Beamte und Beamtinnen leisten kompetente Arbeit im Interesse von Baden-Württemberg
… – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2009/2010“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth: „Außenstehende wären wohl erstaunt, wenn sie hören, dass der Landtag heute in erster Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2009 und 2010 debattiert, denn die Beamtinnen und Beamten des Landes und ebenso die Versorgungsempfänger erhalten seit Monaten die ihnen nach diesem Gesetzentwurf zustehenden Bezüge. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Tarifergebnis für die Be-schäftigten der Länder vom 1. März 2009 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes übertragen.
Es ist gut und richtig, dass wir diese Übertragung – anders als es früher auch schon der Fall war – nicht nur inhalts- sondern auch zeitgleich vornehmen. Dieses Verfahren ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit und der Wertschätzung des Parlaments gegenüber den Bediensteten des Landes.Die Elemente des Gesetzentwurfs sind bekannt, sie bedürfen keiner ausführlichen Darstellung mehr: Einmalzahlung von 40 €, Sockelbetrag von 40 € ab 1. März 2009, und darauf aufstockend eine lineare Anpassung der Grundgehälter, der Familienzuschläge, der Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulagen um 3%, ebenfalls ab 1. März 2009; schließlich für 2010 eine weitere lineare Anpassung der Bezüge um 1,2% zum 1. März 2010.Dass die Berufsverbände und Gewerkschaften im Rahmen der Anhörung dafür plä-diert haben, sämtliche Zulagen um 3% zu erhöhen und nicht nur die allgemeine Stel-lenzulage, mag ebenso verständlich sein wie ihr Petitum, die Absenkung der Grund-gehälter in den Eingangsämtern ab A 12 (um 4%, für drei Jahre) wieder rückgängig zu machen. Diesem Petitum können wir allerdings leider nicht folgen. Die grundsätzliche Zustimmung der Gewerkschaften und Berufsverbände zu den Inhalten des Gesetzentwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt.Die Eingabe der Feuerwehrleute sollten wir im Ausschuss nochmals genauer bera-ten. Die kommunalen Landesverbände haben keine Einwände gegen den Gesetz-entwurf erhoben. Die Belastungen für die kommunalen Haushalte sind spürbar, aber sie sind hinnehmbar. Und dasselbe gilt für den Landeshaushalt auch. Es ist eine faire Lösung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in diesem Jahr – bei sehr niedriger Inflation – ein kräftiges Einkommensplus beschert, a-ber gleichermaßen der öffentlichen Hand auf Landes- wie kommunaler Ebene für das nächste Jahr Planungssicherheit bei einer niedrigen Steigerungsrate gewährt.Unser Dank gilt den Beamtinnen und Beamten im Landesdienst. Wir bauen weiterhin auf vertrauensvolles Zusammenwirken und ihre kompetente Arbeit im Interesse von Baden-Württemberg. Im Gegensatz zu den Grünen sind wir der Auffassung, dass unsere Bediensteten Verlässlichkeit brauchen und dass wir nicht Besoldung nach Haushaltslage machen können, sondern dass geleistete Arbeit auch ordentlich ent-lohnt werden muss. Wenn der Landeshaushalt das nicht leisten kann, müssen wir nicht in der Einkommenshöhe, sondern in der Zahl der Beschäftigten reagieren.Einer Zustimmung zum Gesetzentwurf steht deshalb von unserer Seite nichts im Wege.“