Die Information der von Beobachtungsmaßnahmen Betroffener kann noch verbessert werden


Zur Verabschiedung des Reformgesetzes zum Landesverfassungsschutz erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der gesetzlichen Neuregelung bringen wir das Recht der Nachrichtendienste auf den aktuellen Stand. Das ist sowohl gut wie auch notwendig. Notwendig, genügte doch das bisherige Recht in Teilen den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht. Und gut, sehen wir unsere Demokratie und unsere Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung doch mit neuen Bedrohungen und neuen Bedrohungsmitteln konfrontiert. Wir können die Anpassungen daher mittragen, werden aber beispielsweise die tatsächliche Handhabung in Bezug auf die nachträgliche Information der von nachrichtendienstlichen Mitteln Betroffener als grundlegende Voraussetzung zur Wahrung des Rechtsschutzes im Blick behalten und ggf. auf Anpassungen drängen. Gleichzeitig fordern wir, bei möglicherweise zukünftigen verfassungsrechtlichen Bedenken, das sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Rechtsstaatsprinzip einer vermeintlichen Verfahrensökonomie überzuordnen.“

Berechtigte Bedenken konnten ausgeräumt werden


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Regierung hat eine sinnvolle Gesetzesänderung mit Anlauf in Verruf gebracht: Erst schließt das Innenministerium einen Nutzungsvertrag, ohne die notwendige Rechtsgrundlage. Dann wird die Verantwortung für den Abschluss des Vertrages hin- und hergeschoben. So verspielt man Vertrauen.

Der Gesetzentwurf lag schließlich auf dem Tisch und wurde im Innenausschuss breit angehört. Die inhaltlichen Bedenken – auch von Bürgerinnen und Bürgern – konnten von ausgewiesenen Fachleuten überzeugend ausgeräumt werden. Bei verantwortungsvoller Anwendung ist die Datensicherheit gewährleistet. Unter den nun gesetzten Leitplanken konnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Als Maßstäbe müssen nun bei der Anwendung gelten: Rechtssicherheit zuerst, Datenschutz ohne Abstriche, Wirksamkeit belegen. Das Innenministerium muss bei der Umsetzung liefern.“

 

 

Entwurf bleibt bei Transparenz, Rechtsschutz und Datenschutz hinter den Erwartungen zurück


Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der vorliegende Entwurf ist durchaus geeignet, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung geforderten Änderungen weitgehend zutreffend umzusetzen. Wir begrüßen den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den Schutz der Berufsgeheimnisträger. Dabei wünschen wir uns eine Klarstellung, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einbezogen werden – nicht nur jene, die strafrechtliche Mandate betreuen.

Deutliche Kritik üben wir an der eingeschränkten Regelung zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nach dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Diese Benachrichtigung ist ein zentraler Mechanismus, um Rechtsschutz nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz zu gewährleisten. Sie muss die Regel sein und darf nur dann unterbleiben, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch gefährdet würde.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, dem Gebot der Normenklarheit zu folgen und auf unübersichtliche Verweisungsketten zu verzichten. Gerade in einem so sensiblen Bereich muss Gesetzgebung transparent und nachvollziehbar sein.

Wir stehen der vorgesehenen Beschränkung von Auskunftsansprüchen kritisch gegenüber. Die Kopplung an einen ‚verhältnismäßigen Aufwand‘ widerspricht dem Anspruch der Datenschutz-Grundverordnung und unterläuft die Rechte der betroffenen Personen. Vertrauen in den Verfassungsschutz lässt sich nur durch klare, faire und transparente Regeln stärken.

Es ist befremdlich, dass das maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 erst jetzt – über dreieinhalb Jahre später – umgesetzt wird. Dass Baden-Württemberg über Jahre hinweg auf möglicherweise verfassungswidriger Grundlage Erkenntnisse gewonnen hat, ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar.

Daher ist es nur folgerichtig, dass die Landesregierung endlich handelt und das Landesverfassungsschutzgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpasst. Wir werden uns in den weiteren Beratungen für notwendige Nachbesserungen einsetzen.“

Viele der eingehenden Fälle könnten auch schlicht durch Abgeordnete gelöst werden


Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 rund 900 Eingaben verzeichnet. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Während die allgemeinen Anliegen leicht rückläufig waren, nahmen die Beschwerden mit Bezug zur Landespolizei deutlich zu – von 194 auf 263 Fälle. Damit waren externe Polizeibeschwerden erstmals der häufigste Anlass, die Bürgerbeauftragte zu konsultieren.

