Pressemitteilung

13.März 2014

Bullinger: Gebühren für Regelkontrollen im Lebensmittelgewerbe sind ein Unding

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger, hat die grün-rote Landesregierung dazu aufgefordert, sich für Nachbesserungen bei der Revision der europäischen Lebensmittelkontrollverordnung einzusetzen. Vor allem Bestrebungen Brüssels, die Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren, lehnen die Liberalen mit Blick auf kleinere Betriebe des Lebensmittelhandwerks ab. In seiner Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers unterstützt Verbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) diese Pläne jedoch ausdrücklich (Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen.

Bullinger bezeichnete dies als Unding: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich einwandfrei an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.“ Der Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden HACCP-Konzepten bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten.

Noch weniger Verständnis für die Gebührenpläne haben die Liberalen angesichts der Tatsache, dass Bonde in seiner Stellungnahme erklärt, er betrachte „die Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in vollem Umfang als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Dies sei mit einer Gebührenerhebung für Regelkontrollen nicht vereinbar“, meinte Bullinger. „Hoheitliche Aufgaben hat der Staat unabhängig von der Kassenlage wahrzunehmen. Entweder sind Regelkontrollen im Lebensmittelgewerbe eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, dann hat das Land sie auch gebührenfrei durchzuführen, oder aber Minister Bonde vertritt die gewagte Ansicht, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, dann kann er sie aber auch gleich privatisieren.“

Die Gebühren stellen nach Ansicht Bullingers vor allem ein Problem für kleinere Unternehmen dar: „Es wird wieder einmal vor allen die kleinen Handwerksbetriebe im Lebensmittelgewerbe treffen, den Dorfmetzger und den Bäcker an der Ecke.“ Die FDP-Landtagsfraktion fordert den grünen Verbraucherschutzminister nochmals dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Regelkontrollen auch künftig gebührenfrei bleiben. Zudem solle Bonde dafür sorgen, dass sich das Zahlenverhältnis zwischen Lebensmittelkontrolleuren und kontrollierten Betrieben weiter verbessere, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werde. „Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen ist in Baden-Württemberg noch sehr groß. Hier haben die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Land weiterhin Nachholbedarf beim Aufbau von Personal“, so Bullinger.

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