Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“

 

 

Ehemalige baden-württembergische Justizministerin gestorben.

Mit großer Bestürzung und Trauer reagieren die Spitzen der baden-württembergischen Freien Demokraten und der Landtagsfraktion auf den Tod von Corinna Werwigk-Hertneck. Am gestrigen Dienstag verstarb sie plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren in Stuttgart.

Sie war viele Jahre engagierte Kommunalpolitikerin in Stuttgart, darunter stellvertretende Vorsitzende der FDP-Gemeinderatsfraktion in der Landeshauptstadt. Die erfolgreiche Anwältin war von 2002 bis 2004 Justizministerin in Baden-Württemberg und Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Im Landesverband der Freien Demokraten wirkte sie als stellvertretende Vorsitzende.

Der Vorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer MdB:

„Wir sind tief betroffen über die Nachricht vom unerwarteten Tod Corinna Werwigk-Hertnecks. Mit ihr verlieren die Freien Demokraten eine engagierte Liberale. Als Justizministerin und Vorsitzende des Bundesfachausschusses Recht der FDP hat sie sich jahrzehntelang um einen starken, funktionsfähigen Rechtsstaat verdient gemacht, der die Freiheits- und Bürgerrechte achtet und durchsetzt. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL: 

„Mit Corinna Werwigk-Hertneck verliert die Landespolitik eine verdienstvolle, engagierte und kompetente Kämpferin für den liberalen Rechtsstaat. Mit dem kenntnisreichen Hintergrund einer erfolgreichen Anwältin setzte sie sich als Justizministerin für den freiheitlichen, modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat in Baden-Württemberg ein und konnte so eine Tradition liberaler Justizminister in Baden-Württemberg fortführen, die das Land prägt. Ihr Einsatz für die Integration in Baden-Württemberg setzte Maßstäbe. Insbesondere ihr Engagement für die Verbesserung der Situation junger Migrantinnen hatte Vorbildcharakter. Sie war mit ihrer couragierten, weltoffenen und warmherzigen Art ein Vorbild in der Landespolitik und wird es bleiben.“

In einer sachlichen Diskussion müssen illegale Waffen verstärkt im Fokus stehen.


Zu aktuellen Zahlen des Umweltministeriums, wonach knapp 15.000 Menschen im Land im Besitz einer Sprengstofferlaubnis sind und Forderungen nach einem strengeren Sprengstoff- sowie Waffenrecht erhoben werden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind bereits jetzt sehr streng. Wer eine Straftat begehen möchte, der nimmt nur in den seltensten Fällen die erforderlichen staatlichen Lehrgänge und Prüfungen sowie umfangreiche behördliche Überprüfungen der eigenen Person auf sich.

 

Vielmehr sind in den meisten Fällen illegale Waffen oder illegaler Sprengstoff die Mittel der Wahl. Hierauf sollte demnach auch verstärkt der Fokus liegen. Ein unbegründeter Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Waffenbesitzern oder Inhabern einer Sprengstofferlaubnis kann nicht Grundlage der erforderlichen, sachlichen Herangehensweise an das Thema sein.

 

Dort, wo der Staat von extremistischer Gesinnung oder anderen Gefährdungstatbeständen erfährt, muss er sofort eingreifen. Waffen und Sprengstoff haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen!“

 

Bessere Strafprävention, insbesondere zum Schutz junger Frauen, erforderlich.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Anzahl der Straftaten in Freibädern im Südwesten um 166 % gestiegen ist, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Zahl der Straftaten in Freibädern ist in besorgniserregendem Umfang angestiegen. Das Ende der coronabedingten Einschränkungen vermag diesen Anstieg bestenfalls eingeschränkt zu erklären. Körperverletzungs- und ähnliche Delikte liegen mit einem Zuwachs von 25 % weit über dem Vor-Pandemie-Niveau.

Erst kürzlich hat es in einem Mannheimer Freibad eine Auseinandersetzung mit 40 Beteiligten unter Verwendung von Messern gegeben, in Stuttgart wurden junge Mädchen von einer Gruppe Männer im Vormonat unsittlich berührt.

Der Innenminister steht dieser Entwicklung offenbar tatenlos gegenüber. Ein Konzept, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat er offenbar nicht.

