Goll: Der Weg zur Staatswirtschaft ist bei diesem Gesetz nicht weit
In der Beratung im Landtag zur Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit kritisierte der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, den Gesetzentwurf der Landesregierung.
„In diesem Entwurf mache ich besonders auf die geplanten Kommunalanstalten aufmerksam. Wir schließen uns der Kritik des Landesrechnungshofs an, der vor Verbeamtungs- und Gehaltsexzessen und einem Anwachsen kommunaler Schattenhaushalte warnt“, so Goll.
Er warnte besonders vor der gefährlichen Nähe zum § 102 der Gemeindeordnung, der die unfaire Konkurrenz kommunaler Betriebe beispielsweise zu örtlichen Handwerkern ausschließen soll. „Das bewährte Subsidiaritätsprinzip bleibt zwar formell bestehen, die Gemeinden erhalten aber in der Konkurrenz zur Wirtschaft neben der schon bestehenden Befreiung von der Mehrwertsteuer einen weiteren Vorteil: Mit der Kommunalanstalt und den neuen Regelungen zu Zweckverbänden können sie beispielsweise auf bisher übliche Ausschreibungen verzichten und an der Wirtschaft vorbei Zweckverbände mit der Erfüllung von Aufgaben betrauen.“, so der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion.
„Wenn sich die Kommunen um Wohnungsbau, Energiegewinnung, Abfallentsorgung und Pflege der Grünanlagen kümmern können, dann ist der Weg zur Staatswirtschaft nicht weit“, so Goll. Er kündigte an, dass die FDP-Fraktion im Unterschied zu Grüne, SPD und CDU diesem Gesetzentwurf aus ordnungspolitischen Gründen nicht zustimmen werde.