Pressemitteilung

25.November 2015

Bullinger: Die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg ist eine Affäre Bauer

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg alle Mittel recht, die Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen.

In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.

Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.

Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht. In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.

Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der Ministerin persönlich abstimmen.

Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin manipuliert hat.

Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das Potenzial für einen Untersuchungsausschuss. Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen Debatte hierzu:

„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des gehobenen Dienstes, aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht einnehmen.

Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“

Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Antworten auf die zahlreichen Anfragen der FDP-Fraktion stellt sich Bullinger das Agieren der Ministerin und ihres Ministeriums wie folgt dar:

„Die causa Ludwigsburg ist eine causa Bauer. Eine Ministerin täuscht den Landtag und die Öffentlichkeit, schreckt vor der Verbreitung von Unwahrheiten nicht zurück. Sie und Ihr Ministerium handelten mehrfach rechtswidrig, beim Verzicht auf die Aktenführung, beim Durchwinken der zweiten Abwahl. Das Motiv ist klar zu erkennen. Eine Rektorin sollte weg, jedes Mittel war dazu recht. Der Titel dieser aktuellen Debatte trifft leider nur zu gut. Der Sachverhalt bietet Potential für einen Untersuchungsausschuss.“

Zur Chronologie sagte Bullinger: Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium heißt. Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung. Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.

Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden. ‘

Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.

Soweit so gut, jedenfalls aus Sicht der Ministerin und ihres Ministeriums. Gäbe es da nicht noch den Rechtsweg und die FDP-Fraktion. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen.

Damit wird das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“

Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, untermauert Bullinger wie folgt:

„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden. Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014.

Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin stehen.

Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete sie den FDP-Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt. Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck brechen.“

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