Autorenarchiv für: FDP/DVP-Fraktion

Einträge von FDP/DVP-Fraktion

Baden-Württembergs Verwaltung für das 21. Jahrhundert fit machen

Fix statt Fax

Die Verwaltung von BW

ins 21. Jahrhundert bringen

Baden-Württemberg braucht eine moderne und agile Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass es angesichts der massiven Herausforderungen unserer Zeit nicht nur eine Modernisierung braucht. Wir brauchen einen radikalen Neuanfang. Wir müssen den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg wieder nach vorne bringen.

Warum?

Der Abbau von Regelungen und Vorschriften ist eines der drängendsten Themen. Doch auch die derzeitige Geschwindigkeit und Funktionsweise von Verwaltungsvorgängen lähmt die Dynamik in unserem Land.

Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Gleichzeitig geht durch die Pensionierungswelle in den nächsten zehn Jahren jeder fünfte Beschäftigte in der Verwaltung des Landes verloren. Bereits jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden, weil es an qualifizierten Bewerbern mangelt oder die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst nicht mit denen in der freien Wirtschaft mithalten können.

Wir wollen mit einer Verwaltungsreform die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen, Personal entlasten und verwaltungsinterne Prozesse beschleunigen.

Hintergrund

Die Reduzierung der Stellenanzahl ergibt sich über die natürliche Fluktuation und reguläre Pensionierungen. Das Durchschnittsalter in der öffentlichen Verwaltung ist so hoch, dass dem Land bis 2035 rund ein Fünftel der Beschäftigten durch Übertritte in den Ruhestand verloren geht, das dann nicht ersetzt werden muss. Wir werden niemanden vorzeitig entlassen.

Zudem sind fünf Ebenen der Verwaltung zwei zu viel. Wir wollen die rein für planerische Zwecke genutzten Regionalverbände abschaffen. Mit 35 Land- und neun Stadtkreisen, die viele untere Behörden des Landes beherbergen, geht Geschwindigkeit und Kompetenz verloren. Darum wollen wir 12+1 Großkreise schaffen, in denen die 44 Land- und Stadtkreise aufgehen.

Diese Verwaltungsreform könnte das Projekt einer schwarz-rot-gelben Deutschlandkoalition für zwei Legislaturperioden sein. Unsere Maßnahmen beinhalten unter anderem:

Die Auflösung der Regionalverbände bis 2027:

  • Wir lösen die Regionalverbände bis zum Jahr 2027 auf

    Ihre Planungsaufgaben für die Entwicklungsplanung und Rohstoffsicherung übergeben wir an die Landkreise.

  • Weitere Aufgaben der Regionalverbände entfallen ersatzlos

Die Schaffung von 12+1 Regionalkreisen und Auflösung der bisherigen 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise:

  • Wir schaffen bis 2031 die Struktur für 13 Regionalkreise, die aus den bisherigen insgesamt 44 Stadt- und Landkreisen gebildet werden

    Als Gebietsaufteilung bietet sich eine Orientierung an den Gebieten der bisherigen 12 Regionalverbände an, wobei die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund ihrer Größe als eigenständige kreisfreie Stadt erhalten bleiben kann.

  • Als Hauptsitz eines Regionalkreises dient ein zentral gelegenes Ober- oder Mittelzentrum. Außenstellen als Behördenstandorte sind möglich

    Damit bündeln wir Ressourcen, bauen Doppelstrukturen ab und stärken die kommunale Selbstverwaltung.

  • Die bisherigen Aufgaben der Unteren Landesbehörden verbleiben bei den neuen Regionalkreisen

    Die Behörden bilden sich aus Zusammenschlüssen der bisherigen Unteren Behörden in den Landkreisen.

  • Bürgernahe Dienste, wie die KFZ-Zulassungsstellen oder die Führerscheinstelle sind schon heute digital verfügbar und können zentral digital angeboten werden

    Sie können daher bei den Regionalkreisen entfallen. Kommunen können in ihren Bürgerbüros bei
    Bedarf Hilfe bei der digitalen Antragstellung leisten.

  • Die Landräte der Regionalkreise sollen künftig direkt vom Volk im jeweiligen Regionalkreis gewählt werden

    Direkt gewählte Politiker straffen die Verwaltung: So gibt es mehr demokratische Kontrolle über die Verwaltung und einen höheren Druck einer pragmatischen Führung der Verwaltung. Als Kontrollgremium werden Regionalkreisräte gewählt.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:

  • Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und autonome Gestaltungskraft

  • Gemeinderäte erhalten mehr Entscheidungskompetenzen

    z.B. im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten und von Verkehrsinfrastruktur.

  • Aufsichts-, Kontroll- und Prüfaufgaben reduzieren wir auf ein Mindestmaß und übertragen diese den Regionalkreisen oder dem zuständigen Ministerium

  • Kommunen werden von personalintensiven Aufgaben entlastet

    z.B. dem Vorhalten von Ausländerbehörden, indem diese Aufgaben an die Regionalkreise übertragen werden. Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und grundlegende Prüfungen werden auf Landesebene vorgenommen, um Kompetenz zu bündeln und Entscheidungsfindungen zu beschleunigen.

Die Abschaffung der Regierungspräsidien ab 2031:

  • Wir schaffen bis zum Jahr 2031 die Grundlage für eine vereinfachte, dreistufige Verwaltungsorganisation mit weniger Sonderbehörden

    Dazu lösen wir nach Einrichtung der Regionalkreise die vierte Verwaltungsebene auf und schaffen die Regierungspräsidien ab.

  • Die Entscheidungsfindung findet vor allem in den Kommunen und Regionalkreisen statt

    Durch eine Auflösung der Regierungspräsidien werden die Landesministerien zur finalen und einzigen Aufsichts- und Widerspruchsinstanz. Zusätzliche Kontroll- und Aufsichtsstellen reduzieren wir auf ein Mindestmaß.

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien bestehenden Stabstellen zum Beispiel für den Klimaschutz werden aufgelöst

  • Die Rechts- und Verwaltungsreferate aufgelöster Einheiten werden gestrichen

  • Die Landesbauordnung schaffen wir perspektivisch ab

    Dadurch erhöhen wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen.

  • Den ÖPNV machen wir zur Landessache

    Indem wir die Verkehrsverbünde zusammenlegen und die Kreiszuständigkeiten beenden.

  • Aufgaben des Straßenbaus sowie der Verkehrsinfrastruktur aus den Regierungspräsidien zentralisieren wir auf Landesebene

Begleitende Digitalisierungsmaßnahmen und Mentalitätswechsel:

  • Wir machen bis zum Jahr 2036 jede fünfte Stelle in der Verwaltung durch digitale Prozesse und intelligente Automatisierung entbehrlich

  • Wir richten eine Digitalisierungs-Task-Force der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein

    Diese analysiert und beseitigt Hemmnisse der schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Land und Kommunen.

  • Wir werden ein Verbot von Mehrfachdatenabfragen einführen

    Damit sorgen wir für eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips und schaffen die Grundlage für erfolgreichen Bürokratieabbau.

  • Wir wandeln die meisten Genehmigungsvorbehalte in Anzeigepflichten um, setzen auf Genehmigungsfiktionen

    So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand bei Regionalkreisen und Kommunen.

  • Die zentrale Datenhaltung liegt beim Land, der Zugriff für die Kommunen erfolgt online

    Diese rufen dann bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab und können sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.

