Pressemitteilung

07.Februar 2018

Keck: Novellierung des Landespflegegesetzes kann nur ein erster Schritt sein

Zu den heute vorgestellten Planungen von Sozialminister Lucha und der Landesregierung, wie sie mit einem novellierten Landespflegegesetz die Strukturen vor Ort stärken wollen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Die heute vorgestellte Novellierung des Landespflegegesetzes kann nur ein erster Schritt sein. Eine bessere Vernetzung der Angebote und einen Fokus auf die Strukturen vor Ort zu richten, ist zweifellos richtig. Ich fordere aber, ein Augenmerk auf die Betreuung in der eigenen Häuslichkeit zu richten. Wir haben hier bereits vor einigen Jahren ein Modell für eine 24-Stunden-Betreuung nach österreichischem Vorbild vorgelegt. Mit dem Berufsbild des Personenbetreuers könnten Brücken aus dem Graubereich heraus gebaut werden. Daneben muss es aber auch darum gehen, die Pflegefachkräfte von bürokratischen Hürden zu befreien. Ich nehme die Klagen über überbordende Dokumentationen und Mehrfachprüfungen von MDK und Heimaufsicht ernst. Dieses Problem muss Minister Lucha endlich angehen. Wenn er einen Mangel an Pflegeplätzen im stationären Bereich abwenden will, dann muss endlich auch die strikte Einzelzimmervorgabe für bestehende Heime ab dem Jahr 2019 gelockert werden. Hier werden ohne Not bewährte Angebote aus dem Markt gedrängt, bei denen ein Umbau auf Einzelzimmer wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Pflege muss bezahlbar bleiben.“

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt abrufbar http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/positionspapier-zur-einfuehrung-eines-foerdermodells-zur-24-stunden-betreuung-in-der-eigenen-haeuslichkeit.pdf

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