Pressemitteilung

09.Juli 2008

Bachmann: Verbot der Haltung gefährlicher Tiere nicht erforderlich

Parlamentarischer Antrag zu „Terrorkatzen“ im Innenausschuss – „Es hat geklappt“, erklärte der für den Antrag zur ‚Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten’ federführende FDP-Innenpolitiker Dietmar Bachmann. „Die Landesregierung hat sich heute im Innenausschuss festgelegt, anders als Hessen kein Verbot zu erlassen.“Der hessische Landtag hatte zu Zeiten der CDU-Alleinregierung einen § 43 a über das ‚Halten gefährlicher Tiere’ in das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingefügt. Dort wird „die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art“ verboten. Ein vergleichbares Verbot wird es in Baden-Württemberg nun wohl nicht geben. Das Innenministerium hatte in der Antwort klargestellt, dass es 2006 nur 67 und 2007 sogar nur 59 Straftaten im ganzen Land gab, bei denen andere Tiere als Hunde als Tatmittel eingesetzt wurden.

„Uns ist es damit gelungen, der wuchernden Verbotskultur in unserem Lande zumindest an dieser Stelle einen Riegel vorzuschieben“, so Bachmann. Manchmal muss man eben unge-wöhnliche Wege gehen. Das federführende Ministerium für den Ländlichen Raum hatte die Sache ins Lächerliche gezogen, indem es sich ausschließlich über die Gefährlichkeit von Katzen ausließ. Das Wort von der ‚schwäbischen Terrorkatze’ machte die Runde. Bachmann: „Unser Plan ist aufgegangen. Statt sich zu einem Verbot hinreißen zu lassen, hat unser Koalitionspartner selbst die Lächerlichkeit eines solchen Verbots klargestellt.“ Für die Zukunft denken die FDP-Innenpolitiker über weitere Anträge dieser Art nach. „Vielleicht können wir die Passagierabfertigung auf den Flughäfen beschleunigen, indem wir nachfragen, wie viele Flugzeuge mit Hilfe von Nagelscheren entführt wurden …“.

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