Bachmann: Städte und Gemeinden brauchen leistungsfähige Straßen
Liberale sagen „Ja“ zu leistungsfähigem öffentlichen Personennahverkehr und Radwegen – Der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ unter anderem:
„Aus unterschiedlichen Quellen wissen Sie, dass unsere Fraktion es sich mit diesem Gesetz nie leicht gemacht hat. Neue Gesetze bedeuten neue Aufgaben und neue Aufgaben bedeuten neue Bürokratie. Als wir vor etwa drei Jahren vor der Entscheidung standen, ob es ein Landesgemeindefinanzierungsgesetz braucht, haben wir allerdings innerhalb weniger Tage aus Überzeugung „Ja“ gesagt. Denn unsere Städte und Gemeinden brauchen leistungsfähige Straßen und einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr. Bei Straßen tun sich die Grünen traditionell schwer. Verwundert hat uns aber, dass die Grünen mittlerweile auch den Ausbau der Stadtbahnen etwa in Karlsruhe ablehnen.Nicht ganz so einfach haben es wir uns mit der zweiten Frage gemacht, nämlich ob es der Mischfinanzierung zwischen Land und Gemeinden für diese Projekte wirklich bedarf. Hätte man diese Aufgabe in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden belassen können? Selbstverständlich nein: Für uns ist das Konnexitätsprinzip ein eherner Grundsatz: Wer bestellt bezahlt! Und weil das Land überörtliche Verkehrswege planen muss, muss es auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Blieb die dritte Frage, nämlich ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf oder ob eine Verwaltungsrichtlinie ausreichend gewesen wäre. Auch in dieser Frage haben wir vor über drei Jahren aus Überzeugung gesagt: Bei einer so wichtigen Maßnahme ist es richtig, dass das Parlament über die Grundsätze entscheidet. Ein Gesetz von solcher Bedeutung und Tragweite bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Insofern hat es uns nicht verwundert, dass wir weit mehr als ein Jahr nach dieser Grundentscheidung nichts mehr von dem Vorhaben gehört hatten. Umso mehr hat es uns gefreut, als vor etwa eineinhalb Jahren ein erster Diskussionsentwurf das Licht der Welt erblickte. Wir haben uns damals mit drei Punkten intensiv auseinandergesetzt. Zum einen steht das gesamte Gesetz unter Finanzierungsvorbehalt. Es weckt damit Hoffnungen auf neue Straßen und neue Straßenbahnen. Und es führt wegen des Haushaltsvorbehaltes zwangsläufig zu Wartelisten. Diesen Punkt haben wir als bedauerlich, aber unum-gänglich akzeptiert, denn der Landeshaushalt braucht Planungssicherheit.Der zweite Punkt, mit dem wir es uns nicht leicht gemacht haben, ist die Aufzählung der förderfähigen Vorhaben. Es war immer selbstverständlich, dass Durchgangsstraßen ebenso wie Straßen- und Stadtbahnen förderfähig sein sollen. Fraglich war aber, ob bei Radwegen und jetzt auch beim Lärmschutz die Gemeinden die Entscheidung allein hätten besser treffen können – eine Kompensation über den Gemeindefinanzausgleich vorausgesetzt. Das nachhaltige Drängen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs hat uns aber von der Notwendigkeit einer Cofinanzierung durch das Land überzeugt. Der dritte und schwierigste Punkt war für uns die Frage, ob die konkrete Ausgestaltung der Förderung einer Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vorbehalten werden soll. Aus unserer Sicht werden damit ganz wesentliche Entscheidungen ohne Parlament getroffen. Einerseits macht dies die verwaltungsseitige Abwicklung einfacher und schlanker. Andererseits wäre uns ein Mehr an demokratischer Legitimation lieber gewesen. Ich möchte mich auch im Namen der Fraktion bei Frau Ministerin Gönner dafür bedanken, dass sie uns unmittelbar nach ihrem Amtsantritt signalisiert hat, dass das Parlament selbstverständlich die Gelegenheit erhält, in informeller Weise beim Erlass dieser Verordnung An-regungen und Wünsche einzubringen. Was lange währt, wird umso besser! Es zeigt aber auch, dass diese Koalition in den Landesfarben schwarz-gelb nicht nur handlungsfähig ist, sondern in aller Sorgfalt zukunftsfähige Lösungen findet.“