Bullinger: Noch nie waren Lebensmittel so hochwertig und billig
Deutschland hat weltweit das höchste Niveau bei der Sicherheit der Nahrungsmittel – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes“ (Drucksache 14/4782) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Sprecher für „Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Forsten“, Dr. Friedrich Bullinger, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):
„Lassen Sie mich vorneweg allen Schlechtrednern zur Qualität und Sicherheit bei Lebensmit-teln entgegnen: Noch nie in der Geschichte unseres Landes waren Lebensmittel in Deutschland, gemessen am Einkommen, so billig. Ich meine, sie sind zum Teil zu billig, gleichzeitig waren die Lebensmittel – also die ‚Mittel zum Leben’ – noch nie so hochwertig. Wir haben in Europa und speziell in Deutschland das weltweit höchste Niveau bei der Lebensmittelsicherheit. Das verdanken wir nicht zuletzt dem‚ Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel der Europäischen Union“ (RASFF), das am 16. Juli 2009 sein 30-jähriges Gründungsdatum feiern konnte. Diese Qualität erster Klasse verdanken wir auch unserer Lebensmittelindustrie, dem Lebensmittelhandwerk, der Lebensmittelüberwachung und vor allem unseren Bauern, die dafür mehr verdient haben als die zurzeit miserablen Preise für landwirtschaftliche Produkte.Ich komme zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Er gliedert sich in drei Bereiche, auf die ich für die FDP/DVP-Landtagsfraktion jeweils kurz eingehen möchte: Der Gesetzentwurf soll die Zulassung der Ausbildung bei den Veterinär- und Untersuchungsämtern des Landes neu regeln, und zwar analog zur Ausbildung der Rechtsreferendare. Die FDP-Landtagsfraktion hält die Begrenzung der Ausbildungskapazitäten entsprechend dem tatsächlichen Bedarf in der Landesverwaltung für angemessen. In der Praxis haben sich zuletzt Probleme dadurch ergeben, dass nach der derzeitigen Rechtslage alle Absolventen eines Studiums der Lebensmittelchemie in Deutschland einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg haben. Das war und ist falsch. Auch hier muss der ‚Ausbilder’ eine Auswahl nach der Qualität der Bewerberinnen und Bewerber haben.Derzeit stehen bei den Ämtern 30 Plätze für die Ausbildung zum staatlich geprüften Le-bensmittelchemiker zur Verfügung. Die Bereitstellung einer höheren Anzahl an Ausbildungsplätzen würde die Funktionsfähigkeit und den Betriebsablauf der Untersuchungsämter im Rahmen der Lebensmittelüberwachung nicht unerheblich beeinträchtigen. An dieser Stelle ist nicht zu diskutieren, ob wir mehr Personal im Bereich der Lebensmittelüberwachung brauchen. Tatsache ist, dass Personal, das bei uns gebraucht wird, hier gut ausgebildet wird.Eine ausführliche Diskussion wird sicherlich noch im Fachausschuss erfolgen. Bereits jetzt lässt sich aus Sicht der FDP sagen: Die Landesregierung verweist darauf, dass die gesetzliche Regelung im Vorgriff auf die noch ausstehende bundesgesetzliche Regelung erforderlich wurde. Wir hätten es viel lieber gesehen, wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht und ihre gesetzgeberischen Möglichkeiten besser und vor allem zügiger genutzt hätte. Wir halten es für wenig effektiv, wenn das Land Baden-Württemberg ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen muss und der Bund im Schneckentempo hinterher hinkt. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung jetzt, und zwar bis November dieses Jahres. Punkt zwei: der Gesetzentwurf wird den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie Genüge leisten. Das heißt, wir geben zukünftig auch Sachverständigen aus dem Ausland die Möglichkeit einer Zulassung als sogenannter Gegenprobensachverständiger. Der dritte Punkt, der mit Punkt zwei in unmittelbarem Zusammenhang steht, nämlich die Re-gelung über die Zulassung privaten Gegenprobensachverständigen, ist aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion unproblematisch, so dass ich bereits jetzt die grundsätzliche Zustimmung für den Gesetzentwurf der Landesregierung ankündigen kann.“