Für die zukünftige Gestaltung des Landtagswahlrechts stehen wir bereit für eine umfassende Wahlrechtsreform.

Unsere Ziele

  • Einführung des Zweistimmenwahlrechts

  • Frauenanteil im Parlament erhöhen

  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Statt des bisherigen Wahlrechts, bei dem jeder Bürger eine Stimme hat, soll es ein Zweistimmenwahlrecht geben. In jedem Wahlkreis soll weiterhin ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin mit der Erststimme gewählt werden können. Zusätzlich soll aber mittels einer zweiten Stimme eine Partei gewählt werden können. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet dabei über die künftigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Neben den direkt gewählten Abgeordneten soll deshalb über geschlossene Landeslisten der Einzug möglichst vieler Frauen ins Parlament sichergestellt werden. Dabei entscheidet die Platzierung der Bewerberinnen und Bewerber auf den Landeslisten der Parteien über den Einzug. Erringt eine Partei keine Direktmandate, aber über die Zweitstimmen beispielsweise 20 Mandate, ziehen die ersten 20 Personen von der Liste dieser Partei in den Landtag ein.

Überdies ist angestrebt, bereits Sechzehnjährigen zu ermöglichen, wählen zu dürfen.

Führt das nicht zu einer Aufblähung des Parlaments?

Die angestrebten Änderungen ermöglichen es der Bürgerschaft, taktisch zu wählen. Indem eine Zweitstimme dazu kommt, kann jeder Wähler die Erststimme so vergeben, dass er sie einem möglichst aussichtsreichen Bewerber um das Direktmandat gibt, die Zweitstimme seiner favorisierten Partei. Das bedeutet, mit einer Wahlhandlung können zwei verschiedene Parteien gestärkt werden. Das nennt man Stimmensplitting und verstärkt den Effekt, dass im Verhältnis starke Parteien mehr Direktmandate erringen, als ihnen gemäß der errungenen Stimmenzahl bei den Zweitstimmen im künftigen Parlament zustünden. Die Anzahl der „zu viel“ errungenen Mandate nennt man Überhangmandate. Sie müssen durch zusätzliche Mandate bei den anderen Parteien, die es über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben, ausgeglichen werden, um das Wahlergebnis im Parlament adäquat abbilden zu können.

Die Folge: Das Parlament wird größer.

Wie verhindern wir das?

Wir fordern eine Verringerung der Wahlkreise von 70 auf 60!

Legt man die aktuellen Tendenzen und die zu erwartenden Splittingeffekte zu Grunde, droht uns gemäß der aktuellen Umfragen ein Landtag mit 227 Abgeordneten.

Gemäß der aktuellen Umfrageergebnisse vom 14. Oktober, bei denen die Grünen 10 Prozentpunkte vor der CDU liegen und der Splittingeffekt hinzu kommt, gehen voraussichtlich alle 70 Direktmandate an die Grünen.

Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung

Rechnung auf Basis der Umfrage Baden-Württemberg Infratest dimap vom 14.10.21

Wie geht es weiter?

Wir wollen eine Reform des Wahlrechts. Wir wollen mehr Frauen im Parlament und wir wollen auch das Wahlrecht ab 16. Aber es kann nicht sein, dass eine Reform zu Lasten des Steuerzahlers die Gefahr ausblendet, dass der Landtag in seiner Größe explodiert!

Die nächsten Wahlen sind im Jahr 2026. Und sie kommen auch nicht schneller, nur weil man das Wahlrecht schnell ändert. Oberstes Ziel muss sein, eine in sich schlüssige, gute Reform als Gesamtpaket zu verabschieden. Es macht keinen Unterschied, ob man die Reform Ende 2021 oder Mitte 2022 beschließt. Wichtig ist, dass sie gut wird. Das stellen wir mit unserem Vorschlag sicher.