Archiv für die Kategorie: Wissenschaft, Forschung und Kunst

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Dennis  Birnstock


Sprecher für Frühkindliche Bildung, Forschung, Jugend und Sport

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Nürtingen

Geboren und aufgewachsen bin ich in Filderstadt, mitten im Wahlkreis, wo ich auch heute noch gemeinsam mit meiner Frau und meiner Tochter lebe. Zwischen 2014 und 2024 habe ich mich in meiner Heimat im Gemeinderat für pragmatische Politik mit liberalem Kompass engagiert. Am 14. März 2021 haben mir die Menschen im Wahlkreis Nürtingen Ihr Vertrauen geschenkt, sie im Landtag von Baden-Württemberg vertreten zu dürfen. Hier setze ich mich für eine nachvollziehbare und freiheitliche Politik ein, die optimistisch in die Zukunft blickt und den Menschen vor Ort vertraut. Meinen Wahlkreis und das Land will ich durch Bildung, Innovation und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft voranbringen.

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Dennis Birnstock

  • Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport
  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Petitionsausschuss

Wahlkreis:

Wahlkreis: 9 Nürtingen

Ansprechpartner:

Adresse:

Europastr. 29
72622 Nürtingen

Telefon:

Fax:

E-Mail:

dennis.birnstock@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 7. Februar 1991 in Filderstadt; neuapostolisch, verheiratet, ein Kind.

Weilerhau Grundschule in Filderstadt.

Elisabeth-Selbert-Gymnasium (damals: Eduard-Spranger-Gymnasium) in Filderstadt.

2009 bis 2010 Grundwehrdienst bei der Luftwaffe.

2011 bis 2015 Bachelor-Studium der Biotechnologie an der Hochschule Esslingen.

2015 bis 2018 Master-Studium der Technischen Biologie an der Universität Stuttgart.

2018 bis 2020 Forschungsmitarbeiter bei TETEC AG in Reutlingen.

2020 bis  2021 Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH in Reutlingen (ruhend)

Seit 2013 Mitglied der Freien Demokratischen Partei.

Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Filderstadt.

Seit 14. April 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit 2023 Kreisvorsitzender der FDP Esslingen.

Forschungsmitarbeiter als Associate Scientist bei Auregen Biotherapeutics GmbH (Biotechnologie) – ruhend.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Filderwasserversorgung.

Stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Körsch.

Nico Weinmann

Politischer Eiertanz zum Infektionsschutz nun auch an den Hochschulen.

 

Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Regelung in der Corona-Notbremse des Bundes für die Hochschulen nachjustieren will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der politische Eiertanz nun auch an den Hochschulen angekommen. Nach einem ganzen Jahr der Pandemie und zwei digitalen Semestern gestand die Landesregierung den Studierenden endlich zu, dass man die Bibliotheken besuchen können muss, um Prüfungen vorzubereiten und Hausarbeiten zu schreiben. Oder dass gerade zu Beginn des Studiums die soziale Komponente und die Begegnung mit Kommilitonen besonders wichtig ist. Nun lässt man sehenden Auges auch im Bundesrat ein Gesetz passieren, dass einen herben Rückschritt für die Studierbarkeit des beginnenden Sommersemesters darstellt. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass nun in der Mehrzahl der Stadt- und Landkreise die Studienanfänger wieder nicht mehr in Präsenz an die Hochschulen dürfen, weil die gegriffene Inzidenz von 165 überschritten wird.“

Nico Weinmann

Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären beträchtlicher Malus für das Hochtechnologieland Baden-Württemberg

 

Zur Vorstellung des hochschulpolitischen Forderungspapiers der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) und des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Forderungen der Unternehmen im Land sind absolut nachvollziehbar und zukunftsweisend – gerade mit Blick auf den Strukturwandel unseres Wirtschaftsstandortes. Das Papier sollte ein Weckruf sein für die grün-schwarzen Koalitionäre, die in ihrem schriftlich fixierten Sondierungspapier wenig Hoffnung für eine wirtschaftsfreundliche Hochschulpolitik gemacht haben, wo auf ‚klimaschonende Innovationen‘ fokussiert wird. Technische Vorbehalte und ökologische Scheuklappen wären jedoch ein beträchtlicher Malus für den Innovationsdrang im Hochtechnologieland Baden-Württemberg. Die künftige grün-schwarze Landesregierung wäre gut beraten, die artikulierten Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, um eine wirtschaftsnahe Forschung mit Zukunftsprofil zu ermöglichen. Schließlich kann man den Hochschulen nicht einen stetig wachsenden Aufgabenkanon verordnen, ohne diesen auch solide finanziell zu untermauern und autonomiefreundliche Handlungsspielräume zu schaffen. So sollte beispielsweise als Beitrag der Hochschulen zum Klimaschutz eine landesseitige Sanierungsoffensive im Gebäudebestand beitragen und nicht eine Abgabe auf dienstliche Flugreisen von Wissenschaftlern, die schlimmstenfalls innovationsfeindlich ist. Eine verstärkte, breitenwirksame Forschungsförderung sollte Anreize und eine Task Force Bürokratieabbau dringend ersehnte Freiräume schaffen, anstatt die überkommenen Vorbehalte gegen disruptive Technologien zu kultivieren. Und wenn schließlich die Hochschulen nur noch hehren Zielen dienen müssten, käme die exzellente Lehre und Forschung mittelfristig zu kurz, die unseren technologischen Vorsprung sichert.“

Nico Weinmann

Zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion bessert Landesregierung nach und stellt entgegen vorausgegangener Aussagen den fiktiven Unternehmerlohn doch zur Verfügung.

 

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns als wichtiges Signal für Kulturszene geebnet habe, sagte der kulturpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Noch im Februar hatte der Ministerpräsident im Landtag erklärt, dass das Land keinen landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr gewähren wolle. Die bundesseitigen Hilfen waren aus seiner Sicht ausreichend, auch um die Not der Soloselbstständigen im Kulturbereich zu lindern.

Der Landesregierung fehlt ganz offensichtlich der kulturpolitische Kompass in dieser Pandemie. Grün-Schwarz erkannte offensichtlich die existenzielle Not derer nicht, die im Kulturbereich vielfach seit einem Jahr nicht arbeiten dürfen und keine Einkünfte generieren können. Ich hätte mir für die Kulturschaffenden eine klare Linie der Regierung und mehr Verlässlichkeit gewünscht, auch wenn ich letztlich erleichtert bin, dass die Landesregierung nun zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion nachgebessert und diesen Fehler behoben hat, indem sie den fiktiven Unternehmerlohn nun doch zur Verfügung stellt.“

Nico Weinmann

Zur Forderung des Landesmusikrates und zahlreicher Musikverbände nach Öffnungsstrategien sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Existenzielle Not und mangelnde Perspektiven treiben die Kulturbetriebe, die vielen selbstständigen Künstler und auch die Verbände und Vereine der Amateurmusik um. Zu befürchten stehen irreversible Beschädigungen in vielen Bereichen des kulturellen Lebens im Land, wenn man nicht bald die Öffnung in Blick nimmt. Die berechtigten Forderungen des Landesmusikrates machen nach einem Jahr des kulturellen Lockdowns klar, dass es endlich eine planbare Perspektive geben muss. Längst wurden allerorten Hygienekonzepte erdacht und umgesetzt, die einen infektionsschützenden Spielbetrieb ermöglichen. Nun liegt der Ball im Feld von Ministerin Bauer, endlich Wege aufzuzeigen, wie ehrenamtliche und professionelle Künstlerinnen und Künstler wieder stattfinden können.

Daneben brauchen wir auch weiterhin finanzielle Unterstützung für die Kultur von Landesseite – und zwar mit nachvollziehbaren Kriterien und in verlässlichen Kategorien. Die Wirren um die Ausfallhonorare sind ein Schaustück der Unzulänglichkeit grüner Kulturpolitik. An den Staatstheatern sollen Gastkünstler solche Hilfen erhalten können, während das Ministerium bei den Kommunaltheatern die Landesmittel wieder einsammelt, die man zu diesem Zweck hätte verwenden können.“

Nico Weinmann

Weinmann: Drittes Online-Semester in Folge gefährdet Studienerfolg oder Studienqualität

Ministerin Bauer steht mit 71,5 Millionen Euro im Wort, die Digital-Aufwendungen der Hochschulen abzufedern

Die seit heute geltende Corona-Verordnung Studienbetrieb sowie die entsprechende Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium kommentierte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Den Hochschulen und Studierenden droht ein weiteres digitales Semester mit allen Unwägbarkeiten. Die Zulassung von Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach der Vorstellung der Landesregierung die Mehrzahl der Studierenden weiterhin digital studieren muss. Damit geht weiterhin die Unsicherheit einher, wie die Prüfungen und Leistungsnachweise abgelegt und Online-Prüfungen rechtssicher gestaltet werden können. Die Praxis an den Hochschulen zeigt aber auch, dass Präsenzveranstaltungen häufig alternativlos sind, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren – gerade im dritten Online-Semester in Folge.

Damit die Studienangebote überhaupt digital angeboten werden können sind die Hochschulen in Vorleistung gegangen und hatten erhebliche Aufwendungen für IT-Spezialisten, Hard- und Software sowie Lizenzen. Die Hochschulen haben diesen Mehrbedarf für die Online-Semester bereits zum Jahresende 2020 mit über 71 Millionen Euro beziffert. Ministerin Bauer steht im Wort, diese Aufwendungen aus Landesmitteln abzufedern. Sie kam aber nicht über eine Kabinettsvorlage hinaus, deren Beschluss und Umsetzung wenige Tage vor der Landtagswahl immer fraglicher wird. Man kann als Wissenschaftsministerin doch aber nicht wohlfeil behaupten, man wolle sicherstellen, dass es wegen der Krise `nicht zu verlorenen Kohorten an hochqualifizierten Fachkräften kommt´, aber den Hochschulen die notwendigen Erstattungen letztlich verwehren. Vielmehr müssen entsprechende Landeshilfen endlich ausgebracht werden, um den Hochschulbetrieb krisenfest zu machen.“

Nico Weinmann

Solidarität mit freischaffenden Künstlern reicht nicht über grüne Wählerhochburgen hinaus

Zur Situation der Kommunaltheater und der Verlautbarung des Kunstministeriums, Ausfallhonorare an den Staatstheatern zu zahlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe darben in der Krise und gerade die freischaffenden Künstler, also Soloselbstständige, befinden sich oft in existenzieller Not. Aus dem Kunstministerium heißt es nun, dass man Ausfallhonorare für Gastkünstler an den Staatstheatern zahlen wolle. Mit solchen Ausfallhonoraren könnte die Not auch an anderen öffentlich geförderten Kulturbetrieben, wie den Kommunaltheatern, abgemildert werden. Dort allerdings verweisen Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski auf die Regeln der Fehlbetragsfinanzierung und sammeln die Landesmittel wieder ein. Ausfallhonorare könne man nur anerkennen, wenn sie bereits vor Beginn coronabedingter Einschränkungen in den von Theatern geschlossenen Verträgen vereinbart wurden, nicht aber nachträglich, wie nun in den Staatstheatern geplant. Dem Ministerium sei es haushaltsrechtlich nicht möglich, rechtsgrundlose Ausfallhonorare als zuwendungsfähige Ausgaben anzuerkennen. Das muss für die Kulturbetriebe in kommunaler Trägerschaft doch wie der blanke Hohn erscheinen. Die grüne Doppelspitze im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übt sich in Selbstglorifizierung und verweist die Kulturbetriebe außerhalb der Metropolen auf die nicht selten klammen Haushalte der Kommunen. Die Solidarität mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern reicht ganz offensichtlich nicht über die grünen Wählerhochburgen hinaus.“

Nico Weinmann

Land, Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen.

Zu Forderungen nach Öffnungsperspektiven aus der Kulturszene, etwa der Forderung des Bühnenvereins, spätestens Ende März öffnen zu dürfen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe sind aus meiner Sicht überfällig. Es darf hier keine Denkverbote geben, nachdem jüngst mit Studien belegt wurde, dass ein Theaterbesuch mit 30 Prozent Belegung und Maskenpflicht nur halb so riskant ist wie der Einkauf im Supermarkt. Es spricht nichts dagegen nun zu planen, dass beispielsweise bei einer Inzidenz von eine Woche lang stabil unter 35 Neuinfektionen in einem Kreis die Wiedereröffnung der Kulturbetriebe vorgesehen wird – dadurch entsteht Planungssicherheit und die dringend benötigte Perspektive. Schließlich müssen die Kulturbetriebe nun seit fast einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie längst Hygienekonzepte aufgelegt haben und häufig über technische Einrichtungen verfügen, die den schnellen Austausch der Raumluft ermöglichen. Wir brauchen endlich ein Revitalisierungskonzept für die Kulturbetriebe und Künstler, sonst wird es still in den nächsten Jahren. Ich sehe das Land, die Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen. Der drohende Rotstift oder die Rückforderung von Fördermitteln, wie vom Kunstministerium gegenüber den kommunalen Theatern erwogen, sind das vollkommen falsche Signal in dieser Zeit.“

Zwischenfrage der FDP/DVP enthüllt fehlenden Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe III.

 Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann bei der Überbrückungshilfe III keinen Unternehmerlohn zu gewähren:

„Der Unternehmerlohn Baden-Württemberg bei den bisherigen Corona-Unterstützungsprogrammen war ein echtes Erfolgsmodell. Dass die Landesregierung während dieser Pandemie mal was richtig gemacht hat, scheint ihr aber selbst nicht geheuer zu sein. Prompt erklärt der Ministerpräsident heute, keinen landesspezifischen Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr zu gewähren. Ich rufe ihn auf, diesen verhängnisvollen Fehler zu korrigieren: Der Unternehmerlohn hat viele Selbstständige gerettet und ist ein essentieller Baustein zur Unterstützung der Wirtschaft! Unsere Selbstständigen brauchen ihn!“

Nico Weinmann ergänzt als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die staatlichen Hilfen sind auch für die Kulturschaffenden von besonderer Bedeutung, die oftmals gar nicht arbeiten können. Ich halte es für einen Affront, dass die Landesregierung nun die Unterstützung für soloselbstständige Kulturschaffende durch den fiktiven Unternehmerlohn streicht. Die Kulturschaffenden sind besonders hart von der Krise betroffen und häufig seit fast einem Jahr ohne Einkünfte. Grün-Schwarz riskiert nun den kulturellen Exitus, anstatt sich zu Kunst und Kultur im Land zu bekennen.“

Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro war eine landesspezifische Ergänzungsleistung in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr, aber auch bei der Überbrückungshilfe I und II. Sie wurde in Ergänzung zu den Bundesmitteln aus dem Landeshaushalt finanziert. Auf Nachfrage von Professor Schweickert erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute, dass für die Überbrückungshilfe III diese Landesergänzung durch seine Regierung nicht vorgesehen sei.

Nico Weinmann

Ministerin Bauer ist aufgefordert, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.

 

Zur Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten an der Überwachungssoftware bei Hochschulprüfungen und zahlreichen Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Regelungen für die Onlineprüfungen sind ein gesetzgeberisches Desaster auf Ansage. Der Datenschutzbeauftragte hatte, wie wir auch, bereits in der Gesetzesgenese Bedenken geäußert. Die Reihe von Hinweisen und Beschwerden, die den LfDI nun erreichen, bestätigt meine Sorge. Man kann doch von den Hochschulen nicht binnen fünf Wochen etwas verlangen, was dem Ministerium in einem ganzen Jahr nicht gelungen ist – nämlich eine rechtssichere und datensparsame Ausgestaltung der Onlineprüfungen. Das Bedrückendste ist, dass die Studierenden die Möglichkeit zur Online-Prüfungen brauchen, um die beiden Online-Semester nicht verloren geben zu müssen. Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Ich fordere Ministerin Bauer erneut auf, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.“

 

 

Nico Weinmann

Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren

 

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“

Stephen Brauer

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

 

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Nico Weinmann

Ordentliche Anlaufstelle hätte besser an einer Hochschule angesiedelt werden sollen.

Zur Ankündigung, dass das Land eine Forschungsstelle Rechtsextremismus aufbauen will, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Für mich ist die Einrichtung einer Extremismus-Forschungsstelle eine zwingende Konsequenz aus den Erfahrungen im Untersuchungsausschuss NSU im Landtag und längst überfällig. Allerdings war schon in den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts dieses Ausschusses klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Zu diesem Zweck wäre es aus meiner Sicht zudem zielführender, eine ordentliche Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg anzusiedeln. Unserem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 hat die Landesregierung seinerzeit aber schon die Zustimmung verwehrt und legt auch nun noch, so wichtig die Bekämpfung ist, den Fokus zu einseitig auf den Rechtsextremismus.“

Nico Weinmann

Keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung in die Betriebsverbote ist Affront gegenüber den Kulturbetrieben.

Zur Beantwortung des Sozialministeriums auf einen Antrag, der die Öffnungsperspektiven für Kulturbetriebe in Baden-Württemberg erfragte, sagt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe warten darauf, dass ihnen endlich Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden. Fast ein Jahr erdulden sie nun massive Einschränkungen durch die pauschale Einordnung in die Betriebsschließungen. Dabei gibt es längst Studien und evaluierte Testbetriebe, wie am Bayerischen Staatstheater, die eine Beteiligung der Kulturstätten am Infektionsgeschehen ausschließen. Zwei Monate hat man beispielsweise in München mit 500 Zuschauern gespielt, ohne dass es auch nur eine einzelne nachgewiesene Infektion gegeben hätte. Diese Erfahrungen müssen nun genutzt werden, um zusammen mit den Kulturbetrieben individuelle Fahrpläne für die Öffnung zu entwickeln. Die Landesregierung aber sieht ‚keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung von Kulturbetrieben in die Betriebsverbote der coronabedingten Verordnungen‘ angezeigt. Das ist doch ein Affront gegenüber den Kulturbetrieben im Land, die schon im vergangenen Jahr Hygienekonzepte aufgelegt und alles dafür getan haben, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Es ist längst überfällig, die Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe zu entwickeln. Kulturministerin Bauer und Sozialminister Lucha sollten nicht drauf warten, dass sich das Infektionsgeschehen praktisch erledigt hat, bis sie endlich mit der Erstellung von Öffnungskonzepten beginnen. Die entsprechenden standort-spezifischen Hygienekonzepte müssen jetzt abgestimmt werden und den Kulturschaffenden muss so Planungssicherheit gegeben werden, unter welchen Rahmenbedingungen die Öffnung mit Hygienefahrplan möglich wird.“

Nico Weinmann

Gesetzliche Regelungen zu Online-Prüfungen an den Hochschulen müssen dringend aufgehoben und eine Experimentierklausel geschaffen werden.

Zu Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen (aktuelle Berichterstattung) und der häufigen Prüfungsabsage sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer hat sich bei der Ausgestaltung von Online-Prüfungen vollkommen verrannt und sollte dringend die misslungenen gesetzlichen Regelungen aufheben. Anstelle von Rechtssicherheit schaffen die erst jüngst eingeführten Paragraphen im Hochschulgesetz schädliche Verunsicherung. Denn der neue § 32 a des Landeshochschulgesetzes stellt für die Durchführung von Online-Prüfungen unüberwindbare Hürden auf. Aufgrund der kurzfristigen Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen der Grünen und der CDU wurde diese gesetzliche Regelung vorsätzlich der schriftlichen Verbändeanhörung entzogen, obwohl die Rückmeldung aus der Praxis gerade hinsichtlich der Praktikabilität vonnöten gewesen wäre. Nun zeigt sich bereits, dass vermehrt Prüfungen abgesagt werden, wie etwa in meiner Heimatstadt Heilbronn. Der Handlungsspielraum der Hochschulen wurde derart eingeschränkt, dass Online-Prüfungen faktisch nicht stattfinden können. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten wir deshalb einen Antrag eingebracht, der die Streichung der entsprechenden Passagen des Gesetzesentwurfs der Landesregierung gefordert hatte.

Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Man kann den Studierenden doch nicht das zweite digitale Semester in Folge verordnen, aber die Ableistung von Prüfungen faktisch unmöglich machen. Die Landesregierung legt den Jungen Menschen hier sehenden Auges Steine in den Weg und sorgt für Verzögerungen in den Studienverläufen der zukünftigen Fachkräfte für das Land. Man kann doch aber Studierende nicht als Versuchskaninchen für die Weiterentwicklung der Prüfungspraxis missbrauchen. Ich fordere Ministerin Bauer auf, sofort das Hochschulrecht zu ändern und eine offizielle Experimentierklausel zu schaffen, mit welcher bestehende Prüfungsformate an den Hochschulen rechtskonform weiterentwickelt und innovative Formate digitaler Prüfungen entworfen werden können.“

Nico Weinmann

Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hätte die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einschalten müssen.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags zur Kooperation der Universität Heidelberg mit der spanischen Großbank Santander sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Heidelberg und der Santander-Bank wirft weiterhin Fragen auf. Grundlage der Kooperation ist der Zuschlag zur Einführung einer Doktorandenkarte sowie ein millionenschweres Abkommen zur Förderung der Doktoranden an der Hochschule. Die Spenden der Bank sind zwar nach Heidelberg geflossen, die Doktorandenkarte allerdings wurde nie realisiert, was man an der Uni schon frühzeitig hätte erkennen können und sollen.

Ich erkenne zwar, dass Drittmitteln an den Hochschulen eine wachsende Bedeutung zukommt, bei deren Einwerbung heiligt aber der Zweck längst nicht alle Mittel. Die Landesregierung hat sich klaren Compliance-Vorschriften unterworfen, gleichwohl bleibt das Ministerium im Falle der Kooperation mit Santander aber einige Antworten schuldig, die es als rechtsaufsichtführende Behörde eigentlich parat haben sollte. Es hat sich letztlich als richtig erwiesen, dass wir mit Anträgen die Sachverhaltsaufklärung im Wissenschaftsausschuss vorangetrieben haben. Denn mit der Akteneinsicht hat sich meine Vermutung erhärtet, dass durchaus compliance-relevantes Fehlverhalten vorliegt und Fragen hinsichtlich der Redlichkeit des Vergabeverfahrens offenbleiben. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und –Bekämpfung hätte das Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hier wohl die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einbinden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen, weil Ministerin Bauer dabei bleibt, keinen erhärteten Verdacht für die Vorwürfe zu erkennen. Dabei ist längst bekannt, dass die Aktenführung an der Universität unzureichend war. Und man muss doch spätestens dann hellhörig werden, wenn eine Bank online kundtut, dass sie ihre Präsenz in Deutschland verbessern will. Die Kooperation in Heidelberg bei der Doktorandenkarte und die Spenden im Millionenumfang waren insoweit wohl ein werbewirksames Vehikel für die Banco Santander. Durchaus bezeichnend ist für mich, dass die CDU als Koalitionspartner die Beratung der Causa Santander in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses fortsetzen ließ.“

Nico Weinmann

Entscheidung über milliardenteure Zukunft des Universitätsklinikums Mannheim muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Landesregierung nach der Wahl sein.

 

Zur Meldung, dass Forschungsministerin Bauer den Neubau des Mannheimer Klinikums befürwortet, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer zäumt das Pferd von hinten auf. Der Wunsch nach einem Klinik-Neubau in Mannheim ist nachvollziehbar und die generelle Fusion mit der Uniklinik Heidelberg wird auch von meiner Fraktion als sinnvoll erachtet. Wenn der Ministerin aber wirklich daran gelegen wäre, dass ‚alle Beteiligten wissen, wohin die Reise geht´, müsste das Land zuvor bekennen, ob es die Uniklinik in Mannheim in die Landesträgerschaft übernimmt. Denn der nötige Neubau wird richtigerweise nur auf diese Weise schnell und sicher gelingen. Ohne die politische Entscheidung ist es unlauter, den weiteren Weg in Mannheim unbesehen der finanziellen Erfordernisse vorzuzeichnen. Aufgrund der finanziellen Schieflage beim Jahresabschluss und mit Blick auf den Sanierungstau ist es bei der Universitätsklinik Mannheim eben nicht `egal, ob es ein kommunales Krankenhaus bleibt oder als Uniklinikum vom Land übernommen wird´.

Bei aller gebotenen Eile sollte allerdings die scheidende Landesregierung dieses Milliardenprojekt nicht in den letzten Amtstagen beschließen und die nachfolgenden Haushalte beträchtlich vorzeichnen und belasten. Vielmehr sollte dieser Entscheid eine der ersten Aufgaben der neuen Landesregierung und des neuen Landtags nach dem 14. März sein.“

Die derzeitige Corona-Krise war und ist ein wichtiger Beschleuniger für die Digitalisierung in vielen Bereichen. Sie haben das sicherlich schon selbst erlebt. Dies betrifft auch die politische Arbeit. In diesem Jahr daher unsere Liberale Parlamentsarbeit in digitaler Form.

Sie finden darin eine Übersicht über die wichtigsten Themen und Initiativen, die wir als Landtagsfraktion 2020 ein- und vorangebracht haben. „Im Fokus“ gehen wir noch einmal auf das wichtigste Thema des Jahres 2020 in den einzelnen Bereichen ein.

Politik ist allerdings nicht virtuell, sondern sehr real. Die Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten beschlossen wurden, haben ganz konkrete Auswirkungen auf unser Land, gerade in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie im Umgang und zusammenleben miteinander. Wir haben als liberale Landtagsfraktion erreicht, dass der Landtag als zentraler Ort in unserer Demokratie auch weiterhin maßgeblich ist und nicht Gremien und Experten, die in unserer Verfassungsordnung gar nicht vorgesehen sind.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Immer wieder tritt derzeit in den Hintergrund, dass wir uns am Beginn eines entscheidenden Jahrzehnts befinden. Es wird in den kommenden Jahren – weit über die derzeitige Pandemie hinaus – darum gehen, unseren Standort zukunftsfest aufzustellen. Wir müssen erreichen, dass Wohlstand, Bildung, Rechte und Sicherheit auch weiterhin erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Für diese wichtigen Weichenstellungen haben wir in unserer Arbeit Konzepte vorgelegt.

Die FDP/DVP Fraktion ist seit den Anfangsjahren unseres Bundeslandes im Parlament vertreten. Die Zeiten waren nicht immer einfach für unsere liberalen Vorstellungen. Mit Zuversicht, überlegten Vorschlägen und beherztem Handeln konnten die Freien Demokraten Baden-Württemberg entscheidend mitprägen. Von diesem Geist lassen wir uns bis heute leiten. Wie das konkret aussieht, können Sie hier sehen. Ich lade Sie ein, unsere Arbeit mit zu verfolgen und freue mich über Anregungen.

Ich wünsche Ihnen interessante Lektüre und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP Landtagsfraktion


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Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 „Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Es wächst nun weiter zusammen, was seit 2009 zusammen gehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten nicht ganz vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es galten etwa unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass einiges Synergie-Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität entsteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Geplante Regelungen tragen nicht zur Handlungsfähigkeit der Hochschulen bei, geschweige denn zum Bürokratieabbau.

 

In der heutigen zweiten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts ist eine nicht zustimmungsfähige Gesetz-Chimäre! Bereits die schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände im Sommer hat gezeigt, dass die geplanten Regelungen keineswegs zur besseren Handlungsfähigkeit der Hochschulen beitragen, geschweige denn zum Bürokratieabbau. Zur Behandlung des Gesetzes im Wissenschaftsausschuss im November haben die Regierungsfraktionen bereits nachbessern müssen, sind allerdings beispielsweise mit der geplanten Einführung der Regelungen für Online-Prüfungen an den Hochschulen vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Anstatt, wie von uns beantragt, in einer geordneten Sitzung des Ausschusses mit geladenen Experten diese Neuregelungen zu erörtern, stümpern die Grünen und die CDU ohne roten Faden im Hochschulrecht herum und richten dabei beträchtlichen Schaden an den Hochschulen an.

Dieses untaugliche Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung schreibt den Hochschulen kostenintensive Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich zu, es macht Online-Prüfungen praktisch unmöglich und beeinträchtigt schließlich sogar die Freiheit von Forschung und Lehre, wenn es um die Festlegungen bei der Reduktion von Tierversuchen geht. Das neue Promotionsrecht ignoriert die Weiterentwicklungsklausel in §76 LHG für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Statusgruppe der Lehrbeauftragten bleibt weiterhin ein frommer Wunsch. Der Datenschutz wird einerseits mit Füßen getreten, wenn Verlaufsdaten der Studierenden oder Bewerber gesammelt werden sollen, andererseits aber überbetont, wie bei der irrealen Ausgestaltung des Online-Prüfungen. Die versammelte Hochschul-Community hat der Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass nahezu alle Aspekte der geplanten Novelle für die Hochschulen untauglich oder gar schädlich sind. Ministerin Bauer täte gut daran, diesen Gesetzesentwurf im Ganzen zurückzuziehen.“

 

Das neue Hochschulrecht – eine Novelle unter dem Eindruck von Corona

Nach fast zehn Jahren grüner Führung im Wissenschaftsministerium des Landes brachte die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Landeshochschulgesetzes (Viertes Hochschuländerungsgesetz – 4 HRÄG) am 20.10.2020 ein buntes Sammelsurium hochschulrechtlicher Änderungen in den Landtag ein. Am Mittwoch, den 25.11.2020, befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Entwurf in einer turbulenten Sitzung. Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen der FDP/DVP-Fraktion.


Man kann wohl sagen, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem bunten Strauß Blumen vergleichbar ist. Jede Blume steht hierbei für eines der unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer angesammelten Probleme, die scheinbar noch eilig vor Ende der Legislaturperiode im März 2021 gelöst werden müssen. Anders als bei den Änderungen im Hochschulrecht im Juni 2020 handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen der Landesregierung nicht nur um punktuelle Änderungen. Vielmehr werden durch die Novelle weite Teile des Hochschulgesetzes, sowie darüber hinausreichende Regelungen abgeändert, ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Zugegebenermaßen enthält der bunte Blumenstrauß an Anpassungen einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. Zu nennen ist beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren. Bekanntlicherweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.

Ein Indiz für die hohe Zahl welker Blüten war bereits die Menge der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen am eigenen Gesetzentwurf. Für die FDP/DVP-Fraktion ergaben sich in der Folge nicht nur aufgrund des Gesetzesentwurfes, sondern auch aufgrund der von der Regierungsfraktion gestellten Anträge viele Fragen und das Erfordernis, mit vier Änderungsanträge sowie einem Entschließungsantrag Nachbesserungen vorzunehmen.

Neue Regeln zum Tierschutz – mehr Fluch als Segen für die Hochschullehre

Eine verwelkte Blüte stellt definitiv die Erweiterung des Aufgabenkanons der Hochschulen um den Aspekt des Tierschutzes und die Einführung des neuen § 30a LHG dar. Mit dieser Regelung wird es den Hochschulen im Ergebnis verwehrt, Tiere an den Hochschulen für Lehrzwecke – und somit zumindest mittelbar auch für Forschungszwecke – zu verwenden. Die von der Landesregierung vorgesehene Regelung stellt aus unserer Sicht nicht nur einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Forschung und Lehre dar, sondern wird sich zukünftig auch negativ auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung und deren nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit auswirken. Dass die Bedenken der Liberalen hierzu nicht unbegründet sind, ergibt sich aus der zahlreichen Kritik am Entwurf in der Expertenanhörung.

So stellt sich nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch die Landesrektorenkonferenz, sowie die Studiendekane der Biologischen Fachbereiche an den Universitäten ausdrücklich und fundiert gegen den Entwurf. Konsens der Experten ist, dass für die Studierenden direktes Anschauungsmaterial unerlässlich ist, um in der Zukunft Forschungen anstellen zu können, die wiederum dem Tierwohl dienen. Auf lange Sicht schadet der Entwurf daher vielmehr dem Tierwohl, als diesem geholfen wird. Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Verwendung von Tieren durch Hochschulen bereits heute weitgehenden Regularien unterliegt. Vor allem wird an den Hochschulen im Land bereits heute das 3R-Prinzip praktiziert. Demnach werden längst Tierversuche durch Alternativen ersetzt (replace), die Zahl der Versuchstiere begrenzt (reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß verringert (refine).

Ein weiterer Malus des aktuellen Vorstoßes der Landesregierung: den Hochschulen werden für die Umstellung auf „Alternative Lehrmaterialien“ keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt. Gewollt ist demnach eine kurzfristige Nachhaltigkeit zum Nulltarif, was für uns insbesondere während den andauernden Belastungen auch der Hochschulhaushalte durch die Covid-19-Pandemie eine Farce darstellt. Hinsichtlich der Regelungen zum Tierwohl werden mittlerweile selbst innerhalb der Regierungsfraktionen kritische Stimmen laut. Längst war in den Medien zu lesen, dass die CDU die Neufassungen zum Tierschutz ebenfalls für zu weitgehend ansieht. Man hat dort wohl endlich die Risiken für den Hochschulstandort erkannt, will aber ganz offensichtlich an dieser Stelle den Koalitionsfrieden auf der Zielgeraden nicht noch riskieren. Wir haben mit einem zielgerichteten Änderungsantrag versucht, diese Gesetzesänderung zu verhindern (Änderungsantrag Drucksache 16/9310 zum Gesetzesentwurf Drucksache 16/9090).

Für die FDP-DVP Fraktion war klar und alternativlos:

  • die Streichung des Tierwohls aus dem Aufgabenkanon der Hochschulen zur Verhinderung der damit verbundenen Einengung der Hochschullehre.

  • die Sicherung der hervorragenden Ausbildungsqualität an den Hochschulen, insbesondere für die betroffenen Studiengänge wie die Biologie.

  • die Wahrung der aktuell geltenden und realistischen Anforderungen an die Verwendung von Tieren für Forschung und Lehre (insbesondere 3R-Prinzip, sowie das geltende TierSchG sowie die TierVersuchsVO).

Aus dem Gesetz zur offenen Kommunikation wird das Verschleierungsverbot

Mit dem neugefassten § 9 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes plant die Landesregierung, den Hochschulen die Möglichkeit an die Hand zu geben, eine Verhüllung des Gesichtes zu untersagen. Die Liberalen habe sich zu dieser Thematik in ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 16/896) aus dem Oktober 2016 bereits umfassend positioniert und ein umfangreicheres Verschleierungsverbot an den Hochschulen gefordert. Der aktuelle Vorstoß der Landesregierung fällt in die Kategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Insbesondere schafft er keine klaren Regelungen und stattet die Hochschulen so beispielsweise mit der Möglichkeit aus, eine Verhüllung des Gesichtes „zur Erreichung des Ziels einer konkreten Lehrveranstaltung“ zu verbieten. Welche Situationen hiervon genau erfasst sein sollen bleibt unklar. Im Übrigen sind weitere Regelungen zum Verbot von Gesichtsverhüllungen von den Hochschulen durch Satzung zu regeln. Im Ergebnis wird den Hochschulen also der schwarze Peter zugeschoben, selbst die Regelungen zu treffen und mögliche juristische Zwistigkeiten zu verantworten. Die Landesregierung entzieht sich der Verantwortung, verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und überlässt den Hochschulen die Regelungen im Einzelfall. Dabei sollte klar sein, dass ein Verbot der Verschleierung nicht nur auf Gesetzes- sondern auch auf Einzelfallebene (entschieden durch die Hochschulen) unverhältnismäßig sein kann. Die Hochschulen werden daher wohl eher Zurückhaltung walten lassen.

Die Liberalen fordern daher:

  • Klare und hinreichend bestimmte Vorgaben zur Untersagung der Verhüllung des Gesichtes.

  • Entlastung, statt Belastung der Hochschulen.

Die Einführung von Online- Sitzungen von Hochschulgremien und Online-Prüfungen für die Studierenden, nicht nur während der Corona-Pandemie

Die Digitalisierung ist, genau wie die rechtssichere Gewährleistung von Online-Sitzungen und Online-Prüfungen, eine Herzensangelegenheit der Liberalen. Jedoch sind die Vorgehensweisen, durch die die vorliegenden Regelungen des § 10a (Online Sitzungen) und § 32a (Online-Prüfungen) in das Landeshochschulgesetz eingefügt werden sollen, sehr fragwürdig.

Im Juni dieses Jahres wurde eilig eine LHG-Novelle durch das Parlament gebracht, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulgremien in Corona Zeiten sichern sollte. Regelungen zu Online-Sitzungen sollten von den Hochschulen in Form von Satzungen ausgefüllt werden. Bereits damals haben wir gerügt, dass hierdurch den Hochschulen abermals der schwarze Peter zugeschoben wird. Dies gilt insbesondere bei einen solch sensiblen Aspekt wie dem rechtssicheren Umgang mit Online-Sitzungen. Wenige Monate später ist nun auch die Landesregierung klüger und schafft einen Maßstab durch § 10a LHG mit konkrete Vorgaben. Wir hätten eine (weniger eingriffsintensive) Handreichung für die Hochschulen dieser Regelung ganz klar vorgezogen. Fragwürdig ist auch, wieso der sehr ausführliche und detailreiche Entwurf des § 10a LHG erst als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht mal 24 Stunden vor der beschlussfassenden Sitzung eingeführt wurde. Damit wurde aus der Politik des Gehörtwerdens eine Politik der Überrumpelung und die neue Regelung nicht zuletzt auch der Expertise der Verbände vorsätzlich entzogen.

Hinsichtlich der Einführung der Online-Prüfungen in § 32a LHG gilt Entsprechendes. Bereits in dem Antrag „Rechtssichere Durchführung von Prüfungen aufgrund der Corona Pandemie“ (Drucksache 16/8050) haben wir die Probleme herausgearbeitet und auch hier kritisiert, dass die Hochschulen bei der Durchführung der neuen und notwendigen Prüfungsform sich selbst überlassen und damit vom Landesgesetzgeber im Stich gelassen werden. Auch durch diese Neuregelungen wird anstelle einer weniger eingriffsintensiven Handreichung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eilig das Hochschulrecht fortgeschrieben. Die Hochschulen, die ihre Regelungen für Online-Prüfungen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie bereits fortgeschrieben hatten, müssen nun erneut nachbessern, weil sich nun Kollisionen mit der neuen Fassung des höherrangigen LHG ergeben können. Diese Probleme waren vorhersehbar und hätte bereits im Voraus gelöst werden müssen.

Die kritische Stimme des Landesdatenschutzbeauftragten

Zur Qualitätssicherung sollen an den Hochschulen nun auch „äußere Studienverlaufsdaten“ erhoben und verarbeitet werden. Erfasst sein sollen hiervon unter anderem die Daten ehemaliger Bewerber, die sich nicht an der betroffenen Hochschule eingeschrieben haben. Nicht nur nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch nach dem Verständnis der Liberalen, sind die angepeilten Regelungen mit den gesetzlich geltenden Regelungen der DSGVO nicht vereinbar. Zunächst ist zu kritisieren, dass sich die Regelung erneut lediglich mit unbestimmten Rechtsbegriffen begnügt. Was „äußere Studienverlaufsdaten“ genau sein sollen, bleibt hierbei unklar. Ferner sind die betroffenen Daten nach der Beziehung der Hochschule grundsätzlich zu löschen. Die Erhebung der Daten der Betroffenen wird von der Landesregierung als „akzeptiert“ hingenommen, sofern die betroffene Person nicht widerspricht. Eine solche Widerspruchslösung entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Vielmehr bedarf es eigentlich einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Betroffenen

Daher fordert die FDP-DVP Fraktion:

  • ein kraftvoller Bürokratieabbau für die Hochschulen zur Entlastung der Verwaltung

  • Effektiver Datenschutz für Betroffene

Die wirkliche Verbesserung der Rolle und des Status der Lehrbeauftragten steht weiterhin aus

In der Vergangenheit waren Lehrbeauftragte hochschulrechtlich der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter zugeordnet. Der Gesetzesentwurf ordnet sie nun der Gruppe der „akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu. Grundsätzlich ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man die Interessenlagen im Blick hat. Es bleiben aber Zweifel, ob dies zu einer Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten – insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen – führen wird. In Form eines Entschließungsantrags haben wir uns daher für die Stärkung der Rechte der Lehrbeauftragten eingesetzt, die schließlich einen beträchtlichen Teil der Lehre übernehmen und auch in der Corona-Krise besonders gefordert waren.

Fazit

Aufgrund der doch beachtlichen Risiken, welche die aktuelle LHG-Novelle für die Hochschulen mit sich bringt, konnten die Liberalen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Neben teils schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre (bspw. Tierwohl) würden die Hochschulen Konstellationen mit erheblicher Rechtsunsicherheit (bspw. Datenschutz, Online-Sitzungen und Online-Prüfungen) ausgesetzt werden. Solche Konsequenzen, die sich nachteilig auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung auswirken, können wir insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Die Hochschulen sind durch die aktuelle Situation bereits hinreichend belastet und sollten nicht noch weiteren Restriktionen ausgesetzt werden, die ihnen mehr schaden als dienen.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Nico Weinmann

Stark rückläufige Zahlen bei Studienanfängern sind Warnsignal an Wissenschaftsministerin.

Zur Meldung, dass die Zahl der Studienanfänger an den Hochschulen in Baden-Württemberg aktuell wahrscheinlich um sechs Prozent zurückgegangen ist, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die stark rückläufigen Zahlen sind ein Warnsignal in Richtung der Wissenschaftsministerin. Es müssen für den Hochschulbetrieb endlich differenzierende Lösungen gefunden werden, die praktisch und didaktisch unabdingbare Präsenzveranstaltungen ermöglichen. Denn der besonders signifikante Rückgang bei den Studienanfängern dürfte seine Ursache in den aktuellen Unsicherheiten im Studienverlauf und dem unattraktiven Semesterverlauf ohne Präsenzveranstaltungen haben. Das Wintersemester hat frustrierend für alle Beteiligten begonnen, als die Hochschulen entgegen anderslautender Planungen im Sommer doch nicht von der Schließungsanordnung ausgenommen wurden. Wir brauchen endlich Planungssicherheit anstelle der Konfusionspolitik, gerade für den Bereich der Hochschulen.“

Strikte Trennung von Forschung und Lehre keine Realität in der Wissenschaft.

 

Zu dem durch die Landesregierung angedachten Verbot der Verwendung von getöteten Tieren für Lehrzwecke an den Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Täglich erreichen mich alarmierende Zuschriften zur geplanten Neuregelung der Verwendung von Tieren an der Hochschule. Nach Auffassung der Landesregierung soll das Verbot der Verwendung von Tieren an den Hochschulen lediglich in der Lehre gelten. Forschung und Lehre sind in der Praxis aber längst nicht klar voneinander zu trennen. Vielmehr ist es so, dass die Forschung auf Kenntnissen basiert, die während der Ausbildung erlangt werden.

Die Studiendekane der mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie der biologischen Fakultäten sind davon überzeugt, dass der im Gesetzesentwurf vorgesehen § 30a LHG erheblichen Ballast für die über Jahrzehnte entwickelte, hochwertige und differenzierte Ausbildung von Biologen in Baden-Württemberg mit sich bringen wird. Auch ich halte eine adäquate Vorbereitung auf die Realsituation im Beruf und somit auch die Verwendung von authentischem Anschauungsmaterial für unerlässlich. Allen Praktikern ist klar, dass Filme und Modelle kein adäquates Substitut darstellen.

Wir können es uns hierzulande schlicht nicht leisten, die exzellente hochschulische Qualifikation unserer naturwissenschaftlichen Forscher zu riskieren. Es geht schließlich um Forschung mit höchster gesellschaftlicher Relevanz, wie etwa bei der Impfstoffentwicklung gegen das Corona-Virus.

Um dem Tierwohl tatsächlich zu dienen und dieses zu fördern, bedarf es langfristig exzellent ausgebildeter Biowissenschaftler, die Kenntnisse von tierischen Organismen in der Art und Qualität beherrschen, wie Mediziner den menschlichen Körper kennen müssen. Das geplante Verbot der grün-schwarzen Landesregierung schadet daher vielmehr dem Tierwohl, als es zu diesem beiträgt. Im Übrigen obliegt die Verwendung von Tieren an Universitäten bereits heute erheblichen Regularien.“