Zur Meldung, wonach sich der grüne Verkehrsminister im Land über den ersten Platz beim Länderindex Mobilität und Umwelt freue, der von Allianz pro Schiene, BUND, Deutscher Verkehrssicherheitsrat und Quotas vergeben wurde, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Dass sich unser grüner Verkehrsminister über eine Auszeichnung freut, mag nachvollziehbar sein. Der Glanz der Freude ist nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite dieser Medaille herrscht jedoch kein Glanz, sondern tiefster Rost. Es hakt bei der Ertüchtigung der Landesstraßeninfrastruktur zur Stauvermeidung und es fehlt die Leitidee für Logistik. So lange Stuttgart immer wieder als bundesweite Stauhauptstadt gehandelt wird, ist nichts gewonnen. Ohne den beispiellosen Feldzug des grünen Verkehrsministers gegen den Dieselantrieb stünden wir beim Klimaschutz wesentlich besser da. Und auch durch den Lang-LKW, den Hermann nach wie vor am liebsten verbieten würde, könnte man deutliche Synergien erreichen und damit eine Reduzierung der CO2 Emissionen bewirken. Mit diesem Preis wird viel zu kurz gesprungen und der Verkehrssektor zu einseitig betrachtet. Für einen hoch entwickelten Wirtschaftsstandort in einem Flächenland muss es auch um Stauvermeidung und die Belange der Logistik gehen. Hierzu sagt die Studie nichts aus und muss deshalb als einseitige Betrachtung eingestuft werden.“

Zur Meldung aus dem Verkehrsministerium, wonach es zu den Auswirkungen einer Busspur in Stuttgart ein Gutachten geben solle und das Neckartor nicht zur Staufalle werden solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich wundere mich schon sehr, dass das grüne Verkehrsministerium erst die Linie mit viel Aufwand einrichtet, deren Effekt noch fragwürdig ist, um dann nach Inbetriebnahme ein weiteres Gutachten einzuholen. Da weiß offenbar die linke Hand nicht was die rechte will. Nicht von ungefähr gab es erhebliche fachliche Bedenken der SSB und der Stadt Stuttgart. Offenbar ging es doch nur darum, irgendwie eine Reduktion des Autoverkehrs hinzubekommen, die der grüne OB im Wahlkampf versprochen hat und der grüne Verkehrsminister in einem Vergleich leichtfertig angeboten hat. Gegen die massiven fachlichen Bedenken hat das Land dennoch herumexperimentiert und rettet sich nun mit einem Gutachten, das mit Sicherheit im Sinne des Bestellers ausgehen wird. Es braucht keine Busspur, sondern einen raschen Ausbau der U 1 und bauliche Änderungen am Neckartor, damit der Stop and Go Verkehr ein Ende hat. Eigentlich dürften in solchen Staubereichen gar keine Probenahmestellen zur Luftqualitätsmessung angebracht sein. Es zeigt doch der bisherige Misserfolg des X 1, dass auf dieses Angebot nicht hinreichend viele gewartet haben. Wer das Neckartor entlasten will, muss auch an die Filderauffahrt denken, damit der Durchgangsverkehr, der gar nicht nach Stuttgart will, zurückgeht.“

Zur Berichterstattung, wonach Bundeskanzlerin Merkel eine Änderung des Immissionsschutzrechts anstrebe, wonach bei moderaten Grenzwertüberschreitungen beim Stickoxid Fahrverbote als unverhältnismäßig anzusehen seien, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich fordere die CDU-Fraktion und die CDU-Minister in der Landesregierung auf, die geplanten Fahrverbote ab Januar 2019 in Stuttgart wieder zu kippen. Das von Bundeskanzlerin Merkel angekündigte Gesetz wird dazu führen, dass es bei leichten Grenzwertüberschreitungen keine Fahrverbote geben wird. Als Grund wird fehlende Verhältnismäßigkeit angeführt. Somit wird Gesetz, was wir immer gesagt haben. Die Änderung des Immissionsschutzrechts sowie die sich ständig verbessernden Luftwerte erfordern unbedingt ein Moratorium der Fahrverbote von mindestens einem Jahr.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, nimmt die Antwort des Verkehrsministers Winfried Hermann auf einen Antrag der FDP/DVP Fraktion zum Thema Parkraumbewirtschaftung an Hochschulen des Landes (Ds. 16/4836) und die kürzlich in Stuttgart durch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentierten Planungen für emissionsfreie Mobilität an den Hochschulen des Landes zum Anlass, um an den „höchst widersprüchlichen und alltagsfernen Vorstellungen vom Alltagsleben an Hochschulen“ scharfe Kritik zu üben.

„Die Landesregierung weiß offensichtlich wieder einmal nicht, was sie will“, so Weinmann. „Bestes Beispiel ist die Universität Hohenheim. Zur höchst mangelhaften Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fiel der Landesregierung nichts Besseres ein, als bei Auto-Parkplätzen abzukassieren. Mit mehr Fahrradabstellplätzen nun das Mobilitätsverhalten der Studierenden und Beschäftigten ändern zu wollen, passt zur grünen Erziehungslinie. Dies nun allerdings bei der Präsentation von Ideen als besonders fortschrittlich darzustellen, ist blanker Hohn. Erst schafft man mangels Alternative Autoverkehr, dann kassiert man diesen ab.

Die Landesregierung gab als Ziel aus, die Studierendenzahlen massiv bis zur Hälfte eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieser ideologischen Vorgabe folgt die Mobilitätsplanung jedoch nicht, wenn Parkraum nur um 18% erhöht werden soll. Sogar das Verkehrsministerium muss zugeben, dass eine Folgenabschätzung in Hohenheim schlicht nicht stattfand. Das ist nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig. Dass die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung dazu dienen sollen, Parkraum überflüssig zu machen überflüssig zu machen, statt diese den Hochschulen und den Studierenden zu Gute kommen zu lassen, ist krönendes Beispiel für die Absurdität der gut gepflegten Autofeindschaft von grüner Seite.“

Zur Meldung, wonach der baden-württembergische Verkehrsminister in die Verkehrsministerkonferenz einen Antrag einbringen wolle, demzufolge es verbindliche Quoten für den Einsatz von Kraftstoffen aus erneuerbarer Energie geben solle, sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es freut mich, dass Minister Hermann die Potenziale synthetischer Kraftstoffe aus so genannten regenerativen Quellen für den Klimaschutz und die Mobilität der Zukunft entdeckt hat. Was wir aber brauchen, sind attraktive Anrechnungsmöglichkeiten auf die Einsparziele beim CO₂. Wenn hier Erdgasfahrzeuge wie Elektrofahrzeuge behandelt würden, könnte das einen erheblichen Schub für synthetisches Erdgas aus Wind- oder Sonnenkraft sein. Bei der Mobilität mit synthetischem Erdgas, ob im Verbrennungsmotor oder umgewandelt in Brennstoffzellen wäre das Reichweiten-, Tank- und Infrastrukturproblem gelöst. Die Gleichbehandlung von Erdgasantrieben wäre sachgerecht, da bei unserem derzeitigen Strommix mit dem hohen Kohleantrieb Elektrofahrzeuge alles andere als Klimaneutral unterwegs sind. Bei einer blinden Elektrisierung des Antriebs würde man im schlimmsten Fall hocheffiziente Dieselmotoren durch Braunkohlestrom-Autos ersetzen.“

In der europapolitischen Debatte des Landtags sagte der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Auch aus aktuellem Anlass mit dem leidigen Vorhaben der Fahrverbote durch die Landesregierung in wenigen Monaten warne ich heute eindringlich davor, den Eifer bei der Festlegung der CO2-Vorgaben durch die EU nicht zu überziehen. Was soll denn ein Mitarbeiter bei Daimler denken, wenn die Bundesregierung beschließt, die Obergrenze für die CO2-Reduzierung soll bei 30% liegen, beschlossen werden dann 35% und die zuständige Ministerin kommt aus den Verhandlungen raus und gibt zu Protokoll, sie hätte sich noch mehr gewünscht? Gerade gestern ist das in Brüssel beim dort erzielten Kompromiss zur Reduzierung der CO2-Emmissionen von Automobilen geschehen. Ich weise darauf hin, dass gerade Länder wie Dänemark, Luxemburg oder die Niederlande hier besonders strenge Forderungen erheben und dort haben keine großen Automobilhersteller ihren Sitz. Hier müssen wir darauf achten, dass die EU-Politik nicht zur Flanke werden darf, über die wirtschaftspolitische Schläge ausgetauscht werden. In Ländern mit starker Automobilproduktion könnten diese Maßnahmen zu einem echten Job-Killer werden, kommen sie doch einer nicht-tarifären Handelsschranke ziemlich nahe. Die Idee eines gemeinsamen Europas wird so zum Feindbild. Und wo, wenn nicht in Baden-Württemberg, würde das Bedeutung haben? Europa lädt dazu ein, gemeinsam Probleme zu lösen und nicht, sich gegenseitig welche zu machen.“

Zur Meldung über die Einigung zu einem Paket von Maßnahmen des Bundes, das attraktive Umtauschprogramme und die Nachrüstung von Fahrzeugen vorsehe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Spätestens mit dem heutigen Tag ist es offenkundig, dass die von Verkehrsminister Hermann angestrebten Fahrverbote ab 1. Januar 2019 für ganz Stuttgart nicht verhältnismäßig sind. Es gilt, zunächst die positiven Wirkungen dieser umfangreichen Maßnahmen abzuwarten, bevor die Fahrverbotskeule geschwungen wird.“

Zur Aussage der Landesregierung durch Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann, wonach das Diesel-Konzept der Bundesregierung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 4 und schlechter ab Januar 2019 in der Landeshauptstadt nicht verhindern werde, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Jetzt wissen wir, dass es für Diesel-Fahrer noch schlimmer kommen kann: Zur Fahrverbotsplanung der Landesregierung kommt jetzt eine völlig konzeptionslose Bundesregierung. Sie bietet eine Lösung an, die in Wahrheit keine ist. Es ist doch vollkommen logisch, dass Hardwarenachrüstungen auch mit der Automobilindustrie vereinbart werden müssen. Das war offenbar nicht der Fall und postwendend kommt die Quittung: Opel und BMW haben schon nein gesagt, Daimler pokert noch. Diese Nulllösung aus Berlin löst kein Problem in Stuttgart.“

Zur Meldung, wonach ab 9. Dezember im öffentlichen Nahverkehr landesweit der neue Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) gelte, mit dem es möglich sei, über die Grenzen von Verkehrsverbünden hinweg mit nur einem Ticket fahren zu können und damit Busse und Bahnen nutzen könne und es zu Einsparungen von rund 25 Prozent komme, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„So erfreulich es ist, wenn der ÖPNV gestärkt wird, so rate ich doch zu sorgfältigem Lesen. Wer weiterhin nur in seinem Verkehrsverbund fährt, spart gar nichts. In einer Antwort auf einen Landtagsantrag von mir hieß es sogar, einzelne Fahrten könnten auch teurer werden. Hiervon unabhängig: Wer erst nach 9 Uhr losfährt, wird in der Regel auch nicht sparen, denn dafür gibt es bereits das Baden-Württemberg Ticket der DB, das in allen Nahverkehrszügen und in fast allen Bussen und Verkehrsverbünden im Land gilt. Damit darf man unbeschränkt oft fahren. Und nicht zu vergessen: Während das Land für das 9.00 Uhr-Ticket der DB nichts zahlen muss, werden für den BW-Tarif über 21 Mio. Euro im Jahr ausgegeben. Das setzt sich aus dem laufenden jährlichen Ausgleich und den Kosten für die neu geschaffene Landesgesellschaft zusammen. Bemerkenswert ist es schon, wie locker das Geld derzeit ausgegeben wird.“

Hinweis: Der erwähnte Antrag ist wie folgt abrufbar:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4497_D.pdf 

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann die Debatten über neue Technologien wie die Elektromobilität in Deutschland für viel zu negativ und angsterfüllt halte und im Zusammenhang mit Fahrverbote für Euro 4 Diesel empfehle, man könne nach Stuttgart fahren, in Degerloch parken und mit der Straßenbahn reinfahren und müsse deshalb keinen Koller bekommen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich empfehle dem Ministerpräsidenten, die Fakten zur Elektromobilität und zu den Fahrverboten zur Kenntnis zu nehmen. Es war sein grüner Verkehrsminister, der in seinem blinden Eifer gegen das Auto über ganz Stuttgart Fahrverbote am Januar verhängt hat. Die fürchterlichen Debatten beginnen also in Stuttgart mit der grünen Verbotsideologie. Es geht eben gerade nicht, bis nach Degerloch zu fahren und mit der Stadtbahn ins Zentrum zu fahren. Degerloch ist schon seit 1908 Teil des Stuttgarter Stadtgebietes; ein Blick in den Stadtplan hilft da weiter. Somit gilt auch hier das Fahrverbot.

Ich danke ihm aber, dass er meiner Auffassung damit Recht gibt, dass diese Fahrverbote unverhältnismäßig sind. Und er muss auch zur Kenntnis nehmen, dass unsere Industrie mit großem Einsatz Elektromobile auf den Markt bringt. Es nützt aber wenig, die Nachteile auszublenden. Privatkunden schrecken davor zurück, dass ab dem Kauf die Kapazität kontinuierlich sinkt und Batterien noch sehr teuer sind. Es gilt daher, technologieoffen alle Alternativen Antriebe voran zu bringen. Erst letzte Woche wurde der Deutsche Zukunftspreis für die Wasserstoff-Anlagerung mittels LOHC-Technologie (liquid organic hydrogen carrier) verliehen. Blinder Aktionismus, wie ihn die Grünen beim batterieelektrischen Antrieb zelebrieren, ist völlig fehl am Platze.“

Zur scharfen Kritik des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg an der geplanten Ausgestaltung der Fahrverbote in Stuttgart, speziell zu den fehlenden Ausnahmeregelungen für Kfz-Werkstätten, sagten der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, und die Stuttgarter FDP-Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr:

„Bei der Ausgestaltung der Fahrverbote verrennt sich die Landesregierung nun final. Einerseits soll es nun zwar die unbedingt wünschenswerten Ausnahmen für Handwerksbetriebe geben und für alle Fahrten, die der Versorgung der Bevölkerung dienen. Explizit keine Ausnahme soll es aber für die Kfz-Werkstätten in Stuttgart geben, deren Kunden mit Euro-4-Fahrzeugen nicht mehr zur Werkstatt gelangen können. Die 120 Betriebe mit 2000 Beschäftigten werden durch die Verkehrsbeschränkungen deutliche Umsatzeinbußen haben. Da kann eine Härtefallregelung, die Betriebe mit nachweislicher Existenzbedrohung schützen soll, nur als blanker Hohn aufgefasst werden.“ Ein wunderbares Schaustück für den Bürokratieaufbau stellt für mich eine solche Einzelgenehmigung bei der Stadt Stuttgart dar, die durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberatungs- oder eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens belegt werden muss. Wie aber ein Betrieb diesen Nachweis über eine Existenzbedrohung führen soll, ohne bereits finanziell mit dem Rücken zur Wand zu stehen, wird nicht klar. Sollte der Unternehmer etwa seine Kundendaten mit Fahrzeugspezifikationen übermitteln, die dann nicht mehr zu ihm gelangen, wird er am Ende wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung Probleme bekommen. Ohne Ausnahmen gerade für KFZ-Betriebe ist die Regelung ein echter Schildbürgerstreich.“, sagte Erik Schweickert.

Die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich Gutjahr ergänzt: „Die Betroffenen denken bereits über gerichtliche Schritte nach, was ich in der Konsequenz absolut verstehen kann. Denn die restriktive Handhabung der Ausnahmen vom Fahrverbot für die zahlreichen Kfz-Betriebe kann absehbar existentielle Auswirkungen für den ganzen Wirtschaftszweig haben.“

Zur Pressemeldung des Verkehrsministeriums, am 14. September ein Treffen für eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Luftreinhaltung abzuhalten, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Inzwischen wird immer offensichtlicher, dass die Landesregierung in Sachen Fahrverbote keinen Überblick mehr hat. Da informiert die Landesregierung am 11. Juli über das Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart und fordert eine Selbstverpflichtung des Handwerks.

Dann stellt sich heraus, dass bisher niemand über die Selbstverpflichtung informiert ist, nicht einmal das betroffene Handwerk selbst. Nun werden die Wirtschaftsverbände am 14. September eingeladen – und werden gleich gebeten, die Selbstverpflichtung auszuarbeiten und vorzulegen. Offenbar hat man nun nach einem Monat gemerkt, dass man nicht weiß, was zu tun ist.“

Scharfe Kritik übt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der von der FDP/DVP Fraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Falsches Spiel mit Minister Hermann – mit Salami-Taktik zu Diesel-Fahrverboten“ am Kurs der Landesregierung an den für Beginn des Jahres 2019 für Stuttgart beschlossenen Regelungen.

Rülke stellt fest, dass Verkehrsminister Hermann in seinem Kampf gegen das Automobil deutlich vorankomme, weil die Union nach dem „Loriot-Prinzip“ verhandelt habe, und wirft der baden-württembergischen CDU in der Debatte um Fahrverbote in Stuttgart Totalversagen vor.

So warnt er vor Panikmache und zitiert den ehemaligen Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Lungenheilkunde, Prof. Dieter Köhler, wonach die  aktuellen Stickoxidwerte in Stuttgart unbedenklich seien. Zitat Köhler: „Die Stickoxid-Debatte ist eine der größten Seifenblasen, die es gibt!“

Allerdings sei es nach Aussage Rülkes Tatsache, dass dieser Grenzwert momentan gelte. Tatsache sei aber auch, dass die CDU immer versprochen habe, Fahrverbote zu verhindern, und dass der Verkehrsminister Hermann die Stickoxid-Debatte nutzen wolle, um dem Automobil insgesamt den Garaus zu machen.

Unterstützung bekomme dieser nach Aussage Rülkes durch die Justiz. „Nun gibt es in Stuttgart einen Verwaltungsrichter mit Allmachtsphantasien, der sich zum Ziel gesetzt hat, Hermann in seinem ideologischen Kampf gegen das Auto in inniger Waffenbrüderschaft zur Seite zu stehen“, so der Fraktionsvorsitzende wörtlich und stellt fest, dass es gegen dieses Urteil zu Luftreinhaltung  nur eine vernünftige Reaktion gegeben hätte: Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Berufung zu gehen. Die  Vorteile lägen nach Aussage Rülkes auf der Hand: Zum einen sei dies der Zeitgewinn für weitere Verbesserungsmaßnahmen ohne Fahrverbot gewesen und zum anderen eine  inhaltliche Überprüfung dieser höchst einseitigen und ideologischen Position.

„Nun hat die Landesregierung von allen Szenarien das schlechteste gewählt“, so Rülke und zählt auf: „Der CDU fallen ihre Fehler auf die Füße, der eifernde Verwaltungsrichter wittert den Auftritt seines Lebens und Winfried Hermann wittert die Chance, möglichst viele Fahrverbote durchzusetzen.“

Rülke stellt fest, dass im Jahr 2019 mehr als 188.000 Dieselfahrzeuge allein in der Region Stuttgart der Euronorm 4 und älter entsprächen und damit unter das Fahrverbot fielen. Im Jahr 2020 seien davon zusätzlich 183.000 Dieselfahrzeuge der Euronorm 5 in der Region Stuttgart betroffen, die unter ein bereits angedachtes schärferes Verbot fallen könnten. „Und vermutlich nach der Kommunal- und Europawahl auch fallen werden“, sagt Rülke voraus.

„Außerdem ist momentan völlig offen, wie dieses Fahrverbot kontrolliert werden soll“, so Rülke und zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, der deutlich gemacht habe, dass die Stuttgarter Polizei derzeit allein personell gar nicht  in der Lage sei, die Autos an den Einfallstraßen anzuhalten, um in den Fahrzeugscheinen die Euronorm zu kontrollieren. Rülke dazu:  „Herr Kusterer bezeichnet dies als politisches Geplänkel. Ich sage: das ist schlichtweg Schwachsinn!“

Des Weiteren sei bei den von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmen für das Handwerk vereinbart worden, dass diese nur Bestand hätten, wenn die Selbstverpflichtung des Handwerks Wirkung zeige. „Was das konkret heißen soll, ist völlig unklar“, so Rülke, „ich sage: das ist Schwachsinn!“

Zum 1.Juli 20 19 – wohlgemerkt nach der Kommunal- und Europawahl – solle die Situation zur Euronorm 5 neu bewertet werden. „Von einer Sprechklausel ist hier die Rede. Was das aber heißt, weiß keiner. Ich sage: das ist Schwachsinn!“, so Rülke und weiter: „Im Übrigen versteht kein Mensch, weshalb Fahrzeuge mit Euronorm 5 generell besser behandelt werden als mit Euronorm 4, wo doch im Realbetrieb manche Euro-4-Diesel weniger Stickoxid ausstoßen als einige Euro-5-Diesel.  Das ist abermals Schwachsinn!“

Zu den Forderungen aus der CDU, gegen mögliche weitere Maßnahmen des allmachtsphantasierenden Richters jetzt doch vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, stellt Rülke fest, dass es zwar unklar sei, was die Grünen dazu sagen, aber man sich schon denken könne, dass es der Verkehrsminister  Hermann nicht wolle. „Auch hier ist die CDU mal wieder eingeknickt“, so Rülke. Als einzigen Erfolg versuche die CDU nach Aussage Rülkes der Öffentlichkeit noch zu verkaufen, dass bauliche Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Das stehe aber schon im Bundesverkehrswegeplan, so Rülke und weiter dazu: „Ein vollkommen wertloses Geschenk. Also erneut Schwachsinn!“

„Alles was die CDU erreicht hat ist wertlos“, kritisiert Rülke und an die Adresse des Innenministers und CDU-Landesvorsitzenden gerichtet: „Herr Strobl, Sie haben nach dem Loriot-Prinzip verhandelt. ‚Wo laufen sie denn?‘ heißt es auch in der Szene auf der Pferderennbahn. Und dann werden sie ähnlich wie dort gefragt haben: ‚Würden Sie, liebe Grüne, eventuell der CDU ein Zugeständnis machen? Nein? Gut, dann ist die Sache für uns erledigt.“

Rülke fordert für die  FDP/DVP Fraktion in dieser verfahrenen Situation drei Dinge:

Zum einen verlangt er von der Landesregierung, endlich die Randnotiz 41 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts anzuwenden. Darin steht, dass ein „Verkehrsverbot“ „angemessen“ und für die vom Verbot Betroffenen „zumutbar“ sein müsse. Genau das sei nach Aussage Rülkes bei den Koalitionsbeschlüssen nicht der Fall. Des Weiteren sei es nach Aussage Rülkes falsch, auf Verbote zu setzen, um die Luft noch sauberer zu machen. Sinnvoll wäre vielmehr die Durchsetzung von Softwareupdates der Fahrzeuge, um den Abgasausstoß besser zu regeln. Schließlich seien  Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung weitaus hilfreicher als Verkehrsverbote. „Das gilt besonders für die traditionelle deutsche Stauhauptstadt Stuttgart“, so Rülke abschließend.

Zur Meldung, wonach der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft die Durchsetzbarkeit von Kontrollen zu Diesel-Fahrverboten kritisch beurteilt habe und sich wörtlich äußerte, man solle keinem mit einem Mittel drohen, das man nicht durchsetzen könne, das sei ein alter Grundsatz für die Polizei und dieser gelte auch für die Politik so dass alles andere sei politisches Geplänkel, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es verhärtet sich der Eindruck, dass Strobls einzige Konstante in der Politik die Pleite ist. Die Fahrverbote sind ein neuerlicher Höhepunkt. Erst lässt er sich mit dem Maßnahmenpaket in Sachen Diesel-Fahrverbote mit seiner CDU über den Tisch ziehen, weil es nach Minister Hermanns bauernschlauem Nachmess-Trick mehr oder weniger zwangsläufig zu Fahrverboten ab 2020 für Euro 5 Diesel kommen wird und jetzt kassiert er auch noch eine schallende Ohrfeige des Chefs der Polizeigewerkschaft. Er hat nach dessen fachlicher Aussage die Wahl zwischen keiner wirksamen Kontrolle und Verkehrschaos in Stuttgart. Wieder einmal hätte sich der Innenminister vor seinen politischen Taten erst mal im eigenen Haus schlau machen und über praktische Auswirkungen informieren sollen.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin und Stuttgarter Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, warnt vor schädlichen Auswirkungen der von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten Fahrverbote in Stuttgart ab 2019 auf die Wirtschaft.

„Ob die von Grünen und CDU vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Liefer- und Schichtarbeitsverkehr wirklich so einfach durchführbar sind, lasse ich mal dahingestellt. Veranstaltungen, wie beispielsweise der Cannstatter Wasen oder das Frühlingsfest, dürfen durch Einfahrverbote für Schausteller und Marktbeschicker nicht gefährdet werden.

Bereits jetzt absehbar ist der Schaden für Autohändler, KfZ-Betriebe und Zulieferer und den Ruf Stuttgarts als Automobilstadt. Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge sind bis jetzt nicht bundesgesetzlich abgesichert, eine Befassung des Bundesrats noch vor der Sommerpause wurde erst vergangenen Freitag vertagt. Da erwarte ich von der Landesregierung mehr Engagement im Interesse der heimischen Betriebe.

Einen Dialog zur innovativen Mobilitätsplanung für den Großraum und die Stadt Stuttgart unter Einbeziehung weltweit anerkannter Firmen zu diesem Thema sehe ich bis heute nicht. Eine Einbeziehung der im Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung von der Landesregierung vorgesehenen Maßnahmen ist dringend angesagt. Wenn die Stadt Stuttgart hier bisher wenig Interesse zeigt, so ist das Land aufgefordert, diesen Prozess endlich einzuleiten und zu zeigen, dass sie es ernst meint mit nachhaltigen Maßnahmen.“

 

Zum heutigen Pressestatement des Ministerpräsidenten, der Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU sowie des Verkehrsministers und der Wirtschaftsministerin,  in dem die Planungen für die Diesel-Fahrverbote im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgestellt wurden, nahmen der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann, Stellung.

Rülke wörtlich:

„Die CDU kapituliert so total und folgenschwer wie selten zuvor vor den Grünen. Wir alle haben noch die Lippenbekenntnisse der Koalitionsparteien und insbesondere der CDU unter ihrem Vorsitzenden Strobl in den Ohren, wonach es das höchste Ziel sei, Fahrverbote mit allen Mitteln zu vermeiden. Dass das nicht stimmte, war zu ahnen, als  Grün-Schwarz auf Berufung bei der damaligen Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu den Luftwerten verzichtete, wodurch wertvolle Zeit und tatsächliche Verbesserungsmöglichkeiten verlorengingen. Heute haben wir Gewissheit: Die ideologische Autofeindschaft der Grünen siegte. Die CDU wurde vom grünen Verkehrsminister Hermann und seinen vereinigten Ideologen mit allen Mitteln eiskalt über den Tisch gezogen. Das ist nicht nur für viele Dieselfahrer, die sich diese Fahrzeuge in gutem Glauben zulegten, eine schlechte Nachricht. Das ist ein verheerendes Signal für den gesamten Automobilstandort, wenn  wir in diesem Hochtechnologieland zu Fahrverboten greifen müssen. Eines ist gewiss: Das war nur der Anfang. Die nächsten Grenzwerte, Klagen und Fahrverbote warten schon in den Schubladen des grünen Verkehrsministers mit dem Ziel der total autofreien Städte.“

 

Haußmann dazu:

„Die Ungewissheit für Diesel-Fahrer bleibt. Es steht zu befürchten, dass Fahrverbote für Euro-5-Diesel  fest geplant sind. Offenbar geht es der Regierungskoalition nur darum, auf Zeit zu spielen und sich über die anstehende Kommunalwahl Ende Mai 2019 hinwegzuretten aus Furcht vor der Wut der Fahrer von neuen Euro-5-Dieseln.  Die böse Überraschung kommt im kommenden Jahr. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid wird am Neckartor auch Mitte nächsten Jahres nicht einzuhalten sein. Doch es geht den Koalitionspartnern nicht um Geduld, sondern um Ideologie. Mit wirklichen Bemühungen um Luftqualität hat das nichts mehr zu tun. Hier sind wir nämlich bereits auf einem guten Weg. Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts lässt  genügend Spielraum, ausdrücklich auch für den Fall, dass die Luft schneller besser wird. Es ist völlig unverhältnismäßig, den ganzen Bereich der Umweltzone Stuttgart dauerhaft mit Fahrverboten für moderne Autos zu überziehen.“

 

Zur jüngsten Ankündigung der grün-schwarzen Landesregierung, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll, sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die angekündigten Fahrverbote können für Handwerksbetriebe schnell existenzbedrohend werden. Fast jedes Fahrzeug in den Fuhrparken der Unternehmen im Land verbrennt Diesel-Kraftstoff und fiele damit unter die neuen Regelungen. Nicht lange zurück waren die Unternehmen in der Pflicht, ihre Maschinen mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Nun käme mit einem pauschalen Verbot für Diesel der Euronorm 4 ein weiterer markerschütternder Angriff auf Bauwirtschaft, Handwerk und viele weitere zu. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie tragfähige Ausnahmetatbestände schafft, die auch in zeitlicher Hinsicht ausreichend lange Übergangsfristen für Neuinvestitionen vorsehen. Es darf nämlich nicht passieren, dass wieder einmal ideologisch überhöhte Anforderungen letztlich auf dem Rücken der hiesigen Wirtschaft ausgetragen werden, wie etwa beim grünen Feldzug gegen den Verbrennungsmotor. Ankündigungen von Ausnahmetatbeständen gibt es schon genug – ich nehme den Ministerpräsidenten und die CDU hier beim Wort.“

Zur Meldung, wonach es eine grundsätzliche Einigung zu Fahrverboten in Stuttgart für Diesel-PKW der Abgasstufen unterhalb von Euro 5 ab 1. Januar 2019 komme, noch weitere Details zu klären seien und sich die Regierungsfraktionen heute Nachmittag mit der Thematik befassen sollte, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Spannend bei den Fahrverboten ist leider nur noch die Frage, in welcher Geschwindigkeit sich die CDU von den Grünen über den Tisch ziehen lässt. Offenbar besteht keinerlei Interesse, die Spielräume aus der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu nutzen. Der Landesregierung fällt jetzt zentnerschwer auf die Füße, nicht in Berufung gegangen zu sein. Dort war die Rede davon, dass, sollten die Grenzwertüberschreitungen deutlich stärker als bisher prognostiziert abnehmen, hierauf gegebenenfalls mit Verzicht oder späterer Einführung von Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter der Abgasnorm Euro 5 zu reagieren. Wenn man weiß, dass Euro-4-Fahrzeuge im Realbetrieb weniger emittieren als Euro 5, ist für mich klar was zu tun wäre: Mit aller Kraft auf die Verbesserung der Luftsituation hinzuarbeiten. Neben den Software-Updates geht es dabei auch um die Nachrüstung aller Fahrzeuge, die die Anforderungen nicht erfüllt haben. Die Leidtragenden dürfen jetzt nicht die Fahrzeugbesitzer sein, die in gutem Glauben Dieselfahrzeuge gekauft haben.“

Zum geplanten Pilotprojekt des Verkehrsministerium mit dem Filterspezialisten Mann+Hummel zur Eindämmung der Feinstaubbelastung in Stuttgart mithilfe modernster Filtertechnik sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass Verkehrsminister Hermann den Weg für eine Erprobung des Einsatzes von Filtertechnik am emissionsbelasteten Stuttgarter Neckartor frei macht. Bereits vor einigen  Jahren hat die FDP immer wieder darauf gedrängt, technische Innovationen aus den Ideen- und Talentschmieden unseres Landes einzusetzen. Es ist ein Armutszeugnis grüner Verkehrspolitik, dass man das nicht früher aufgegriffen hat.”

Zur Meldung, ein juristisches Gutachten des Landes empfehle der Politik Fahrverbote mit weitreichenden Ausnahmen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich kann den grünen Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und den grünen Verkehrsminister Hermann vor Fahrverboten nur warnen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen diese verhältnismäßig sein. Fahrverbote für Dieselbesitzer sind aber unverhältnismäßig. Das kann man an dem Unsinn beobachten, den man in Hamburg macht: Straßen für Dieselfahrzeuge sperren, und daneben fahren die Diesel-Schiffe. Das ist blinder Aktionismus.

Auch das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, es sei Sache der Politik, ob es zu Fahrverboten kommt oder nicht. Und die Politik soll gefälligst die Finger von Fahrverboten lassen!“

Zu den Ankündigungen des Vorsitzenden der Deutschen Umwelthilfe, das Land zur Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart zwingen zu wollen, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die grün-schwarze Landesregierung hat sich durch eigenes Verschulden in eine unmögliche Situation gebracht. Zunächst wird mit dem Verzicht auf eine Berufung des Verwaltungsgerichtsurteils darauf verzichtet, faktische Verbesserungen bei der Luftreinhaltung zu berücksichtigen und zu ermöglichen. Dann herrscht offenkundige Konzeptionslosigkeit, was nun wann geschehen soll. Die Menschen im Land sind bei Fahrverboten stark verunsichert, weil sie keine eindeutige Aussage durch die Regierung bekommen. Die Urteilsbegründung bietet aus meiner Sicht einige Ansätze, um Fahrverbote zu vermeiden. Minister Hermann zeigt dabei aber leider keine besonderen Aktivitäten. Statt die Chancen aus der Urteilsbegründung zeitnah zu nutzen, herrscht eher Ferienstimmung in der Landesregierung. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun nachlegt, ist wenig verwunderlich.

Fahrverbote in Stuttgart bleiben die schlechteste aller Lösungen für Dieselbesitzer, Handel und Gewerbe in der Landeshauptstadt, auch wenn der grüne Verkehrsminister genau das beabsichtigt.“

 

Zur Meldung, wonach die Regierungskoalitionen die jetzt vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgericht zur Sprungrevision des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich von Fahrverboten zur Luftreinhaltung eingehend – vermutlich mehrere Wochen lang – prüfen wolle, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Auch ich werde das Urteil eingehend prüfen. Aber man muss wahrlich kein Seher sein, um vorauszusehen, dass Minister Hermann sich die Dinge so zurechtlegen wird, dass es zum frühestmöglichen Termin Fahrverbote für alle Diesel unterhalb von Euro 6 geben wird. Er ist viel zu sehr Freund der Symbolpolitik, als dass er von einseitigen Fahrverboten zulasten von Diesel-Fahrzeugen lassen könnte. Zusammen mit dem grünen OB von Stuttgart will er seit Jahren 20 Prozent weniger Autos in Stuttgart. Technische Innovationen bei Feinstaub- und Stickoxidreduktion sind für mich der Schlüssel zum Erfolg. Symbol- vor Sachpolitik – diese Gefahr scheint Realität zu werden.“

 

 

Zur Meldung, wonach Verkehrsminister Hermann keine zeitliche Differenzierung von Fahrverboten für Euro-4- und Euro-5-Diesel anstrebe, sondern einen frühesten Beginn der Verbote ab 1. September 2019 anstrebe, da es im Realbetrieb tatsächlich häufig so sei, dass Euro-4-Diesel weniger Stickoxide emittierten als Euro-5-Diesel sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Offenbar hat unser grüner Verkehrsminister im Rahmen seiner Strategie zur Durchsetzung von Fahrverboten in Stuttgart die Taktik angepasst. Es bleibt aber unklar, ob es an der Vermeidung eines Koalitionskrachs liegt oder weil er erkennen musste, dass das tatsächliche Abgasverhalten von Euro-4-Dieseln teilweise besser als das von Euro-5-Dieseln ist. Letzte Woche hat er in der Antwort auf meinen Landtagsantrag noch eine zeitliche Differenzierung vorgesehen, nun fasst er die Termine zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den 01. September 2019 als frühestmöglichen Termin für Euro-5-Diesel genannt. Diesen Zeitpunkt nimmt sich der grüne Verkehrsminister nun prompt zum Ziel. Vermutlich war ihm das Risiko des noch kürzlich betonten stufenweisen Vorgehens zu hoch. Denn vor dem Hintergrund des tatsächlichen Abgasverhaltens hätte er damit rechnen müssen, dass bei einer Klage gegen seinen neuerlichen Luftreinhalteplan das Fahrverbotskonstrukt wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen wäre. Ich bleibe dabei: Fahrverbote sind unverhältnismäßig. Es gilt alle anderen Handlungsoptionen zu ziehen, die die Luft verbessern. “

Zur heutigen Aussage des Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne), an den geplanten Fahrverboten für Diesel-Autos in der Stuttgarter Innenstadt auch gegen den Willen des Koalitionspartners CDU festhalten zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Fahrverbote in der Stuttgarter Innenstadt bleiben nicht verhältnismäßig. Betroffen wären tausende Anwohner, Pendler, viele Handwerksbetriebe und Transportunternehmen. Mit dieser beabsichtigten Maßnahme aus den Wunschvorstellungen der Grünen wird einer wirtschaftsstarken Großstadt wir Stuttgart nachhaltiger Schaden entstehen. Wieder einmal versucht die CDU, ihr Veto einzulegen. Und es wird sich wieder einmal bestätigen, dass sie damit scheitern wird. Den Kurs gibt in dieser Koalition der Autofeind Hermann vor.“

In einer von der AfD Fraktion beantragten aktuellen Debatte mit dem Titel „Grüne Angstmacherei: Unwissenschaftliche Grenzwerte und regelwidrig aufgestellte Messstationen“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„In der Diskussion um Fahrverbote in Stuttgart kommt es auf valide Messwerte an.  Deshalb habe ich auch bereits letzten Freitag einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht. Die vom grünen Verkehrsminister in Kombination mit dem grünen OB von Stuttgart und Unterstützung der DUH betriebene Diesel-Verbotsdiskussion erfordert Messergebnisse, die über jeden Zweifel erhaben sind. Dass die beiden strikt den Kurs Fahrverbote verfolgen wurde offenkundig, als bereits vor dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung an einem Verbotsstufenplan ab 01.01.2019 gearbeitet und mit Verbänden diskutiert wurde. Es kommt aber entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit an, die das Bundesverwaltungsgericht aus gutem Grund gefordert hat. Wäre das Land in Berufung statt in Revision gegangen, wäre die Verbotsdiskussion vermutlich schon vom Tisch. Dann hätten die aktuellen Entwicklungen der Diesel-Gipfel, wie die Software-Updates der deutschen Autohersteller oder dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 in Höhe von einer Milliarde Euro und der Landesfonds Luftreinhaltung, die besseren Messwerte und die Tarifoffensive im Bereich des VVS berücksichtigt werden können. So aber geht die Diesel-Hysterie weiter und ich frage: Warum nur die deutschen Diesel-Hersteller? Was ist mit den anderen relevanten Stickoxidemittenten? Denn Diesel-Abgase sind zwar eine bedeutende Quelle, sie machen aber letztlich nur rund 43 Prozent aus.“

Hinweis: Der genannte Antrag lautet „Validität der Stickoxid-Messwerte sowie Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Landtags-Drucksache 16/3839) ist beigefügt und kann daneben in Kürze wie folgt abrufbar http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=16&DRSNR=3839