Archiv für die Kategorie: Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

In einer Landtagsdebatte über den Ökolandbau in Baden-Württemberg hat der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, vor einer einseitigen Bevorzugung der Bio-Betriebe in der Agrarpolitik gewarnt. „Wer die Zahl der Öko-Betriebe und den Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Baden-Württemberg von 2005 bis 2015 betrachtet, der sieht einen behutsamen und über die Jahre hinweg sehr steten Wachstumspfad“, sagte Bullinger. Die verschiedenen Regierungswechsel und die damit einhergehenden Kurswechsel in der Förderpolitik hätten daran nichts geändert. Auch die von Grün-Rot noch auf Jahre festgeschriebene Konzentration von etwa einem Drittel der jährlich 90 Millionen Euro des Förderprogramms Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) auf die Ökobetriebe, die nur 8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ausmachen, habe zu keinem Wachstumssprung geführt. Als ausschlaggebend für das Wachstum des Ökolandbaus sieht Bullinger daher nicht die Politik, sondern das Wachstum der Vermarktungsstrukturen.

Der Löwenanteil des Öko-Wachstums spiele sich im Milchsektor ab, weil die betriebliche Umstellung hier vergleichsweise einfach und der preisliche Anreiz der Bio-Milch besonders hoch sei. „Ob ein Familienbetrieb umstellt oder nicht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob er eine aufnahmebereite Molkereigenossenschaft mit Bio-Zertifizierung findet“, sagte Bullinger. Subventionen spielten bei der Entscheidung eine Nebenrolle. Dass die Genossenschaften hier auf ein sehr behutsames Wachstum setzen, sei auch kein kritikwürdiges Problem, sondern im Kern das Erfolgsrezept für das höhere Preisniveau der Bio-Erzeugnisse.

Zur heutigen Meldung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, er erwäge die Freigabe des Bibers zur Jagd, erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die von Minister Hauk angekündigte Maßnahme, den rasch steigenden Biberbestand künftig besser zu managen, wurde von der FDP Fraktion wiederholt gefordert. Auch wenn wir uns sehr darüber freuen, dass der Biber nicht länger zu den gefährdeten Tieren zählt, lässt sich nicht ignorieren, dass er mittlerweile in manchen Gebieten enorme Schäden verursacht, da er keine natürlichen Feinde besitzt.

Umso mehr ist Minister Hauk gut beraten, den Biber zur Jagd freizugeben, da unsere Jäger das einzige Regulativ sind, um der Plage Herr zu werden. Parallel hierzu sollte, wie von der FDP vorgeschlagen, auch ein Entschädigungsfonds nach bayerischem Vorbild für die betroffenen Gebiete eingerichtet werden.“

In der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, die CDU sei „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“. Die CDU, erklärte Bullinger, hätte noch bis zur Wahl eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versuche nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen“ als Verhandlungserfolg zu verkaufen“.

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Zum Antrag zur Kostenexplosion beim Bau des Besucherzentrums des Nationalparks Schwarzwald wiesen der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der naturschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger auf einen Antrag der FDP-Fraktion zur gleichen Thematik hin und bekräftigten ihre Kritik an der Kostenexplosion.

„Zu Beginn gab es eine Grobkostenkalkulation in Höhe von etwa 22 Millionen Euro. Inzwischen ist von 32 Millionen Euro die Rede. Anscheinend soll das grüne Prestigeprojekt um jeden Preis durchgedrückt werden. Wir erwarten hier Antworten insbesondere von Minister Hauk, der dem Koalitionsfrieden zuliebe doch sehr rasch seine frühere Kritik am Nationalpark Schwarzwald aufgegeben hat“, sagte Rülke.

Bullinger zeigte sich überrascht, dass die SPD die Kostenstruktur eines Projektes kritisiere, das sie selbst ins Leben gerufen und von Anfang an begleitet hat. Er verwies zudem auf die Ankündigung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, wonach die Personalausstattung der Nationalparkverwaltung „weiterentwickelt“ werden soll. „Mit mehr als 90 Stellen, zum Teil hoch besoldete Beamtenstellen, liegt der Nationalpark Schwarzwald schon heute erheblich über der durchschnittlichen Ausstattung vergleichbarer Schutzgebiete. Wenn hier noch weiter aufgestockt werden soll, ist dies nicht mehr vertretbar. Der heutige Staatssekretär Baumann hat zu seiner Zeit als NABU-Landesvorsitzender einmal gesagt, dass die Ausstattung des Nationalparks nicht dazu führen dürfe, dass beim Naturschutz in der Fläche finanziell die Lichter ausgehen. Genauso ist es. Als gut besoldeter Staatssekretär im Dienste von Grün-Schwarz scheint er sich an diese Kritik allerdings nicht mehr zu erinnern“, so Bullinger.

 

Klaus Hoher


Sprecher für Naturschutz, Land-, Wald- und Forstwirtschaft

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bodensee

Als gelernter Landwirt im eigenen Betrieb bin ich schon mein Leben lang mit Leidenschaft draußen in der Natur tätig. Die heimische Nahrungsmittelproduktion und die Entwicklung des ländlichen Raumes bilden den Mittelpunkt meines politischen und privaten Wirkens. Landwirte als Landschaftspfleger und Bewahrer unserer Heimat brauchen Unterstützung, um sich in der globalisierten Welt mit undurchsichtigen Märkten zu behaupten. Dazu gehört auch der Kampf gegen den Klimawandel, dem mit innovativen Ideen begegnet werden muss und nicht mit ideologisch gefärbten Verboten.

Ihr Klaus Hoher

  • Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Wahlkreis:

67-Bodensee

Ansprechpartner:

Adresse:

Spießhalden 4
88682 Salem-Mittelstenweiler

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+49 7544 9679922 oder +49 176 57942745

Fax:

E-Mail:

klaus.hoher.mdl@nc-online.de

Bürozeiten:

Geboren am 15. Mai 1968 in Überlingen; verheiratet, zwei Kinder.

Landwirt. Staatlich geprüfter Wirtschafter im Landbau. Seit 1986 selbständiger Unternehmer (Pferdepension, Reitschule und Gastronomie).

Seit 2002 FDP-Mitglied

Seit 2009 FDP-Gemeinderat in Salem

Vorsitzender FDP-Bezirk Bodensee-Oberschwaben

Delegierter für den Bundesparteitag und den Landesparteitag

Beisitzer im FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg seit 10. April 2016.

Vorsitzender des Reit- und Fahrclubs Grasbeuren e. V. und Mitglied des Fördervereins der Stiftung Alten- und Pflegeheim Wespach e. V.,

Selbständiger Land- und Forstwirt (Schwerpunkt). Selbständiger Gastronom (Reiterstüble in Salem). Inhaber des Reit- und Fahrstalls Hoher (Pferdepension, Reitunterricht).

Mitglied stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; Mitglied im Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

In einer Debatte über die Agrarpolitik des Landes kritisierte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger die einseitige Bevorzugung des Ökolandbaus unter der grün-roten Landesregierung:

„Von den jährlich 90 Millionen Euro des FAKT-Programms fließt ein Drittel in den Ökolandbau, obwohl nur etwa 8 Prozent der Betriebe Ökolandbau betreiben. Grün-Rot hat die Flurneuordnungsverfahren, welche die Betriebe im Wettbewerb stärken sollen, ganz dem Prinzip des ökologischen Mehrwerts untergeordnet. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist bürokratisch an Tierwohlauflagen geknüpft. Und auch bei der Förderung der einzelnen Module in der landwirtschaftlichen Beratung werden wettbewerbs- und vermarktungsorientierte Angebote systematisch gegenüber ökologischen benachteiligt.“

Mit Blick auf die Verlautbarungen der Regierungsfraktionen, das Wachstum des heimischen Ökolandbaus müsse zur allgemeinen Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aufschließen, warnte Bullinger vor Illusionen: „Baden-Württemberg ist keine Insel. Auch der Ökolandbau steht im europäischen Wettbewerb. Wenn man die durchschnittlichen Betriebsgrößen von Ökolandbau-Betrieben in der Slowakei und auch die niedrigeren Produktionskosten in anderen osteuropäischen Ländern sieht, wird deutlich, dass höhere Fördermittel alleine nicht reichen. Letztlich muss der Verbraucher entscheiden, ob er tatsächlich bereit ist für Produkte aus der Heimat einen höheren Preis zu zahlen.“

‎Zur Meldung, wonach laut einer Studie die Baden-Württemberger mit dem Nationalpark Schwarzwald versöhnt seien und ihn angeblich im Land nur sieben Prozent der Bürger und in der Region selbst nur 14 Prozent ablehnen, erklärte der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Anstatt ausgewählte Bürger in den gesamten Landkreisen ‎zu befragen, wäre es aufschlussreicher gewesen, die Bürger in den Kommunen zu interviewen, die tatsächlich unmittelbar vom Nationalpark betroffen sind. Es ist auch nicht ersichtlich, warum die Bekanntheit eines Nationalparks ein Zeichen für seine Akzeptanz sein sollte. Minister Bonde geht es augenscheinlich nicht darum, die Region zu versöhnen, sondern darum, das grün-rote Prestigeprojekt in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Einmal mehr spielt der Minister mit gezinkten Karten und legt Statistiken nach seinem Gusto aus.“

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Zwischenbilanz, die der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde (Grüne) ein Jahr nach Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald gezogen hat, als fachlich unqualifiziert bezeichnet: „Wer bei einem Entwicklungs-Nationalpark, der mindestens ein halbes Jahrhundert benötigt, so wie Minister Bonde schon nach einem Jahr eine positive Bilanz zieht, zeigt seinen mangelnden Sachverstand. Wenn Bonde zu betont emotionalen Melodien Naturbilder von Bannwäldern präsentiert, die schon seit mehr als 100 Jahren unter strengstem Schutz stehen, und damit den Eindruck erwecken will, diese Naturschätze im Nordschwarzwald gebe es erst seitdem Grün-Rot gegen alle Widerstände das Nationalparkgesetz durchgedrückt hat, muss sich fragen lassen, für wie minderbemittelt dieser Minister die Bürger unseres Landes hält.“

Bullinger kritisierte die hohen Kosten in Höhe von neun Millionen Euro pro Jahr und den überdimensionierten Beamtenapparat in der Nationalparkverwaltung. Er bemängelte auch mangelnde Transparenz hinsichtlich der Pufferzonen für das Borkenkäfermanagement rund um den Park und auch die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Nationalparkrates. Zudem gebe es bereits Klagen benachbarter Jagdpächter über eine mangelnde Regulierung der Rotwildbestände im Nationalpark. Bullinger: „Nach einem Jahr lässt sich keine ernsthafte Bilanz eines solch langfristigen Natur-Umbaus ziehen. Die vielen Beschwerden aus der Region, die jetzt schon vorliegen, verheißen aber nichts Gutes. Aus Sicht der FDP ist dieser Nationalpark in einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft fehlplatziert.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016  „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“

Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.

Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion:  „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
  • weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
  • weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
  • weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
  • weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“

In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf  Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .

Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Streit um das geplante neue Jagdgesetz gegenüber den Jägern zu großen Zugeständnissen bereit sei, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich Grün-Rot der Vernunft annähert. Es war gut, dass sich Jägerschaft und Opposition gegen den ideologischen Blödsinn im neuen Jagdgesetz gewehrt haben. Dies zahlt sich jetzt aus. Ich bin gespannt, ob sich das Landwirtschaftsministerium gegen seine bisherigen Vorgesetzten beim Nabu am Ende auch durchsetzen kann.“

Der Sprecher der FDP-Fraktion für Mittelstand und Handwerk, Leopold Grimm, hat in einer Landtagsdebatte Grün-Rot vorgeworfen, ein realitätsfernes Bild von der Wirtschaft im ländlichen Raum zu haben:

„Der ländliche Raum ist weitaus mehr als eine potenzielle Windkraftstellfläche und ein Naturkostlieferant. Das Rückgrat der ländlichen Wirtschaft ist nach wie vor der produzierende Mittelstand und das Handwerk. Diese Betrieben brauchen intakte Straßen, eine starke berufliche Bildung und eine ortsnahe Innovationsförderung“.

In der Debatte über „Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum“ warf Grimm der Landesregierung vor, die Rahmenbedingungen ländlicher Unternehmen und Gemeinden systematisch zu schwächen. „So hat Grün-Rot die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau verringert und mehr als 100 Millionen Euro bereit stehender Bundesmittel für den Fernstraßenbau ungenutzt verfallen lassen. Durch eine unausgegorene Polizeireform wurden Führungsstrukturen aus der Fläche abgezogen und im Wettbewerb um Fachkräfte durch das späte Landesanerkennungsgesetz wertvolle Zeit vertrödelt. Außerdem schwächt die grün-rote Regierung Mittelstand und Handwerk durch die systematische Benachteiligung der beruflichen Schulen gegenüber der Gemeinschaftsschule“, erklärte Grimm. Darüber hinaus würden die Kommunen im ländlichen Raum ihrer Entwicklungschancen beraubt, indem die Landesregierung sie bei der Ausweisung neuer Wohngebiete gängele und indem sie die Bürger mit der erhöhten Grunderwerbssteuer belastet habe. „Die Landwirtschaft leidet unter eigentumsfeindlichen Eingriffen wie den Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder dem Grünlandumbruchverbot.“, so Grimm weiter. „Neues Ungemach droht dem ländlichen Raum nun mit dem neuen Landesjagdgesetz, das zu größeren Wildschäden führen wird.“

Die öffentliche Protestaktion der Jägerschaft vor dem Landtagsgebäude gegen die grün-rote Novellierung des Landesjagdgesetzes hat der FDP-Abgeordnete Andreas Glück als „sehr sympathisch und sachlich fundiert“ gelobt. „Die Jäger setzen auf ihre überzeugenden Argumente und gehen gesprächsbereit auf Öffentlichkeit und Politik zu. All jene, die den Jägern Dialogbereitschaft absprechen, sind heute Lügen gestraft worden“, sagte der Münsinger FDP-Abgeordnete, der vom vor dem Landtag aufgebauten Hochsitz aus ein Grußwort im Namen der gesamten FDP-Fraktion an die protestierenden Jäger richtete. Glück unterstrich in seiner Rede nochmals: „Seien Sie gewiss, wir als FDP -Landtagsfraktion stehen an Ihrer Seite.“

 

Zum Video der Rede: https://www.facebook.com/photo.php?v=744849422221414&set=vb.100000890890205&type=2&theater

Zur Meldung „Naturschützer trommeln für neues Jagdgesetz“ und zur Pressekonferenz von Natur- und Tierschutzverbänden zum neuen Jagdgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Nabu-Vorsitzende Andre Baumann offenbart ein äußerst fragwürdiges Naturschutzverständnis, wenn er das Wohl von wildernden Haustieren über das Wohl von geschützten Wildtieren stellt. Die fast 40.000 Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg sind oftmals selbst Hundebesitzer und gehen mit der bestehenden Möglichkeit entsprechend verantwortungsvoll um. Wer aber schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund bei lebendigem Leib Fleischfetzen herausreißt, oder wer sich vor Augen führt, wie viele Amseln und Rotkehlchen jedes Jahr verwilderten Katzen zum Opfer fallen, der sieht ein, dass Jägern im Sinne des Artenschutzes ein rasches Eingreifen möglich bleiben muss. Es besteht die Hoffnung, dass einige sachkundige SPD-Abgeordnete bei ihrem Nein gegen das unpraktikable neue Landesjagdgesetz bleiben und den Unsinn verhindern.“

 

 

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war.  An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister  Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war. An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs des Landesjagdgesetzes durch Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und  der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass ausgerechnet Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde den Jägerinnen und Jägern jetzt überzogene Emotionalität und Unsachlichkeit unterstellen, ist blanker Hohn. Schließlich haben sie selbst die Ideologie und die sachfremden Gängelungen erst in den Gesetzesentwurf hinein gebracht. Der vorliegende Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist praxisfern, bürokratisch und eigentumsfeindlich. Der Wildtiermanager kostet viel Geld und ist im Grunde ein Bevormunder und Kontrolleur der Jäger. Der Gesetzentwurf schränkt die Jagd massiv ein und schadet damit dem ländlichen Raum und dem Artenschutz. Der Protest der Jäger ist daher kein unsachliches „Halali“ wie Herr Kretschmann meint, sondern die berechtigte Sorge um die Zukunft von Hege und Jagd in Baden-Württemberg.“

Zur Bekanntgabe der diesjährigen Fördermaßnahmen des Programms Ländlicher Raum (ELR) durch Minister Bonde sagte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Bürger im ländlichen Raum können sich nicht ansatzweise auf Grün-Rot verlassen. Mit der missratenen Polizeireform wird das Leben auf dem Land unsicherer. Das Chaos in der Verkehrspolitik schneidet ländliche Kommunen zusehends von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die Schulinfrastruktur droht mancherorts auszubluten und in der Förderpolitik gängelt die Landesregierung den ländlichen Raum mit immer neuen ideologischen Auflagen und Stellschrauben.“

 

 

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisieren die zentralen Punkte im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz, die nun über die Presse bekannt geworden sind: „Hier werden bewährte Regelungen radikal grüner Ideologie geopfert. Es droht eine massive Einschränkung der Jagd in Baden-Württemberg und auch eine deutliche Verschlechterung beim Artenschutz.“ Unter anderem lehnen die FDP-Politiker die angekündigte Abschaffung der Wildfütterung ab. „Die Möglichkeit, Wild vor Futternot zu schützen, muss gewahrt bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine ethische Frage“, sagten Rülke und Bullinger. Die geplante generelle Jagdruhe in den Monaten März und April lehnen Rülke und Bullinger ab. Wenn das Wild erhebliche Schäden verursache, müsse es den Jägern möglich bleiben, regulierend einzugreifen.

Rülke und Bullinger kritisierten abermals Bondes Vorgehen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Es kann nicht sein, dass Minister Bonde seit Dezember immer wieder ankündigt, den Referententwurf zum Gesetz zuerst den betroffenen Verbänden im sogenannten Koordinierungskreis vorzustellen, und dann erfahren sowohl Jäger als auch Landtagsabgeordnete die wesentlichen Punkte aus der Presse. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“ Die angeblich grün-roten Werte Transparenz und Gehört-Werden habe der Minister beim Landesjagdgesetz bisher mit Füßen getreten, sagten Rülke und Bullinger.

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Nordschwarzwald verdeutliche der agrar- und naturschutzpolitischer Sprecher Dr. Friedrich Bullinger noch einmal die entschiedene Ablehnung des grün-roten Prestigeobjekts durch die FDP-Landtagsfraktion. Nach den Worten von Bullinger sage die FDP-Landtagsfraktion Ja zur Natur- und Kulturlandschaft, Ja zu einem nachhaltigem Tourismus, Ja zum Schutz seltener Arten, Ja zur naturnahen Waldbewirtschaftung, Ja zu Mensch und Natur, Ja zu Naturparken und Biosphärengebieten. Die Liberalen sagten allerdings Nein zu einem künstlichen grün-rotem Prestigeobjekt namens Nationalpark, der auf Pump geschaffen werden soll und langfristig zu teuer sei; Nein zu einem Nationalpark, der nachweislich weder einen ökologischen noch ökonomischen Mehrwert erwarten lasse; Nein zu den übertriebenen Einschränkungen; Nein zu zusätzlicher Bürokratie; Nein zum Verzicht auf natürliche Ressourcen durch Stilllegung, Totholz und den zu erwartenden Borkenkäferbefall  und Nein zur geplanten Vernichtung von Volksvermögen.

Nein vor allem deshalb, so Bullinger, weil die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sich bis zu 83 Prozent gegen die Errichtung des Nationalparks ausgesprochen haben – dies bei einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent. Es gehe beim Nationalpark Nordschwarzwald nicht um den Bestandschutz wie auf Rügen oder dem Wattenmeer, sondern um einen künstlich einzurichtenden Nationalpark ohne Mehrwert. Die Landesregierung verfahre nach der Devise „Gehört-werden ist nicht Erhört- werden, entschieden wird im Landtag“, sagte Bullinger.

Mit Befriedigung konstatierte der forstwirtschaftliche Sprecher, dass Arbeiten, die der guten fachlichen Praxis der Land- und Forstwirtschaft entsprechen, in der Nähe des Nationalparks nicht untersagt sind. Diese Änderung sei auf den gemeinsamen Antrag von CDU und FDP zurückzuführen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat die Landesregierung in einer Landtagsdebatte für ihr Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald scharf kritisiert. Generell verweigere sich seine Fraktion nicht dem Gedanken an einen Nationalpark. Dieser müsse aber Sinn machen und die Bevölkerung mitnehmen. Dies sei aber bei diesem Gesetz beides nicht der Fall.

Der geplante Nationalpark koste die Wirtschaft 50.000 Festmeter Holz pro Jahr, führe zu Einbußen von 46 Millionen Euro jährlich und vernichte mehrere hundert Arbeitsplätze. Deshalb sei das Projekt ökonomisch nicht zu verantworten, sagte Rülke.

Die Regierung habe kein Konzept gegen den Borkenkäfer. Auf zwei Drittel der Grenze des Parks sei das Borkenkäfermanagement außerhalb in den Staatsforst verlagert. Die Rotwildbestände würden sich explosionsartig vermehren, was die entsprechenden Verbiss-Schäden zur Folge haben werde. Deshalb sei das Projekt auch ökologisch nicht zu verantworten.

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende weiter ausführte, habe der Landesrechnungshof Grün-Rot ins Stammbuch geschrieben, dass das Projekt jährlich sieben Millionen Euro verschlingen werde. 89 Personalstellen seien vorgesehen. Der Rechnungshof sage, 70 würden ausreichen. Außerdem würden die Rechnungsprüfer eine zu groß angelegte Leitungsebene bemängeln. „Gleichzeitig streiten Grüne und Rote um Einsparungen im Schulbereich wie die Kesselflicker. Sie wollen ein unsinniges Prestigeprojekt mit Einsparungen bei unseren Kindern gegenfinanzieren. Das ist der eigentliche Skandal“, so Rülke wörtlich. Trotz Rekordsteuereinnahmen würde die Landesregierung keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Gleichzeitig verpulvere man Millionen für einen Nationalpark, den vor Ort keiner wolle. Der Nationalpark sei auch fiskalisch nicht zu verantworten.

Nach den Worten von Rülke erinnere das Vorgehen der Regierung Kretschmann an die Geschichte vom Goldenen Kalb aus dem Zweiten Buch Mose. Als Mose lange nicht vom Berg herunterkam, entschloss sich das Volk dazu, eine Götzenfigur zu machen. Dazu nahmen alle Frauen und Kinder ihre Ohrringe ab und der Schmuck wurde eingeschmolzen. Es entstand ein Goldenes Kalb und man tanzte darum. Am Ende, so Rülke, werde es aber wohl diesem Nationalpark wie dem Goldenen Kalb ergehen, siehe zweites Buch Mose, 32. Kapitel, Verse 19 und 20: „Als Mose sich dem Lager näherte, sah er das Volk um das Goldene Kalb tanzen. Da packte ihn der Zorn…Das Goldene Kalb… schmolz er ein und zerrieb es zu Staub.“

Dieselbe Erfahrung werde Grün-Rot vermutlich mit diesem Nationalpark machen. „Ein ökonomischer Unsinn, ein ökologischer Unsinn und ein fiskalischer Unsinn obendrein“, so die scharfe Kritik von Hans-Ulrich Rülke.

Besonders verwerflich sei aber das Schmierentheater von der angeblichen Bürgerbeteiligung. Die angebliche Politik des Gehörtwerdens sei eine Farce. So habe Minister Bonde erklärt, der Park komme nur, wenn die Bevölkerung es auch wolle. Was die Bevölkerung will, das habe man in acht Volksabstimmungen gesehen. Bei der Landesregierung höre die Bürgerbeteiligung aber genau dort auf, wo die Bürger eine eigene Meinung entwickeln.

„Sie sind gegenüber den Menschen im Nordschwarzwald ungefähr so fürsorglich wie der Erlkönig zu den kleinen Kindern“, so Rülke. Die Politik von Grün-Rot folge dem Erlkönig-Prinzip: ‚Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt‘!

Die Koalitionsmehrheit könne diesen Nationalpark nun mit ihrer Mehrheit erzwingen. Aber vom heutigen Tage an dürfe kein Grüner und kein Roter je wieder die Vokabel Bürgerbeteiligung im Munde führen oder von einer Politik des Gehörtwerdens reden, sagte Rülke abschließend.

 

Zur Vorstellung der Eckpunkte für einen Bürgernationalpark durch die CDU-Landtagsfraktion sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Nach wie vor lehnt die FDP-Landtagsfraktion den von Grün-Rot konzipierten Nationalpark ab, da er gegen die Bürger vor Ort geplant ist und ein ökologischer sowie ökonomischer Nutzen nicht ersichtlich ist. So sind beispielsweise die zu erwartenden Besucherzahlen, die für eine Belebung des Tourismus sorgen sollen, nicht seriös berechnet. Weiter ist der Nationalpark mit Schulden finanziert, so soll dazu bis zum Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 40 Millionen Euro notwendig sein. Dazu kommen rund 23 Millionen Euro für das geplante Besucherzentrum.

Der von der CDU-Landtagsfraktion vorgestellte Bürgernationalpark kommt dem Anliegen der FDP näher, dass ein Nationalpark nur mit Unterstützung der Bürger vor Ort eingerichtet werden kann. Es bleibt aber bei einem klaren Nein der FDP, solange die Bürger vor Ort den Nationalpark mit über 80 Prozent Nein-Stimmen wie zum Beispiel in Enzklösterle ablehnen.“

Weiter warnt die FDP-Landtagsfraktion Landwirtschaftsminister Bonde davor, mit gezinkten Karten zu spielen. So sei es gerade nicht so, dass es eine rechtlich bindende Vorschrift gibt, die eine Mindestgröße eines Nationalparks von 10.000 Hektar  erfordert. Ebenso wenig erfordern das Bundes- oder das Landesnaturschutzgesetz einen Kernzonenanteil von 75 Prozent der Nationalparkfläche. Der Bundesgesetzgeber hat in §22 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich nur davon gesprochen, dass die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen – das heißt nicht im Einvernehmen – mit dem Bundesumwelt- sowie Bundesverkehrsministerium zu ergehen hat.

Zu den Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion über einen von ihr avisierten Bürgernationalpark sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und naturschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrem eindeutigen Nein zu dem von der grün-roten Landesregierung konzipierten Nationalpark Nordschwarzwald. Dieser wurde gegen den eindeutig erklärten Willen der Bürger vor Ort auf den Weg gebracht und wird daher nicht zu dem von der Landesregierung vorausgesagten Erfolgsprojekt werden. Die Schwäche des grün-roten Konzepts ist auch, dass keine Alternativen geprüft wurden. Die Landesregierung schafft einen künstlichen Nationalpark, das heißt, der 400 Jahre gewachsene Kulturwald  im Nordschwarzwald wird in einem Zeitraum von rund 30 Jahren zu einem Nationalpark ‚umgebaut‘. Dies unter hohem finanziellen Aufwand und ständiger Gefahr, dass die Borkenkäfer in die angrenzenden Waldgebiete gelangen.“

Die FDP-Landtagsfraktion lehnt den von Grün-Rot geplanten Nationalpark Schwarzwald ab. Dies verdeutlichte ihr agrar- und naturschutzpolitischer Sprecher Dr. Friedrich Bullinger in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag. Nach den Worten von Bullinger sage die FDP-Landtagsfraktion Ja zur Natur- und Kulturlandschaft, Ja zu einem nachhaltigem Tourismus, Ja zum Schutz seltener Arten, Ja zur naturnahen Waldbewirtschaftung und Ja zu Mensch und Natur.

Die Liberalen sagten allerdings Nein zu einem künstlichen grün-rotem Prestigeobjekt namens Nationalpark, der auf Pump geschaffen werden soll und langfristig zu teuer sei;

Nein zu einem Nationalpark, der nachweislich weder einen ökologischen noch ökonomischen Mehrwert erwarten lasse; Nein zu den übertriebenen Einschränkungen; Nein zu     zusätzlicher Bürokratie; Nein zum Verzicht auf natürliche Ressourcen durch Stilllegung, Totholz und den zu erwartenden Borkenkäfer und Nein zur geplanten Vernichtung von Volksvermögen.

Nein vor allem deshalb, so Bullinger, weil die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sich eindeutig  bei einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent sich bis zu 83 Prozent gegen die Schaffung dieses künstlichen Prestigeobjekts von Grün-Rot ausgesprochen haben. Es gehe beim Nationalpark Nordschwarzwald nicht um den Bestandschutz wie auf Rügen oder dem Wattenmeer, sondern um einen künstlich einzurichtenden Nationalpark ohne Mehrwert. Die Landesregierung verfahre nach der Devise „Gehört-werden ist nicht Erhört- werden, entschieden wird im Landtag“.

Bullinger: „Also auf gut Deutsch: Was schert mich die Meinung der Bürger? Das Gutachten ist von Anfang so angelegt gewesen, dass nichts anderes heraus kommen konnte, als die Befriedigung der Wünsche und den Vollzug der Wahlversprechen an die Wahlhelfer von Nabu und BUND.“

Bullinger weiter: „Ich frage Sie nachdrücklich, warum wurden zum Beispiel Alternativen wie sorgsame forstliche Bewirtschaftung mit Erweiterung von Bannwäldern, die stärkere ökologische Ausrichtung des Naturparks oder die Einrichtung eines Biosphärenparks als Alternativen gegenüber gestellt? Nein, es muss ein Prestigeobjekt namens Nationalpark werden, der den Beweis schuldig bleibt, besser zu sein als die genannten Alternativen. Ein künstlich geschaffener Nationalpark, wie er jetzt geplant ist, ist kein effektives Instrument zur Sicherung der Biodiversität. Ich habe mich vor Ort von der naturnahen Waldwirtschaft überzeugt und Fachleute haben mir bestätigt, dass die Artenvielfalt im Totholzbereich zwar anders, aber niedriger sein wird. Auch sind die Auswirkungen auf Forstwirtschaft und Tourismus im Gutachten unzureichend und teilweise falsch dargestellt. Was den Tourismus angeht, sind die Erwartungen völlig überzogen. Den hochgerechneten Luftnummern von Besucherzahlen fehlt jeglicher Beweis der Seriosität. Die Einschätzung der Borkenkäferproblematik widerspricht der tatsächlichen Gefahrenlage, man möge sich nur aktuell im Nationalpark Bayerischer Wald informieren.“

Nach den Worten von Bullinger sei das Gutachten zu keiner Zeit ergebnisoffen in die Wege geleitet worden, von Beginn sei der Nationalpark dogmatisch, ideologisch und alternativlos betrachtet worden. „In der Koalitionsvereinbarung steht, ich zitiere: ‚dabei streben wir die Einrichtung eines Nationalparks an und suchen hierzu den Dialog mit allen Akteuren vor Ort‘.

Von wegen Dialog. Es wird durchgezogen, koste es was es wolle, egal was die Bürger davon halten“, so Bullinger. Wie man demokratisch und bürgerverträglich ein solches Projekt angehe, zeige das Nein der schwarz-gelben Landesregierung in Bayern zum geplanten Nationalpark Steigerwald in Unterfranken. Bullinger: „Ich zitiere den Staatskanzleichef Huber: ‚Es gibt keine großflächigen Unterschutzstellung von Wäldern gegen den erklärten Willen der Bevölkerung vor Ort‘. So sieht Gehört-werden aus, meine werten grün-roten Kollegen. Da wird der Bürger ernst genommen und nicht veräppelt, indem ihm ein künstlicher Nationalpark übergestülpt wird.“

Im grün-roten Gesetzentwurf fehle der wichtige Punkt, so Bullinger weiter, wo ehrlich gesagt werde, was dieses Prestigeobjekt die Bürgerinnen  und Bürger kosten wird. Die knapp hundert Stellen erforderten sicher mehr als die von der Landesregierung genannten sechs bis sieben Millionen Euro. Verschwiegen werde, dass dem Land durch die Totholz-Kernzone dauerhaft jährlich rund zwei bis drei Millionen Euro durch fehlenden Holzverkauf verloren gehen. „Das sind in 30 Jahren 100 Millionen Euro – das verschweigen Sie“, so Bullinger abschließend.