Noll: Neue Akzente bei Bildungund Kinderbetreuung
Haushaltsentwurf 2009 in Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahme ausgeglichen – Auszüge aus der Haushaltsrede des FDP/DVP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ulrich Noll in der Plenardebatte am 18. Dezember 2008 (es gilt das gesprochene Wort).Die Perspektiven wirtschaftlicher Entwicklung für das Jahr 2009 haben sich in der zweiten Jahreshälfte 2008 kontinuierlich verschlechtert. Das Ausmaß der Finanzmarktkrise und ihr Durchschlagen auf die Realwirtschaft war in diesem Ausmaß für niemanden vorhersehbar – wer anderes behauptet, lügt. Rechnete man zur Jahresmitte (als der Landeshaushalt 2009 aufgestellt wurde) noch mit einem Wirtschaftswachstum in der Größenordnung von 1,2%, wurde diese Annahme mit der November-Steuerschätzung auf ein reales Wachstum von 0,2% herabgesetzt.
Gegenwärtig schwanken die Prognosen zwischen einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,8%, wie es die Bundesbank für wahrscheinlich hält, und einer tiefgreifenden Wirtschaftskrise mit einer negativen Entwicklung von bis zu 4%. Diese Vielstimmigkeit der Experten erinnert doch sehr an den Spruch von Karl Valentin: „Vorhersagen sollte man immer misstrauen, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.“ Hin-terher sind die Experten nämlich immer klüger als bei ihren Vorhersagen. Dennoch ist für Baden-Württemberg klar: So sehr wir von guten konjunkturellen Phasen überproportional profitieren, so sehr müssen wir in Krisenzeiten mit überproportionalen Einbrüchen rechnen. Der Entwurf für den Haushalt 2009, mit dessen Beratung wir heute beginnen, konnte – und schon dies ist ein Erfolg, und keineswegs eine Selbstverständlichkeit – auch unter Einarbei-tung der Daten der letzten Steuerschätzung vom November so gestaltet werden, dass er – wie schon der Haushalt des Jahres 2008 – in Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditauf-nahme ausgeglichen ist. Dies war nur möglich, weil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen angesichts einer sehr günstigen Einnahmeentwicklung 2007 und 2008 die Kraft besessen haben, Steu-ermehreinnahmen eben nicht unmittelbar in neue Ausgabenprogramme fließen zu lassen, sondern Vorsorge zu treffen und Rücklagen zu bilden, die jetzt dazu beitragen, nicht nur den Haushalt ausgleichen zu können, sondern trotz schwierigerer Rahmenbedingungen neue Akzente im Bereich der Bildungspolitik und der Kinderbetreuung setzen zu können. Wir haben damit den alten Spruch beherzigt: Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not. Die Finanzierung der Qualitätsoffensive Bildung und des mit den Kommunalen Landes-verbänden vereinbarten Ausbaus der Kleinkindbetreuung ist sichergestellt, und dies nicht nur für das kommende Jahr, sondern in beiden Fällen – durch entsprechende Rücklagen abge-sichert.Damit setzen wir Prioritäten, auch wenn wir sparen; und wir können diese Prioritäten nur setzen, weil wir sparen. Von 18,2 Milliarden €, die den einzelnen Fachressorts aus dem Steueraufkommen des Landes 2009 zur Verfügung stehen, entfallen 8,1 Milliarden € auf den Haushalt des Kultusministeriums und 3,3 Milliarden € auf den Haushalt des Wissenschafts-ministeriums.Das sind Investitionen in die Köpfe, Investitionen in die Zukunft dieses Landes, in die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Auch dies zeigt, dass wir die Prioritäten richtig setzen. Wir wollen den Anteil, den Bildung und Wissenschaft an unserem Haushalt haben, weiter ausbauen, und wir werden ihn weiter ausbauen. Denn wir ruhen uns nicht darauf aus, dass Baden-Württemberg im Ländervergleich schon seit Jahren den höchsten Anteil der Bildungsausga-ben am Gesamthaushalt hat. All dies finanzieren wir nicht mit neuen Schulden, denn auf Schuldenbergen können Kinder nun mal nicht spielen. Angesichts der erheblichen Risiken der konjunkturellen Entwicklung haben wir in der Koaliti-on in diesen Tagen vereinbart, den seither im Haushaltgesetz verankerten Bürgschafts-rahmen von 150 Millionen € um 350 Millionen € zu erhöhen, um Unternehmen gegebe-nenfalls auf diesem Weg Unterstützung gewähren zu können, und unter Einbeziehung der Kommunen ein eigenes, die Bemühungen des Bundes ergänzendes Infrastrukturpro-gramm Baden-Württemberg aufzulegen. Ziel ist es, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern, indem öffentliche Investitionen verstärkt und in das Jahr 2009 bzw. die erste Jahreshälfte 2010 vorgezogen werden.Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass eine dauerhafte Belastung des Landeshaushalts mit diesem Programm nicht verbunden sein soll: Sowohl für Investitionen des Landes wie für die Förderung kommunaler Investitionen über den KIF, den kommunalen Investitionsfonds des Landes wird gelten, dass jetzt zusätzlich realisierte Vorhaben durch geringere Aufwen-dungen in den Jahren 2011 bis 2013 – im Falle des KIF bis 2014 – kompensiert werden, so dass das gesamte Programm über einen Fünf-Jahres-Turnus hinweg haushaltsneutral ausgestaltet wird. Dies unterscheidet unser Investitionsprogramm grundsätzlich von den Konjunkturprogram-men vergangener Jahre: Man hat die Staatsausgaben erhöht, dies über höhere Verschul-dung finanziert, die Rückführung der Schulden aber tunlichst „vergessen“! Auch bei einem Vorziehen von Investitionen des Landes und der Kommunen im Umfang von knapp einer Milliarde € – bis zu 350 Mio. € Land, 300 Mio. € KIF, in etwa gleich viel von kommunaler Seite – kann niemand Garantien dafür geben, in wie weit dieses Programm dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Abschwung abzumildern und möglichst rasch wieder auf einen Pfad positiver Wirtschaftsentwicklung zurückzufinden. Die FDP hat auf Landes- wie auf Bundesebene stets dafür plädiert, neben der Verstärkung öffentlicher Investitionen auch und vor allem auf steuerliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger zu setzen. Wir bleiben dabei: Das beste Konjunkturprogramm besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern mehr von dem Geld in der Tasche zu belassen, was sie hart erar-beitet haben. Ein wesentlicher Vorteil dieser Art von Konjunkturprogramm ist doch, dass nicht der Staat einzelne Branchen, sondern die Bürgerinnen und Bürger durch ihr Konsum- und Investitionsverhalten viel breitere Effekte erzielen, als dies der Staat je könnte. Deshalb war es uns wichtig, dass wir unser Investitionsprogramm so gestalten, dass noch ausrei-chend Rücklagen im Haushalt sind, um die von uns geforderten und wie ich sicher bin, von der Kanzlerin im Januar zu verkündenden Steuerentlastungen ohne neue Schulden im Lan-deshaushalt zu finanzieren. Eine Lehre aus der Finanzmarktkrise muss doch sein, dass gerade staatliche Ausgaben – Disziplinlosigkeit insbesondere in der Vereinigten Staaten uns letztlich in die Krise geführt hat: Lassen Sie uns deshalb gerade nicht in Aktionismus und Disziplinlosigkeit verfallen: Wir dürfen nicht nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert“ alle Wunschzettel, die uns nicht zuletzt von der Opposition geschrieben werden, erfüllen und den Pfad der Haushaltsdisziplin verlassen, auch nicht wenn Weihnachten vor der Tür steht. Des-halb noch einmal: Dieses Programm ist so ausgestaltet, dass es mit den grundsätzlichen Zielen liberaler Haushalts- und Finanzpolitik vereinbar ist. Es bleibt bei dem Ziel, auch in den kommenden Jahren die Haushalte so zu gestalten, dass sie ohne Kreditaufnahmen ausge-glichen werden können. ~~’~’Die Erfolge der letzten Jahre dürfen nicht verspielt werden. Wir haben in einer ganzen Reihe von Punkten Weichenstellungen erreicht, die erheblich dazu beitragen, den Kurs von Haus-haltskonsolidierung, Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit auf Dauer zu stel-len. Dies darf jetzt nicht in Frage gestellt werden, sondern muss sich gerade jetzt bewähren:Wir haben seit dem Jahr 2007 ein grundsätzliches Verbot der Neuverschuldung in der Landeshaushaltsordnung verankert – ursprünglich auf 2011 terminiert, dann auf 2008 vorge-zogen. Dies unterscheidet uns vom Bund: Wir haben die Zielmarke 2011 schon 2008 er-reicht. Der Bund gibt diese Zielmarke 2011 erkennbar auf! Ohne einen konsequenten Kurs der Konsolidierung des Haushalts, ohne die wiederholten Einsparrunden der letzten Jahre, auch der guten Jahre wäre dies gar nicht möglich gewor-den. Und ich füge hinzu: wenn wir allen zusätzlichen Ausgabewünschen, die die Vertreter der Opposition in all diesen Jahren an uns herangetragen haben, Folge geleistet hätten, wäre die Neuverschuldung Null vermutlich auf den St. Nimmerleinstag verschoben.Wir haben es aber nicht beim Vorziehen des grundsätzlichen Verbots der Neuverschuldung belassen, sondern haben ergänzende Regelungen eingeführt, die die möglichen (und not-wendigen) Ausnahmen vom Verschuldungsverbot restriktiv gestalten: Zum einen verpflichten wir uns, jegliche Neuverschuldung von vornherein mit einem Til-gungsplan zu verknüpfen, der eine Rückführung dieser Verschuldung spätestens innerhalb von sieben Jahren vorzusehen hat. Und zum zweiten werden Kreditaufnahmen, durch die die zum Jahresende 2007 bestehende Höhe der Verschuldung überschritten werden könnte, nur noch in zwei Fällen möglich sein: nämlich bei einem durch die amtliche Steuerschätzung prognostizierten Rückgang der Steu-ereinnahmen um mindestens 1%, also z.B. bei einer gravierenden Rezession, oder bei Na-turkatastrophen und vergleichbar schwerwiegenden Ereignissen.Diese Regelungen, mit denen wir bundesweit Vorreiter sind, dürfen jetzt nicht ad acta gelegt werden, sondern müssen sich gerade jetzt bewähren. ~’~’~’Die FDP hat immer darauf gedrungen, ein solches Regelwerk nicht nur in die Landeshaus-haltsordnung aufzunehmen, sondern die Grundzüge der Regelungen zur Begrenzung und zum Abbau der Verschuldung auch in der Verfassung zu verankern.Ob dies im Rahmen der Arbeit der Föderalismuskommission II noch möglich sein wird, ist wohl eher unwahrscheinlich geworden. Ich bedaure das sehr; aber es ist wohl doch ein Zei-chen dafür, dass manche an diesem Prozess Beteiligte Fragen der Schuldenbegrenzung und des Schuldenabbaus immer schon nur für ein Schön-Wetter-Thema gehalten haben. Notwendig aber sind entsprechende Regelungen, die sich gerade auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten bewähren müssen, ohne Zweifel auch weiterhin. Und notwendig bleibt auch ihre verfassungsrechtliche Absicherung. Und deshalb lassen wir jedenfalls keinen Zweifel daran, dass wir eine eigenständige baden-württembergische Regelung zur Schul-denbegrenzung in der Landesverfassung wollen, falls die Föderalismuskommission II hier zu keinen Ergebnissen kommt.~’~’~’Die FDP hat seit langem – und lange Zeit vergebens – darauf gedrängt, für neu einzustellen-de Beamte einen Pensionsfonds zu bilden, um die Versäumnisse der 70er Jahre, die den Landeshaushalt heute so hart treffen, nicht zu wiederholen. Denn die steigenden Pensions-leistungen sind im wesentlichen verursacht durch Stellenvermehrungen, die – schwerpunkt-mäßig bei den Lehrern und der Polizei – vor allem in den 70er Jahren stattgefunden haben. Jetzt ist der Pensionsfonds da, ausgestattet mit einem Grundkapital von 500 Millionen Euro; und von jetzt an wird für jeden neu eingestellten Beamten ein Betrag von 6.000 € pro Jahr an den Fonds abgeführt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, um Vorsorge für weiter steigende Pensionsleistungen zu treffen. Auch wenn die Regelungen im einzelnen noch nicht perfekt sind – der abzuführende Betrag ist noch zu niedrig angesetzt, um die Versorgungsausgaben als Teil der Personalkosten in vollem Umfang transparent zu machen und genau der Periode zuzuordnen, in der sie tat-sächlich verursacht und begründet worden sind – ist der Pensionsfonds ein Schritt hin zu mehr Transparenz, zu größerer Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, und ein