Erfahrung unterstützt unsere Forderung.

Zur heute gemeldeten Statistik offener und vollstreckter Haftbefehle sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Staat sollte seine Lehren aus diesen Zahlen ziehen. Auffällig sind die mehr als 100 offenen Haftbefehle, die aufgrund der verschärften Grenzkontrollen im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft vollstreckt werden konnten. Diese Erfahrung unterstützt unsere Forderung, dass nicht zuletzt deshalb die Grenzkontrollen dauerhaft bestehen bleiben sollten.“

38 Gigabit-Projekte stehen vor dem Aus. Kann Strobl Förderung nicht nachholen, muss er zurücktreten.


In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich der digitalpolitische Sprecher, Daniel Karrais, zum Stand der Kofinanzierung des Landes für die Gigabit-Förderung des Bundes. Die Antwort sagt aus, dass bereits seit Mitte Mai der Fördertopf leer ist – ohne dass die antragstellenden Kommunen informiert wurden. Karrais äußert sich kritisch:

 

„Seit Mitte Mai ist bekannt, dass 228 Millionen € für die landesseitige Kofinanzierung beim Gigabitausbau fehlen. Bei 38 Gigabit- Projekten werden die Anträge auf Kofinanzierung vom Innenministerium derzeit einfach nicht beschieden. Das Innenministerium hat einen Förderstopp verhängt und nicht mal darüber informiert. Diese wichtigen Ausbauprojekte stehen jetzt vor dem Aus.

Innenminister Strobl, der in der Vergangenheit häufig auf die Bundesregierung in Berlin geschimpft hat, steht völlig blank da. Der Förderstopp des Landes erfolgte mit Ansage, da schon vor Verabschiedung des Doppelhaushalts als Grundlage absehbar war, dass die eingestellten Mittel zur Kofinanzierung des Gigabitausbaus nicht ausreichen würden. Es ist geradezu peinlich, dass der Innenminister, der außer bei der feierlichen Übergabe von Breitbandförderbescheiden in Sachen Digitalpolitik nur wenig auffällt, in diesem Bereich nicht mal liefern kann. Der Förderstopp ist ein Armutszeugnis für unseren hochinnovativen Wirtschaftsstandort.

 

Die Kommunen werden vom Innenminister Strobl im Unklaren gelassen und warten auf eine Förderzusage mit ungewissem Ausgang. Für die betroffenen Kommunen bedeutet das, dass sie statt den geplanten 90%-Förderung derzeit nur die 50%-Förderung durch den Bund sicher erhalten. Wann und ob die Landesförderung nachgeholt wird, ist unklar. Da bei der Bundesförderung innerhalb von 18 Monaten nach Zuteilung der Förderung der Projektstart erfolgen muss, müssen die Kommunen bereits vor einer endgültigen Zusage der Kofinanzierung in die Ausschreibung gehen. Ein sehr großes finanzielles Risiko, das gerade kleinere Gemeinden, aber auch die Städte nicht tragen können. Das führt in allen betroffenen Kommunen und Zweckverbände dazu, dass das Ausbauprojekt nicht finanziert werden kann. Ein Rückschlag für den Ausbau des schnellen Internets.

 

Strobl muss jetzt schnellstmöglich den betroffenen Kommunen sagen, wie es weiter geht. Wir fordern die Grün-Schwarze Koalition auf, im kommenden Doppelhaushalt ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die 228 Mio. Euro ausbleibende Kofinanzierung nachzuholen und außerdem genug Mittel zur Verfügung zu stellen, dass auch künftige Förderungen finanziert sind. Das bedeutet für 2025 mindestens 500 Millionen Euro Mittel für die Gigabitförderung. Schafft Strobl das nicht, muss er zurücktreten. Denn dann hat er bei seinem prominenten Ziel ‚den letzten Schwarzwaldhof ans schnelle Internet zu bringen‘ endgültig versagt.“

 

 

Die Kleine Anfrage mit der Antwort der Regierung finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7058_D.pdf

Sollte er vor Gericht – erneut – scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen das erst kürzlich von der Regierungsmehrheit im Landtag – entgegen der ausdrücklichen Warnungen der FDP/DVP-Fraktion – beschlossene Rettungsdienstgesetz vorbereitet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir haben im gesamten parlamentarischen Verfahren fundamentale Kritik an diesem wirklich schlechten Gesetzentwurf geäußert und auf die erheblichen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Zudem habe ich explizit davor gewarnt, dass dieses Gesetz, nachdem auch unsere Änderungsanträge abgelehnt wurden, zeitnah unsere Gerichte beschäftigen würde.

 

Minister Strobl hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen. Er hat sich und das gesamte Rettungswesen im Land sehenden Auges in diese Situation größter Rechtsunsicherheit gestürzt. Dabei verdienen die Bürgerinnen und Bürger sowie alle am Rettungswesen Beteiligten klare und rechtssichere Vorgaben, um im Notfalle bestmöglich agieren zu können.

 

Sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und Strobl, dessen Regelungen zur Hilfsfrist 2023 bereits vom VGH Mannheim einkassiert wurden, ein zweites Mal scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei. Dafür sollte der Minister allerdings im dritten Anlauf auf gute Ratschläge hören, auch oder gerade, wenn sie aus der Opposition kommen.“

Das Innenministerium wollte diesen Schritt trotz unseres Drängens lange nicht gehen.


Zur Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach die Bezüge des suspendierten Inspekteurs der Polizei nun endlich gekürzt wurden, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Obfrau im Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die vorläufige Kürzung der Bezüge des Inspekteurs ist ein wichtiges Signal in die Reihen der Landespolizei hinein, aber auch an die Öffentlichkeit. Dieses Zeichen hat es dringend gebraucht, es ist lange überfällig.

 

Ich habe die Kürzung der Bezüge schon seit langer Zeit gefordert. Das Innenministerium hat stets behauptet, das sei rechtlich nicht möglich. Diese fehlerhafte Rechtsauffassung musste Strobl nun öffentlich revidieren. Ich begrüße es, dass er nun offenbar auch den politischen Willen hat, das umzusetzen.“

Offensichtlich haben der Innenminister und die Polizeispitze im Innenministerium keine Ahnung, was in der Polizei passiert.

Heute fand eine Pressekonferenz im Innenministerium statt, in der die Ergebnisse der Stabstelle moderne Führungs- und Wertekultur vorgestellt wurden. Dazu äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Obfrau im Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Offensichtlich haben der Innenminister und die Polizeispitze im Innenministerium keine Ahnung, was in der Landespolizei passiert. Nach acht Jahren im Amt ist das ein Armutszeugnis, dass er erst der Erkenntnisse des Herrn Krauss und seines Teams bedurfte.

Im letzten Jahr wurde mit der Bestandsaufnahme weitgehend bereits bekannter Probleme unnötig Zeit vertan, anstatt substantielle Verbesserungen für unsere Landespolizei auf den Weg zu bringen.

Wer den Untersuchungsausschuss oder die Presseberichterstattung halbwegs aktiv mitverfolgt, der weiß von den Missständen, auch die Polizeispitze im Innenministerium betreffend, schon lange. Unsere Polizistinnen und Polizisten leiden unter von ganz oben vorgegebenen Beurteilungsergebnissen, zwielichtigen Stellenvergaben, massiver Arbeitsbelastung und einem Klima der Angst bereits seit geraumer Zeit; dabei haben sie das ganz und gar nicht verdient.

Wenn Strobl jetzt ankündigt, die Liste der Handlungsempfehlungen genau nach Vorgabe abzuarbeiten, werden wir ihm dabei genau auf die Finger schauen. Wir fordern bereits zeitnah erste Erfolge.“

 

Innenminister Strobl stellt vorzeigbare Projekte wie F13 ins Schaufenster, aber lässt wichtige Grundlagenarbeit liegen.

Zur Meldung, dass Baden-Württemberg das KI-System von Aleph Alpha in Betrieb nehmen wird, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Es ist prinzipiell zu begrüßen, dass nun das Pilotprojekt F13 in Baden-Württemberg weitergeführt wird. Doch um das Potential der KI vollumfänglich ausschöpfen zu können, muss F13 auch entsprechend weiterentwickelt werden und aus den aktuell noch vorhandenen Fehlern und Problemen lernen. Zudem kommt es darauf an, dass die Anwendung von F13 nun schnellstmöglich in die Fläche der Verwaltung kommt und nicht wie bisher auf wenige Nutzer beschränkt ist.

Bei aller Euphorie um F13 dürfen jedoch die Grundvoraussetzungen nicht aus dem Blick geraten: Wir brauchen als ersten Schritt die lückenlose Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse, damit breite Automatisierung und ein umfassender Einsatz von KI überhaupt möglich werden. Wir dürfen uns nicht auf einzelnen Leuchttürmen wie F13 ausruhen. Innenminister Strobl ist gut darin, die vorzeigbaren Projekte ins Schaufenster stellen, aber die wichtige Grundlagenarbeit liegen zu lassen.“

Grün-Schwarz verhindert Direktwahl der Landräte.

Zur Abstimmung der Petition, 17/1364 betr. Bürgerbeteiligung, sagt der Sprecher, Vorsitzender des Arbeitskreises Petition der FDP/DVP-Fraktion, Dr, Christian Jung:

„Die Stärkung der Demokratie durch die Direktwahl der Landräte ist für uns Freie Demokraten schon lange ein ernsthaftes Anliegen. In den vergangenen Wahlperioden haben wir auch entsprechende Anträge gestellt. Daher war es nur konsequent heute die Petition einzeln abstimmen zu lassen. Umso unverständlicher ist es, dass sich andere Parteien nicht an ihre Wahlversprechen gebunden fühlen und gegen die Petition gestimmt haben.

Die Grünen hätten heute die Möglichkeit gehabt ein lang gemachtes Versprechen einzulösen. Mit der Abhilfe der Petition, hätten wir die Direktwahl der Landräte unkompliziert auf den Weg bringen können.“

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“

Es bleibt fraglich, woher die Stellvertreterin K. kam

 

Zur gestrigen 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat weitere Aspekte der SEK-Affäre im Jahr 2021 erhellt. Die angeblichen rechtsextremen Tendenzen, die ursächlich für die Ablösung der damaligen Kommandoführung gewesen sein sollen, sind ausermittelt und vom Tisch, nachdem auch in der dritten Zeugenvernehmung keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht wurden. Noch ungewiss ist für uns jedoch, welche tatsächlichen Gründe es für den Austausch der Kommandoführung Anfang des Jahres 2021 gab. Die uns vorgetragenen Begründungen scheinen wenig stichhaltig. Vor allem aber konnte auch keiner der heutigen Zeugen Auskunft darüber geben, woher bei der kommissarischen Neubesetzung die stellvertretende Kommandoführerin K. kam. Aus der Polizei bis hin zum Präsidium jedenfalls wurde der Name nicht vorgeschlagen. Fraglich ist, ob K. aus dem Landespolizeipräsidium oder von IdP Andreas R. höchstpersönlich vorgeschlagen wurde – und ob an den Gerüchten über persönliche Beziehungen der beiden was dran ist. Hier werden wir noch weiter nachfassen.“

Zugleich braucht unsere Landespolizei die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach Sympathiewerbung für Terror strafbar werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich begrüße es, den Schutz unserer Demokratie vor Terrorismus und Extremisten weiter zu erhöhen. Es ist schier unerträglich, wenn insbesondere in den sozialen Medien unverhohlen Terrorismus gebilligt und entsprechende Organisationen und Täter gar gefeiert werden. Das darf unser Rechtsstaat nicht dulden.

Wir brauchen eine personelle und sachliche Ausstattung unserer Landespolizei, die sie für ihre Aufgaben bestmöglich ausstattet, damit zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung möglich ist. Die Zeiten, in denen Fachleute vorrechnen, wie viele Polizisten auf unseren Straßen fehlen, müssen endlich enden.“

 

Expertenrunde stellt verheerendes Zeugnis aus.

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf des Rettungsdienstgesetzes, in der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige ihre Kritik vorgebracht haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Sachverständigen haben erhebliche praktische wie rechtliche Bedenken geäußert und diesem Gesetzentwurf ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter keinen Umständen sollte dieser vor der Sommerpause unverändert beschlossen werden. Dafür ist der Änderungsbedarf schlicht zu immens, die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Den potentiellen Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht damit gedient, wenn auch die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vor Gericht einkassiert wird oder aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen Unsicherheit herrscht. Wir können nur hoffen, dass Minister Strobl entsprechend der Empfehlung der Experten den Entwurf zum Wohle der Gesellschaft umfassend überarbeitet.“

Pensionierungswelle, Aufgabenflut und Aktenberge – Verwaltung und Staat brauchen dringend eine umfassende Digitalisierungs- und Verwaltungsreform

 

Anlässlich der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema Digitalisierung der Verwaltung sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Lange Warteschlangen, Faxgeräte und umständliche Papierprozesse – statt in einem modernen, digitalen Staat befinden wir uns noch immer in der analogen Vergangenheit. Doch angesichts der zahlreichen Herausforderungen ist eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung eine zwingende Notwendigkeit. Aufgrund des Fachkräftemangels und der nahenden Pensionierungswelle müssen wir in zehn Jahren mit 20 Prozent weniger Personal auskommen. Um auch in Zukunft einen funktionierenden Staat gewährleisten zu können, müssen wir schon heute an morgen denken und rechtzeitig eine digitale, moderne und effiziente Verwaltung aufbauen.

 

Wir Freie Demokraten fordern deshalb eine umfassende Digitalisierungs- und Verwaltungsreform. Wir wollen eine ‚80-80-Regel‘ zur Maßgabe der Digitalisierung der Verwaltung machen: Eine Aufgabe sollte künftig mit nur noch 80 Prozent der Stellen in maximal 80 Prozent der bisherigen Zeit erledigt werden. Hierfür braucht es eine konsequente Digitalisierung sowie den Einsatz von KI, um automatisierte Prozesse zu ermöglichen.

 

Um die Funktionsweise der Verwaltung an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, fordern wir einen Rechtsanspruch auf digitale Bearbeitung. Wir brauchen den Mut, Fax und Papier ein für alle Mal zu verbannen! Zudem brauchen wir ein Umdenken in unserer kleinteiligen Verwaltungsstruktur. Für eine schlanke, aber schlagkräftige Verwaltung müssen standortbezogene Zuständigkeiten von Behörden aufgehoben, Mehrfachstrukturen abgebaut und digitale Kompetenzzentren geschaffen werden.

 

Doch statt die Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen, lässt sie die grün-geführte Landesregierung im Digitalisierungsschlafwagen links liegen. Wir können uns ein Weiter so aber nicht leisten – wir müssen die Verwaltung der Zukunft jetzt gestalten. Die Landesregierung muss endlich ihrer Führungsverantwortung gerecht werden und bei der Digitalisierung von Verwaltung und Staat engagiert voranschreiten. Dazu gehört auch der Mut Papierprozesse abzuschaffen, wenn vollständig digitale Prozesse vorhanden sind. Da über 94 Prozent der Bevölkerung das Internet nutzen, dürfte es ein Leichtes sein, für die restlichen sechs Prozent Angebote zu bilden, um Teilhabe zu ermöglichen. Doppelstrukturen werden jedenfalls den Staat nicht schlanker machen, sondern fetter.

 

In unserem Positionspapier ‚Baden-Württemberg braucht ein digitales Update – wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen‘ legen wir zudem noch viele weitere Vorschläge für einen zukunftsfähigen, digitalen Staat auf den Tisch.“

Wer sich vor dem Islamischen Staat fürchtet, der soll sich bei uns gefälligst anständig benehmen!

 

In der aktuellen Plenardebatte „#einervonuns – Demokratie verteidigen, Extremismus bekämpfen“, führt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt aus:

 

„Rouven Laur wurde brutal ermordet, als er für unsere Gesellschaft eintrat und seine Mitmenschen beschützte. Dies ist nicht nur ein schmerzlicher Verlust für seine Familie, Freunde und Kollegen, sondern für uns alle. Sein viel zu früher Tod lässt uns innehalten und reflektieren, wie wichtig der Schutz unserer Demokratie und unserer Werte ist. Unsere Demokratie wird von innen und außen bedroht, und es ist unsere Pflicht, wachsam zu sein und aktiv gegen jede Form von Extremismus vorzugehen.

 

Für uns Freie Demokraten ist daher folgendes unerlässlich:

 

Unsere Sicherheitsbehörden müssen bestmöglich ausgestattet und unterstützt werden. Darüber hinaus muss Radikalisierungen vorgebeugt werden, indem bereits Kindern und Jugendlichen die Werte unserer Demokratie nahegebracht werden. Extremistische Inhalte haben – auch und gerade – in den sozialen Medien nichts verloren, wo sie viele junge Menschen einfach erreichen können. Wir treten zudem ein für einen staatlich kontrollierten Islamunterricht.

 

Wir müssen genau darauf achten, wer zu uns kommt. Extremisten dürfen keinesfalls die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wer sich vor dem Islamischen Staat fürchtet, der soll sich bei uns gefälligst anständig benehmen! Ausländische Extremisten, Gefährder und Straftäter müssen konsequent abgeschoben werden. Dabei müssen auch Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien möglich sein.“

Es steht erneut Klüngelverdacht in Rede, der unbedingt aufgeklärt werden muss

 

Zur 27. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die gestrige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat verschiedene Aspekte der SEK-Affäre beleuchtet. Einerseits bleibt festzustellen, dass sich die Gerüchte um angebliche rechtsextreme Tendenzen beim baden-württembergischen SEK nicht erhärtet haben, im Gegenteil. Es gibt bis jetzt keinerlei konkrete Anhaltspunkte für derartige Missstände. Und das sollte auch klar so benannt werden.

 

Nach den heutigen Zeugenvernehmungen werden wir insbesondere zur Neubesetzung der Kommandoführung des SEK im Jahr 2021 intensiv nachfragen. Denn wie Polizeipräsident a.D. Papcke heute ausgesagt hat, kam der Vorschlag für die Stellvertreterin aus dem Innenministerium – und eben diese Stellvertreterin stammt wohl aus dem privaten Umfeld des Inspekteurs der Polizei Andreas R.. Hier steht erneut ein Verdacht der Klüngelei in Raum, der unbedingt aufgeklärt werden muss. Ebenso muss die Rolle von Landespolizeipräsidentin Dr. Hinz und Minister Strobl beleuchtet werden, unter deren Augen ein solches Postengeschacher stattgefunden haben könnte. Nachdem dieses vom Innenministerium kurzfristig bestimmte Führungsduo für das SEK in geradezu dramatischer Art und Weise nicht funktioniert hat, wurde die Leitungsstelle ausgeschrieben; so, wie es vorgesehen ist – und es kehrte Ruhe beim SEK ein. Man sieht, die Stellenbesetzung nach Eignung, Leistung und Befähigung hat ihr Gutes.“

Man kann sich nicht entscheiden, wer schlechtere Arbeit macht: der Innenminister oder der Sozialminister

Zum in der Plenarsitzung am 12. Juni 2024 behandelten Antrag „Umgang mit sexueller Belästigung in Landesbehörden“ (Drucksache 17/2939) der SPD-Fraktion, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Man sollte meinen, dass nach zwei Jahren der Antrag der SPD-Fraktion heillos veraltet ist. Das ist aber leider nicht so, und das ist dramatisch. Die Landesregierung muss ihren schönen Worten aber endlich mehr Taten folgen lassen. Denn jeder Fall sexueller Belästigung in den Landesbehörden ist einer zu viel und Gift, das in die Breite wirkt. Deshalb ist es wichtig, dass seitens der Führung ein angemessener Umgang damit sichergestellt ist.

 

Hierfür braucht es endlich ein Konzept der Landesregierung. Aber das ist auch nach zwei Jahren nicht in Sicht. Seit vier Jahren hat man sich im Wesentlichen mit einer Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes und einer Bestandsaufnahme zur angekündigten Gleichstellungsstrategie begnügt. Man kann sich kaum entscheiden, wer hier schlechtere Arbeit macht: der Innenminister oder der Sozialminister. Gerade letzteren sollten die Grünen hier endlich antreiben, wenn ihnen das Thema wirklich so wichtig ist, wie sie immer sagen.“

Im Dienst verletzte Beamte müssen angemessen entschädigt werden

In der heutigen Plenardebatte zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wer den Kopf für uns hinhält, dem soll der Staat im Notfalle auch beistehen. Wir begrüßen die Erweiterung der Einstandspflicht des Dienstherrn für im Einsatz verletzte Beamte daher ausdrücklich, wenn diese keinen Titel gegen ihren Schädiger erlangen können. Es ist auch und gerade wichtig, sich um genau jene Fälle zu kümmern, die sonst durch das Raster fallen würden.

 

Mit unserem Änderungsantrag wollten wir jedoch verhindern, dass unter anderem bereits titulierte Ansprüche einer zusätzlichen Prüfung auf ihre Angemessenheit unterzogen werden. Die hierfür eigens einzurichtende Ombudsstelle erscheint zudem bürokratisch aufwändiger als effektiv.

 

Minister Strobl erweckt den Eindruck, dass im Dienst verletzte Beamte dazu neigen könnten, missbräuchlich zu hohe Ansprüche geltend zu machen. Hierfür fehlen jegliche Anhaltspunkte. Die zusätzliche Angemessenheitsprüfung ist eine Misstrauenserklärung gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Ein gerade in diesen Zeiten völlig falsches Zeichen.

 

Wir bedauern sehr, dass die regierungstragenden Fraktionen unserem Änderungsantrag nicht gefolgt sind und einer mögliche Begrenzung bereits titulierter Ansprüche von Polizeibeamten nun Tür und Tor geöffnet haben.“

Unser Rechtsstaat muss sich bestmöglich gegen Extremismus und Terror zur Wehr setzen

 

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Messerangriff von Mannheim wohl islamistisch motiviert war und basierend auf der eingehenden Besprechung des konkreten Sachverhaltes sowie des Kampfes gegen Extremismus und Terror in der heutigen Fraktionssitzung, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Folgendes an:

 

„Unter dem Eindruck des brutalen Mordes an einem Polizisten in Mannheim dürfen wir nicht zum Alltag zurückkehren. Den vielen Worten müssen endlich Taten folgen.

 

Unser Rechtsstaat und unsere staatlichen Strukturen müssen gestärkt werden. Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Gerichte, sie alle müssen personell und sachlich bestmöglich aufgestellt sein. Wir brauchen verlässliche Informationsgrundlagen durch breite Einblicke in extremistische Milieus, beispielsweise durch den effektiven Einsatz von V-Leuten, um Gefahren möglichst frühzeitig zu identifizieren.

 

Ausländische Straftäter müssen ungeachtet ihrer Herkunft konsequent abgeschoben werden, auch nach Afghanistan oder Syrien. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, die hohe Zahl an Fehlschlägen bei Abschiebungen endlich zu senken. Entwicklungshilfen sollten nötigenfalls an den Abschluss von Rückführungsabkommen gekoppelt werden.“

Baden-Württemberg als innerparteiliche Wahlkampfmanege?

Die Aussagen des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, er warne vor einem „vorgezogenen Wahlkampf“ und vor allem sein CDU-Kollege Manuel Hagel solle sich gefügiger zeigen, stoßen beim Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf Unverständnis. Rülke direkt:

„Es sind nicht die Grünen, die zu entscheiden haben, wann welche Themen diskutiert werden. Diese Attitüde eines Oberlehrers zeigt, wie wenig mit dieser Partei anzufangen ist.

Ausgerechnet die Grünen, die auf Bundesebene jede Gelegenheit nutzen, um den dortigen Koalitionsvertrag anzugreifen und die Regierungskoalition zu destabilisieren, geben sich hier staatstragend und sind angefasst bei Kritik an der Regierungslinie in Baden-Württemberg.

Der Fraktionsvorsitzende Schwarz sollte erst mal erklären, ob und wie die sehr gehäuften Auftritte des Bundeslandwirtschaftsministers Özdemir dazu passen, sich über vermeintlichen Wahlkampf des eigenen Koalitionspartners zu beschweren. Die Grünen nutzen die Landespolitik gerade, um ihre eigenen Parteientscheidungen für die Spitzenkandidatur auszutragen. Baden-Württemberg zur grünen Parteimanege zu machen hat gar nichts mit Entscheidungen zur Landespolitik zu tun.“

Grundlegende Fragen zur Notfallversorgung in Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis bleiben ungeklärt.

Zur Meldung wonach die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nachdem die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird, stellen sich mit Blick auf die Notfallversorgung viele Fragen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher eine weitere Anfrage an das Sozialministerium gestellt. Minister Lucha muss der FDP-Landtagsfraktion beantworten, wie die Landesregierung die Sicherstellung der Notfallversorgung im Main-Tauber-Kreis gewährleisten will. Außerdem interessiert uns, wie die 2011 bewilligten Fördermittel für den Neubau der Rotkreuzklinik von über 34 Millionen Euro eingesetzt wurden und was mit den übrigen Geldern passiert.

Die Umwandlung in eine Fachklinik wird mir großen Veränderungen verbunden sein. Zum einen für die Beschäftigten der Rotkreuzklinik, aber auch für die künftigen Notfallpatienten im Kreis. Es muss mit einem Anstieg der Fahrtzeiten in eins der umliegenden Krankenhäuser gerechnet werden. Gerade heute erfolgte im Landtag die erste Lesung zum neuen Rettungsdienstgesetz. Vorgesehen ist, dass die Hilfsfristen von bislang 15 Minuten auf zwölf Minuten abgesenkt werden sollen. Wie das genau in Wertheim, im Main-Tauber-Kreis und im Land umgesetzt werden soll, darüber lässt uns die grün-schwarze Landesregierung im Unklaren. Es bedarf eines Infrastrukturausbaus im ganzen Land sowie eine ausreichende Landesfinanzierung, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.

Das Schreiben der Ärzteschaft aus Wertheim unterstreicht die Dringlichkeit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Ärztinnen und Ärzte beklagen sich zurecht über die unbefriedigende Situation im Main-Tauber-Kreis. Weder die pflegerische Besetzung noch die Notärzte haben bisher Informationen erhalten, wie es für sie nach dem 30. Juni weitergeht. Hinzu kommt die Befürchtung, dass die derzeit gut ausgestattete Zentrale Notaufnahme aller Voraussicht nach entkernt wird und die modernen Geräte im Millionenwert veräußert werden. Wir sind gespannt wie sich das Sozialministerium dazu äußert.“

Derart umfassende Reformen bedürfen einer ausreichenden finanziellen Grundlage – diese fehlt.

In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Regelungen zur Hilfsfrist aufgehoben hat und deshalb ein wichtiges landesweites Strukturgutachten für das Rettungswesen gestoppt werden musste, legt der Minister nun seinen Entwurf vor. Dieser geht leider an den Realitäten vorbei. Die Abstufung der Hilfsfrist, Strobls damaliger Stolperstein vor Gericht, soll erneut nur untergesetzlich geregelt werden. Wieder will der Minister eine derart wichtige Regelung der Einflussnahme des Parlaments entziehen.

Darüber hinaus soll die an sich gute Idee des Versorgungsausweises zwar beschlossen, jedoch von den Krankenhäusern im Land finanziert und umgesetzt werden. Hier sowie bei der Nichterstellung eines landesweit einheitlichen Fragenkataloges für die Integrierten Leitstellen bei der Erfassung von Notrufen hat die Landesregierung die Chance vergeben, den Akteuren Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.

Die größte Unsicherheit jedoch liegt in der nun überaus unsicheren Förderkulisse. In der Planungs- und Finanzierungsphase monetär gänzlich auf sich allein gestellt, müssen die Verantwortlichen nun auch noch damit rechnen, an den massiv steigenden Material- und Handwerkerkosten solch großer Projekte zu scheitern. Denn ersetzt werden soll maximal nur noch ein vor Projektbeginn festgelegter Anteil, dies mittels einer Kann-Vorschrift, begrenzt auf die jeweilige Haushaltsposition.

Die Verantwortlichen im Rettungswesen blicken angesichts der geplanten, kostenintensiven Reformen sorgenvoll in eine ungewisse Zukunft.

Wir werden versuchen, diesen Entwurf im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

 

Begrüßen Ausweitung der Einstandspflicht, lehnen Begrenzung durch die Hintertür ab.

In der heutigen Plenardebatte zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wer den Kopf für uns hinhält, dem soll der Staat im Notfalle auch beistehen. Die Erweiterung der Einstandspflicht für im Einsatz verletzte Beamte erfasst zwar nur wenige Fälle pro Jahr, jedoch ist es auch und gerade wichtig, sich um genau jene Fälle zu kümmern, die sonst durch das Raster fallen würden.

Die Ausführungen des Normenkontrollrates, der die in solchen Fällen anzurufende Ombudsstelle für unnötigen Bürokratieaufwand hält, wurden wieder einmal ignoriert. Auch wir halten die Ombudsstelle für nicht notwendig. Wir fordern die Landesregierung auf, mit dem Normenkontrollrat in Austausch zu treten, um eine schlankere Lösung zu finden.

Durch die neu eingeführte Prüfung der Angemessenheit einer Entschädigung für rechtskräftig titulierte Ansprüche könnte es sogar zu einer Schlechterstellung unserer Beamtinnen und Beamten kommen. Das kann nicht Sinn der Sache sein, wir werden hier im weiteren Prozess auf eine Verbesserung für unsere Beamten hinwirken.

Das Amt des Inspekteurs soll mit diesem Entwurf zwar abgeschafft werden, solange aber über die Personalie A.R. nicht final entschieden ist, wird in der Landespolizei keine Ruhe einkehren. Minister Strobl ist offensichtlich nicht willens, hier für Klarheit zu sorgen.“

 

Staatssekretär Klenk umging zur Aufklärung gleich mehrere Führungsebenen.

Zur 26. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat einen Fokus auf die Vorgänge rund um den Austausch der SEK-Führung im Frühjahr 2021 gelegt. Dabei wurde wieder einmal das ganze Ausmaß der katastrophalen Personalpolitik von Minister Strobl deutlich: Die von ihm eingesetzte Landespolizeipräsidentin Hinz und sein ‚Wunschkandidat‘, der Inspekteur der Polizei Andreas R. haben nach den Ergebnissen zweier vom damaligen Staatssekretär Klenk eingesetzten Sonderermittlern mit undurchsichtigen Begründungen die SEK-Führung ausgetauscht. Dabei wurde sogar vor annäherndem Rufmord gegen das eigene Kommando mit offenbar haltlosen Rechtsextremismus-Vorwürfen nicht zurückgeschreckt, um eine Neubesetzung der Kommandoführung durchzudrücken. Dazu gab es wohl sogenannte ‚Todeslisten‘ mit unliebsamen Beamten, die aus dem SEK gedrängt werden sollten.

Als dieses Vorgehen zu Verwerfungen im SEK führte, entsandte der damalige Staatssekretär Klenk zwei persönliche Vertraute für Ermittlungen zur Sache. Er hat damit – wohl aus nachvollziehbaren Gründen – gleich mehrere Ebenen der Landespolizeiführung umgangen: Sowohl Strobls Polizeipräsidentin als auch sein Inspekteur und das Präsidium sowie die Direktion Einsatz waren in den Augen Klenks nicht vertrauenswürdig genug, sondern er brauchte persönliche Ermittler, die ihm ungefilterte Informationen lieferten. Wir werden dem Komplex weiter nachgehen.“

 

 

Landesregierung schiebt Schwarzen Peter für drohende Steuererhöhungen einfach weiter.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher sowie Sprecher der AG Kommunalfinanzen der FDP/DVP Fraktion, kommentiert drohende Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene:

„Seit Jahren verlagert die Landesregierung immer neue Aufgaben an die Kommunen und verweigert dabei eine angemessene Finanzierung. Die Gemeinden sind nun überfordert und drohen mit Steuererhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer. Dabei wäre dies in der aktuellen Lage gerade der falsche Weg: Wohnen würde noch teurer und der Standort BW noch unattraktiver werden. Statt neuer Belastungen brauchen wir endlich eine Ankurbelung des Wirtschaftswachstums.

Die Landesregierung darf sich daher nicht zurücklehnen und den Schwarzen Peter einfach an die Kommunen weiterschieben. Ehrliche Aufgabenkritik, angemessene Finanzierung und Entlastung bei der Bürokratie sind die Gebote der Stunde.“

Flucht der Kommunen an die Öffentlichkeit ist nichts als Notwehr.

Die Nachricht, dass Ministerpräsident Kretschmann sich über die öffentliche Kritik der Kommunen an der Landesregierung ärgert, kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Die Kritik des Ministerpräsidenten an den Kommunen im Land kann nur als unterirdisch bezeichnet werden. Wenn das Konnexitätsprinzip permanent ausgehebelt wird und der Umfang kommunaler Aufgaben stetig wächst, ist es die Pflicht der Kommunen, darauf hinzuweisen. Wenn sie dies öffentlich tun, mag das Kretschmann missfallen; anstatt sie maßzuregeln sollte er aber besser das Handeln der Landesregierung reflektieren. Die Frage ist doch, was man tun kann, um die Kommunen zu entlasten und nicht, wem man den Schwarzen Peter zuschieben kann.“

 

Mit unserem Positionspapier legen wir Vorschläge auf den Tisch, wie Verwaltung und Staat mithilfe der Digitalisierung fit für die Zukunft gemacht werden können.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher für Digitalisierung, Daniel Karrais, stellten heute im Rahmen einer Landespressekonferenz das Positionspapier „Baden-Württemberg braucht ein digitales Update – wie wir Verwaltung und Staat fit für die 2030er Jahre machen“ vor.

Dr. Hans-Ulrich Rülke kommentiert wie folgt:

„Die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land ist längst digital. Die Öffentliche Verwaltung ist jedoch weiterhin von Papierprozessen und langen Warteschlangen geprägt. Wir Freie Demokraten wollen die Digitalpolitik in Baden-Württemberg neu ausrichten. Die Verwaltung muss als Schnittstelle zwischen Staat und Bürger so zeitgemäß sein wie der digitale Alltag. Daher setzen wir uns für einen digitalen Modernisierungsprozess in der Verwaltung ein.

Eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen keine Spielerei, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels und einer kommenden Ruhestandswelle wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren mindestens 20 Prozent des Personals in der Verwaltung verloren gehen. Darum müssen wir uns schon heute darauf einstellen, dass wir in Zukunft mit 20 Prozent weniger Stellen auskommen müssen. Die dadurch freiwerdenden Finanzmittel können dann in weitere Zukunftsprojekte investiert werden. Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Wir Freie Demokraten wollen eine ‚80-80-Regel‘ zur Maßgabe der Digitalisierung der Verwaltung machen: Alle Digitalisierungsbemühungen müssen dem Ziel untergeordnet sein, dass eine Aufgabe mit nur noch 80 Prozent der Stellen in maximal 80 Prozent der bisherigen Zeit erledigt werden kann. Wir sind überzeugt, die Umsetzung der ‚80-80-Regel‘ ist nicht nur möglich, sie ist angesichts der Realitäten erforderlich.

Mit unserem Positionspapier legen wir zahlreiche Vorschläge auf den Tisch, wie Verwaltung und Staat mithilfe der Digitalisierung fit für die Zukunft gemacht werden können.“

Daniel Karrais fügt hinzu: 

„Der deutsche Staat ist mit seinen kleinteiligen Strukturen immer noch so aufgebaut, als gäbe es keine Digitalisierung. Wir müssen die analogen Verwaltungsstrukturen endlich digital denken. Digitale Datenhaltung und -verarbeitung erlauben die Auflösung starrer Strukturen mit gebietsbezogenen Zuständigkeiten. Es ist nicht mehr zeitgemäß, für die Abgabe von Unterlagen persönlich vor Ort zu erscheinen und an vielen verschiedenen Orten die gleichen Aufgaben zu erledigen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl von unbesetzten Stellen ist die starre Bindung der Zuständigkeit an regionale Zuteilungen ein Hindernis und wirtschaftliches Risiko.

Wir Freie Demokraten fordern eine Verwaltungsreform für Baden-Württemberg, die standortbezogene Zuständigkeiten von Behörden aufhebt und digitale Kompetenzzentren für einzelne Behörden und Fachbereiche schafft. Insgesamt müssen die Aufgabenverteilungen zwischen Landratsämtern und Regierungspräsidien auf den Prüfstand, mit dem Ziel die zahlreichen Mehrfachstrukturen abzubauen und eine schlanke, aber dafür umso schlagkräftigere Verwaltung zu bilden. In den so entstehenden Kompetenzzentren wollen wir Know-How bündeln und damit die Qualität und Zuverlässigkeit verbessern. Dies entspannt zudem die Personalsituation und sorgt für eine Erleichterung und Beschleunigung bei der Bewältigung von Aufgaben. Diese Reform ist ein notwendiger Schritt, um die Leistungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und sogar spürbar zu verbessern.

Wir wollen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Einführung einer digitalen Verwaltungsdienstleistung die papiergebundene Antragsmöglichkeit endet. Bürger, die keine digitalen Angebote nutzen können oder wollen, steht weiterhin der Gang aufs Amt offen, wo die digitale Antragstellung betreut erfolgt. So verhindern wir, dass neben der automatisierbaren digitalen Struktur die fehleranfällige und manuelle Papierstruktur aufrecht erhalten bleiben muss.

Wir wollen nach entsprechendem Vorlauf einen Rechtsanspruch auf digitale Bearbeitung von Anliegen einführen.

Eine zukunftsfähige Verwaltung muss den technologischen Fortschritt frühzeitig einbinden. Ein konsequenter Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht wesentliche Arbeitsunterstützung und -beschleunigung. Politische Entscheidungsträger müssen den Mut haben digitale Lösungen einzusetzen, die noch nicht den vollen Reifegrad erreicht haben. Andernfalls wird der Staat auf ewig hinterherhinken.

Auch die Neuaufstellung der Landes-IT, die Umwandlung der BITBW in eine eigenständige Gesellschaft, die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips sowie die Weiterentwicklung von Service BW zum Rundum-Sorglos-Dienstleister für Kommunen und Bürger ist für einen erfolgreichen Modernisierungsprozess dringend geboten.“