Auch die Zahl der internen Polizeibeschwerden hat sich – wenngleich auf niedrigem Niveau – verdoppelt. Dabei wurde wiederholt Kritik an einer unzureichenden Fehlerkultur innerhalb der Polizei laut. Es wurde über fehlende Wertschätzung und Respekt berichtet sowie der Wunsch nach spürbaren strukturellen Änderungen geäußert. Wer den aktuellen Untersuchungsausschuss nur ein wenig verfolgt hat, den kann diese Kritik leider nicht mehr überraschen.

Merklich wird jedenfalls, dass die Unterstützung für Polizeiangehörige, die interne Probleme oder Missstände außerhalb des Dienstwegs ansprechen möchten, an Bedeutung gewinnt. Das ist bedauerlich wie bedenklich.

Gleichzeitig zeigt der Tätigkeitsbericht, dass ein erheblicher Teil der Eingaben auch durch die originären Bürgerbeauftragten, die 154 Abgeordneten selbst, hätten bearbeitet werden können.

Die FDP/DVP-Fraktion würdigt das engagierte und authentische Wirken der Bürgerbeauftragten und ihres Teams im Dienst der Bürgerinnen und Bürger und spricht hierfür ihren Dank und ihre Anerkennung aus.“

Schlechte Kommunikation hat Debatte emotionalisiert – Innenausschuss wird Klarheit bringen


In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, der Polizei den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse und -auswertung zu ermöglichen. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung bereits rechtmäßig erhobener Daten, um komplexe Zusammenhänge schneller und effizienter erkennen zu können. Diese allesamt händisch auszuwerten ist nicht praktikabel.

In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben teilweise aufgeheizt und auf Basis unzutreffender Annahmen emotionalisiert. Dafür verantwortlich ist die offensichtlich unzureichende interne und externe Kommunikation der Regierungskoalition.

Gerade weil Datenschutz und Bürgerrechte zentrale Anliegen bleiben, plädieren wir für eine sachliche Diskussion. Automatisierte Verfahren können ein wirksames Mittel sein, um der zunehmend komplexen Kriminalität zu begegnen – vorausgesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zustimmung unsererseits vertretbar.

Für uns sind noch Fragen offen, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben in vollem Umfang entspricht. Daher werden wir dem Entwurf im Rahmen der ausführlichen Anhörung im Innenausschuss gründlich und kritisch auf den Zahn fühlen.

Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Landtag nicht über den Einsatz der Software von Palantir entscheidet. Das Innenministerium hat die Software schließlich bereits beschafft, ohne sie auch einsetzen zu dürfen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler monatlich hohe Kosten entstehen, ohne dass bisher ein konkreter Nutzen erkennbar ist.

Die absehbare Entwicklung oder Beschaffung einer eigenen Softwarelösung ist für uns zentral, um unsere digitale Souveränität zu gewährleisten und Abhängigkeiten sowie datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hier haben Innen- und Wissenschaftsministerium bislang deutlich zu wenig unternommen.“

 

 

Beobachtung durch Verfassungsschutz ist folgerichtig und konsequent


In der aktuellen Plenardebatte der AfD, „An der Schwelle zum Terror – Debatte statt Gewalt“ äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Gestern jährte sich der schreckliche Überfall der Hamas auf Israel zum zweiten Mal. Heute nutzt die AfD den Landtag für herabwürdigende persönliche Angriffe und die Verbreitung ihrer menschenfeindlichen Parolen. Damit ist sie am Titel ihrer eigenen Debatte krachend gescheitert.

 

Sie hat wieder einmal bewiesen, dass eine Zusammenarbeit mit ihr schlicht nicht möglich ist. Von konstruktiver Debatte oder gar Lösungen für unser Land ist die AfD so weit entfernt, wie es nur geht.

