Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, wenn Migration wirksam begrenzt werden soll.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach ohne mehr Personal wieder längere Verfahrensdauern in Asylverfahren drohen, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ruf der Justiz nach mehr Stellen muss unbedingt schnell erhört werden. Wir stehen kurzfristig zur Stelle, wenn die Landesregierung sich darum kümmern möchte, unsere Justiz angemessen auszustatten.

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, um diejenigen ohne Bleibeperspektive zeitnah zurückführen zu können. Das entlastet den Haushalt, die Kommunen und fördert die Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Zur aktuellen Debatte der der CDU ´Verantwortliche Drogenpolitik statt ideologischer Verharmlosung – Cannabislegalisierung stoppen, Gesellschaft schützen´, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Suchtpolitik ist immer wieder ein großes Streitthema in der grün-schwarzen Landesregierung. Jahrelang gab es zum Beispiel ein Gezerre um das Thema Drogenkonsumräume. Im vergangenen Jahr hat sich ein Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“ gegründet. Anlass war die Ablehnung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen in der ambulanten Suchthilfe im Haushalt 2023/2024. Seit 20 Jahren wurde der Zuschuss nicht mehr erhöht, was gravierende Folgen für die Suchtberatung hat. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Die Aktuelle Debatte der CDU zum Stopp der Cannabislegalisierung hat heute deutlich gezeigt, dass die Legalisierung von Cannabis zu erheblichen Dissonanzen in der grün-schwarzen Landesregierung führt. Eine einheitliche Haltung ist nicht erkennbar. Dabei besteht ein grundsätzlicher Konflikt. Die CDU-Fraktion lehnt die Legalisierung generell ab. Hier hat leider in den letzten Jahren keine Weiterentwicklung stattgefunden.

Schon seit Jahren weisen Fachleute auf die sehr unbefriedigende Situation hin. Die bisherige Cannabisverbotspolitik hat sich nicht als praktikabel erwiesen. Der Konsum hat nicht abgenommen. Auch wurden Konsumentinnen und Konsumenten nicht vor Verunreinigungen des Schwarzmarkt-Cannabis oder begleitender Kriminalität geschützt oder Kinder und Jugendliche vom Konsum abgehalten. Darüber hinaus ergibt sich ein enormer polizeilicher und juristischer Aufwand für die vielen Strafanzeigen, anstatt den Fokus auf die organisierte Kriminalität zu legen.

Ziel und Schwerpunkt der zukünftigen Cannabispolitik liegt auf dem Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz und insbesondere einer stärkeren Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Diesem Vorsatz wird in Zukunft mit Frühinterventionsverfahren und Präventionsprogrammen Rechnung getragen.

Im Oktober 2021 hatte die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg in einem Positionspapier für einen Paradigmenwechsel geworben: ‚Die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.‘ Und anlässlich des Weltdrogentags am 22.06.2022: ‚Die angestrebte gesetzliche Veränderung zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist eine große Chance, endlich mit der Suchtprävention ernst zu machen.  Der politische Wille, Cannabiskonsum zu entkriminalisieren, wird ausdrücklich begrüßt.‘

Dies sollte die Leitlinie der Landesregierung sein. Wenn nun im Vermittlungsausschuss pragmatische Vorschläge gemacht werden, wird dies auch die FDP-Landtagsfraktion unterstützen. Eine grundsätzliche Blockadehaltung verschließt allerdings die Augen vor der Realität.“

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Fokus der Arbeit müsste stärker auch auf unsere Polizei gerichtet sein

 

Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2022 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Einige Jahre nach Einführung des Amtes muss man feststellen, dass die Zahl der an die Bürgerbeauftragte herangetragenen Fälle rückläufig ist – etwa 100 Fälle weniger gab es im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr. Circa 50 dieser Fälle betreffen dabei die Überlastung der Ausländerbehörden, wie sie überall im Land festgestellt werden muss.

 

Im Vergleich zu beispielsweise der Stadt Hamburg ist die Anzahl der eingegangenen Fälle relativ und absolut gesehen deutlich geringer. Den Grund hierfür sehen wir gerade nicht in der zu geringen Personalausstattung, es ist vielmehr andersherum: Erst aus mehr Arbeitsaufwand resultiert ein höherer Personalbedarf.

 

An der überschaubaren Bekanntheit dieses Amtes insgesamt sowie der niedrigen Zahl der Eingaben aus Polizeikreisen – 14 interne Eingaben wurden lediglich verzeichnet – hat auch die neuerliche Beratertätigkeit eines ausgewiesenen Polizei-Profis nur bedingt etwas ändern können. Beachtung und Vertrauen unserer Landespolizei genießt das Amt bislang wohl nicht. Hierauf sollte in Zukunft ein stärkerer Fokus liegen.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“

 

 

Ehemalige baden-württembergische Justizministerin gestorben.

Mit großer Bestürzung und Trauer reagieren die Spitzen der baden-württembergischen Freien Demokraten und der Landtagsfraktion auf den Tod von Corinna Werwigk-Hertneck. Am gestrigen Dienstag verstarb sie plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren in Stuttgart.

Sie war viele Jahre engagierte Kommunalpolitikerin in Stuttgart, darunter stellvertretende Vorsitzende der FDP-Gemeinderatsfraktion in der Landeshauptstadt. Die erfolgreiche Anwältin war von 2002 bis 2004 Justizministerin in Baden-Württemberg und Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Im Landesverband der Freien Demokraten wirkte sie als stellvertretende Vorsitzende.

Der Vorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer MdB:

„Wir sind tief betroffen über die Nachricht vom unerwarteten Tod Corinna Werwigk-Hertnecks. Mit ihr verlieren die Freien Demokraten eine engagierte Liberale. Als Justizministerin und Vorsitzende des Bundesfachausschusses Recht der FDP hat sie sich jahrzehntelang um einen starken, funktionsfähigen Rechtsstaat verdient gemacht, der die Freiheits- und Bürgerrechte achtet und durchsetzt. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL: 

„Mit Corinna Werwigk-Hertneck verliert die Landespolitik eine verdienstvolle, engagierte und kompetente Kämpferin für den liberalen Rechtsstaat. Mit dem kenntnisreichen Hintergrund einer erfolgreichen Anwältin setzte sie sich als Justizministerin für den freiheitlichen, modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat in Baden-Württemberg ein und konnte so eine Tradition liberaler Justizminister in Baden-Württemberg fortführen, die das Land prägt. Ihr Einsatz für die Integration in Baden-Württemberg setzte Maßstäbe. Insbesondere ihr Engagement für die Verbesserung der Situation junger Migrantinnen hatte Vorbildcharakter. Sie war mit ihrer couragierten, weltoffenen und warmherzigen Art ein Vorbild in der Landespolitik und wird es bleiben.“

In einer sachlichen Diskussion müssen illegale Waffen verstärkt im Fokus stehen.


Zu aktuellen Zahlen des Umweltministeriums, wonach knapp 15.000 Menschen im Land im Besitz einer Sprengstofferlaubnis sind und Forderungen nach einem strengeren Sprengstoff- sowie Waffenrecht erhoben werden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind bereits jetzt sehr streng. Wer eine Straftat begehen möchte, der nimmt nur in den seltensten Fällen die erforderlichen staatlichen Lehrgänge und Prüfungen sowie umfangreiche behördliche Überprüfungen der eigenen Person auf sich.

 

Vielmehr sind in den meisten Fällen illegale Waffen oder illegaler Sprengstoff die Mittel der Wahl. Hierauf sollte demnach auch verstärkt der Fokus liegen. Ein unbegründeter Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Waffenbesitzern oder Inhabern einer Sprengstofferlaubnis kann nicht Grundlage der erforderlichen, sachlichen Herangehensweise an das Thema sein.

