Bullinger: Langjährige Forderung der Liberalen ist nun erfüllt
Sinnvolle Übertragung von staatlichen Aufgaben an Private ist vorgesehen – In einer Landtagsdebatte über das Gesetz zur Änderung des Vermessungsgesetzes sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger unter anderem:
„Dass wir das Vermessungsgesetz weiterentwickeln und auch von nicht mehr zeitgemäßen Vorgaben entrümpeln, ist im Koalitionsvertrag festgehalten und ist eine langjährige Forderung der Liberalen. Wir haben das Gesetz vereinfacht. Die staatliche Vermessungsverwaltung sollte sich wie übrigens auch andere Verwaltungsbereiche aus operativen Bereichen dort zurückziehen, wo es Private ebenso gut können: Beispielsweise können öffentlich bestellte Vermessungsingenieure viele Aufgaben ebenso gut erledigen. Unser Ziel ist es, mittelfristig den Anteil der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure an Liegenschaftsvermessungen auf 80 Prozent zu steigern zu steigern. Dieses ergibt Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger im Land, für unsere Wirtschaft, für die Wissenschaft und unsere Verwaltung. Weiter weisen wir bestimmte Teile von hoheitlichen Aufgaben den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als beliehene Unternehmer gesetzlich zu. In zwei zeitlich getrennten Stufen wird das angestrebte Privatisierungsziel erreicht werden. Das machen wir nach dem Motto “So wenig Staat wie nötig, so viel privat wie möglich“ – und das sinnvoll. Um es klar zu sagen, eine rein ideologische Privatisierung um jeden Preis darf es nicht geben, hier ist sie aber angebracht. Auch stärken wir mit diesem Gesetz die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, indem wir auf die sogenannte öffentlich-rechtliche Abmarkungspflicht verzichten. Flurgrundstücksgrenzen werden künftig also nur noch auf Antrag vermessen. Dies erspart Aufwand und Kosten. Wer aber will, kann natürlich die Vermessung beantragen. Die Frage, die sich die SPD stellt, ob wir auf die Abmarkung ganz verzichten können, wird künftig von den Grundstückseigentümern selbst beantwortet – also in Eigenverantwortung. Wir halten es im Zeitalter von Satelliten und GPS für angebracht, dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, wie weit sie einen bürokratischen Aufwand betreiben wollen. Bereits jetzt werden landwirtschaftliche Grundstücke häufig von den Landwirten gemeinsam bewirtschaftet und danach mit GPS abgerechnet. Mit diesem Gesetz stellen wir eine landesweit flächendeckende Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsdienstleistungen sicher. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können landesweit tätig werden. Gleichzeitig verpflichten wir sie jedoch, die nachgefragten Vermessungsleistungen zeitnah zu erbringen.Der FDP-Fraktion geht es auch darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen öffentlich bestellter Vermessungsingenieure und den Interessen privater Vermessungsingenieure zu finden. Eine völlige Gleichstellung ist nicht möglich.Den oft langjährig tätigen Vermessungsingenieuren mit hoher Qualifikation und Erfahrung muss von Seiten des Ministeriums die Gelegenheit gegeben werden, die entsprechend erforderlichen Prüfungen neben ihrer Berufstätigkeit ablegen zu können. Die von uns im Ausschuss eingebrachten und mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossenen Änderungen zur Besoldung der Förster macht nicht nur Sinn, sondern war dringend geboten. Ebenso ist es mit diesem Gesetz gelungen, eine Neuregelung bei der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen zu erreichen, und zwar ganz im Sinne der Subsidiarität. Mit der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung kann man nun vor Ort entscheiden. Die Gemeinderäte und Bürgermeister sind hier gefordert.“