 

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist daher folgerichtig und konsequent, um unseren Staat vor Extremisten bestmöglich zu schützen.“

Landesregierung nutzt weder bei Abschiebungen noch bei Kriminalität im öffentlichen Raum die vorhandenen Möglichkeiten


Zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges lebenslange Einreisesperren für schwerkriminelle Ausländer fordert, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die Forderung von Justizministerin Gentges ist gut, besser ist es aber, dann auch die Regeln offensiv durchzusetzen. Schon bei den aktuell möglichen Abschiebungen von kriminellen Ausländern bleibt die Landesregierung jedoch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gleiches gilt für die konsequente Strafverfolgung der längst professionell organisierten Kriminalität im öffentlichen Raum wie den allgegenwärtigen Diebstählen.“

Baden-Württemberg braucht eine Gesamtstrategie und die Einrichtung einer zehnten Universität


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. September 2025, in Heidelberg eine Veranstaltung „Künstliche Intelligenz: Wirtschaft. Werte. Wettbewerb.“ durchgeführt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion, erklärt den Kontext der Veranstaltung:

 

„Künstliche Intelligenz birgt enorme Chancen für die Wirtschaft und damit auch den Wohlstand in Baden-Württemberg. Gleichzeitig birgt sie aber auch klare Herausforderungen: Geänderte Qualifikationsanforderungen, Fragen der digitalen Souveränität oder die schnelle Umsetzung in den Betrieben müssen gemeistert werden. Dazu ist die Einrichtung einer zehnten Landesuniversität mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz sinnvoll – wir müssen unsere Expertise in diesem Themenfeld weiter vertiefen und neue Wege gehen. Eine neue Landesuniversität ist genau die richtige Antwort auf diese Fragen.

Des Weiteren ist eine zielgerichtete politische Begleitung notwendig. Für uns Liberale kann dabei die Maßgabe nur sein: So viel Freiheit wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig. Enge Datenschutzanforderungen oder überzogene Auflagen dürfen die neue Technologie nicht erdrücken. Wir müssen Ermöglicher, nicht Bremser von KI sein!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk, hat in einer Paneldiskussion die Chancen und Risiken erörtert. Er besprach diese mit Prof. Dr. Martin Kremmer, Manager Product Engineering bei John Deere, und Sarah Ball, Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darunter sind herausragende Beispiele – das CyberValley in Tübingen-Stuttgart oder der Innovation Park in Heilbronn – zweifelsohne wichtig für unsere Unternehmen. Daneben gibt es aber viele weitere, oft kleinteilige und unverbundene Maßnahmen. Was wir aber brauchen, sind eine übergreifende Strategie und ein Miteinander der Maßnahmen. Wir brauchen nicht nur einen Park oder ein Valley, sondern ganz Baden-Württemberg muss KI-Land werden. Eine neue Universität kann hier eine Bündelungsfunktion übernehmen und auf ganz Baden-Württemberg ausstrahlen.“

 

 

CDU präsentiert unsere Forderung aus dem Juli als ihre Idee


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die CDU einen Sicherheitsrat für das Land fordert und weitere
Ideen präsentiert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und
bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sofern es um eine bessere Vernetzung der relevanten Akteure und eine Erhöhung der
Reaktionsfähigkeit im Krisenfall geht, können wir uns der Idee eines Sicherheitsrates anschließen. Die
Schaffung von unnötigen Doppelstrukturen, die in Konkurrenz zu bereits bestehenden Gremien
stehen, werden wir hingegen nicht unterstützen. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein objektiver
Blick auf das Notwendige nicht durch parteipolitische Erwägungen getrübt wird.
Wenn die CDU die Rolle der Jugendoffiziere an Schulen und die politische Bildung ehrlich hätte stärken
wollen, hätte sie schon im Juli unserem Antrag zu genau diesem Thema zustimmen müssen. Jetzt
präsentiert sie das Abgeschriebene als ihre neue Idee.

 

 

Dauerhafte Überlast schadet den in der Justiz Tätigen und dem Rechtsstaat

 

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich bei den hiesigen Staatsanwaltschaften die Aktenberge türmen und ein Verantwortlicher des Richterbundes vor immer längeren Strafverfahren und zunehmenden Verfahrenseinstellungen warnt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Eine funktionierende Justiz ist unverzichtbar für unseren Rechtsstaat. Dass nicht genug Personal zur Verfügung steht, um den bestehenden Verfahrensrückstand in Strafverfahren abzubauen, ist inakzeptabel. Die anhaltende Überlastung zehrt an der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und hinterlässt langfristig Spuren. Lange Verfahrensdauern untergraben zudem die Durchsetzung des Rechts und das Vertrauen der Bevölkerung.

