Friedrich Haag


Sprecher für Wohnungsbau und Individuelle Mobilität

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Stuttgart 2 (Filder-Wahlkreis)

Baden-Württemberg muss auch bei der neuen, nachhaltigen Mobilität der weltweite Innovationsmotor sein, um unseren Wohlstand und Arbeitsplätze zu erhalten. Ich stehe für Technologieoffenheit, für Raum zur Entfaltung von Ideen sowie für eine verantwortungsvolle Wirtschafts- und Finanzpolitik, die in jeder Hinsicht die zukünftigen Generationen im Blick hat. Außerdem setze ich mich für Rechtsstaatlichkeit, konsequente Strafverfolgung und Schutz von Einsatzkräften ein.

Jederzeit stehe ich Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Ihr Friedrich Haag

  • Ausschuss für Verkehr
  • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen

Wahlkreis:

2 – Stuttgart

Ansprechpartner:

Adresse:

Weißenburgstr. 29
70180 Stuttgart

Telefon:

+49 711 9459 1111

Fax:

E-Mail:

friedrich.haag@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 20. Januar 1989 in Stuttgart, ledig.

Grundschule, Realschule in Degerloch.

Fachhochschulreife, gelernter Einzelhandelskaufmann.

Seit 2015 selbständiger Unternehmer mit 2 Tankstellen, Landwirt im Nebenerwerb.

Seit April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart, Abteilung Degerloch/Hoffeld;

Mitglied im Stiftungsrat in der Helene-Pfleiderer-Stiftung;

Mitglied des Liberalen Mittelstandes Baden-Württemberg e.V. (LIM).

Selbständiger Tankstellenunternehmer, Landwirt im Nebenerwerb,

Stiftungsrat der Helene-Pfleiderer-Stiftung

Kuratorium der Denkmalstiftung

Dr. Christian Jung


Sprecher für Verkehr und Petitionen

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Bretten

Neben meinen Fachgebieten Verkehrs- und Infrastrukturplanung sowie Güterverkehr und Logistik / Neuaufstellung der Deutschen Bahn setze ich mich für eine durchdachte Digitalisierung des Bildungswesens und der Landesverwaltung und für bezahlbaren Wohnraum ein. Ein wichtiger Schwerpunkt ist für mich vor allem der Einsatz für meinen Wahlkreis und die Region Karlsruhe. Diese vertrete ich seit 2014 auch in der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. Von 2017 bis 2021 war ich zudem Bundestagsabgeordneter (Wahlkreis Karlsruhe-Land) und dort u.a. Mitglied des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sie können mich und mein Team jederzeit ansprechen, am besten telefonisch oder via E-Mail.

Beste Grüße,
Ihr Christian Jung

  • Ausschuss für Verkehr
  • Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

30-Bretten

Ansprechpartner:

Adresse:

Postanschrift: Postfach 1726, 76607 Bruchsal
76356

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Bürozeiten:

Geboren am 20. Dezember 1977 in Heidelberg; römisch-katholisch, verheiratet, 2 Kinder

1997 Abitur.

1997 bis 1998 Zivildienst.

1998 bis 2004 Studium Geschichte, Germanistik und Politische Wissenschaften an der Universität Heidelberg.

Seit 2001 Tätigkeit als freier Journalist und Autor.

2006 Promotion an der Universität Heidelberg

2005 bis 2007 Referendariat für den höheren Schuldienst an allgemeinbildenden Gymnasien

2007 bis 2013 Studienrat

2014 Oberstudienrat

2014 bis 2017 Studiendirektor

Seit 2017 beurlaubt (a.D.)

2018-2021 Geschäftsführer der Synektik Media Services GmbH

Seit 2022 Mitarbeiter der Start Punkt Europa GmbH

1999 bis 2010 Stadtrat in Neckargemünd,  (zuletzt als Fraktionsvorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion).

1999 bis 2010 Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemünd.

Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (Region Karlsruhe), seit 2014 (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/FK- Fraktion im Regionalverband).

Seit 2014 Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (Region Karlsruhe), seit 2019 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/FK- Fraktion im Regionalverband.

2017 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags.

(Mitglied um Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut / 2. PUA).

Seit 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2021 Mitglied der Versammlung des deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinrates.

Mitglied der Kolpingfamilie Neckargemünd

Mitglied der Freien Demokraten FDP

Mitglied des Lions-Club Kraichgau-Hügelland

Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg / DHBW Lörrach

Tätigkeit als Autor und Unternehmensberater

Mitglied der Versammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Mitglied der Versammlung des deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinrates

Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater Stuttgart

Jochen Haußmann

Busse ohne Fahrgäste sind alles andere als Klimaschutz!

 

Zur Meldung, wonach der Landkreistag die künftige grün-schwarze Koalition eindringlich davor gewarnt habe, die Kosten für den geplanten Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs auf die Kommunen abzuwälzen und er es für einen «ordnungspolitischen Sündenfall» erachten würde, wenn die zusätzlichen Busse und Bahnen sowie das benötigte Personal über eine kommunale Nahverkehrsabgabe finanziert werden sollte, statt dass das Land die Kosten der Basisinfrastruktur dieses Landesprojekts finanziere, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Der Landkreistag liegt mit seiner Kritik völlig richtig. Die neue grün-schwarze Landesregierung macht es sich zu Lasten der Kommunen sehr einfach. Sie will eine Mobilitätsgarantie in jeden Winkel des Landes zwischen 5.00 und 24.00 Uhr. Weil sie dafür keine Mittel bereitstellt, sollen das Geld dafür die Kommunen und Kreise in Form einer Nahverkehrsabgabe einkassieren. Die Nahverkehrsabgabe wird vermutlich Jahr für Jahr teurer, weil man das gewünschte 365 €-Ticket durch andere Einnahmen kompensieren muss,  und auch wegen des enorm steigenden Verwaltungsaufwands. Insbesondere im ländlichen Raum stellt sich die drängende Frage, ob es tatsächlich dem Klimaschutz dient, zusätzliche leere Busse durch die Gegend fahren zu lassen. Mir kommt es eher so vor, als werde der Versuch einer Verkehrs-Bevormundung mit der Brechstange unternommen. Die Digitalisierung und das automatisierte Fahren bieten weit intelligentere Möglichkeiten als dieses teure Rahmenprogramm.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

ÖPNV-Anbindungspflicht und geplante Nahverkehrsabgabe lassen Schlimmes befürchten

 

Im Zusammenhang mit den im Sondierungspapier zwischen Grünen und CDU enthaltenen Aussagen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Dem Öffentlichen Personennahverkehr droht eine Kostenexplosion. Die so genannte ‚Garantie für den öffentlichen Nahverkehr‘ zwingt die Aufgabenträger des ÖPNV dazu, dass ‚alle Orte in Baden-Württemberg von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar‘ sein müssen. Somit sollen auch kleinste Ortsteile in den nächsten fünf Jahren für neunzehn Stunden am Tag mit dem ÖPNV bedient werden, egal wie unwirtschaftlich das im Einzelfall auch sein mag. Damit kommt zwangsläufig eine Kostenlawine auf die Kreise und Kommunen zu, die das bezahlen müssen. In dem Papier heißt es weiter, dass zur Finanzierung der kommunalen Ebene per Landesgesetz das Recht gegeben werden soll, mit einem so genannten Mobilitätspass zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Kommunen werden also erst gezwungen, enorme Kosten in Kauf zu nehmen und müssen dann aus der faktischer Not heraus eine neue Steuer zur Schröpfung der Bürger einführen. Wenn das Land diesen Standard will, dann soll es diesen nach dem Konnexitätsprinzip unserer Landesverfassung auch tragen! Wer bestellt, der bezahlt – so einfach! Hier wird ein falsches Spiel gespielt: Verbesserungen seitens der Landesregierung versprechen und den Kopf müssen dann die Kommunen herhalten, die den Ärger über neue Zwangsabgaben abbekommen. Es zeigt sich, dass die CDU jeglichen ordnungspolitischen und moralischen Kompass verloren hat. Nur um bei den Grünen weiterhin am Katzentisch in der Regierung sitzen zu dürfen, wird mit Taschenspielertrick eine neue Steuer erfunden und die Schuld dann bei Kreisen und Kommunen abgeladen. Bluten müssen dann die Steuerzahler.“

 

 

Jochen Haußmann

Im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Plänen aus dem grün geführten Verkehrsministerium zur Neuausrichtung der Busförderung, die zahlreiche inhabergeführte Busunternehmen durch Zweckbindungsfristen, den Nutzungsausschluss für Folgeaufträge sowie die Nichtzulassung von Auftragsunternehmen von der Förderung der Fahrzeugbeschaffung ausschließen würden, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Die bekannt gewordenen Eckpunkte zur Neuausrichtung der Busförderung sind eine einseitige erhebliche Belastung privater Busunternehmen, die im Öffentlichen Personennahverkehr tätig sind. Die Kriterien werden so gewählt, dass nur noch „Dauer-Platzhirsche“ zum Zuge kommen und Zuschüsse für die Neuanschaffung von Bussen erhalten. Wir brauchen aber eine leistungsgerechte und mittelstandsfreundliche Gestaltung der bisher recht erfolgreichen Busförderung. Wir können auf die zahlreichen inhabergeführten mittelständischen Busunternehmen im Land stolz sein. Sie stehen für Qualität und Innovationen und haben Unterstützung verdient. Die jetzigen Pläne erwecken den Anschein, als würde den inhabergeführten Busunternehmen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit entgegengebracht. Das wäre im Land des Mittelstands ein Unding. Ich habe deshalb heute einen Antrag in den Landtag eingebracht, dass die Busförderung leistungsgerecht und mittelstandsfreundlich gestaltet wird.“

Jochen Haußmann

Flächendeckende Fahrverbote in Stuttgart unverhältnismäßig.

 

Zur Meldung, wonach sich die Luftqualität im Land deutlich verbessert habe und zur Begründung des Verkehrsministers Hermann, dies liege in erster Linie an seinen Maßnahmen der vergangenen Jahre, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Minister Hermann lässt die wesentliche Ursachen für die bessere Luft unter den Tisch fallen: Es ist der technische Fortschritt. Dank sauberster neuer Fahrzeuge, die hier wegen des höheren Wohlstands deutlich schneller auf die Straße kommen als woanders, wird die Luft sauberer. Seine flächendeckenden und unverhältnismäßigen Diesel-Fahrverbote haben in Stuttgart beim Feinstaub übrigens keinerlei Anteil. Denn bereits Euro-IV-Diesel verfügen über Rußpartikelfilter. Zwischen Euro 5 und Euro 6 gibt es lediglich Unterschiede beim Stickoxidausstoß. Wie wenig zielführend Hermanns Verbots-Politik in Stuttgart ist, zeigt auch der Umstand, dass es in anderen Städten ohne Verbote auch drastisch aufwärts geht mit der Luftqualität. Einmal mehr zeigt sich, dass eine innovationsfreundliche Politik mehr bringt als das Schielen nach Verboten.“

 

Jochen Haußmann

Regionale Flughäfen sind für die Wirtschaft unerlässlich.

Zur Meldung, wonach die Flughäfen im Südwesten auf finanzielle Hilfen hofften, weil sie pandemiebedingt hohe Verluste verzeichneten und die Länder mit dem Bund heute über Hilfen verhandelten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

„Der heutige Tag muss den Gordischen Knoten durchschlagen. Es geht um die Sicherung des Luftverkehrsstandorts Baden-Württemberg. Wir sind zu recht Stolz darauf, dass auch in der Fläche des Landes zahlreiche Weltmarktführer aktiv sind. Es sollte die größte Selbstverständlichkeit einer wirtschaftspolitisch verantwortlichen Regierung sein, hier zu handeln. Der Anschluss an die Welt muss auch in der Fläche des Landes mit regionalen Verkehrslandeplätzen sichergestellt sein. Diese bedeutende Infrastruktur ermöglicht auch die schnelle Verbindung und damit Versorgung im Gesundheits- Rettungs- und Sicherheitsbereich. Dir grün geführte Landesregierung muss endlich über ihren Schatten springen. Verantwortliche Verkehrspolitik ist mehr als Radschnellwege.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Jochen Haußmann

Attraktivität der Verkehrsträger ohne Strafen erhöhen.

