Pressemitteilung

12.April 2013

Goll: Richter und Staatsanwälte für exzellente Arbeit auch angemessen bezahlen

In einer Landtagsdebatte über die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Zahlen, die die Landesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vorgelegt hat, belegen eindeutig, dass die baden-württembergische Justiz  auch im Ländervergleich eine exzellente Arbeit leistet. Mit einer sehr geringen Anzahl von Richtern und Staatsanwälten sind die Verfahrensdauern durchweg kurz. Dies ist vor allem der hervorragenden Arbeit der Justiz zu verdanken. Auf  Dauer kann man gute Leute aber nur gewinnen und halten, wenn man sie auch angemessen bezahlt.“

In der Justiz sei man darauf angewiesen, Juristen mit exzellenten Noten zu gewinnen, die in der freien Wirtschaft oft um ein vielfaches mehr verdienen könnten, so Goll. Auf die Dauer reiche es nicht aus, auf flexible Arbeitszeiten und eine Jobgarantie zu bauen. Gerade im Bereich der Eingangsbesoldung hätten sich die Bezüge seit dem Jahr 1995 nur um einen Bruchteil der Dynamik in der Wirtschaft erhöht.

Goll weiter: „Mit der zusätzlichen Absenkung der Eingangsbesoldung auf acht Prozent erscheinen die Floskeln der Landesregierung über einen Wettbewerb um die ‚besten Köpfe‘ wie Hohn. Diese ‚besten Köpfe‘ werden derzeit in einer Art und Weise besoldet, die sowohl der Qualität und den Anforderungen der Arbeit nicht gerecht werden als auch im Hinblick auf die Länge und dem Anspruch der vorangegangenen Ausbildung nicht mehr angemessen sind. Meine Linie war es daher immer, den Justiz- und Verwaltungsapparat nicht unnötig aufzublähen, sondern ihn auf die Kernbereiche zu konzentrieren. Dann ist es auch möglich, die wenigen Stellen, die man hat, weiterhin mit qualifizierten Leuten zu besetzen und sie auch angemessen zu bezahlen.“

Nach den Worten von Goll schadet das Verhalten der Landesregierung auch dem Ansehen und der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. „Wenn angehende Beamte und Richter nicht mehr darauf vertrauen können, dass das Land seinen Verpflichtungen einer dem Amt angemessenen Besoldung dauerhaft nachkommt, wird die Attraktivität des Arbeitsplatzes für qualifizierte Leute weiter sinken“, so Goll. Zudem sei es auch eine Frage des Vertrauensschutzes, dass man denen, die bereits im Landesdienst stehen, nicht „scheibchenweise“ durch Beihilfekürzungen oder Besoldungsverschiebungen zusetze.

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