 

Dort, wo der Staat von extremistischer Gesinnung oder anderen Gefährdungstatbeständen erfährt, muss er sofort eingreifen. Waffen und Sprengstoff haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen!“

 

Bessere Strafprävention, insbesondere zum Schutz junger Frauen, erforderlich.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Anzahl der Straftaten in Freibädern im Südwesten um 166 % gestiegen ist, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Zahl der Straftaten in Freibädern ist in besorgniserregendem Umfang angestiegen. Das Ende der coronabedingten Einschränkungen vermag diesen Anstieg bestenfalls eingeschränkt zu erklären. Körperverletzungs- und ähnliche Delikte liegen mit einem Zuwachs von 25 % weit über dem Vor-Pandemie-Niveau.

Erst kürzlich hat es in einem Mannheimer Freibad eine Auseinandersetzung mit 40 Beteiligten unter Verwendung von Messern gegeben, in Stuttgart wurden junge Mädchen von einer Gruppe Männer im Vormonat unsittlich berührt.

Der Innenminister steht dieser Entwicklung offenbar tatenlos gegenüber. Ein Konzept, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat er offenbar nicht.

Dabei dürfen Freibäder keinen rechtsfreien Raum darstellen. Badegäste, insbesondere junge Frauen, Angestellte, all jene wollen in Freibädern eine schöne Zeit verleben. Sie dürfen dabei erwarten, dass die Landesregierung, allen voran Minister Strobl, sie hierbei bestmöglich beschützt.

Wir Freie Demokraten fordern bessere Präventiv- und Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Polizeistreifen, die durch Streifen in Freibädern signalisieren, dass auch dort Recht und Gesetz gelten.“

Die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen mit einer Gesetzesinitiative Extremisten den Zugang zum Schöffendienst zu erschweren. GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP treiben dazu eine Gesetzesänderung voran, um die Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern zu verstärken. Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes“ wird am Donnerstag im Landtag eingebracht.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen und findet vor dem Hintergrund der anstehenden Schöffenwahlen im September statt. Angesichts der Schöffenwahlen ist ein schneller Handlungsbedarf nötig, damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Daher soll der Gesetzesentwurf am 12. Juli im Landtag verabschiedet werden, nach einer vorherigen Diskussion in einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung schreibt die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter fest, vergleichbar mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und -richter. Sie sollen nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen. Der Gesetzgeber setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Bislang existieren auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, daher besteht die Möglichkeit für das Land, diese Lücke zu schließen. Der Bund hatte eine Regelung angekündigt, die jedoch voraussichtlich nicht rechtzeitig zum September in Kraft treten wird. Daher gehen die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine gemeinsame Regelung nun an.

Der gemeinsame Diskussionsprozess zur Studienreform muss unbedingt fortgeführt werden.


Zur Veröffentlichung der iur.reform-Studie sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Dass mit der Veröffentlichung der iur.reform-Studie erstmals seit vielen Jahrzehnten ein gemeinsamer Diskussionsprozess zwischen Studenten, Professoren, Praktikern und Prüfungsämtern eingeläutet wurde, ist im Sinne der Verbesserung unserer juristischen Ausbildung sehr zu begrüßen. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen, die nur durch Dialog und Kompromiss gelöst werden können. Ein weiterer gemeinsamer Stakeholderprozess (‚Loccum 2.0‘) ist deshalb wünschenswert.

 

Im Mai hatten wir Vertreter verschiedener Fachschaftsverbände zum Gespräch in der Landtagsfraktion, wo wir uns intensiv mit der studentischen Perspektive auf das Thema Studienreform befasst haben.

