Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Fixe Altersgrenzen sind veraltet, eine Flexibilität mit Berücksichtigung der Gesundheit ist nötig


Zur Debatte im Landtag zum FDP-Gesetzentwurf zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze bei der freiwilligen Feuerwehr erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„In Baden-Württemberg gibt es über 115.000 Feuerwehrleute in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren. Davon sind ca.  98 % ehrenamtlich. Allen Feuerwehrleuten sprechen wir unseren herzlichen Dank für ihre wertvolle Arbeit aus. Wie in vielen Bereichen des Ehrenamts wird die starke Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge die Wehren vor personelle Herausforderungen stellen. Eine Flexibilisierung der Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf freiwilliger Basis und unter Beachtung der gesundheitlichen Tauglichkeit ist ein kleiner, sinnvoller Baustein, um hier etwas Druck abzulassen. Wir wissen von vielen Betroffenen, die dringend auf eine solche Initiative warten; eine grundsätzliche Zustimmung der Verbände haben wir in der Anhörung ebenfalls erfahren. Mit dem Antrag gelingt es, leistungsfähigen und leistungswilligen Ehrenamtlichen der Gemeindefeuerwehren mit ihrer Erfahrung und Tatkraft zwei weitere Jahre für ihren wertvollen und wichtigen Dienst zu ermöglichen.“

Landesregierung verpasst Chance beim Ganztag, verschleppt Digitalstrategie und belastet Schulen mit unnötiger Bürokratie


Die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung schulgesetzlicher Regelungen (Drucksache17/9653) – kommentiert die Sprecherin für digitale Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Der Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes verspricht vieles, hält aber entscheidenden Stellen zu wenig. Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung lässt die grün-geführte Landesregierung eine große Chance ungenutzt: Die erstmals erwähnte Ferienbetreuung bleibt ohne Qualitätsstandards, klare Kriterien für rechtsanspruchserfüllende Angebote und ohne verlässliche Vorgaben zur flexiblen Anrechnung von Ferienfreizeiten und mehrtägigen Angeboten eine Hülle ohne Inhalt. Unverständlich ist zudem, dass die Kindertagespflege weiterhin außen vor bleibt, obwohl sie vielerorts dringend benötigte Flexibilität bieten könnte. Wir Freie Demokraten wollen aus einem formalen Anspruch ein qualitativ hochwertiges Angebot machen, das Kindern und Familien wirklich dient.

Auch im digitalen Bereich zeigt sich dasselbe Muster. Rechtssicherheit für Schulen bei der Nutzung digitaler Endgeräte ist richtig und überfällig, doch ohne ein landesweites Konzept für digitale Bildung bleibt alles Stückwerk. Das neue Pflichtfach Informatik und Medienbildung ersetzt weder Fortbildungen für Lehrkräfte noch die systematische Verankerung digitaler Kompetenzen in allen Fächern und erst recht nicht die notwendige technische Ausstattung. Bei der Schüler-ID gilt: Chancen ja, Überwachung nein. Eine solche Schüler-ID darf Bildungswege erleichtern, aber niemals Persönlichkeitsprofile erzeugen oder neue Bürokratie schaffen. Schulen sind keine Datenfabriken – sie brauchen Datensparsamkeit, klare Zweckbindung und echte Entlastung.

Auch die Qualitätsentwicklung muss Schulen stärken, statt sie unter Druck zu setzen. Die Weitergabe zentraler Erhebungen auf Klassenebene lehnen wir ab, weil sie Lehrkräfte unter Druck setzt, statt sie zu unterstützen. Wir fordern eine schlanke, zielgerichtete Evaluation, die den Schulen dient nicht allein der Statistik.

Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf erneut: Gute Bildung entsteht nicht durch mehr Kontrolle und Bürokratie, sondern durch Freiheit, Verlässlichkeit und Qualität – genau das bleibt diese Landesregierung schuldig.“

 

Anhörung wird Zweifelsfragen noch klären


In der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der demokratischen Fraktionen zur zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Der von uns zusammen vorgelegte Gesetzentwurf auf Basis eines SPD-Entwurfs zeigt, dass wir in diesem Feld praktikable Schutzlösungen erarbeiten können. Die vorliegende Regelung zum Einsatz einer Fußfessel mit Abstandsmessung ist ein modernes, aktuelles Mittel, um den Schutz betroffener Personen zu verbessern, indem die Einhaltung von vorgegebenen Abständen dauerhaft überwacht wird. Das wird kein Allheilmittel sein, ist aber ein Baustein zur effektiver Vorbeugung gegen weitere Gewalttaten. Eine aus unserer Sicht noch offene Frage ist, inwieweit die Regelung die Erstellung eines Bewegungsbilds erlauben soll, um die Umgehung der Grundregelung zu erschweren. Hier erwarten wir uns von der nächste Woche geplanten Anhörung weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Nutzens einerseits, aber auch der verfassungsrechtlichen Einordnung andererseits.“

 

Mehr Spielraum für die Kommunen, konsequente Digitalisierung, 20 Prozent weniger Personal.


Die FDP/DVP-Fraktion bringt mit der von ihr beantragten Aktuellen Debatte „Schnell, schlank, agil – Baden-Württembergs Verwaltung ins 21. Jahrhundert bringen – Mehr Spielraum für die Kommunen, konsequente Digitalisierung, 20 Prozent weniger Personal“ ihre Vorschläge für eine Verwaltungsreform in den Landtag von Baden-Württemberg ein. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erläutert:

 

„Es ist Zeit für eine Verwaltungsreform. In den nächsten zehn Jahren treten rund zwanzig Prozent der Verwaltungsbeamten in den Ruhestand, auf Grund der demografischen Entwicklung. Dies kann man nutzen, um Einsparungen zu erzielen, die Digitalisierung voranzutreiben und die Verwaltung zu vereinfachen. Der mutmaßlich nächste Ministerpräsident Manuel Hagel hat angekündigt, zwei Verwaltungsebenen einsparen zu wollen. Wir schlagen konkret vor, Regionalverbände und Regierungspräsidien im Zeitraum zwischen 2026 und 2036 aufzulösen.

 

Die meisten Kompetenzen wollen wir nach unten verlagern. Etwa das Bau- und Planungsrecht. Eine Landesbauordnung ist verzichtbar und wenn eine Kommune ein Einzelhandelskonzept macht, dann braucht sie keine Planwirtschaftler vom Regionalverband, um dies zu verhindern. So stärken wir die kommunale Ebene. Die Zuständigkeiten für den Straßenbau und den ÖPNV können auf die Landesebene übergehen. Wir sollten landesweit nur noch einen Verkehrsverbund haben.

 

Mit diesen Plänen gehe auch eine Reform der Mittelebene einher, fordert Rülke: „Wir wollen die Landkreise stärken und nicht schwächen. Sie sollen Kompetenzen erhalten, die heute bei den Regierungspräsidien bzw. den Regionalverbänden liegen. Etwa die Themen Rohstoffe und Schulaufsicht. Dazu brauchen wir aber größere Einheiten. Deshalb wollen wir die 44 Stadt- und Landkreise in 13 Regionalkreisen zusammenfassen“.

 

Der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert die für die Reform notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen:

 

„Die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine schnellere und bürgernähere Verwaltung verpuffen durch eine analoge Verwaltungsstruktur. Digitalisierung bringt die Behörden zum Bürger, statt den Bürger aufs Amt zu zitieren. Was ohne Gang zum Amt geht, muss ohne Gang zum Amt möglich sein. KFZ-Zulassungsstellen und andere bundesweite Leistungen können entfallen. Durch die Regionalkreise bündeln wir Kompetenzen bei den schwierigen Entscheidungen. Ferne Verwaltungsebenen, wie die Regierungspräsidien, sind damit entbehrlich. Wir führen für alle Regionalkreise verpflichtende einheitliche Fachverfahren ein, damit eine zentrale Landes-IT schnell umsetzbar ist. Die digitale Antragstellung, -bearbeitung und -beantwortung führen wir als Rechtsanspruch ein, genauso wie ein Verbot von Mehrfachdatenabfragen. Der größeren Verantwortung in den Regionalkreisen tragen wir durch eine Direktwahl der Landräte Rechnung.“

Berechtigte Bedenken konnten ausgeräumt werden


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Regierung hat eine sinnvolle Gesetzesänderung mit Anlauf in Verruf gebracht: Erst schließt das Innenministerium einen Nutzungsvertrag, ohne die notwendige Rechtsgrundlage. Dann wird die Verantwortung für den Abschluss des Vertrages hin- und hergeschoben. So verspielt man Vertrauen.

Der Gesetzentwurf lag schließlich auf dem Tisch und wurde im Innenausschuss breit angehört. Die inhaltlichen Bedenken – auch von Bürgerinnen und Bürgern – konnten von ausgewiesenen Fachleuten überzeugend ausgeräumt werden. Bei verantwortungsvoller Anwendung ist die Datensicherheit gewährleistet. Unter den nun gesetzten Leitplanken konnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Als Maßstäbe müssen nun bei der Anwendung gelten: Rechtssicherheit zuerst, Datenschutz ohne Abstriche, Wirksamkeit belegen. Das Innenministerium muss bei der Umsetzung liefern.“

 

 

Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht.


Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht. Zu oft sind Daten zwar vorhanden, dürfen aber in den veralteten Strukturen unserer Verwaltung nicht weitergegeben werden. Solange das nicht gelöst ist, bringt die beste Digitalisierung nichts.

Informationen, die der Staat hat, dürfen kein zweites Mal angefordert werden. Die Änderungen im Landesrecht, die auf die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetz des Bundes zurückzuführen sind, sind ein längst überfälliger Schritt. Es ist allerhöchste Zeit, dass das Land eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips schafft, denn zweimal fragen, ist einmal zu viel.

Damit das Once-Only-Prinzip aber konsequent umgesetzt werden kann, brauchen wir mehr: Wir brauchen ein Mehrfacherhebungsverbot von Daten und Dokumenten. Die zentrale Datenhaltung muss beim Land liegen und der Zugriff für die Kommunen online erfolgen. Diese können bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen abrufen und sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.“

 

 

Die steigenden Datenanforderungen durch Cloud-Dienste und KI-Anwendungen kann langfristig nur Glasfaser erfüllen


Zur Veröffentlichung des Breitbandberichts 2025 der Landesregierung nimmt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, wie folgt Stellung:

„Wir brauchen Glasfaser in jedes Haus. Die Landesregierung hat sich dem Ziel verschrieben, bis Ende 2025 die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen im Land auf den Weg zu bringen. Trotz milliardenschwerer Förderprogramme sind wir von diesem Ziel immer noch meilenweit entfernt. Vor allem beim Glasfaserausbau hinken wir weit hinter anderen Bundesländern her. Echte Glasfasernetze bis ins Haus (FTTB) gibt es immer noch nur wenige. Es gibt noch viel zu tun. Der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur ist Voraussetzung für einen digitalen und damit funktionierenden Staat, dem die Menschen vertrauen können.

Das Land muss seinen Fokus auf bessere Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen legen. Doch der Netzausbau alleine ist nicht ausreichend. Die Anschlüsse müssen auch genutzt werden. Hierfür muss die Landesregierung mit entsprechenden Informationskampagnen sorgen. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell ihr Bandbreitenbedarf beispielsweise durch Cloud-Dienste oder KI-Anwendungen in der Zukunft steigen wird. Die steigenden Datenanforderungen kann langfristig nur Glasfaser erfüllen.

Außerdem brauchen wir leistungsstarken 5G- und 6G-Mobifunk überall. Doch auch hier hinkt Baden-Württemberg anderen Bundesländern hinterher. Über 8.000 Haushalte im Land liegen in puncto mobiles Internet noch in weißen Flecken, haben also nicht einmal wenigstens LTE-Empfang. Die Landesregierung muss Genehmigungsverfahren vereinfachen, um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu beschleunigen.“

Fix statt Fax


Die Verwaltung von BW


ins 21. Jahrhundert bringen

Baden-Württemberg braucht eine moderne und agile Verwaltung. Wir sind überzeugt, dass es angesichts der massiven Herausforderungen unserer Zeit nicht nur eine Modernisierung braucht. Wir brauchen einen radikalen Neuanfang. Wir müssen den Wirtschafts- und Lebensstandort Baden-Württemberg wieder nach vorne bringen.

Warum?

Der Abbau von Regelungen und Vorschriften ist eines der drängendsten Themen. Doch auch die derzeitige Geschwindigkeit und Funktionsweise von Verwaltungsvorgängen lähmt die Dynamik in unserem Land.

Funktioniert die Verwaltung nicht, bremst das nicht nur das Vorankommen von Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern es leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Gleichzeitig geht durch die Pensionierungswelle in den nächsten zehn Jahren jeder fünfte Beschäftigte in der Verwaltung des Landes verloren. Bereits jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden, weil es an qualifizierten Bewerbern mangelt oder die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst nicht mit denen in der freien Wirtschaft mithalten können.

Wir wollen mit einer Verwaltungsreform die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen, Personal entlasten und verwaltungsinterne Prozesse beschleunigen.

Hintergrund

Die Reduzierung der Stellenanzahl ergibt sich über die natürliche Fluktuation und reguläre Pensionierungen. Das Durchschnittsalter in der öffentlichen Verwaltung ist so hoch, dass dem Land bis 2035 rund ein Fünftel der Beschäftigten durch Übertritte in den Ruhestand verloren geht, das dann nicht ersetzt werden muss. Wir werden niemanden vorzeitig entlassen.

Zudem sind fünf Ebenen der Verwaltung zwei zu viel. Wir wollen die rein für planerische Zwecke genutzten Regionalverbände abschaffen. Mit 35 Land- und neun Stadtkreisen, die viele untere Behörden des Landes beherbergen, geht Geschwindigkeit und Kompetenz verloren. Darum wollen wir 12+1 Großkreise schaffen, in denen die 44 Land- und Stadtkreise aufgehen.

Diese Verwaltungsreform könnte das Projekt einer schwarz-rot-gelben Deutschlandkoalition für zwei Legislaturperioden sein. Unsere Maßnahmen beinhalten unter anderem:

Die Auflösung der Regionalverbände bis 2027:

  • Wir lösen die Regionalverbände bis zum Jahr 2027 auf

    Ihre Planungsaufgaben für die Entwicklungsplanung und Rohstoffsicherung übergeben wir an die Landkreise.

  • Weitere Aufgaben der Regionalverbände entfallen ersatzlos

Die Schaffung von 12+1 Regionalkreisen und Auflösung der bisherigen 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise:

  • Wir schaffen bis 2031 die Struktur für 13 Regionalkreise, die aus den bisherigen insgesamt 44 Stadt- und Landkreisen gebildet werden

    Als Gebietsaufteilung bietet sich eine Orientierung an den Gebieten der bisherigen 12 Regionalverbände an, wobei die Landeshauptstadt Stuttgart aufgrund ihrer Größe als eigenständige kreisfreie Stadt erhalten bleiben kann.

  • Als Hauptsitz eines Regionalkreises dient ein zentral gelegenes Ober- oder Mittelzentrum. Außenstellen als Behördenstandorte sind möglich

    Damit bündeln wir Ressourcen, bauen Doppelstrukturen ab und stärken die kommunale Selbstverwaltung.

  • Die bisherigen Aufgaben der Unteren Landesbehörden verbleiben bei den neuen Regionalkreisen

    Die Behörden bilden sich aus Zusammenschlüssen der bisherigen Unteren Behörden in den Landkreisen.

  • Bürgernahe Dienste, wie die KFZ-Zulassungsstellen oder die Führerscheinstelle sind schon heute digital verfügbar und können zentral digital angeboten werden

    Sie können daher bei den Regionalkreisen entfallen. Kommunen können in ihren Bürgerbüros bei
    Bedarf Hilfe bei der digitalen Antragstellung leisten.

  • Die Landräte der Regionalkreise sollen künftig direkt vom Volk im jeweiligen Regionalkreis gewählt werden

    Direkt gewählte Politiker straffen die Verwaltung: So gibt es mehr demokratische Kontrolle über die Verwaltung und einen höheren Druck einer pragmatischen Führung der Verwaltung. Als Kontrollgremium werden Regionalkreisräte gewählt.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:

  • Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung und autonome Gestaltungskraft

  • Gemeinderäte erhalten mehr Entscheidungskompetenzen

    z.B. im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten und von Verkehrsinfrastruktur.

  • Aufsichts-, Kontroll- und Prüfaufgaben reduzieren wir auf ein Mindestmaß und übertragen diese den Regionalkreisen oder dem zuständigen Ministerium

  • Kommunen werden von personalintensiven Aufgaben entlastet

    z.B. dem Vorhalten von Ausländerbehörden, indem diese Aufgaben an die Regionalkreise übertragen werden. Die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und grundlegende Prüfungen werden auf Landesebene vorgenommen, um Kompetenz zu bündeln und Entscheidungsfindungen zu beschleunigen.

Die Abschaffung der Regierungspräsidien ab 2031:

  • Wir schaffen bis zum Jahr 2031 die Grundlage für eine vereinfachte, dreistufige Verwaltungsorganisation mit weniger Sonderbehörden

    Dazu lösen wir nach Einrichtung der Regionalkreise die vierte Verwaltungsebene auf und schaffen die Regierungspräsidien ab.

  • Die Entscheidungsfindung findet vor allem in den Kommunen und Regionalkreisen statt

    Durch eine Auflösung der Regierungspräsidien werden die Landesministerien zur finalen und einzigen Aufsichts- und Widerspruchsinstanz. Zusätzliche Kontroll- und Aufsichtsstellen reduzieren wir auf ein Mindestmaß.

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien bestehenden Stabstellen zum Beispiel für den Klimaschutz werden aufgelöst

  • Die Rechts- und Verwaltungsreferate aufgelöster Einheiten werden gestrichen

  • Die Landesbauordnung schaffen wir perspektivisch ab

    Dadurch erhöhen wir den Entscheidungsspielraum der Kommunen.

  • Den ÖPNV machen wir zur Landessache

    Indem wir die Verkehrsverbünde zusammenlegen und die Kreiszuständigkeiten beenden.

  • Aufgaben des Straßenbaus sowie der Verkehrsinfrastruktur aus den Regierungspräsidien zentralisieren wir auf Landesebene

Begleitende Digitalisierungsmaßnahmen und Mentalitätswechsel:

  • Wir machen bis zum Jahr 2036 jede fünfte Stelle in der Verwaltung durch digitale Prozesse und intelligente Automatisierung entbehrlich

  • Wir richten eine Digitalisierungs-Task-Force der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein

    Diese analysiert und beseitigt Hemmnisse der schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Land und Kommunen.

  • Wir werden ein Verbot von Mehrfachdatenabfragen einführen

    Damit sorgen wir für eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips und schaffen die Grundlage für erfolgreichen Bürokratieabbau.

  • Wir wandeln die meisten Genehmigungsvorbehalte in Anzeigepflichten um, setzen auf Genehmigungsfiktionen

    So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand bei Regionalkreisen und Kommunen.

  • Die zentrale Datenhaltung liegt beim Land, der Zugriff für die Kommunen erfolgt online

    Diese rufen dann bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab und können sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.

Wenn es gelingt, diese und weitere Forderungen unserer Verwaltungsreform umzusetzen, wird die Verwaltung in Baden-Württemberg künftig digital und bürgernah sein.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender


„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“



Unsere Positionen als Download

Abgeordnete


Mitarbeiter

Isabell Hegyi

Parlamentarische Beraterin für Ländlichen Raum, Ernährung, Verbraucherschutz und Digitalisierung
Tel.: +49 711 2063-9136

Schneller, schlanker, agiler – Streichung von Ebenen und Digitalisierung soll Pensionierungswelle auffangen


Der Spitzenkandidat und Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais haben ein Papier vorgelegt, wie die Landesverwaltung fit für die kommenden Jahrzehnte gemacht werden soll. Man greife damit einerseits den Vorschlag des Spitzenkandidaten der CDU für die kommende Landtagswahl Manuel Hagel auf, zwei Ebenen abzuschaffen, sowie andererseits den Wunsch der SPD, Regionalkreise einzuführen. So wolle man eine Grundlage für ein Projekt einer Landesregierung aus CDU, FDP und SPD die zehn Jahre lang regiert schaffen, um ein gemeinsames Modernisierungsprojekt für das Land zu starten.

Dazu Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Eine solche Reform, wenn man Aufgaben konsequent strafft, zum Teil abbaut und digitalisiert, kann zu einer deutlich schlankeren Verwaltung führen sowie dem Abbau unnötiger Bürokratie.“

Ziel sei, durch die Auflösung der mittleren Verwaltungsebenen von Regionalverbänden und Regierungspräsidien sowie der Automatisierung und Bündelung insbesondere komplexerer Vorgänge in größeren Regionalkreisen, die die bisherigen Landkreise ersetzen sollen, eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die einerseits den drohenden Bürokratiekollaps im Land vermeide, andererseits den absehbaren Personalverlust durch Pensionierungen auszugleichen vermöge. Gleichzeitig sollen die Kommunen gestärkt und ihnen größere Freiräume insbesondere beim Bauen eingeräumt werden.

Bis 2027 sollen die Regionalverbände aufgelöst werden, Teile der Aufgaben ersatzlos entfallen, andere wie die Entwicklungsplanung und die Rohstoffsicherung an die Landkreise gehen.

Zwischen 2031 und 2036 sollen die Regierungspräsidien aufgelöst und die Aufgaben nach unten an die Kreise sowie nach oben an die Ministerien verteilt werden, um Doppelstrukturen abzubauen und den Kreisen mehr Entscheidungsspielräume zu geben.

Die 44 Stadt- und Landkreise sollen in 13 großen Regionalkreisen aufgehen, die mittels der Bündelung der Aufgaben an Standorten bisheriger Landratsämter effizienter werden sollen. Als Orientierung dienen hierfür die Gebiete der bisherigen 12 Regionalverbände plus der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Nach oben sollen folgende Aufgaben fallen:

  • Die Ministerien werden einzige Aufsichts- und Widerspruchsinstanz
  • Der ÖPNV durch Zusammenlegen von Verkehrsverbünden
  • Der Teil von Verkehrsinfrastruktur und Straßenbau, der bislang in den RPs bearbeitet wird
  • Sonderbehörden wie bspw. das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
  • Digital mögliche Aufgaben wie die Führerscheinstelle
  • Für die Zulassungsstellen sollen die Kfz-Haftpflichtversicherungen mit der Aufgabe der Zulassung beliehen werden, um einen Verwaltungsschritt zu sparen

Nach unten an Kommunen und Kreise fallen folgende Aufgaben:

  • Die aktuell an den Regierungspräsidien angesiedelten Aufgaben des Veterinärwesens, der Lebens- und Futtermittelüberwachung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie.
  • Mehr Entscheidungsbefugnisse im Denkmalschutz, bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten
  • Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der Kommunen bei bislang in der Landesbauordnung geregelten Dingen mit dem Ziel der perspektivischen Abschaffung der LBO

 

Ziel sei es, den Entscheidern vor Ort mehr Befugnisse zu geben und mehrfache Sachverhaltsbearbeitungen nach oben zu streichen. Kommunen haben so auch kürzere Wege für ihre Anliegen, Hemmnisse und Regulierungen durch übergeordnete Ebenen entfallen. Die Entscheidungen würden so gestrafft und damit dem absehbaren Personalmangel durch Verrentungen und Pensionierungen in der Landesverwaltung von rund 20 Prozent bis 2036 zu begegnen. Es soll niemand entlassen werden, bisherige Standorte von Landratsämtern werden nicht ersatzlos aufgegeben, sondern erhalten zentralisiertere Aufgaben der neuen Großkreise.

 

Zudem sollen die Landräte direkt gewählt werden.

Dazu Daniel Karrais: „Wir vertrauen den Entscheidern vor Ort, dass sie das Richtige tun. Damit Landräte direkt der Bevölkerung Rechenschaft schuldig sind, wollen wir deren Direktwahl einführen.“

Das vollständige Papier zum Download gibt es hier: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/10/eckpunktepapier_verwaltungsreform.pdf

Laissez-Faire ist der falsche Weg.


Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Landesregierung macht sich zum Geisterfahrer der digitalen Verwaltung. Alle Fachleute sprechen davon, dass digitale Prozesse zentral entwickelt und genutzt werden müssen. Die Regierung stellt jetzt die Entwicklung und Nutzung für die nachgeordneten Behörden wieder frei. Das ist genau die falsche Richtung, in die man sich bewegt.

Laissez-faire ist der falsche Weg, um schnell und effizient zu digitalisieren und das Ziel der größtmöglichen Stärkung der digitalen Souveränität zu erreichen. Durch den Wegfall der Nutzungspflicht für IT-Entwicklung und -Betrieb besteht das Risiko, dass bei der bisherigen Mentalität in der Verwaltung noch weniger IT-Verfahren standardisiert werden und dies zu Lasten der Verwaltungsbeschleunigung und -vereinfachung geht. Wir haben gemeinsam mit der SPD-Landtagfraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Wir wollen sicherstellen, dass eine einheitliche Steuerung und Verantwortung für Fachverfahren bestehen. Die BITBW braucht die Steuerungsmöglichkeit und muss entscheiden können, welche Verfahren sie selbst verwaltet, oder ob die Verwaltung durch Dritte angemessen ist. Mit der Ablehnung nimmt die Landesregierung in Kauf, dass wir uns vom erklärten Ziel, die Leistungsfähigkeit der BITBW als zentrale Dienstleisterin des Landes zu stärken, immer weiter entfernen.

Außerdem ist die Umfirmierung der BITBW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts längst überfällig. Die Landesregierung hat diese die komplette Legislaturperiode verschlafen. Die BITBW muss aber schnellstmöglich aus dem Verwaltungskorsett gelöst werden. Nur durch eine Umfirmierung erhält sie als eigenständige Gesellschaft größere Freiheiten und kann Einnahmen nach eigenem Ermessen reinvestieren. Nur so kann die Personalpolitik der BITBW den Veränderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden. Der bereits heute bestehende Mangel an Fach- und Führungskräften der BITBW ist ein ernstzunehmendes Risiko für die digitale Souveränität des Landes.“

 

Wir brauchen ein Mehrfacherhebungsverbot von Daten und Informationen. Land muss rechtlich nacharbeiten.


Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Zweimal fragen ist mindestens einmal zu viel. Die Menschen im Land fragen sich zu Recht, warum sie immer wieder dieselben Unterlagen und Informationen bei verschiedenen Ämtern einreichen müssen. Wir brauchen ein Mehrfacherhebungsverbot von Daten und Dokumenten. Informationen, die der Staat schon hat, dürfen kein zweites Mal angegeben werden müssen. Ich bin froh, dass mit dem NOOTS-Staatsvertrag die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip geschaffen werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Rechtliche Anpassungen müssen im Land schnell folgen, damit die Chancen dieser Einigung auch genutzt werden können.

 

Once-Only bedeutet für Bürgerinnen und Bürger weniger Aufwand und mehr Freiheit im Alltag. Für Unternehmen ist es ein Befreiungsschlag von unnötiger Bürokratie. Für den Staat bedeutet Once-Only schnellere Entscheidungen und bessere Automatisierbarkeit. Selbstverständlich muss jeder selbst bestimmen können, wer Zugriff auf persönliche Daten erhält und über Zugriffe durch Behörden informiert wird. Das stärkt neben der Zeitersparnis die Transparenz und die Hoheit über die eigenen Daten. Hierfür ist die elektronische Identifizierung (eID) die zwingende Voraussetzung und der Grundpfeiler für einen rechts- und datenschutzkonformen Datenaustausch zwischen den Behörden.“

 

Verteilquote der Investitionsschulden sollte in Richtung 80% für die Kommunen gehen


In der Aktuellen Debatte zur Situation der Kommunen erklärt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Heute wie immer: die Kernkompetenz der Regierungsfraktionen ist das Eigenlob. Dabei kann die an sich begrüßenswerte Entlastungseinigung von letzten Freitag nur ein Zwischenschritt sein. Denn 550 Millionen auf 1101 Gemeinden und 35 Landkreise ist schon rechnerisch bei Weitem nicht ausreichend, wenn man die Schieflage der kommunalen Haushalte betrachtet. Denn man muss schon ziemlich harthörig gewesen sein, wenn man jetzt erst die Klagen der Kommunen vernimmt.

Die Kommunen brauchen vor allen Dingen aber auch eine Entlastung von bürokratischem Aufwand. Hier wird zu sehr im Klein-Klein verharrt. Die Streichung vieler Schriftformerfordernissen ist zwar richtig. Das wird aber keine substanziellen Verbesserungen und Entlastungen mit sich bringen. Es braucht ein grundlegendes Überdenken unserer Verwaltungsstrukturen. Auch im Hinblick auf die Möglichkeiten einer echten Digitalisierung können Aufgaben neu erledigt und verteilt werden und so kurz- und mittelfristig Verwaltungsebenen abgebaut werden, namentlich die Regionalverbände und die Regierungspräsidien. Eine moderne Verwaltungsstruktur brächte eine deutliche bürokratische Entlastung.“

 

Bundeswehr und Polizei brauchen technisches Rüstzeug für Entdeckung, Verfolgung und Abwehr von Drohnen


Aktuell wird berichtet, dass der Bundeswehr-Landeskommandeur Giss gesetzliche Klarstellungen im Umgang mit Drohnensichtungen und Kooperationsregeln für Polizei und Bundeswehr fordert. Dazu äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

„Drohnen sind vielerorts präsent und ihre Absichten von außen nicht zwingend erkennbar — rechtliche Unklarheit darf nicht zulasten des Schutzes kritischer Infrastruktur oder der Bevölkerung gehen.

Daher braucht es jetzt eindeutige, verbindliche gesetzliche Regelungen, die Zuständigkeiten und Befugnisse von Polizei und Bundeswehr klar und rechtssicher ordnen. Im Notfall muss es möglich sein, eine Drohne auch vom Himmel zu holen.

Wir müssen Bundeswehr und Polizei im Hinblick auf Detektion, Verfolgung und effektive Abwehr von Drohnen mit der notwendigen hochmodernen Technik ausstatten. Über die Bundeswehr las man erst kürzlich, hier gäbe es dringenden technischen Nachholbedarf.“

Schlechte Kommunikation hat Debatte emotionalisiert – Innenausschuss wird Klarheit bringen


In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, der Polizei den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse und -auswertung zu ermöglichen. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung bereits rechtmäßig erhobener Daten, um komplexe Zusammenhänge schneller und effizienter erkennen zu können. Diese allesamt händisch auszuwerten ist nicht praktikabel.

In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben teilweise aufgeheizt und auf Basis unzutreffender Annahmen emotionalisiert. Dafür verantwortlich ist die offensichtlich unzureichende interne und externe Kommunikation der Regierungskoalition.

Gerade weil Datenschutz und Bürgerrechte zentrale Anliegen bleiben, plädieren wir für eine sachliche Diskussion. Automatisierte Verfahren können ein wirksames Mittel sein, um der zunehmend komplexen Kriminalität zu begegnen – vorausgesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zustimmung unsererseits vertretbar.

Für uns sind noch Fragen offen, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben in vollem Umfang entspricht. Daher werden wir dem Entwurf im Rahmen der ausführlichen Anhörung im Innenausschuss gründlich und kritisch auf den Zahn fühlen.

Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Landtag nicht über den Einsatz der Software von Palantir entscheidet. Das Innenministerium hat die Software schließlich bereits beschafft, ohne sie auch einsetzen zu dürfen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler monatlich hohe Kosten entstehen, ohne dass bisher ein konkreter Nutzen erkennbar ist.

Die absehbare Entwicklung oder Beschaffung einer eigenen Softwarelösung ist für uns zentral, um unsere digitale Souveränität zu gewährleisten und Abhängigkeiten sowie datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hier haben Innen- und Wissenschaftsministerium bislang deutlich zu wenig unternommen.“

 

 

Beobachtung durch Verfassungsschutz ist folgerichtig und konsequent


In der aktuellen Plenardebatte der AfD, „An der Schwelle zum Terror – Debatte statt Gewalt“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Gestern jährte sich der schreckliche Überfall der Hamas auf Israel zum zweiten Mal. Heute nutzt die AfD den Landtag für herabwürdigende persönliche Angriffe und die Verbreitung ihrer menschenfeindlichen Parolen. Damit ist sie am Titel ihrer eigenen Debatte krachend gescheitert.

 

Sie hat wieder einmal bewiesen, dass eine Zusammenarbeit mit ihr schlicht nicht möglich ist. Von konstruktiver Debatte oder gar Lösungen für unser Land ist die AfD so weit entfernt, wie es nur geht.

 

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist daher folgerichtig und konsequent, um unseren Staat vor Extremisten bestmöglich zu schützen.“

Erst massiver Druck der Kommunalverbände bringt Regierung zum Handeln


In der Debatte anlässlich der Einführung eines Standarderprobungsgesetzes auf kommunaler Ebene erklärt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Dem vollmundigen Titel folgt leider nur ein sehr begrenzter Anwendungsbereich für eine mögliche Kritik an überbürokratischen Vorschriften, die die Kommunen drücken. Denn es können natürlich nur landesrechtliche Regelungen angegriffen werden, und der Großteil der Bürokratie kommt nun mal von anderen Ebenen. Und die Erfahrungen anderer Bundesländer mit deren vergleichbaren Regelungen sind eher ernüchternd. Trotzdem begrüßen wir, dass die Landesregierung hier dem deutlich und nachdrücklich vorgetragenen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen hat, nachdem diese schon mit ´Aktenordnern voller Vorschläge´ (Ex-Landkreistagpräsident Walter) bei den Ministerien aufgeschlagen waren. Insofern bleibt die Frage, warum die Landesregierung diese Vorschläge nicht einfach mal aufgegriffen hat, und jetzt erst einen juristischen Rahmen bauen muss, um diese Aktenordner zu sichten?

Nichtsdestotrotz ist das ein begrüßenswerter Baustein für einen schärferen Blick auf unnötigen Bürokratismus. Aber es steht und fällt die Wirkung mit der Probierlust der genehmigenden Ministerien. Wir werden sehen, wie hier die Beharrungskräfte wirken werden.“

 

 

Wir müssen die digitale Souveränität in die eigene Hand nehmen.


Zahlreiche Experten aus Verwaltung, IT-Branche sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten am Freitag (26. September) der Einladung des digitalpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais nach Stuttgart, um gemeinsam mit Alexander Handschuh (Beigeordneter, Deutscher Städte- und Gemeindebund, IT-Planungsrat, Berlin), Thomas Bönig (Amtsleiter, Chief Digital Officer, Chief Information Officer, DO.IT-Amt für Digitalisierung, Organisation und IT, Stuttgart) und Andreas Majer (Stabstellenleiter Internationale und nationale Beziehungen, Komm.ONE) die Herausforderungen und Wege der digitalen Verwaltung von morgen zu diskutieren:

 

Daniel Karrais eröffnete die Diskussion: „Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger dem Staat vertrauen und sich auf dessen Funktionsfähigkeit verlassen können. Das ist aber nur der Fall, wenn die Verwaltung funktioniert. Unser Land hat keine Zeit mehr abzuwarten. Wir müssen Schluss machen mit der Zettelwirtschaft. Baden-Württemberg braucht Digitalisierung. Schon jetzt steht die Verwaltung kurz vor dem Zusammenbruch. Jede fünfte Personalstelle fällt in den kommenden zehn Jahren weg. Demographie macht auch vor Verwaltung nicht halt. Verschärft wird diese Situation durch die aktuelle weltpolitische Lage. Wir müssen die Verwaltung vollständig digitalisieren und die digitale Souveränität in die eigene Hand nehmen. Dazu gehören eine Souveränitäts-Strategie und eine Risikofolgenabschätzung für eingesetzte Software. Wichtig ist die Fortführung der Multi-Cloud-Ansätze, die den schnellen Austausch von Anbietern ermöglichen. Der Staat muss in der Lage sein, digitale Werkzeuge nach seinen Bedürfnissen zu gestalten, ohne fremde Kontrolle, aber auch ohne sich aus Angst vor Abhängigkeit selbst zu blockieren. So schaffen wir ein digitales Ökosystem, das handlungsfähig, innovationsfähig und vertrauenswürdig ist. Damit schaffen wir Freiräume für digitale Eigenverantwortung und technologische Spitzenleistung ‚Made in Baden-Württemberg‘“.

 

Alexander Handschuh meinte: „Deutschland steht nicht gut da bei der Verwaltungsdigitalisierung. Der Rückstand wird immer größer. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht noch schlechter werden. Wir haben Digitalisierung jahrelang falsch verstanden, beispielsweise bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG), wo wir Lösungen entwickelt haben ohne sie durchgehend digital zu denken. Deswegen erleben wir heute bei den Online-Services nur eine ‚Pdfisierung‘ von Verwaltungsanträgen, die am Ende ausgedruckt werden müssen. Das Ganze hat zwei Ursachen, einmal die vielen Akteuren und die fehlende Verantwortung und Zuständigkeit bei Bund und Ländern. Wir brauchen Digital-Only. Das heißt nicht Online-Only. Es muss weiterhin analoge Anlaufstellen geben, aber der Prozess im Hintergrund muss digital laufen. Wir können es uns nicht mehr länger erlauben Doppelstrukturen zu kultivieren, in den nächsten zehn Jahren fällt jede fünfte Personalstelle in der Verwaltung weg. Wir müssen technische Standards definieren und diese verbindlich umsetzen. Um leistungsfähig zu bleiben, führt aktuell kein Weg an den Hyperscalern vorbei. Aber es liegt in unserer Hand, die Voraussetzungen zu schaffen, dass wir nicht nur auf einen Anbieter setzen. Perspektivisch müssen wir alternative Angebote auf den Markt bringen, das muss unser Anspruch sein in Sachen digitale Souveränität.“

 

