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Corona-Virus: Ein Stück Normalität durch Digitalisierung

Corona-Virus: Ein Stück Normalität durch Digitalisierung

Nichts ist mehr wie es war in diesen Tagen. Baden-Württemberg und ganz Deutschland befinden sich im Ausnahmezustand. Der Corona-Virus schränkt unseren kompletten Alltag in einem historischen, für unsere Generationen nie dagewesenen Ausmaß ein. Schulen, Kindertagesstätten, Bars, Fitnessstudios und Geschäfte sind geschlossen. Sozialkontakte gilt es zu vermeiden. Kurzum: Unser gesellschaftliches Leben ist lahmgelegt. Auf diese Weise soll die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Der Ernst der Lage erfordert solche einschneidenden Maßnahmen und doch kann der Einschnitt in unser Alltagsleben abgeschwächt werden – durch eine konsequente Nutzung digitaler Möglichkeiten.

Bildung

Die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen vorerst fünf Wochen zu Hause bleiben, denn die weit über 4000 Schulen im Bundesland sind geschlossen. Doch die Bildung im Land darf auch in dieser Zeit nicht stillstehen. Damit den Schülerinnen und Schülern nicht zu viel wertvolle Bildungszeit verloren geht, müssen jetzt konsequent die digitalen Technologien genutzt werden. Gleichzeitig gibt es bei der Digitalisierung der Schulen große offene Baustellen. Beim Digitalpakt Schule wurden bisher nur Fördermittel in Höhe von 3,77 Millionen Euro aus den für die Digitalisierung der Schulen in Baden-Württemberg vorgesehenen 585 Millionen Euro bewilligt. Nur 27 Anträge auf Bewilligung von entsprechenden Mitteln wurden bisher gestellt, gleichzeitig sind aber 2176 Medienentwicklungspläne in einem dafür zur Verfügung gestellten Online-Tool in Arbeit. Zudem wurden der Schulverwaltung 230 Anrechnungsstunden im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung entzogen. Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin dringend zu einer Prüfung auf, ob die Personalkapazitäten an den Medienzentren ausreichen, um den großen Berg der in Arbeit und Beratung befindlichen Förderanträge zum Digitalpakt zu bewältigen. Außerdem muss die Kürzung im Bereich der Lehrerfortbildung für digitale Bildung rückgängig gemacht werden. Denn: Eine weitere Verzögerung bei der Digitalisierung der Schulen können wir uns in Baden-Württemberg keinesfalls leisten.

Wie wichtig es ist, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, wird in der Corona-Krise deutlich. Den technischen Möglichkeiten kommt die entscheidende Aufgabe zu, den Informationsfluss zwischen Eltern, Lehrern und Schüler sicherzustellen. Zudem hat die Corona-Krise und die damit verbundene Schließung von Bildungseinrichtungen zur Folge, dass Schule und Unterricht in neuen Formaten mit digitaler Unterstützung stattfinden beziehungsweise stattfinden müssen. Diese Erfahrungen müssen für die Schulen auch über die Corona-Krise hinaus nutzbar gemacht werden. Als FDP/DVP Fraktion schlagen wir hierzu die Einrichtung einer zentralen Rückmeldeplattform vor sowie für die Evaluierung der digitalen Lehr-und Lernformaten die Einberufung eines Sachverständigenrat aus Vertretern von Wissenschaft, Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern und Schulverwaltung. Diese Krise muss Ansporn sein, eine funktionierende digitale Schulinfrastruktur in Baden-Württemberg zu etablieren. Denn eines wird in diesen Tagen besonders deutlich: Digitale Bildung bietet Chancen und Vorteile für alle Beteiligten. Daher müssen alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Zugang zu digitalen Lernmaterialien erhalten. Bund und Länder müssen deshalb umgehend den Digitalpakt öffnen, um nicht nur Investitionen in die digitale Infrastruktur in den Schulen vor Ort, sondern beispielsweise auch in die Anschaffung digitaler Lernbücher zu ermöglichen. In Zeiten von Schulschließungen wäre das ein echter Beitrag zu mehr Bildungschancen!

Telemedizin

Kontaktminimierung ist das Gebot der Stunde. Das gilt auch für den Besuch beim Arzt. Volle Wartezimmer sind potenzielle Ansteckungspunkte, weshalb nur in den notwendigsten Fällen zum Arzt gegangen werden sollte. Die ärztliche Versorgung sicherstellen und gleichzeitig Ansteckungsgefahren vermeiden ist daher eine der großen Herausforderungen dieser Tage. Digitale Methoden können bei der Bewältigung dieser Aufgabe helfen. Im Idealfall sieht das so aus: Der Arzt behandelt den Patienten via Video, stellt eine Diagnose und ein entsprechendes Rezept aus. Das Rezept wird dem Patienten datenschutzsicher online übermittelt und kann dann bei Apotheken online oder persönlich vor Ort eingelöst werden. Auf diese Weise spart sich der Patient den Weg in die Arztpraxis und damit auch eine etwaige Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Ansteckungsrisiko wird verringert und der Patient dennoch behandelt. Auch in der Physiotherapie bietet die Telemedizin in der Corona-Krise große Chancen. Bei Patienten, in denen ein Körperkontakt nicht zwingend erforderlich ist, kann die Therapie mit digitalen Methoden stattfinden. Hierbei kommuniziert der Therapeut mit dem Patienten per Video und kann so weiterhin eine individuelle Krankengymnastik gewährleisten. Für alle Beteiligten verringert sich das Infektionsrisiko, gleichzeitig können Rückschritte in der Rehabilitation des Patienten vermieden werden und Praxen ihren Betrieb aufrechterhalten. Vereinzelt werden telemedizinische Maßnahmen bereits angewandt. Telemedizin in der Fläche, für die wir uns als FDP/DVP Fraktion starkmachen, gibt es jedoch noch nicht – zu zögerlich hat sich die Landesregierung dem Thema bisher angenommen. Dabei ist die Telemedizin in der Corona-Krise eine Chance, die Patientenversorgung und die Minimierung des Ansteckungsrisikos gleichzeitig zu gewährleisten.

Home Office

Die Landesregierung fordert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, sofern die Möglichkeit besteht, von zu Hause aus zu arbeiten. Auf diese Weise können Kinder, die nicht in die Schulen oder Kindertagesstätten gehen, beaufsichtigt und gleichzeitig überfüllte Busse und Bahnen vermieden werden. Während Unternehmen, die bereits vor der Krise mobiles Arbeiten ermöglicht haben, in der gegenwärtigen Lage wenige Anpassungsschwierigkeiten haben, stellt die Umstellung auf Heimarbeit vielerorts eine Herausforderung dar. Voraussetzungen für Home-Office, wie die Hardware-Ausrüstung oder eine IT-Struktur, müssen zunächst einmal geschaffen werden. Das kostet Zeit und ist auch darauf zurückzuführen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren zu wenig dafür getan hat, eine Home-Office-Kultur in Baden-Württemberg zu fördern. Wir als FDP/DVP Fraktion begrüßen es jedoch, dass die Landesregierung in der jetzigen Krisensituation mit gutem Beispiel vorangeht und Landesbedienstete die Möglichkeit zur Heimarbeit bietet, wie wir es bereits vor der Krise gefordert haben.

Denn: Home-Office trägt dazu bei, die Ausweitung des Virus einzudämmen, Kinderbetreuung zu ermöglichen und zugleich den Schaden für die Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren. Die Krise kann letztlich auch als Chance für die Etablierung neuer Arbeitsformen fungieren, um in Zukunft flexibel auf Herausforderungen reagieren zu können.

Behördenverwaltung

Die Ämter in Baden-Württemberg schränken ihre persönlichen Service- und Beratungsdienste umfassend ein. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es dadurch schwieriger, Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen in Anspruch zu nehmen. Dabei gibt es bereits digitale Lösungen, die konsequent umgesetzt die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger mindern. Während in Ländern wie Österreich oder Estland nahezu alle öffentlichen Dienstleistungen online abgerufen werden können, fehlen in Baden-Württemberg immer noch die Voraussetzungen für ein umfassendes E-Government Angebot. So belegt unser Bundesland laut dem Deutschland-Index 2018 bei den elektronischen Behördenkontakten im bundesdeutschen Vergleich nur den viertletzten Platz. Dabei zeigt insbesondere die aktuelle Lage, wie wichtig eine funktionierende digitale Verwaltung ist. Eine moderne digitale Infrastruktur in öffentlichen Einrichtungen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern auch in Krisenzeitungen sämtliche Dienstleistungen der Ämter zu beanspruchen. Während der Corona-Krise ist die Online-Kommunikation neben dem Telefonieren der einzige Weg zum Amt. Den digitalen Behördengang gilt es daher weiter zu stärken, um das Krisenmanagement zu vereinfachen und den Bürgerinnen und Bürgern so wenige Einschränkungen wie möglich aufzubürden.

