Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.
Bildung
Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.
Einzelhandel
Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.
Gastronomie
Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.
Sport und kulturelles Leben
Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?
Großveranstaltungen
Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.
Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.
Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.