 

Zur Meldung, wonach die Kommunen offen seien für neue Finanzierungsmöglichkeiten des Nahverkehrs, bei denen es zum Beispiel darum gehen könne, von allen Einwohnern oder Fahrzeughaltern monatlich einen bestimmten Betrag zu verlangen oder für ausgewählte Straßen eine Nutzungsgebühr zu erheben, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Die Überlegungen zu anderen Finanzierungsfragen als bisher dürfen nicht dazu führen, dass die Attraktivität des einen Verkehrsträgers mit der Bestrafung eines anderen einhergeht. Nichts Anderes wäre es nämlich, würde eine Zusatzabgabe für Autohalter oder für die Straßenbenutzung eingeführt. Die Autofahrerinnen und Autofahrer leisten bereits heute Milliardensummen an Steuerzahlungen, aus denen schon jetzt der öffentliche Verkehr bezuschusst wird. Die Nutzung des ÖPNV steht und fällt in erster Linie mit der Attraktivität und der Qualität, zu der in erster Linie auch die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gehören. Es gehört zur Wahrheit, dass jede Leistung ihren Preis hat. Irgendwelche „Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiele“ lösen nicht die Probleme. In Anbetracht der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage verbieten sich ohnehin Diskussionen um Zusatzbelastungen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.“

Jochen Haußmann

Ganzheitlicher Ansatz erforderlich.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion des Antrags der Fraktion der Grünen „Leiser ist gesünder – Lärmschutz in Baden-Württemberg“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Jochen Haußmann:

 

„Lärmschutz ist ein wichtiges Ziel, denn zu viel Lärm macht krank. Faktenbasierte Konzepte, die auf alle Lärmquellen eingehen, sind zu begrüßen. Kritisch wird es immer dann, wenn geplante Vorhaben nach einer Bevormundungspolitik aussehen, wie es in Gestalt von Motorradfahrverboten an Sonntagen aus Baden-Württemberg in den Bundesrat getragen wurde. Oder wenn es darum geht, auf Durchgangsstraßen, die dem übergeordneten Verkehr dienen, generell Tempo 30 vorzusehen. Das sieht dann eher nach einer Politik gegen den Individualverkehr aus, wie es auch mit City-Maut und Nahverkehrsabgabe der Fall wäre. Wir sind für konstruktiven Lärmschutz, wie wir das mit unserem Positionspapier zur Diskussion um Fahrverbote für Motorräder dokumentiert haben. Die Weiterentwicklung von Lärmgrenzwerten ist ebenso sinnvoll, wie Lärmdisplays und die konsequente Ahndung von illegalen Lärmtunings. Pauschale Verbote hingegen sind in erster Linie eine Stigmatisierung.“

 

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt abrufbar: https://fdp-landtag-bw.de/downloads/2020/07/diskussion-um-fahrverbote-fuer-motorraeder.pdf/

Dirigistisches Aus für Verbrennungsmotoren sachlich nicht zu rechtfertigen.

 

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu geplanten neuen Schadstoffklassen Euro 7/VII, denen dem Vernehmen nach ein faktisches Aus für Verbrennungsmotoren gleichkomme, warnten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

 

„Die Weiterentwicklung von Abgasvorschriften darf nicht dazu missbraucht werden, fernab von faktischen Notwendigkeiten ideologische Verbote des Verbrennungsmotors einzuführen. Wer Klima- und Umweltschutz ernst nimmt, muss technologieoffen vorgehen. Denn schon heute sind moderne Motoren sehr sauber und in Verbindung mit synthetischen Kraftstoffen bieten sich hervorragende Perspektiven. Die deutsche CDU-Kommissionspräsidentin von der Leyen muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie die Hand dafür reichen will, dass an die industrielle Basis Baden-Württembergs und Deutschlands die Axt angelegt wird. Der Umwelt ist nicht geholfen, wenn man politisch Elektrofahrzeuge als CO2-neutral anerkennt, obwohl es noch lange Zeit brauchen wird, bis es in der Gesamtbetrachtung so sein wird.“

Foyer Liberal Wasserstoff – Mobilität mit Zukunft.

Arbeitsplätze und Wohlstand mit Wasserstoff sichern.

„Mit dem Einstieg und industriellen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft über die gesamte Bandbreite hinweg, die synthetische Kraftstoffe, die Brennstoffzelle sowie die direkte Nutzung in Motoren umfasst, kann Baden-Württemberg spitze bleiben. Wir haben hier die nötigen Forschungseinrichtungen und die innovativen Unternehmen, die es braucht, um diesen wichtigen Schritt in die Zukunft der Mobilität zu gehen. Eine einseitige Fokussierung auf batterieelektrische Antriebe führt hingegen in die Sackgasse. Wir brauchen eine echte Technologieoffenheit, die für jede Art der Nutzung, die passende Antworten gibt.“ Das sagten der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann im Nachgang zum online veranstalteten Foyer Liberal Wasserstoff – Mobilität mit Zukunft.

Herausragende Experten wie Matthias Müller, Prof. Dr. Frithjof Staiß, Gregory Hancke sowie Dr.-Ing. Olaf Toedter diskutierten am 28.10.2020 unter der Moderation von Jochen Haußmann.

Matthias Müller, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und der Porsche AG forderte eine ideologiefreie Herangehensweise ohne Verbote, bei der die Politik Wissenschaft und Wirtschaft für einen faktenbasierten Diskurs einbeziehen müsse. Nur mit der batterieelektrischen Elektromobilität allein seien auch im Hinblick auf den Fahrzeugbestand die Klimaziele nicht zu erreichen. Erst recht nicht, wenn diese wie heute überwiegend mit Kohlestrom geladen würden. Synthetische Kraftstoffe seien im Wege der Beimischung in industriellen Maßstab zu bringen. Er erinnerte daran, dass auf den PKW-Verkehr rund 20 Prozent der CO₂-Emissionen entfielen und deshalb beim Thema Klimaschutz auch die anderen Sektoren einbezogen werden müssten.

Prof. Dr. Frithjof Staiß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), bekräftigte, der Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft böte für Baden-Württemberg Riesenchancen. Die Umstellung auf klimaneutrale Mobilität bis zum Jahr 2050 erfordere europaweit Investitionen in Billionenhöhe. Hier könne Baden-Württemberg die zentrale Rolle spielen. Es gebe einen Markt für Elektrolyseure im Volumen von 40 Mrd. Euro. Er fasste dies in der Frage zusammen: „Wer, wenn nicht wir?“ Wichtig seien die Bündelung der Kompetenzen und die Transferierung aus der Wissenschaft heraus in die Wirtschaft. Die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich der Brennstoffzellen könne in Baden-Württemberg abgebildet werden.

Gregory Hancke, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands (CEO) der Mosolf Gruppe, richtete den Fokus auf die praktische Anwendung in der Logistik. Mosolf selbst habe eigene Fahrzeuge sowohl mit Batterieantriebe, als auch mit der Nutzung von Wasserstoff gebaut. Zentral für die Wirtschaft seien verlässliche Rahmenbedingungen mit einem klaren regulatorischen Rahmen und die Verfügbarkeit der nötigen Tank-Infrastruktur. Wie gravierend sich Defizite bei der Verlässlichkeit auswirkten, verdeutlichte er am Beispiel der Erdgas-LKWs, bei denen eine Mautbefreiung versprochen wurde, die nun wieder hinfällig sei. Die EU lehne diese ab. Auch er sah für Wasserstoffanwendungen riesige Chancen.

Dr.-Ing. Olaf Toedter vom Institut für Kolbenmaschinen (IFKM) am Karlsruher Institut für Technik (KIT) und Koordinator der Forschungsinitiative „refuels – Kraftstoffe neu denken“ stellt klar, dass regenerative Kraftstoffe – also refuels – entweder auf der Elektrolyse und damit der Gewinnung von Wasserstoff mit der Verbindung mit Kohlenstoffen beruhten oder advanced biofuels seien. Bei der Klimaschutzdebatte müsse immer auch der Fahrzeugbestand mit in die Betrachtung einbezogen werden. Hierbei seien synthetische Kraftstoffe, die die bestehenden Normen für Diesel und Super-Kraftstoffe erfüllten, unerlässlich. Die Diskussion um das Ende von Verbrennungsmotoren ohne Alternativen sei eine bodenlose Debatte. Man müsse global denken und selbstverständlich könne nicht der gesamte benötigte Wasserstoff im Inland erzeugt werden. Er erinnerte daran, dass aber auch heute schon mehr als 95 Prozent der flüssigen Energieträger importiert würden.

 

Hinweis: Sie können die Veranstaltung online abrufen und sich selbst unmittelbar informieren unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-tanken-mit-wasserstoff/

– Eine Agenda für den Aufbruch –

Deutschland steckt voller Potenziale. Ob in der Kita, der Schule, im Büro, im Labor oder zuhause: Überall beweisen die Menschen unseres Landes Kreativität, Erfindergeist und Engagement. Eine ausufernde Bürokratie, eine kleinteilige Regelungswut und das krampfhafte Festhalten am Althergebrachten verhindern nur leider allzu oft, dass sich diese Potenziale richtig entfalten können.

In der Corona-Krise sind die vielen kleineren und größeren Hindernisse und Hürden, die jeder aus dem Alltag kennt, noch deutlicher. Nun werden die negativen Folgen der verschlafenen Digitalisierung der Schulen offensichtlich. Unternehmen müssen erkennen, wie wenig Spielraum ihnen etwa das Steuerrecht gerade in Zeiten der Krise lässt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden unter den Folgen einer schwächelnden Wirtschaft. Gleichzeitig entwickelt sich der Mangel an ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum zu einem noch größeren Problem für Wohnungssuchende.

Mehr denn je braucht es jetzt Mut zu Reformen und Veränderungen. Gerade jetzt muss sich die Kraft, die in jedem schlummert, bestmöglich entfalten können. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, für 10 zentrale Felder, von der Wirtschaft, über die Bildung und Digitalisierung bis zur Finanzpolitik, ein klares Programm für den Aufbruch zu formulieren.  Diese Agenda „Deutschland entfesseln“ macht das Land bereit für den Weg aus der Krise in die Zukunft.

I. Wirtschaft


Die Corona-Pandemie bedeutet einen massiven Einschnitt für die Menschen und für die Wirtschaft in Deutschland. Die politischen Maßnahmen, die zu Beginn der Pandemie beschlossen wurden, waren in vielen Fällen richtig und notwendig. Jetzt, nach monatelanger Erfahrung mit Covid-19, ist es aber an der Zeit, die Weichen für den Aufbruch aus der Krise zu stellen. Neben der Krisenbewältigung wollen wir die in Krisenzeiten stärkere Reformbereitschaft nutzen, um mutige und entschiedene Strukturreformen durchzuführen. Reformen, die unser Land schon länger dringend benötigt.

Für den Aufbruch aus der Krise fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Belastungsmoratorium, das folgende Punkte enthalten soll:
    • Den Verzicht auf Einbringung eines Lieferkettengesetzes, weil viele deutsche und europäische Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung der Lebensbedingungen und der menschenrechtlichen Lage in Entwicklungsländern leisten. Macht man Unternehmen für Menschenrechtsverstöße außerhalb ihrer direkten Kontrolle haftbar, müssten viele kleine und mittlere Unternehmen ihr Engagement in Entwicklungsländern einstellen. Sie haben weder die Marktmacht noch das Personal, um weltweit die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu garantieren. Zielführender wäre es stattdessen, deutsche Unternehmen bei Investitionen und ihrer Arbeit in Entwicklungsländern zu unterstützen.
    • Die Ablehnung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft in seiner jetzigen Form. Vorrang sollte es haben, bisher geltendes Recht und Regelwerke konsequent und effektiv anzuwenden. An den bisherigen Regelwerken sollte angesetzt und diese zielgenau mit dem Fokus auf tatsächliche Verbesserungen reformiert werden.
    • Die Beendigung der einseitigen Finanzierung der Energiewende über Umlagen und Abgaben auf Strom. Dazu wollen wir die EEG-Umlage für alle Verbrauchergruppen abschaffen, in dem die Förderzusagen aus der Vergangenheit schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung über den Bundeshaushalt finanziert und keine neuen Tatbestände für Neuanlagen geschaffen werden.
    • Die Absenkung der Stromsteuer ab 2021 auf das EU-Mindestmaß als Sofortmaßnahme gegen hohe Strompreise.
    • Den CO2-Emissionshandel (ETS) wollen wir sektorübergreifend
    • Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung der hart getroffenen Luftverkehrswirtschaft. So haben die Airlines mehr Mittel für innovative und klimafreundliche Technologien zur Verfügung.
    • Die Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und die zeitlich befristete Erhöhung der Grenze für Sofortabschreibung von bis zu 2.000 Euro bei digitalen Wirtschaftsgütern.
    • Die Aussetzung der Bondruckpflicht. Die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Kassensysteme soll bundeseinheitlich bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
    • Eine Anhebung der Buchführungspflichten von 60.000 Euro Jahresgewinn auf 100.000 Euro Jahresgewinn und 1. Mio. Euro Jahresumsatz. Damit können 1,3 Mio. Kleinunternehmer und Gründer entlastet werden.
    • Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. So wird einmalig Liquidität in die Unternehmen gegeben und außerdem die Doppelstruktur bei der Erstellung der Sozialversicherungsbeiträge vermieden.
    • Der Verzicht auf weitere Belastungen des Einzelhandels durch geplante Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Dies betrifft insbesondere neu einzuführende Transparenzpflichten in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die geplante erhebliche Ausweitung der Händlerrücknahmepflicht im ElektroG.
  • Den staatlichen Investitionsrahmen zu verbessern, durch:
    • Die schrittweise Erhöhung der Investitionsquote des Bundes auf 15% (Digitalisierung, Bildung, Technologien, Infrastrukturen, Klimaschutz).
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht durch:
    • Die Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts und des Arbeitszeitgesetzes mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie die Entschlackung der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere im Hinblick auf Home-Office-Regelungen.
    • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 530 Euro. Zudem soll die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Entwicklung des Mindestlohnes gekoppelt werden.
    • Die Erleichterungen bei Neueinstellungen durch eine befristete Übernahme der Sozialabgaben unter Vermeidung einseitiger Mitnahmeeffekte.
    • Eine zeitlich begrenzte Aussetzung des Vorbeschäftigungsverbots.
    • Die bessere Nutzung der vom EuGH eingeräumten Ermessenspielräume für bürokratiearme und praxisgerechte Lösungen bei der Arbeitszeiterfassung. Modelle, die auf Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern setzen, sollten fortgeführt werden können, soweit der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen kann, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zur Arbeitszeiterfassung sollten so weit wie möglich digitale und manipulationssichere Lösungen nutzbar sein.
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltung durch:
    • Eine Erleichterung von Unternehmensgründungen, so dass eine Gründung innerhalb von 24 Stunden bei einer zentralen behördlichen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) möglich ist.
    • Einen echten Bürokratieabbau durch eine „one in, two out“-Regel. So wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Belastung effektiv gesenkt.
    • Eine zügige Eirichtung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten. Register und Nummer sollten eng mit Projekten der OZG-Umsetzung verzahnt werden, so dass diese zur Effektivität eines Portalverbundes für digitale Verwaltungsleistungen und die Arbeiten für eine bundesweite Einführung einer dafür notwendigen Authentifizierungskomponente beitragen. Nur so ist gewährleistet, dass ein Basisregister zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips beiträgt.
    • Der Einsatz einer Experimentierklausel von Seiten des Gesetzgebers im Bereich der amtlichen Statistik und der Statistikpflichten für Unternehmen, um die Erhebung und den Erhebungsturnus von Daten regelmäßig zu überprüfen und zu flexibilisieren sowie um die automatisierte und digitale Datenerfassung fortlaufend auszubauen und zu verbessern. Das kann erheblich zur Entlastung von Unternehmen im Bereich der Statistikpflichten beitragen.
    • Eine generelle Standardisierung auf der Ebene der verwendeten offenen Austausch-, Beschreibungs- und Dateiformate bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen und die Abhängigkeit des Staates von einzelnen Softwareanbietern reduzieren, auch sind Portalverbünde auf Landes- und Bundesebene möglich, die bspw. den Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und den Gewerbebehörden vorantreiben. Im Rahmen der Anstrengungen zur Umsetzung eines bundesweiten Portalverbundes nach den Vorgaben des OZG und der SingleDigital-Gateway VO der EU darf sich die Finanzverwaltung nicht der Errichtung einer technischen Schnittstelle verwehren, die eine medienbruchfreie Übermittlung der Abmeldedaten von der Finanzverwaltung an die Gewerbebehörden ermöglichen würde.
  • Die Vereinfachung öffentlicher Vergabeverfahren durch:
    • Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren auf europäischer, Bundes- und Landesebene; vor allem ist eine Erhöhung der Vergabeschwellenwerte für 2020-21 nötig.
    • Die Anpassung der EU-Vergaberichtlinien. Neben einer Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf besondere Notlagen großen Ausmaßes und Verbesserungen für Dringlichkeitsvergaben muss das Vergaberecht zugunsten der mittelständischen Wirtschaft vereinfacht werden.
    • Die Anpassung der Möglichkeiten für Direktvergaben, die Entschlackung der Verfahrensvorgaben und die Schaffung von Freiräumen für sachgerechte, flexible Verfahren. Hierbei müssen vor allem Vergabefristen flexibilisiert und im Baurecht notwendige Vereinfachungen umgesetzt werden. Parallel zum Oberschwellenrecht sollte auch das nationale Unterschwellenvergaberecht vergleichbare flexible Regelungen und bauspezifische Vereinfachungen erhalten.
  • Vereinfachungen im EU-Beihilfenrecht durch:
    • Das schnelle Abschließen des Notifizierungsverfahrens zu „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI). Für ein Mindestmaß an Flexibilität bei Änderungen im Bewilligungs- und Förderverfahren sollte ferner der Maßstab für ein „integriertes Vorhaben“ gelockert werden.
    • Die Reduzierung bürokratischer Hürden für die Förderung des Breitbandausbaus. So ist vor der Notifizierung einer Beihilferegelung zur Förderung in „grauen NGA-Flecken“ eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Zielbandbreiten notwendig.
    • Die Senkung der Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung. Die Veröffentlichungs- und Berichterstattungsregelungen sollten vereinfacht sowie die Freistellungswirkung in geeigneten Fällen – insbesondere im Bereich der Infrastrukturförderung – auf die Nutzer als mittelbare Beihilfeempfänger erstreckt werden.
    • Den Verzicht auf die Vorgabe, über die Transparenz-Datenbank (TAM, Transparency Award Module) der Europäischen Kommission jede Einzelbeihilfe mit einem Volumen ab 500.000 Euro innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung zu veröffentlichen.
    • Die Verankerung von Ausnahmetatbeständen oder alternativen Berechnungsmethoden in geeigneten Fällen bei der Anwendung des Mehrkostenprinzips im Bereich der Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Bei Umwelt- und Klimaschutzinnovationen gibt es hier erhebliche Hemmnisse, da in diesen Fällen die Investitionskosten nur unzureichend berechenbar sind. Die Berechnung dieser förderfähigen Kosten, die u.a. die Erstellung eines Referenzinvestitionsszenarios beinhaltet, ist im Allgemeinen äußerst komplex und verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewilligung von Vorhaben führt.
    • Die Anhebung des Schwellenwertes bei De-minimis-Hilfen auf 500.000 Euro.
  • Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle durch:
    • Das aktive Vorantreiben der bestehenden europäischen und nationalen Initiativen, wie GAIA-X, damit Entwickler datenbasierter Geschäftsideen einen besseren Zugang zu qualitativ-hochwertigen Datensätzen haben.
    • Die Vorgabe eines verlässlichen rechtlichen Rahmens durch die europäische Datenstrategie.
    • Die Beseitigung der rechtlichen Unsicherheiten für die Nutzung anonymisierter Datensätze. Es müssen Wege gefunden werden, wie dies bspw. mit Hilfe von Zertifizierungen von Anonymisierungstools rechtssicher ausgestaltet werden kann.
    • Die Vereinfachung und Erleichterung von sich aus der DSGVO ergebenden Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU; z. B. durch die Möglichkeit, diese Pflichten in bestimmten Fällen durch Veröffentlichungen im Internet erfüllen zu können – das wäre ein deutlicher Beitrag zu einem Bürokratieabbau.
    • Den Verzicht auf ergänzende Pflichten zur DSGVO bei nationalen Regelungen.
  • Vereinfachungen für die Außenwirtschaft durch:
    • Die deutliche Beschleunigung der Entscheidung über Ausfuhr-genehmigungen, insbesondere für Dual-Use-Güter, um jegliche bürokratische Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bei internationalen Lieferungen zu vermeiden.
    • Das vollständige Ausschöpfen der Möglichkeiten der Digitalisierung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorlage, die Anerkennung sowie der Austausch von für die Warenabwicklung relevanten Dokumenten in elektronischer Form sollte bedingungslos gegeben sein. Die Zollämter sollten von der GZD angewiesen werden, z. B. elektronische Kopien von Statusnachweisen anzuerkennen, wenn die ausgestellten Originale nicht übermittelt werden können.
  • Entlastungen im Energierecht durch:
    • Das weitere Erlauben von Schutzmöglichkeiten bei der Abgrenzung von Drittstrommengen. Drittstrommengen, also Strom, der auf dem eigenen Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet wird, muss in vielen Fällen erfasst werden – ab 2021 durch geeichte Viertelstundenzähler an sämtlichen Übergabepunkten. Nur für den Fall, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, ist es erlaubt, die abgegebene Strommenge zu schätzen. Die derzeit noch geltenden erweiterten Schätzmöglichkeiten sollten daher auch in 2021 weiterhin möglich sein, um in der aktuellen Krise den Unternehmen den Einbau unzähliger teurer Zähler zu ersparen.
  • Verhältnismäßigen Umgang mit Infektionsschutzmaßnahmen durch:
    • Die Unterstützung von Unternehmen, so dass deren Marktchancen erhalten bleiben und die eigene Ertragslage verbessert wird. Deshalb muss alles dafür getan werden, unter Berücksichtigung der Corona-Risiken die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Unternehmen eigenständig Umsätze erwirtschaften können; das heißt Unternehmen eine Geschäftsgrundlage zu ermöglichen, mit der sich planen und wirtschaften lässt.
  • Passgenauigkeit von Wirtschaftshilfen schärfen durch:
    • Die Überprüfung, inwieweit mit den Corona-Wirtschaftshilfen tatsächlich bedürftige Branchen adressiert werden und ob diese ihren Zweck erfüllen. Sollten dabei – wie im Fall der Soloselbständigen – weitere dringende Bedarfe erkannt werden, müssen Bund und Länder hier nachsteuern. In der Phase der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Einschränkungen wurden durch den Bund und die Länder schnell, in großem Umfang und weitgehend unbürokratisch finanzielle Hilfen gewährt. Das war die richtige Reaktion des Staates, um einen Kollaps der Wirtschaft, den Verlust sehr vieler Arbeitsplätze und in der Folge eine Gefährdung des Sozialsystems zu verhindern. Die Kehrseite ist eine nicht immer treffende Passgenauigkeit der Hilfen; während manche Branchen sich als widerstandsfähiger als befürchtet zeigten, werden andere von dringend notwendigen Hilfsprogrammen nicht oder nicht hinreichend erfasst. Als Beispiel ist hier die große Gruppe der Soloselbständigen zu nennen.
  • Wasserstoffbasierte Zukunftstechnologien ideologiefrei fördern durch:
    • Die Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS), weil sie der Entwicklung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle unnötige Steine in den Weg legt. Statt die Nutzung von Technologien und Energiemengen politisch festzuschreiben, sollte die Klimaeffizienz, also die schnelle und effektive Senkung von CO2 unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, als maßgebliches Kriterium verfolgt werden. Wasserstoff bietet die Chance, die Energieversorgung unseres Landes wirtschaftlich, innovativ und klimaneutral zu gestalten. Jetzt werden im europäischen und globalen Umfeld strategische Weichen gestellt. Deutschland und die Länder müssen die Chancen von Wasserstoff schnell und energisch ergreifen und praktikable Konzepte für die Sicherstellung der Versorgung, der Verteilung und Logistik sowie die Rahmenbedingungen für Anwendungsbereiche umsetzen und definieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Verkehrssektor spielen, weil hier der größte Handlungsbedarf in Bezug auf CO2-Reduktion besteht und die Zyklen für Neubeschaffungen relativ kurz sind und den Wechsel auf wasserstoffbasierte Technologien begünstigen.

II. Bildung


Deutschlands Wohlstand ist untrennbar mit Bildung verbunden. Das Bildungsideal der Freien Demokraten geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Wir wollen, dass jeder Schulabgänger in Deutschland in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für sein Leben, für das Leben seiner Familie und für die Gesellschaft zu übernehmen. Bildung soll insbesondere junge Menschen darauf vorbereiten, mit erworbenen Fähigkeiten unter Anwendung von erlernten Fähigkeiten auf neue persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen reagieren- und selbstbestimmt Lösungen entwickeln zu können.

Wir müssen feststellen, dass das Schulsystem und die Bildungspolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielfach mangelhaft auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert hat. Wir schaffen es nur noch unzureichend, das Bildungspotenzial der Bürgerinnen und Bürger zu heben, wodurch die Innovationskraft, der Fortschritt und der Wohlstand unseres Landes gefährdet sind. Wir wollen die individuellen Potenziale aller jungen Menschen entfalten, fördern und unterstützen. Wir wollen, dass jeder Mensch in unserem Land die Chance auf bestmögliche Bildung erhält.

Hierfür wollen wir Deutschland entfesseln, Bildungshürden abbauen und die Bildungsnation neu aufbauen:

  • Sprache als Schlüsselkompetenz fördern:

    Sprache ist der Schlüssel zu Chancen, Teilhabe und Bildung. Es braucht eine zielgerichtete, alltagsintegrierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Hierfür muss der Personalschlüssel in den Einrichtungen bundesweit verbessert werden. Frühzeitige Sprachstandserhebungen, spätestens aber 1,5 Jahren vor der Einschulung, sind für eine zielgerichtete Förderung der Sprachentwicklung sicherzustellen. Unser Anspruch ist es, dass jedes Kind mit einem ausreichenden Wortschatz eingeschult wird, um dem Schulunterricht vom ersten Tag an folgen zu können. Wir wollen, dass am Ende der Grundschule jedes Kind in Deutschland lesen, schreiben und rechnen kann. Eine stärkere Konzentration auf diese Kernkompetenzen, wie es beispielsweise NRW vormacht, halten wir für dringend geboten.

  • Bildungsbremsen abbauen:

    Keinem Kind dürfen aufgrund der sozialen Herkunft Nachteile für seine Chancen auf einen Bildungserfolg entstehen. Mit dem Aufbau von Familienzentren wollen wir allen frühe Hilfen anbieten und jede Familie für Bildung sensibilisieren. Wir wollen, dass künftig kein Kind mehr hungrig im Unterricht sitzen muss und jedes Kind an Schultagen mindestens eine gesunde Mahlzeit erhält.

    Ein Bildungs- und Teilhabepaket muss auskömmlich finanziert sein, um den Kindern und Jugendlichen tatsächliche Teilhabe an schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Wir wollen das Thema Lernmittelfreiheit unter dem Aspekt einer modernen, digitalen Bildungslandschaft neu definieren.

  • Schulen individuell stärken:

    Mit dem bundesweiten Ausbau von multiprofessionellen Teams wollen wir alle Schülerinnen und Schüler unterstützen, auch bei Problemen im schulischen oder häuslichen Umfeld dem Unterricht voll und ganz folgen zu können. Wir wollen ihnen in der Schule Lernorte zur Verfügung stellen, an denen sie konzentriert lernen können. Den Schulen in sozial herausfordernden Lagen wollen wir durch einen erhöhten Personaleinsatz ermöglichen, ihre Schülerinnen und Schüler gezielter fördern zu können. Um für gerechtere Bildungschancen zu sorgen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Schuljahr 2020 einen schulscharfen Sozialindex eingeführt, der den exakten Unterstützungsbedarf jeder Schule anzeigt und nach dem künftig Ressourcen zugewiesen werden sollen. Diesen schulscharfen Sozialindex fordern wir für die gesamte Bundesrepublik.

  • Bildungs- und Betreuungsgarantie – deutschlandweit für alle Kinder und Eltern:

    Das Recht auf Bildung muss mit einer staatlichen Verpflichtung zur Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen einhergehen. Jeder einzelne Tag, an dem Kinder frühkindliche und schulische Bildung genießen, vermehrt ihre Zukunftschancen. Gerade in Pandemiezeiten zeigt sich: Eine bundesweite Bildungs- und Betreuungsgarantie ist ein notwendiges Element für die dauerhafte Sicherung bester Bildungschancen. „Frühkindliche Bildung“ ist die Grundlage für Bildungserfolge entlang der gesamten Bildungskette, hierzu bedarf es bundesweiter zwischen Bund, Ländern und Kommunen definierter Qualitätsstandards.

  • Digitalisierung für bessere Bildung nutzen:

    Wenn wir unsere Kinder für die Welt von morgen fit machen wollen, gelingt das nur mit Schulen, die mindestens schon im Heute angekommen sind. Die Schulschließungen und das Distanz-Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie haben aufgezeigt, welchen Nachholbedarf Deutschlands Schulen im Bereich der Digitalisierung haben; und es hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler davon profitieren können, individuell mit Hilfe digitaler Medien zu lernen. Dafür muss die technische Ausstattung vorhanden sein, das Umfeld stimmen und Lehrkräfte individuelle Rückmeldungen geben können. Wir wollen, dass jeder Schülerin und jedem Schüler in Deutschland bei Bedarf ein digitales Endgerät für das Lernen zur Verfügung steht. Wir wollen, dass kurzfristig Lerninhalte zentral, qualitativ hochwertig und digital aufbereitet allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Für den Unterricht selbst bleibt die Lehrkraft vor Ort verantwortlich; sie kann aber auf diese zentrale Aufbereitung der Inhalte ebenso zurückgreifen wie die Schülerinnen und Schüler zum individuellen Lernen. Die Bildungspläne müssen an die Anforderungen des digitalen Unterrichts und Lernens angepasst werden. Die bisherigen Erfahrungen des digitalen Unterrichts und Lernens haben die fundamentale Funktion bestätigt, die der Lehrkraft im Lernprozess zukommt. Es bedarf deshalb zusätzlicher Anstrengungen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten.

  • Schulen für digitalen Unterricht ausstatten:

    Wir brauchen einen Digitalpakt 2.0, denn für die digitale Zukunft von Schule braucht es eine Professionalisierung der IT-Administratorentätigkeiten an den Schulen. Neben den technischen Anforderungen gilt es aber auch einen pädagogischen Blick auf die Digitalisierung von Schule und Unterricht zu haben. Darum ist es notwendig, die Ausbildung der zukünftigen IT-Fachkräfte für Schulen auch auf dieses Umfeld abzustimmen. Neben der IT-Administratorentätigkeit, inklusive der Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte, übernehmen sogenannte Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen auch die Rolle des Coaches für die Lehrkräfte in Bezug auf Integration von digitalen Medien in den Unterricht. Dafür sind Kenntnisse der curricularen Bestimmungen genauso relevant wie die lerntheoretischen Entwicklungen. Digitalpädagoginnen und Digitalpädagogen sollen in die Lage versetzt werden, den Lehrkräften Angebote zur Unterrichtsgestaltung zu machen und so im multiprofessionellen Team Unterrichtseinheiten zu entwickeln.

  • Vielfalt und Wahlfreiheit sichern:

    Damit jede Schülerin und jeder Schüler bestmöglich gefördert werden kann, bedarf es eines breit angelegten Bildungsangebots mit ausreichend Wahlmöglichkeiten. Wir Freie Demokraten treten deshalb für ein vielfältiges und ausdifferenziertes Bildungswesen aus Schulen unterschiedlicher Schularten, staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, offenen und gebundenen Ganztagsschulen ein. Bei Förderprogrammen des Bundes im Bildungsbereich muss sichergestellt sein, dass die unterschiedlichen Angebotsformen in fairer und gleichberechtigter Weise von den Zuschüssen profitieren.

  • MINT-Offensive für Zukunftsstrategien:

    Deutschland gilt nicht nur als das Land der „Dichter und Denker“, sondern ist auch das Land der Mathematik und Naturwissenschaft. Seit Jahrzehnten gelingt es uns aber nicht mehr, junge Menschen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Wir wollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen die Kinder spielerisch an diesen Teil der Welt heranführen. Nur wer die Welt versteht, kann sie besser machen. Wir wollen die zahlreichen regionalen MINT-Strategien zu einer bundesweiten MINT-Offensive bündeln. Im Bereich der weiterführenden Schulen lernen die Schülerinnen und Schüler oftmals noch mit derselben Schulausstattung wie ihre Eltern. Auch hier wollen wir die Schulen in die Zukunft bringen und die Ausstattung der Schulen im MINT-Bereich bundesweit verbessern.

  • Berufliche Bildung stärken:

    Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die theoretische Innovationen in hochwertige praktische Anwendungen, neue Produkte und Dienstleistungen übersetzen. Um sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt zu stellen, braucht das System der beruflichen Bildung ein Update. Eine Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die besten Ideen zur Zukunft der beruflichen Bildung mit hochrangigen Auszeichnungen und mehrjährigen Zuschüssen fördern. Ein Zentrum für digitale Berufsbildung soll Berufsschulen und ausbildende Betriebe in der Konzeption und Umsetzung digitaler Ausbildungsangebote unterstützen. Ausbildungsberufe sollen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Berufsschulen wollen wir um kreative MakerSpaces und FabLabs erweitern. Die Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern soll mit Blick auf digitale Technologien und Arbeitsweisen gefördert werden.

  • Lebenslanges Lernen für ein selbstbestimmtes Leben:

    Lebenslanges Lernen ist Ausdruck des liberalen Selbstverständnisses mündiger Bürgerinnen und Bürger. Dabei werden den Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Lebensumständen Bildungsangebote unterbreitet, um selbstbestimmt und chancengerecht am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können, aber auch um Aufstiegschancen zu bekommen.  Wir Freie Demokraten bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung, Verbesserung und Finanzierung der bundesweiten Angebote des Lebenslangen Lernens anhand der tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten digitaler Transformationsprozesse, um Menschen mit Brüchen oder Unterbrechungen der individuellen Bildungskette nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen abzuhängen. Dies schließt Angebote der Bildungsinklusion und der Alphabetisierung ein.

III. Finanzen


Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert – dafür spricht allein die bloße Anzahl an Steuern, die wir haben: 40. Die Senkung von Steuern setzt gleichwohl eine strenge haushalterische Disziplin und das Bedenken sozialer Komponenten voraus.

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz schlägt folgende Maßnahmen zur Entfesselung des Steuerrechts vor:

  • Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags:

    Die Kosten für den Aufbau Ost sind bewältigt und der Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck erfüllt. Deswegen ist eine Abschaffung überfällig – und zwar vollständig und für alle.

  • Abschaffung der Gewerbesteuer:

    Die Gewerbesteuer ist für Unternehmen nicht nur finanziell, sondern besonders auch bürokratisch sehr belastend. Außerdem brauchen unsere Kommunen verlässliche, stabile Einnahmen. Das trifft auf die sehr konjunkturanfällige Gewerbesteuer nicht zu. Die Gewerbesteuer sollte deswegen abgeschafft und durch eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und einem Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer ersetzt werden. Solange diese Änderung nicht vorgenommen wird, sollte zwischenzeitlich der Freibetrag bei der Gewerbesteuer angepasst werden, der seit 2002 unverändert bei 24.500 Euro liegt.

  • Abschaffung von Bagatellsteuern:

    Haben Sie schon mal etwas von der Schaumweinsteuer gehört? Oder von der Feuerschutzsteuer? Der Pferdesteuer? Diese und noch mehr Bagatellsteuern verkomplizieren unser Steuersystem massiv, führen zu hohem bürokratischen Aufwand, bringen auf der anderen Seite aber nur wenig Einnahmen ein. Deswegen sollten sie abgeschafft werden. Hierzu zählen beispielsweise folgende Steuern: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Alkopop-Steuer, Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Bettensteuer, Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer.

  • Einführung eines Grunderwerbsteuer-Freibetrags:

    Die Grunderwerbsteuer belastet insbesondere junge Familien und Menschen, die nach einem Eigenheim streben. Deswegen wollen wir einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen einführen. Auf diesem Wege wollen wir sowohl die Eigentumsbildung als auch die private Altersvorsorge fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das bundesweite Aufkommen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht hat, ist eine Anpassung dringend erforderlich.

  • Vereinfachung der Einkommensteuer:

    Die Einkommensteuer ist wohl die komplizierteste Steuer von allen. Hier geht es insbesondere um die Anpassung der Pauschbeträge, die sich zum Teil seit über 30 Jahren nicht verändert haben. Eine Nichtanpassung führt dazu, dass der Verarbeitungsaufwand sowohl bei Bürgern als auch bei der Steuerverwaltung immens steigt: Dadurch, dass – wie beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag – zum Teil mehr als die Hälfte der Steuerzahler höhere Ausgaben nachweisen können, entsteht sowohl im privaten wie auch im Verwaltungshandeln ein hoher Aufwand an Dokumentations- und Nachweispflichten, die eine Anpassung erübrigen würde. Insbesondere bei folgenden Pauschbeträgen ist eine Anpassung erforderlich: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale.

  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mobile-Office:

    Digitalisierung und Mobilität führen zu einer Flexibilisierung der Arbeit und verändern Arbeitsbedingungen, Herausforderungen und Anforderungen. Mobiles Arbeiten bietet sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nennenswerte Vorteile. Eine schnelle und effiziente Verbesserung kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes erreicht werden. Die Definition eines separaten, häuslichen Arbeitszimmers ist nicht mehr zeitgemäß und die Voraussetzungen entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen. Auch sollte nicht das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsplatzes von Belang sein, sondern die Frage, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz genutzt wird. Es wäre daher folgerichtig eine steuerliche Geltendmachung stattdessen an die tatsächliche Inanspruchnahme von Home- oder Mobile-Office zu knüpfen. Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Definition von einem häuslichen Arbeitsplatz hin zu einer mobilen Tätigkeit notwendig.

  • Vereinheitlichung der Altersgrenzen für Kinderbetreuung:

    Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung ist bislang nur für Kindergartenkinder gültig. Der Sonderausgabenabzug für die Kinderbetreuung wiederum wird bis zu einem Kindesalter von 14 Jahren gewährt. Hier sollte sowohl im Sinnzusammenhang als auch zur erleichterten Rechtsanwendung mit einer einheitlichen Altersgrenze von 14 Jahren verfahren werden.

  • Verhinderung von Steuerkumulation bei der Umsatzsteuer:

    Die Umsatzsteuer wird in vielen Fällen auf vorherige Steuerzahlungen aufgerechnet. So entsteht eine Steuerkumulation, die überflüssig ist. Die „Steuer auf die Steuer“ summiert sich auf insgesamt 14 Mrd. Euro.

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen:

    Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmens-dokumente beläuft sich derzeit auf zehn Jahre. Würde man diese Zeit verkürzen, könnte sowohl der Aufbewahrungs- als auch der Speicheraufwand verringert werden.

  • Keine Einführung weiterer Steuern:

    Wir erteilen darüber hinaus eine klare Absage an neue Steuern – egal, ob Fleisch-, Plastik- oder Wettbürosteuer.

IV. Verkehr und Planungsrecht


Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikkette und ebenso Grundlage zur Erfüllung individueller Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Um den Bedürfnissen der Menschen in der Zukunft gerecht zu werden und die Infrastruktur verkehrsübergreifend gleichermaßen voranzubringen, müssen folgende Maßnahmen zur Verringerung der Bürokratiebelastung ergriffen werden:

  • Dazu müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken:

    • Bürgerinnen und Bürger sollen durch eine frühzeitige und transparente Beteiligung am Anfang des Planungsprozesses einbezogen werden. So wird eine erhöhte Rechtssicherheit im Planungsverfahren gewährleistet.
    • Das Baurecht soll per Gesetz geschaffen werden können, wenn klare Kriterien vorliegen. Hierzu zählen z. B.
      • vordringliche Projekte des Bundesverkehrswegeplans, für die seit einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist,
      • transeuropäische Verkehrsnetze zur Erleichterung des Güter- und Personenverkehrs und nicht abschließend geplante Maßnahmen aus dem Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.
    • Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz sind zu nutzen, um die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen.
    • Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, soll u.a. die Bündelung der Zuständigkeit in Genehmigungsbehörden geprüft werden.
    • Ziel sollte auch die Optimierung des zeitraubenden Zusammenwirkens mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen sein.
    • Die Gültigkeit von Umweltgutachten soll für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gegeben sein; sie dienen so der Verfahrensbeschleunigung.
    • Das Instrument der Plangenehmigung soll stärker genutzt werden, insbesondere bei Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Brückenbauwerken.
    • Um gesperrte oder abgelastete Brücken in Deutschland schneller zu sanieren bzw. neu zu errichten, soll auf Standardisierungen wie bei den Legobrücken und die Zusammenfassung mehrerer Brückenprojekte zu Losen gesetzt werden.
    • Die materielle Präklusion soll wieder ermöglicht werden. Seit der Abschaffung der materiellen Präklusionsregelung im Jahr 2015 aufgrund eines Urteils des EuGH können Bedenken im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im gerichtlichen Verfahren auch dann noch vorgebracht werden, wenn sie im behördlichen Verfahren nicht vorgebracht worden sind. Bis heute führt dies zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von Gerichtsverfahren und zur Belastung der Institutionen. Die Präklusion stellt sicher, dass alle vorhandenen Bedenken sorgfältig und frühzeitig ins Verfahren eingebracht werden und dann auch, ohne zu Verzögerungen zu führen, von den Vorhabenträger beachtet werden können.
  • Effektives Baustellenmanagement:

    Die staubedingten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Deutschland können auch durch eine Optimierung des Baustellenmanagements reduziert werden. Um die Bauzeiten auf Autobahnen zu verkürzen, müssen die Ausnutzung der Tageshelligkeit und der 6-Tage-Woche zur Regel und der Dreischichtbetrieb weiter ausgebaut werden. Mit einem Bonussystem werden die Stillstandzeiten auf Baustellen hochbelasteter Strecken verringert und die Fertigstellung beschleunigt. Um die einzelnen Baumaßnahmen verkehrsträgerübergreifend zwischen Bund, Land und Kommunen abzustimmen, befürworten wir Stabsstellen für die Verkehrs- und Baustellenkoordination.

  • Innovative Antriebssysteme:

    Um technischen Fortschritt zu befördern, Ressourcen zu schonen und die Lärm- und Emissionsbelastung zu senken, sollen Rahmenbedingungen zur Entwicklung innovativer Antriebssysteme weiter verbessert werden. Ein technologieoffener Ansatz ist zu verfolgen und es ist darauf zu vertrauen, dass Wissenschaft und Forschung, Institute und Hersteller auch in Zukunft erhebliche technische Fortschritte erzielen werden. Es ist darauf zu achten, dass Entwicklung von Innovationen nicht durch Bürokratie behindert wird.

V. Digitalisierung


Die Digitalisierung bietet zahllose Chancen für wirtschaftliches Wachstum und zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Deutschland muss diese Chancen nur nutzen und die richtigen Voraussetzungen hierzu schaffen.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher:

  • Eine moderne digitale Infrastruktur:

    Die Umsetzung innovativer Ideen in Deutschland erfordert eine moderne digitale Infrastruktur sowohl in den Städten als auch auf dem Land. Der flächendeckende Ausbau des Glasfaser- sowie des Mobilfunknetzes müssen daher beschleunigt werden. Der privatwirtschaftliche Ausbau kann etwa durch schnellere kommunale Bauantragsverfahren sowie durch die verstärkte Nutzung von öffentlichen Gebäuden als Mobilfunkmasten vorangetrieben werden. In Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, muss ein Ausbau durch staatliche Förderungen gewährleistet werden.

  • Eine digitale Verwaltung:

    Die öffentliche Verwaltung im Bund, in den Ländern und in den Kommunen braucht einen Digitalisierungsschub. Um die Ziele des OZG schneller zu erreichen, sind sowohl zusätzliche Investitionen als auch der politische Wille zur Beschleunigung erforderlich. Vorschriften zur persönlichen Vorsprache im Amt sowie zur Antragsstellung in Papierform kosten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Zeit und Geld und sind nicht mehr zeitgemäß. Damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückfällt, muss es bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung endlich schneller vorangehen.

  • Eine europäische Datenstrategie:

    Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten für die unternehmerische Wertschöpfung ist die Dominanz der US-Internetunternehmen in zunehmendem Maße eine Gefahr für europäische Unternehmen. Projekte wie die Cloud-Infrastruktur-Initiative Gaia-X sind daher ein positiver Impuls, um eine Netzinfrastruktur und Standards mit europäischem Charakter als Grundlage für starke europäische Firmen zu schaffen. Durch eine europäische Datenstrategie sowie verstärkte Investitionen in Zukunftsprojekte sollten hier weitere Impulse gesetzt werden.

  • Eine bessere Finanzierung – mehr Geld für Digitales:

    Eine Digitalisierungsoffensive in den zuvor genannten Bereichen erfordert mehr finanzielle Ressourcen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält zwar einige sinnvolle Ankündigungen, allerdings sind die darin vorgesehenen Investitionen in die Digitalisierung nicht ausreichend. Weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes sind erforderlich und sie sind zudem gut investiertes Geld, da sie die Voraussetzungen für die Umsetzung innovativer Ideen in Startups und etablierten Unternehmen in Deutschland schaffen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten und gesteigert werden.

VI. Wissenschaft und Forschung


Der Wohlstand Deutschlands als Wissens- und Industriegesellschaft hängt entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, in Wissenschaft und Forschung eine Spitzenstellung einzunehmen. Nur eine freie und eigenverantwortliche Forschung mit ausreichend Luft zum Atmen wird exzellente Forschungsergebnisse liefern und damit der Gesellschaft dienen können. Über die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmt die Gesellschaft mit. Bei der vorangehenden Forschung und der Lehre setzt sich die Wissenschaft hingegen ihre Grenzen selbst im gemeinsamen wissenschaftlichen Diskurs und in Eigenverantwortung. Denn nur ohne Denkverbote erreichen wir optimale Rahmenbedingungen, sowohl für Studium und Lehre, als auch für Spitzenforschung.

