XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise
Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.
Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.
Fakten-Check Abend vom 23. Februar 2023.
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender
Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.
Wir hatten im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, war aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.
Hintergrund
Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.
Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.
Warum?
Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.
Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.
Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.
Unser Vorschlag
Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.
Unser Gesetzentwurf
Es gab im Wesentlichen drei Kritikpunkte an unserem Vorschlag, den wir im Zuge der Wahlrechtreform eingebracht hatten. Diese haben wir aufgegriffen und gelöst.
Die Kritikpunkte:
Unsere Ideen:
Wie ist der aktuelle Stand?
Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt
Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.
Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen, das Innenministerium hat ihm aber im Dezember 2023 die Zulassung verweigert. Aktuell kann es nicht unterstützt werden, da der FDP-Landesverband Baden-Württemberg vor dem Verfassungsgerichtshof aktuell die Zulassung erstreitet. Ein fast inhaltsgleiches Volksbegehren einer privaten Initiative, das auch die FDP-Landtagsfraktion unterstützt, wurde allerdings zugelassen und kann unterschrieben werden. Informationen dazu finden Sie unter www.landtag-verkleinern.com