Wenn es gelingt, diese und weitere Forderungen unserer Verwaltungsreform umzusetzen, wird die Verwaltung in Baden-Württemberg künftig digital und bürgernah sein.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“

Abgeordnete

Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

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Positionen zur liberalen Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Positionspapier

Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Das Handwerk steht im Zentrum Baden-Württembergs. Mit seinen rund 140.000 Betrieben und etwa 800.000 Beschäftigten erwirtschaftet es einen Jahresumsatz von rund 120 Milliarden Euro. Damit ist es ein enormer wirtschaftlicher Faktor. Handwerkspolitik ist damit Wirtschaftspolitik – und umgekehrt, Wirtschaftspolitik ist Handwerkspolitik.

Für uns ist das ein Grund, uns systematisch mit dem Handwerk in Baden-Württemberg zu beschäftigen und eine übergreifende Handwerkspolitik zu entwickeln.

Dazu haben wir in drei thematischen Bereichen jeweils fünf Forderungen bzw. Maßnahmen identifiziert.

Im Bereich „Berufliche Bildung sowie Arbeits- und Fachkräfte“ sind dies:

  • Berufliche Bildung mehr wertschätzen

  • Meister- und Meistergründungsprämie stärken

  • Werbung für Handwerksberufe und Unternehmertum verbessern

  • Fachkräftezuwanderung vorantreiben

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Beim Thema „Investitionen der öffentlichen Hand“ schlagen wir vor:

  • Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

  • Landestariftreuegesetz abschaffen

  • Vorrang der Privatwirtschaft sicherstellen

  • Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen anwenden

  • Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Und im Bereich „Infrastrukturen für das Handwerk“ wollen wir umsetzen:

  • Neuausweisung von Gewerbeflächen ermöglichen

  • Berufsschulen und Berufsbildungsstätten modern halten

  • Wohnraum für Auszubildende fördern

  • Bauen erleichtern und ankurbeln

  • Investitionen in die Infrastruktur vorantreiben

Wenn es gelingt, diese 15 Forderungen umzusetzen, ist ein wesentlicher Baustein einer liberalen Handwerkspolitik für Baden-Württemberg realisiert.

Wenn in Ergänzung dazu weitere Reformmaßnahmen – beispielsweise im Bereich Bildung, Verkehr oder auch Energie – umgesetzt werden und bürokratische Hürden konsequent abgebaut werden, kann Baden-Württemberg angetrieben durch das Handwerk wieder zu wirtschaftlicher Blüte geführt werden.

Unsere aktuelle wirtschaftliche Lage ist ernst, umso mehr gilt es, das Handwerk und damit das Zentrum unserer Wirtschaft zu stützen. Eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist ein erster Schritt dazu.

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Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Zeitgemäßer Umgang mit dem Waschbären

Der Waschbär – ein Problembär?

Waschbären sehen aus wie putzige, harmlose Kleinbären. Viele Menschen nehmen sie deshalb als charmante Stadtbewohner oder gar als schützenswert wahr. Doch leider trügt der Schein.

Tatsächlich sind sie invasive Räuber (Neozoen), die sich in den vergangenen Jahren massiv im Land verbreitet haben. Sie bedrohen heimische Arten, richten enorme Schäden an Gebäuden, in Gärten oder in der Landwirtschaft an und stellen zudem ein Risiko für die Übertragung von Krankheiten und Parasiten dar.

Wir können den Waschbären daher nicht als Bereicherung für die heimische Natur und Artenvielfalt ansehen. Die öffentliche Wahrnehmung des Waschbären als charismatisches Wildtier wird den regionalen ökologischen Beeinträchtigungen dieser invasiven Art nicht gerecht. Dies kritisieren auch Wissenschaftler.

Man sollte davon ausgehen, dass der Landesregierung die Problematik bewusst ist, doch das Gegenteil ist der Fall:

Geht es um den Waschbären, ordnet sie den Natur- und Artenschutz, dem Wunsch nach einer sympathischen Tierwelt unter. Die Folgen sind bereits heute sichtbar und gravierend, vor allem für bereits bedrohte heimische Arten wie den bodenbrütenden Kiebitz, Amphibien oder den Schwarzstorch.

Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Ein landesweites Monitoring des Waschbären, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, damit schnell Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ergriffen werden können

  • Den Einfluss des Waschbären auf lokale Populationen heimischer Arten zu untersuchen

  • Eine effektive Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Waschbär eine erhebliche Gefährdung und möglicherweise sogar das Aussterben heimischer Arten verursachen kann

  • Effektive, lösungsorientierte und unbürokratische Maßnahmen im Rahmen einer praxisgerechten Anpassung der aktuellen Jagdgesetzgebung

  • Die Bejagung des Waschbären ohne Schonzeiten

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln (z. B. im Rahmen eines Prämienmodells oder einer gezielten Förderung wie im Rahmen einer Fallenförderung, Unterstützung für die Verwertung etc.) für die Jägerschaft

  • Eine sachliche und fundierte Bewertung der durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden im Land

  • Die Bereitstellung von Landesmitteln zum Ausgleich von durch Waschbären verursachten wirtschaftlichen Schäden sowie zum Einsatz von Stadtjägern in Bezug auf den Waschbären

  • Eine faktenbasierte Aufklärung zum Waschbären und transparente Kommunikation, wenn es um den Natur- und Artenschutz geht

Unsere ausführlichen Positionen zum Download finden Sie hier:

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Konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau bei kleineren und mittleren Unternehmen

Konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau bei KMU

„Das mit weitem Abstand relevanteste Thema für unser Land ist der Bürokratieabbau. Die Unternehmen ächzen unter der Last von unnötigen Berichtspflichten, überzogener Detailsteuerung und fehlendem Vertrauen. Die baden-württembergische Wirtschaft erstickt unter einer nie dagewesenen, überbordenden, bürokratischen Last. Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts hängt maßgeblich davon ab, ob wir hier endlich vorwärtskommen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

Wir, als FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wollen insbesondere Betriebe unter 20 Mitarbeiter bei bürokratischen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Auflagen konkret entlasten.

Aus unserer Sicht sind unter anderem folgende Maßnahmen von der Landesregierung zu ergreifen:

  • Die Umsetzung der bundespolitischen Statistikgesetze für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg aussetzen

    Umgehende Bundesratsinitiativen sollen folgen, die diesen Entfall grundsätzlich festschreiben und eine Umstellung der Schwellenwerte für Statistikmeldungen von „Anzahl Mitarbeiter“ auf „Vollzeitäquivalente“ festlegen

  • Erleichterungen bei landespolitischen Vorschriften

    Etwa zur Vergabe der Digitalisierungsprämie, bei der Länge der Gültigkeit der Präqualifizierung von Unternehmen für öffentliche Aufträge, zur besseren und wirksameren Einbindung des Normenkontrollrates, im Landeshochschulgesetz, bei Vorschriften im Bereich der Photovoltaik und in der Forschungspolitik

  • Die vermehrte Verwendung von sogenannten Sunset-Klauseln in der Gesetzgebung

    Jedes Gesetz soll automatisch mit einem Ablaufdatum versehen werden und dann außer Kraft treten

  • Ein Verbot der Doppelerhebung von Daten festschreiben

    Es wird ein Gesetz gefordert, dass der Staat nichts fragen darf, was er schon vorliegen hat

Unsere Positionen zum Download finden Sie zudem hier:

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Pflanzenschutz: Wirksame Lösungen statt Verbote

Pflanzenschutz

Wirksame Lösungen statt Verbote

Unsere Landwirtschaft mit ihren vielen bäuerlichen Familienbetrieben ist einzigartig: Sie ist die Basis der Ernährungssicherung und steht für einen starken, lebenswerten Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

Doch noch nie zuvor stand die Landwirtschaft in Baden-Württemberg vor so vielen und großen Herausforderungen wie heute: Demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, Klimawandel und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden, qualitativ hochwertigen Produkten.

