tag für intakte Lieferketten und sichere Lebensmittel sorgen!
dass die Landesregierung für eine staatlich moderierte Erhöhung des Anteils synthetischer Kraftstoffe in allen Bereichen sowie zeitlich befristeten Abnahmegarantien eintritt, damit bestehende Investitionsunsicherheiten verringert und die weltweite Produktion synthetischer Kraftstoffe nachhaltig angereizt wird!
dass sich die Landesregierung für zukunftsfähige Energiepartnerschaften stark macht, damit die wind- und sonnenreichen Länder dieser Welt mit Technologien made in Baden-Württemberg und dem Know-how unserer Ingenieure dabei unterstützt werden können, E-Fuels in industriellem Maßstab herzustellen!
dass die Landesregierung ihren industrie- und energiepolitischen Entscheidungen den auch zukünftig noch bestehenden Importbedarf gasförmiger und flüssiger Energien zugrunde legt, damit Wirtschaft und Gesellschaft von teuren Prestigeprojekten einer fehlgeleiteten Autarkiepolitik verschont bleiben!
dass die Landesregierung das in Baden-Württemberg bestehende Biomassepotenzial – darunter Gülle, Abfälle oder Pflanzenreste – bei der Herstellung synthetischer Kraftstoffe stärker in Betracht zieht und Forschung und Anwendung der bei der Biomasseverwertung zum Einsatz kommenden Technologien bewusst fördert, damit die Marktdurchdringung klimafreundlicher Energieträger gezielt unterstützt wird!
dass die Landesregierung die Sicherung und den Ausbau unserer Technologieführerschaft im Motorenbau sowie bei den zur Herstellung von E-Fuels zur Anwendung kommenden Power-to-X-Technologien vehement vorantreibt, damit uns, im Unterschied zur Batterie-, Solar- und Wärmepumpentechnik, der Strukturwandel in der Automobilwirtschaft auf Basis der im Land ansässigen Unternehmen gelingt!
dass die Landesregierung als Vorreiter und nicht als Verbotstreiber beim Thema E-Fuels dem drohenden Arbeitsplatzverlust im Fahrzeugbau, der Zuliefererindustrie, dem KFZ-Handwerk und dem Vertrieb entschieden entgegentritt, damit die 480.000 Jobs unserer Automobilwirtschaft auch in Zukunft noch sicher sind und ein Großteil der durch E-Fuels entstehenden Arbeitsplätze in den deutschen Südwesten kommt!
dass die Landesregierung im Zuge eines landesweiten Wettbewerbes mehrere E-Fuels-Modellregionen fördert, in denen in Kompetenzclustern die für Herstellung und Anwendung von E-Fuels benötigten Technologien (insb. Power-to-X-, CCU- und DAC-Technologien) angesiedelt und mitsamt den bestehenden Synergieeffekten weiterentwickelt werden, damit hocheffiziente Technologien anschließend in großem Maßstab in die wind- und sonnenreichen Länder dieser Welt exportiert werden können!
dass die Landesregierung bis zur Zulassung von synthetischen Kraftstoffen als Reinkraftstoffe zum freien Verkauf die schon jetzt mögliche Ausgabe an geschlossene Nutzerkreise, etwa bei den im Land bestehenden Betriebstankstellen fördert, damit der klimaschädliche CO2-Ausstoß schon heute ohne Umstellungsaufwand effektiv verringert wird!
dass sich die Landesregierung für die Nutzung von synthetischen Kraftstoffen in Landesflotte und ÖPNV einsetzt, damit die Alltagstauglichkeit synthetischer Kraftstoffe öffentlichkeitswirksam unter Beweis gestellt wird, sich die Bürgerakzeptanz für den aufwandsarmen Kraftstoffwechsel erhöht und die Landesflotte zügig einen entscheidenden Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstoßes leistet!
dass sich die Landesregierung bei der Ausschreibung von Kraftstoffen (etwa über Tankkarten oder eigene Tankstellen) für einen möglichst hohen Anteil an synthetischen Kraftstoffen einsetzt, damit das Land mit CO2-neutralen Kraftstoffen seine vielbeschworene Vorbildfunktion beim Klimaschutz erfüllen kann!
dass die Landesregierung bei zukünftigen Ausschreibungen von Dieselfahrzeugen auf eine formale Freigabe von synthetischem Diesel achtet, damit unbegründete Vorbehalte und bestehende Wissenslücken abgebaut, die Akzeptanz und damit auch der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen gezielt gefördert wird!
dass die Landesregierung Kaufprämien, Steuervorteilen und anderen Versatzstücke einer 1-%-Politik für die E-Mobilität, die auf 99 % des Fahrzeugbestands keinerlei Einfluss hat, eine klare Absage erteilt, damit technologische Einseitigkeit von heute nicht zur wirtschaftliche Abhängigkeit von morgen führt!
… weil wirksamer Klimaschutz beim Kraftstoff ansetzt! Damit klimafreundliche Mobilität für alle möglich wird!
10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege
10-Punkte-Akut-Programm
zur Altenpflege in Baden-Württemberg
Schon vor der Corona-Pandemie zeigte sich die dramatische Entwicklung der Altenpflege in Baden-Württemberg. Auch in Krankenhäusern und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist die Situation schwierig. Mit diesem 10-Punkte-Akut-Programm fokussieren wir uns auf die Altenpflege. Wir stehen jetzt am Anfang einer einschneidenden demographischen Entwicklung. Man hat bisher jedoch nicht den Eindruck, dass Ministerpräsident Kretschmann in den elf Jahren seiner Regierungszeit ein besonderes Augenmerk daraufgelegt hat. Sozialminister Lucha hat in seiner Amtszeit, abgesehen von zeitlich befristeten Förderprogrammen, ebenfalls wenig Initiative ergriffen. Dieser Politik der „Projektitis“, also der immer größeren Zahl an zeitlich befristeten Förderprogrammen, fehlt es an einer Struktur und an Planungssicherheit für die Pflege.
Unser aktueller Antrag „Entwicklung der Seniorenlandschaft in Baden-Württemberg“ hat dies deutlich gemacht.
Im kommenden Jahr werden in Baden-Württemberg rund 6,9 Millionen Menschen zwischen 20 und 66 Jahren leben. 2,1 Mio. Menschen sind über 67 Jahren. Das ergibt einen Altersquotienten von 30%. 2037 steigt der Altersquotient auf 41% (20-66-Jährige 6,5 Mio., über 67-Jährige rund 3,7 Mio.). Zur Entwicklung des damit verbundenen Pflegeplatzbedarfs kann Minister Lucha keine Aussage treffen. Die extremen Personalengpässe, die steigenden Kosten in allen Bereichen, die unklare Entwicklung der Personalbemessung führen bereits jetzt dazu, dass Pflegeplätze fehlen und kaum noch neue Projekte realisiert werden. Allein in der Landeshauptstadt fehlen aktuell zwischen 2.025 und 2.500 Pflegeplätze. Laut Medienberichten werden in acht Jahren 710.000 Menschen in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen sein, knapp 130.000 bzw. über 20% Pflegebedürftige mehr als bisher angenommen. Gleichzeitig werden 4.000 Pflegekräfte fehlen.
Es bedarf einer konzertierten Aktion Pflege 2.0 in Baden-Württemberg. Und zwar jetzt sofort!
Wir schlagen ein 10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege in Baden-Württemberg vor
Abgeordnete
Jochen Haußmann
Stv. Fraktionsvorsitzender
Mitarbeiter
Johanna Molitor
Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn
Leistungsfähiger Ausbau der Gäubahn
und Einbindung in den Knoten Stuttgart
Wir sprechen uns für einen schnellen und umfänglichen Ausbau und eine gute Einbindung der Gäubahn in den Knoten Stuttgart aus.
Wir stellen fest:
Die Gäubahn ist als „Magistrale“ zwischen Berlin und Italien eine wichtige Teil-Verkehrsachse Richtung Zürich, Gotthard und Mailand. Darüber hinaus ist sie die zentrale Verkehrsachse in Richtung Südbaden, zur bereits elektrifizierten Höllentalbahn, dem Anschluss der Breisgau-S-Bahn sowie der in Planung befindlichen, elektrifizierten Spange Villingen-Schwenningen/Rottweil. Damit erschließt die Gäubahn die Gesamtregion Südbaden vom Oberzentrum Villingen-Schwenningen, über die Tourismusregion Schwarzwald bis nach Freiburg im Breisgau. Die Gäubahn hat damit eine enorme strategische Bedeutung für das ganze Land. Zur Unterstützung der Ertüchtigung dieser Strecke wurde bereits im Jahr 1996 der Vertrag von Lugano („Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr“, u.a. Fahrtzeitverkürzungen) zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossen, der vor kurzem novelliert worden ist. Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihren Teil der Strecke umfassend modernisiert. Auf dem deutschen Teil der Strecke ist seit Ende der 1990er Jahre quasi nichts passiert.
Ein attraktives Nah- und Fernverkehrsangebot ist unerlässlich, das in Bezug auf Fahrzeiten, Komfort, Services und Zuverlässigkeit konkurrenzfähig ist und neben dem motorisierten Individualverkehr eine Maßnahme zum Klimaschutz bietet. An erster Stelle sind der Bund und sein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Deutschen Bahn Netz AG) für den Bau der Gäubahn verantwortlich. Dieser Ausbau ist seit Jahren im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert, ohne dass es nennenswerte Fortschritte gegeben hätte. Lediglich die Doppelspurinsel zwischen Horb und Neckarhausen rückt in greifbare Nähe.
Wir setzen uns seit Jahren für einen leistungsfähigen Ausbau der Gäubahn ein. Dabei geht es nicht nur um den Bau der seit Jahren versprochenen und im Bundesverkehrswegeplan verankerten Doppelspurinseln. Es geht auch um die Einhaltung des Vertrags von Lugano. Weitere Projekte wie die Konzeption des neuen langen Pfaffensteigtunnels zum Anschluss an den Landesflughafen Stuttgart, die Ergänzungsstation beim neuen Hauptbahnhof und vor allem die leistungsgerechte Anbindung des Südens des Landes über Singen und Böblingen sind ebenso relevant und diskussionswürdig, wie die völlig unzureichende Mobilfunksituation auf dieser viel zu lange vernachlässigten Eisenbahninfrastruktur.
Wir fordern daher:
- Die Planungen für den langen Pfaffensteigtunnel zwischen Vaihingen und Flughafen werden rasch vorangetrieben und die bisherigen Planungen zum Planfeststellungsabschnitt PFA 1.3b eingestellt. Die Entscheidung des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 von Anfang Mai 2022 ist hierzu ein wichtiger Schritt. Planung und Bau müssen jetzt verbindlich finanziert und eine schnellstmögliche Realisierung sichergestellt werden.
- Der Pfaffensteigtunnel beschleunigt den Schienenverkehr. Er vermeidet zudem den ansonsten geplanten Mischverkehr zwischen S-Bahnen und übergeordnetem Verkehr auf den Fildern. Der weitere große Vorteil ist, dass die im Zuge der Realisierung des PFA 1.3b erfolgende umfängliche Kappung des S-Bahn-Verkehrs zwischen Vaihingen und dem Flughafen sowie den Folgestationen entfällt. Ein neues Notfallkonzept für den S-Bahn-Verkehr ist vorzulegen.
- Sämtliche Beschleunigungsmöglichkeiten sind zu nutzen, um den Zeitpunkt der direkten Unterbrechung der Gäubahn an den neuen Tiefbahnhof zu minimieren. Wir fordern ein Konzept für den mehrjährigen Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Inbetriebnahme der Anbindung der Gäubahn über den Filderbereich zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Eine jahrelange Unterbrechung der Strecke durch einen Umsteigehalt in Vaihingen macht die Strecke für den ICE/IC-Fernverkehr noch unattraktiver und ist absolut inakzeptabel. Demgegenüber muss die Panoramabahn als Überbrückung für die Bauphase genutzt werden.
- Die Anbindung von Böblingen und Singen an den Fernverkehr Stuttgart – Zürich ist unerlässlich. Es ist nicht zielführend, die Fernverkehrszüge nicht mehr nach Singen Hbf., sondern über die Singener Kurve bzw. Landesgartenschau Singen und ohne Halt in Böblingen zu führen.
- Der ICE-Halt Böblingen wird der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung sowie des Siedlungsumfangs des Raums Böblingen/Sindelfingen gerecht. Böblingen ist der wirtschaftsstärkste Landkreis in der Region und im Land. In Böblingen gibt es ein tägliches Fahrgastaufkommen von ca. 40.000 Personen. Die Besucher der namhaften Firmen mit Sitz im Landkreis Böblingen brauchen eine attraktive Anbindung.
- Der Halt der Gäubahn im Hauptbahnhof Singen und damit ein direkter Anschluss der Gäubahn an das Fernverkehrsnetz über den Flughafenbahnhof ist dringend erforderlich. Ein Halt Singen Landesgartenschau mit Umstieg ist nicht attraktiv. Die Singener Kurve war in den bisherigen Planungen nur für Güterzüge gedacht. Sie soll nicht für Personenzüge genutzt werden.
- Die Anbindung des Südens von Baden-Württemberg über eine umsteigefreie Verbindung über die Gäubahn muss erfolgen. Über die ICE/IC-Verbindung auf der Gäu-Neckar-Bodenseebahn werden ca. zwei Millionen Einwohner im Süden Baden-Württembergs an die Region Stuttgart angebunden und über den Hbf. Stuttgart an das ICE-Netz angebunden.
- Die teilweise Eingleisigkeit des Streckenabschnitts stellt ein großes Problem dar, ist aber historisch bedingt (Demontage des 2. Gleises während der französischen Besatzung). Ein zweigleisiger Ausbau wird u.a. deshalb schwierig, weil sich das Gleis in der Mitte des Damms befindet und es zunächst komplett abgebaut werden müsste. Da dies eine Streckensperrung über viele Jahre nach sich ziehen würde, sind die Pläne durch verschiedene Doppelspurinseln zwischen Horb und Singen die Verspätungsanfälligkeit zu beseitigen und dadurch sowohl Kapazität und Reisegeschwindigkeit der Strecke zu verbessern, weiter zu verfolgen.
- Andererseits soll das Ziel der Zweigleisigkeit nicht aufgegeben werden. Durch temporäre Sperrungen und im Rahmen von Teilstrecken ist ein zweigleisiger Ausbau langfristig möglich. Bei solchen kurzen Streckensperrungen wäre die Belastung der Passagiere überschaubar.
- Wir fordern eine genaue Prüfung, ob die Entwicklung des Schienenfern- und -regionalverkehrs mit der jetzt im Bau befindlichen Infrastruktur zu bewältigen ist.
- Eine Ergänzungsstation vor dem neuen Tiefbahnhof in Stuttgart kommt für uns nur in Betracht, wenn es einen verkehrlichen Bedarf gibt, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen ist, die Finanzierung gesichert ist sowie der Konsens mit der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart hergestellt ist.
- Wir treten für leistungsfähige Zulaufstrecken zum neuen Tiefbahnhof ein. Die verschiedenen Möglichkeiten den Nordzulauf auszubauen sind zu prüfen (P-Option: Anbindung des Cannstatter Tunnels an die Nah- und Ferngleise aus Richtung Feuerbach; T-Spange: Anbindung Panoramabahn in Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt in Richtung Feuerbach; Bau eines neuen Tunnels im Nordzulauf auf Stuttgart zwischen Möglingen und Stammheim westlich BAN A81).
- Die Ausbauoptionen sind schnellstmöglich zu nutzen, um wachsende Verkehre aufnehmen zu können und Tangentiallinien zu führen. Nicht jeder Fahrgast hat den Hauptbahnhof als Endziel.
- Die Weiternutzung der Panoramabahn soll auch nach der vollständigen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 erfolgen. Sie dient insoweit als ergänzende Infrastruktur für den Knoten Stuttgart, als dass es verkehrlich zielführend und städtebaulich vereinbar ist.
- Auch die Panoramabahn leistet einen Beitrag für die leistungsfähige Einbindung der Gäubahn in den Zulauf zum neuen Tiefbahnhof. Es gibt andere Möglichkeiten als sie nur in einen neuen Ergänzungsbahnhof einzubinden. Auch hier ist ein Konsens mit den Beschlusslagen von Stadt und Region unabdingbar.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Markus Flandi
Bilanz: Ein Jahr Landesregierung
Ein Jahr Landesregierung
Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen
Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.
Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.
Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.
Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.
Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.
Ertüchtigung der Wasserstraße Neckar
Ertüchtigung der Wasserstraße Neckar
Land und Bund haben im Jahr 2007 vereinbart, die notwendigen Instandsetzungen mit Verlängerungen der Schleusenanlagen für die Befahrbarkeit mit 135-Meter-Schiffen zu verbinden. Seither finanziert das Land 15 Vollzeitkräfte bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), um das damalige Ziel der Fertigstellung im Jahr 2025 erreichen zu können.
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau des Neckars im vordringlichen Bedarf enthalten. Im Bundeswasserstraßenausbaugesetz ist die Maßnahme unter „Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs“ als Ziffer 20 enthalten. Bisher hat es dennoch keine nennenswerten Fortschritte gegeben.
Wir stellen fest:
- Es ist in hohem Maße unbefriedigend und nicht hinnehmbar, dass seit der im Jahr 2007 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau der Neckarschleusen für 135-m-Güterschiffe keine greifbaren Erfolge zu verzeichnen sind. Es wurde noch immer keine einzige Maßnahme zur Schleusenverlängerung begonnen. Die in dieser Zeit verantwortlichen Bundesverkehrsminister heißen Tiefensee (SPD), Raumsauer (CSU), Dobrindt (CSU), Schmidt (CSU) und Scheuer (CSU). Durch diese jahrzehntelange Untätigkeit ist ein enormer Sanierungsstau entstanden, der nun zu einer hohen Dringlichkeit und Priorisierung führt.
- Die Wasserstraßen haben noch erhebliche Wachstumspotenziale. Hier ist echte Verkehrsverlagerung möglich. Am Ausbauziel gemäß Bundesverkehrswegeplan und der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung ist deshalb unbedingt festzuhalten.
- Der Ausbau liegt in erheblichem Landesinteresse. Deshalb sollen Land und Bund gemeinsam an einer ganzheitlichen Lösung arbeiten und diese tatkräftig umsetzen.
- Sämtliche Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung sind zu nutzen – bis hin zu einem neuerlichen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Es muss um Offenheit für Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren für die Schleusenverlängerung gehen. Jahrelange Verfahren sind vor dem Hintergrund der hohen Priorität und der Sicherstellung des Schleusenbetriebs nicht mehr hinnehmbar. Der gesellschaftliche Wert des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Wasserstraße muss stärker gewichtet werden. Wir sehen am geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel, dass schnelleres Bauen in greifbare Nähe gerückt ist.
- Bereits der Planansatz mit drei Milliarden Euro bezogen auf die Preise des Jahres 2016 war für 200 km Wasserstraße zu keinem Zeitpunkt auskömmlich und realistisch, genauso wie sich das Fertigstellungsjahr 2025 als nicht realisierbar erwiesen hat. Es braucht eine Fortschreibung des Mittelvolumens. Sämtliche Möglichkeiten einer realistischen Finanzierung sind zu nutzen, bis hin zu einem Sondervermögen Wasserstraßeninfrastruktur oder ÖPP-Projekten.
- Die Betriebsfähigkeit auf dem Neckar ist in jedem Fall zu erhalten.
- Von Anfang an ist eine umfassende Digitalisierung mitzudenken.
- Die vier Häfen Plochingen, Stuttgart, Heilbronn und Neckarsteinach bis hin zum Zielhafen Mannheim brauchen Planungssicherheit. Es ist deshalb zeitnah ein belastbarer Sanierungs- und Ausbauplan vorzulegen. Ein stufenweiser Ausbau, beispielsweise gegliedert in die Abschnitte rheinnah, bis Heilbronn sowie bis Plochingen, erscheint sinnvoll. Ziel sollte es sein, bis zum Jahr 2040 den Ausbau vollendet zu haben.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Markus Flandi
Das neue Landtagswahlrecht
Das neue Landtagswahlrecht
Wie funktioniert es?
Beschlossen wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das Ihnen bei der nächsten Landtagswahl im Stile des Bundestagswahlrecht ermöglichen soll, zwei Stimmen abzugeben.
- Eine für einen örtlichen Kandidaten
- eine für eine von den Parteien aufzustellende Landesliste, so wie bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag auch.
Dabei zieht der Kandidat in Ihrem Wahlkreis in den Landtag ein, der die meisten Erststimmen erhält, sowie weitere Kandidaten von Landeslisten der Parteien, die insgesamt mehr als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben.
Ob in Ihrem Wahlkreis weitere Kandidaten einziehen, hängt davon ab, ob diese Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis auf ihren jeweiligen Landeslisten einen Platz haben, der für ein Mandat ausreicht. Die Reihenfolge wird von den Parteien bestimmt.
Wir unterstützen die folgenden Ziele der Reform:
Ändert sich bei den Wahlberechtigten etwas?
Ja!
Im Zuge der Reform wurde eine Verfassungsänderung mitbeschlossen, die das aktive Wahlalter auf 16 Jahre absenkt. Das bedeutet, ein Sechzehnjähriger kann zwar nicht selbst Abgeordneter werden, darf aber zwei Stimmen abgeben. Dieser Verfassungsänderung haben wir zugestimmt, denn wir finden es richtig, auch der Gruppe derjenigen, die am Wahltag zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, die Möglichkeit zu geben, über die Zusammensetzung des Parlaments mitzubestimmen.
Was sehen wir kritisch?
Wir sehen drei sehr kritische Punkte, die ebenfalls von den sachverständigen Wahlrechtsexperten vorgetragen und leider von den Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD ignoriert wurden.
XXL-Landtag
Der am meisten debattierte Teil des Bundestagswahlrechts – die Tendenz immer größer zu werden – wurde leider nicht berücksichtigt. Durch die Struktur unseres Parteiensystems und die Eigenheiten des Zwei-Stimmen-Wahlrechts, mittels der Stimmabgabe der beiden Stimmen zwei unterschiedliche ‚Parteifarben‘ wählen zu können, steigt die Gefahr von Überhangmandaten massiv an. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustünden. Um das Stärkeverhältnis des Wählervotums im Parlament adäquat abbilden zu können, wird dann bei allen anderen in den Landtag gewählten Parteien so lange mit Mandaten aufgefüllt, bis die Stärke der einzelnen Parteien untereinander auch im Parlament so abgebildet ist, wie das Zweitstimmenergebnis bei der Wahl ausgefallen ist. So wächst der Landtag.
Mandatsnachfolge
Es wurden bedenkliche Regelungen zur Mandatsnachfolge beschlossen, wenn ein Abgeordneter ausscheidet oder sein Amt nicht antritt. Dies soll nun über zwei unterschiedliche Verfahren geregelt werden. Zum einen können Parteien für ihre Direktkandidaten örtlich Ersatzbewerber bestimmen, zum anderen können die Parteien für ihre Landeslisten Listenersatzbewerber für jeden Listenplatz küren. Das wirft das Problem auf, dass man vor der Wahl nicht wissen kann, wer ggfs. nachrückt, da noch nicht klar ist, an wen das Direktmandat und an wen potenzielle Listenmandate gehen. Zusätzlich macht es das Wahlrecht rechtlich angreifbar, weil damit Bewerber um ein Mandat unterschiedlich behandelt werden.
Weitere Verfassungsänderungen
Ein weiterer kritischer Punkt sind umfassende weitere Verfassungsänderungen, die im Zuge der Wahlrechtsreform mitbeschlossen wurden, mit dem Wahlrecht aber gar nichts zu tun haben.
So wurde eine Verfassungsänderung zum Alterspräsidenten mitbeschlossen, die von der Sachverständigen kritisch beurteilt wird, ebenso wie die Möglichkeit von digitalen Sitzungsteilnahmen. Die rechtlichen Hürden für digitale Abstimmungen sind vom Bundesverfassungsgericht sehr hoch gesetzt worden, die in diesem schnellen Verfahren nicht hinreichend gewürdigt wurden. Ebenfalls kritisch ist die grundsätzliche Einführung eines Anspruchs auf Homeoffice als Abgeordneter. Die Verfassungsänderung ist so formuliert, dass man daraus ableiten kann, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, digital an Sitzungen teilzunehmen, wenn er keine Lust hat, an Plenartagen nach Stuttgart zu fahren.
Wir haben diese drei zusätzlichen, kurzfristigen und nichts mit dem Wahlrecht zu tun habenden Verfassungsänderungen deshalb abgelehnt.
Unsere Lösungen
Für die Mandatsnachfolge hatten wir vorgeschlagen, einfach denselben Modus wie bei der Bundestagswahl anzuwenden und ausschließlich über die entsprechenden Landeslisten aufzufüllen. Den entsprechenden Änderungsantrag mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: Weiterlesen
Das wurde leider von Grünen, CDU und SPD abgelehnt.
Um einen XXL-Landtag zu verhindert, wollten wir die Anzahl der Wahlkreise reduzieren. Indem die Anzahl der Wahlkreise reduziert wird, wird auch die Anzahl der vergebenen Direktmandate reduziert. Diese wegfallenden Direktmandate müssen dann auch nicht ausgeglichen werden.
Die Sachverständigen gehen von einer angemessenen Anzahl der Wahlkreise zwischen 40 und 50 aus.
Wir haben in einem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf die Reduktion von 70 auf 60 beantragt. Dieser wurde leider von Grünen, CDU und SPD abgelehnt.
Aktuelle Sitzverteilung und analoge Übertragung der Ergebnisse der Bundestagswahl aus dem September 2021 für die Landtagswahl nach dem nun beschlossenen Wahlrecht:
Das sind 80 Prozent mehr als die Soll-Größe. Für die FDP-Fraktion ist das untragbar! Weder im Sinne des Steuerzahlers, noch im Sinne eines funktionierenden Parlaments hätte das so beschlossen werden dürfen!
Mehr Abgeordnete bedeuten in diesem Fall nicht mehr Demokratie, sondern nur höhere Kosten!
Für eine krisenfeste Landwirtschaft
Nur eine krisenfeste Landwirtschaft
schafft Ernährungssicherheit
Wir verurteilen den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine auf das Schärfste!
Er erzeugt unermessliches humanitäres Leid und droht aufgrund von Ernteausfällen eine weltweite Ernährungskrise auszulösen.
Die Ukraine und Russland gelten als die Kornkammern der Welt:
- Russland ist seit 2018 der weltweit größte Exporteur von Weizen, die Ukraine liegt auf Platz fünf.
- Auf die Russische Föderation und die Ukraine entfallen zusammen rund 30 Prozent der globalen Weizenexporte.
- Die wichtigsten Ausfuhrziele für ukrainischen Weizen sind Indonesien, Ägypten, Bangladesch, Pakistan und die Türkei.
- Der Weizenexportanteil der EU schwankte witterungsbedingt zuletzt stark und liegt aktuell bei 16 Prozent.
- Die Ukraine ist der weltgrößte Exporteur (44 Prozent) von Sonnenblumenöl. Das wichtigste Zielland ist Indien.
- Sonnenblumenkuchen ist ein Rohstoff zur Herstellung von Tierfutter. Die Hälfte (51 Prozent) der weltweiten Exportmenge stammt allein aus der Ukraine.
- Ein Teil der Rapssaat wird in Form von Rapsöl für die menschliche Ernährung genutzt, ausgepresst dient sie als eiweißreiches Futtermittel für Tiere. Der größte Abnehmer von ukrainischer Rapssaat ist Deutschland.
- Etwa ein Drittel der fruchtbaren Schwarzerde-Böden befinden sich in der Ukraine. Das ukrainische Ackerland entspricht gut einem Viertel der Flächen, die es in der gesamten EU gibt. Nahrungsmittel sind das zweitwichtigste Exportgut der Ukraine – nach Eisen und Stahl.
Unseren WebTalk vom 29.03. zur Ernährungssicherheit gibt es hier im Re-Live!
Vor dem Krieg in der Ukraine gingen die ukrainischen Landwirte davon aus im Jahr 2022 15 Millionen Tonnen Getreide zu exportieren. Neben Getreide wären die Hauptexporte in diesem Jahr auch etwa 1 Million Tonnen Sojabohnen und etwa 5 bis 6 Millionen Tonnen Sonnenblumenkerne gewesen. Auch Sonnenblumenöl wird die Ukraine dieses Jahr kaum exportieren, da die meisten Ölpressen ihre Arbeit eingestellt haben. Ihnen fehlen Energie und Mitarbeiter.
Die Ernteausfälle werden dramatische Folgen für die Ukraine und den Weltmarkt haben. Bereits jetzt kommt es zu enormen Verwerfungen an den globalen Agrarmärkten. Diese Verwerfungen sind auch hier in Baden-Württemberg bereits deutlich spürbar.
Zwar ist die Versorgungslage in der EU nach ersten Einschätzungen nicht direkt gefährdet, jedoch sind die Folgen für die globale Ernährungssicherheit im Zuge steigender Weltmarktpreise absehbar.
Wissenschaftler mahnen vor drastischen Folgen für die globale Ernährungssicherheit, denn schon vor der Ukraine-Krise warnte zum Beispiel das World Food Programme (WFP) im November 2021 vor einer weltweiten Hungerkrise sowie Konflikten.
- Es braucht eine globale Kraftanstrengung.
- Wir brauchen jetzt ein Umdenken in der Agrarpolitik. Weltweit, in Europa, in Deutschland und in Baden-Württemberg.
- Die Bedeutung der Ernährungssicherung muss neu bewertet werden.
- Sie muss ein fester Bestandteil der Agrarpolitik werden auch in Baden-Württemberg.
- Die Versorgungssicherheit mit Agrarprodukten und Lebensmitteln muss nachhaltig gesichert werden – genauso wie die Versorgungssicherheit mit Energie.
- Grüne Landwirtschaftsromantik und die Stilllegung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen können wir uns keine Sekunde länger leisten.
- Eine kompromisslose ökologische Agrarpolitik, die Flächen stilllegt und zusätzliche Kosten verursacht, erscheint angesichts der gegenwärtigen Situation kurzsichtig.
- Die Ernährungssicherheit muss neben dem Biodiversitätsschutz und der Stärkung des ländlichen Raumes ein fester Bestandteil baden-württembergischer Agrarpolitik werden.
- In der akuten Krise darf es keine Denkverbote geben.
- Die Herausforderungen des Klimawandels, der Biodiversitätserhaltung und des Gewässerschutzes bleiben trotz allem bestehen, aber wir müssen sie zukünftig viel effizienter lösen.
- Baden-Württemberg als Industrie-, Landtechnik- und Biotechnologie-Standort kann und muss seinen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung bei gleichzeitig nachhaltiger Produktion leisten.
Das bedeutet auch eine Kurskorrektur bei den geplanten Maßnahmen im Rahmen der 2023 in Kraft tretenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Ansonsten werden diese die bereits angespannte Situation der Lebensmittelversorgung verschärfen, denn die vorgesehenen großräumigen Flächenstilllegungen und kleinteiligen Produktionsauflagen führen zu einem Rückgang der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion in Europa und auch hierzulande. Das können wir uns nicht leisten!
