Wetzel: Es geht um die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft
Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug verabschiedet – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion,Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):
„Das, was die Opposition in der ersten Lesung und auch heute zum Jusitzvollzugsgesetzbuch über ihre Strafvollzugsbeauftragten vortragen lässt sehr dürftig und bescheiden an. Man gewinnt den Eindruck, dass zwanghaft versucht wird, das Gesetz abzulehnen. Die SPD hatte das Gesetz zunächst gelobt, um es dann aus drei Gründen abzulehnen:- Alleinunterbringungsgrundsatz im Jugendstrafvollzug- Mitwirkungspflicht der jungen Strafgefangenen- Hauptproblem: Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben aus dem Strafvollzug an freie Träger oder Private.Mein Ratschlag ist: warten Sie doch die Ergebnisse aus Offenburg ab und hören Sie damit auf, alles madig zu machen, was im Entferntesten nach Privatisierung riecht.Hören sie damit auf, gute Reformvorschläge zu negieren, nur weil diese nicht in Ihr Weltbild passen. Nun komme ich zu den Grünen: Es wurde gelobt, es wurde kritisiert. „Die Frauen im Knast”, so Herr Kollege Oelmeyer, seien nicht genügend be-rücksichtigt. Er hat aber dem Hohen Hause und auch dem Ausschuss nicht verraten, wie der das anstellen will. Sie sehen: alles sehr dünn und nicht überzeugend. Gehen Sie mutig einen Schritt voran, stimmen Sie heute dem Gesetz zu. Denn es ist ein gutes, ein fortschrittliches Gesetz-buch. Insbesondere werden der Resozialisierungsgedanke und damit die Spezialprävention in den Vordergrund gerückt. Diese ziehen sich wie ein roter Faden durch das Gesetz. Es geht um die Wiedereingliederung von Straftätern in unsere Gesellschaft. Es geht eben nicht, wie es ein ehemals prominenter SPD-Politiker vor einigen Jahren empfohlen hatte: “Wegsperren, und das für immer”. Ich glaube wir sind uns auch alle einig: Wenn wir dem Ziel der Wiedereingliederung von Straftätern mit unserem Gesetz ein Stück näher kommen, haben wir unsere Hausaufgaben gut gemacht. Verbrechen können wir am Besten verhindern, in dem wir an den Faktoren ansetzen, die für die Ursachen von Kriminalität gehalten werden. Exakt dieses Ziel wird mit dem Gesetz konsequent verfolgt:1. Bereits in der U-Haft werden Gefangene sinnvoll beschäftigt.2. Vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten. Bildung ist die beste Prävention3. Konsequente Arbeitspflicht4. Konzentration der Sozialtherapie, um Fehlentscheidungen zu vermeiden5. Frühzeitige Entlassungsvorbereitung6. Ausdrückliche gesetzliche Regelung der Nachsorge, um den Strafgefangenen auch nach der Entlassung ein Geländer zu geben.“