 

Es ist bezeichnenderweise nicht der erste Weckruf aus den Reihen der Justiz in diesem Jahr. Schon im Frühjahr beklagte die Verwaltungsgerichtsbarkeit Personalmangel.

 

Wir haben bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen massiv zusätzliche Stellen für unsere Justiz gefordert — diese Forderung bleibt bestehen. Jetzt muss zielgerichtet Personal aufgestockt werden. Nur so kann die Justiz zügig arbeiten und ihrer Rolle als verlässliche Hüterin von Recht und Sicherheit gerecht werden.“

 

 

 

Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes darf dabei nicht aus dem Blick geraten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die baden-württembergische CDU eine Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung in das Ermessen der Kommunen stellen will, äußert sich die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Die Stärkung der inneren Sicherheit, insbesondere an öffentlichen Orten, ist für uns ein zentrales Anliegen. Viele Menschen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher – hier kann moderne, KI-gestützte Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag leisten, um Gefahren schneller zu erkennen und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

 

Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt bleiben, dass der Einsatz dieser Technik die Bürgerrechte wahrt und Datenschutz sowie Freiheitsrechte nicht aus dem Blick geraten. Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung des Polizeigesetzes, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, ist daher der richtige Weg.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt mit Blick auf seinen Wahlkreis Heilbronn und die dortigen Videoschutzvorgaben:

 

„Nichts beschränkt persönliche Freiheit stärker, als Orte oder Veranstaltungen aus Angst zu meiden. Videoüberwachung ist sicherlich kein Allheilmittel, kann jedoch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

 

Das Beispiel Heilbronn zeigt hier einen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Eine auf bestimmte Uhrzeiten begrenzte Überwachung führt lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung von Kriminalität – und lässt die Plätze in den kamera-freien Zeiten subjektiv sogar unsicherer erscheinen. Damit wird das eigentliche Ziel konterkariert.“

Fordern nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach Extremisten im Südwesten 661 Schusswaffen besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismusexperte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Keine Waffen in den Händen von Extremisten – das muss unser klares Ziel sein. Die jüngst veröffentlichten Zahlen belegen eindrücklich, dass, den Sonntagsreden des Ministers zum Trotz, noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

 

Wir fordern daher nicht nur eine konsequente Entwaffnung radikaler Gruppierungen und Einzelpersonen, sondern auch eine sofortige und nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs: Gemeinsame Informationssysteme, regelmäßige Lageberichte und verbindliche Koordinationsstrukturen müssen etabliert werden, um bestmöglich sicherzustellen, dass Extremisten erst gar nicht in den Besitz von Waffen kommen.“

 

Doch effektive Grenzkontrollen und konsequente Rückführungen bleiben zentral.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen die der gestellten Asylanträge derzeit übersteigen, äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Der Rückgang der Asylanträge zeigt deutlich, dass die von der FDP in der Ampel initiierten Maßnahmen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik greifen. Wir befinden uns auf dem richtigen Kurs.

Gleichzeitig mahnt dieser Erfolg zur Vorsicht: Effektive Grenzkontrollen, gezielte Zurückweisungen an den Einreisegrenzen, beschleunigte Asylverfahren und konsequente Rückführungen müssen weiterhin Priorität haben. Denn diese Zahlen sind lediglich eine Momentaufnahme – Migration bleibt hochdynamisch, und geopolitische Umbrüche in den Herkunftsstaaten können die Zugangsstatistiken jederzeit wieder ansteigen lassen.“

 

Doch effektive Grenzkontrollen und konsequente Rückführungen bleiben zentral.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen die der gestellten Asylanträge derzeit übersteigen, äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

 

„Der Rückgang der Asylanträge zeigt deutlich, dass die von der FDP in der Ampel initiierten Maßnahmen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik greifen. Wir befinden uns auf dem richtigen Kurs.

 

Gleichzeitig mahnt dieser Erfolg zur Vorsicht: Effektive Grenzkontrollen, gezielte Zurückweisungen an den Einreisegrenzen, beschleunigte Asylverfahren und konsequente Rückführungen müssen weiterhin Priorität haben. Denn diese Zahlen sind lediglich eine Momentaufnahme – Migration bleibt hochdynamisch, und geopolitische Umbrüche in den Herkunftsstaaten können die Zugangsstatistiken jederzeit wieder ansteigen lassen.“

 

 

Facettenreiche Tätigkeit der Abgeordneten erfordert eine gesonderte Betrachtung.