Digitalisierung vereinfacht unser Leben auch in Krisenzeiten

Ob Bildung, Wirtschaft, Gesundheit oder öffentliche Verwaltung, digitale Verfahren ermöglichen in nahezu allen Lebensbereichen die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu mildern. Die Voraussetzung für digitales Lernen, Arbeiten, Diagnostizieren und Verwalten ist jedoch eine funktionierende digitale Infrastruktur. Die Corona-Krise führt uns vor Augen, dass – um im vollsten Maße von der Digitalisierung zu profitieren – in Baden-Württemberg noch immer eine belastbare digitale Infrastruktur fehlt. Dabei zeigen die Beispiele, wie Digitalisierung unser Leben vereinfachen kann, wie sie einen Beitrag zur Abschwächung der Ausweitung des Virus leisten kann und wie sie uns in dieser Krisensituation ein Stück Alltagsnormalität zurückgeben kann. Es gilt daher, die vorhanden digitalen Ressourcen vollumfänglich zu nutzen und auszubauen. Die FDP/DVP Fraktion wird jede Anstrengung unterstützen, die die Ausbreitung des Virus verringert und den Menschen in dieser Zeit eine Hilfe ist – die Digitalisierung ist eine davon.

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Tag der Muttersprache

Tag der Muttersprache

Dialekte sind Kulturgut und machen schlau!

Sprache ist mehr als ein Kommunikationsmittel – Sprache ist Kultur, Tradition, Gefühl und Heimat. Egal an welchem Ort der Welt wir uns befinden, wenn wir unsere Muttersprache hören, weckt das ein Gefühl von Vertrautheit und Zugehörigkeit. Sprache verbindet. Doch weltweit ist eine Vielzahl an Sprachen gefährdet. Am heutigen Internationalen Tag der Muttersprache erinnert die UNESCO an die bedrohten Sprachen und wirbt für sprachliche Vielfalt. Seinen Ursprung hat der Tag der Muttersprache in dem heutigen Bangladesh. Nach der Unabhängigkeit von British-Indien beschloss die Regierung von Pakistan im Jahr 1952 Urdu zur Amtssprache zu erklären, obwohl diese von lediglich drei Prozent der Bevölkerung gesprochen wurde. Am 21. Februar kam es zu Protesten, da insbesondere in Ostpakistan nahezu ausschließlich Bengalisch gesprochen wurde. Unter anderem diese Unterdrückung sprachlicher und kultureller Vielfalt führte 1971 schließlich zur Unabhängigkeit Ostpakistans, dem heutigen Bangladesh. Mit dem Gedenktag am 21. Februar macht die UNESCO jedoch nicht nur auf unterdrückte, sondern auch auf schlichtweg bedrohte Sprachen aufmerksam. Diese aufrechtzuerhalten bedeutet, sprachliche und kulturelle Vielfalt zu bewahren.

Baden-Württemberg – Land der Dialekte

Dass Sprache ein Ausdruck kultureller Vielfalt ist, wird in kaum einem Bundesland so deutlich wie in Baden-Württemberg. Ob schwäbisch-alemannische, fränkische oder rheinfränkische und kurpfälzische Dialekte, sie alle haben unser Bundesland geprägt. Dialekte sind für viele Baden-Württemberger ein Ausdruck von Heimat und regionaler Identität. Vor allem aber sind sie ein Kulturgut! Mundarten bestechen durch einen Reichtum an Wörtern, Redewendungen und sprachlichen Bildern, die es in der Standardsprache in dieser Form schlichtweg nicht gibt. Um wieviel ärmer wäre der (schwäbische) Sprachalltag bloß ohne Wörter wie Muggaseggele oder Redewendungen wie “Net gmotzt isch globt gnug“? Dialekte sind somit Ausdruck der Vielfalt unseres Bundeslandes, eine Vielfalt, die jedoch zunehmend gefährdet ist.

Dialekt als Bildungsmotor statt Bildungshemmnis

Das Alemannische wird bereits im UNESCO Weltatlas der bedrohten Sprachen geführt. Doch wird ein Dialekt nicht mehr gesprochen, dann ist er für immer gestorben und es geht ein Teil regionaler Identität verloren. Dass immer weniger Menschen in Baden-Württemberg mit einem Dialekt aufwachsen resultiert u.a. aus vermehrten Wohnortwechsel und eine zunehmende Verwendung der Standardsprache in den Medien. Hinzu kommt: Lange Zeit galt das Sprechen eines Dialekts als Bildungshemmnis. Dieser oftmals klischeebehaftete Ruf haftet den Dialekten scheinbar immer noch an: Wie eine aktuelle Studie amerikanischer Ökonomen zeigt, bekommen Dialektsprecher in Deutschland rund 20 Prozent weniger Gehalt– ein Wert vergleichbar mit dem Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern.

Dabei ist der Dialekt kein Bildungshemmnis, im Gegenteil: Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Dialektsprecher haben eine bessere Auffassungsgabe als monolingual aufwachsende Kinder. Das Gehirn wird analog zum Erlernen einer Fremdsprache trainiert, sodass die Kinder, die mit Schriftsprache und Dialekt aufwachsen, besser mit Sprache umgehen können. Eine Untersuchung aus Bayern bekräftigt dies und attestiert den Kindern, die Schriftsprache und Dialekt sprechen, eine etwa 30 Prozent geringere Fehlerquote in der Rechtschreibung.

Fraktionsübergreifende Initiative für sprachliche Vielfalt

Dialekte machen also schlauer, sind identitätsstiftend und Ausdruck von Heimat und Vielfalt. Für uns als FDP/DVP Fraktion sind das gute Gründe, um uns gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, SPD und den Grünen in einer Dialektinitiative für die Förderung und Stärkung des Dialekts einzusetzen.

Dabei geht es uns nicht darum, Vorschriften oder Verbote zu erteilen, sondern ein „Sowohl-als-auch“ zu fördern. Mit der fraktionsübergreifenden Anfrage haben wir zunächst Informationen für eine Bestandsaufnahme gewonnen.

Wie steht es um die Mundarten in Baden-Württemberg? Welche Institutionen und Einrichtungen widmen sich der Dialektforschung in Baden-Württemberg? In einem Gespräch mit über 20 Mundart-Künstlern und –expertinnen aus ganz Baden-Württemberg wurden dann bereits konkrete Vorschläge und parlamentarische Initiativen erörtert, um insbesondere Kinder und Jugendliche für den Dialekt zu begeistern. So wurde beispielsweise die Idee diskutiert, den Aspekt regionale Kultur im Rundfunk-Staatsvertrag nach dem Vorbild der Schweiz und Österreich zu verankern. Auch sollen Lehrerinnen und Lehrer für die Thematik sensibilisiert werden, um über den Unterricht Kinder und Jugendliche zu erreichen. Denn, und da sind sich die Experten und Fraktionen einig: Der Dialekt ist ein schützenswertes Kulturgut

Als FDP/DVP Fraktion werden wir uns weiterhin für die Stärkung und Förderung der Dialekte in Baden-Württemberg einsetzen, damit wir auch zukünftig im Dialekt schwätzen können und die sprachliche Vielfalt in Baden-Württemberg und damit ein Stück Heimat und regionale Identität bewahren.

Wie sich die verschiedenen Mundarten in Baden-Württemberg anhören, sagt Ihnen der interaktive Mundartatlas der Universität Tübingen

Max und Moritz auf Schwäbisch

Heilbronn: Zukunft denken mit Wasserstoff und Digitalisierung

Zukunft denken mit Wasserstoff und Digitalisierung

Geschichtsträchtig und innovativ – so präsentierte sich Heilbronn den Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion im Zuge ihres Besuchs in der ehemaligen Reichsstadt und Heimatstadt unseres Abgeordneten Nico Weinmann. In Gesprächen mit Unternehmen, (Hoch)Schulen, sozialen Einrichtungen und Bürgern lernten unsere Abgeordnete verschiedene Projekte in der Stadt kennen.

Dabei wurde deutlich: Heilbronn lebt Innovationen!

