Pressemitteilung

16.Juli 2015

Bullinger: Die Jagdsteuer ist eine Bestrafung ehrenamtlicher Arbeit für Mensch und Natur

Der Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger hat in der Ersten Beratung des von seiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Jagdsteuer deren bestrafenden Charakter für das Ehrenamt kritisiert: „Die öffentliche Hand erwartet wie selbstverständlich, dass die Jägerinnen und Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrücken, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten. Die Jäger erbringen vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur. Es kann nicht sein, dass man diese ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine ungerechte Steuer bestraft“, sagte Bullinger.

Der § 10 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg ermächtigt die Landkreise dazu, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Mit Rücksicht auf die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen der Jäger haben inzwischen aber die meisten Stadt- und Landkreise die Jagdsteuer ausgesetzt. Aktuell bitten nur noch der Alb-Donau-Kreis sowie die Landkreise Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut die Jäger zur Kasse.

Bullinger erklärte, der endgültige Verzicht auf die Steuer sei finanziell durchaus zu verkraften. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (siehe Drucksache 15/6515) geht hervor, dass das Aufkommen der Jagdsteuer im Jahr 2013 landesweit noch bei 615.000 Euro lag. Jedoch hätten im Jahr 2014 weitere Kreise die Steuer ausgesetzt oder gesenkt. Schreibe man die Werte für diejenigen Kreise für 2014 fort, die im vergangenen Jahr noch eine Jagdsteuer erhoben haben, ergebe sich für 2014 ein Steueraufkommen von deutlich unter 300.000 Euro verteilt auf fünf Landkreise. Am meisten hatte 2013 noch der Kreis Waldshut eingenommen. Hier betrug das Aufkommen der Jagdsteuer vor zwei Jahren noch 105.000 Euro. Jedoch dürfte sich diese Summe im Zuge der Absenkung des Jagdsteuersatzes auf 4,5 Prozent durch den Kreis Waldshut zum April 2014 nochmals erheblich verringert haben.

Bullinger verwies auf die Position des Bundes der Steuerzahler, wonach die Jagdsteuer eine „Bagatellsteuer“ sei, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stünden. „Die Jagdsteuer ist ein überkommenes Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als die deutschen Staaten Wildbretsteuern einführten, und ein solches Relikt aus vergangenen Zeiten gehört ins Geschichtsbuch verbannt. Man darf nicht nur den Mut haben, immer neue Gesetze zu schaffen. Man muss auch den Mut haben, überkommene Regelungen abzuschaffen“, sagte Bullinger.

Bullinger erklärte abschließend: „In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes der grün-roten Landesregierung müssen wir aufpassen, dass die vielen ehrenamtlichen Jäger im Land nicht die Lust an Jagd und Hege verlieren. Denn wenn zunehmend Berufsjäger beschäftigt werden müssten, würde das sehr teuer für Land und Kommunen. Deshalb wäre die Abschaffung dieser ungerechten Steuer jetzt ein wichtiges Signal.“

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