Pressemitteilung

24.November 2010 - Medienpolitik
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Kluck: Erleichterungen für Feuerwehren und Rettungsdienste bereits 2011

FDP begrüßt geplante Ausdehnung auf Fahrzeuge bis 7,5 t – Gesamtgewicht – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrberechtigungsgesetz) ausdrücklich begrüßt.

„Wir sind der Landesregierung dankbar, dass dieses Fahrberechtigungsgesetz so rasch auf den Weg gebracht werden konnte. Die Feuerwehren werden bereits ab 2011 von hohen Kosten entlastet und vor einem Mangel an Fahrzeugführern bewahrt“, so Kluck. Es sei absolut unverständlich, dass der ehemalige SPD-Verkehrsminister Tiefensee die benötigte Ausnahmeregelung im Straßenverkehrsgesetz solange heraus gezögert habe. „ Diese unbürokratische Entlastung unserer ehrenamtlichen Rettungshelfer und Feuerwehrleute hätten wir gerne viel früher beschlossen.“Sicherheitsbedenken ließ Kluck in diesem Zusammenhang nicht gelten: „Da vor Einführung des EU-Führerscheins eine 7,5 t-Lkw-Schulung ebenfalls nicht Bestandteil des Fahrunterrichts für den Führerschein Klasse 3 gewesen ist, halte ich die vorgebrachte Kritik einiger Verbände zugunsten unserer Feuerwehren und Rettungsdienste für vernachlässigbar. Ich bin mir sicher, dass die Verbände in der Lage sind, ihren Fahrernachwuchs sorgfältig und verantwortungsbewusst auszubilden.“Kluck sprach sich noch einmal ausdrücklich für die Ausdehnung des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf Fahrzeuge bis 7,5 t-Gesamtgewicht aus. „Viele Einsatzfahrzeuge, insbesondere der Feu-erwehr, haben ein Gesamtgewicht zwischen 4,75 t und 7,5 t und werden folglich von der Erleichterung gar nicht erfasst. Nach dem Willen der FDP sollten ehrenamtliche Einsatzkräfte deshalb mit ihrem Pkw-Führerschein Klasse B nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung auch Einsatz-fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht fahren dürfen.“ Im Bundesrat habe die Landesregierung bereits einem entsprechenden Vorstoß des Freistaats Bayern zugestimmt. „Die heutige Ankündigung von Bundesverkehrsminister Ramsauer, diese Initiative aufzugreifen und die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz zum Feuerwehrführerschein entsprechend auszuweiten, begrüße ich deshalb ausdrücklich. Auch hier wird wieder einmal deutlich: Während Rot und Grün jahrelang Lippenbekenntnisse abgeben haben, ziehen unsere Regierungen im Bund und Land zum Wohle unserer hunderttausenden ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern an einem Strang“, so Kluck.