Die Landesregierung hat diesen Weg aber schon 2020 mit dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (Biodiversitätsstärkungsgesetz) eingeschlagen. Darin hat sie festgelegt:
- Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
- Reduktion der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030.
- Über das Bundesrecht hinausgehenden landesspezifischen Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der integrierten Produktion.
- Umsetzung des Verbots von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Einhaltung zusätzlicher landesspezifischer Vorgaben neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz in der Landwirtschaft in den übrigen Schutzgebieten.
- Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen.
Wir haben immer wieder angemahnt, dass das Ziel des Ausbaus des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis 2030 nicht nur die Ertragssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gefährdet.
Zahlreiche Studien belegen, dass der Ökolandbau nicht per se nachhaltiger ist als der konventionelle Landbau und geringere Erträge liefert.
Das gibt auch die Landesregierung auf unsere Anfrage (Drucksache 17 / 793) hin, zu:
Die Erträge im ökologischen Pflanzenbau seien global im Durchschnitt um 20 bis 25 Prozent geringer als im konventionellen Landbau.
Neben den durchschnittlich höheren Erträgen ließen sich auch hinsichtlich der Nachhaltigkeitsleistung weitere Vorteile des konventionellen Landbaus gegenüber der ökologischen Bewirtschaftungsweise feststellen wie beispielsweise niedrigere Treibhausgasemissionen bezogen auf die Produkteinheit.
Trotzdem hält die Landesregierung bis heute an diesen Zielen fest.
Eine Analyse verschiedener Vergleichsuntersuchen zeigt, dass der Biolandbau nicht per se ökologisch von Vorteil ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Beirat (WBAE) des Bundeslandwirtschaftsministeriums in einem aktuellen Nachhaltigkeitsgutachten. Studien zufolge sind die Erträge im ökologischen Landbau durchschnittlich um 20 bis 25 Prozent niedriger als im konventionellen Landbau. Niedrigere Erträge des ökologischen Landbaus werden in der Regel durch höhere Produktpreise ausgeglichen. Nach aktuellen Berechnungen bräuchte eine überwiegend ökologische Ernährung in Deutschland rund 40 Prozent mehr Fläche als die konventionelle Produktion bei gleichem Konsum. Internationale Studien zeigen, dass die Zugewinne an Biodiversität und Umweltschutz oft nicht ausreichen, um die Verluste durch den höheren Flächenverbrauch zu kompensieren.
Nach aktuellen Berechnungen bräuchte eine überwiegend ökologische Ernährung in Deutschland rund 40 Prozent mehr Fläche als die konventionelle Produktion bei gleichem Konsum.
Dies ist umso prekärer vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Novelle des Klimaschutzgesetzes im September 2021 mit dem Landesflächenziel festgelegt hat, dass in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden sollen.
Wir haben im Januar 2022 bei der Landesregierung nachgefragt (Drucksache 17/1772), welche Auswirkungen diese Ziele auf den landwirtschaftlichen Grund in Baden-Württemberg haben werden.
Am 23. Februar 2022, also einen Tag vor der Invasion der russischen Truppen in die Ukraine, antwortet Umweltministerin Walker unverblümt, dass man für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land den Verlust landwirtschaftlicher Flächen in Kauf nehmen müsse. Für die Landwirte sei es aber ohnehin lukrativer ihre Fläche für die Energiegewinnung durch Photovoltaik oder Windenergie an Energieunternehmen zu verpachten. Die Versorgungssicherheit sei dadurch nicht in Gefahr, man sei ja schon immer auf den Import von Lebensmitteln angewiesen.
Dabei spekulierte die Umweltministerin neben den Potenzialen der noch in den Kinderschuhen steckenden Agri-Photovoltaik auf einen sich abzeichnenden Rückgang des Fleischkonsums und den damit verbundenen Rückgang der Nutztierhaltung, wodurch für die Produktion des Futters genutzte Ackerflächen frei würden.
Wir sind nicht gegen den Ausbau der Erneuerbaren. Im Gegenteil, sie können und müssen zur Energieversorgung mehr denn je beitragen.
Aber wir können es uns nicht erlauben, wertvolle landwirtschaftliche Flächen für den Ausbau zu opfern, wie es die Landesregierung plant. Wir müssen den Ausbau auf bereits versiegelten Flächen wie Autobahnen oder Bahnstrecken voranbringen und wir müssen auf Alternativen wie Biomasse oder Biogas setzen. Hier haben wir in Baden-Württemberg ein enormes, aber gerade in den letzten Jahren vernachlässigtes Potenzial.
Agrarpolitische Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass Landwirte für nachhaltig erzeugte Lebensmittel kostendeckende Preise erhalten und sie gleichzeitig die Chance der Energieerzeugung ohne Flächenverluste nutzen können. Dann ist beides möglich, der Erhalt wertvoller Ackerfläche und Energieerzeugung.
Wir fordern:
Die verfügbare Agrarfläche zur Nahrungsmittelproduktion kann global nur sehr begrenzt ausgeweitet werden und geht in vielen Regionen durch Erosion, Versalzung und Versiegelung sogar zurück.
Werden im Ackerbauweniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt, verringern sich die Erträge. Als Konsequenz müssen bisher ungenutzte Flächen zur Nahrungsmittelproduktion herangezogen werden. In Summe steigt so der Flächenverbrauch und der Druck auf die Artenvielfalt erhöht sich.
Weltweit müssen aber mehr Nahrungsmittel auf begrenzter Fläche produziert werden.
Der Klimawandel trifft die Landwirtschaft stark und zunehmende Wetterextreme sowie eine steigende Zahl an Pflanzenkrankheiten und Schädlingen gefährden global Ernten.
Bei der Forschung und Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel schiebt das Land aber die Verantwortung auf die Forschungsaktivitäten großer Unternehmen ab und hofft, dass sich hier etwas durch die zunehmende Ökologisierung der Landwirtschaft ergibt wie auch unsere Anfrage (Drucksache 17/1872) bei der Landesregierung zeigte.
Aus städtischer Sicht heraus wird von den Landwirten verlangt, regional, ressourcenschonend und mit weniger Pflanzenschutzmitteln zu produzieren und Pflanzen anzubauen, die gut für den Boden sind.
Gleichzeitig schlägt man ihnen aber die Instrumente dazu aus der Hand.
