Pressemitteilung

25.November 2015

Glück: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

Zur zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Verbesserung der Chancengleichheit und Teilhabe, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir teilen die Intention des Gesetzes, also die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichsten Lebensbereichen wie Schule, Hochschule, Arbeitswelt oder auch die politische Teilhabe. Wir haben aber klare Worte gegen den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes in der Expertenanhörung im Ausschuss gehört. Es ist zu erkennen, dass der gesetzgeberische Handlungsbedarf schlicht nicht existiert – gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht.

Denn die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gelingt in Baden-Württemberg auch schon ohne das grün-rote Symbolgesetz, mit dem die Landesregierung in großer Eile noch ihren Koalitionsvertrag abarbeiten will.

Besonders bei dem umstrittenen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer zeigte sich bei einer Blitzumfrage des Handwerkstags unter den Mitgliedsunternehmen, dass es genau null Fälle in der Unternehmerpraxis gab, in denen keine einvernehmliche betriebliche oder individuelle Regelung mit dem Arbeitnehmer gefunden werden konnte. Genauso wenig bedarf es etwa einer Verpflichtung der Hochschulen, für einen heterogenen Zugang von Studierenden zu werben. Denn dies funktioniert bereits seit der Änderung des Hochschulgesetzes im Jahr 2006.

Am schwersten wiegt vor diesem Hintergrund aber, dass die Landesregierung von einer Kostenneutralität des Gesetzes ausgeht. Alle Sachverständigen waren sich einig – eine zusätzliche Integration zum Nulltarif gibt es nicht. Somit bleibt der Gesetzesentwurf aus unserer Sicht ein grün-rotes Programmheft ohne praktische Wirkung.“

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