Beitrag zu einer nachhaltigen, generationengerechten und zukunftsorientierten Haushaltspolitik. ~’~’~’Auch für die Beamten gilt, was für die gesetzlich Rentenversicherten gilt: Die deutlich höhere und in Zukunft weiter steigende Lebenserwartung verlangt nach Anpassungen im Bereich der Lebensarbeitszeit durch ein Anheben des regelmäßigen Renten- und Pensionseintrittsal-ters. Die Pension mit 67 wird also kommen.Aber es gibt keinen einleuchtenden Grund, baden-württembergische Beamte jetzt schlechter zu behandeln als z.B. die des Bundes, oder generell Beamte anders zu behandeln als ge-setzlich Rentenversicherte. Wir plädieren dafür, die Vorstellung eines baden-württembergischen Sonderwegs nicht weiter zu verfolgen. Für den Fall weiterer Veränderun-gen bei der gesetzlichen Rentenversicherung wäre eine „Revisionsklausel“ der gangbare Weg, uns im Versorgungsrecht im Gleichklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewegen. Dies wäre auch im Sinne der Fortführung einer Politik von Fairness und Partnerschaft, die das Verhältnis zwischen dem Land und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öf-fentlichen Dienstes in dieser Legislaturperiode des Landtags gekennzeichnet und ausge-zeichnet hat. Uns allen sollte klar sein: Unser Land ist auf einen funktionsfähigen, leistungsbereiten und hoch motivierten öffentlichen Dienst angewiesen. Wir wollen Verlässlichkeit und Partner-schaft im Umgang zwischen dem Land und seinen Bediensteten gewährleisten. Der öffentli-che Dienst wird ein schlankerer öffentlicher Dienst sein; aber er muss konkurrenzfähig sein mit der privaten Wirtschaft. Leistung muss sich lohnen, auch im öffentlichen Dienst. Wir wer-den mit weniger öffentlich Bediensteten auskommen müssen; und wir können das auch. Aber wir sind auf gute, hoch qualifizierte Bedienstete angewiesen. All dem haben wir auch dadurch Rechnung getragen, dass wir eine Verständigung mit den Berufsverbänden des öffentlichen Dienstes gesucht und auch gefunden haben. Sie war für beide Seiten von Nutzen. Wir sollten auch für die Zukunft an dieser erfolgreichen, dialogori-entierten Politik festhalten. Dies gilt ausdrücklich für alle Bereiche der anstehenden Dienst-rechtsreform. ~’~’~’Weitere Beispiele einer erfolgreichen, dialogorientierten Politik finden sich im Verhältnis des Landes zu den Kommunen. Die Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen über die Präzisierung und Erweiterung des in der baden-württembergischen Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips bleibt ein herausragendes Beispiel.Mit den im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzen – in vollem Einvernehmen mit den kom-munalen Landesverbänden erarbeitet und beschlossen – ist erreicht, dass auch• vom Land veranlasste nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertragener Aufgaben,• die Übertragung neuer, vom Land bisher nicht wahrgenommener Aufgaben und• eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgabenin den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips fallen und damit bei wesentlichen Mehr-kosten zu einem finanziellen Ausgleich für die Kommunen führen. Neben dieser Vereinbarung konnte auch ein Einvernehmen mit den kommunalen Landes-verbänden über die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bis zum Jahre 2010 erreicht werden. Es gab eine Verständigung über den Ausbau von Bildung und Betreuung im schulischen und vorschulischen Bereich. Und es gab ein Einvernehmen über die Beteiligung des Landes am Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von unter drei Jahren, die jetzt gerade per Gesetz und mit diesem Haushalt umgesetzt wird – um nur wenige wichti-ge Beispiele zu nennen. Die Dialogorientierung und faire Partnerschaft, die das Verhältnis zwischen Land und Kom-munen kennzeichnet, ist eng mit dem Ministerpräsidenten selbst und seinem Politikstil ver-bunden. Ich will dies ganz ausdrücklich anerkennen, würdigen und ihn bei der Fortführung’