Archiv für die Kategorie: Inneres, Digitalisierung und Kommunen

Häuser des Jugendrechts wirken präventiv – Absenkung der Strafbarkeitsgrenze nur eine Scheinlösung,

In der heutigen Aktuellen Debatte „Gewaltkriminalität auf Zehn-Jahres-Hoch – Was nun Herr Strobl?“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Einige Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik müssen besonders zum Nachdenken und Handeln anregen. Aggressionsdelikte sind auf einem Zehnjahreshoch, die Zahl jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäter ist stark gestiegen, der Anteil tatverdächtiger Asylbewerber ebenfalls. Besorgniserregend ist auch der Anstieg der Messerdelikte. Der Minister sieht angesichts dieser Entwicklungen wenig Grund zur Sorge und ergeht sich in gewohntem wie unangebrachtem Eigenlob.

Die Strafbarkeitsgrenze von 14 Jahren kann sicherlich einmal wissenschaftlich betrachtet werden. Fachleute im Jugendstrafvollzug raten jedoch davon ab, bereits Kinder zu inhaftieren. Jugendämter und Gerichte verfügen bereits heute über vielfältige Möglichkeiten, auf Straftaten von Kindern angemessen und erzieherisch zu reagieren. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bieten die Häuser des Jugendrechts sinnvolle repressive und präventive Optionen. Von daher kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts im Rems-Murr-Kreis derzeit an der unzureichenden Personaldecke von Polizei und Staatsanwaltschaft scheitert.

Die Gewerkschaften fordern mehr Personal; bei der Polizeidichte sind wir in Baden-Württemberg noch immer Schlusslicht. Die Regierungskoalition ist gefordert, die nötigen Haushaltsmittel für die personelle und sächliche Ausstattung der Polizei zur Verfügung zu stellen. Denn unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen nicht nur warme Worte des Dankes in Landtagsreden, sondern die beste Ausrüstung, die wir ihnen bieten können.“

 

 

 

Reform muss von Anfang an auf finanziell gesichertem Grund stehen.

Zu Medienberichten, wonach der Entwurf zur Reform des Rettungswesens das Kabinett passiert hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Hinter jeder Planungs- oder Hilfsfrist, hinter jedem Einsatz stehen Menschenleben und Schicksale. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Dabei stellt die Hilfsfrist nur eine Stellschraube auf dem Weg zu einem effizienten Rettungswesen dar. Es muss zudem von Anfang an sichergestellt sein, dass die geplante Reform finanziell auf einer gesicherten Grundlage steht.

Die aktuelle Reform wurde notwendig, weil der VGH Mannheim Strobls rechtswidrige Regelungen zur Hilfsfrist einkassiert hat. Ein erster Entwurf hat so viel Verbesserungsbedarf offenbart, dass noch einmal gut ein Vierteljahr vergangen ist, bis der Entwurf aus dem Innenministerium es ins Kabinett geschafft hat.

Diese Rückmeldung haben wir auch aus zahlreichen Gesprächen mit Verbänden, Dienstleistern und Bürgerinnen und Bürgern so mitgenommen. Daher hoffe ich, dass der vorgelegte Entwurf nun Hand und Fuß hat. Wir werden den Prozess jedenfalls konstruktiv-kritisch begleiten.“

Straffällige Asylbewerber sollten konsequent abgeschoben werden.

Zur heutigen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 durch Innenminister Strobl äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Körperverletzungen, Einbrüche, Sexualdelikte – nicht nur diese Straftaten nehmen immer weiter zu. Minister Strobl benennt ausschließlich solche Ursachen für die traurigen Höchstzahlen, die sich seiner Zuständigkeit entziehen. Mit dieser Verdrängungstaktik erweist der Innenminister dem Land einen Bärendienst und steht Verbesserungen so eher im Weg.

Es ist endlich an der Zeit, beispielsweise durch eine angemessene sachliche und personelle Ausstattung unsere Landespolizei sowohl unsere Polizeibeamten, aber natürlich auch unsere Bevölkerung besser zu schützen.

Wenn der Innenminister die hohe Zahl straffälliger Asylsuchender kritisiert, so stimme ich zu, dass jene, die gegen unsere Gesellschaft arbeiten, konsequent abgeschoben werden sollten. Anstrengungen, hier effizienter zu werden, lässt die Landesregierung indes leider nicht erkennen.“

 

Der Minister will die Verantwortung dafür bei den Kommunen abladen.

Zur Tatsache, dass die Gewaltkriminalität im Südwesten auf ein Zehnjahreshoch gestiegen ist, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nach acht Jahren Strobl steigt die Gewaltkriminalität auf einen Höchststand. Das ist besorgniserregend. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den schwerpunktartig betroffenen großen Städten im Land, leidet darunter erheblich.

Der für die innere Sicherheit zuständige Minister will nun die Verantwortung bei den Gemeinden abladen und verweist darauf, dass diese schließlich seit 2022 Waffen- und Messerverbotszonen einrichten könnten. Das irritiert, denn Schuldzuweisungen helfen nicht weiter; Zusammenarbeit mit den Kommunen ist gefordert.

Vor allen Dingen ist kein Konzept erkennbar, mit dem der Minister diesem negativen Trend entgegenwirken will. Ein solches fordern wir bereits seit geraumer Zeit.“

 

Öffentliche Verwaltung muss konsequent digitalisiert und an Lebenswirklichkeit der Bürger angepasst werden.

Zur Meldung, dass über 300.000 Menschen in Baden-Württemberg noch nie das Internet genutzt haben, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Dem Mikrozensus 2023 zufolge waren in Baden-Württemberg über 300.000 Menschen noch nie online. Zugleich nutzten insgesamt 94 Prozent der Befragten das Internet. Dies zeigt, dass die Digitalisierung Lebenswirklichkeit geworden und aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Das digitale Angebot des Staates passt jedoch in keiner Weise dazu. Nach wie vor können Behördengänge häufig nicht digital erledigt werden und müssen Anträge auf Papier ausgefüllt und per Post verschickt werden. Es ist dringend an der Zeit, die öffentliche Verwaltung konsequent zu digitalisieren und papiergebundene Verfahren abzuschaffen. Die Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern muss an die digitale Lebenswirklichkeit angepasst und zukunftsfest gestaltet werden.“

 

Mit Prof. Keber kritisiert der zweite Landesbeauftragte nicht gemachte Hausaufgaben der Regierung.

Zum heute vorgelegten 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit und der Pressemitteilung des Landesbeauftragten, Prof. Keber, wonach Baden-Württemberg im Hinblick auf Transparenz im Ländervergleich im hinteren Bereich liegt und endlich ein echtes Transparenzgesetz benötige, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Mit Professor Keber kritisiert nun schon der zweite Landesbeauftragte – wie zuvor sein Vorgänger Dr. Brink – nicht gemachte Hausaufgaben der Landesregierung. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, unternimmt die Landesregierung wenig bis nichts, um ein echtes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen.

Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren.“

Hierzu ergänzt Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher:

„Eine moderne und stringente Transparenzverpflichtung ist ein wichtiger Treiber für die Digitalisierung der Verwaltung. Wenn man noch auf Papier arbeitet, ist es ungemein schwerer, Transparenz herzustellen, als wenn alles lückenlos digital abgewickelt wird.

Informationsfreiheit sollte in der digitalen Welt selbstverständlich sein und ist besonders vom Staat zu erwarten.“

Innenminister klopft sich immer auf die Schulter für eine angebliche Einstellungsoffensive und in Wahrheit herrscht Personalmangel.

Zur Meldung, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vor immer größer werdenden Personalproblemen in Baden-Württemberg warnt, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Innenminister Strobl klopft sich immer auf die Schulter für eine angebliche Einstellungsoffensive und in Wahrheit herrscht Personalmangel. Nach acht Jahren Strobl lautet die Bilanz: Nur heiße Luft!“

Aktualisierung von Regeln reicht nicht aus – Leitfäden werden nicht gelesen oder nicht ernst genommen.

Zur Meldung, dass die Landesregierung nach dem Abhörskandal bei der Bundeswehr die Regeln für Videokonferenzen aktualisieren will, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Nach dem Abhörskandal bei der Bundeswehr will die Landesregierung die Regeln für Videokonferenzen aktualisieren. Das ist ein notwendiger Schritt, da offensichtlich selbst Angehörige von Sicherheitsbehörden zu sorglos mit den Gefahren von Spionage und Cyberangriffen im Netz umgehen. Das größte Risiko ist die Unwissenheit der Nutzer digitaler Anwendungen. Eine Aktualisierung der Handreichungen reicht aber nicht aus. Leitfäden gab es auch bei der Bundeswehr, trotzdem hat sie keiner gelesen oder eben nicht ernst genommen.

Es braucht dringend eine Trendwende in der IT-Sicherheitspolitik der Landesregierung. Es muss eine breite Schulungsoffensive für die Mitarbeitenden der Verwaltung des Landes und der Kommunen in Sachen Cybersicherheit kommen. Nur durch ständiges Schaffen von Bewusstsein für die unsichtbaren Bedrohungen aus dem Netz durch feindliche Mächte und Kriminelle, lässt sich ein hohes Sicherheitsniveau erreichen. Die besten IT-Lösungen bringen nichts, wenn die Schwachstelle hinter dem Bildschirm sitzt. Cybersicherheit muss endlich als Kernaufgabe verstanden werden. Dafür muss die Cybersicherheitsagentur gestärkt, eine Risikoanalyse für die IT-Sicherheit aller Behörden durchgeführt und entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.“

Große Polizeiflotte bietet sich an.

Im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über neue Fahrzeuge für die Polizei, bei denen aus Klimaschutzgründen Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen, sagte der Sprecher für individuelle Mobilität der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Friedrich Haag:

„Die Meldung über die Neuanschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen für die Polizei mit dem Argument des Klimaschutzes muss zum Nachdenken anregen. Warum setzt die grün geführte Landesregierung nicht längst bei ihren Fahrzeugen im Bestand auf HVO 100? Dieser auf Altfetten basierte synthetisierte Kraftstoff ermöglicht bis zu 90 Prozent weniger CO₂-Emissionen. Einmal mehr drängt sich der Eindruck auf, dass es mehr um Symbolpolitik als um tatsächlichen Klimaschutz geht.“

 

Landesregierung lobt sich für Breitbandausbau – Fördermittel sind aber überwiegend dem Bund zu verdanken.

Zur Meldung, dass weitere knapp 100 Millionen Euro Landesmittel für den Breitbandausbau der Kommunen zur Verfügung stehen, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Innenminister Strobl spricht vom Gigabit-Zeitalter und lobt sich für die Milliardenoffensive im Breitbandausbau. Nach Jahren der Kritik scheint die Landesregierung damit endlich anzuerkennen, dass die Förderpolitik des Bundes zum Breitbandausbau auch in Baden-Württemberg erfolgreich ist.

Auch wenn der weitere Breitbandausbau erfreulich ist, der Einsatz der Landesregierung ist insgesamt immer noch unzureichend. Anstatt also die Lorbeeren der Bundesregierung zu ernten und Förderbescheide zu verteilen, sollte Strobl sich dringend für bessere Rahmenbedingungen einsetzen und die Kommunen bei der Vergabe durch zentrale Antragstellung unterstützen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist.
Bei aller Freude über Förderungen darf der private Ausbau der Netze nicht vergessen werden. Das Land ist in der Pflicht die Rahmenbedingungen für privaten Ausbau so gut wie möglich zu schaffen, indem schnellere und günstigere Verlegemethoden forciert werden.“

Angekündigtes Lagebild müsste schon lange etabliert sein.

In der aktuellen Plenardebatte „Aschermittwoch in Biberach – wie der Innenminister unsere Demokratie schützt“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Unsere Demokratie bietet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Demokratie ist nicht selbstverständlich, sie muss von jedem einzelnen tagtäglich geschützt werden. So können gewaltsame Ausschreitungen niemals zum politischen Diskurs gehören. Wer Versammlungen auf diese stört, der hat kein Interesse an einem Austausch von Meinungen und verlässt den Boden des Grundgesetzes.

Es irritiert, dass Minister Strobl die Vorgänge in Biberach so darstellt, als sei alles völlig normal verlaufen. Für uns stellt es sich so dar, als hätte die Polizeiführung im Landespolizeipräsidium die Vorgänge als bloßer Zuschauer begleitet und gerade nicht versucht, sich in die Einsatzplanung einzubringen. Die Kräfte vor Ort haben scheinbar keine organisatorische und erst spät personelle Unterstützung erhalten.

Wenn nun angekündigt wird, ein landesweites Lagebild für die kommenden Kommunal- und Europawahlen zu erstellen, so hätte ein solches schon lange etabliert worden sein müssen.“

Katastrophenschutz größer denken – Krisen machen nicht an Grenzen Halt.

In der aktuellen Plenardebatte zum Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir haben uns im Wege zahlreicher Veranstaltungen selbst ein Bild der Lage vor Ort gemacht und können festhalten: Baden-Württemberg ist im Katastrophenschutz ordentlich aufgestellt. Unsere föderale Struktur hat sich im Katastrophenfall bewährt. Es ist allerdings sinnvoll, insbesondere für den Fall multipler Krisen, größer zu denken. Katastrophen machen nicht an Länder- oder Landesgrenzen Halt. Wir sind gut beraten, uns auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, wie sie unter anderem durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.

Die Ausstattung der jeweiligen Organisationen vor Ort war angemessen. Es ist aber notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel zu verstetigen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Kritisch sehe ich einen reaktiven Aktionismus. Auf eine Krise wird häufig in genau diesem Bereich investiert, auch wenn das Geld dort nicht unbedingt benötigt wird. Sinnvoller wäre es, konkrete Bedarfe frühzeitig zu erkennen und das System so gesamtheitlich bestmöglich aufzustellen.

Im Katastrophenschutz wie auch an vielen anderen Stellen gilt: ohne unsere Ehrenamtlichen geht es einfach nicht. Die im Bevölkerungsschutz Tätigen, die wir kennenlernen durften, waren alle überaus motiviert und kompetent. Die hohe Bedeutung des Ehrenamtes muss sich in einer entsprechenden Wertschätzung der Gesellschaft erkennen lassen. Eine Ehrenamtskarte oder eine kleine Sonderrente für die Freiwillige Feuerwehr sind nur zwei denkbare Möglichkeiten.

Abschließend ist zu sagen: Es braucht Wertschätzung, Anerkennung und Schutz derjenigen, die uns schützen.“

Zeugenaussagen lassen aufhorchen.

Zur 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Zeugen haben zu verschiedenen Aspekten des Untersuchungsausschusses ausgesagt.

Der Zeuge Waffenschmidt hat etwa bestätigt, dass Andreas R. schon als Vizepräsident des LKA des Öfteren Umtrunke im Dienstzimmer veranstaltet hat. Aufhorchen ließ seine Aussage, er sei vor seiner Vernehmung durch einen Vorgesetzten zu seinem Wissen befragt worden. Wir werden dem nachgehen.

Bei Andreas Schütze, Amtschef im Innenministerium bei der Besetzung des Inspekteurs 2020, fällt auf, dass er trotz seiner Unterschrift unter der Ernennungsempfehlung keine inhaltliche Verantwortung für die Wahl Andreas R.s übernehmen wollte. Auf fachlicher Ebene haben bisher alle Zeugen die Verantwortung auf andere geschoben. Klar ist nach den bisherigen Befragungen nur, dass Herr Lorek Andreas R. Landespolizeipräsidentin Hinz und Minister Strobl als besonders befähigt vorgeschlagen hat, und die so verursachte ‚Wunschvorstellung‘ des Ministers willfährig umgesetzt wurde.

Beim ehemaligen Landeskriminaldirektor Ziwey ist bemerkenswert, dass offensichtlich die Zuständigkeiten in der Landespolizeiführung schon länger unklar sind: Es existieren nach seiner Schilderung schon länger Doppelstrukturen und es ist unklar, ob sie künftig aufgelöst werden. Insbesondere bleiben die Zuständigkeit der neu geschaffenen und nach wie vor unbesetzten Stabsstelle und die Aufgabenverteilung im Landespolizeipräsidium diffus. Auch der Schnellschuss des Ministers im vergangenen Jahr, als Strobl erklärte, das Amt des Inspekteurs der Polizei abzuschaffen, hat bislang nichts bewirkt. Hier wird womöglich auch wieder zurückgerudert, indem das Amt lediglich in ‚Landespolizeivizepräsident‘ umbenannt wird. Dazu habe ich bereits eine Anfrage eingereicht.“

Kretschmann und Strobl brechen Versprechen, den Tarifabschluss 1:1 zu übertragen

 

Auf der heutigen Demonstration der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft zeigt sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, verärgert zu den Plänen der Landesregierung, den Tarifabschluss nicht zeit-und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen:

 

„Die Minister Strobl und Bayaz werden gegenüber den Beamten und Pensionären wortbrüchig. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses war von Beiden klar versprochen worden. Die Benachteiligung von Beamten in niedrigeren Besoldungsstufen, indem man den vereinbarten Sockelbetrag nicht gewähren will, kritisieren wir klar. Wertschätzung sieht anders aus.

 

Die Landesregierung führt ins Feld, man dürfe die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen nicht weiter verringern. Das ist in hohem Maße unseriös. Denn grün-schwarz hat sich dieses Problem selbst eingebrockt, indem man bei der letzten Besoldungsreform eine Stauchung bewusst in Kauf genommen hat, um Geld zu sparen. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße – und Versuchen, dies zulasten der Vielzahl an kleinen Beamter zu lösen, treten wir klar entgegen.

 

Die massive Verärgerung der Beamten, die täglich unsere Sicherheit garantieren, trifft die Landesregierung völlig zurecht.“

Eine vorläufige Gehaltskürzung für Andreas R. ist jederzeit möglich, auch vor dem Revisionsurteil

 

Zu aktuellen Pressemeldungen, wonach die Generalstaatsanwaltschaft im Revisionsverfahren gegen den suspendierten Inspekteur Andreas R. erst jetzt das Verfahren an die Bundesanwaltschaft weitergegeben habe und der Inspekteur sein Gehalt von 8.500€ bis zu einer Revisionsentscheidung weiterhin bekommen müsse, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Dass der suspendierte Inspekteur Andreas R. bis zu einer endgültigen Entscheidung im Revisionsverfahren weiterhin das volle Gehalt in Höhe von rund 8.500€ bekommt, ist nicht die Schuld der Justiz, sondern liegt allein daran, dass Minister Strobl nicht willens ist, sein Gehalt bis zur Hälfte vorläufig einzubehalten. Denn dies ist gerade eine Maßnahme, die vorläufig, auch während eines noch laufenden gerichtlichen Verfahrens, verhängt werden kann. Dies ist zwar nicht immer üblich, aber rechtlich möglich (§ 22 LDG), wie das Innenministerium im letzten Jahr selbst in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage Drs. 17/5228 eingestehen musste. Wir fordern diese vorläufige Gehaltskürzung im Fall Andreas R. schon lange. Denn es handelt sich hier nicht um einen Normalfall – es geht um das Ansehen der Polizeiführung und der Landespolizei als Ganzem! Niemand kann der Bevölkerung und den Beamtinnen und Beamten auf Streife erklären, warum Andreas R. trotz allem, was vorgefallen ist, noch weiter Monat für Monat horrende Summen kassiert.“

Insellösungen bringen uns in der digitalen Welt nicht weiter

 

Zum heutigen Beschluss des Landeskabinetts zur weiteren Förderung der Gesundheitscloud MEDI:CUS sagte der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

 

„Die Gesundheitscloud MEDI:CUS kann die digitale Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg voranbringen. Ich vermisse aber die fehlende Einbindung in nationale Entwicklungen. MEDI:CUS macht an den Landesgrenzen halt und soll als eigenständiger Solitär entwickelt und ausgeschrieben werden. Insellösungen bringen uns in der digitalen Welt nicht weiter. Der Bund hat wichtige digitale Impulse im Gesundheitswesen vorangetrieben, etwa durch das Digitale-Versorgungsgesetz, das Patientendaten-Schutzgesetz, das Digitale-Versorgung-und- Pflege-Modernisierungs-Gesetz.

Die Bundesregierung hat mit dem Pflegeunterstützungs-und -entlastungsgesetz, dem Digital-Gesetz sowie dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz gleich drei weitere Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Hinzu kommt die Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Von daher ist es unverständlich, dass das Land hier einen Alleingang plant, nach dem Motto, MEDI:CUS könnte vielleicht die „digitale Avantgarde“ in Deutschland und Europa werden, wie es Minister Strobl heute formuliert hat. Gerade im Gesundheitswesen ist es wichtig, keine Insel- oder Doppellösungen zu schaffen, die am Ende zu Schwierigkeiten bei der Integration in nationale oder europäische Lösungen führen.“

 

Bessere Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten reicht für eine qualitative digitale Bildung nicht aus – es braucht ein Konzept auf Landesebene

 

Zur Meldung, dass Schulleitungen Fortschritte bei der digitalen Ausstattung sehen, sagt die Sprecherin für Berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Fink-Trauschel:

 

„Zwar ist die Tatsache, dass inzwischen an fast allen Schulen zumindest für einen Teil der Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte zur Verfügung stehen, begrüßenswert, doch dies ist für eine qualitative digitale Bildung noch lange nicht ausreichend. Es braucht auf Landesebene dringend ein langfristiges und tragfähiges Konzept, um die digitale Ausstattung weiter zu verbessern, die Lehrkräfte und Schulleitungen bei Bereitstellung und Wartung der Endgeräte zu entlasten sowie angehende Lehrkräfte und Bestandslehrkräfte entsprechend fortzubilden. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich schnell verändernden digitalen Umwelt und der neuen Möglichkeiten durch KI müssen Lehrpläne entsprechend angepasst und Fortbildungsinhalte laufend aktualisiert werden. Hier muss das Kultusministerium dringend nachziehen und sich der Realität stellen!“

Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten.

Nach einem aktuellen Medienbericht blockiert das Innenministerium wohl für den beurlaubten Chef der Landespolizei eine Stelle – derzeit womöglich in Pforzheim. Diese schon länger zu beobachtende Methode stößt bei der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, auf massives Unverständnis:

„Augenscheinlich wiederholt sich nun in Pforzheim, was letzten Sommer beim Vizepräsidentenposten in Karlsruhe gespielt wurde: Der suspendierte Inspekteur Andreas R. wird mitsamt vollem B2-Gehalt, aber ohne Arbeitspensum auf den (wenigen) freien Spitzenposten der Landespolizeiführung hin- und hergeschoben. Strobls Posse um den Inspekteur ist ein unwürdiges Spiel, vor allem, wenn die tatsächlich diensttuenden Spitzenbeamtinnen und -beamten deswegen nicht das Gehalt bekommen, das ihnen zusteht. Das mindeste wäre, dass Strobl endlich den Mut fasst, das Gehalt des Inspekteurs bis auf Weiteres zur Hälfte einzubehalten. Das fordern wir schon lange.“

FDP-Fraktion unterstützt geplante Verwaltungsvorschrift des Innenministers zum Verbot von Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr

Die von der FDP/DVP-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte zu Plänen des Innenministers, das Gendern, also den Einsatz von Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen, in der Sprache der Landesbehörden zu verbieten, trägt den Titel „Gendern verhindert Integration und Inklusion“. Darin signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Unterstützung für diese Pläne des Innenministers.

Aus Rülkes Sicht könne jeder Mensch reden wie er will, auch in Gendersprache. Allerdings gebe es Lebensbereiche, für die verbindliche Konventionen notwendig seien. Diese könnten sich dann aus seiner Sicht nur an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren. Und dieser sehe eben die Sonderzeichen der Gendersprache nicht als korrekt an.

Rülke benennt diese Lebensbereiche:

  1. Der amtliche Schriftverkehr.

Man könne schließlich nicht Bürger auf Ordnungswidrigkeiten hinweisen und dabei selber in der Sprache welche begehen!

  1. Den Schriftspracherwerb von Kindern.

Man müsse in der heutigen Zeit schließlich froh sein, wenn der gelinge und dürfe ihn nicht durch Sonderzeichen erschweren.

  1. Den Schriftspracherwerb von Ausländern.

Sprache sei das wichtigste Instrument der Integration. Dabei müsse man den Menschen helfen und dies nicht zusätzlich erschweren. Gendersprache sei spracherwerbsfeindlich und damit integrationsfeindlich. Demgemäß müsste eigentlich die AfD gendern!

  1. Den Schriftspracherwerb von Menschen mit Behinderung und Legasthenikern.

Gendersprache sei inklusionsfeindlich!

Darüber hinaus überzeuge ihn die Behauptung nicht, an den Hochschulen falle Gendersprache unter die Wissenschaftsfreiheit, so Rülke: „In der Wissenschaft sind zwei und zwei im Ergebnis vier und eben nicht unter Verweis auf eine angebliche Wissenschaftsfreiheit fünf“. Korrekte Rechtschreibung sei keine Frage der Wissenschaftsfreiheit. Schon gar nicht gehe es an, Studenten unter Druck zu setzen, Gendersprache zu verwenden.

„Gleichberechtigung und Gendersensibilität sind keine Frage von Gendersternchen, sondern eine Frage der Haltung“, so Rülke, Sternchen seien nur Alibi.

Zudem sagten alle Umfragen, dass eine riesige Mehrheit der Bevölkerung diesen Unsinn nicht wolle, argumentierte Rülke und verwies darauf, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gendersprache wieder auf dem Rückzug sei –  auch die Zuschauer und Zuhörer wollten diesen Unfug offenbar nicht.

„Deshalb begrüßen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Pläne des Innenministers, Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr durch eine Verwaltungsvorschrift zu untersagen“, so Rülke abschließend.

Korrekte Rechtschreibung in Landesverwaltung muss gewährleistet sein.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unterstützt den Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, die Landesverwaltung anzuweisen, sich ausschließlich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten und im amtlichen Schriftverkehr die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinnern wie Doppelpunkte und Gendersternchen zu untersagen:

„Die CDU-Landtagsfraktion hat die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion, Sprachverstümmelungen mit Gendersternchen und Co. im amtlichen Schriftverkehr zu unterbinden. Diese Sonderschreibweisen sind schlicht nicht korrekt und entfalten eine diskriminierende Wirkung gegenüber Nichtmuttersprachlern, Legasthenikern und Menschen mit Handicaps. Damit kommt es für die Grünen zum Schwur, ob sie den sinnvollen Vorschlag ihres Koalitionspartners ebenfalls unterstützen. Geschlechtergerechtigkeit wird durch Haltung erzeugt, nicht durch den Versuch, Geschlechter aus der Sprache zu verbannen.“

Neue Erkenntnisse auf verschiedenen Feldern des Untersuchungsausschusses.

Zur 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutige Vernehmung von drei Zeugen im Untersuchungsausschuss hat zu verschiedenen Aspekten der sogenannten Polizeiaffäre neue Erkenntnisse gebracht. Der ehemalige Polizeipräsident Reutlingens, Pick, hat bestätigt, dass bei der Besetzung des Vizepräsidentenpostens am LKA 2019 mit Andreas R. fachliche Einwände des damaligen Präsidenten Michelfelder ignoriert wurden. Für die Hausspitze des Innenministeriums war damals, trotz akuter Terrorgefahr, die Eignung von Bewerbern für den sensiblen Posten offenkundig zweitrangig.

Außerdem haben wir durch Vernehmung eines Ministerialbeamten das Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen Andreas R. beleuchtet. Erstaunlich ist, dass die Hausspitze des IM wohl einerseits davon ausging, der Vorwurf gegen Andreas R. sei so sehr erhärtet, dass man etwa das Privathandy von Andreas R. nicht beschlagnahmen müsste – andererseits aber nicht erhärtet genug, um anzunehmen, dass Andreas R. nicht mehr auf den Dienstposten zurückkehrt. Denn dann hätte man ihm das Gehalt bis zur Hälfte kürzen können und müssen. Wieso letzteres nicht spätestens erfolgt ist, als Strobl im Juli letzten Jahres im Landtag vollmundig verkündete, er könne sich eine Rückkehr des Inspekteurs nicht vorstellen, steht in den Sternen. Unverständlich ist auch, dass das vorgeworfene Verhalten nicht als schweres Dienstvergehen eingeordnet wurde. Das Disziplinarverfahren wird im Haus Strobl nicht mit der nötigen Vehemenz betrieben.

Der Zeuge Jörg Krauss konnte nicht gänzlich erklären, was genau es mit seinem in der Presse kolportierten Angebot an Hinz, für Andreas R. eine weitere Verwendung zu finden, auf sich hatte. Bemerkenswert ist, dass Krauss´ neue ‚Stabsstelle Werte‘ neben der wohl weiter existierenden ‚Koordinierungsstelle Werte‘ besteht, die seinerzeit ausgerechnet Andreas R. geleitet hatte. Krauss hat außerdem kritisiert, dass Beurteilungen zu häufig mit Blick auf die zu besetzende Stelle vergeben werden und nicht nach Leistung. Meinen Vorwurf des Missbrauchs des Beurteilungswesens sehe ich bestätigt.

Zuletzt müssen wir aber auch feststellen, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch das Verhalten der Landesregierung in die Länge gezogen wird. Es gehört beinahe zum Alltag, dass wir Nachfragen zu Beweisanträgen und Nachlieferung fehlender Akten fordern müssen. Auskünfte und Antworten werden so kurz vor oder sogar erst am Tag der Sitzungen an den Ausschuss übersandt, dass sie erst bei der darauffolgenden Sitzung behandelt werden können. Die Frage, wie sich die Landesregierung im Kontext der Vorwürfe, er ehemalige LKA-Chef Michelfelder sei diskreditiert wurde, verhalten hat, ist seit Sommer letzten Jahres noch immer nicht endgültig geklärt. Diese externe Verzögerung muss aufhören!“

 

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Großteil gigabitfähiger Anschlüsse sind ohne Förderung erstellt worden.

Zur Veröffentlichung des Breitbandberichts 2023 der Landesregierung nimmt der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, wie folgt Stellung:

„Es geht voran im Land, aber mit Strobl hat das nicht viel zu tun. Wenn sich der Innenminister für eine ‚kluge Förderpolitik‘ lobt, ist das reichlich übertrieben. Das Land gibt einfach nur Geld zur Bundesförderung hinzu, ohne eigene Kriterien anzulegen. Erst durch den engagierten Einsatz der Ampelkoalition wurde es möglich, die zur Verfügung stehenden Fördersummen des Bundes zu verdoppeln.

Fakt ist, dass der Großteil der gigabitfähigen Anschlüsse eigenwirtschaftlichem Ausbau durch Unternehmen zu verdanken ist. Besonders die Aufrüstung der TV-Kabelnetze trägt dazu bei. Hierfür floss kein Cent an staatlicher Förderung. Echte Glasfasernetze bis ins Haus (FTTB) gibt es immer noch nur wenige. Es gibt noch viel zu tun.

Der entschlossene Einsatz der Regierung für den beschleunigten Ausbau von Glasfasernetzen bleibt immer noch aus. Der runde Tisch zu Gigabit hat keine konkreten Erkenntnisse gebracht. Der erste Vorläufer fand bereits 2018 statt, der ebenso ergebnislos verlief. Das Land muss seinen Fokus auf bessere Rahmenbedingungen für den bisher nicht geförderten Ausbau legen. Interessenten sind genug da. Diese gehen jedoch lieber in Bundesländer, die deren Aktivitäten unterstützen, während Strobl nichts macht außer Förderbescheide zu verteilen.“

Glücklicherweise besteht unsere Landespolizei nicht nur aus der Hausspitze des Innenministeriums.

Zur 21. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ am Freitag, 15. Dezember, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die heutigen Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss hatten einen Vorfall im Frühjahr 2020 während des ersten Corona-Lockdowns zum Gegenstand, bei dem eine Polizistin nachts in sichtlich angetrunkenem Zustand vor dem LKA von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Wie sich herausstellte, war sie zuvor beim damaligen Vizepräsidenten des LKA, Andreas R., in dessen Büro bei einer ‚geselligen Runde‘. Bemerkenswert, wie sich gewisse Kreise der Polizeiführung in Zeiten von social distancing völlig selbstverständlich über bestehende Pandemierichtlinien hinweggesetzt haben.

Die Aussagen zu diesem Abend gehen auseinander. Die aufgegriffene Polizistin und die Streife stellten einzelne Details unterschiedlich dar. Wir werden noch einen weiteren Zeugen zu der Sache vernehmen. Uns interessiert vor allem, was aus der Meldung dieses Vorfalls ‚nach oben‘ wurde – wurde an irgendeiner Stelle über die wohl coronawidrige nächtliche Feier gesprochen? Wurde Andreas R. damit konfrontiert? Wurden Konsequenzen gezogen? Und wenn nein – auf wessen Entscheidung hin? Auch weiter nachforschen werden wir zu der Frage, welche Themen bei den ‚geselligen Runden‘ des Andreas R. im LKA besprochen wurden. Ging es hier auch um Beförderungen und Postenverteilungen in der Landespolizei?

Positiv zu vermerken ist, dass die Streifenbeamten, die wir vernommen haben, anders als manche Zeugen aus der Landespolizeiführung sich sehr konkret an wichtige Vorgänge aus der jüngeren Vergangenheit erinnern können – und dem Untersuchungsausschuss auch auf klare Fragen klar antworten können. Das sollte zu denken geben. Es zeigt uns auch erneut, dass die oft vergeblich versuchte Strategie Strobls, die gesamte Polizei für das Versagen seiner Führungsmannschaft in Haftung zu nehmen und unsere Kritik im Untersuchungsausschuss an der Führung als Kritik an der gesamten Polizei umzudeuten, nicht aufgeht. Glücklicherweise besteht unsere Landespolizei nicht nur aus der Hausspitze des Innenministeriums!“

Einsatzkräfte benötigen andere Unterstützung als Gesetzesverschärfungen.

Zur heutigen Ankündigung Innenministers, sich auf der kommenden Innenministerkonferenz für höhere Mindeststrafen für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte einsetzen zu wollen, erklärt das Mitglied des Innenausschusses der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:

„Die stetig zunehmenden Angriffe auf Einsatzkräfte verurteilen wir aufs Schärfste und müssen uns dem unmissverständlich entgegenstellen. Dem Innenminister fällt allerdings nicht mehr ein, als am Strafmaß herumschrauben zu wollen. Viel wirksamer wäre eine wirksame Beschleunigung der Ermittlung und Verurteilung der Täter. Dafür muss der Innenminister zusammen mit der Justizministerin an eben diesem Ziel engagiert arbeiten.

Mit der Forderung nach einem höheren Strafmaß macht Strobl es sich zu leicht. Er trifft damit sicher das Gefühl vieler, muss aber selbst nichts unternehmen, da es sich um Bundesrecht handelt.

Wer sich die Situationen anschaut, in denen Einsatzkräfte angegriffen werden, gewinnt nicht das Gefühl, dass die Täter sich vom Winken mit dem Strafgesetzbuch beeindrucken lassen. Schnelle Ermittlung, schnelle Verurteilungen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie Abschiebung sind hier zur Abschreckung viel wirksamer. Stattdessen versucht die Landesregierung wieder zum Jahresende gut integrierte Flüchtlinge abzuschieben, um ihre Statistik zu verbessern.“