Pressemitteilung

27.November 2007

Berroth: Länderfinanzausgleich kann zu Ungerechtigkeit führen

Erbschafts- und Schenkungssteuer soll in Länderkompetenz gehen – In einer Landtagsdebatte über die das Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länderkompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg durch Neuregelung im Bund verhindern“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth (es gilt das gesprochene Wort):

„Eine Medienmeldung heute Morgen beurteile ich anders: Wir wollen gerade nicht, dass es durch die Erbschaftssteuer Mehreinnahmen gibt. Uns geht es um eine vernünftige Regelung, die das überleben von Familienbetrieben und den Erhalt von mittelständischem Vermögen in Baden-Württemberg ermöglicht.Die Situation ist bei uns im Land einfach anders! Wir haben weit mehr kleine und mittlere, aber auch große Familienbetriebe im Ländle als anderswo. Diese sichern Solidität und Konstanz unserer Wirtschaft und Gesellschaft.Zum Problem der Weiterführung: Wir brauchen eine flexible Formulierung! Es darf nicht sein, dass einem Betrieb, der etwa durch die Markt- oder auch nur Branchen-entwicklung ein schwieriges Fahrwasser gerät und zu Anpassung gezwungen ist um zu Überleben, dann durch eine Erbschaftssteuer-Nachzahlung der Garaus gemacht wird! Dann sind die Arbeitsplätze nämlich wirklich weg oder zu einer ungeliebten Heuschrecke verlagert.In keiner Weise bedacht ist bisher auch das Problem der weichenden Erben. Und gerade in Unternehmer-Familien gibt es in der Regel mehr als ein Kind.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist im übrigen ausdrücklich darauf hin, dass es ihm nur um die einheitliche Bewertung von Vermögensgegenständen geht, dass aber eine politisch gewollte Differenzierung z.B. bei Freibeträgen oder Steuersätzen sehr wohl erfolgen kann.Noch einmal: Wenn es nur um höhere Einnahmen ginge, wäre das das geringere Problem. Das Land könnte diese z.B. den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie die Grundsteuer senken. Aber der Länderfinanzausgleich macht aus der geplan-ten Lösung eine doppelte Ungerechtigkeit: Zum einen müssten unsere Bürgerinnen und Bürger weit mehr an den Staat bezahlen – im übrigen auch auf Vermögenswerte, von denen man nicht herunter beißen kann wie z.B. die selbst bewohnte Wohnung. Und dann würde ein großer Teil dieser Einnahmen auch noch auf andere Länder umverteilt, deren Einwohner sowieso zu den Begünstigten des Gesetzes zählen.Man kann es kaum glauben, aber nach einer Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen vom Oktober diesen Jahres blieben von 1 Million Euro Mehreinnahmen bei der ErbSt gerade mal 372 000 hier bei uns, aber 628 T€ würden „ausgeglichen“. Deshalb: Wenn die Erbschaftssteuer schon nicht abgeschafft werden soll – was uns am liebsten wäre – kann nur eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder eine adaequate und gerechte Lösung bringen.Wir fordern Ministerpräsident Günter Oettinger, aber auch Sie, Herr Kretschmann auf, im Interesse der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger in der Föderalismuskommission II den FDP-Vertreter Ernst Burgbacher zu unterstützen: Die Erbschaftssteuer gehört in Länderhand!“

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