Dabei dürfen Freibäder keinen rechtsfreien Raum darstellen. Badegäste, insbesondere junge Frauen, Angestellte, all jene wollen in Freibädern eine schöne Zeit verleben. Sie dürfen dabei erwarten, dass die Landesregierung, allen voran Minister Strobl, sie hierbei bestmöglich beschützt.

Wir Freie Demokraten fordern bessere Präventiv- und Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Polizeistreifen, die durch Streifen in Freibädern signalisieren, dass auch dort Recht und Gesetz gelten.“

Die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen mit einer Gesetzesinitiative Extremisten den Zugang zum Schöffendienst zu erschweren. GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP treiben dazu eine Gesetzesänderung voran, um die Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern zu verstärken. Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes“ wird am Donnerstag im Landtag eingebracht.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen und findet vor dem Hintergrund der anstehenden Schöffenwahlen im September statt. Angesichts der Schöffenwahlen ist ein schneller Handlungsbedarf nötig, damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Daher soll der Gesetzesentwurf am 12. Juli im Landtag verabschiedet werden, nach einer vorherigen Diskussion in einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung schreibt die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter fest, vergleichbar mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und -richter. Sie sollen nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen. Der Gesetzgeber setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Bislang existieren auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, daher besteht die Möglichkeit für das Land, diese Lücke zu schließen. Der Bund hatte eine Regelung angekündigt, die jedoch voraussichtlich nicht rechtzeitig zum September in Kraft treten wird. Daher gehen die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine gemeinsame Regelung nun an.

Der gemeinsame Diskussionsprozess zur Studienreform muss unbedingt fortgeführt werden.


Zur Veröffentlichung der iur.reform-Studie sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Dass mit der Veröffentlichung der iur.reform-Studie erstmals seit vielen Jahrzehnten ein gemeinsamer Diskussionsprozess zwischen Studenten, Professoren, Praktikern und Prüfungsämtern eingeläutet wurde, ist im Sinne der Verbesserung unserer juristischen Ausbildung sehr zu begrüßen. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen, die nur durch Dialog und Kompromiss gelöst werden können. Ein weiterer gemeinsamer Stakeholderprozess (‚Loccum 2.0‘) ist deshalb wünschenswert.

 

Im Mai hatten wir Vertreter verschiedener Fachschaftsverbände zum Gespräch in der Landtagsfraktion, wo wir uns intensiv mit der studentischen Perspektive auf das Thema Studienreform befasst haben.

 

Klar ist für uns, dass Bewährtes in der juristischen Ausbildung beibehalten werden muss. Dass eine klare Mehrheit der in der Studie befragten die Umstellung auf Bologna bzw. Abschaffung des Examens ablehnt, ist ein gutes Zeichen. Wo es gleichzeitig Luft nach oben gibt, müssen aber Chancen genutzt werden. Dass sich etwa alle Befragten Gruppen über die Einführung des sog. E-Examens einig sind, wie wir als FDP Baden-Württemberg es ebenfalls fordern, zeigt die Dringlichkeit weiterer Digitalisierung des Studiums. Sinnvoll ist sicher auch die von allen Gruppen befürwortete unabhängige Zweitkorrektur von Examensklausuren. Wir werden als Freie Demokraten weiter am Thema bleiben und uns gemeinsam mit allen Akteuren für eine zeitgemäße und bestmögliche juristische Ausbildung einsetzen.“

 

Prüfungen, ob es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt, sind berechtigt.


Anlässlich aktueller Berichte, wonach sogenannte Aktivisten der Letzten Generation versuchten, einen Schriftzug vor dem Bundesverfassungsgericht mit Schlagbohrmaschine bzw. Presslufthammer zu beschädigen und von Bundespolizeibeamten davon abgehalten werden mussten, warnt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wer zentrale Institutionen unserer Demokratie angreift, legt die Axt an den Grundstein unseres demokratischen Zusammenlebens. Mit Straftaten prägt man nicht den politischen Diskurs, man verhindert ihn. Für Extremisten darf in einer Gesellschaft kein Platz sein. Verhandlungen verbieten sich.

