Pressemitteilung

30.Juni 2008

Bachmann: Regelungsdichte wird deutlich reduziert

Universitäten können wissenschaftlichen Nachwuchs unbürokratischer fördern – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz) sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:

„Mit der Novelle des Landesgraduiertenförderungsgesetzes werden wir nicht nur eine wichtige Weichenstellung vornehmen. Wir werden auch beweisen, dass die Politik – zumindest in Baden-Württemberg – besser ist als ihr Ruf. Wir werden die Worte des britischen Philosophen und Nobelpreisträgers Bertrand Russell bei diesem Vorhaben Lügen strafen, der einmal sagte: ‚Die Wissenschaftler bemühen sich, das Unmögliche möglich zu machen. Die Politiker bemühen sich oft, das Mögliche unmöglich zu machen.’ Wir machen mit diesem Gesetz das Mögliche möglich. Lassen Sie mich dies anhand von drei Stichworten kurz aufzeigen: Zum ersten wird die Regelungsdichte mit diesem Gesetz deutlich reduziert. Das alte Landesgraduiertenförderungsgesetz umfasste vier Seiten und die Durchführungsverordnung noch einmal doppelt so viel Text. Das neue Gesetz ist deutlich kürzer und besser formuliert. Dies ist ein – wenn auch kleiner – Beitrag zur Vereinfachung unseres Rechtssystems. Und er trägt vor allem dem Grundsatz Rechnung, dass man in einem Gesetz nur das Notwendige regeln soll. Damit bin ich auch schon beim zweiten Stichwort. Mit dem Gesetz werden wir den Universitäten wesentlich mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Gradiertenförderung geben. Der Gesetzentwurf beschränkt sich darauf, das Förderverfahren zu regeln. Die Entscheidung über die Förderhöhe und über die Förderkonditionen wird den Universitäten überlassen. Damit kann den sehr unterschiedlichen Promotionskulturen in den einzelnen Fächern der notwendige Freiraum eingeräumt werden, den diese benötigen. Baden Württemberg muss in der Forschung an der Spitze bleiben. Der Rohstoff, von dem unsere Wirtschaft zehrt, ist das Wissen in den Köpfen der Menschen. Unsere Landesverfassung hat der Freiheit der Forschung einen besonderen Stellenwert eingeräumt. Dies ist im Land der Tüftler und Bastler von besonderer Bedeutung. Deshalb haben wir den Hochschulen im Landeshochschulgesetz ein hohes Maß an Freiheit gewährt. Beim Exzellenzwettbewerb haben unsere Universitäten bewiesen, dass sie mit Freiheit Hervorragendes leisten können. Wir sollten ihnen auch mehr Freiheit bei der Regelung der Stipendien geben.Deshalb machen wir es möglich, dass innerhalb der Universitäten flexible Lösungen gefunden werden, statt sie zu zwingen, landesweit gültige Regelungen im Auftrag zu exekutieren. Es ist diese Freiheit, die Wissenschaftler in die Lage versetzt, Höchstleistungen zu erbringen. Es ist dies die Freiheit, die unsere Zukunft sichert. Und damit bin ich beim dritten Stichwort. Als Wissenschaftspolitiker sollten wir uns wünschen, dass auch die materiellen Rahmenbedingungen für diese Freiheit stimmen. Für Liberale ist der Zusammenhang zwischen Freiheit und Eigentum ein untrennbarer. Nur ein Mensch, der sich nicht täglich um sein materielles Wohlergehen kümmern muss, kann seine Freiheit tatsächlich nutzen. Und also kann sich auch nur ein Forscher, der sich nicht um sein täglich Brot sorgen muss, mit ganzer Kraft der Forschung widmen. 9,2 Millionen Euro für Zwecke der Graduiertenförderung im Jahr 2008 sind ein stattlicher Betrag. Wir sollten aber im Rahmen der Haushalsberatungen für den Haushalt 2009 den Appell unseres Bundespräsidenten ernst nehmen und auch in diesem Bereich mehr investieren. In-vestitionen in die Köpfe der Wissenschaftler zahlen sich aus. Lassen Sie uns dieses Gesetz also rasch verabschieden und damit einen kleinen Beitrag für die Zukunft unseres Landes leisten. Zukunft durch Freiheit – dieser Grundgedanke ist es, mit dem die Koalition in den Landesfarben schwarz-gelb dieses Land erfolgreich in die Zukunft führt.“

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