Die Sicht aus der Kommunalverwaltung brachte Andreas Majer ein: „Deutschland liegt im EU-Vergleich gerade einmal auf Platz 21, was die digitale Verwaltung angeht. In Baden-Württemberg haben wir sogar eine Digitale Nutzungslücke von 37 Prozent. Wir müssen Lösungen liefern, die den Kommunen helfen, effizient zu arbeiten. Andere Länder wie Dänemark sind uns da weit voraus. Es gibt eine elektronische ID und ein Bürgerportal, so kann man zum Beispiel ganz einfach einen Wohnortwechsel organisieren. Ein anderes Beispiel ist Estland. Jedes Kind bekommt dort mit der Geburt eine digitale Identität, Leistungen wie Kindergeld etc. laufen dann automatisiert. Wir brauchen hierzulande ein völlig neues Mindset: Einfach machen. Das bedeutet auch bei der Umsetzung von EU-Vorschriften wie dem Datenschutz diese pragmatisch umzusetzen und sie nicht noch durch Gold-Plating komplizierter zu machen. Außerdem müssen wir dringend für eine resiliente Dateninfrastruktur sorgen. Hier ist die Komm.ONE ein ganz wichtiger Faktor. In Sachen digitale Souveränität müssen wir bei der Selektion von Anbietern und Lieferanten einen kritischen Maßstab anlegen und systematisch in Richtung Qualität prüfen.“

 

„Es gibt keine digitale Verwaltung in Deutschland. Das OZG ist nichts anderes als digitalisiertes Papier, das den Aufwand in vielen Fällen für die Behörden erhöht und Bürgerinnen und Bürger oft überfordert. Es ist wirtschaftlich nicht zielführend, dass jede Kommune ihre Sachen selbst machen muss.“, meinte Thomas Bönig. Er forderte: „Wir brauchen eine zentrale Plattform, die alle wichtigen Prozesse beinhaltet und die die Kommunen nutzen können. Das gibt es aber weder auf Bundes- oder Landesebene. Dabei machen es andere Länder wie Dänemark oder Österreich längst vor. Wir müssten also nicht einmal das Rad neu erfinden, aber auf Landes- und Bundesebene gibt es für Digitalisierung kein nachhaltiges Verständnis. Auch finanziell ist das ein Desaster. Was wir auch nicht mehr haben, ist Zeit. Wir müssen in den kommenden Jahren in der Lage sein mit weniger Personal die gleiche Aufgabenmenge zu bewältigen. Das geht nicht ohne Digitalisierung. Anstatt Probleme müssen wir Lösungen diskutieren. Die Kommunen haben nicht mehr das Geld und das Personal für ein ‚Weiter So‘. Wir müssen Verwaltung neu denken, auch in Bezug auf die Gesellschaft.“

 

„Der Ursprung unserer Verwaltung stammt aus Kaisers Zeiten“, schlussfolgerte Daniel Karrais. Der digitalpolitische Sprecher forderte eine Verwaltungsreform für Baden-Württemberg, mit dem Ziel die zahlreichen Mehrfachstrukturen abzubauen und eine schlanke, aber dafür umso schlagkräftigere Verwaltung zu bilden: „Wir müssen Verwaltung grundlegend neu denken und die Digitalisierung im Land zur Chefsache machen. Es braucht eine umfassende Modernisierungsagenda, die klare Zuständigkeiten definiert und Silodenken aufbricht. In Kompetenzzentren müssen wir Know-How bündeln und damit die Qualität und Zuverlässigkeit der Verwaltung verbessern. Dies entspannt am Ende auch die Personalsituation und vereinfacht und beschleunigt die Bewältigung von Aufgaben. Ein echter Gamechanger wäre das Verbot für den Staat, dass er Informationen abfragt, die er bereits hat. Verfahren müssen ‚Digital-Only‘ ausgestaltet sein, sonst stören Ausdrucke und Briefe beim schneller und besser werden. Die Bereitschaft der Menschen, digitale Lösungen zu nutzen, ist da. Die Menschen wollen einen funktionierenden Staat und erwarten dazu zurecht eine digitale Verwaltung.“

 

 

 

 

 

500 Köpfe mehr entsprechen nur 200 Vollzeitstellen – weniger Eigenlob, mehr Demut wären ratsam


Aktuelle Medienberichte sagen aus, dass die Landespolizei trotz Pensionierungswelle aktuell rund 500 Polizistinnen und Polizisten mehr beschäftige als zu Beginn der sogenannten „Einstellungsoffensive“ im Jahr 2016. Das relativiert  Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, unter Verweis auf Drucksache 17 / 8831 deutlich:

„Für 500 Polizeivollzugsbeamte mehr hat Strobl 8 Jahre gebraucht. Das will er nun binnen zweier Jahre wiederholen. Angesichts der anstehenden Pensionierungen und der leider hohen Abbrecherquote in der Polizeiausbildung dürfte diese Behauptung unhaltbar sein.

 

Viel schlimmer ist aber, dass dabei bewusst die Tatsache verschwiegen wird, dass der bisherige Zuwachs von rund 500 Köpfen in Wirklichkeit nur etwa 200 Vollzeitäquivalenten entspricht. Das musste die Landesregierung auf unseren Antrag hin erst im Juni offenlegen.

 

Diese Schönfärberei ist wirklich unerträglich. Baden-Württemberg hat seit Jahren die geringste Polizeidichte aller Bundesländer. Da wären weniger Eigenlob und mehr Demut angebracht.“

 

 

Baden-Württemberg braucht eine Gesamtstrategie und die Einrichtung einer zehnten Universität


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. September 2025, in Heidelberg eine Veranstaltung „Künstliche Intelligenz: Wirtschaft. Werte. Wettbewerb.“ durchgeführt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion, erklärt den Kontext der Veranstaltung:

 

„Künstliche Intelligenz birgt enorme Chancen für die Wirtschaft und damit auch den Wohlstand in Baden-Württemberg. Gleichzeitig birgt sie aber auch klare Herausforderungen: Geänderte Qualifikationsanforderungen, Fragen der digitalen Souveränität oder die schnelle Umsetzung in den Betrieben müssen gemeistert werden. Dazu ist die Einrichtung einer zehnten Landesuniversität mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz sinnvoll – wir müssen unsere Expertise in diesem Themenfeld weiter vertiefen und neue Wege gehen. Eine neue Landesuniversität ist genau die richtige Antwort auf diese Fragen.

Des Weiteren ist eine zielgerichtete politische Begleitung notwendig. Für uns Liberale kann dabei die Maßgabe nur sein: So viel Freiheit wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig. Enge Datenschutzanforderungen oder überzogene Auflagen dürfen die neue Technologie nicht erdrücken. Wir müssen Ermöglicher, nicht Bremser von KI sein!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk, hat in einer Paneldiskussion die Chancen und Risiken erörtert. Er besprach diese mit Prof. Dr. Martin Kremmer, Manager Product Engineering bei John Deere, und Sarah Ball, Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darunter sind herausragende Beispiele – das CyberValley in Tübingen-Stuttgart oder der Innovation Park in Heilbronn – zweifelsohne wichtig für unsere Unternehmen. Daneben gibt es aber viele weitere, oft kleinteilige und unverbundene Maßnahmen. Was wir aber brauchen, sind eine übergreifende Strategie und ein Miteinander der Maßnahmen. Wir brauchen nicht nur einen Park oder ein Valley, sondern ganz Baden-Württemberg muss KI-Land werden. Eine neue Universität kann hier eine Bündelungsfunktion übernehmen und auf ganz Baden-Württemberg ausstrahlen.“

 

 

CDU präsentiert unsere Forderung aus dem Juli als ihre Idee


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die CDU einen Sicherheitsrat für das Land fordert und weitere
Ideen präsentiert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und
bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sofern es um eine bessere Vernetzung der relevanten Akteure und eine Erhöhung der
Reaktionsfähigkeit im Krisenfall geht, können wir uns der Idee eines Sicherheitsrates anschließen. Die
Schaffung von unnötigen Doppelstrukturen, die in Konkurrenz zu bereits bestehenden Gremien
stehen, werden wir hingegen nicht unterstützen. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein objektiver
Blick auf das Notwendige nicht durch parteipolitische Erwägungen getrübt wird.
Wenn die CDU die Rolle der Jugendoffiziere an Schulen und die politische Bildung ehrlich hätte stärken
wollen, hätte sie schon im Juli unserem Antrag zu genau diesem Thema zustimmen müssen. Jetzt
präsentiert sie das Abgeschriebene als ihre neue Idee.

 

 

Unterstützen Forderung nach besserer Schutzausrüstung für Polizistinnen und Polizisten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Streifenpolizei im Südwesten nun doch den Einsatz von Tasern testen soll, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir haben uns schon im Dezember das neueste Modell des Herstellers erläutern und vorführen lassen, es getestet und uns von seiner Wirkung und Effizienz in der Praxis überzeugt. Darüber hinaus haben wir mit den Gewerkschaften und Einsatzkräften selbst die vielen Vor-, aber auch möglichen Nachteile erörtert. Dabei war es uns auch wichtig, die Erfahrungen eines Beamten anzuhören, der den Taser an sich selbst ausprobieren konnte.

 

Deshalb fordern wir seit Januar, unsere Polizeikräfte flächendeckend mit Tasern auszustatten!

 

 

 

Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes darf dabei nicht aus dem Blick geraten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die baden-württembergische CDU eine Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung in das Ermessen der Kommunen stellen will, äußert sich die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Die Stärkung der inneren Sicherheit, insbesondere an öffentlichen Orten, ist für uns ein zentrales Anliegen. Viele Menschen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher – hier kann moderne, KI-gestützte Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag leisten, um Gefahren schneller zu erkennen und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

 

Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt bleiben, dass der Einsatz dieser Technik die Bürgerrechte wahrt und Datenschutz sowie Freiheitsrechte nicht aus dem Blick geraten. Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung des Polizeigesetzes, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, ist daher der richtige Weg.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt mit Blick auf seinen Wahlkreis Heilbronn und die dortigen Videoschutzvorgaben:

 

„Nichts beschränkt persönliche Freiheit stärker, als Orte oder Veranstaltungen aus Angst zu meiden. Videoüberwachung ist sicherlich kein Allheilmittel, kann jedoch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

 

Das Beispiel Heilbronn zeigt hier einen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Eine auf bestimmte Uhrzeiten begrenzte Überwachung führt lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung von Kriminalität – und lässt die Plätze in den kamera-freien Zeiten subjektiv sogar unsicherer erscheinen. Damit wird das eigentliche Ziel konterkariert.“

Erfahrungen anderer Länder sind hier eher ernüchternd, aber Hoffnung kann man immer haben.

In der Debatte anlässlich der Debatte zur Einführung eines Standarderprobungsgesetzes auf kommunaler Ebene erklärt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Leider ist das Gesetz trotz kraftvollen Titels eher eine Mogelpackung, wenn man die vollmundigen Ankündigungen betrachtet. Denn der Eindruck entsteht, dass man im kommunalen Bereich die eigene Bürokratieabbauverpflichtung nach unten delegiert. Erfahrungen anderer Länder wie etwa Brandenburg zeigen, dass wenig Anträge eingehen und teilweise ein Abweichen von Vorschriften genehmigt wird, wo sich einem ein ´Das muss man nicht erst ausprobieren, das kann sofort weg´ aufdrängt.

Und natürlich steht und fällt die Wirkung mit der Probierlust der genehmigenden Ministerien. Wir werden sehen, wie hier die Beharrungskräfte wirken werden.“

Innenministerium reagiert erst spät auf den Wunsch nach der Möglichkeit digitaler Sitzungen und lässt finanzielle Unterstützung vermissen.


In der Debatte anlässlich der Verabschiedung im Landtag zur Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung mit der Ausweitung digitaler Sitzungen kommunaler Gremien sowie deren Livestream erklärt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Wir begrüßen die künftige Möglichkeit für die Kommunen, ihre Ratssitzungen ganz oder teilweise digital durchführen zu können und diese auch mittels Livestreams im Internet zu übertragen. Der Wunsch, beides rechtssicher zu ermöglichen, besteht aus der kommunalen Praxis seit Jahren. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Innenministerium hierfür so lange benötigt hat.

Diese Wartezeit liegt nicht etwa an einer regierungsinternen Abstimmung über etwaige finanzielle Unterstützungen für die klammen Kommunen bei der Anschaffung meist teurer Sitzungstechnik – die gibt es nämlich nicht. Das Land argumentiert hier trickreich, da nur eine Möglichkeit zur digitalen Sitzungen geschaffen werde und keine Pflicht, sei die tatsächliche Wahrnehmung eine Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und daher sei das Land nicht in der finanziellen Pflicht.

Hier wünschen und erwarten wir mehr Unterstützung der Kommunen in diesem Bereich der Digitalisierung. Die Landesregierung betont stets, ‚Land und Kommunen gehen Hand in Hand‘. Das Land sollte den Kommunen hier die Hand reichen – und mit dieser Hand sollte eine finanzielle Förderung der digitalen Sitzungstechnik gegeben werden.“