Pressemitteilung

03.Dezember 2006

Wetzel: Bestattungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß

Auch über den generellen Friedhofszwang soll bei Reform diskutiert werden – „Es ist höchste Zeit, dass das baden-württembergische Bestattungsgesetz reformiert wird.“ Dies sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel angesichts der Absicht der Landesregierung zu einer Überarbeitung des aus dem Jahr 1970 stammenden Gesetzes.

Viele der Vorschriften des Bestattungsgesetzes sind nach Auffassung Wetzels nicht mehr zeitgemäß. So sollte sich jeder Bürger nach seinen religiösen und persönlichen Vorstellungen bestatten lassen können. „Aber“, so schränkt Wetzel ein, „das bedeutet nicht, dass die FDP/DVP-Landtagsfraktion die gewachsene Trauerkultur abschaffen will“. Nach den Worten von Wetzel wird der enge Gesetzesrahmen den heutigen Realitäten nicht mehr gerecht. „Nicht einleuchten will mir, warum ich meine Asche in die Nordsee streuen lassen kann, aber nicht in den Bodensee oder den Neckar. Und warum darf sich ein Mitbürger muslimischen Glaubens nicht in einem Leinentuch bestatten lassen, wie es muslimischen Bestattungsriten entspricht?“ Auch über den generellen Friedhofszwang sei zu diskutieren. Aus seiner beruflichen Praxis als Fachanwalt für Erbrecht kennt Wetzel auch das Problem, sich im Ausland bestatten lassen zu wollen. Gerade für Menschen mit Migrationshintergrund, die sich in ihrem Herkunftsland bestatten lassen wollen, würden unverhältnismäßig hohe Hürden aufgebaut. „Ich freue mich auf eine interessante Diskussion darüber, was möglich und wünschenswert ist“, so Wetzel. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion plant zur Novellierung des Bestattungsgesetzes eine Anhörung. Hans Ilg, Pressesprecher

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