Pressemitteilung

19.Juni 2012

Haußmann: Novellierung des Bestattungsgesetzes hätte umfassend erfolgen sollen

Verbot von Produkten aus Kinderarbeit gut – Aufhebung Sargpflicht mit aufgreifen – In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Bestattungsgesetzes erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Zielrichtung des Verbots von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus Kinderarbeit in den jeweiligen Friedhofssatzungen trage ich uneingeschränkt mit. Ich bin froh, dass das Sozialministerium unsere Bedenken aus der ersten Lesung des Gesetzentwurfs aufgegriffen und im Sozialausschuss klargestellt hat. Bei der Frage der Zertifizierung von Grabsteinen und Grabeinfassungen geht es nunmehr zweifelsfrei ausschließlich um Importprodukte von außerhalb der EU. Es besteht somit keine Gefahr von unnötiger Bürokratie für unzweifelhaft tadellose Produkte aus Baden-Württemberg oder der Europa. Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass wir die Novellierung des Bestattungsgesetzes umfassend angehen. Die Frage der Aufhebung der Sargpflicht, die die Integrationsministerin unmittelbar nach Vorliegen des Fraktionsgesetzentwurfs aufgeworfen hat, hätte man mit angehen sollen. Wir sind für einen offenen Diskussionsprozess. Jetzt aber werden wir wohl unnötigerweise bereits in einem halben Jahr erneut das Bestattungsgesetz beraten. Das erinnert dann ja fast an Beschäftigungstherapie.“

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