In der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung darstellt. Laut Europäischem Gerichtshof findet die DSGVO mit ihrem hohen Schutzniveau grundsätzlich vollumfänglich auch auf die Parlamente Anwendung.

 

Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung.

 

Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.“

 

Zumeist Schritte in die richtige Richtung.


Zur Debatte im Landtag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Verabschiedung dreier Staatsverträge – auch zum Südwestrundfunk (SWR) erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Verbesserungen im Jugendmedienschutz begrüßen wir, und auch, dass man offenbar die Lehren aus den seitherigen, nicht optimalen Instrumenten gezogen hat. Die aktuellen Debatten zu Social-Media-Verboten zeigen ja, dass es hier grundsätzlich Reformbedarf gibt.

 

Im sogenannten Reformstaatsvertrag, der ja den gesamten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, sind ebenfalls gute Ansätze gefunden worden, wie etwa die klarere regionale Orientierung, die jeweilige Schärfung des Auftrags der jeweiligen Anstalt oder die Auslotung der Potentiale für die Weiterentwicklung von ‚public open spaces‘ als Alternativen zu Big Tech.

 

Beim SWR-Staatsvertrag sehen wir Licht und Schatten. Die vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, wie etwa die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags oder die Reduktion von Hörfunkprogrammen. Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt.  Mittelfristig bedeutet die Neuregelung einen Abbau von Kontrollkompetenzen und -erfahrung. Eine ‚Wildcard-Regelung‘ für die Entsendung in ein Kontrollgremium mag bei der breiten Verbändeabdeckung stechen, aber für die Kontrollkompetenz ist es eher kontraproduktiv.

 

Es fehlt auch weitere vertrauensbildende Transparenz bei Entscheidungsprozessen, Beitragsverwendung, bei Strukturveränderungen oder bei der Personalauswahl und -vergütung. Zu einer Kappung der Intendantenbezahlung, so wie etwa im Saarländischen Rundfunk, konnte man sich offensichtlich nicht durchringen – das falsche Signal nach all den Skandalen.“

 

Neue Abschiebehaftplätze in Baden-Württemberg längst überfällig.


Zu der Meldung, wonach am Flughafen Stuttgart neue Abschiebehaftplätze eingerichtet werden sollen, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Ulrich Rülke:

 

„Endlich handelt die Landesregierung bei den Abschiebehaftplätzen. Nur ein Abschiebegefängnis landesweit, und dies an einem völlig ungeeigneten Ort mitten in der Stadt Pforzheim, ist nicht zielführend. Ich fordere schon lange einen weiteren Standort für ein Abschiebegefängnis. Bezeichnend für die Schlafmützigkeit dieser Regierung ist, dass dies nun aufgrund von EU-Regularien geschieht. Kretschmann hätte viel früher handeln müssen.“

 

 

Müssen entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung reagieren.


Nach der heutigen, öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mitsamt der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit wachsender Besorgnis stellen wir fest, dass sich immer mehr junge Menschen – teils noch im Kindesalter – radikalisieren. Insbesondere rechtsextreme und islamistische Strömungen verzeichnen hier zunehmenden Zulauf.

 

Die allgegenwärtige digitale Vernetzung über soziale Medien und Online-Plattformen wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger. Extremistische Inhalte sind nur einen Klick entfernt, sie verbreiten sich rasant, oft unbemerkt, und treffen auf junge Menschen, die nach Orientierung, Zugehörigkeit oder Identität suchen.

 

Unser Auftrag ist eindeutig: Wir müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig, nachhaltig und wirksam vor extremistischer Ansprache, ideologischer Einflussnahme und digitaler Indoktrination schützen. Medienkompetenz, Präventionsarbeit und eine enge Zusammenarbeit von Staat, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen sind dabei unverzichtbar.

 

Gleichzeitig gilt es, entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung zu reagieren: Dazu zählen beispielsweise gezielte Desinformationskampagnen oder die Nutzung sogenannter ‚Low-Level-Agents‘, die etwa durch Sabotageakte oder geplante Brandanschläge das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung untergraben sollen. Solchen Versuchen feindlicher Staaten, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, müssen wir mit Klarheit, Entschlossenheit und Resilienz entgegentreten.“

 

Innenministerium muss aktuelle Entwicklungen frühzeitig erkennen.