Diese Herausforderungen werden durch regulatorische Rahmenbedingungen und Bürokratie zusätzlich verschärft. So sieht es auch bei der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln aus.

Wir brauchen modernen Pflanzenschutz – angepasst an die Realität und ausschließlich auf wissenschaftlichen Fakten basierend.

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Für echte Sicherheit in BW!

Für echte Sicherheit in BW

Die größte Einstellungsoffensive aller Zeiten“?
Klingt gut – entpuppt sich aber als die größte Luftnummer aller Zeiten. Der Innenminister verspricht 1.000 Polizeibeamte mehr bis 2026, doch nur 500 wurden bis 2024 gewonnen. Der tatsächliche Zuwachs beträgt nur 200 Vollzeitäquivalente. Entscheidend sind hier nicht die Köpfe, sondern die abgedeckten Stellen. Was bringt also ein Versprechen, wenn die Realität nicht mithält

Wir fordern deshalb:

Die Landespolizei muss wieder ein attraktiver Arbeitgeber werden

  • Überstunden dürfen nicht die Regel sein
  • Erhöhung der Zulage für den lageorientierten Dienst

Bessere Ausstattung

  • Ergonomische und effiziente Ausrüstung
  • Einsatz einer Ermittlungssoftware, die bereits erhobene Daten bündelt und einer ersten Auswertung unterzieht
  • flächendeckende Ausstattung mit Tasern: Allein durch die Androhung des Tasers können viele potentiell gefährliche Situationen entschärft werden, bevor es zu körperlicher Gewalt kommt

Einsatz von Ermittlungsassistenten

  • Diese übernehmen nicht selbst Vollzugsaufgaben, entlasten aber zeitnah und spürbar sämtliche Ermittlungsprozesse

Polizistinnen und Polizisten im Land sind täglich unter schwierigen Bedingungen für unsere Sicherheit im Einsatz. Mehr und vor allem besser ausgerüstete Polizei trägt zu echter Sicherheit in Baden-Württemberg bei!

Abgeordnete

Mitarbeiter

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036

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Speisen-Mehrwertsteuer auf 7% senken

Gastronomie entlasten

Speisen-Mehrwertsteuer auf 7% senken

Für uns  ist der Tourismus mehr als nur ein Schaufensterprodukt – er ist Motor und ein Grundpfeiler des Standorts Baden-Württemberg. Allerdings gab es im Jahr 2023 nur noch 22.258 gastronomische Betriebe, damit 2200 weniger als noch 2019. Das überrascht nicht, sind doch die Arbeitskosten seit 2022 um 31,5 Prozent gestiegen und die Energiekosten um 29,4 Prozent. Die Lebensmittel sind um 26,2 Prozent teurer geworden. Außerdem belasten die Mindestlohnpläne der schwarz-roten Koalition im Bund die Branche. Es muss also dringend etwas geschehen.

Gastronomie in Baden-Württemberg entlasten, denn:

  • Unser Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit fast 137.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs und fast 172.000 geringfügig Beschäftigten.

  • Über 40 Prozent der Beschäftigten haben eine ausländische Staatsbürgerschaft – das Gastgewerbe ist also Integrationsmotor, eine für unser Land so essentielle Aufgabe.

  • In 2024 haben fast 3.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie begonnen – das Gastgewerbe ist also Bildungskraft und leistet damit Zukunftssicherung.

  • Das Gastgewerbe ist Mittelstand – fast 60 Prozent aller Gastro-Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro und sind zudem meist familiengeführt.

Unsere Forderungen:

  • Dauerhafte Absenkung der Speisen-Mehrwertsteuer auf 7 %

  • Mehr Freiräume für die Betriebe bei den Arbeitszeiten

  • Keine politische Einmischung in die Mindestlohnverhandlungen

    Das ist Sache der Tarifpartner, nicht der Regierung

Diese sind kein Geschenk, sondern wichtige Standortpolitik für unser Land. Wir stehen an der Seite der Betriebe, die unser Land lebenswert machen!

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Den Wald fit für die Zukunft machen

Nutzen, was wir schützen

wie wir den Wald fit für die Zukunft gestalten

Unser Wald ist ein unverzichtbares Gut: für den Klimaschutz, die Biodiversität und als Holzlieferant. Er ist Wirtschaftsmotor im ländlichen Raum: er sichert Arbeit und Einkommen. Holzverwendung und -verarbeitung schaffen regionale Wertschöpfung. Für Bürgerinnen und Bürger ist er ein einzigartiger Erholungsraum.

Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Dafür sind unzählige Anpassungsmaßnahmen notwendig, die die Forstbetriebe und Waldbesitzer vor massive Herausforderungen stellen. Sie stehen vor einer Jahrhundertaufgabe.

Wir sind überzeugt, um diese Jahrhundertaufgabe zu bewältigen braucht es einen sofortigen Richtungswechsel in der Waldpolitik.

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XXL-Landtag verhindern

XXL-Landtag verhindern – Steuergeld sparen

XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise

Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.

Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.

“Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart.”

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.

Wir hatten im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, waren aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

Hintergrund

Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.

Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.

Warum?

Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.

Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.

Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.

Unser Vorschlag

Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.

Es gab im Wesentlichen drei Kritikpunkte an unserem Vorschlag, den wir im Zuge der Wahlrechtreform eingebracht hatten. Diese haben wir aufgegriffen und gelöst.

Die Kritikpunkte:

  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Unser Sachverständiger hat ausgeführt, dass die Dämpfungswirkung bei 60 Wahlkreisen nicht hinreichend sei, für eine wirklich wirksame Einhaltung der Sollgröße und hat ca. 40 Wahlkreise vorgeschlagen.

  • Betroffenheit

    Uns wurde vorgeworfen, wir wären persönlich nicht betroffen, weil wir damals offen gelassen haben, welche Wahlkreise wegfallen sollen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir würden keinen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie eine neue Wahlkreisstruktur aussehen solle, insbesondere vor dem Hintergrund der anzunehmenden Diskussionen darüber, wer dann welches Stück von welchem Wahlkreis bekommt.

Unsere Ideen:

  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Wir schlagen 38 Wahlkreise vor, liegen also im Bereich des Vorschlags des Sachverständigen bzw. sogar leicht darunter.

  • Betroffenheit

    10 von 18 Abgeordneten wären persönlich betroffen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir schlagen sehr konkret eine Struktur vor, die bereits bekannt ist und ohne Diskussionen übernommen werden kann.

Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März 2023 auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt

Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.

Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen, das Innenministerium hat ihm aber im Dezember 2023 die Zulassung verweigert.

Am 28. Februar 2025 hat die FDP gegen Innenminister Thomas Strobl vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen. Das Gericht zwingt den Innenminister nun dazu, das Volksbegehren zuzulassen. Leider hat die Nichtzulassung durch den Innenminister und der deshalb notwendige Gerichtsprozess zu einer rund 15-monatigen Verzögerung geführt, die dazu führt, dass bei einem Erfolg des Volksbegehrens dennoch erst zur Landtagswahl 2031 das neue Wahlrecht in Kraft treten kann und Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht wurden.