Eine Vision für ein einfacheres Leben

Die Stadt Heilbronn zukunftsfähig machen – das hat sich die Stadtverwaltung der Stadt am Neckar zum Ziel gesetzt und hierfür verschiedene Handlungsfelder identifiziert. Eines davon ist die Digitalisierung: Wie kann die Digitalisierung das Leben der Heilbronnerinnen und Heilbronner vereinfachen? Die Stabstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen hat sich dieser Frage angenommen und konkrete Projekte im Rahmen der Strategie Digitale Stadt Heilbronn 2030 entwickelt. Keine mühselige Parkplatzsuche und dadurch weniger CO2-Ausstoß in der Stadt – in Heilbronn soll das schon bald möglich sein. Kostenloses WLAN in der Stadt und eine genaue Standortbestimmung des öffentlichen Nahverkehrs bereitgestellt über Straßenlaternen – in Heilbronn wird auch das möglich. Oder Servicedienstleistungen der öffentlichen Verwaltung außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes erledigen – auch das wird Realität in Heilbronn.

Das sind nur drei Beispiele, die zeigen, was durch die Digitalisierung möglich sein wird, wie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt davon profitieren können. Mehr Zeit für Freunde und Familie, weniger CO2-Ausstoß und eine bessere und sichere Verkehrssteuerung verdeutlichen den unmittelbaren Mehrwert der Digitalisierung für die Menschen. Die konkreten Projekte und Initiativen zeigen, dass die digitale Stadt tatsächlich schon bald Realität werden kann. Dafür aber müssen die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, d.h. dem Einführen von über 500 Online-Dienstleistungen, fehlen noch immer funktionsfähige Prozessstrukturen, mit denen die Städte arbeiten können. Auch benötigen die Kommunen klare Vorgaben seitens des Landes und des Bundes für die konkrete Umsetzung. Welche technischen und organisatorischen Standards gibt es? Hier benötigen die Akteure vor Ort Klarheit. Nur dann kann die Vision Heilbronn 2030 wahrwerden und das Leben hunderttausender Heilbronnerinnen und Heilbronner vereinfachen. Unser Sprecher für die Digitalisierung Daniel Karrais, unser kommunalpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ullrich Goll sowie unser bildungspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern waren jedenfalls begeistert ob so viel digitalem Innovationsgeist.

Ein Blick in die Energiezukunft

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Lampoldshausen steht mit seiner über 60-jährigen Geschichte für Pioniergeist im Bereich der Raumfahrtforschung. Antriebe für Raketen und Raumfahrtsysteme werden in Lampoldshausen getestet und weiterentwickelt – mit immenser strategischer Bedeutung für Europa. Ohne Trägerraketen wie die Ariane 5, die Satelliten in die richtige Umlaufbahn bringen, wäre die globale Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen wie wir es heute kennen, nicht möglich.

Als größter Wasserstoffnutzer Europas forscht das DLR gemeinsam mit der ZEAG Energie AG im Rahmen des Projekts H2Orizon auch an neuen technologischen und konzeptionellen Lösungen um Wasserstoff regenerativ zu erzeugen, zu speichern und für verschiedene Einsatzbereiche vorzuhalten. Im Rahmen des Projekts wird grüner Wasserstoff auf Basis von Windenergie erzeugt, auch eine Erzeugung aus Solarenergie wäre grundsätzlich denkbar.

Als Paradebeispiel für die Sektorenkopplung von Raumfahrt, Energie und Verkehr wird der erzeugte Wasserstoff in Lampoldshausen zur Wärme-und Stromversorgung und als Raketentreibstoff in Prüfständen eingesetzt, sowie für die Brennstoffzellenmobilität bereitgestellt.  Hier zeigt sich das immense Potenzial von Wasserstoff. In Kooperation mit der Wirtschaft und ansässigen Autobauern kann in Heilbronn eine Wasserstoffregion aufgebaut werden, die Teil einer umweltfreundlichen Energiezukunft werden kann.

Denn: Wasserstoff ermöglicht, erneuerbare Energie effizient zu speichern und umweltfreundlich anzuwenden. Auf Basis von Wasserstoff kann somit eine emissionsfreie Mobilität ermöglicht werden. Dafür muss die Politik jedoch die richtigen Rahmenbedingungen setzen und die einseitige Fokussierung auf die Batteriemobilität endlich aufgeben.

Für uns als FDP/DVP Fraktion darf die Mobilität der Zukunft nicht ohne Wasserstoff gedacht werden.

Zukunft tanken mit Wasserstoff!

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Qualitätskonzept der Landesregierung: Zulasten der Unterrichtsqualität?

Qualitätskonzept der Landesregierung:

Zulasten der Unterrichtsqualität?

Auf den Lehrer kommt es an! Die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten der Lehrer tragen entscheidend dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler eine gute schulische Ausbildung erhalten und ihnen Berufs- und Lebensperspektiven eröffnet werden. Das Land Baden-Württemberg steht als Arbeitgeber im besonderen Maße in der Verantwortung, seine Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich aus- und fortzubilden. Mit dem Ziel, die Bildungsqualität in Baden-Württemberg zu verbessern, hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) ein Konzept entwickelt. Doch dieses Qualitätskonzept wird seinen Namen nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nicht gerecht, im Gegenteil: Es droht Baden-Württemberg eine seiner großen Stärken zu nehmen, die Praxisorientierung in der Lehreraus- und -fortbildung, und gefährdet individuelle, auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen zugeschnittene Maßnahmen.

Eine neue, zentrale Behörde wird geschaffen

Im Februar 2019 brachte die grün-schwarze Landesregierung das „Qualitätskonzept“ von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf den Weg. Im Zentrum des Konzepts stehen die Gründungen zweier Institute: Zum einen wurde das „Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg“ (IBBW) ins Leben gerufen. Durch das IBBW soll das Bildungsmonitoring mittels einer datengestützten, wissenschaftlichen Begleitung von Schule und Unterricht gestärkt werden – diese Maßnahme unterstützen wir Freie Demokraten grundsätzlich. Zum anderen wurde im Rahmen des Qualitätskonzepts das „Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung“ (ZSL) geschaffen. Das ZSL plant, konzipiert und entwickelt die Lehreraus- und -fortbildung. Konkret bedeutet dies, dass von dieser zentralen Behörde aus Programme für Lehrerfortbildungen in Baden-Württemberg entwickelt werden. Die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte werden künftig dem ZSL unterstellt. Die Seminare sind Bildungszentren und befinden sich in verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg. Sie bilden Referendare für das jeweilige Lehramt (Grundschule, Werk-, Haupt- und Realschule, Gymnasium, berufliche Schulen oder Sonderpädagogik) aus, indem sie den Berufseinsteigern u.a. fachdidaktische und pädagogische Kompetenzen vermitteln und somit den Übergang von Studium/Theorie zur Lehrpraxis erleichtern. Außerdem bieten sie Fortbildungen für Lehrkräfte an. Den Seminaren kommt demnach eine entscheidende Rolle bei der Aus– und Fortbildung des Lehrpersonals zu.

Probleme bei der Umsetzung kosten wertvolle Zeit

Zum Schuljahr 2019/2020 wurde das Qualitätskonzept in der Praxis eingeführt. Der überstürzte Start des neuen Systems war mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten verbunden. Die Software zur Registrierung für Fortbildungen funktionierte nicht. Wie eine Anfrage unserer Fraktion zeigt, sind noch immer zahlreiche Leitungspositionen aufgrund der Umstrukturierungen in den Seminaren unbesetzt. Dieser Start erinnert an andere gescheiterte Projekte der Landesregierung wie die Bildungsplattform „ella“. Dabei kann Baden-Württemberg sich insbesondere vor dem Hintergrund des Abstiegs in den bundesweiten Bildungsvergleichen keine weiteren Verzögerungen im Bildungsbereich mehr leisten. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Leitungspositionen an den Seminaren besetzt werden und die dort Lehrenden ihre Arbeit qualitativ hochwertig erledigen können. Nur so kann eine Verbesserung der Unterrichtsqualität erreicht werden und Baden-Württemberg wieder an die Spitze der Bundesländer zurückkehren. Die Einführung des Konzepts ohne hinreichendes Personal und ohne funktionierende Software kostet jedoch wieder einmal viel Zeit und Geld.

Zweifelhafte Praxistauglichkeit gefährdet eine Verbesserung der Unterrichtsqualität

Neben den Problemen in der Umsetzung hat das Konzept jedoch vor allem grundlegende Mängel. So entzieht das Qualitätskonzept der Landesregierung den Seminaren eine entscheidende Aufgabe: Anders als vor der Reform sind sie nicht mehr für die Konzeptionsentwicklung der Fortbildungen zuständig. Diese liegt zukünftig beim ZSL. Die Seminare müssen sich künftig auf den operativen Bereich konzentrieren, d.h. sie sind primär für die Durchführung der Fortbildung zuständig; entsprechend werden den Seminaren höherwertige Stellen entzogen und dem ZSL übertragen. Das bedeutet konkret: Die Kultusministerin verzichtet auf zahlreiche erfahrene Praktiker an Schulen und Seminaren und deren langjährige Expertise bei der Entwicklung von Bildungskonzepten. Somit besteht die Gefahr, dass die Konzepte einseitig auf die Theorie ausgerichtet sind – zulasten der Praxistauglichkeit der Angebote. Dabei sollte ein effektives Qualitätsmanagement sich insbesondere an der Unterrichtspraxis ausrichten. Darüber hinaus droht auch ein ineffizientes System insgesamt zu entstehen. Denn die Regionalstellen des ZSL könnten eine übergeordnete Parallelstruktur zu den Seminaren bilden. Unklare Zuständigkeiten sind der Qualitätsentwicklung jedoch kaum dienlich. Ein funktionstüchtiges Bildungswesen ist schließlich auf eine effiziente Schulverwaltung angewiesen.

Wir fordern: Individuelle Bedürfnisse der Schulen berücksichtigen

Im Interesse der Praxistauglichkeit der Aus– und Fortbildung dürfen Konzeption und Operation nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion nicht wie im Qualitätskonzept der Landesregierung voneinander getrennt werden. Statt auf eine zusätzliche zentrale Behörde zu setzen, sollte die Landesregierung besser auf die bewährte dezentrale Aufstellung unseres Bildungssystems setzen. An den Seminaren tätige Lehrkräfte müssen auch die Konzepte für Lehrerfortbildungen zumindest mitentwickeln, das ZSL sollte als Dach fungieren und die konzeptionelle Arbeit lediglich koordinieren. Denn: Wenn die Orientierung an der Praxistauglichkeit – wie im Qualitätskonzept der Landesregierung – ins Hintertreffen gerät, können auch die Bedürfnisse der Schulen nur schwer berücksichtigt werden. Wieso sollte eine Zentralbehörde festlegen und wissen, welche Fortbildung für eine Schule und die Lehrkräfte jeweils die passende ist? Wir als FDP/DVP Fraktion sind überzeugt: Es muss vor Ort, an den Schulen, entschieden werden, welche Fortbildung für die jeweilige Schule und die Lehrerinnen und Lehrer die passende ist. Nur dann erhalten wir ein Angebot an Fortbildungen, welche die Lehrkräfte im Alltag anwenden können und welche somit die Unterrichtsqualität steigern. Wir schlagen daher ein Fortbildungsbudget für alle Schulen vor, wie es bei den beruflichen Schulen bereits existiert. Damit können die Schulen aus einem breiten Fortbildungsangebot einer Vielzahl an Anbietern, auch auf dem freien Markt, wählen und die für ihre Lehrerinnen und Lehrer beste Fortbildung finanzieren. Ein Fortbildungsbudget wäre deshalb ein entscheidender Baustein zu einem Qualitätskonzept, das diesen Namen verdient.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete

Mitarbeiter

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

Unsere Praktikanten berichten: Erster Besuch im Bildungsausschuss

Unser erster Besuch im Bildungsausschuss

Hallo zusammen,

seit dieser Woche sind wir, Giorgia und Philipp, Praktikanten in der FDP/DVP-Landtagsfraktion. In unserer kurzen Zeit konnten wir schon einige Einblicke in das politische Geschehen im Landtag und in der Fraktion erhalten. Heute waren wir zu Gast bei der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport, im Anna-Blos-Saal des Landtages, hierbei wurden zwei Anträge der Fraktionen SPD und FDP/DVP behandelt und diskutiert.

Unsere Praktikanten Giorgia Kopf und Philipp Hellmann

Der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, betonte, dass ein erstklassiges Bildungswesen auch eine erstklassige Schulverwaltung benötige. Auslöser für dieses Statement war, dass das Kultusministerium die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung bei der Konzeptgestaltung für die Lehreraus- und Fortbildung zukünftig nicht mehr beteiligen will. Dies soll im Qualitätskonzept des Kultusministeriums von einer zentralen Behörde, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), übernommen werden. Die FDP/DVP Fraktion lehnt dies ab. Sie befürchtet, dass die Orientierung an der Unterrichtspraxis bei der Lehreraus- und -fortbildung verloren geht. Ihr Antrag zielt darauf ab, den Einfluss von den erfahrenen Lehrkräften an den Seminaren auf die Gestaltung der Lehreraus- und Fortbildungskonzepte zu erhalten.

Zudem hob Kern die Tatsache hervor, dass viele Führungspositionen in den Seminaren immer noch unbesetzt seien. Mit dem Qualitätskonzept des Kultusministeriums wird ein Seminarleiter künftig gehaltsmäßig niedriger eingestuft als bisher, und die höherwertigen Stellen der Seminare wurden dem ZSL zugeschlagen. Laut Kern wird dadurch vor allem der Anreiz beispielsweise für Schulleiterinnen und Schulleiter verringert, eine solche Führungsposition an den Seminaren einzunehmen. Dabei bedarf es Personen aus der Praxis, welche ihre langjährigen Erfahrungen einbringen und weitergeben können. Insgesamt war es eine spannende Sitzung, mit kontroversen Debatten über die Arbeit des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung in Baden-Württemberg.

Nicht nur die Zuschauer und die Medienvertreter, sondern auch wir waren von den interessanten bildungspolitischen Diskussionen gefesselt und konnten einige neue Erkenntnisse über die aktuelle Bildungspolitik in Baden-Württemberg mitnehmen.

Interesse geweckt?

Dann wirf auch du einen Blick hinter die Kulissen!

Praktikum

Ob Schüler oder Student, klick dich durch unsere Möglichkeiten.

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Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen

Vollverschleierung an Schulen und Hochschulen?

In Hamburg geht eine Schülerin vollverschleiert mit Niqab in die Berufsschule, die Schule untersagt ihr dies, die Schülerin klagt und bekommt vom Oberverwaltungsgericht Recht, denn: Es fehlt die rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Der Fall in Hamburg hat eine Debatte über die Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgelöst – mal wieder.

Die CDU in Baden-Württemberg, diesmal in Person von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, fordert öffentlich, die Vollverschleierung an Schulen zu untersagen und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) möchte die Gesichtsverhüllung an Hochschulen verbieten. Die Landesvorsitzenden der baden-württembergischen Grünen sprechen dagegen von einer Scheindebatte.

Was aber steckt hinter der Diskussion um die Vollverschleierung in öffentlichen Bildungseinrichtungen?

Identitätsfeststellung ist unabdingbar für das Funktionieren des Rechtsstaats

In einigen Bereichen unserer Gesellschaft ist es für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbar, die Identität eines Handelnden festzustellen. Das gilt beispielsweise im Straßenverkehr oder vor Gericht. Für die richterliche Urteilsfindung ist die Identitätsfeststellung ebenso wie die Gesichtszüge der Aussagenden von entscheidender Bedeutung. Durch eine Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung wird die Wahrheitsfindung jedoch erheblich erschwert. Die Vollverschleierung wird so zum Problem des Rechtsstaates. Eine eindeutige Regelung, welche die Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal untersagt, ist dem Bundestag nach einer Bundesratsinitiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen zugeleitet, jedoch noch nicht beraten.

Demokratie lebt vom offenen Dialog

In den Bundesländern erstreckt sich die Diskussion um die Vollverschleierung vor allem auf die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gesetzgebung der Länder liegen, wie Schulen oder Universitäten. Wenn die Grünen diese Diskussion als Scheindebatte bezeichnen, irren sie. Denn: Die Frage nach der Vollverschleierung ist eine, die die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft berührt. Wie möchten wir in unserer Gesellschaft an Schulen und Hochschulen miteinander kommunizieren? Welche Werte machen uns als Gesellschaft aus?

Für uns Liberale ist es ein wichtiges, anerkanntes Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass wir offen miteinander kommunizieren können. Demokratie lebt vom offenen Dialog. Miteinander von Angesicht zu Angesicht reden, diskutieren und streiten ist ein Kernmerkmal einer lebhaften Demokratie. Es ist ein Zeichen von Freiheit. Offene Kommunikation beinhaltet dabei sowohl die Sprache als auch die nonverbale Verständigung über Mimik oder Blickkontakt. Eine Vollverschleierung verhindert diese Art der Verständigung und schränkt dadurch die für die Bildung so wichtige offene Kommunikation in erheblichem Maße ein.

Nico Weinmann

Dr. Timm Kern

Auch sind Burka und Niqab mehr als nur ein Stückchen Stoff. Sie nehmen der Frau ihr Gesicht und ihre Individualität. Die Frau wird zum Objekt. Dahinter steht ein Geschlechterbild, welches nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und unseren liberalen Werten vereinbar ist und der Idee einer offenen Gesellschaft diametral entgegensteht. Grundsätze unseres Zusammenlebens dürfen nicht unterminiert werden. Wenn Wesensmerkmale unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats wie die offene Kommunikation an der Schule oder an Hochschulen nicht umgesetzt werden können, gefährdet dies das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats.

Gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit

Als FDP/DVP Fraktion haben wir uns bereits 2016 dafür eingesetzt, dass die offene Kommunikation in Schulen und an Hochschulen gewährleistet wird.

Für eine erfolgreiche Bildung in einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich Lehrer/in und Schülerin ins Gesicht sehen können. Daher müssen wir den Schulen und Hochschulen in dieser Frage Rechtssicherheit geben. Wenn Schulen ein Verbot der Gesichtsverschleierung aussprechen, dann muss gewährleistet sein, dass dies auch vor Gericht Bestand hat. Dafür brauchen wir in Baden-Württemberg umgehend eine gesetzliche Grundlage – der Fall in Hamburg hat dies nochmals bekräftigt. Mit etwa drei Jahren Verspätung scheint die grün-schwarze Landesregierung diese Notwendigkeit nun auch endlich erkannt zu haben. Auch wenn die Grünen-Landespartei in Baden-Württemberg immer noch nicht einsieht, dass es sich bei der Diskussion nicht um eine konstruierte Debatte handelt, so honorieren wir, dass zumindest die grüne Wissenschaftsministerin Bauer zur – wenn auch verspäteten – Einsicht gekommen ist. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens stellen wir der Landesregierung gerne unseren Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete

Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Tel.: +49 711 2063-9023

Sven Jacobs

Parlamentarischer Berater für Innenpolitik, Migration, Recht und Verfassung
Tel.: +49 711 2063-9036

Marc Juric

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Bildung, Sport und Bundeswehr
Tel.: +49 711 2063-9030

Sarah Wehinger

Parlamentarische Beraterin für frühkindliche Bildung, Ganztag und Jugend sowie Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9045

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Überfüllte und verspätete Züge: Der ganz normale Wahnsinn grüner Verkehrspolitik

Überfüllte und verspätete Züge

Der ganz normale Wahnsinn grüner Verkehrspolitik

Morgens, Viertel nach sechs am Bahnhof Ebersbach an der Fils: Ein Dutzend Pendler stehen am Gleis und warten auf den Zug Richtung Stuttgart. Der soll eigentlich um 06.27 Uhr abfahren, doch zwischen „sollen“ und „tun“ liegen auf der Filstalbahnstrecke Welten. Der Zug fällt aus – mal wieder. Für die Fahrgäste am Bahnhof heißt das: weitere 30 Minuten in der Kälte warten. Als der Regionalexpress eine halbe Stunde später am Bahnhof einrollt, ist dieser bereits überfüllt. Kein Wunder, schließlich mussten alle Fahrgäste des ausgefallenen Zuges auf den nachfolgenden ausweichen, der zusätzlich auch noch als verkürzter Zug einfährt. Die 25 Minuten Fahrtzeit fühlen sich wie eine halbe Ewigkeit an: Bewegung ist kaum möglich und wie es im Notfall aussehen würde, mag sich niemand ausmalen.

Ein Einzelfall? Mitnichten. Die Filstalstrecke ist nur ein Beispiel von vielen, tagtäglich geht es hunderten Pendlern in Baden-Württemberg so. Zufall ist das gewiss nicht, vielmehr ist dieser Zustand das Resultat einer katastrophalen grünen Verkehrspolitik

Die rechtliche Ausgangslage

Dabei hatte Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grünen) eine neue Mobilität versprochen, eine, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiv machen sollte. Die Realität jedoch ist ernüchternd: Zugausfälle, Verspätungen, Lokführermangel, technische Defekte. Eine Verbesserung ist nicht in Sicht, auch weil Minister Herrmann früh die falschen Weichen stellte. Dazu muss man wissen: Seit der Regionalisierung 1996 im Zuge der Bahnreform ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Länder für die Organisation des Nahverkehrs verantwortlich. Somit ist das Land Baden-Württemberg der Aufgabenträger des Schienenverkehrs, d.h. das Land ist für die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in Baden-Württemberg zuständig. Nach EU-Recht müssen im Sinne eines fairen Wettbewerbs öffentliche Aufträge, wie der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, europaweit ausgeschrieben werden, sprich jedes in der EU-ansässige Unternehmen muss die Möglichkeit haben, sich für den Auftrag zu bewerben. Vor diesem Hintergrund hat das Land den Betrieb der Stuttgarter Netze europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag gab das Verkehrsministerium den Eisenbahnunternehmen Go-Ahead und Abellio.

Verhängnisvolle Fehler bei der Angebotskonzeption

Mit dem Betreiberwechsel sollte laut Herrmann eine Verbesserung für die Fahrgäste einhergehen. Von dieser ist jedoch bisher nichts zu spüren, auch weil das Verkehrsministerium kardinale Fehler bei der Angebotskonzeption machte.

Eine Analyse:

Kein funktionierendes Controlling

Laut Verkehrsministerium sind die fehlenden Züge im ÖPNV auf Lieferengpässen zurückzuführen. Doch dass es zu Lieferungsschwierigkeiten bei Lieferanten kommen würde, war intern bekannt. Wo war also das Controlling? Wir wissen es nicht. Offenkundig hat die SFBW und das Verkehrsministerium ihre Kontrollfunktion schleifen lassen. Das beweist abermals, dass das Modell mit der Gründung der SFBW unnötige planwirtschaftliche Strukturen und Schattenhaushalte geschaffen hat, die von Beginn an zum Scheitern verurteilt waren.

Der Verzicht auf Doppelstockwagen

Das Land, genau genommen die vom Verkehrsministerium geschaffene und ihm unterstehende „Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg“ (SFBW), ist der Eigentümer der Züge für den ÖPNV. Die SFBW finanziert die Schienenfahrzeuge und verpachtet diese an die Eisenbahnunternehmen (Go-Ahead und Abellio). Wenn demnach zu wenige Züge unterwegs sind, kann sich der Verkehrsminister nicht von einer Schuld freisprechen. Im Gegenteil, bereits bei der Anschaffung der Züge wurden folgenschwere Fehler begangen. Wie wir als FDP/DVP Fraktion bereits zu Beginn angemerkt haben, wurden zu wenig Kapazitäten bestellt und kommt der Verzicht auf Doppelstockwagen, d.h. Wägen mit Sitzplätzen auf zwei unterschiedlichen Ebenen (Doppeldecker), dem Land teuer zu stehen. Statt auf Doppelstockwagen setzte die Regierung auf verlängerte Triebwagen, für die jedoch die Bahnsteige auf der Filstalstrecke teils schlichtweg zu kurz sind. Die Folge sind kürzere Züge und fehlende Kapazitäten, die sich in überfüllten Zügen widerspiegeln. Dass dieser Ansatz ein Fehler war, scheint mittlerweile auch Minister Herrmann eingesehen zu haben und kündigte an, den Markt für Doppelstockwagen zu sondieren. Eine späte Einsicht, denn mittlerweile sind viel Zeit und Geld verloren gegangen. Für diese Versäumnisse zahlt am Ende der Steuerzahler.

Personalmangel

Lockführer fehlen an allen Ecken und Enden. Nicht selten kommt es aufgrund von Personalmangel zu Verspätungen oder Zugausfällen. Verkehrsminister Herrmann möchte darauf mit einem staatlichen Reserve-Pool für Lokführer reagieren, d.h. in einer bestimmten Region gibt es Lokführer mit Sitzbereitschaft, die bei Bedarf kurzfristig einspringen sollen. Laut Minister Hermann sei dieser Ansatz einmalig. Zum Glück, denn: Das ist Planwirtschaft pur. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Dienstleistungen, wie die Bereitstellung von Personal, zu denen sich die Anbieter verpflichtet haben, aus Steuergeld mitzufinanzieren. Das Verkehrsministerium sollte in der Lage sein, Verträge so abzuschließen, dass für genügend Lokführer garantiert ist und nicht, dass das Land diese im Nachgang selbst mittragen muss. Symptomatisch für die grüne Verkehrspolitik: Bei der EU-weiten Ausschreibung für den Lokführer-Pool konnten bisher keine Lokführer gefunden werden. Und wieder geht viel Steuergeld unnötigerweise verloren.

Keine Fahrgastentschädigungen

Für jeden ausgefallenen oder massiv verspäteten Zug erhält das Land einen Ausgleich in Millionenhöhe von den Eisenbahnunternehmen. Und der Pendler, der tagtäglich unter der verfehlten Verkehrspolitik leidet? Der geht leer aus. Wir als FDP/DVP Fraktion fordern, die Fahrgäste umgehend über einen Entschädigungsfonds zu entschädigen. Es kann nicht sein, dass sich das Land an den Strafzahlungen bereichert, während die leidtragenden Pendler auf der Strecke bleiben.

Keine Barrierefreiheit

Als wäre als dies noch nicht genug, unternimmt die grün-schwarze Landesregierung auch viel zu wenig, um die Bahnhöfe in Baden-Württemberg barrierefrei zu machen. Noch immer sind über 400 Bahnhöfe im Ländle nicht barrierefrei. Inklusion geht anders! Dabei ist Barrierefreiheit für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen essenziell. Es muss daher oberste Priorität sein, alle Bahnhöfe für alle Menschen in unserem Land zugänglich zu machen.

Fazit: Katastrophale Verkehrspolitik gefährdet die Attraktivität des ÖPNV

Die Bilanz von Verkehrsminister Hermann und der grün-schwarzen Landesregierung hinsichtlich der Verbesserung der Bahninfrastruktur ist desaströs. Statt Bahnfahren attraktiver zu machen und durch mehr Qualität die Zahl der Fahrgäste zu steigern, haben politische Fehlentscheidungen zu katastrophalen Zuständen bei der Bahninfrastruktur geführt. Als FDP/DVP Fraktion fordern wir, dass die Landesregierung endlich ein nachhaltiges Angebotskonzept vorlegt – mit Doppelstockwagen und Fahrgastentschädigungen. Ansonsten werden die Pendler aus Ebersbach und Co. auch zukünftig wieder minutenlang auf den verspäteten und überfüllten Regionalexpress Richtung Stuttgart warten – sofern er denn kommt.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr
Tel.: +49 711 2063-9021

Themen:Mobilität

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Die Bonpflicht: Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.

Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

Liberaler Zukunftstag: Jung und Alt debattieren über die digitale Zukunft

Liberaler Zukunftstag

Jung und Alt debattieren über die digitale Zukunft

Ein Leben ohne Internet – für viele Menschen ist das heutzutage wie der Landtag von Baden-Württemberg ohne die FDP/DVP Fraktion – unvorstellbar. Nahm man vor 30 Jahren noch das Lexikon aus dem Bücherregal, werden heute tagtäglich Millionen von Suchbegriffen über Online-Lexika nachgeschlagen. Lernte man früher noch Busfahrpläne auswendig, schaut man heute in die App. Das Internet hat zweifellos unser Leben verändert, die Digitalisierung wird die bisher größte gesellschaftliche Revolution sein und ist damit die politische Gestaltungsaufgabe der Zukunft. Vor diesem Hintergrund lud die FDP/DVP Fraktion unter dem Motto „Zuhause ist, wo WLAN ist“ zum Liberalen Zukunftstag in den baden-württembergischen Landtag ein.

Politiker für einen Tag – Die Karrais‘ und Kerns von morgen beim Liberalen Zukunftstag

Politik mit Mut und innovativen Ideen aktiv mitgestalten

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte die mehr als 130 Besucher im Plenarsaal des Landtags und betonte, dass Digitalisierung kein Selbstzweck oder Ziel an sich sei. Im Zentrum stehe für die Liberalen nicht die Technik, sondern der Mensch mit all seinen Potenzialen aber auch Ängsten. Dr. Kern plädierte dafür, die Digitalisierung als zentrale politische Gestaltungsaufgabe zu begreifen und die Chancen der digitalen Transformation mit Mut und neuem Denken zu nutzen. Dabei appellierte er an die Teilnehmer, sich aktiv zu beteiligen: „Politik ist keine Einbahnstraße. Sie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger, vom Wettstreit der Argumente und vom aktiven Mitgestalten“, so Dr. Kern.

Viel Nachholbedarf beim Breitbandausbau in Baden-Württemberg und Deutschland

Ein konkretes Beispiel wie politische Maßnahmen einen Anreiz für aktive Bürger sein können, stellte der Geschäftsführer der NetCom BW und Vorstandsmitglied im Bundesverband Breitbandkommunikation, Bernhard Palm, mit dem Voucher Modell vor. Demnach sollen Bürger einen Gutschein für Gigabitanschlüsse bekommen, der bei einem Dienstleister eingelöst werden kann. Dieses Anreizsystem soll die Nachfrageseite stärken und den Breitbandausbau vorantreiben – eine Idee, zu welcher der FDP/DVP Abgeordnete Daniel Karrais bereits die Landesregierung befragt hatte und einen entsprechenden Antrag in die Haushaltsberatungen eingebracht hat.

Palm nahm zudem die Politik in die Pflicht: In keinem anderen Land in Europa verlaufe der Breitbandausbau so langsam wie in Deutschland. Er forderte daher konsequenteres Handeln in Baden-Württemberg und im Bund, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und den steigenden privaten Bedarf nach Datenvolumen bedienen zu können. Wie sollen wir in Zukunft sonst weiter Streamingdienste zum Abspielen von Filmen, Reportagen, Musik oder nicht-linearem Fernsehen nutzen? Der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Digitalisierung Daniel Karrais pflichtete Palm bei und gab als Infrastrukturziel „Glasfaser in jedes Gebäude“ aus, denn die digitale Infrastruktur sei die Straße und Schiene des 21.Jahrhunderts.

Premiere im Plenarsaal des Landtags: Der erste Beschluss des Zukunftsparlaments

Mit diesem Wissen ausgestattet bekamen die Teilnehmer im Rahmen eines Planspiels die Möglichkeit, selbst ihre Position im Plenarsaal zu vertreten. Hierfür konstituierten sie sich in vier Fraktionen. Wie die Fraktionsarbeit abläuft, erläuterte Daniel Karrais den Gästen in einem Kurzvortrag. Der Abgeordnete gewährte dabei auch einen Einblick in seinen Terminkalender. Schnell wurde bei der Dichte der Termine klar: Politische Arbeit findet nicht allein im Parlament statt. Anschließend konnte dann die Fraktionsarbeit beginnen. Jung und Alt tauschten gemeinsam Argumente aus und beschlossen innerhalb der Fraktion Änderungsanträge – ganz wie im realen Politikgeschäft.

Zum Abschluss folgte die Diskussion mit allen Fraktionen im Parlament. Die „Abgeordneten“ der Fraktionen warben am Rednerpult des Landtags für ihre Positionen. Es entwickelte sich eine leidenschaftliche Debatte, die einige Politikertalente zum Vorschein brachte. Am Ende stand der erste Gesetzesbeschluss des Zukunftsparlaments. Mehrheitlich beschlossen wurde von den Teilnehmern ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung an Schulen.

Bleibt nur zu hoffen, dass es ihnen die Landesregierung diesbezüglich gleichtut.

Der Liberale Zukunftstag in den sozialen Medien

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Drei-Fraktionen-Treffen

Liberale Landtagsfraktionen fordern Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland

Eine gemeinsame Klausursitzung der drei FDP-Landtagsfraktionen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern stand ganz im Zeichen der inhaltlichen Arbeit. In thematisch gegliederten Panels wurde über die zukünftige politische Ausrichtung diskutiert und die Vernetzung der drei Fraktionen auf Arbeitsebene intensiviert.

So wurde u.a. im Bereich Digitalisierung über die Ausgestaltung eines Digitalisierungsministeriums oder im Bereich Bildung über Ganztagsschulen und Strategien zur Lehrergewinnung gesprochen.

Im Fokus standen aber die Zukunftsthemen Mobilität, Energiepolitik und Automobilwirtschaft.

Die zu besprechenden Handlungsfelder im Bereich Mobilität waren:

  • Wahlfreiheit statt Verbotspolitik
  • Shared Mobility
  • Innovationen für eine dekarbonisierte, klimaneutralen Mobilität
  • Digitalisierung und autonome Fortbewegung
  • Datenschutz
  • Selbstbestimmte Fortbewegung in jeder Lebenslage und Barrierefreiheit
  • Leistungsfähige Infrastruktur
  • Beseitigung regulatorischer Hürden

Unsere beschlossenen Impulse zur Mobilität der Zukunft.

Die Diskussionen im Bereich Energiepolitik standen unter dem Motto: „Politischer Realismus statt Symbolpolitik“.

Denn in keinem anderen Politikfeld prallen derzeit die politischen Ankündigungen und Realität so hart aufeinander wie in der Energie- und Klimapolitik. Wir bekennen uns selbstverständlich zum Pariser Abkommen von 2015 und der Umsetzung der Klimaschutzziele. Wir verwahren uns aber gegen eine Instrumentalisierung dieses Abkommens im Sinne der Verbots- und Umerziehungskultur, sondernd sehen die Lösung in Freiheit, wissenschaftlichem Fortschritt und Technologien.