Heute wird berichtet, dass in Baden-Württemberg immer mehr jugendliche rechtsextremistische Gruppierungen entstünden. Den Anfang der Radikalisierung junger Menschen sei oft bei Social Media zu finden, später setze sich das dann im realen Leben fort. Der extremismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, zeigt sich alarmiert:

 

„Die Einstiegsdrogen in die rechtsextreme Szene sind erkannt. Nun ist effektiver Schutz unserer Jugend vor den Einflüsterungen der Radikalen gefragt! Darum hat Extremismusforscher Frankenberger recht, wenn er eine Demokratieoffensive an Schulen fordert: Dazu gehört unbedingt die Vermittlung von Medienkompetenz, um junge Menschen resilient gegen die unterschwelligen Botschaften in Sozialen Netzwerken zu machen.

 

Doch auch die Verlockungen rechtsextremistischer Musikveranstaltungen können wir unterbinden. Auf Initiative der Liberalen hat der Landtag von Baden-Württemberg hierzu bereits im Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses Empfehlungen formuliert. Das Innenministerium ist hier gefordert, die Empfehlungen konsequent umzusetzen.

 

Wichtig für eine passgenaue Prävention ist aber auch, aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Noch im Frühjahr teilte das Ministerium auf meine Kleine Anfrage mit, dass keine konkreten Erkenntnisse zu extremistischen Kampfsporttrainings vorlägen, während nun der Landesverfassungsschutz zurecht genau vor deren Gefahren warnt. Wenn wir die Extremismusprävention für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg ernstnehmen, muss zuvorderst das Innenministerium seine Hausaufgaben machen!“

 

 

Ihre monothematische Politik verschließt die Augen vor den zahlreichen anderen Herausforderungen.

In der Plenardebatte, in der die AfD den „5-Punkte-Plan“ der CDU aus dem Januar 2025 beinahe wortgleich erneut auflegt, äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

 

„Mit ihrer monothematischen Politik verschließt die AfD die Augen vor den zahlreichen anderen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Dabei vermag sie nicht einmal für das von ihr auserkorene Thema der Migration dienliche Lösungen zu bieten.

Die bei der CDU abgeschriebenen Forderungen sind zum Teil entweder im Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthalten oder – man denke an die umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen – bereits in der Umsetzung. Dieser Antrag ist also bestenfalls ein untauglicher Versuch, Lösungen zu präsentieren und die demokratischen Parteien vorzuführen.

Wir setzen uns engagiert für eine restriktivere Migrationspolitik ein. Dazu gehören unter anderem konsequente Abschiebungen und die Verringerung von Pull-Faktoren. Dafür müssen wir aber nicht jede Woche eine unsinnige Plenardebatte zu diesem Thema ansetzen.“

 

Veränderter Auftrag darf nicht die Grundlage des privaten Rundfunks angreifen

Zur Debatte im Landtag zur Reform des SWR-Staatsvertrags erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die vom SWR vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, vollendet man doch so den vor 27 Jahren initiierte Zusammenschluss von SDR und SWF. Die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags, die Reduktion von Hörfunkprogrammen, die Konzentration von Kompetenzen auf je einen Standort bei einem immer noch in zwei Bundesländern beheimateten Sender sind sinnvoll – nicht zuletzt mit Blick auf die Beitragszahler auch aus finanzieller Hinsicht. Die Reformen, die im Rahmen der ARD noch hinzutreten, machen das Ganze zu einem ambitionierten Paket, dass es nunmehr gilt, mit Leben zu füllen.

Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt. Im Gegenteil, werden perspektivisch Kontrollerfahrung abgeschnitten. Nicht zuletzt wird damit der Eindruck erweckt, sich das Gremium „gewogener“ gestalten zu wollen. Das ist aber nicht dessen Aufgabe! Die richtige Reaktion auf die vergangenen Skandale im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind indes mehr Transparenz, eine größere Staatsferne und eben eine bessere Kontrolle.

