Das im Spätsommer 2020 für Berlin erlassene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgte in den Reihen der Polizei vielfach für Unverständnis und Verunsicherung. Etabliert es doch eine Beweislastumkehr, in deren Rahmen sich Polizeibeschäftigte mit mehr oder weniger willkürlich in den Raum gestellten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sehen.
Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, strebt nun Innenminister Thomas Strobl ein solches Gesetz auch in Baden-Württemberg an. Obwohl er sich vor einem Jahr noch gegen dieses ausgesprochen hat und keine Polizisten mehr nach Berlin schicken wollte, weil dort das LADG beschlossen wurde.
Genauso betroffen von dem Gesetz sind neben Polizisten auch Lehrer, Mitarbeiter der Verwaltung, Kontrolleure im ÖPNV und alle anderen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Innenpolitische Sprecherin Julia Goll
Müssen sich etwa Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig wegen Rassismus rechtfertigen, wenn sie die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ablehnen oder würden Lehrer beschuldigt aus rassistischen Gründen eine schlechte Note vergeben zu haben?
Auch die geplante Kennzeichnungspflicht ist vollkommen überflüssig. Künftig sollen Bereitschaftspolizisten bei Großlagen eindeutig identifizierbar sein. Dabei gibt es keine bekannten Fälle, bei denen die Identität eines Polizisten selbst bei unübersichtlichen Einsätzen nicht festgestellt werden konnte.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat bereits ihr Missfallen über die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das Landesantidiskriminierungsgesetz ausgedrückt. Für unsere baden-württembergischen Polizeibeamten sind diese beiden Vorhaben ein klares Misstrauensvotum.