In unserem Impulspapier CO² schnell und wirksam reduzieren – Energiepolitik neu denken haben wir die gemeinsamen Überzeugungen zusammengefasst.

Auch die Automobilwirtschaft, als umsatzstärkste Branche in Deutschland, beschäftigt uns weiterhin.

Aufgrund der hohen Beschäftigungszahl leistet die Automobilindustrie einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktlage und für unseren Wohlstand. Die Transformation der Mobilität prägt schon heute die Zukunft der Industrie und es stellt sich die Frage, wie sich der Wandel auf die Wertschöpfung und die Beschäftigten auswirken wird. In welchen Feldern wir Handlungsbedarf sehen, um die individuelle Mobilität sicherzustellen, können Sie hier nachlesen.

130-Jähriges Jubiläum von Reinhold Maier

Reinhold Maier – Der erste Ministerpräsident Baden-Württembergs

Anlässlich des 130. Geburtstags von Dr. Reinhold Maier veranstaltete die FDP/DVP-Fraktion eine große Feierstunde/Festveranstaltung im Landtag.

In Erinnerung an den bedeutenden liberalen Politiker und ersten Ministerpräsidenten Baden-Württembergs teilten Prof. Dr. Jürgen Morlok, Friedrich Haag, Hagen Kluck und Dr. Ulrich Gauss ihre persönlichen Erlebnisse und Eindrücke mit den zahlreichen Gästen.

Für alle die nicht dabei sein konnten, ermöglichen wir hiermit einen Einblick in das Leben Reinhold Maiers – des berühmten Remstalliberalen.

  • Ein Remstalliberaler wird geboren

    Als Reinhold Otto Maier am 16. Oktober 1889 in Schorndorf geboren wurden, ahnte man noch nicht, dass er einer der bekanntesten liberalen Politiker und Mitbegründer des Landes Baden-Württembergs werden sollte. Nach seinem Abitur am Dillmann-Gymnasium in Stuttgart studierte Reinhold Maier Rechtswissenschaften an der Universität Grenoble und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Später ließ er sich als Rechtsanwalt in Stuttgart nieder. Ein erster Meilenstein seiner politischen Laufbahn setze die Ernennung zum Wirtschaftsminister in Württemberg im Jahre 1930. Nach dem Ende dieser Tätigkeit 1933 schwor sich Maier während der Hitlerzeit, nie wieder in die Politik zurückzukehren.

  • Als Regimegegner im Dritten Reich

    In der Zeit von 1933 bis 1945 erlebte Reinhold Maier viele persönliche Einschränkungen und Verluste, wie etwa die Zwangsscheidung von seiner jüdischen Frau. Schließlich musste sie mit den beiden Kindern nach England fliehen. Dies war der Grund, warum Maier der einzige von 16 Bewohnern des Hauses Dillmannstraße 16 in Stuttgart war, dem während des Krieges der Luftschutzwart des Falkertbergstollens eine Einlasskarte verweigerte. „Der soll zu seiner Frau nach England“, hieß es. Auch ein Berufsverbot als Rechtsanwalt sowie gesellschaftliche Ausgrenzung und nicht zuletzt die Zerstörung seiner eigenen Behausung musste Maier erfahren.

    Am 28. März 1945 erreichte den einstigen württembergischen Wirtschaftsminister eine Vorladung ins Eduard-Pfeiffer-Haus. Das ehemalige Gebäude des Arbeiterbildungsvereins in der Heusteigstraße war zuvor von der Gestapo beschlagnahmt worden. Als entschiedener Regimegegner wusste Maier, dass er nun Schlimmstes zu befürchten hatte. Der Liberale verließ daraufhin Stuttgart und zog sich bis Kriegsende auf die Ostalb zurück.

    Als Regimegegner im Dritten Reich

  • Als Demokrat in der Nachkriegszeit

    Christoph Daniel Maier erinnert sich: „Mein Großvater hegte nie Groll gegen die Menschen, für ihn begann der Einsatz für den neu aufzubauenden Rechtsstaat vom ersten Tag nach dem Krieg“.

    Zur Hilfe gekommen seien ihm sein großer Wille und die Bereitschaft, auch gegen Widerstände Dinge durchzusetzen.

    Nur wenige Tage nachdem sich Maier an der Gründung der Demokratischen Volkspartei (DVP) im September 1945 beteiligt hatte, wurde er als Ministerpräsident von Württemberg-Baden vereidigt. Aus der DVP wurde später in Baden-Württemberg die FDP/DVP. Diesen Namen trägt die Landtagsfraktion bis heute.

    Nach den schlimmen Zeiten von Nazidiktatur und Kriegszerstörung setzten die Amerikaner den unbelasteten Anwalt noch 1945 als Regierungschef in ihrer Besatzungszone ein. Durch die ersten freien Wahlen Ende 1946 hatte ihn der erste Württembergisch-Badische Landtag im Amt bestätigt. Dieses Amt übte Reinhold Maier bis zur Auflösung des Landes 1952 aus.

    Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann würdigt die Leistung Reinhold Maiers, bereits unmittelbar nach Kriegsende die Verantwortung im damaligen Württemberg-Baden als Ministerpräsident übernommen zu haben. „Organisatorisches Geschick, persönliche Integrität und eine enge Verbundenheit mit den Anliegen des Mittelstands und der Gewerbetreibenden machten Maier zur richtigen Person, nach Krieg und Diktatur die Grundlage für einen liberalen, stabilen Staat mit rechtstaatlichen Grundlagen zu schaffen“, so Haußmann.

    Am 25. April 1952 wurde Maier von der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Ministerpräsidenten des neu gebildeten Bundeslandes Baden-Württemberg gewählt. An der Gründung des Landes war er maßgeblich beteiligt. „Wir können zu Recht sagen, dass es ohne ihn Baden-Württemberg als wohlhabendes und starkes gemeinsames Land der Bundesrepublik heute nicht gäbe“, erinnert der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke.

    Überraschend bildete Maier nach seiner Wahl eine Koalition aus FDP/DVP, SPD und BHE und schickte die CDU damit als stärkste Partei in die Opposition. Sein modernes Verständnis von Koalitionen lautete: „Prinzipiell ist eine Koalition nie prinzipiell“.

  • Schwäbische Sparsamkeit - wie Reinhold Maier die halben Butterbretzel erfand

    Über seine Zeit als Ministerpräsident heißt es, dass Reinhold Maier „mit schwäbischer Schlicht- und Verschlagenheit“ in der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, residierte. „Kein Polizist, kein Uniformierter“ bewachte „den reizvollsten der zehn deutschen Ländersitze“.

    Schon in seiner Zeit als Wirtschaftsminister von Württemberg zahlte Maier seine Mittagessen bei Besuchen in der Industrie grundsätzlich selbst. In seinen Memoiren stellte er mit Genugtuung fest, dass die Schwaben-Administration dem Reichspropagandaminister Joseph Goebbels ebenfalls 1,30 Mark fürs Abendessen abverlangt habe, als dieser zu einem Staatsbesuch nach 1933 in die Stuttgarter Villa Reitzenstein als den damaligen Sitz des NS-Reichsstatthalters kam.

    In der Repräsentation der Landesregierung war Maier daher eines besonders wichtig: die Sparsamkeit. Er selbst war stets davon überzeugt, auch bei der Bewirtung von festlichen Anlässen Maß zu halten. Der Legende nach war er der Erfinder der „halben Brezeln“, die als Bewirtung bei Anlässen ausreichen sollten. Gesichert ist, dass der „Sparkurs“ der Landesregierung 1967 vorsah, dass das Protokoll der Stuttgarter Villa Reitzenstein überwiegend nur noch zu Stehempfängen einladen sollte. Dort wurden dann heimischer Wein und butterbestrichene halbe Brezeln gereicht.

    Schwäbische Sparsamkeit - wie Reinhold Maier die halben Butterbretzel erfand

  • Zwischen Landtag und Bundestag – Die letzten Jahre

    Als die CDU bei der Bundestagswahl vom 6. September 1953 in Baden-Württemberg die absolute Mehrheit erzielte, trat Maier vom Amt des Ministerpräsidenten zurück. Daraufhin ging er nach Bonn, um sein Bundestagsmandat wahrzunehmen, das er mit einer Pause von knapp eineinhalb Jahren, innehatte, bis er es 1959 endgültig niederlegte.

    Nachdem er zweimal in Folge zum Bundesvorsitzenden der FDP gewählt wurde, wurde er 1960 zum Ehrenvorsitzenden der FDP ernannt.

    Es erfolgte die erneute Direktwahl Maiers bei den Landtagswahlen, die Veröffentlichung seiner Memoiren und die Verleihung von verschiedenen Auszeichnungen wie die Ehrenbürgerwürde.