Die entscheidende Frage in der an sich wünschenswerten Regionalisierung des Auftrags des SWR ist, trotzdem den Raum für das private Angebot nicht zu beschneiden. Zur Sicherung und Förderung der Meinungsvielfalt ist neben dem öffentlich-rechtlichen auch ein starker privater Rundfunk unerlässlich. So kann die Regionalisierung z.B. des Radios SWR3 ein klares, öffentlich finanziertes Konkurrenzangebot zu den Lokal- und Regionalsendern sein und damit ein Angriff auf deren Finanzierung. Dem gilt es beispielsweise durch eine Begrenzung der Werbung, wie dies beim NDR erfolgreich praktiziert wird, entgegenzuwirken. Dass zudem anstelle einer konkreten Begrenzung der Intendantenvergütung lediglich auf eine Orientierung am öffentlichen Sektor verwiesen wird, erachten wir zudem als verpasste Chance, aus den Vorkommnissen des RBB weitreichende Lehren zu ziehen und Glaubwürdigkeit wieder zurückzugewinnen.“

 

Erhobene Daten unbescholtener Dritter müssen zeitnah gelöscht werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausgeweitet werden sollen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der Verfassungsschutz schützt als Frühwarnsystem unsere unverhandelbaren Wertprinzipien; er leistet unverzichtbare Arbeit. Die Gefahren – von innen und außen – für unsere freiheitliche Demokratie wachsen stetig. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir das Landesamt mit dem notwendigen Rüstzeug ausstatten, damit es seiner Aufgabe bestmöglich nachkommen kann.

 

Wir werden im Gesetzgebungsprozess darauf achten, dass mit den Daten unbescholtener Dritter, die als sogenannter ‚Beifang‘ durch staatliche Maßnahmen ebenfalls erfasst werden könnten, überaus sensibel umgegangen wird und diese Daten unmittelbar wieder gelöscht werden müssen.“

 

Dazu braucht es konsequente Rückführungen, effektive Grenzkontrollen, weniger Pull-Faktoren.


In der heutigen Plenardebatte „Rechtliche Grundlagen und Behördenhandeln im Fall der Wiederzuweisung des Vergewaltigers von Illerkirchberg“, äußert sich der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

 

„Der vorliegende Fall ist unbestritten schrecklich. Die Täter wurden jedoch gefasst, einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt und verurteilt. Daher ist es schändlich, dass die AfD diesen Fall nur auf die Tagesordnung setzt, um ihre ausländerfeindlichen und menschenverachtenden Parolen zu schwingen.

 

Unser Rechtsstaat ahndet jede Straftat konsequent und ohne Ansehen der Person. Zugleich müssen wir bestehende Regelungen dort nachschärfen, wo Verfahren stocken, um straffällige Asylbewerber zügig abzuschieben und Abschiebeflüge effizient durchzuführen. Dazu brauchen wir unbedingt auch mehr Abschiebehaftplätze, die entsprechenden Kapazitäten müssen erweitert werden.

 

Temporäre Grenzkontrollen sowie die konsequente Umsetzung von Dublin-Überstellungen stärken unsere Sicherheit, während die Umstellung auf Sachleistungen und Bezahlkarten Pull-Faktoren reduziert. So sichern wir den sozialen Frieden und das Vertrauen in unser Asyl- und Aufenthaltsrecht.“

 

In Deutschland hat Extremismus keinen Platz.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten wurde, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen das Verbot des ‚Königreich Deutschland‘ ausdrücklich als entschlossenen Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das sendet ein klares Signal an alle, die unsere Rechtsstaatlichkeit infrage stellen: In Deutschland hat Extremismus keinen Platz. Wir stehen fest an der Seite aller Sicherheitsbehörden, die mit Mut und Entschlossenheit gegen verfassungsfeindliche Parallelstrukturen vorgehen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger bestmöglich aufgeklärt werden, um unsere Demokratie nachhaltig zu stärken.“

 

 

CDU hat alle Hebel in der Hand – es gibt keine Ausreden mehr.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Schweiz die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen als rechtswidrig kritisiert, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die CDU stellt den Bundeskanzler, den Bundesinnenminister und verantwortet auf Landesebene das Innen- und Migrationsministerium. Damit sind alle zentralen Hebel in ihrer Hand – Ausreden gibt es keine mehr. Es braucht schärfere Kontrollen und konsequente Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

 

Bundeskanzler Merz wäre gut beraten, nicht auch noch das zweite zentrale Wahlversprechen zu brechen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht sichtbare Ergebnisse.“