Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich eingeführt, welcher zunächst für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 gilt und aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Klassenstufen der Grundschule umfasst. Dieser Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vor (inklusive Unterrichtszeit) und gilt mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit auch in den gesamten Schulferien. Zudem sieht der Rechtsanspruch ein verpflichtendes Angebot eines Mittagessens vor.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis 2026 bzw. 2030 bedeutet sowohl für das Land Baden-Württemberg als auch für die Kommunen und Schulen sowie für die außerschulischen Akteure eine gewaltige Herausforderung. Die mit dem Rechtsanspruch verbundene Ausweitung von Ganztagsbetreuungs- und Ferienplätzen erfordert zugleich den quantitativen Ausbau vielseitiger und qualitätsvoller Betreuungsangebote, die Gewinnung und Qualifizierung entsprechenden Personals, den räumlichen Aus- und Umbau von Schulen, die Sicherstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, ein entsprechendes pädagogisches Leitbild sowie insbesondere eine angemessene und verlässliche Finanzierung.
Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 lässt nicht mehr viel Zeit. Doch in Baden-Württemberg laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung erst jetzt an – und das auch nur äußerst langsam! Hierzulande boten Stand 2021/2022 lediglich 29 % aller Grundschulen ein Ganztagsangebot an. Werden noch die Betreuungsangebote der kommunalen Träger sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinzugezählt, nutzt etwa jedes zweite Grundschulkind eines der vorhandenen Angebote – allerdings decken diese oft nicht die im GaFöG formulierte anspruchserfüllende Zeitspanne von acht Stunden pro Werktag ab. Damit kann weder der aktuelle Bedarf gedeckt noch der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher das Thema selbst in die Hand genommen und am 02. März 2024 im Landtag von Baden-Württemberg einen Ganztagsgipfel abgehalten und verschiedenste Akteure aus den Bereichen Bildung, Schule, Erziehung, Kommunales, Soziales sowie der verschiedenen Vereine zusammengebracht. Gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir uns in spannenden Diskussionen und informativen Vorträgen den noch zu klärenden Fragen und Problemen gewidmet und in Workshops konkrete Lösungen und Vorschläge für einen gelingenden Ganztag erarbeitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse und Impulse sind in das vorliegende Positionspapier eingeflossen.
Voraussetzungen für einen gelingenden Ganztag
Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es 2026 nicht nur einen spärlichen Rechtsanspruch, sondern eine vielfältige und qualitätsvolle Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich gibt. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es aus unserer Sicht folgende Voraussetzungen: