Glück: Ausweitung des Vorkaufsrechts beschädigt Agrarstruktur im Land
Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, warnte in der zweiten Beratung der Änderungen beim Naturschutzgesetz davor, mit falschen Regelungen wichtige Grundlagen zu schädigen. Insbesondere das uneingeschränkte Vorkaufsrecht beim Verkauf einzelner landwirtschaftlicher Flächen bringe die Gefahr eines Flickenteppichs mit einzelnen herausgelösten Naturschutzflächen mit sich. „Naturnahe Bewirtschaftung und artenreiche Kulturlandschaften benötigen aber zusammenhängende Fläche“, so Glück und unterstrich damit die ablehnende Haltung seiner Fraktion.
Als „höchst problematisch“ bezeichnete Glück außerdem die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften wie „Land-Schilfröhrichte“ und „Staudensäume trockenwarmer Standorte“ in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. „Wer das Niveau hier immer anspruchsvoller macht, muss sich nicht wundern, wenn die Einrichtung freiwilliger Biotope im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr stattfinden“, warnte Glück. „Sie legen hier mit überzogenen Ansprüchen und Regeln mehr Biotope trocken als Sie schaffen werden“, so Glück abschließend an die Adresse der Regierung.
Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, nahm die Teile des Naturschutzgesetzes, die ich mit dem „Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ beschäftigen, zum Anlass, die Abschaffung dieser Regelung zu fordern. Er erinnerte daran, dass dieses Gesetz, das parallel zum Mindestlohngesetz des Bundes bestehe, die einzelnen Betriebe also mit zusätzlicher Bürokratie überziehe. Schweickert forderte vor allem an die Adresse der CDU gerichtet: „Sie wollen eine langwierige Evaluation bis 2018. Sie kündigen in Reden immer wieder an, Handwerk und Mittelstand entlasten zu wollen. Heute haben sie die Chance, schnell ihre Versprechen einzulösen und mit dieser für viele Betriebe im Land überflüssige Regel Schluss zu machen.“