 

Die sogenannte ‚Letzte Generation‘ verlässt immer mehr den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie hat sich zu einer militanten Gruppierung entwickelt. Vor diesem Hintergrund stellen Justiz, Ministerien und Gewerkschaften der Polizei vielerorts die berechtigte Frage, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt.“

Effizient statt Aktivismus.


Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.

Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.

Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“

 

Bessere Vorsorge entlastet auch Ermittlungsbehörden.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über eine deutschlandweit organisierte Aktion gegen Geldautomatensprenger, im Rahmen derer unter anderem 42 Festnahmen erfolgten, wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Aktion gegen Geldautomatensprengungen gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren durch eine deutliche Zunahme der Sprengungen hingewiesen. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebe- oder Farbtechnik als Schutzmaßnahmen würden nicht empfohlen. Dabei ist es aus meiner Sicht elementar, die Präventionsmaßnahmen flächendeckend zu verbessern. Klebe- oder Farbpatronen machen solche Sprengungen für die Täter weniger attraktiv.

 

Ich hoffe, dass solche Maßnahmen bald im Land verteilt Einzug finden. Das wird auch unsere Ermittlungsbehörden etwas entlasten, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Für ein liberales Waffenrecht:


Vernunft in Zeiten der Bevormundung

Vor nicht einmal drei Jahren trat die letzte Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Anlass für die Änderung war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie infolge der islamistischen Terroranschläge in Frankreich. Von Anfang an wies die FDP damals im Land wie im Bund darauf hin, dass die Verquickung strafbaren Handelns von Terroristen mit dem Verhalten unbescholtener Bürger und legaler Waffenbesitzer völlig verfehlt ist.

Die Razzia im Reichsbürger-Milieu und die erheblichen Unruhen in der Silvesternacht sind nun der Auslöser für einen schon reflexhaften Ruf nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Dabei ist der Ansatz, mit einer Beschränkung legalen Waffenbesitzes könne illegaler Waffenbesitz zuverlässig erschwert werden, verfehlt. Wir lehnen daher eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Diesen sehen wir vor allem in folgenden Punkten:

  • Illegalen statt legalen Waffenbesitz bekämpfen

  • Bereits bestehende Kontrollinstanzen effizienter vernetzen und ausrüsten

  • Verdachtsunabhängige Kontrollen müssen gebührenfrei erfolgen

  • Kein Entzug der Gemeinnützigkeit bei IPSC-Schießen (Intl. Practical Shooting Confederation)

  • Keine zentrale Lagerung von Waffen und Munition

  • Kein pauschales Verbot von bestimmten Waffenarten

  • Keine Ausweitung der Waffenscheinpflicht

Statt einer pauschalen Verschärfung des Waffenrechts müssen wir uns dem Thema sachbezogen und in seiner Vielschichtigkeit widmen.



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Unsere Ansprechpartner:

Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“

 

 

Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken.


In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.

Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.

Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Sie sollte sich Verbleib im Amt überlegen.


Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges klagte gegen den Präsidialrat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in der Frage der Besetzung des OLG-Chefsessels. Der Präsidialrat hatte sich für jemand anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin entschieden. Die Klage der Ministerin und der diesbezügliche Eilantrag wurden nun vom Verwaltungsgericht wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht. Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann.“

Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.


Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.

 

Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.

 

Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“

 

Justizministerin sollte Anregungen der Beteiligten beachten und die Wogen glätten.


Die geplanten Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (LRiStAG) kommentiert  der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die im Gesetzesentwurf vorgesehenen und notwendigen Anpassungen an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Weshalb die Landesregierung allerdings plant, einen großen Teil der Regelungen nicht per Gesetz, sondern lediglich via Rechtsverordnung zu regeln, erschließt sich uns nicht und verstößt unserer Meinung nach auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz, wonach das Parlament wichtige Entscheidungen selbst treffen muss und gerade nicht delegieren darf. Die Kritik der Richterschaft an diesem Entwurf geht in dieselbe Richtung.

 

In einer Zeit, in der Beurteilungsverfahren unter ganz besonderer Beobachtung stehen und die Justizministerin mit ihrer Klage im Hinblick auf den Richterwahlausschuss bereits für Irritationen in der Richterschaft gesorgt hat, haben wir die Erwartung, dass entsprechende Bemühungen, hier die Wogen wieder zu glätten, deutlich erkennbar werden und die Anmerkungen der in der Justiz Beschäftigten ernsthaft angehört und beachtet werden.“

Jochen Haußmann

Drittes Kabinettsmitglied schaltet sich ein bei Hängepartie um den „Faulen Pelz“.