 

Klar ist für uns, dass Bewährtes in der juristischen Ausbildung beibehalten werden muss. Dass eine klare Mehrheit der in der Studie befragten die Umstellung auf Bologna bzw. Abschaffung des Examens ablehnt, ist ein gutes Zeichen. Wo es gleichzeitig Luft nach oben gibt, müssen aber Chancen genutzt werden. Dass sich etwa alle Befragten Gruppen über die Einführung des sog. E-Examens einig sind, wie wir als FDP Baden-Württemberg es ebenfalls fordern, zeigt die Dringlichkeit weiterer Digitalisierung des Studiums. Sinnvoll ist sicher auch die von allen Gruppen befürwortete unabhängige Zweitkorrektur von Examensklausuren. Wir werden als Freie Demokraten weiter am Thema bleiben und uns gemeinsam mit allen Akteuren für eine zeitgemäße und bestmögliche juristische Ausbildung einsetzen.“

 

Prüfungen, ob es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt, sind berechtigt.


Anlässlich aktueller Berichte, wonach sogenannte Aktivisten der Letzten Generation versuchten, einen Schriftzug vor dem Bundesverfassungsgericht mit Schlagbohrmaschine bzw. Presslufthammer zu beschädigen und von Bundespolizeibeamten davon abgehalten werden mussten, warnt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wer zentrale Institutionen unserer Demokratie angreift, legt die Axt an den Grundstein unseres demokratischen Zusammenlebens. Mit Straftaten prägt man nicht den politischen Diskurs, man verhindert ihn. Für Extremisten darf in einer Gesellschaft kein Platz sein. Verhandlungen verbieten sich.

 

Die sogenannte ‚Letzte Generation‘ verlässt immer mehr den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie hat sich zu einer militanten Gruppierung entwickelt. Vor diesem Hintergrund stellen Justiz, Ministerien und Gewerkschaften der Polizei vielerorts die berechtigte Frage, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt.“

Effizient statt Aktivismus.


Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.

Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.

Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“

 

Bessere Vorsorge entlastet auch Ermittlungsbehörden.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über eine deutschlandweit organisierte Aktion gegen Geldautomatensprenger, im Rahmen derer unter anderem 42 Festnahmen erfolgten, wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Aktion gegen Geldautomatensprengungen gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren durch eine deutliche Zunahme der Sprengungen hingewiesen. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebe- oder Farbtechnik als Schutzmaßnahmen würden nicht empfohlen. Dabei ist es aus meiner Sicht elementar, die Präventionsmaßnahmen flächendeckend zu verbessern. Klebe- oder Farbpatronen machen solche Sprengungen für die Täter weniger attraktiv.

 

Ich hoffe, dass solche Maßnahmen bald im Land verteilt Einzug finden. Das wird auch unsere Ermittlungsbehörden etwas entlasten, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“

Sinnvoller und zielgerichteter Impuls zur Stärkung des Rechtsstaats.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert Justizministerin Marion Gentges auf, den Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu unterstützen, über eine Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) für einen besseren Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt zu sorgen. Diesen Vorschlag hat der Bundesjustizminister am 3. Februar allen Landesjustizministern unterbreitet, um Vorfälle, wie jenen in Brokstedt, wo ein staatenloser Palästinenser zwei Menschen ermordet hat, künftig besser unterbinden zu können.

 

„Der bestürzende Fall von Brokstedt war der traurige Beweis, wie dringlich es ist, dass Informationen zwischen den Behörden besser fließen müssen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hat völlig Recht, wenn er hier Verbesserungen anmahnt. Sein Vorschlag, die entsprechenden Vorschriften so zu ergänzen, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Impuls, um unseren Rechtsstaat zu stärken. Strafverfolgungsbehörden sollen die Ausländerbehörden künftig über Inhaftierungen informieren müssen. Das könnte eine einfache Maßnahme gegen Leute wie den Illerkirchberg-Vergewaltiger sein, dessen Fall ganz Baden-Württemberg bewegt hat. Ministerin Gentges sollte den Vorschlag von Minister Buschmann deshalb dringend unterstützen.“, so Rülke.

