Pressemitteilung

04.Juni 2008

Theurer: Die LBBW wird sich noch stärker aufstellen können

Vereinigung mit Landesbank Rheinland-Pfalz kann zum Erfolgsmodell werden – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über das „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz und zur Änderung des Landesbankgesetzes“ unter anderem:„Das seit einigen Jahren bestehende Mutter-Tochter-Modell zwischen der Landes-bank Baden-Württemberg und der Landesbank Rheinland-Pfalz hat sich – so die Aussagen aller Beteiligten – grundsätzlich durchaus bewährt. Gleichwohl sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass eine Weiterentwicklung dieses Modells zweckmäßig ist, und dass ihren Interessen durch eine Vereinigung der Landesbank Rhein-land-Pfalz auf die Landesbank Baden-Württemberg am besten entsprochen werden kann. Die LBBW übernimmt im Wege der Funktionsnachfolge den öffentlichen Auftrag der Landesbank Rheinland-Pfalz. Sie wird Gesamtrechtsnachfolger und tritt in alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechte und Pflichten der Landesbank Rheinland-Pfalz ein.

Das ist der Kern der staatsvertraglichen Regelungen, deren Ratifizierung wir heute auf den Weg bringen. Der Finanzausschuss hat vom Entwurf des Staatsvertrags bereits im April Kenntnis genommen, ohne Zweifel oder Vorbehalte gegenüber den Inhalten des Staatsvertrags anzumelden. Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag enthält neben der Zustimmung zum Staatsvertrag selbst Vorschriften zur Errichtung eines weiteren Sitzes der LBBW in Mainz, zur Ermöglichung einer späteren Ausgliederung der Landestreuhandstelle und damit der richtigen und wichtigen Trennung von Markt- und Fördertätigkeit, sowie zur Umset-zung der einschlägigen Bestimmungen zur Abschlussprüferrichtlinie im Landesbank-gesetz analog zur bereits beratenen Umsetzung im Sparkassengesetz.Die LBBW wird sich auf der Grundlage dieser Veränderungen noch stärker aufstellen können. In allen Bundesländern, in denen sie als Landesbank tätig ist, gibt es dann einen Auftritt mit eigener Marke – die Baden-Württembergische Bank, die Rheinland-Pfalz Bank und die Sachsen Bank -, mit einer regionalen Identität innerhalb eines größeren Konzerns, rechtlich alle als unselbstständige Anstalten innerhalb der LBBW organisiert, zuständig für das Privat- und Unternehmenskundengeschäft mit einem Schwerpunkt auf dem Mittelstandsgeschäft.Bei jedem Vereinigungsprozess sind immer auch Fragen zu klären, die für den kleineren Partner von besonderer Bedeutung sind. Das betrifft den Standort Mainz – 4. Sitz der Bank -, Ausbau zum Kompetenzzentrum für das Immobiliengeschäft des Konzerns, Regelungen zur Zahl und künftigen Entwicklung der Mitarbeiter; das betrifft die Rechte des Landes Rheinland-Pfalz: Vertretung des Finanzministers des Landes in der Trägerversammlung und im Verwaltungsrat (ohne Stimmrecht), Vertre-tung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der rheinland-pfälzischen Kommunen und Sparkassen in den Gremien der Rheinland-Pfalz Bank; und das betrifft die Regelun-gen der Arbeitnehmerrechte: Vermeidung sozialer Härten, konzerneinheitliche Geltung des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg auch für den Standort Mainz, Fortführung des bisherigen Personalrats der Landesbank Rheinland-Pfalz als örtlicher Personalrat innerhalb des LBBW-Konzerns; schließlich die Fortführung von Förderungs- und Sponsoring-Aktivitäten wie an allen Standorten des Konzerns.Das alles ist vernünftig; es unterstreicht die gute Partnerschaft, die zwischen den be-teiligten Ländern und den Sparkassenorganisationen der Länder besteht.Die Eigentümer sind jetzt gut ausgelastet mit Umsetzung der Neuordnung in Rhein-land-Pfalz und Sachsen. Aber selbstverständlich wissen wir, dass weitere Herausforderungen auf uns zukommen. Deshalb werden wir bei der Neuordnung der Lan-desbanklandschaft konstruktiv mitwirken.“

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