Zur Meldung wonach Minister Strobl die Sorgen Heidelbergs im Streit um den „Faulen Pelz“ teile, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Mit Minister Strobl befasst sich nach Ministerin Bauer und Minister Lucha jetzt das dritte Kabinettsmitglied mit der Causa ‚Fauler Pelz‘. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Ministerpräsident Kretschmann sollte die Angelegenheit Minister Lucha entziehen und das Staatsministerium mit der Causa ‚Fauler Pelz‘ beauftragen. Minister Lucha hat das Land bei der Unterbringung in eine Sackgasse manövriert.“

Die Justizministerin kann die offenen Fragen in der Sondersitzung nicht ausräumen.


Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich in der Nachbetrachtung der gestrigen Sondersitzung des Ständigen Ausschusses wie folgt:

„Entgegen der Äußerungen der Justizministerin handelt es sich gerade nicht um einen alltäglichen Vorgang und die lediglich abstrakte Klärung einer Rechtsfrage. Vielmehr soll – in bisher im Land einmaliger Weise – im konkreten Fall der Besetzung einer der höchsten Richterpositionen der nach dem im Gesetz vorgesehenen Verfahren einzuberufene Richterwahlausschuss mit der Einschaltung des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung der eigenen Kandidatin faktisch umgangen werden. Wenn der Richterbund dies als Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz einstuft, zeigt dies eindrücklich, dass hier bereits kostbares Porzellan unnötig zerschlagen wurde.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für den Versuch, ihre Wunschkandidatin gegen den Willen des Präsidialrates und am Richterwahlausschuss vorbei durchzusetzen, zahlt die Ministerin einen hohen Preis. Bereits jetzt ist ein erheblicher Vertrauens- und Imageschaden in Richterschaft und Bevölkerung entstanden, ganz gleich wie das Verwaltungsgericht nun in der Sache entscheiden sollte. Bei der vom Justizministerium dadurch in Kauf genommenen, voraussichtlich monatelangen Vakanz am OLG Stuttgart handelt es sich um eine unerfreuliche wie ärgerliche Begleiterscheinung.“

Das Vorgehen des Justizministeriums wirft einige Fragen auf

 

Die Stelle des Präsidenten im Oberlandesgericht Stuttgart ist seit Mai unbesetzt. Die Neubesetzung der Stelle gestaltet sich schwierig, Ministerium und Präsidialrat sind sich bezüglich des richtigen Kandidaten uneinig. Das Justizministerium hat nun gestern ein Gerichtsverfahren gegen die Stellungnahme des zuständigen Präsidialrats in die Wege geleitet, nachdem dieser nicht die vom Ministerium empfohlene Kandidatin, sondern einen anderen Kandidaten vorgeschlagen hatte und auch das sogenannte Einigungsgespräch keinen Erfolg erzielte. Eigentlich wollte das Justizministerium den genau für diesen Fall zuständigen Richterwahlausschuss einberufen.

 

Julia Goll, Mitglied im Richterwahlausschuss und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zu diesem Thema wie folgt: „Es handelt sich hierbei nach meiner Kenntnis um einen bisher einmaligen Vorgang und es scheint so, als wollte das Justizministerium den Richterwahlausschuss, der genau für solche Fälle eigentlich zuständig ist, umgehen. Diese Rolle rückwärts zum eigentlich angekündigten Vorgehen erscheint mir unverständlich. Ich erwarte, dass die Gründe offengelegt werden.“

 

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt hierzu Folgendes: „Unabhängig von einer abschließenden rechtlichen Bewertung steht zu befürchten, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, dass hier parteipolitischen Belangen der Vorzug gewährt wird vor fachlichen Erwägungen. Das Justizministerium muss umgehend den Verdacht ausräumen, dass hier Posten nach Gutsherrenart vergeben werden. Gerade die Justiz, deren Unabhängigkeit ein hehres Gut ist und die auf dem Gewaltenteilungsgrundsatz fußt, kann und darf sich solche Signale nicht erlauben.“