Durch neue Züchtungstechnologien können Pflanzen zielgerichteter und vor allem schneller an veränderte Bedingungen auf Grund des Klimawandels angepasst werden. So können schneller als bei der konventionellen Züchtung neue, effizientere Sorten bereitgestellt werden, die durch verbesserte Eigenschaften zudem mit weniger Pflanzenschutz und Düngemitteln auskommen und somit auch eine ressourcenschonendere und nachhaltigere Produktion ermöglichen.
Hierzu gehört zum Beispiel auch die Genschere CRISPR-Cas. Anders als in der bisherigen Genmanipulation sind damit sehr gezielte und minimale Änderungen des Erbguts möglich. Im Gegensatz zur Züchtung oder natürlichen Mutation können die Veränderungen auf ausschließlich vorteilhafte und ungefährliche Änderungen begrenzt werden.
Obwohl die Wissenschaft sich einig ist, dass die so modifizierten Pflanzen nicht gesundheitsschädlich sind und sich sogar positiv auf die Umwelt auswirken, lehnt die Landesregierung diese ab.
Die Anti-Gentechnik-Kampagnen verschiedener Organisationen haben ihre Spuren hinterlassen. Das Siegel „Ohne Gentechnik“, das als Marketinginstrument eingesetzt wird und suggeriert, ein Produkt ohne Gentechnik sei besser oder gesünder, verstärkt die Ängste der Menschen noch.
Im Juli 2020 legte Ministerpräsident Kretschmann aufgrund des grünen Streits um die Gentechnik sogar das geplante Forschungsprogramm „Genome-Editing – mit Biotechnologie zu einer nachhaltigen Landwirtschaft“ des Wissenschaftsministeriums auf Eis.
Gentechnik wird als Eingriff in die Natur abgelehnt, weil man annimmt, Mutter Natur habe sich etwas dabei gedacht, eine Pflanze so und nicht anders zu erschaffen. Doch Züchtung, egal auf welche Art, beruht auf dem Veränderungsprinzip.
Wir fordern:
Weiter steigende Futterkosten werden auch die heimische Veredelungswirtschaft und vor allem die Tierhalter weiter belasten.
Nachdem insbesondere die Schweinehaltung in Folge der Corona-Pandemie sowie weggebrochener Exportmärkte durch die Afrikanische Schweinepest ohnehin schon hart getroffen ist, droht durch die Ukraine-Krise eine weitere Verschärfung der ökonomischen Situation.
Die Gefahr, dass sich der Strukturwandel der heimischen Tierhaltung auf diese Weise weiter beschleunigt und in der Folge die Abhängigkeit von Importen steigt, ist real.
Aktuelle Umfrageergebnisse des Landesbauernverbands unter Schweinehaltern zeigen, dass über 50 Prozent der Befragten einen partiellen oder kompletten Ausstieg aus der Schweinhaltung planen. Gründe sind neben gesetzlichen Auflagen und Unwirtschaftlichkeit, mangelnde Perspektiven.
Mehrere Bundesländer fordern mittlerweile unbürokratische Hilfsangebote und verschiedene Nachbarstaaten planen Hilfsangebote für deren schweinehaltenden Betriebe.
Die Landesregierung muss darauf hinwirken, dass sich Bundeslandwirtschafsminister Özdemir sein Versprechen vom 11. März einhält, sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass pragmatisch und flexibel alle Möglichkeiten geprüft werden, weiterhin eine tiergerechte Fütterung in der ökologischen Tierhaltung zu ermöglichen. Der Ökolandbau ist vom Wegfall der Futtermittel aus der Ukraine in besonderem Maße betroffen. Ökobetriebe brauchen in dieser besonderen Situation Ausnahmen, damit sie nicht wie mit der neuen Ökoverordnung vorgeschrieben zu 100 Prozent ökologisch erzeugtes Futter nutzen müssen.
Wir begrüßen den Beschluss auf Bundesebene, dass die bestehende Eiweißpflanzenstrategie ausgebaut werden und finanziell gestärkt werden soll, um mehr regionale Futtermittel zu erzeugen und Deutschland unabhängiger bei der Versorgung mit Gentechnik-freien Eiweißfuttermitteln zu machen.
Die Landesregierung aber hat die Eiweißinitiative Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2021 beendet.
Wir fordern:
Dazu haben wir die Landesregierung auch in unserem Antrag (Drucksache 17/2062) aufgefordert.
Wir in Baden-Württemberg können und müssen unseren Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit leisten. Die Landwirte sind bereit dazu. Sie brauchen jetzt aber die entsprechenden Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.
Es braucht eine ehrliche Energiepolitik
Windkraft in Baden-Württemberg?
Es braucht eine ehrliche Energiepolitik
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt 2% der Flächen in Baden-Württemberg für den Ausbau von Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu nutzen.
Folgt man den Aussagen des Windatlas 2019, des Landesumweltministeriums, nimmt das Potential der Windenergie von Nord- nach Süddeutschland stetig ab. Zum einen, weil die in den nördlichen Bundesländern herrschenden Meereswinde ein generell höheres Windaufkommen bieten, da sie sowohl sehr kräftig, als auch beständig sind. So kann ein Windrad in Norddeutschland bis zu dreimal mehr Strom erzeugen, als ein Windrad bei uns im Schwarzwald. Zum anderen weil es dort, anders als in Baden-Württemberg, durch die flache, ebene Landschaft, zu weniger Einschränkungen bezüglich der tatsächlich nutzbaren Fläche kommt. Dieser Fakt drückt sich auch in der Verteilung von Windrädern innerhalb der Bundesrepublik aus. In Baden-Württemberg stehen nur 750 der deutschlandweit 31.109 Windkraftanlagen. Als Antwort auf unsere Anfrage zum Ausbau der Windkraft in verschiedenen Landkreisen gab die Landesregierung an, dass der Ausbau vom Interesse potentieller Betreiber solcher Anlagen abhänge.
Ein Flächenziel in Baden-Württemberg von 2% hört sich auf dem Papier zunächst nach keinem sehr großen Anteil der Gesamtfläche an. Aus einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion ging allerdings hervor, dass innerhalb von Baden-Württemberg nur 11,8% der Landesflächen ein Windaufkommen bieten, ab welchem der Bau von Windkraftanlagen wirtschaftlich ist. Davon sind 5,6% durch Fragen des Artenschutzes, des Landschaftsbildes oder aber baulichen Gegebenheiten eingeschränkt. Es bleibt also nur ein Anteil von 6,2% der Landesfläche, der sich ohne Restriktionen für Investitionen in den Windenergieausbau eignen würde. Um das von der Landesregierung vorgegebene Ziel zu erreichen, müsste also rund ein Drittel der überhaupt geeigneten Fläche abdeckt werden.