 

Für ein liberales Waffenrecht:


Vernunft in Zeiten der Bevormundung

Vor nicht einmal drei Jahren trat die letzte Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Anlass für die Änderung war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie infolge der islamistischen Terroranschläge in Frankreich. Von Anfang an wies die FDP damals im Land wie im Bund darauf hin, dass die Verquickung strafbaren Handelns von Terroristen mit dem Verhalten unbescholtener Bürger und legaler Waffenbesitzer völlig verfehlt ist.

Die Razzia im Reichsbürger-Milieu und die erheblichen Unruhen in der Silvesternacht sind nun der Auslöser für einen schon reflexhaften Ruf nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Dabei ist der Ansatz, mit einer Beschränkung legalen Waffenbesitzes könne illegaler Waffenbesitz zuverlässig erschwert werden, verfehlt. Wir lehnen daher eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Diesen sehen wir vor allem in folgenden Punkten:

  • Illegalen statt legalen Waffenbesitz bekämpfen

  • Bereits bestehende Kontrollinstanzen effizienter vernetzen und ausrüsten

  • Verdachtsunabhängige Kontrollen müssen gebührenfrei erfolgen

  • Kein Entzug der Gemeinnützigkeit bei IPSC-Schießen (Intl. Practical Shooting Confederation)

  • Keine zentrale Lagerung von Waffen und Munition

  • Kein pauschales Verbot von bestimmten Waffenarten

  • Keine Ausweitung der Waffenscheinpflicht

Statt einer pauschalen Verschärfung des Waffenrechts müssen wir uns dem Thema sachbezogen und in seiner Vielschichtigkeit widmen.



Unsere Ideen zum Downloaden

Unsere Ansprechpartner:

Eine Klarstellung der Ministerin ist unbedingt erforderlich.


Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegen, sondern den Richterwahlausschuss einberufen wird, wie folgt:

 

„Ich begrüße das Einlenken der Ministerin und die Einberufung des Richterwahlausschusses ausdrücklich. Dies verhindert eine weitere Eskalation und stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, die von der Ministerin einseitig aufgerissenen Gräben wieder zu schließen.

 

Mit dem erklärten Rechtsmittelverzicht dürfte auch die Aussage der Justizministerin, wonach sie schlicht niemand anderen als die von ihr favorisierte Kandidatin zur OLG-Präsidentin ernennen werde, hinfällig sein. Dieses muss die Ministerin umgehend klarstellen. Sollte sie sich nicht von dieser Aussage distanzieren, wäre sie als Justizministerin nicht länger tragbar.“

 

Haben Klebetechnik bereits im Sommer 2022 gefordert.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über organisierte Geldautomatensprengungen, seinen diesbezüglichen Antrag Drucksache 17/2991 und einen aktuellen Erfolg der Ermittlungsbehörden wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Arbeit der süddeutschen Ermittlungsbehörden gegen eine organisierte kriminelle Bande aus den Niederlanden gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebetechnik als Schutzmaßnahme würde nicht empfohlen. Jetzt ist der Innenminister scheinbar zur Besinnung gekommen und fordert eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung solcher Maßnahmen.

 

Wir hätten uns diese Einsicht schneller gewünscht, begrüßen aber, dass diesem Thema seitens der Landesregierung nun die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Vorzüge des beschleunigten Verfahrens sind zumindest der FDP-Fraktion schon lange bekannt.


Zur Ansicht der Justizministerin, wonach Prozesse gegen sog. Klimakleber in beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden können, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Fall des Silvester-Randalierers aus meiner Heimatstadt Heilbronn, der bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit und Vorzüge solcher beschleunigter Verfahren. Wir Freien Demokraten setzen uns bereits seit vielen Jahren mit Initiativen und in Debatten für diese Verfahrensart ein.

Ein deutliches Signal aus der Justiz und das positive Echo aus Medien und Gesellschaft scheinen nun auch Frau Gentges diese Vorzüge erkennen zu lassen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung diesen Worten nun auch Taten folgen lässt und es nicht bei wohlklingenden Absichtsbekundungen bleibt.“