Bullinger: Der Wortbruch der CDU und Hauks Respektlosigkeit gegenüber den Fischern sind beispiellos
Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat scharf die herablassenden Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum, Peter Hauk, in der Ersten Beratung zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Fischereigesetzes kritisiert. „Eine solche Respektlosigkeit gegenüber den Rechten des Parlaments und gegenüber der gesamten Fischerei ist beispiellos. Welche Gesetzentwürfe wir zu welchem Zeitpunkt einbringen, lassen wir Freie Demokraten im Landtag uns gewiss nicht von einem Vertreter der Regierungsbank vorschreiben“, sagte Bullinger. Hauk hatte zuvor erklärt, die grün-schwarze Regierung werde den Gesetzentwurf ablehnen, da die FDP die Legislaturperiode mit „unwichtigen“ Themen beginne anstatt Gesetzentwürfe zu wichtigeren Belangen einzubringen. Bullinger sagte in seiner Begründung zur Gesetzesinitiative der FDP:
„Die Fischerinnen und Fischer, die Mitglieder in den Angelvereinen leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist bei der Jagst-Katastrophe letztes Jahr deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden. Den Veränderungen die Tür verschließen hieße in diesem Fall nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement, das die vielen Anglerinnen und Angler mit ihrem aktiven Beitrag für den praktischen Naturschutz erbringen, zu bestrafen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit an und in unseren Gewässern.
Wir, die Freien Demokraten, fordern konkret: erstens die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbots, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mehr gibt. Lediglich Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schränken das Angeln während der Nachtzeit noch bei Schutzgebieten ein. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie hingehört? Die Länder, in denen die Grünen mitregieren, sind Ihnen hier meilenweit voraus. Unser Gesetzentwurf begehrt also Überfälliges, auch wenn sich das Fischereirecht insgesamt in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen bewährt hat. Zweitens: Eine Absenkung des Mindestalters für die Berechtigung, im Beisein und unter Aufsicht von volljährigen Inhabern des regulären Fischereischeins fischen zu dürfen, auf sieben Jahre, hält die FDP/DVP-Fraktion für überfällig.
In einer Zeit, in der sich die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die Jugendlichen immer weiter von der Natur entfernen, in der die Kuh lila ist, in der die Beziehung der jungen Generation zur Natur immer abstrakter und entfernter wird, in der unsere Kinder mit zwei und vier Jahren auf elektrischen Tablets herumspielen, kann es nur richtig sein, Jugendlichen so früh wie möglich die Chance zu bieten, Natur praktisch zu erleben. Immerhin habe ich vor 50 Jahren die Fischerprüfung gemacht und bin diesem Angelsport immer treu geblieben, auch wenn ich kaum noch dazu komme. Dadurch habe ich auch unseren drei Kindern etwas bieten können, das ich für ganz wichtig halte, nämlich ans Wasser zu gehen, morgens, wenn die Sonne aufgeht, oder auch abends, die Libellen zu erklären, die Bisamratte am Ufer gegenüber oder die Natter im Schilf oder die wunderbaren Wasserpflanzen zu erklären. So war und ist das allemal sinnvoller, als dass – wie heute leider häufig – die Eltern und die Kinder selbst am Mittagstisch stumm vor sich hinsimsen und touchen.
Ich zitiere: ‚Wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass es Sinn ergibt, nicht nur zum Angeln zu gehen, sondern sich in einem Fischereiverein für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer zu engagieren. Der demografische Wandel spielt dabei natürlich eine Rolle.‘ Und weiter: ‚Wir müssen offen und intensiv Kinder und Jugendliche für die Angelfischerei und die Arbeit am Gewässer interessieren. Das fängt damit an, die Politik davon zu überzeugen – wie in vielen anderen Bundesländern auch – den Jugendfischereischein nicht erst mit zehn Jahren, sondern schon mit sieben Jahren zu ermöglichen.‘ Wer hat das gesagt? Der Kollege, der am 16. April zum Gesamtpräsidenten des Landesfischereiverbands gewählt wurde: Sie, lieber Arnulf Freiherr von Eyb. Sie haben damit absolut Recht. Bei diesem Interview forderte der Kollege von Eyb nicht nur die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein, sondern auch die Aufhebung des Nachtangelverbots sowie ein wirksames Kormoranmanagement und die Beendigung des Aalfangverbots am Rhein, wie dies auf der gegenüberliegenden Seite Rheinland-Pfalz – damals rot-grün – beschlossen hat. Nochmals: Alles richtig, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf stimmt rundum; Sie brauchen nur noch zuzustimmen. Also nicht schwätzen, machen!
Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Wahlcheck vor der Landtagswahl oder in verschiedene Landtagsanträge, z. B. Drucksache 14/7048 – Vereinfachung der Prüfungszulassung für Angelschein und Nachtangeln –, eingebracht von einem gewissen Abg. Dr. Nils Schmid, SPD, oder Drucksache 15/5748 des Abg. Arnulf von Eyb, CDU – Nachtangelverbot in Baden-Württemberg – oder Drucksache 15/6623 des Abg. Wolfgang Reuther, CDU – Aufhebung des Nachtangelverbots – unterstreichen die Richtigkeit unseres Begehrens, das Fischereigesetz dringend zu ändern. Übrigens, meine Damen und Herren, was das Nachtangelverbot angeht, wäre es vielleicht sinnvoller, das eine oder andere Event am Wasser, bei dem Krach entsteht und Dreck übrig bleibt, zu verbieten. Unsere Angler aber sind abends und morgens keine Krawallmacher am Wasser, meine Damen und Herren.
Abschließend darf ich zumindest eine nicht ganz unbedeutende Gruppe, einen Verband, der als untere Naturschutzbehörde auch zuständig ist, zitieren. Der Landkreistag sagte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg – Folgendes: ‚Gegen die geplanten Änderungen des Fischereigesetzes bestehen keine Einwände.‘ Zur begehrten Änderung von § 32 Absatz 1 des Fischereigesetzes sagt der Landkreistag: ‚Vor dem Hintergrund einer zukunftsfähigen Nachwuchsarbeit der Fischereivereine wird die geplante Herabsetzung des Mindestalters von derzeit zehn auf sieben Jahre für die Erteilung eines Fischereischeins für Jugendliche – Jugendfischereischein – begrüßt. Ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist bereits beschränkt geschäftsfähig im Sinne des BGB.‘ Zweitens sagen sie zu einer Änderung von § 44 Absatz 1 Nummer 11 des Fischereigesetzes: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nacht-zeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar.‘ Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurden diese Anliegen der Fischer bei dem rund 532 Mal „Wollen“ statt „machen“ und bei dem 132 Mal „Prüfen“ wohl vergessen. Noch einmal: Wir sollten die dringend erforderliche Novellierung des Gesetzes im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss fachlich weiterberaten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum Video der Debatte – siehe 7. Sitzung vom 29. Juni 2016, Teil 3 von 3, dort TOP 5: http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html