Theurer: Die großen Erwartungen wurden leider nicht erfüllt
Allerdings: Einführung eines Verschuldungverbots ist Fortschritt für die Länder – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über die Ergebnisse der Föderalismuskommission II unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):„Der Ministerpräsident unseres Landes hat soeben den Landtag über die Ergebnisse der Föderalismuskommission II unterrichtet, deren Co-Vorsitzender er für die deutschen Länder war. Die Einrichtung dieser Kommission wurde bereits bei der Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission I vereinbart. Damals konnte ein wichtiges Ziel der Liberalen erreicht werden: die Wege zu politischen Entscheidungen wurden durch die Entflechtung von Bund-Länder-Zuständigkeiten verkürzt. Die Kompetenz der Bundesländer und damit auch der Landtage wurden in den originären Landesbereichen Bildung und Wissenschaft entscheidend gestärkt. Dafür wurde an anderer Stelle auf Mitentscheidungsmöglichkeiten bei Bundesangelegenheiten über den Bundesrat verzichtet.
Die zukunftsweisenden Fragen einer Neuordnung der Finanzordnung von Bund und Ländern, die vor allen Dingen uns in der FDP so wichtig waren und sind, wurden seinerzeit ausgeklammert. Allerdings wurde damals die Föderalismuskommission II, die sich mit all diesen Fragen befassen sollte, verbindlich vereinbart. Für die FDP war die Föderalismuskommission II Bedingung für die Zustimmung zur Föderalismusreform I. Ohne diese Zusage, hätte es keine Zustimmung der FDP in Bund und Ländern zur Föderalismusreform I gegeben. Es ist also festzuhalten: die Föderalismuskommission II geht wesentlich auf die FDP zurück.In vier wichtigen Handlungsfeldern hat die interessierte Öffentlichkeit von der Kommission Ergebnisse erhofft und erwartet:- Neuordnung des Länderfinanzausgleichs- Neuzuschnitt der Bundesländer/Länderfusionen- Stärkung der Finanzhoheit der Länder/Steuerautonomie- der Begrenzung der staatlichen VerschuldungAm Anfang stand die berechtigte Erwartung, dass die Kommission in allen diesen Fragen deutliche Fortschritte erzielen wird. Nicht nur politische Kommentatoren äußerten die Einschätzung, dass solch grundlegende Änderungen nur mit breitester Mehrheit möglich sind – geradezu prädestiniert erschien die Zeit der sogenannten großen Koalition auf Bundesebene für die notwendigen verfassungsändernden Mehrheiten.Wenn wir die Ergebnisse monatelanger Arbeit in der Kommission heute betrachten, müssen wir nüchtern feststellen: die großen Erwartungen an die große Koalition wurden – wie in vielen anderen Politikbereichen – auch hier nicht erfüllt. Die gerade von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg herbeigesehnte Reform des Länderfinanzausgleichs erfolgt nicht.Die vom Vorsitzenden der SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck noch vor kurzem ge-forderte Fusion kleinerer, weniger leistungsfähiger Bundesländer wurde dann doch ausgeklammert.Die Stärkung der Finanzhoheit der Länder durch eine echte Steuerautonomie erfolgte nicht einmal im Ansatz.Die FDP hat zu diesen Themen konkrete Vorschläge vorgelegt bis hin zu konkreten Gesetzentwürfen der FDP-Bundestagsfraktion. An dieser Stelle danke ich dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission, dem parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst Burgbacher.Ich sage es offen: die FDP hat sich beim Länderfinanzausgleich, bei der Steuerauto-nomie, bei der Länderneugliederung mehr erwartet. Und gerade in heutiger Zeit hätte auch mehr drin sein müssen als nichts.Wenden wir uns nun den Erfolgen der Kommission zu. In einem einzigen, aus Sicht der FDP allerdings zentral wichtigen Bereich hat die Kommission Vorschläge erarbeitet, die einen wirklichen Fortschritt darstellen – die Einführung eines Verschuldungsverbots für die Länder. Dies ist ein großer, wichtiger und entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Bis 2020 soll für alle Länder ein striktes Verbot von Verschuldung gelten. Das ist wichtig gerade für uns in Baden-Württemberg. Ohne das Verschuldungsverbot kann es keine Beteiligung Baden-Württembergs an einem Tilgungsfonds für andere Länder geben. So gut die Regelung für die Länder, so enttäuschend ist die Regelung für den Bund. Es kann nicht richtig sein, dass sich die Länder strikte Ausgabendisziplin auferlegen und im Grundgesetz eine echte Null-Neuverschuldung für die Länder festgeschrieben wird, der Bund das aber für sich selbst nicht für möglich hält.Die vorgesehene zulässige Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts mag eine Verbesserung gegenüber der maßlosen Ausgabenpolitik der Vergangenheit sein, ein wirksames Verschuldungsverbot ist das nicht. Das haben wir insbesondere der SPD mit dem Bundesfinanzminister an der Spitze zu verdanken. Aber auch die Vorschläge der Kollegen Drexler und Kretschmann, die sogar 0,5% des Bruttoinlandsprodukts an Verschuldung zulassen wollten, waren kontraproduktiv. Bei der SPD ist der Grund klar: das ist eine Verbeugung vor dem eigenen linken Flügel, der sich staatliches Handeln ohne dauerhafte Verschuldungspolitik nicht vorstellen kann, weil sonst die linksutopischen Ausgabenwünsche platzen wie Seifenblasen. Dass sich aber auch die Grünen, die ja sonst die Nachhaltigkeit so hochhalten, darauf eingelassen haben, ist ein Armutszeugnis. Die aktuelle Finanzkrise jedenfalls taugt da nicht als Begründung. Denn gerade für eine solche Situation bieten auch bei einem strikten Verschuldungsverbot die Ausnahmeregelungen genügend Spielraum. Klar ist, in Zeiten wie diesen muss der Staat gegensteuern können. Nur das darf nicht der Normalfall sein. Die FDP bleibt dabei: für den Normalfall muss ein striktes Verbot der Neuverschuldung gelten. 40 Jahre Verschuldungspolitik in Bund und Län-dern müssen ein Ende haben. Es ist Zeit für ein neues Denken. Hier muss umgesteuert werden. In Baden-Württemberg haben wir um gesteuert und 2008 nach 36 Jahren zum ersten Mal einen Haushalt ohne neue Schulden verabschiedet – im Interesse der kommenden Generationen, im Interesse der Handlungsfähigkeit von morgen.Gut, die Föderalismuskommission II bringt uns einige Schritte voran – deshalb wird die FDP die Reformen auch mittragen. Aber sie bringen uns noch lange nicht ans Ziel. Deshalb sage ich hier: es ist im Interesse der Menschen in Baden-Württemberg und in Deutschland notwendig, schon jetzt weitergehende Schritte erneut ins Auge zu fassen.“