Pressemitteilung

23.April 2009

Wetzel: Land hat vorbildliche Projekte zur Eindämmung der Jugendkriminalität

„Strafe muss auf dem Fuße folgen“ – Prävention mit der wichtigste Gesichtspunkt – In einer Landtagsdebatte über „Jugendkriminalität in Baden-Württemberg“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Um die Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen, ist eine schnelle staatliche Reaktion erforderlich, ganz nach dem Motto: ‚Die Strafe muss auf dem Fuße folgen.’ Baden-Württemberg hat bei den Verfahrenslaufzeiten im bundesweiten Vergleich mit die kürzesten Zeiträume. Auch konnte die Verfahrensdauer vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Ab-schlussverfügung der Staatsanwaltschaft von 2,8 Monaten im Jahre 2004 auf 2,6 Monate im Jahr 2007 gekürzt werden.Die Landesregierung und die damit betroffenen Ministerien prüfen fortwäh-rend, wie die Jugendkriminalität und natürlich auch deren Ursachen be-kämpft werden können. Wir wollen beispielsweise erreichen, dass das Höchstmaß der Jugendstrafe von zehn auf fünfzehn Jahren angehoben wird. Dies soll aber nur für Heranwachsende gelten, die ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Die gesamte Justiz wird von der Bevölkerung natürlich nur dann akzeptiert, wenn deren Entschei-dungen auch plausibel und nachvollziehbar sind. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn es in Extremfällen zu unerträglichen Ungerechtigkeiten kommt, wenn etwa einer von mehreren Tatbeteiligten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wird und der andere, obwohl er die treibende Kraft war, lediglich 10 Jahre Jugendstrafe bekommt, weil er zur Tatzeit Heranwachsender, also noch nicht 21 Jahre alt war. Wir müssen uns da-her überlegen, ob diese Regelung nicht geändert wird. Ich denke, dass die Jugendrichter die Möglichkeit haben müssen, in solchen Fällen ebenfalls auf 15-jährige Haft zu erkennen, um ein solches Ungleichgewicht zu ver-meiden. Unser geltendes Jugendstrafrecht bietet weit überwiegend flexible und insbesondere auch angemessene Reaktionen und Sanktionsmöglich-keiten. Durch eine Änderung des § 105 JGG soll erreicht werden, dass ein He-ranwachsender zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt werden kann. Abweichend vom Antrag von Baden-Württemberg sieht der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf auch die Einführung eines Fahrverbotes als eigenständige Sanktionsmöglichkeit vor.Daneben tritt die Landesregierung dafür ein, zum Schutze der Bürger vor besonders gefährlichen Sexual, Straf- und Gewalttätern den allgemeinen Regelung der Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende anzuwenden, die nach allgemeinen Strafrecht verurteilt werden und die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Personen zu ermöglichen, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.Über eines müssen wir uns insgesamt klar sein: Die effektivste Kriminali-tätsbekämpfung ist die Verhinderung von Straftaten. Aus diesem Grunde setzt die Polizei Baden-Württemberg mit einem breiten Präventionsspekt-rum frühzeitig bei den Ursachen von Jugendkriminalität an, sei es durch die kommunale Prävention oder auch durch die Förderung kriminalpräven-tiver Modellprojekte im Zusammenhang mit der Landesstiftung Baden-Württemberg.Erwähnen möchte ich an dieser Stelle außerdem das am 1. August 2007 in Kraft getretene Jugendstrafvollzugsgesetz. Damit hat das Land eine moderne bundesweit beachtete gesetzliche Grundlage für einen moder-nen Jugendstrafvollzug geschaffen. Ihm zufolge steht der Erziehungsge-danke im Vordergrund des Jugendstrafvollzugs in Baden-Württemberg. Das Gesetz gibt dem jungen Gefangenen ein Recht auf schulische und berufliche Bildung, sinnstiftende Arbeit und Training sozialer Kompeten-zen. Dies sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung. Wir müssen erreichen, dass diejenigen Jugendlichen, die einmal gefehlt haben, nie mehr wieder ins Gefängnis kommen. Denn ein untrennbar mit der Inhaftierung oder Kasernierung verbundenes Problem ist auch das, der sogenannten “Subkultur”: Junge Gefangene mit erheblichen Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen sind hier besonders gefährdet. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die bei-den landesspezifischen Modellprojekte Jugendstrafvollzug in freien For-men geschaffen, mit den Einrichtungen Projekt Chance. In Creglingen-Frauental und im Seehaus Leonberg werden insgesamt 30 junge Gefan-gene vorbildlich betreut. Die wissenschaftliche Begleitung der Projekte hat gezeigt, dass die schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen her-vorragend angenommen werden gute Entlassungsbedingungen sicherge-stellt sind, große Fortschritte bei der psychosozialen Anpassung erzielt und negative Effekte des geschlossenen Vollzuges, insbesondere subkulturelle Einflüsse anderer Gefangener vermieden werden. Dadurch konnte die Rückfallrate deutlich reduziert werden.“

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