Das Volksbegehren läuft vom 05. Mai bis 04. November 2025. Die amtliche Sammlung, bei der die Bürger auf den Rathäusern aller 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs unterschreiben können, läuft vom 05. Mai bis 04. August. Im gesamten sechsmonatigen Zeitraum des Volksbegehrens können Unterschriften in der sog. „freien Sammlung“ geleistet werden, die bei der Gemeinde abgegeben werden können, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Informationen sowie die Formulare finden Sie bei beim Landesverband der Freien Demokraten Baden-Württemberg unter www.fdpbw.de

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Für ein starkes Baden-Württemberg

Wir im Landtag.

Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Wir sind vor Ort

Unsere nächsten Veranstaltungen auch bei Ihnen in der Nähe?

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Neue Impulse in der Energiepolitik

Neue Impulse

in der Energiepolitik

Das Vertrauen der baden-württembergischen Wirtschaft in die Energiepolitik schwindet seit Jahren. Die Auftragsbücher schrumpfen und die Innovations- sowie Produktionsbedingungen verschlechtern sich zunehmend. Deshalb fordern immer mehr Unternehmen ein Umdenken und die Abkehr von der Erzählung der „bezahlbaren Energiewende“.

Für uns ist der grüne Traum von einer „All Electric Society“ damit endgültig geplatzt. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg muss jetzt oberste Priorität sein.

Energiepolitik spielt eine zentrale Rolle bei der notwendigen Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik, welche die größtmögliche Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat. Die Zeit der verfehlten, grün gefärbten Energiepolitik, welche die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Altar der Ideologie geopfert hat ist vorbei. Auf dem Energiemarkt der Zukunft müssen wir alle regulierten Umlagen, Abgaben und Steuern auf Energie reformieren.

Wir  streben deshalb ein neues und ganzheitliches Energiekonzept an und wollen die aktuellen energiepolitischen Herausforderungen endlich angehen.

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Krisen bewältigen – Zukunft sichern: Demokratie will gelernt sein

Krisen bewältigen – Zukunft sichern:

Demokratie will gelernt sein

Wir leben in einer Zeit von Krisen. Die Nachwirkungen von Corona sind heute noch spürbar. Staatsgrenzen scheinen nicht mehr für alle verbindlich zu sein, wie der verbrecherische Überfall Russlands auf die Ukraine zeigt. Dazu kommen Herausforderungen wie der Klimawandel, Inflation sowie der demografische Wandel. Und nicht zuletzt auch der Umgang mancher Menschen mit dem wieder aufgeflammten Nahostkonflikt.

Stets mit dabei: Falschmeldungen und Desinformationskampagnen.

Krisen und die damit einhergehenden Reaktionen, Haltungen und Emotionen machen nicht vor dem Schutzraum Schule halt. Sie wirken auch dort täglich – in Diskussionen, im Unterricht, auf dem Pausenhof. Verschärft werden diese Herausforderungen noch durch ihre Spiegelung in den sozialen Medien, ohne dass die Inhalte immer kritisch reflektiert werden.

Demokratiebildung und Werteerziehung sind dabei der Schlüssel, um Krisen bewältigen, Desinformationen und Falschaussagen erkennen sowie Demokratie aktiv leben zu können.

Wie jedoch positioniert sich die baden-württembergische Bildungspolitik angesichts dieser Rahmenbedingungen? Welche Lösungen sehen wir?

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Illegale Migration wirksam bekämpfen

Wirksame Bekämpfung illegaler Migration

Migration ist immer noch das zentrale Problem der Staaten der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands. Das derzeitige Asylsystem ist untauglich, die Krise zu bewältigen. Viele Personen kommen aus asylfremden Gründen nach Europa und werden vom derzeitigen System nicht davon abgehalten, sich Deutschland als ihr Ziel auszusuchen. Deren Absicht ist es, hier möglichst lange bleiben zu können.

Nach aktuell gelebter Praxis prüft Deutschland gemäß der Dublin-III-Verordnung nach erfolgtem Grenzübertritt, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, es beginnt ein langwieriges Verfahren. In den meisten Fällen können die betroffenen Personen einen rechtlich anerkannten Asylgrund allerdings offenkundig nicht geltend machen. Sie stützen sich damit in rechtsmissbräuchlicher Weise auf das Recht. Schließlich kommen sie auf dem Landweg zwangsweise aus einem sicheren Mitgliedsstaat der EU.

Diese oft illegale, rechtswidrige Migration, die das Asylrecht zweckentfremdet, hat zu einem praktischen Scheitern des europäischen Grenz- und Aufenthaltsregimes geführt.

Wir fordern daher:

  • Umfängliche Kontrollen all unserer Binnengrenzen

  • Umfassende Zurückweisungen an den Grenzen

  • Änderung des Grundgesetzes

    Der subjektive Anspruch auf Asyl, der weder europa-, noch völkerrechtlich garantiert ist, muss auch auf nationaler Ebene in eine lediglich objektive Gewährleistung abgeändert werden.

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Abgeordnete

Mitarbeiter

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036

Verbrenner-Verbot endlich kippen!

Auto-Krise zeigt:

Verbrenner-Verbot endlich kippen!

Das faktische Aus für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035 besteht unverändert fort. Es ist Bestandteil, des von der CDU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgelegten „Fit For 55-Pakets“. Nicht nur die Entwicklung bei einem großen Niedersächsischen Automobilhersteller verdeutlichen mehr als genug, dass es eine Überarbeitung der Regulierung braucht.

Baden-Württemberg ist wie kein anderes Bundesland von seiner – noch – starken Automobilund Zulieferbranche geprägt.

Der Aufstieg des Autos war auch der wesentliche wirtschaftliche Aufstieg des Landes Baden-Württemberg. Zwar geht die Regulierung auf EU-Recht zurück und der Bund ist wesentlicher Akteur. Gleichwohl sieht die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-
Württemberg auch die grün geführte Landesregierung in der Pflicht, sich mit Nachdruck für Anpassungen im Sinne des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg einzusetzen. Wir brauchen eine sachgerechte und zukunftsgerichtete Industrie- und Umweltpolitik.

Es ist an der Zeit, dass Worten auch endlich Taten folgen, um Gefahren für unsere Demokratie entschlossen entgegenzutreten.

Wir fordern Ministerpräsident Kretschmann auf, sich für folgende Punkte auf allen Ebenen mit Nachdruck einzusetzen:

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Abgeordnete

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

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Schutz unserer Demokratie vor islamistischem Terror

Schutz unserer Demokratie vor islamistischem Terror

Der schreckliche Anschlag in Mannheim führt uns erneut schmerzlich vor Augen, welche Gefahren von Extremismus insgesamt, aber auch und gerade vom Islamismus für unsere freie Gesellschaft und die Werte ausgehen, für die sie steht.

Eine Umfrage unter muslimischen Schülern in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht ein strukturelles Problem: Etwa zwei Drittel halten die Regeln des Korans für wichtiger als deutsche Gesetze, knapp die Hälfte hält das Kalifat für die beste Staatsform in Deutschland.