    Maiers letzten öffentlichen Auftritte fanden zwischen 1969 und 1970 statt, bevor er am 19. August 1971 in Stuttgart im Alter von 81 Jahren verstarb und in seiner Heimatstadt auf dem Alten Friedhof von Schorndorf beigesetzt wurde.

Die Bedeutung von Reinhold Maier

Den Grund für den liberalen Kurs Baden-Württembergs erkannte Reinhold Maier bereits 1954. Die Menschen hier würden enger beieinander leben und näher zusammenarbeiten. „Man kennt sich gegenseitig. Die Standesunterschiede sind geringer. Unternehmer und Arbeiter, aber auch die Bauern erkennen sich gegenseitig in ihrer Notwendigkeit und Bedeutung an. Aus diesem Grund leben wir auch politisch in einem gesünderen Klima“, so Maier. Baden-Württemberg gilt heute als „liberales Stammland“. Reinhold Maier liefert hier eine wichtige Begründung.

Sein unbedingtes Bekenntnis zur ganzen Freiheit, die nicht nur Teilfreiheiten kenne, prägten den Kurs der liberalen Partei durch die Jahrzehnte. Prof. Dr. Jürgen Morlok erinnert besonders daran, dass Maier stets den Einsatz für die „scheinbar kleinen Probleme der Leute“ ernst genommen habe und die Lösung dieser Anliegen als Maßstab für die Politik verfolgte. Maier verstand Politik und Staatsaufbau als „Graswurzeldemokratie“, die sich aus der Kommunalpolitik vor Ort entwickeln müsse statt aus übergeordneten theoretischen Programmen.

Über seine prägende Rolle für die liberale Politik im Land Baden-Württemberg, sowie im Landesparlament meint FDP/DVP-Faktionsvorsitzender Rülke: „Viele Grundsätze Reinhold Maiers sind für die Arbeit der liberalen Landtagsfraktion heute noch und wieder aktuell, so Maiers pragmatische Haltung zu politischen Koalitionen, bei denen schließlich pragmatische Lösungen immer wichtiger als starre Prinzipien sein sollten“.
Gleichzeitig weist er auf die Verdienste des ersten Ministerpräsidenten als Südwestliberaler hin, die bis heute nachwirken: Die FDP-Fraktion in Baden-Württemberg sei die einzige in der ganzen Republik, die immer im Parlament vertreten sei und nicht zuletzt die einzige, aus deren Reihen mit Reinhold Maier bis heute ein Regierungschef stamme.

Ergotherapie ist für die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg wichtig!

Ergotherapie ist für die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg wichtig!

Deshalb hat Jochen Haußmann  bei der Demonstration zur Ausbildungsfinanzierung von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten am Karlsplatz in Stuttgart gesprochen:

“Wir müssen, nachdem wir Lösungen für die Physiotherapie- und Logopädieschulen gefunden haben, nun auch Ansätze für die Finanzierung der Ergotherapieschulen finden. Denn wir stellen einen deutlichen Rückgang der Ausbildungszahlen in Baden-Württemberg fest, das ist Anlass zur politischen Aktivität. Ein erster Schritt ist hierbei ein Antrag zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, den die FDP-Fraktion heute eingebracht hat.

https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2019/07/Entschließungsantrag-FDP-zu-Gesetzentwurf-LR-16_6373-Privatschulgesetz.pdf

Wir wollen eine gemeinsame öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales und Integration sowie des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport. Ich finde das Engagement der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bemerkenswert. Dank für eure Arbeit für die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg!”

KLICKEN STATT WARTEN: Das Rathaus der Zukunft – Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann

KLICKEN STATT WARTEN: Das Rathaus der Zukunft – Wie die Modernisierung der Verwaltung gelingen kann

Private Geschäfte Online – das gehört für viele Menschen heute selbstverständlich dazu. Von der Online-Überweisung über die Konzertkartenbestellungen, Lebensmitteleinkäufe, Medikamentenbestellungen, Urlaubsbuchungen, das Herunterladen von Musik und Filmen bis hin zur Pizzabestellung: Einfach und per Knopfdruck werden viele Bereiche auf diese Weise kundenfreundlich gestaltet. Dem gegenüber stehen immer noch Behördengänge: Persönliches Erscheinen, handschriftliche Formularbearbeitung, Zuteilung einer Nummer und die Wartezeit in den Behördenfluren sind da immer noch feste Bestandteile.

Über dieses Thema haben wir beim „Foyer Liberal – Klicken statt warten“ mit verschiedenen Experten aus der Verwaltung, der Wissenschaft und der Wirtschaft diskutiert.

Der Botschafter des Königreichs Dänemark, Friis Arne Petersen, bot den Besuchern einen eindrucksvollen Einblick in eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung. „Es gibt keine Alternative zur steigenden digitalen Zusammenarbeit“, so der Botschafter, der sein Land nach dem „Digital Economy and Society Index (DESI)“ als führend im Bereich der Digitalisierung vorstellte: „Die Digitalisierung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung der Gesellschaft“.

Aus dem Impulsvortrag des Botschafters entwickelte sich die drängende Frage, wie es beim südlichen Nachbarn Dänemarks, in der Bundesrepublik Deutschland, mit solch moderner digitaler Verwaltungspraxis aussieht. Dieser Frage widmete sich eine Expertenrunde unter Moderation von Alexander Schaeff, dem Chefredakteur der Zeitschrift „Kommune 21“, der der öffentlichen Verwaltung und insbesondere den Kommunen in Deutschland großen Nachholbedarf attestierte.

Ein gutes Beispiel einer serviceorientierten Modernisierung gibt die Stadt Ludwigsburg ab. Hier wurde erst vor einigen Tagen ein Automat in Betrieb genommen, bei dem bestellte Ausweispapiere schnell und unkompliziert abgeholt werden können. Weitere Maßnahmen wie beispielsweise digitale Parktickets, eine App zur Bürgerbeteiligung, Mülleimer mit Sensoren, die melden, wenn sie voll sind, zeigen, in welche Richtung es gehen kann. Der Oberbürgermeister von Ludwigsburg, Werner Spec, berichtet über die ersten Erfahrungen in Ludwigsburg.

Antonia Schmidt, Referentin Public Sector, Bitkom e.V., beschreibt die Erwartungen an eine Digitale Stadt zwar als groß, die Realität jedoch meist als ernüchternd. So sagen zwar zwei Drittel der Bundesbürger (64 Prozent), dass ihre Stadt nicht digital sei, nur drei von zehn (30 Prozent) bewerten den Digitalisierungsgrad ihrer Gemeinde hingegen als fortgeschritten.

Eine generell größere Aufgeschlossenheit zur Verfolgung der digitalen Wege in der Verwaltung fordert Prof. Dr. Jörg Baumgart, Dekan Wirtschaft, Studiengang E-Government an der DHBW Mannheim: „Für die Zukunft ist der Aufbau digitaler Kompetenzen entscheidend; die Zukunft beginnt jetzt und nicht nach der nächsten Wahl“, ruft er in Erinnerung.

Bei der Digitalisierung und in besonderem Maß im sehr sensiblen Bereich der Öffentlichen Verwaltung spielt Datenschutz eine hervorgehobene Rolle. Dies war der Schwerpunkt von Dr. Stefan Brink, dem Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württembergs. „Ohne effektiven Datenschutz wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht gelingen“, stellt er fest und fordert, die Belange des Datenschutzes von Anfang an in die Entwicklung aller Prozesse einzubeziehen. Hierzu gehöre auch die Pflicht, die Bürger darüber zu informieren, zu welchem Zweck ihre Daten erhoben werden und was mit diesen genau geschieht.

Der Abgeordnete Daniel Karrais sieht gerade die Politik in der Pflicht, das Thema Digitalisierung auch in Baden-Württemberg voranzutreiben. Zwar seien die Vorteile für die Bevölkerung – wie auch die Ausführungen der Experten bewiesen hätten – ganz eindeutig. Es ginge aber darum, mit einem klugen Einsatz der Angebote der Verwaltung und im Dialog mit der Bevölkerung vorhandene Unkenntnis und Vorbehalte abzubauen. Dazu kündigte er weitere politische Vorschläge und Initiativen in vielen Bereichen durch die Freien Demokraten in der Landespolitik an. „Den digitalen Wandel nicht zu gestalten, ist keine Option. Nur wenn wir da mit dabei sind, werden wir uns auch weiter an der globalisierten Welt beteiligen können“, so Karrais abschließend.

Ihr habt die Veranstaltung verpasst? Kein Problem!

Hier haben wir die Aufzeichnung unserer Veranstaltung:

Weitere Eindrücke der Veranstaltung gibt es hier: