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Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt

Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?

Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.

Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.

Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?

Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.

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Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?

Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.

Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?

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Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.

Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.

Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.

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Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?

Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.

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Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!

Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?

Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.

Quelle: Baden-TV

Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!

Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!

Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei

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Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.

Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.

Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab

Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.

Erfolglos!

Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun

Unsere Aktion in den sozialen Medien

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Abgeordnete

Niko Reith

Tel.: +49 711 2063-9290
Mail: nikolai.reith@fdp.landtag-bw.de
Themen:Enquetekommission Krisenfeste GesellschaftSoziales

Hans Dieter Scheerer

Tel.: +49 711 2063-9280
Mail: hansdieter.scheerer@fdp.landtag-bw.de
Themen:MigrationMobilitätRecht, Verfassung und Migration

Prof. Dr. Erik Schweickert

Tel.: +49 711 2063-9370
Mail: erik.schweickert@fdp.landtag-bw.de
Themen:EinzelhandelLandesentwicklungMittelstand und HandwerkTourismus

Mitarbeiter

Thilo Weber

Parlamentarischer Berater für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Tel.: +49 711 2063-9135
Mail: thilo.weber@fdp.landtag-bw.de
Themen:EinzelhandelMittelstand und HandwerkTourismus
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Beispiel 1: Herabsetzung der Anzahl an Fahrradstellplätze, die zu schaffen sind
Beispiel 2: Das Bildungszeitgesetz könnte komplett abgeschafft werden. Alternativ könnte die Zahl an Freistellungstagen (aktuell 5 pro Jahr) reduziert werden, nur eine Förderung für berufliche Qualifizierungen berücksichtigt werden oder Arbeitnehmer verpflichtet werden, Bildungsurlaub durch eigene Urlaubstage zu ergänzen („Matchingpflicht“).

Beispiel 1: Pflicht zur Schaffung von wettergeschützten Fahrradstellplätzen; erhöht Platzbedarf und steigert damit Baukosten
Beispiel 2: Das Recht auf Bildungsurlaub, gerade auch für Qualifizierungsmaßnahmen fernab des Berufs (bspw. fürs Ehrenamt, für Demokratiebildung), verursacht bei den Unternehmen hohe Kosten, ohne dass diese einen Nutzen davon haben, sowie ermuntert dazu, Bildungsurlaub auch als freizeitorientierte Maßnahme zu nehmen.

Beispiel 1: Landesbauordnung, §37, Abs. 2
Beispiel 2: Bildungszeitgesetz insgesamt

Beispiel 1: Bauen, betroffen sind damit Bauherren, geregelt wird es durchs Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Beispiel 2: Recht auf Bildungszeit, betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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