Wir alle müssen mehr darauf achten, welche Werte und Normen unter uns Lebenden vermittelt werden. Kinder dürfen nicht zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden. Parallelgesellschaften müssen identifiziert, ihre Strukturen aufgebrochen werden.

Wir Freie Demokraten haben vor diesen Gefahren immer gewarnt. Es ist an der Zeit, dass Worten auch endlich Taten folgen, um Gefahren für unsere Demokratie entschlossen entgegenzutreten.

Aus unserer Sicht sind unter anderem folgende Maßnahmen unbedingt zu ergreifen:

  • Extremisten dürfen in keinem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und diese – wenn zu Unrecht erlangt – auch wieder verlieren können

    Die Länder müssen genau prüfen, wer sich für die deutsche Staatsangehörigkeit bewirbt und die Einbürgerung nötigenfalls verweigern

  • Konsequente Abschiebung von Straftätern, auch in Länder wie Afghanistan oder Syrien

    Wer bei uns Schutz vor islamistischen Regimen wie bspw. in Afghanistan sucht, hier dann aber einschlägige Straftaten begeht, der kann schlicht nicht bei uns bleiben, sondern muss unser Land verlassen

  • In einem offenen Diskurs müssen Probleme schonungslos angesprochen und Lösungen über Parteigrenzen und ideologiegetriebene Romantik hinweg gefunden werden. Insbesondere Grüne und SPD sind hier gefragt, ihre Widerstände aufzugeben, staatstragend zu handeln und den Weg freizumachen für eine restriktivere Migrationspolitik

  • Wir brauchen staatlich organisierten Islamunterricht, um die darin vermittelten Inhalte kontrollieren zu können

    So kann verhindert werden, dass dort islamistisches Gedankengut gelehrt und Radikalisierungen vorangetrieben werden

  • Unsere Sicherheitsbehörden und unsere Justiz müssen sachlich und personell bestmöglich aufgestellt werden, um gewonnene Erkenntnisse über extremistische Milieus gründlicher auszuwerten und die entsprechenden Maßnahmen zeitnah in die Wege zu leiten

    Insbesondere bekannte Gefährder müssen konsequent überwacht, die erlangten Informationen in den Ermittlungsbehörden verteilt und verwertet werden

  • Entwicklungshilfen sollten an die Bereitschaft der Länder gekoppelt werden, ihre Staatsbürger im Falle einer Abschiebung auch wieder aufzunehmen

  • Schaffen bzw. Umsetzen eines verbindlichen Rechtsrahmens, wonach Soziale Medien gezwungen sind, extremistische Inhalte zu löschen

    Für Hassbotschaften, Aufrufe zu Gewalt, die Verherrlichung von Straftaten und dergleichen mehr darf auch in den Sozialen Medien kein Platz sein

Unsere Positionen zum Download finden Sie zudem hier:

Unsere Positionen zum Download

Baden-Württemberg braucht ein digitales Update

Baden-Württemberg braucht ein digitales Update –
wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen

Die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land ist digital. Während Online-Banking, Reisebuchungen über das Internet und Online-Shopping für viele Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sind, ist der Gang zum Amt durch Papier ausdrucken und Warteschlangen geprägt.
Wir Freie Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg wollen Baden-Württembergs Digitalpolitik neu ausrichten. Denn bisher sind die Bemühungen bei weitem nicht ausreichend, um die Herausforderungen von heute und schon gar nicht der kommenden Jahre zu bewältigen. Das kann sich unser Land nicht mehr leisten.

Wir wollen, dass die Verwaltung als Schnittstelle zwischen Staat und Bürger so zeitgemäß ist wie der Alltag. Darum setzen uns für einen digitalen Modernisierungsprozess in der Verwaltung ein.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist für uns eine zwingende Notwendigkeit.

Schon heute ist der Fach- und Arbeitskräftemangel auch im Öffentlichen Dienst deutlich spürbar. Durch weitere Pensionierungs- und Ruhestandswellen geht in den nächsten fünf bis zehn Jahren rapide Arbeitskraft und Know-How verloren. Gleichzeitig kommen viel weniger junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach. Immer neue Aufgaben sowie ein bereits vorhandener Fachkräftemangel führen schon heute dazu, dass Stellen nicht besetzt werden können und Bearbeitungszeiten lange dauern. Diese Realität müssen wir schon heute bei politischen Entscheidungen berücksichtigen.

Verwaltungskollaps durch Digitalisierung verhindern

Mehr Aufgaben bei erwartbar weniger werdendem Personal und ohne Aussicht auf automatisierungsfähige Digitalisierung der Prozesse führen unweigerlich in den Verwaltungskollaps. Ein solches drohendes Staatsversagen zu verhindern, muss oberste Priorität im politischen Handeln haben. Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um dieses Szenario zu verhindern.

Wir wollen unsere Verwaltung daher zukunftsfähig machen!

Eine zukunftsfähige Verwaltung bedeutet eine vollständig digitalisierte Verwaltung, in der einfache Prozesse automatisiert und papierlos durchgeführt sowie schwierige Prozesse mit KI unterstützt werden und durch eine einheitliche Vernetzung der Behörden Aufgaben gebündelt werden können. Dies spart nicht nur Zeit, es ist auch ein Lösungsansatz für das Problem des Fachkräftemangels. In einer zukunftsfähigen Verwaltung werden E-Government-Angebote nicht nur nutzerfreundlich gestaltet, sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Unternehmen auch einen echten Mehrwert und sparen Zeit und Geld. Damit die zukunftsfähige Verwaltung gelingt und die lückenlose Digitalisierung der Verwaltung sicher und datenschutzkonform erfolgen kann, muss das Thema Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung verstanden und die Landes-IT entsprechend weiterentwickelt und ausgestattet werden.

Die Realisierung einer zukunftsfähigen Verwaltung steht für uns auf folgenden Säulen:

  • Den zu erwartenden Wegfall von mindestens 20 Prozent der Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung durch eine vollständige Digitalisierung und Automatisierung zu kompensieren

  • Die Einführung des „80-80-Ziels“: Mit 80 % des Personals in 80% der Zeit die gleichen Aufgaben erledigen

  • Eine neue Verwaltungsreform für Baden-Württemberg

  • Der konsequente Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung

  • Die einheitliche Vernetzung der Behörden sowie die Definition verbindlicher Standards

  • Die nutzerfreundliche Umsetzung von E-Government-Angeboten

  • Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Weiterentwicklung von Service BW

  • Eine effiziente Verwaltung mit konsequenter Aufgabenkritik, papierlosen Prozessen sowie einem Rechtsanspruch auf digitale Bearbeitung

  • Die Neuaufstellung der Landes-IT und die Weiterentwicklung der BITBW

  • Dem Verständnis von Cybersicherheit als Teil der Grundversorgung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Digitales Update für Baden-Württemberg” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

Abgeordnete

Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

im Grundschulbereich –

Für vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich eingeführt, welcher zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 gilt und aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Klassenstufen der Grundschule umfasst. Dieser Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vor (inklusive Unterrichtszeit) und gilt mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit auch in den gesamten Schulferien. Zudem sieht der Rechtsanspruch ein verpflichtendes Angebot eines Mittagessens vor.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2026 bzw. 2030 bedeutet sowohl für das Land Baden-Württemberg als auch für die Kommunen und Schulen sowie für die außerschulischen Akteure eine gewaltige Herausforderung. Die mit dem Rechtsanspruch verbundene Ausweitung von Ganztagsbetreuungs- und Ferienplätzen erfordert zugleich den quantitativen Ausbau vielseitiger und qualitätsvoller Betreuungsangebote, die Gewinnung und Qualifizierung entsprechenden Personals, den räumlichen Aus- und Umbau von Schulen, die Sicherstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, ein entsprechendes pädagogisches Leitbild sowie insbesondere eine angemessene und verlässliche Finanzierung.

Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 lässt nicht mehr viel Zeit. Doch in Baden-Württemberg laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung erst jetzt an – und das auch nur äußerst langsam! Hierzulande boten Stand 2021/2022 lediglich 29 % aller Grundschulen ein Ganztagsangebot an. Werden noch die Betreuungsangebote der kommunalen Träger sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezählt, nutzt etwa jedes zweite Grundschulkind eines der vorhandenen Angebote – allerdings decken diese oft nicht die im GaFöG formulierte anspruchserfüllende Zeitspanne von acht Stunden pro Werktag ab. Damit kann weder der aktuelle Bedarf gedeckt noch der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher das Thema selbst in die Hand genommen und am 02. März 2024 im Landtag von Baden-Württemberg einen Ganztagsgipfel abgehalten und verschiedenste Akteure aus den Bereichen Bildung, Schule, Erziehung, Kommunales, Soziales sowie der verschiedenen Vereine zusammengebracht. Gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir uns in spannenden Diskussionen und informativen Vorträgen den noch zu klärenden Fragen und Problemen gewidmet und in Workshops konkrete Lösungen und Vorschläge für einen gelingenden Ganztag erarbeitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse und Impulse sind in das vorliegende Positionspapier eingeflossen.

Voraussetzungen für einen gelingenden Ganztag

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es 2026 nicht nur einen spärlichen Rechtsanspruch, sondern eine vielfältige und qualitätsvolle Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es aus unserer Sicht folgende Voraussetzungen:

  • Ein gelingender Ganztag braucht eine fundierte Vorbereitung

  • Ein sicherer Ganztag braucht rechtliche Rahmenbedingungen

  • Ein erfolgreicher Ganztag braucht individuelle Lösungen

  • Ein qualitätsvoller Ganztag braucht qualifiziertes Personal

  • Ein vielseitiger Ganztag braucht die Einbindung & Partizipation aller Akteure

  • Ein gut organisierter Ganztag braucht Koordination und Entlastung

  • Ein verlässlicher Ganztag braucht eine angemessene Finanzierung

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Ganztag” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

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Freiheit, Forschung, Fortschritt – liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre

Freiheit, Forschung, Fortschritt-
liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre

Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft, die es zu erhalten und fortzuentwickeln gilt. Exzellente akademische Lehre und innovative Forschung zeichnen das Land aus. Damit bilden die Hochschulen unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg.

Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier im Rahmen der Klausurtagung im Januar 2024 beschlossen und die Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen. Dies sind:

Einsatz für ein freiheitliches Wissenschaftsklima – Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit

Umfragen und Untersuchungen, etwa des Instituts für Demoskopie Allensbach, zeigen, dass eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend empfindet. Formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

  • Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hilft kein Gesetz. Deshalb wollen wir eine Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit an jeder Hochschule schaffen. Sie soll aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt werden und zur Ausübung ihres Amtes von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessen entlastet werden.
  • Die Ombudsperson soll Problemanzeigen von Hochschulangehörigen entgegennehmen, Auskunftsrechte gegenüber und Teilnahmerechte in allen Hochschulgremien besitzen und unterstützt Betroffene, etwa wenn ein Wissenschaftler von einem Shitstorm auf Social-Media betroffen ist, aber auch etwa das Rektorat oder die Forschungskommission.

Ideologisch getriebene Vorfahrt für den Klimaschutz beenden

Ein frappierendes Bekenntnis zu diesem Irrweg schrieb das Ministerium in Beantwortung eines Antrags von uns
(Drucksache 17 / 4647): „Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden“. Wir treten dafür ein, die folgenden drei ideologischen Instrumente der Landesregierung sofort aus dem Werkzeugkasten zu nehmen und daher wollen wir:

  • das Flächenmoratorium beenden, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahmen mit dem Bund nach 91b GG oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.
  • die pauschale, aber impraktikable und realitätsferne Energieeinsparvorgabe von 20% aufheben, die die unabweisbaren Energiebedarfe von Lehre und Forschung verkennt und Fehlentwicklungen wie eine Aushöhlung des Präsenzbetriebs der Hochschulen oder verlängerte Weihnachtspausen und Gebäudestillegungen fördert.
  • eine ideologiefreie Forschungsförderung des MWK sicherstellen, insbesondere die Einschränkungen des Klimaschutzgesetzes BW beenden.

Neue verlässliche Wege in der Hochschulfinanzierung

Die Finanzierung der Hochschulen gehört zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir:

  • die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge.
  • die Einnahmesituation der Hochschulen durch Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internat. Studierende abschaffen.
  • eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen und die notwendigen Flächenbedarfe der Hochschulen respektieren und decken.

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Liberale Wissenschaftspolitik” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.

Abgeordnete

Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Soziales, Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Sach- statt Geldleistungen – Bezahlkarte schnellstmöglich einführen

Sach- statt Geldleistungen

Bezahlkarte schnellstmöglich landesweit einführen

Wir, als FDP/DVP-Landtagsfraktion, wollen keine unkontrollierte Einwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme. Je früher wir bestehende Fluchtanreize senken und so für eine geordnete Migrationspolitik sorgen, desto besser.

Alle Geflüchteten haben im Grundsatz Anspruch auf ein Basis-Konto. Ein solches besteht jedoch nicht von Beginn an und dessen Eröffnung stellt einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar. Von dem ausgegebenen Bargeld oder von diesen Konten ist ein Geldtransfer in das Ausland möglich. Dabei sind Sozialleistungen dafür da, den täglichen Lebensunterhalt damit zu bestreiten.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf gemeinsame Standards zur Einführung einer Bezahlkarte geeinigt.

Wir fordern in diesem Zusammenhang:

  • Keine Bargeldauszahlungen

  • Keine Möglichkeit Überweisungen zu tätigen – vor allem ins Ausland

  • Keine Möglichkeit Alkohol oder Tabak zu erwerben oder Glücksspiel zu betreiben

Darüber hinaus gilt es aus unserer Sicht auch zu klären,  ob eine Festlegung von Höchstbeträgen für einzelne Zahlungen sowie die Aufnahme des Aufenthaltsstatus in die jeweilige Karteninformation mit aufgenommen werden sollten.

Nur unter diesen Bedingungen kann die Bezahlkarte nachhaltig Fluchtanreize verringern und damit einen weiteren Schritt hin zu einer restriktiveren Migrationspolitik sicherstellen!

Erfahren Sie zudem hier mehr über unsere weiteren Forderungen für eine geordnete Migrationspolitik 

Weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit!

Weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit!

