Bullinger: Mehr Wettbewerb und waldbauliche Selbstbestimmung können auch Chance sein
Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt über die Holzvermarktung erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:
„All jene die den Waldbauern in den vergangenen Monaten blauäugig weismachen wollten, sie könnten mit einer einfachen Änderung des Bundeswaldgesetzes europäisches Wettbewerbsrecht aushebeln, haben heute einen herben Dämpfer erfahren. Auch wenn das Einheitsforstamt für Kommunen und den Kleinprivatwald Vorzüge hatte, wäre doch mehr Mut zur Veränderung angesagt. Ein fairer Wettbewerb bei der Holzvermarktung und den forstlichen Dienstleistungen kann auch die Chance zu mehr waldbaulicher Selbstbestimmung der Waldeigentümer eröffnen. Die grün-schwarze Landesregierung sollte jetzt gestalten, anstatt den Rechtsstreit und den damit verbundenen Schwebezustand in die Länge zu ziehen. Wir sollten uns jetzt gemeinsam auf die Unterstützung und flächendeckende Entwicklung forstlicher Zusammenschlüsse sowie auf eine angemessene Förderung einer nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftungsweise in den Kommunal- und Privatwäldern konzentrieren.“