Für einen Aufbruch in Wissenschaft und Forschung wird jedes Talent gebraucht. Deutschland kann es sich nicht leisten, dass die Bildungschancen von Menschen vom Elternhaus oder der finanziellen Situation abhängen. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP-Fraktionsvorsitzenden-konferenz:

  • Die Förderung von Bildungsmobilität und den Austausch in Wissenschaft und Forschung durch:

    • Ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG für alle. So wird eigene Leistung sowie Qualifikation entscheidend für die Aufstiegschancen.
    • Ein Freiraumkonto für Weiterbildung, ergänzt durch ein bedarfsgerechtes „Midlife-Bafög“ zur Förderung lebenslangen Lernens im Berufsleben.
    • Die Erleichterung des Zugangs ausländischer Studierender, Lehrender und Forschender aus Drittstaaten in das deutsche Hochschulsystem durch vereinfachte Visavergabe an deutschen Botschaften, eine realistische Bleibeperspektive für erfolgreiche Absolventen und ein modernes Zuwanderungsrecht.
    • Die Gewinnung von Fachkräften an Universitäten und Forschungseinrichtungen insbesondere in den Führungsebenen durch konsequente Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
    • Den Ausbau des Erasmus-Programms zur Stärkung europäischer Bildungsmobilität.
    • Die Zugänglichkeit der Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung (Open Access).
  • Die Förderung von Forschung und Innovation durch:

    • Die Förderung einer Gründerkultur an Hochschulen B. auch durch die Möglichkeit eines Urlaubssemesters für Gründerinnen und Gründer, die Anrechenbarkeit studentischer Gründungsprojekte über ECTS-Punkte und die Einrichtung von Lehrstühlen für Entrepreneurship.
    • Die Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie des Bundes im Rahmen einer neuen Linie, die jährlich mit zusätzlich 1 Mrd. Euro ausgestattet wird. Dabei werden Mittel nicht auf Antrag, sondern auf Basis erzielter Leistungen nach verbindlichen Kriterien erteilt und nicht an die gesamte Hochschule, sondern die jeweilige Forschergruppe an einer Hochschule vergeben.
    • Die Verbesserung des Zugangs zu forschungsrelevanten Datenbeständen, insbesondere auch für die datenbasierte Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes.
    • Die gezielte Förderung von Zukunftstechnologien und -feldern, insbesondere aus dem MINT-Bereich, wie z. B. Raumfahrt, Wasserstofftechnologie, BioTech, CleanTech, KI/Internet of Things.
    • Innovationsmanager für jede Hochschule. Diese sollen in verschiedenen Bereichen Technologiewettbewerbe starten, neue Trends identifizieren, mögliche Patente erkennen und anmelden und dann auch Innovationen gezielt mit einer Forschungs- und Verwertungsförderung unterstützend zur Seite stehen.
  • Eine Qualitätsoffensive für Studium und Lehre durch:

    • Einen besseren Rechtsrahmen, insbesondere über eine Reform des Kapazitätsrechts und Hochschulzulassungsrechts sowie die regelmäßige Evaluation und konsequente Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
    • Die Verstetigung der Mittelzuweisung durch den Bund. Die Zuweisung soll sich dabei nicht allein daran orientieren, wie viele ein Studium beginnen oder erfolgreich beenden, sondern auch an das Erreichen länderspezifischer und messbarer Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Die Qualitätsziele vereinbart der Bund individuell mit dem jeweiligen Land, z. B. hinsichtlich der Betreuungsrelation, innovativer digitaler Lehrkonzepte, internationaler Angebote, wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens, Verringerung des Anteils von Studienabbrüchen oder der Ausstattung der Lehr- und Lernumgebung. Eine Unterstützung durch den Bund für Innovationen und zur Sicherung der Exzellenz setzt dabei die Sicherstellung einer hinreichenden Grundfinanzierung durch die Länder voraus.
  • Die Beschleunigung der Digitalisierung der Lehre durch:

    • Die Unterstützung der Bundesebene beim kurzfristigen Ausbau der digitalen Lehre.
    • Investitionen nicht nur in Infrastruktur, Hard- und Software, sondern auch in die Fortbildung des Personals, ausreichende Personalstellen für technische und didaktische Unterstützung sowie entsprechende Begleitforschung zur Digitalisierung der Lehre.
    • Die Etablierung eines digitalen Netzwerks zwischen den europäischen Hochschulen, das europaweit eine digitale Teilnahme an exzellenten akademischen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht – unabhängig vom Standort der Studierenden.
  • Mehr Freiheit für Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durch:

    • Hochschulfreiheitsgesetze für die Länder, welche die Eigenverantwortlichkeit für Hochschulen sicherstellen und die bestehende Hochschulgesetzgebung z. B. im Bereich der Lehrdeputatsverordnung reformiert.
    • Eine stärkere Orientierung der Mittelvergabe an Ergebnissen und weniger am Typ oder an der Trägerschaft der Hochschule.
    • Die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre vor Vereinnahmungs-versuchen, sei es über Zivilklauseln, über die Blockade von Veranstaltungen oder über Einflussnahme auf Lehrinhalte durch ausländische Akteure.

VII. Familie und Gleichstellung


Die Menschen aller Geschlechter in Deutschland haben viele Talente und sind voller Tatendrang. Bürokratische Regelungen und ein komplizierter Staat erschweren aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sind eine unnötige Beschränkung bei der Verwirklichung der eigenen Freiheit.

Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert daher folgende Maßnahmen um Familien das Leben leichter und jedem ein selbstbestimmtes, freies Leben möglich zu machen:

  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes:

    Wir wollen das Arbeitszeitgesetz entrümpeln und modernisieren, um zeitlich und örtlich flexiblere Arbeitsmodelle und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu ermöglichen.

  • One-Stop-Shops:

    Wir wollen One-Stop-Shops in der öffentlichen Verwaltung schaffen, damit alle notwendigen bürokratischen Schritte für ein unkompliziertes Familienleben an einer einzigen Stelle durchgeführt werden können. Hierdurch werden Familien, insbesondere Alleinerziehende entlastet, so dass mehr Freiräume zur Verfügung stehen.

  • Ein digitales Elterngeld:

    Wir wollen die Beantragung des Elterngeldes schnell und umfassend digitalisieren, um Eltern und insbesondere Alleinerziehenden nach der Geburt ihres Kindes unnötige Behördengänge zu ersparen und ihnen möglichst viel Zeit mit der Familie zu schenken.

  • Eine digitale Kita-Plattform:

    Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Suche nach einem Kita-Platz, insbesondere in Ballungsräumen, durch digitale Plattformen/Online-Portale erleichtern und effizienter gestalten.

  • Eine unbürokratische Selbstbestimmung über das Geschlecht:

    Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Trotzdem verlangt der deutsche Staat nach dem Transsexuellengesetz die Vorlage zweier Gutachten von Sachverständigen und ein gerichtliches Verfahren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Vornamen und ihren Personenstand anpassen wollen. Das Verfahren ist langwierig, bürokratisch, teuer und demütigend für die Betroffenen. Der unnötigen Schikane wollen wir Freie Demokraten ein Ende setzen. Eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt soll für den Geschlechtseintrag ausreichen. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht durch Bürokratie gängeln, sondern Freiheitsrechte stärken.

  • Die Stärkung von Regenbogenfamilien durch ein modernes Familienrecht:

    Regenbogenfamilien sind ein wunderbarer Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Im Abstammungsrecht werden sie aber immer noch diskriminiert. Bei der Geburt eines Kindes muss die Ehefrau der leiblichen Mutter in Deutschland weiterhin das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Es belastet die Familien und schafft Rechtsunsicherheit für das Kind, sofern der leibliche Vater keine Verantwortung für das Kind übernehmen will. Mit einem modernen Familienrecht wollen wir Freie Demokraten Regenbogenfamilien stärken, Prozesse vereinfachen und mehr Selbstbestimmung geben. Wenn der leibliche Vater zum Beispiel über eine anonyme Samenspende sein Einverständnis erklärt hat, soll die Co-Mutter automatisch als rechtliche Mutter anerkannt werden. Weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien wollen wir gleichzeitig stärken, indem Mehrelternfamilien und Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung rechtlich anerkannt werden. Das Familienrecht muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt.

VIII. Bauen und Wohnen


Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf das Bau- und Wohnungswesen. Die gesamte Branche liegt wie unter einem Brennglas der gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Daneben kämpft der Bau- und Wohnungssektor weiterhin mit „alten“ Problemen wie dem Wohnraummangel in Ballungszentren. Regulatorische Eingriffe, wie der Mietendeckel und die Mietpreisbremse, bieten keine Lösungen und die erhoffte Bautätigkeit bleibt aufgrund bürokratischer Hürden weiter aus.

Wir wollen diese Blockaden in der Bau- und Wohnungspolitik endlich lösen, mit dem Ziel Deutschland zu entfesseln! Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert deshalb:

  • Das Heranführen der Landesbauordnungen an Musterbauordnungen:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass bundesweit die jeweilige Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung herangeführt wird. So entsteht eine harmonisierte Bauordnung und es werden gleiche Voraussetzung und insbesondere klare Regeln für die Typengenehmigung und den seriellen Wohnungsbau geschaffen. Das erleichtert die Arbeit aller Akteure am Bau wesentlich und eröffnet Chancen für schnellen Wohnungsbau.

  • Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch konsequente Einführung digitalisierter Prozesse:

    Die Digitalisierung erlaubt eine ganzheitliche Realisierung wie effiziente Betreuung von Bauprojekten bereits vor dem ersten Spatenstich. Jedoch ist der Stand der Digitalisierung in jedem Bundesland unterschiedlich. Digitale Prozesse schaffen aber personelle Entlastungen und setzen dadurch zugleich neue Kapazitäten auf allen Ebenen frei. Alle Bundesländer sind angehalten, zu einer größeren Verbreitung des Building Information Modeling eine übergreifende Plattform auf Open-Data-Basis zu ermöglichen. Dadurch sind alle aktuellen und relevanten Daten für alle Beteiligten unmittelbar und kontinuierlich verfügbar. Das schafft eine zielführende Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bauherrn und verbessert den Informationsaustausch zwischen den Planungsbeteiligten. Zudem kann dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bauanträge digital eingereicht und erteilt werden können.

  • Das Starten einer Anwerbeoffensive in den Bundesländern:

    Es gilt, den Moment zu nutzen und zügig engagierte und qualifizierte Fachkräfte an die Verwaltungen zu binden, die infolge der Corona-Krise zu einer beruflichen Neuorientierung gezwungen sind. Zur Überwindung von entstandenen Engpässen in Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren könnten gemeinsame Taskforce-Gruppen aus Planungsbüros und Verwaltung vorübergehend eingesetzt werden.

  • Die Entwicklung von Umnutzungsstrategien für leerstehende Gewerbeimmobilien:

    Es gilt den Wert von Innenstädten auch nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Hier bedarf es mehr Flexibilität in den behördlichen Regelungen und mehr Freiraum für schlüssige Konzepte, um Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umzuwandeln oder um Flächen für Lagerkapazitäten zu erhöhen. Insbesondere die brachfallenden Erdgeschosse, die in der Regel zum Wohnen wenig geeignet sind, müssen auch in Zukunft eine wichtige Rolle für die Lebendigkeit des Straßenraums übernehmen, sie bedürfen eines öffentlich unterstützten Transformationsprozesses; Ansätze könnten in Co-Working-Places, Treff- und Betreuungsangeboten, urbanen Produktionen, Ateliers, Cafés und Gemeinschaftsküchen liegen. Ziel muss eine flexible und nutzungsoffene Gewerbearchitektur sein, die flächensparend ist und attraktive Grün- und Freiflächen bereitstellt.

  • Die Aktivierung von Bauland:

    Die Bodenfrage bekommt eine zunehmende politische Relevanz. Um Bauland schneller auszuweisen setzen wir auf die Beschleunigung und die Digitalisierung von Verfahren und die bessere Anbindung von Land und Großstädten. Neben einer Ausweitung des Baulands durch z. B. eine stärkere Zusammenarbeit der Länder mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll auch das Erbbaurecht stärker genutzt werden. Wenn der Boden nicht gekauft werden muss, sondern nur das Gebäude, verringert sich der Kaufpreis analog. In Dänemark und den Niederlanden konnte so die Nachfrage nach Wohnungen schnell gedeckt werden.

  • Die Erhöhung des Klima- und Umweltschutzes durch die Nutzung regionaler Baustoffe und die individuelle Förderung für Pilotprojekte zur energetischen Sanierung:

    Immobilien sind einer der größten Verbraucher von Energie in Deutschland. Die bisherigen Anstrengungen waren immer auf die Erhöhung der Energieeffizienz ausgerichtet. Der Hauptgrund für die langsame Sanierung im Bestand ist die bestehende Diskussion zwischen Mietern, Eigentümern und dem Staat über die Verteilung der Lasten. Wir Freie Demokraten wollen mit dem Emissionshandel als zentrales Steuerungsinstrument im Klimaschutz die Innovationskraft der Märkte nutzen. Da der Bausektor einen wesentlichen Anteil am Rohstoffverbrauch hat, rückt die Ressourceneffizienz immer stärker in den Fokus. Durch ein hochwertiges Recycling im Baubereich können sogenannte Rezyklate wiederverwendet werden. So kann die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zusätzlich gesteigert werden.

IX. Landwirtschaft


Die deutsche Landwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, die durch die Corona-Krise oft verschärft wurden.

Damit die Landwirte in Zukunft konkurrenzfähig bleiben und um einen effektiven Tier- und Umweltschutz zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz:

  • Ein Konzept zu entwickeln, das gemeinsam mit den anderen EU-Partnern langfristig einheitliche und verlässliche Standards Mit dieser Gesamtstrategie sollen bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden und einheitliche Produktionsstandards in der gesamten Agrarwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen eingeführt werden.

  • Auf EU-Ebene einheitliche Tierhaltungsstandards Dazu muss auch ein EU-weites, bindendes Tierwohl- und Herkunftskennzeichen eingerichtet werden.

  • Die Nitratmessstellennetze und die Erhebungsmethoden der EU-Staaten zu analysieren und zu vergleichen. Damit verbunden ist das Ziel, ein europaweit vergleichbares Messstellennetz mit einheitlichen Analysemethoden und Messtiefen zu schaffen, das auch außerlandwirtschaftliche Eintragspfade für Nitrat berücksichtigt.

  • In der EU-Nitratrichtlinie (1991) neben Landwirtschaft auch alle weiteren Verursacher für Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser zu berücksichtigen und die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten.

  • Auf EU-Ebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für den Bau von Güllelagerungen und Flüssigmist zu schaffen.

  • Auf EU-Ebene für eine konsequent einheitliche Methodik bei der Datenerfassung auch anderer Umweltdaten einzutreten.

  • Das europäische Gentechnikrecht vollständig neu zu ordnen, so dass das Produkt und nicht die Methode der Erzeugung bewertet wird. Eine verantwortungsvolle Erforschung und Nutzung von Techniken auf dem Gebiet des Genome-Editing-Verfahrens wie die Gen-Schere CRISPR/Cas9 sollen für eine zukunftsfähigere Landwirtschaft nicht behindert, sondern gefördert werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern intensiv darauf hinzuwirken, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel weiter harmonisiert wird. Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung von Wirkstoffen müssen abgeschafft werden und sind unnötig, wenn Zulassungen strikt nach wissenschaftlichen Kriterien erteilt werden.

  • In Zusammenarbeit mit den EU-Partnern eine solide Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln nur gemeinsam mit Akteuren der Landwirtschaft zu entwickeln, die das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balanciert, dass sie realistisch ist und den landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung ermöglicht.

  • Dass Bund und Länder konkrete Vorschläge zur Erleichterung der Kontrolle der EU-Agrarförderung vorlegen und umsetzen. Die Dokumentation der Anbauflächen im GAP-Antrag bis auf den letzten Quadratmeter ist dabei durch ein anwenderfreundliches Verfahren zu ersetzen, etwa die Verwendung der vorliegenden Katasterdaten bezüglich der Flächengrößen.

  • Die Anzeigepflicht bei Grünlandumbruch abzuschaffen und den Umbruch von Dauergrünland zum Zwecke der Neuansaat/Aufwertung des Grünlandes grundsätzlich zu ermöglichen.

  • Intervalle, Abläufe und Ergebnisse wiederkehrender Überprüfungen freiwilliger Programme wie z. B. QS und der Initiative Tierwohl (ITW) verpflichtend mit den gesetzlichen Kontrollen zu verzahnen. Auf den Betrieben ohne Beanstandungen können so weniger Kontrollen stattfinden, die stattdessen auf die Problembetriebe fokussiert werden.

X. Kultur


Die Kulturschaffenden in Deutschland beweisen jeden Tag Kreativität und Innovationsstärke. Bürokratische Hemmnisse machen es ihnen aber oft schwer, ihr ganzes Potential voll auszuschöpfen. Die Corona-Krise hat sich schließlich zu einer ernsten Bedrohung für viele entwickelt.

Um eine Umfeld zu schaffen, das der Kreativität freien Raum lässt, stellt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz folgende Forderungen:

  • Die Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts:

    Dazu sollten öffentliche Fördergeber und Fachexperten die Möglichkeit für Zuwendungserleichterungen prüfen und ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts im Bereich der Kulturförderung erarbeiten. So könnte z. B. bei der alljährlichen Beantragung auf die letzte Beantragung bzw. Bewilligung verwiesen werden. Dabei kann ein einheitliches Fördertool bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut und eine bessere Vernetzung zu den Ländern hergestellt werden.

  • Die Förderung von Live- und Online-Veranstaltungen:

    Das direkte Erleben von Kunst und Kultur hat eine immense Bedeutung und ist in seiner emotionalen Stärke durch nichts zu ersetzen. Daraus folgt, dass dem Wiederaufbau und dem Überleben der Live-Veranstalter eine besondere Bedeutung zukommt. Dies kann durch eine Stärkung der Fonds für Spielstätten gelingen. Es ist richtig, das Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle zu nutzen, um aus der Krise zu kommen. Der schon vor der Corona-Krise zu kleine Fördertopf muss deshalb aufgestockt werden.

  • Die Stärkung des Kulturtourismus:

    Der Kulturtourismus nimmt durch die Corona-Pandemie Schaden. Wir wollen die erfolgreiche Entwicklung im deutschen Tourismus fortsetzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen. Die Position der Deutschen Zentrale für Tourismus soll gestärkt und somit das Auslandsmarketing intensiviert werden, um Deutschland und seine vielfältige Kultur durch gezielte, gemeinsame Maßnahmen bekannter zu machen.

  • Die stärkere Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft:

    Die Fraktionen der Freien Demokraten wollen, dass kreative und nicht-technische Innovationen durch das BMWi unterstützt werden. Außerdem fordern wir ein „Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle“ vor allem für Freiberufler und Selbstständige (z.B. Darsteller, Musiker, Schriftsteller u.a.), um langfristig Umsatzquellen zu erschließen.

Hier zum Download

Beschluss der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz vom 23. Oktober 2020

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Leider ist der Ministerpräsident ein Solitär bei den Grünen.

In der heutigen aktuellen Debatte „Vom Saulus zum Paulus – Kretschmann entdeckt den Verbrennungsmotor“ konfrontierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Ministerpräsidenten mit grünen Widersprüchen in der Mobilitäts- und Industriepolitik:

 

„Ministerpräsident Kretschmann hat sich in einem Interview mit der Wirtschaftswoche im September als Brückenbauer zwischen den Grünen und der Automobilindustrie versucht und bemerkte, dass auch die Grünen Auto fahren. Diese gute Einsicht teilen seine Parteikollegen jedoch nicht und höhlen das Fundament der Brücke nachhaltig aus. Denn Verkehrsminister Hermann ist der Überzeugung, dass die Menschen künftig jede zweite Strecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen werden. Im Bundestag träumt Anton Hofreiter davon, die Verbrenner bis zum Jahr 2030 zu verbieten und Cem Özdemir will nicht nur vom Verbrenner zur Batterie umstellen, sondern generell viel weniger Autos.“

Saulus Kretschmann habe noch zu Beginn seiner Amtszeit insistiert, dass ´Weniger Autos besser sind als mehr`. „Offensichtlich strauchelt zwischenzeitlich nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch der Ministerpräsident auf dem Weg zum Paulus. Im Mai dieses Jahres forderte er Kaufprämien für Verbrenner und im September stellte er gar den ökologischen Nutzen der batterieelektrischen Mobilität in Frage.“ bemerkt Rülke. In der Tat sei die Ökologie der E-Mobilität höchst fragwürdig: „Polnische Braunkohle wird zur Stromgewinnung genutzt, weil wir unsere hiesigen Kraftwerke stilllegen. Die Lithiumförderung mit Kinderhänden ist beschämend, ebenso wie die ungeklärte Frage, wie die Batterien entsorgt werden.“

Im Übrigen gehe es auch um die Sicherung der Arbeitsplätze und den Erhalt des Wohlstands im Land. Denn die Deckungsbeiträge beim Verbrenner seien eben ganz anders als beim Elektrofahrzeug, wie Paulus Kretschmann richtigerweise erkenne. „Das ist relevant für unsere Schlüsselindustrien: Automobil, Maschinenbau und vor allem Zulieferer – vieles hängt am Verbrenner. Deshalb brauchen wir den Verbrenner noch sehr, sehr lange!“, sagte Rülke.

Außerdem sage Kretschmann zu Recht: ´so lange wir bei den Batterien noch von Asien abhängen, ist es industriepolitisch gesehen ratsam, nicht nur auf einem Bein zu stehen`. „Deshalb haben Paulus Kretschmann und ich dieselben Schlussfolgerungen: wir brauchen Technologieoffenheit, synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff. Alles im Sinne des Erhalts der Arbeitsplätze, die auch ein umweltfreundlicher Verbrenner erhält.“

Schließlich baut Rülke darauf, dass der Ministerpräsident seine Brückenbauertätigkeit nicht mangels Gefolge in der eigenen Partei aufgebe, sondern: „Und so möge denn der Missionar Winfried Kretschmann seine Grünen ähnlich erfolgreich vom umweltfreundlichen Verbrenner überzeugen, wie Paulus die Heiden vom Christentum!“.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Kluge Politik ist, Verbrennungsmotoren klimafreundlich zu optimieren.


Zur Auseinandersetzung in der Landesregierung um die Forderungen des Verkehrsministers Winfried Hermann, wonach die Bürger im großen Stil aufs Auto verzichten und in zehn Jahren jeden zweiten Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen sollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Deutlicher kann es wohl kaum durch Winfried Hermann gemacht werden, dass ihm jedes Mittel recht ist, um das Automobil als seinen ideologischen Erzfeind zu bekämpfen. Dass er planwirtschaftliche Vorgaben macht, wie viel die Menschen in zehn Jahren zu Fuß gehen sollen, ist ja bestenfalls noch skurril. Mit dem Abgesang auf den Automobilstandort und die Zukunft des Verbrennungsmotors entlarvt er sich aber als Totengräber des Wohlstands in Baden-Württemberg. Er sieht die Chancen nicht, das Automobil klimafreundlicher zu machen, etwa mit Wasserstofftechnologie oder synthetischen Kraftstoffen. Ehrlicherweise: Er will es gar nicht sehen in seinem Kampf gegen das Auto. Verbrennungsmotoren werden noch über sehr lange Zeit das Fortbewegungsmittel der Wahl bleiben. Kluge Politik ist, das anzunehmen und zu optimieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Autofeindschaft der Grünen zerstört die industrielle Basis in Baden-Württemberg.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt bezüglich der heutigen Äußerungen des Ministerpräsidenten zu Elektroautos:

 

„Der Ministerpräsident zeigt eine erstaunlich realistische Sichtweise und ist damit deutlich weiter als seine Partei. Deren Autofeindschaft und stures Festhalten an der Batteriemobilität zerstören nämlich die industrielle Basis unseres Landes. Die kürzlich erfolgten Arbeitsplatzabbauankündigungen von Daimler oder Mahle zeigen, wie bedrohlich die Lage hier inzwischen ist. Kretschmanns Aussagen zur Ökobilanz von Elektrofahrzeugen, der drohenden Abhängigkeit bei Batterielieferungen aus Asien und der Zukunft des Verbrenners zeigen hingegen in eine richtige Richtung.

 

Hoffentlich bleibt es nicht nur bei dieser Einsicht, sondern es folgen auch Maßnahmen: Wir brauchen mehr Engagement für Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe und einen Abschied von Fahrverboten. Nicht mit Worten, sondern nur mit Taten lassen sich Arbeitsplätze in Baden-Württemberg sichern“.

 

Jochen Haußmann

Gutachten gibt klare Antworten.


Zum „Ergänzungsgutachten zur immissionsseitigen Wirkungsermittlung (einschl. verkehrliche Betrachtung) von Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart“, woraus Regierungspräsident Reimer den Schluss zieht, dass bei Einführung einer kleinen Umweltzone in Stuttgart die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden könnten, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Das vorgelegte Gutachten zeigt für mich ganz klar, dass ein generelles Fahrverbot in der so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart weder erforderlich noch verhältnismäßig ist. Die vorliegenden Messwerte im 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres bewegen sich bis auf die Messstelle Pragstraße im Rahmen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Ein einzelner überschrittener Messwert an der Pragstraße kann es keinesfalls rechtfertigen, über die bereits vorhandenen streckenbezogenen Euro-5-Diesel-Fahrverbote die Fläche der kleinen Umweltzone zu sperren. Dort ansässige Eigentümer vorhandener Autos bekämen ein ernsthaftes Problem, da schon das Parken eine Ordnungswidrigkeit wäre. Ein solch gravierender Eingriff in die Eigentumsrechte ist nicht zu rechtfertigen. Auch die Jahresprognose für 2021 geht ohne weitere Fahrverbote vom Einhalten der Grenzwerte am Neckartor und der Hohenheimer Straße aus. Die Landesregierung wäre jetzt gut beraten, mit intelligenten Maßnahmen für weitere Verbesserungen zu sorgen. Wird das Fahrverbot im Kerngebiet Stuttgart flächendeckend scharf geschalten, dann wird endgültig klar, dass es dem grünen Verkehrsminister von Anfang an um solche Verbote ging und die Beteuerungen des Gegenteils wohlfeil waren. Dann hat er nicht nur die Autofahrer geblendet, sondern auch seinen eigenen Ministerpräsidenten.“

 

Anmerkungen:

Das Gutachten ist wie folgt abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplan/54_1_s_luft_Ergaenzungsgutachten_Stgt.pdf

 

Auf Seite 28 werden die laufenden Messwerte für den 8-Monats-Zeitraum dieses Jahres wie folgt angegeben:

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Innovationsimpulse für Wasserstoff und eFuels sichern Zukunftsfähigkeit.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt im Vorfeld des heute Abend stattfindenden Automobilgipfels mit der Bundeskanzlerin und der entsprechenden Meldung von Südwestmetall:

„Eine nachhaltige Unterstützung der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer ist nach wie vor dringend notwendig. Es geht darum, Deutschlands Schlüsselindustrie zukunftsfähig zu machen und zahlreiche Arbeitsplätze zu sichern. Südwestmetall befürchtet in seiner heutigen Meldung nämlich einen massiven Abbau dieser. Bisher gab es von Landes- und Bundesregierung leider nur Versäumnisse. Jetzt brauchen wir Innovationsimpulse für Wasserstofftechnologien und eFuels. Damit wird auch der klassische Verbrennungsmotor – die Domäne deutscher Ingenieurkunst – eine Zukunft haben.“

Besonders kritisch zeigt sich Rülke zu dem von Grünen, SPD und Gewerkschaften vorgeschlagenen Staatsbeteiligungen: „Wenn ein freier Unternehmer unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich arbeiten kann, wird dies dem Staat erst recht nicht gelingen. Wir brauchen daher keinen Beteiligungsfonds, sondern eine bessere Wirtschaftspolitik: Innovationsförderung, mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, Technologieoffenheit sowie die von der Wirtschaft geforderte Entlastung. Das widersinnige und einseitige Festhalten an der batteriegetriebenen Elektromobilität hingegen zerstört die Stärken unserer Industrie.“

Jochen Haußmann

Fehlende Einigung gar nicht so schlecht, weil solange alte Rechtslage gilt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, erklärt zur fehlenden Kompromissbereitschaft der Grünen bei der künftigen Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung:

„Für die Autofahrer ist die Blockadehaltung der Grünen zunächst gar nicht so schlecht. Denn so lange es keine Einigung gibt, gilt die alte Rechtslage fort. Auch bei dieser gibt es im Einzelfall durchaus Anpassungsbedarf. Die bestehenden Regeln sind aber insgesamt wesentlich ausgewogener als das, was sich die Grünen nun wollen. Bundesverkehrsminister Scheuer sitzt am längeren Hebel und sollte den Forderungen der Grünen nicht nachgeben.

Den Vorschlägen von Verkehrsminister Hermann und seinen grünen Parteifreunden fehlt es an jeglichem Maß und Mitte. Es ist unverhältnismäßig, bereits bei jeglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Die Grünen stellen sich einmal mehr nicht gegen vermeintliche Raser, sondern gegen ganz normale Autofahrer. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird so gewiss nicht erreicht.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Einseitige und unsinnige Förderung der batteriegetriebenen Mobilität steht in Frage.


Zur Ankündigung des Vorstands beim Autohersteller Porsche, Michael Steiner, die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) zukünftig maßgeblich voranzutreiben und damit auch an der Weiterentwicklung der Verbrennungsmotoren festzuhalten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Porsche gibt mit diesem Vorhaben ein sehr wichtiges, vielleicht sogar entscheidendes Signal für den Automobilstandort Baden-Württemberg. In der Verbesserung und Produktion der Verbrennungsmotoren liegt die Zukunft des hiesigen Industriestandortes mit dem Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen.

Gleichzeitig ist es das Signal eines bedeutenden Automobilherstellers, dass der Irrweg der ausschließlichen Konzentration auf die batterieelektrische Mobilität nicht zwingend ist. Angesichts der geringen Akzeptanz bei den Kunden, der Gefährdung tausender Arbeitsplätze in der Automobilfertigung und der nicht optimalen Ökobilanz ist er sogar fatal. Jetzt ist die Politik aufgerufen, dieses Zeichen ernst zu nehmen und die unsinnige und einseitige Förderung der batteriegetriebenen Mobilität zu beenden.“ Nach Aussage Rülkes sei die Frage nach der Förderung von E-Fuels als klimafreundlicher Alternative mit der Porsche-Ankündigung jetzt sehr deutlich gestellt. Brüssel müsse nun endlich begreifen, dass auch synthetische Kraftstoffe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Jochen Haußmann

FDP/DVP Abgeordnete stellen sich hinter die Stadt Weinstadt in deren Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium.

Die Stadt Weinstadt berichtet in ihrer Pressemitteilung aktuell von einem Dissens mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Es geht um bereits gezahlte Bußgelder auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs. Nachdem dieser mehrere Monate in Kraft war, wird dieser wegen eines Formfehlers nicht mehr angewandt. Die Stadt im Rems-Murr-Kreis wollte nun aus eigener Initiative zu viel bezahlte Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten, was eine Handreichung des Verkehrsministeriums nicht vorsieht. Da dies nicht der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle der Stadt Weinstadt entspricht, hat sich diese mehrfach schriftlich an das Verkehrsministerium gewandt, um eine mögliche Ausnahme von dieser Regelung für die betroffenen Bürger zu erwirken. Das Verkehrsministerium hat der Bußgeldstelle dies jedoch untersagt.

Bei der FDP/DVP Fraktion stößt dieses Verhalten des Verkehrsministeriums auf Unverständnis. „Wenn eine Verordnung wie vorliegend gegen das Zitiergebot verstößt, dann ist sie nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Auch rechtskräftige Bußgeldbescheide können dann nach dem Ermessen der jeweiligen Behörde zurückgenommen werden. Die Stadt Weinstadt war also berechtigt, die Bußgelder zurückzuzahlen“, so Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion.

„Das sture Beharren von Verkehrsminister Winfried Hermann ist rein ideologisch motiviert. Er will die Autofahrer, wo immer es geht, zur Kasse bitten, selbst wenn dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt“, folgert der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann. Die Liberalen wollen jetzt versuchen, über einen Antrag das Verkehrsministerium zu einem Umdenken zu bewegen. „Nicht zuletzt der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, dass das Verkehrsministerium es akzeptiert, wenn einzelne Gemeinden rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen möchten“, so Haußmann.

 

Jochen Haußmann

Der grüne Verkehrsminister Hermann sitzt im Bremserhäuschen.

 

Zum Streit zwischen Verkehrsminister Hermann und der CDU um Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Minister Hermann sitzt wie immer im Bremserhäuschen. Die Spatzen pfeifen es längst von den Dächern, dass mit der aktuellen Entwicklung der Stickoxidwerte die jetzt für Euro 5 Diesel erlassenen Fahrverbote nicht mehr zu rechtfertigen sind. Der Verkehrsminister lässt aber weiterhin nichts unversucht, die Fahrverbote durchzusetzen, mehr und mehr zum Schaden des Landes Baden-Württemberg.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz hätte erforderliche Messungen schon längst machen müssen.

 

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann angesichts verbesserter Luftwerte die seit dem 1. Juli geltenden Fahrverbote für Euro-5-Diesel für vermeidbar hält, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Luft in Stuttgart ist schon seit Monaten so gut wie nie. Die Landesregierung hätte längst neue Messungen machen können, die das gerichtsfest belegen. Dann wäre auch das seit dem 1. Juli geltende Fahrverbot für Euro-5-Diesel vermieden worden. Verkehrsminister Winfried Hermann sabotiert aber mit allen Mitteln diese Bemühungen. Es ist hinlänglich bekannt, dass die CDU und ihr Landesvorsitzender Thomas Strobl unfähig sind, ihre Versprechen zu halten und Fahrverbote zu verhindern. Herr Kretschmann soll Verkehrsminister Hermann daher endlich zur Ordnung rufen. Als Ministerpräsident verfügt er über eine Richtlinienkompetenz gegenüber seinem Verkehrsminister und muss diese endlich ausüben. Die notwendigen Messungen müssen unverzüglich vorgenommen werden.“

Stärkere Differenzierung zwischen normalen Autofahrern und Rasern erforderlich


Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann erklärt zur künftigen Ausgestaltung der Straßenverkehrsordnung:

„Die bereits in Kraft getretenen, dann wegen eines Formfehlers aber wieder aufgehobenen, Verschärfungen der Straßenverkehrsordnung, waren teilweise deutlich unverhältnismäßig. Schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts droht sofort ein Fahrverbot von einem Monat. Auch viele Parkverstöße werden künftig mit Eintragungen von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Solche Regelungen sind ohne Maß und Mitte. Sie treffen in erster Linie auch nicht die Raser, sondern ganz normale Autofahrer, die möglicherweise für einen Moment unachtsam waren. Künftige Regelungen müssen in diesen Punkten stärker differenzieren. Das wäre dann wirklich ein Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.“