Europa und europäische Politik ist für uns in Baden-Württemberg von essenzieller Bedeutung. Denn viel von dem, was unseren Wohlstand ausmacht oder gefährdet wird auf europäischer Ebene entschieden. Als Land hochgradig betroffen sind unsere Mitwirkungsmöglichkeiten dabei begrenzt, anders als jene des Bundes. Nichtsdestotrotz setzen wir auch in der Landespolitik Akzente, positionieren uns und werben für die europäische Idee. Das größte Friedensprojekt der Menschheitsgeschichte wollen wir mit Leben füllen, es positiv gestalten und befördern und bei den Menschen dafür werben. Dazu gehört auch, dort Korrekturen anzustreben, wo wir die Europäische Union einen Weg einschlagen sehen, der für die Bürger und die Wirtschaft Baden-Württembergs schlecht wäre. Deshalb haben wir die letzten viereinhalb Jahre seit der Europawahl betrachtet, analysiert und Schlüsse daraus gezogen. Wir haben als Landtagsfraktion einstimmig beschlossen, dass wir Ursula von der Leyen nicht mehr als deutsche Kommissarin in der Europäischen Kommission wollen. Das hat mehrere Gründe. Die Annahme, eine Kommissionspräsidentin aus Deutschland, die einer Partei mit eigentlich bürgerlichem Selbstbild entstammt, sei hilfreich für Deutschland und Baden-Württemberg hat sich nicht bestätigt. Weder vertritt Ursula von der Leyen bürgerliche Politik, noch deutsche Interessen, sondern in zentralen Politikfeldern das Gegenteil davon. Sie hat zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt, grüne Politik machen zu wollen und den ‚green deal‘ verkündet. So stellt sich auch ihre Politik dar, wie vom Reißbrett grüner Vorfeldorganisationen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das von von der Leyen vorgeschlagene Verbot des Verbrennungsmotors im Automobilbereich konnte nur mit größter Mühe von der Bundesregierung abgewendet werden, nachdem Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erkämpft hat, dass es Ausnahmen für mit synthetischen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge geben soll. Ein wichtiger Schritt für unsere baden-württembergische Automobil- und Zulieferindustrie und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. Ebenfalls verheerende Wirkung gezeitigt hätte die von Ursula von der Leyen vorgeschlagene Gebäudeeffizienzrichtlinie, von Grünen, Roten und Teilen der Union im Europäischen Parlament sogar noch verschärft. 45 % der Gebäude pro Mitgliedstaat wären binnen weniger Jahre einer energetischen Sanierungspflicht unterlegen, alleine in Baden-Württemberg wären Millionen Gebäude betroffen gewesen, die Altersvorsorge vieler Menschen durch die Entwertung ihrer Immobilien insbesondere im ländlichen Raum, auf einen Schlag erheblich eingestampft worden. Wieder hat die FDP-Beteiligung an der Bundesregierung diesen fatalen Vorschlag korrigiert, nun ist die Sanierungspflicht vom Tisch, ein prozentualer Einsparpfad für Energie ist vorgesehen, der über den Stand der Technik beim Neubau und den bereits geltenden Rechtsrahmen weitgehend einhaltbar ist. Gegen von der Leyens geplantes Heizungsverbot über die Ökodesign-Richtlinie, nach der ab 2029 nur noch Heizungen mit einem Wirkungsgrad von 115 Prozent und mehr erlaubt wären, wehren wir Freie Demokraten uns massiv. Ebenso wie gegen die von der Kommissionspräsidentin geplante EU-Lieferkettenrichtlinie, die die Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette verpflichten würde, was bei teilweise zigtausend Posten innerhalb einer  Lieferkette weder überprüfbar, noch leistbar ist. Grund genug für uns als Landtagsfraktion zu sagen: Wir wollen weniger von der Leyen, mehr von der Freiheit, diese Kommissarin ist schädlich für Baden-Württemberg. Möge sie nicht wieder entsandt werden.

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G9 zeitnah umsetzen – Angebot an die demokratischen Fraktionen

G9 zeitnah umsetzen:
Angebot an die demokratischen Fraktionen

Schon seit Jahren zeichnet sich bei der Frage, ob das neunjährige allgemeinbildende Gymnasium in der Regelform das derzeitige Modell eines achtjährigen Gymnasiums ablösen soll, eine deutliche Mehrheit ab. Laut einer jüngeren forsa-Umfrage sprechen sich rund 90% der Eltern für die Umsetzung von G9 an allen Gymnasien in der Regelform aus. Des Weiteren haben sowohl die Volksinitiative „G9 jetzt! BW“, die für den entsprechenden Volksantrag rund 106.950 Unterschriften gesammelt und damit das notwendige Quorum nahezu verdreifacht hat, als auch das von der grün geführten Landesregierung eingesetzte Bürgerforum zu G9 sich klar zugunsten von G9 in der Regelform ausgesprochen.
Damit kommen zwei Fakten zusammen: G8 in der Regelform hat sich – darauf weisen verschiedenste Faktoren hin – nicht bewährt. G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien ist der überwältigende Bürgerwille.

Wir, als FDP-Landtagsfraktion, wollen dabei keine Zeit verlieren. Daher haben wir ein Positionspapier mit mehreren Vorschlägen als erste Schritte hin zu G9 beschlossen. Wir plädieren dafür, die Umsetzung von G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien zum Schuljahr 2025/2026 anzuvisieren, zunächst in der Regelform im Einführungsjahr ab Klasse 5 flächendeckend. Bedarfsweise – und sofern organisatorisch möglich – sollten auch die Klassen 6-10 im Einführungsjahr von G9 in der Regelform die Möglichkeit erhalten, zwischen G8 und G9 zu wählen. Die  Einrichtung von G8- Schnellläuferzügen soll auch weiterhin, allerdings nur bei Bedarf, möglich sein.

Insgesamt schlägt die FDP/DVP-Fraktion den demokratischen Fraktionen von Grünen, CDU und SPD folgende Schritte zur erfolgreichen Umsetzung von G9 in der Regelform vor:

  • Eine zeitnahe Umsetzung des neunjährigen Gymnasiums in der Regelform. Um dies zu ermöglichen, sind landesseitig alle Anstrengungen zu unternehmen und entsprechende Prioritäten zu setzen.

  • Hierzu muss umgehend eine Bedarfsanalyse hinsichtlich der organisatorischen, personellen und räumlichen Umsetzungskosten vorgenommen werden. Hierbei sind alle Beteiligten, bspw. die Kommunen und Schulträger, miteinzubeziehen.

  • Dem Landtag von Baden-Württemberg ist dann zeitnah ein Bericht vorzulegen, der die Ergebnisse ebendieser Bedarfsanalyse sowie entsprechende Mehrkosten und Handlungsempfehlungen beinhaltet.

  • Im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts 2025/2026 sind die entsprechenden Mehrkosten (sowohl einmalige Investitionen als auch evtl. gestiegene laufende Kosten im Zuge der Umsetzung von G9 in der Regelform) vorzusehen bzw. zu verstetigen. Gerade den Kommunen und Schulträgern gegenüber muss – nach bayerischem Modell – eine landesseitige Zusicherung erfolgen, die bei den räumlichen Mehrkosten eine entsprechende landesseitige Beteiligung in adäquater Höhe vorsieht.

  • Parallel zu Punkt 4. ist ein übergreifender Konsens aller demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg zu erarbeiten und sodann ein entsprechendes G9-Gesetz umzusetzen. Die FDP/DVP-Fraktion schlägt hierzu den Gesetzentwurf der Volksinitiative „G9 jetzt! BW“ als Beratungsgrundlage vor.

  • Somit ist eine Umsetzung von G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien zum Schuljahr 2025/2026 anzuvisieren. Die Umsetzung erfolgt dann zunächst bei der Klassenstufe fünf – und erhöht sich die folgenden Schuljahre sukzessive um je eine Klassenstufe. Die Einrichtung von G8-Schnellläuferzügen soll auch weiterhin, allerdings nur bei Bedarf, möglich sein.

  • Um die Qualität der gymnasialen Bildung höchstmöglich gewährleisen zu können, sind die Lehrpläne an den allgemeinbildenden Gymnasien zu überprüfen und den neuen Gegebenheiten eines neunjährigen Gymnasiums in der Regelform anzupassen.

Innenansicht eines leeren Klassenzimmers

Für die FDP/DVP-Fraktion ist klar, dass die Umsetzung von G9 in der Regelform keine Frage des „ob“, sondern vielmehr ein klarer Auftrag an den Landtag von Baden-Württemberg ist: G9 in der Regelform an allen allgemeinbildenden Gymnasien so schnell wie nur organisatorisch möglich umzusetzen.
Um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen, ist eine interfraktionelle Anstrengung unter den demokratischen Fraktionen richtig und wichtig. Deshalb soll das vorliegende Positionspapier ein Angebot an die demokratischen Fraktionen von Grüne, CDU und SPD sein, bzgl. der Umsetzung von G9 in der Regelform an einem Strang zu ziehen.

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Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Wir im Landtag.

Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!

Wir sind vor Ort

Unsere nächsten Veranstaltungen auch bei Ihnen in der Nähe?

Kommunales Krisenmanagement

Kommende Krisen – Sind wir gut vorbereitet?

Naturereignisse, Pandemien oder sonstige Krisen stellen Kommunen und Hilfsorganisationen vor große Herausforderungen. Alle Akteure sind daher gut beraten, bereits vor dem Ernstfall vorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Als FDP-Fraktion haben wir hier einen Schwerpunkt unsere Arbeit gesetzt und haben uns vor Ort in Esslingen, Konstanz, Freiburg und Braunsbach ein Bild zur kommunalen Krisenvorsorge gemacht und an Runden Tischen darüber gesprochen, wie die Landespolitik hier unterstützen kann.
Aus den Rückmeldungen nehmen wir mit:

Unsere Forderungen

  • Kommunikation, Warnung sowie Modernisierung der Leitstellen

  • Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, Vorkehrungen und Prävention

  • Stärkung des Ehrenamts und sinnvolle Ergänzung durch hauptamtliche Kräfte

  • Klare Zuständigkeiten und Vernetzung in staatlichen Verwaltungsstrukturen

  • Aus- und Fortbildung sowie Übungen

  • Kritische Infrastrukturen (KRITIS) schützen

  • Datennutzung, Datenvernetzung und Datenschutz

  • Bürokratieabbau und Rechtsetzung

  • Flexibilität und finanzielle Ausstattung

  • Zusammenarbeit über Grenzen hinweg

Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft

Gute Wirtschaftspolitik ist eine wesentliche Grundlage unseres Wohlstands. Für uns Freie Demokraten im Landtag steht dabei die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen, eine vernünftige Ordnungspolitik und maßvolle Regulierung im Mittelpunkt. Dies macht die Essenz einer sinnvollen Wirtschaftspolitik aus.

In Ergänzung dazu braucht es zielgerichtete Förderprogramme für die Unternehmen. Diese müssen fokussiert und leistungsfähig, aber auch zielgerichtet und nachhaltig sein. Das hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 zum Haushaltsrecht noch einmal eindrücklich gezeigt. Ungedeckte Schecks, Subventionen ohne Ablaufdatum und Förderungen ohne Effekte können wir uns weniger denn je leisten.

Daher gilt es, dass Fördersystem von Baden-Württemberg systematisch auf Schwachstellen zu überprüfen und komplett neu aufzustellen. Probleme müssen erkannt, Lösungen identifiziert und ein Weg zur Neuaufstellung bestritten werden. In unserem Positionspapier „Anforderungen an ein Fördersystem für die Wirtschaft“ haben wir sieben Schwachstellen des aktuellen Fördersystems für die Wirtschaft in Baden-Württemberg gefunden:

  • Der Programmwirrwarr ist viel zu groß.

  • Die Programme und ihre Antragsverfahren sind wenig verständlich.

  • Der administrative Aufwand für die Antragssteller ist zu groß.

  • Die Programme sind völlig unzureichend digitalisiert.

  • Die Passfähigkeit zwischen Programmen auf der einen und bedürftigen oder leistungsfähigen Empfängern auf der anderen Seite ist gering.

  • Die Dauer bis zur Bewilligung ist viel zu lang.

  • Die Programme, ihre Entstehung und ihre Ziele sind wenig transparent.

Darauf aufbauend müssen Lösungen entwickelt und eine neue Förderarchitektur entworfen werden. Dafür sind neun konkrete Maßnahmen notwendig:

  • Jedes Förderprogramm soll strategisch entwickelt und auf Basis einer kohärenten Konzeption beschlossen werden.

  • Für jedes Programm soll ein standardisierter, einheitlicher Fördersteckbrief entwickelt werden.

  • Wir brauchen eine landesweite Förderhomepage, welche alle Programme an einem Ort präsentiert.

  • Wir möchten eine stärkere Standardisierung und Modularisierung von Programmen, ihrer Ausschreibung und ihren Förderbedingungen erreichen.

  • Wir brauchen eine vollständige Digitalisierung der gesamten Programmabwicklung.

  • Förderprogramme müssen sich viel stärker am Nutzer orientieren.

  • Die Programmentwicklung muss stärker professionalisiert und zentralisiert werden.

  • Jedes Programm soll spätestens am Ende einer Erfolgskontrolle unterzogen werden.

  • Kofinanzierungsprogramme vom Bund oder der EU müssen stärker auf ihren Nutzen für Baden-Württemberg hinterfragt werden.

Wir Freie Demokraten fordern eine grundlegende Reform der Art und Weise, wie Förderprogramme gestaltet und wie Unternehmen durch den Staat unterstützt werden. Der Handlungsdruck ist groß, die möglichen positiven Wirkungen aber auch. Es gilt, keine weitere Zeit zu verlieren und jetzt mit einer Neuausrichtung des Fördersystems zu starten.

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Migration rasch ordnen – sichere Herkunftsstaaten ausweiten

Migration rasch ordnen

Sichere Herkunftsstaaten ausweiten

Baden-Württemberg steht wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland vor der gewaltigen Herausforderung eines sehr großen Migrationsdrucks, insbesondere im Bereich der irregulären Migration.

Die Migration muss dabei aus Sicht der FDP-Fraktion strikt nach rechtstaatlichen Kriterien erfolgen. Auf der bundespolitischen Ebene sind bereits Weichenstellungen getroffen worden, die die reguläre Migration in den Arbeitsmarkt steuern und besser ermöglichen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist hierbei ein echter Meilenstein, den wir als Fraktion ausdrücklich begrüßen.

Der EU-Asylkompromiss soll illegale Migration erheblich begrenzen, indem schnelle Asylvorprüfungen an den Außengrenzen zur Anwendung kommen. Das dauert aber noch.

Wir als Landtagsfraktion fordern deshalb Tempo im eigenen Land, indem über den Bundesrat möglichst schnell weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Das reduziert Bearbeitungszeiten von Asylanträgen und ermöglicht, schneller diejenigen abzuschieben, die kein Bleiberecht haben.

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Abgeordnete

Mitarbeiter

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht, Verfassung und Untersuchungsausschuss "IdP und Beförderungspraxis"
Tel.: +49 711 2063-9036