Ab der Landtagswahl 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Wahlrecht. Nach aktuellen Berechnungen können dann anstelle der vorgesehenen 120 Abgeordneten künftig über 200 Parlamentarier im Landtag sitzen. Die Folge: Ein „XXL-Landtag“ verbunden mit erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Für uns ist klar: Gerade in aktuellen Zeiten muss der Landtag auch bei sich selbst sparen. Unsere Fraktion hat bereits 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Anzahl der Abgeordneten begrenzt worden wäre. Dieser Entwurf hat jedoch keine Mehrheit im Parlament gefunden. Nun liegt mit einem laufenden Volksbegehren ein Vorschlag vor, über den die Bevölkerung selbst entscheiden kann.
Wir beleuchten die Hintergründe und Folgen des neuen Wahlrechts mit Ihnen und laden Sie zu folgendem Faktencheck ein:
20.10.2025 | 18:30 Uhr
Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg
Begrüßung und Impuls
Informations- und Diskussionsrunde
Fazit und Ausblick
Wir freuen uns auf Sie. Gruppen sowie Schulklassen bitten wir, sich nicht über dieses Formular, sondern direkt über veranstaltungen@fdp.landtag-bw.de anzumelden.
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