Im Hochschulrechtsänderungsgesetz fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten.

In der heutigen zweiten Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Im vorliegenden Gesetzesentwurf fehlen viele Weichenstellungen für die Zukunft, die wir Freie Demokraten uns für die Hochschulen im Land gewünscht hätten. Die Landesregierung ignoriert beispielsweise den interfraktionellen Konsens zur Abschaffung der Gebühren für internationale Studierende, obwohl man darin eine wesentliche Hürde für internationale Fachkräfte und einen Wettbewerbsnachteil für das Land erkennen muss. Das Argument der Wissenschaftsministerin, man könne den Wegfall der Einnahmen aus der Gebühr nicht kompensieren, zeigt für uns: es fehlt generell Geld im System. Hier muss deshalb das Konzept der nachlaufenden Studiengebühren in den Blick kommen.

Wir Freie Demokraten wollen den forschungsstarken Professoren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deputatserleichterungen bieten. Weil sich Forschung und Lehre aber nicht gegenseitig kannibalisieren dürfen, schlagen wir vor, dass wir gemeinsam einen Ausgleichsmechanismus schaffen, der einen maßvollen Ausbau des Mittelbaus an dieser Hochschulart ermöglicht. Diesem Vorschlag verweigerten sich die Regierungsfraktionen aber ebenso wie der Idee, mit einem Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern die digitalen Studienangebote im Land auf ein neues Level zu bringen.

Auch in Sachen Bürokratieabbau geizt der Regierungsentwurf mit Ambition. Der Normenkontrollrat hatte zuletzt kritisiert, dass der Hochschulbereich von einer Vielzahl von Dokumentations- und Berichtspflichten geprägt sei. Gleichwohl lehnte Grün-Schwarz unsere Vorschläge zur Abschaffung der Transparenzklausel und des Zustimmungserfordernisses bei der Änderung eines Studiengangs ab.

Zumindest einen Lichtblick stellt die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses in das Jura-Studium dar. Erst vor drei Wochen hatte ich einen entsprechenden Antrag an das Wissenschaftsministerium gerichtet und trage diese Weiterentwicklung natürlich mit.“

 

Vor drei Wochen haben wir Liberalen einen Antrag mit dem Titel „Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft eingebracht, der heute Realität wird.

Zur heute anstehenden Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft im Rahmen der Hochschulrechtsnovelle sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Vor drei Wochen haben wir Liberalen einen Antrag mit dem Titel ‚Einführung eines integrierten Bachelors im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft in Baden-Württemberg‘ an das Wissenschaftsministerium gerichtet. Nun folgt Grün-Schwarz diesem Vorstoß und will den ergänzenden Abschluss ermöglichen – eine Bestätigung unserer Arbeit und ein guter Tag für die Studierenden der Rechtswissenschaft.

Der zusätzliche universitäre Abschluss honoriert erbrachte Studienleistungen, ermöglicht die Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiums oder einen Berufseinstieg außerhalb der reglementierten, klassischen juristischen Berufe und dürfte die psychische Belastung im Zusammenhang mit der Ersten juristischen Prüfung zumindest etwas mindern.“

Die erwähnte Drucksache 17/7685 finden Sie hier:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7685.pdf

 

 

Wir fordern Freiheitszonen, in denen es weniger Bürokratie und weniger einschränkende Regelungen für mehr Gründergeist und mehr Gründungskultur gibt.


In der heutigen Landtagsdebatte zur Gründungskultur an baden-württembergischen Hochschulen sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Unsere vielgestaltige Hochschullandschaft ist innovativ, zukunftsorientiert und marktnah. Daher ist es wichtig, die Studierenden auf das Gründen zu stoßen und die Selbständigkeit als berufliche Perspektive attraktiv zu machen. Denn wir verzeichnen leider einen stetigen Rückgang der Existenzgründungen hier im Land, dem wir kraftvoll entgegenwirken müssen. Denn Gründergeist beinhaltet viele liberale Werte: Leistungsbereitschaft und Ehrgeiz, Risikobereitschaft und Mut, Fortschrittsglaube und Optimismus sowie Eigenverantwortung und Freiheit.

Und genau diese Freiheit und Freiräume für das Gründen müssen wir schaffen! Wir brauchen eine Befreiung von Bürokratie, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschulen. Es ist doch widersinnig, wenn sich die Unterstützungsangebote für unsere Gründerinnen und Gründer im Wesentlichen darum kümmern müssen, bei zu komplizierten Anträgen zu helfen, ellenlange Formulare vorzuhalten und versteckte Geldquellen aufzuzeigen. Was für ein bürokratischer Irrsinn.

Wir fordern daher Freiheitszonen, in denen es weniger Bürokratie und weniger einschränkende Regelungen für mehr Gründergeist und mehr Gründungskultur gibt.“

Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man im aktuellen Hochschulrechtsänderungsgesetz der Landesregierung jedoch vergebens.


In der heutigen Beratung des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes im Landtagsplenum sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Unsere Hochschulen in Baden-Württemberg sind der Treiber von Fortschritt und Innovation.

Entsprechend fortschrittlich sollten daher auch die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des Hochschulrechts sein. Der vorliegende Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung leistet dies aber leider nur zu einem geringen Teil. Zukunftsweisende Ideen oder strategische Entwicklungskonzepte für die Hochschulen sucht man jedoch vergebens.

Die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule als Schnittstelle zwischen Wissenschaft zur lokalen Wirtschaft mit einem deutlichen Bekenntnis zur Regionalität und den kleinen Standorten im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und richtig. Nicht nachzuvollziehen ist jedoch, dass die Landesregierung neue Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung schaffen will, ohne die größte Hürde für die Studierenden von außerhalb der EU abzuschaffen – nämlich die Studiengebühren. Das ist längst interfraktioneller Konsens und sollte von der Wissenschaftsministerin endlich umgesetzt werden.

Bruchstückhaft bleibt der Gesetzentwurf leider auch beim Thema Digitalisierung. Es ist zwar zu begrüßen, dass – nicht zuletzt auf Drängen der FDP-Fraktion – Regelungen zu Online-Prüfungen und Fernlehrangeboten konkretisiert werden. Das schafft nun endlich, viereinhalb Jahre nach dem ersten Corona-Lockdown, die notwendige Rechtssicherheit. Über diese notwendige Anpassung hinaus geht der Gesetzentwurf im Punkt Digitalisierung aber leider nicht. Die Erweiterung der Möglichkeiten, einzelne Module Off-Campus, also virtuell, zu absolvieren, ist nicht vorgesehen, obwohl dies in der Anhörung von zahlreichen Akteuren gefordert wurde. Wir Liberalen wollen bei diesem zukunftsweisenden Format deutlich weiter gehen und fordern seit vielen Jahren den Anschluss des Landes an die Virtuelle Hochschule Bayern.“

Wir Freie Demokraten werden deshalb im Bildungsbereich genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt.


Zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz (Drucksache 17/7464), sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Der heutige Versuch von Bürokratieabbau im Privatschulgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung ist richtig und wichtig, aber natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen schlüssig. Manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff der ‚Privatschule‘ komplett gestrichen wird und nun durchweg von ‚Ersatzschulen‘ die Rede ist, erschließt sich nicht.

 

Ganz grundsätzlich muss kritisch gesehen werden, dass nach wie vor eine unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz stattfindet.

Denn die Ergänzungsschulen werden, trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung, nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier können wir Freie Demokraten uns gut eine Anpassung des § 17 Absatz 3 des Privatschulgesetzes vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen so mehr Verlässlichkeit zu sichern. Insbesondere, weil Schulträger in Teilen melden, dass das Betreiben von Ergänzungsschulen wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Infolgedessen drohen ganze Ausbildungsgänge wegzufallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar. Wir werden deshalb in der Ausschussberatung noch entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen.

 

Dass die Aufnahme der Schulen für Physiotherapie und Logopädie in § 17 Absatz 1 Privatschulgesetz, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ‚versehentlich unterblieben‘ ist und dies ‚nun nachgeholt‘ wird, zeigt den Grad an Sorgfältigkeit und Ernsthaftigkeit, wie diese grün geführte Landesregierung Gesetze erstellt. Fehler können passieren, aber Korrekturen dürfen dann nicht so lange auf sich warten lassen.

 

Wir Freie Demokraten werden deshalb als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe den gebotenen, höchsten Ansprüchen genügt – denn hierzu fühlen wir uns Freie Demokraten gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet.“

Experten-WebTalk


Quo Vadis Wissenschaftsfreiheit?

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei, das sichert unser Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3 zu.



Doch:


  • Wie sieht es in der Realität in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus?

  • Wie wirken sich Einsparvorgaben, Sparmaßnahmen in den Haushalten oder das Flächenmoratorium auf die Hochschulen aus?

  • Wie steht es um die Innovationskraft unserer Forschung, wenn es immer mehr einschränkende Vorgaben gibt?

  • Wie geht es mit energieintensiven oder emissionsreichen Forschungsvorhaben weiter, wenn sich die öffentliche Förderung künftig an den Klimaschutzzielen messen lassen muss?

Teilnehmer


  • Dennis Birnstock MdL

    Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst


  • Dr. Timm Kern MdL

    Hochschulpolitischer Sprecher


  • Philipp Berner

    Vorsitzender der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg


  • Ari Dernedde

    Stellv. Vorsitzender für Programmatik der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg

Hier finden Sie bald den WebTalk im Re-Live!


Es geht um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.

Zur Meldung, dass die Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts zum geplanten Verbund der Kliniken eingelegt haben, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Nun wird aus der Nothilfe des Landes ein komplexes Rettungsmanöver. Es ist jedenfalls sinnvoll, den vorhandenen Instrumentenkasten auszureizen, um eine Zukunft des Standortes Mannheim zu gestalten. Denn das Land ist in den letzten Jahren bereits mit beträchtlichen Finanzmitteln beigesprungen und es geht schließlich um weit mehr, als den Erhalt der medizinischen Versorgung, nämlich auch um Forschungskapazitäten und Studienplätze.”

Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben.


Zur Meldung, dass der Mannheimer Oberbürgermeister die Wichtigkeit des Verbunds der Unikliniken Heidelberg und Mannheim auch aus Haushaltsgesichtspunkten betont, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben. Wir hätten uns einen planbaren, verlässlichen Weg zur Neuaufstellung der Kliniken gewünscht. Zumal die aktuelle Situation auch den Landeshaushalt bereits mit 50 Millionen Euro jährlich belastet. Eine Lösung sollte deshalb schnell auf den Tisch. Denn jeder weitere Tag Unsicherheit kostet Geld und Vertrauen, das nicht verspielt werden darf. Das Geld zum Stopfen der Finanzlöcher könnte bei der Haushaltsaufstellung aber deutlich sinnvoller verwendet werden – beispielsweise für dringend notwendige Sanierungen und für die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende, was zwar schon lange versprochen, aber noch längst nicht umgesetzt ist.“

Erwarten mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende Hochschulfinanzierungsvereinbarung, dass nach Synergien gesucht wird

 

Zur heute veröffentlichten Denkschrift des Rechnungshofs für das Jahr 2024 sagte mit Blick auf die Wissenschaftsthemen der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Ausgestaltung von Studiengängen obliegt den Hochschulen selbst. Die berechtigte Kritik des Rechnungshofes muss man richtigerweise an das Wissenschaftsministerium adressieren. Denn dort hätte man wohl nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass eine Auslastung von mindestens 15 Studienanfängern je Studiengang erreicht werden sollte. Diese Empfehlung wurde zumindest einst vom Wissenschaftsministerium ausgegeben, denn gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. In vielen Fällen ist den Universitäten die fehlende Nachfrage aber von vorneherein bekannt, wie der Rechnungshof schreibt, ohne dass Konsequenzen gezogen werden. Für manche Studienfächer mag das auch gerechtfertigt sein. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung erwarten wir aber vom Ministerium, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen werden und insbesondere für Studienfächer, die es an mehreren Standorten mit sehr geringer Auslastung gibt, nach Synergien gesucht wird.“

Studiengebühren als Ursache klar, Abschaffung steht trotz breiter Mehrheit im Landtag aus

Zur heutigen Veröffentlichung der Studienanfängerzahlen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Über leicht steigende Studienanfängerzahlen kann man sich freuen, die Hochschulen im Land sind offensichtlich ein attraktives Studienziel und können sich im nationalen Wettbewerb behaupten. Dies gelingt aber mit Blick auf die Entwicklung der ausländischen Studierenden nicht, wo wir einen Rückgang um ein Prozent erkennen müssen. Die Bemühungen der Hochschulen um Internationalisierung und auch fragwürdige `The Länd´-Kampagnen können den jahrelangen Negativtrend nicht aufhalten. Dabei ist die Ursache klar: die von den Grünen eingeführten Studiengebühren für internationale Studierende, die gleichermaßen diskriminieren wie abschreckend wirken. Obwohl die Abschaffung längst mit breiter Mehrheit im Landtag untermauert ist, bleibt die Wissenschaftsministerin die Umsetzung aber schuldig. Dabei ist die Fachkräftegewinnung über die internationalen Studierenden, die als Absolventen häufig hier bleiben, für die Zukunftssicherung unserer Wirtschaft entscheidend. Positiv sind die vier Prozent Zuwachs in den Ingenieurwissenschaften – hier dürfen wir nicht nachlassen in dem Bemühen, die MINT-Studiengänge zu stärken.“

Fachkräfte in Technik und Naturwissenschaften als „NERDS“ anwerben?

Die heute von der Wissenschaftsministerin vorgestellte Kampagne, in der mit dem Slogan „Willkommen in THE NERD LÄND!“ Nachwuchs- und Fachkräfte im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich für den Standort Baden-Württemberg gewonnen werden sollen, kommentiert der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft und forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

„Mit dem Begriff ‚NERD‘ Fachleute ansprechen zu wollen ist einfach grotesk. Man braucht kein besonders feines Sprachgefühl, um zu wissen, dass dieses Wort im Alltag einen sozial unbeholfenen, verschrobenen Einzelgänger bezeichnet. Wer findet das witzig oder gar persönlich ansprechend? Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Land zu einer vernünftigen Werbung für Fachkräfte zurückfindet statt wieder einmal mit einer peinlichen Kampagne unangenehm aufzufallen und Geld für ungeschickte Ironie zu verschwenden.“

FDP/DVP-Fraktion benennt zentrale Handlungsbereiche, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen

Eine dauerhafte, stabile und verlässliche Finanzierung der Hochschulen bei gleichzeitigem Abstreifen von überflüssigen Fesseln für die Wissenschaftsfreiheit, das sind die Kernpunkte des Positionspapiers der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Freiheit, Forschung, Fortschritt – liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre“. Dies wurde heute vorgestellt und anlässlich dessen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir wollen die vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft in Baden-Württemberg erhalten und fördern. Exzellenz in Forschung und Lehre ist für uns nicht selbstverständlich, sondern der Ertrag des Engagements unserer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die hierzulande möglichst ideale Bedingungen für ihre Arbeit vorfinden sollten. Die Hochschulen bilden unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier beschlossen und die zentralen Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen.

Dabei zählt insbesondere die Hochschulfinanzierung zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge. Die Einnahmesituation der Hochschulen wollen wir durch die Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende abschaffen. Und schließlich wollen wir eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen. Denn nur durch Sanierung können die Hochschulen in relevantem Maße einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten – nicht durch die von der Landesregierung verordneten, pauschalen Einsparauflagen, die praktisch eine Gefahr für den Lehrbetrieb darstellen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie forschungspolitische Sprecher der Fraktion, Dennis Birnstock, ergänzte: 

„Um Wissenschaft und Forschung zu stärken, muss aus Sicht der Liberalen auch die ideologische Überfrachtung der Landesförderung durch das Wissenschaftsministerium beendet werden. Die Einschränkungen der Forschungsförderung durch das hiesige Klimaschutzgesetz müssen ebenso fallen wie das Flächenmoratorium, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahme mit dem Bund nach Art. 91b Grundgesetz durchgeführt oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.

Zur Stärkung der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre wollen wir schließlich Ombudspersonen für die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen schaffen. Das ist geboten, denn eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern empfindet die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend und formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

Bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung dürfen wir schließlich nicht übersehen, dass der Großteil aus der Wirtschaft kommt, ohne die das Land auch nicht Spitzenreiter bei Innovationen wäre. Deshalb wollen wir die Unternehmen gezielt bei ihren Forschungsanliegen unterstützen. Die Innovationscampusmodelle sollten daher auf die Kernanliegen, die für das Land wesentlichen Bereiche Automobilwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie, zurückgeführt und in diesen Bereichen gestärkt werden. Zudem wollen wir nach dem Vorbild von Sonderwirtschaftszonen rechtliche und finanzielle Erleichterungen, Freiräume von Bürokratie sowie die weitere Stärkung von Gründungsvorhaben bieten.“

 

Link zum Positionspapier: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2024/02/positionspapier_hochschule_a5_dd_digital.pdf

 

 

 

 

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Freiheit, Forschung, Fortschritt-
liberale Positionen für innovative und zukunftsweisende Wissenschaft, Forschung und Lehre

Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige, attraktive und qualitätsvolle Hochschullandschaft, die es zu erhalten und fortzuentwickeln gilt. Exzellente akademische Lehre und innovative Forschung zeichnen das Land aus. Damit bilden die Hochschulen unser starkes Rückgrat gegen den akademischen Fachkräftemangel, sichern unsere Innovationskraft und damit unseren Wohlstand in Baden-Württemberg.

Damit dies so bleibt, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion das vorliegende Positionspapier im Rahmen der Klausurtagung im Januar 2024 beschlossen und die Handlungsbereiche benannt, die für unsere liberale Wissenschaftspolitik im Land leitend sein sollen. Dies sind:

Einsatz für ein freiheitliches Wissenschaftsklima – Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit

Umfragen und Untersuchungen, etwa des Instituts für Demoskopie Allensbach, zeigen, dass eine wachsende Zahl von Wissenschaftlern die zunehmend rigiden, scheinbar moralischen Standards an den Hochschulen als einengend empfindet. Formelle oder informelle Vorgaben zur Political Correctness in der Lehre und Forschung höhlen die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sukzessive aus.

  • Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hilft kein Gesetz. Deshalb wollen wir eine Ombudsperson für die Wissenschaftsfreiheit an jeder Hochschule schaffen. Sie soll aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gewählt werden und zur Ausübung ihres Amtes von ihren sonstigen Dienstaufgaben angemessen entlastet werden.
  • Die Ombudsperson soll Problemanzeigen von Hochschulangehörigen entgegennehmen, Auskunftsrechte gegenüber und Teilnahmerechte in allen Hochschulgremien besitzen und unterstützt Betroffene, etwa wenn ein Wissenschaftler von einem Shitstorm auf Social-Media betroffen ist, aber auch etwa das Rektorat oder die Forschungskommission.

Ideologisch getriebene Vorfahrt für den Klimaschutz beenden

Ein frappierendes Bekenntnis zu diesem Irrweg schrieb das Ministerium in Beantwortung eines Antrags von uns
(Drucksache 17 / 4647): „Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden“. Wir treten dafür ein, die folgenden drei ideologischen Instrumente der Landesregierung sofort aus dem Werkzeugkasten zu nehmen und daher wollen wir:

  • das Flächenmoratorium beenden, das Hochschulneubauten verbietet, die nicht als gemeinsame Maßnahmen mit dem Bund nach 91b GG oder vom Kabinett als politisch opportun erachtet werden.
  • die pauschale, aber impraktikable und realitätsferne Energieeinsparvorgabe von 20% aufheben, die die unabweisbaren Energiebedarfe von Lehre und Forschung verkennt und Fehlentwicklungen wie eine Aushöhlung des Präsenzbetriebs der Hochschulen oder verlängerte Weihnachtspausen und Gebäudestillegungen fördert.
  • eine ideologiefreie Forschungsförderung des MWK sicherstellen, insbesondere die Einschränkungen des Klimaschutzgesetzes BW beenden.

Neue verlässliche Wege in der Hochschulfinanzierung

Die Finanzierung der Hochschulen gehört zu den wichtigsten originären Aufgaben des Landes. Durch eine auskömmliche und zuverlässige Mittelzuweisung muss das Land die Freiheit von Wissenschaft und Forschung fördern und Planungssicherheit schaffen. Daher wollen wir:

  • die Krisenresilienz der Hochschulen steigern durch Ergänzung der fünfjährigen Hochschulfinanzierungsvereinbarungen um eine Inflationskomponente und Krisenvorsorge.
  • die Einnahmesituation der Hochschulen durch Einführung von nachlaufenden Studiengebühren verbessern und kehrseitig die diskriminierenden Gebühren für internat. Studierende abschaffen.
  • eine kraftvolle Sanierungsoffensive für die Hochschulbauten anstoßen und die notwendigen Flächenbedarfe der Hochschulen respektieren und decken.

Anträge

Weitere ausführliche Informationen zum Thema
“Liberale Wissenschaftspolitik” können Sie unserem Positionspapier entnehmen.



Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Empfehlung des Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror zeichnet die Ergänzung des Forschungsauftrags zu anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus explizit vor

In der heutigen Plenardebatte zum Aufbau einer universitären Forschungsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Während das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz die Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Flutlichtern in alle Richtungen ausleuchten, funzelt die Landesregierung mit einer kleinen Taschenlampe in die rechte Ecke. Forschung zum Rechtsextremismus und die Suche nach Präventionsstrategien sind fraglos geboten. Die Einrichtung einer universitären Forschungsstelle, die allein auf den Rechtsextremismus fokussiert, greift aber zu kurz. Auch in der Empfehlung des Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror wurde die Ergänzung des Forschungsauftrags zu anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus explizit vorgezeichnet. Die Landesregierung scheint jedoch auf dem linken Auge blind. Dabei ist es mehr als leichtsinnig, die Gefahr stets nur von rechts zu vermuten. Denn wenn man sich im Kampf gegen Rechts plötzlich Seit an Seit mit der Antifa wiederfindet, muss man sich auch fragen, ob man noch richtig steht. Wir müssen vielmehr jeglicher Form des Extremismus die Stärke des Rechtsstaats entschieden entgegenhalten und dazu auch die hochschulische Befassung mit allen Formen des Extremismus gleichermaßen stärken.“

Universitäten bei den Energie- Mehrkosten auf weitere Anstrengungen zur Energieeinsparung zu verweisen, ist wohlfeil

Zur Meldung, dass die Universitäten mehr Mittel zum Ausgleich der Mehrkosten für Energie erhalten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Zunächst darf man erleichtert feststellen, dass die Universitäten nun 80% der Mehrkosten für Energie von Landesseite ausgeglichen bekommen. Aber die Landesregierung hatte sich ja bereits eine Milliarde Euro in der Risikorücklage explizit für die explodierenden Energiekosten bereitgelegt, sodass es nur konsequent und geboten ist, die Mittel dann auch dahin auszubringen, wo die öffentlichen Einrichtungen unter den Energiekosten ächzen.

Allerdings halte ich es für wohlfeil, die Universitäten bei den verbleibenden 20% der Mehrkosten darauf zu verweisen, weitere Anstrengungen zur Energieeinsparung zu identifizieren. Schließlich musste Wissenschaftsministerin Olschowski in Beantwortung unserer Anträge längst einräumen, dass die Deckung des unabweisbaren Energiebedarfes den wesentlichen Teil der benötigten Energie ausmacht. Die Schließung von Hörsälen oder Laboren darf kein gewünschter Beitrag zur Energieeinsparung sein. Diese können auch nicht im Interesse des Wissenschaftsministeriums sein –denn negative Effekte auf Forschung und Lehre sind dann vorprogrammiert.“

Erwarten aber indes auch den weiteren Ausbau der Studienplätze für das Grundschullehramt

 

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst „175 zusätzliche Studienplätze für Lehramt Sonderpädagogik“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Opposition wirkt! Seit Jahren fordern wir den kraftvollen Ausbau der Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik – nun ermöglicht das Wissenschaftsministerium endlich den Ausbau der Studienplätze für Sonderpädagogik. Der Mangel an Sonderpädagogen ist neben dem Mangel an Grundschullehrkräften der drängendste – hier wird schon seit Jahren im absoluten Notbetrieb gefahren. Daher begrüße ich natürlich den Ausbau der Studienplätze, erwarte aber indes auch den weiteren Ausbau der Studienplätze für das Grundschullehramt an den Pädagogischen Hochschulen. Es ist doch das Gebot der Stunde, endlich kraftvoll gegen den bedrückenden Lehrermangel im Land vorzugehen.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Gerade der gravierende Lehrkräftemangel an den Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird mit dem dualen Lehramtsmaster in der geplanten Form ignoriert.


Zur Meldung, dass die Landesregierung einen dualen Lehramtsmaster plant, sagt der bildungspolitische sowie hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„An sich ist die Idee richtig, auch neue Zielgruppen an Lehramtsinteressierten zu erschließen. Mit dem dualen Lehramtsmaster können sich damit vor allem diejenigen, die bereits über einen Bachelor fachlich qualifiziert sind, pädagogische Inhalte praxisnah aneignen und erhalten auch ein entsprechendes Gehalt. Doch wenn man sieht, dass das Ganze nur mit 60 Plätzen – und dann auch nur in sehr ausgewählten Fächern – startet, erkennt man, mit wie wenig wirklichen Ambitionen die grün geführte Landesregierung und insbesondere die grüne Kultusministerin Theresa Schopper und grüne Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sich dem Thema widmen.

 

Das geplante Projekt wird nicht einmal annähernd den Bedarf decken. Ebenso stellt sich gerade in Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation die Frage, ob eine so geringe Zahl an dualen Lehramtsstudierenden ausreicht, um allgemeine Schlüsse auch für andere Studienfächer und Schularten ziehen zu können.

 

Zudem ignoriert das Projekt völlig die Realitäten an den Schulen vor Ort: Fakt ist, dass gerade an den Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der größte Lehrkräftemangel vorherrscht. Hier greift das neue Projekt völlig ins Leere. Wir sollten deshalb lieber die Energie und finanziellen Mittel in die massive Ausweitung der Studienplätze an den Pädagogischen Hochschulen der Grundschul- und Sonderpädagogik stecken und zeitgleich auch den Numerus clausus abschaffen. Wenn man dann als grün geführte Landesregierung nochmal über die Bezahlung der Grundschullehrkräfte intensiv nachdenkt, die Sommerferienarbeitslosigkeit der Referendarinnen und Referendare umsetzt und den Lehrkräfteberuf gerade im Grundschul- und sonderpädagogischen Bereich stärker bewirbt, könnte man die Personalprobleme im Bildungsbereich langfristig und nachhaltig lösen.“

Lehr- und Lernformate fest in der Hochschullehre und Lehrerbildung verankern, die die entsprechenden Fähigkeiten im Umgang mit KI-Anwendungen vermitteln.


In der heutigen Landtagsdebatte mit dem Titel `Schlüsselqualifikation ‚KI‘: Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre´ sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Künstliche Intelligenz kann man nicht verbieten und darf man nicht verbieten. Vielmehr muss man die KI richtig einsetzen, den Umgang mit ihr erlernen und sich auch neue Konzepte überlegen, wie die Leistungsbeurteilung an den Hochschulen künftig erfolgen soll, damit nicht am Ende nur noch eine KI die Arbeit der anderen KI bewertet. Die Abwägung der Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz in der Bildung und Lehre jedenfalls fällt aus liberaler Sicht eindeutig aus. Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT oder Luminous, auch Large Language Models genannt, darf man in den Bildungseinrichtungen des Landes nicht verbieten oder verteufeln, sondern muss den richtigen Umgang mit ihnen lernen und lehren. Die Landesregierung erkannte das Thema KI zu lange allein als wirtschaftspolitisch relevant, dabei steht mittlerweile außer Zweifel, dass die KI-Anwendungen künftig auch aus der Bildungsrealität nicht wegzudenken sein werden. Wir haben mit dem Cyber Valley, dem KI-Innovationspark oder dem jüngst begründeten ELLIS-Institut große Potentiale in der Forschung. Entscheidend wird für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg aber sein, ob wir ausreichend viele Fachkräfte qualifizieren und gewinnen können. Dazu gehört zwingend, dass wir die künftigen Fachkräfte im Umgang mit KI und deren Anwendung schulen. Dazu muss ein Austausch über die besten Lehr- und Lernformate stattfinden, die dann in in der Lehre etabliert werden können. Deshalb wird es auch richtig und wichtig sein, diesen Aspekt bei der Aufstellung der nächsten Hochschulfinanzierungsvereinbarung zu berücksichtigen.“

Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen.

Forschung und Lehre benötigen Platz für Gebäude und Einrichtungen. Dieser Platz fehlt häufig, aber das Land will diesen nicht ohne Weiteres schaffen. Zur Beantwortung des Antrags in diesem Zusammenhang („Bedeutung des geplanten Flächenmoratoriums für Forschung und Lehre“), sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Im Juni 1961 sagte Walter Ulbricht: `Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten´. Die Landesregierung eifert dem nun 60 Jahre später nach und beteuert: `das aktuell geplante Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften sieht kein Flächenmoratorium vor´. Tatsächlich weiß man es im Finanzministerium aber schon besser – zumindest räumte Staatssekretärin Splett in einem Schreiben an mich ein, dass zusätzliche Gebäudeflächen zukünftig nur noch in besonderen Fällen geplant werden sollen. Zusätzliche Flächen für neue Gebäude werden an den Hochschulen im Land aber gebraucht, wenn man weiterhin innovativ, gründerfreundlich und forschungsstark sein will. Der Sanierungsstau an den hiesigen Hochschulen führt aber vielmehr dazu, dass bestehende Flächen nicht mehr nutzbar sind – etwa, weil die Bausubstanz bröckelt oder es aus energetischen oder Brandschutzgründen zwischenzeitlich unmöglich wurde, die Räume noch zu nutzen. Und zudem wird kaum eine Hochschule bereits all ihre Flächenbedarfe gestillt haben – dazu schweigt die Wissenschaftsministerin in der Beantwortung unseres Antrags aber lieber. Es wird augenscheinlich: Zugunsten des Klimaschutzes ist man in der Landesregierung bereit, die herausragende Forschungsleistung und Innovationskraft im Land zu opfern. Das wird etwa deutlich mit dem Satz: `Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden´, wie es in der Beantwortung unseres Antrags steht. Man ist im Umkehrschluss also bereit, dem Klimaschutz blinde Vorfahrt zu gewähren. Dabei ist insbesondere das Flächenmoratorium Gift für den Wissenschaftsstandort.“

Frank Bonath ergänzte als Sprecher für die Landesliegenschaften: „Die Landesregierung gibt dem Klimaschutz die Vorfahrt und behält sich vor, Ausnahmen per Kabinettsbeschluss zu ermöglichen. Was politisch also opportun erscheint, darf auch mal Flächen versiegeln – alles andere wird ausgebremst. Und als argumentatives Fundament müssen die CO2-Minderungsziele herhalten, obwohl diese bei den Landesliegenschaften bereits vorfristig erreicht wurden und flächenbereinigt seit 1990 um 66 % reduziert werden konnten, während die Gebäudeflächen im Betrachtungszeitraum um 25 % zugenommen haben. Statt also ein Flächenmoratorium auszurufen – von dem wohl bisher auch nur ein Teil der Regierung Bescheid weiß, müssen doch auch für künftige Entwicklungen Flächen verwendet werden dürfen.“

 

Den Antrag mit Antworten finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4623_D.pdf

 

 

Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren.

Zur Meldung, dass sich die Regierungsfraktionen für die Abschaffung von Studiengebühren für ausländische Studierende in Baden-Württemberg einsetzen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Besser spät als nie erkennen nun auch die Regierungsfraktionen, dass die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende dem Wissenschaftsstandort schaden. Dies war uns Liberalen schon 2017 klar, als wohlgemerkt die Grünen diese Gebühren eingeführt haben. Damals stand im Fokus, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren. Das gelang in keinem Jahr seit der Einführung in dem Maße, wie es der Haushaltsplan vorgesehen hat. Und nun würde die Abschaffung gleichwohl ein Loch in die Hochschuletats reißen, das fraglos kompensiert werden muss. Diese Situation macht deutlich, dass wir neue Wege der Studienfinanzierung gehen müssen. Der Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren beteiligen alle Studierenden sozial verträglich und gerecht an den Kosten.“