Pressemitteilung

15.Juli 2015 - Verfassungsschutz
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Goll: Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes war erforderlich

Zum heute vom Landtag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der rechts- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist ein gutes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“. Es wurde höchste Zeit, dass die seit dem Auffliegen der „Zwickauer Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden Erkenntnisse nun auch in Baden-Württemberg zu Konsequenzen bei der parlamentarischen Kontrolltätigkeit führen. Vorschläge dazu  hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Viele unserer damaligen Forderungen sind nun umgesetzt. Dabei richtet sich die Kontrolle nicht gegen den Verfassungsschutz. Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten und hilft so auch dem Verfassungsschutz. Dies trifft ebenso auf die gesetzliche Regelung der Grundsätze des V-Leute-Einsatzes zu. Nur so kann die zunehmende Radikalisierung extremistischer Zusammenschlüsse frühzeitig erkannt werden. Wir hoffen, dass sich Grün-Rot nun auch insgesamt zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes bekennt und dessen Fähigkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht stärkt. Angesichts der dynamischen Entwicklung in den extremistischen Milieus und den Gefahren durch das Auspionieren der Bürger und Unternehmen ist dies zwingend geboten.“