Wir als FDP/DVP-Fraktion sind überzeugt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg dringend beschleunigt werden muss.
In den jeweiligen Regionen sollen die erneuerbaren Energiequellen genutzt werden, die am meisten leisten können, zugeschnitten auf die lokalen Bedingungen.
Daniel Karrais, Klimapolitischer Sprecher der Fraktion
Genau deshalb lehnen wir den forcierten Ausbau der Windkraft durch die Landesregierung in Baden-Württemberg ab. Baden-Württemberg ist von der Sonne verwöhnt und bietet zum Beispiel sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Schon heute stammen hier 14,3 Prozent des Stromverbrauchs aus Photovoltaikanlagen und damit mehr als aus Windanlagen.
Bei der Energiegewinnung durch Wasserkraft sieht es ebenfalls anders aus. Hier lässt sich deutschlandweit der entgegengesetzte Trend zu dem der Windkraft erkennen. Das Potential zur effizienten Nutzung von Wasserkraft nimmt von Nord- nach Süddeutschland zu, während es bei der Windkraft abnimmt. Laut dem Umweltbundesamt werden hierbei 80% der möglichen Kapazitäten bereits genutzt. Auf den Großteil der noch fehlenden 20% könne durch die Optimierung und Modernisierung der bereits bestehenden Wasserkraftwerke zugegriffen werden.
Es wird ersichtlich, dass der Süden Deutschlands in diesem Bereich die regionalen Potentiale effektiv genutzt hat. Daraus ergibt sich aber kein Handlungsaufruf für den Norden von Deutschland, auf eine bestimmte Quote an Wasserkraftwerken zu kommen. Ohne ein geeignetes Gefälle in der Landschaft, fehlt bei dieser Energiequelle der wirtschaftliche Nutzen.
Eine ehrliche Energiepolitik verlangt, dass wir aus jedem uns zur Verfügung stehenden Euro das maximale an Klimaschutz herausholen. Fehlinvestitionen können wir uns nicht leisten, dafür ist die Aufgabe zu wichtig.
Daniel Karrais, Klimapolitischer Sprecher der Fraktion
Fakt ist, die Windkraft ist wichtig. Schließlich macht sie mit ganzen 27% einen enormen Anteil der gesamten Stromerzeugung in Deutschland aus. Aber Windräder müssen dort gebaut werden, wo diese auch effizient sind und den größten Stromertrag liefern. Eben dort, wo das größte Potential für diese Technologie besteht. Wird der Ausbau von Windkraft in Baden-Württemberg aus diesem Blickwinkel betrachtet, mit dem geringen Windaufkommen, den gegebenen Flächeneinschränkungen und den dadurch verbleibenden Anteil von 6,2% an effizient nutzbarer Gesamtfläche, liegt es auf der Hand, wieso potentielle Betreiber so ein geringes Interesse am Standort Baden-Württemberg haben. Es ist schlicht und einfach nicht wirtschaftlich.
Erneuerbare Energien
Wir fordern eine Implementierung einer Zukunftsstrategie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien hin zu einem integrierten Energiesystem.
Corona-Verordnungschaos ist nicht tragbar!
Das Regelungschaos des zurückliegenden Wochenendes habe für Verunsicherung und Verärgerung gesorgt und sei respektlos gegenüber den Betroffenen.
Das aktuelle Regelungschaos stellt den neuen Tiefpunkt des Corona-Miss-Managements der Landesregierung dar. Einzig positiv ist, dass es keinen allgemeinen Lockdown, keine generellen Ausgangssperren und keine Schulschließungen geben soll. Die sonstigen Regelungen von Grün-Schwarz sind aber absolut stümperhaft auf den Weg gebracht worden.
Das Problem sind doch die mangelnden Impfkapazitäten
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die Debatte über eine Impfpflicht soll hiervon nur ablenken.
Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke
Deshalb haben wir gemeinsam mit der SPD in einen Entschließungsantrag gefordert, Sozialminister Lucha die Zuständigkeit für das Corona-Management zu entziehen.
Die unzureichende Impfquote ist ein wesentliches Element für die derzeit sehr angespannte Lage. Hier gilt es, in den kommenden Wochen alles dafür zu tun, die Impfquote zu verbessern.
Wir setzen auf erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen.
Sofortprogramm für den Einzelhandel
Das Sofortprogramm für den Einzelhandel muss verdreifacht werden!
Die Krise der Innenstädte und des stationären Einzelhandels wird immer dramatischer – gerade in Anbetracht der aktuellen Corona-Lage und neuen Beschränkungen. Die Landesregierung hält eine Förderung von 5 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt für ausreichend – dies zeigte bereits die Antwort auf unseren Antrag an die Landesregierung zum Thema Innenstadt und Einzelhandel im Oktober diesen Jahres.
Die Landesregierung hält das Sofortprogramm Einzelhandel mit 5 Millionen Euro für ausreichend. Das zeigt einmal mehr, dass sie den Ernst der Lage nicht erkannt hat und die Herausforderung Digitalisierung der Einzelhandel und Zukunft der Innenstädte nach wie vor ignoriert. Wir fordern mindestens eine Verdreifachung auf 15 Millionen Euro – zumindest als ersten Schritt. Dies werden wir auch in den anstehenden Haushaltsberatungen beantragen.
Einzelhandelspolitischer Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert
Antrag für die Einzelhandelsförderung
Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen eine signifikante Erhöhung der Unterstützung für Innenstädte und Einzelhandel von 5 auf 15 Mio. gefordert. Am 15.12. entscheidet nun der Landtag über unseren Antrag.
Denn uns ist klar: Die aktuell rege Fördernachfrage und auch die Gespräche mit Einzelhändlern und Verbänden zeigen uns deutlich, dass der Einzelhandel massiv kämpft und sowohl willens als auch fähig ist, aus der Krise herauszukommen. Hierzu braucht es aber gezielte Unterstützung und gute Rahmenbedingungen, für die wir uns weiterhin stark machen werden.
Wir haben ein offenes Ohr.
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