Keine Strafverfolgung nach Kassenlage, sondern effiziente Ermittlungen und spürbare Sanktionen


Nach aktuellen Medienberichten ist die Zahl der Ermittlungsverfahren angestiegen, die Strafvollzugsanstalten im Land sind voll und in Polizei und Justiz entsteht der Eindruck, die eigene Arbeit sei vergebens. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Es ist ein alarmierendes Signal, wenn sich in Teilen der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, der Rechtsstaat sei nicht durchsetzungsfähig oder sogar innerhalb von Polizei, Staatsanwaltschaften und bei Gericht die eigene Arbeit als vergebene Mühe empfunden wird. Ein solcher Eindruck beschädigt das Vertrauen in staatliche Institutionen und gefährdet die Akzeptanz unserer Rechtsordnung. Dem müssen wir mit Klarheit und Konsequenz entgegentreten. Der Rechtsstaat darf weder als überfordert noch als gleichgültig wahrgenommen werden.

 

Selbstverständlich ist die Einstellung von Verfahren integraler Bestandteil eines rechtsstaatlichen Systems. Wo kein hinreichender Tatverdacht besteht oder gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Einstellung geboten. Problematisch wäre jedoch jede Entwicklung, bei der Verfahren faktisch aus Ressourcengründen nicht weiterverfolgt werden. Strafverfolgung darf niemals unter dem Vorbehalt personeller Engpässe stehen. Entscheidungen müssen allein auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen werden – unabhängig von Arbeitsbelastung oder Kapazitätsgrenzen.

 

Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug seit Jahren einer steigenden Belastung ausgesetzt sind. Mehr Verfahren, komplexere Sachverhalte und hohe Belegungszahlen im Vollzug verlangen nach einer strukturellen Antwort. Wir brauchen spürbar mehr Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst und in den Ermittlungsbereichen, damit Präsenz, Reaktionsgeschwindigkeit und Ermittlungsdruck gewährleistet sind. Ebenso benötigen Staatsanwaltschaften und Gerichte eine deutliche personelle Verstärkung, um Verfahren ohne unnötige Verzögerungen zu bearbeiten und gerichtsfest abzuschließen.

 

Strafrechtliche Reaktionen müssen zeitnah, nachvollziehbar und wirksam sein. Wer Straftaten begeht, muss mit einer konsequenten und spürbaren Sanktion rechnen. Nur wenn Ermittlungen zügig geführt, Verfahren effizient durchgeführt und Urteile konsequent vollstreckt werden, entfaltet das Strafrecht seine präventive Wirkung und stärkt das Vertrauen in die Durchsetzungskraft des Staates.

 

Der Rechtsstaat ist stark – aber seine Stärke zeigt sich nicht im Anspruch, sondern in der praktischen Durchsetzung. Dafür braucht er klare Prioritäten, ausreichende Ressourcen und den politischen Willen, Sicherheit und Gerechtigkeit sichtbar zu gewährleisten.“

 

 

Forderung kommt jedes Jahr, es tut sich aber nichts


Zur erneut aktuellen Diskussion um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen.

 

Die Entwicklung, dass Kinder leider immer gewalttätiger werden, ist seit langer Zeit erkennbar. Letztes Jahr hat die Justizministerin genau diese Diskussion angestoßen, wir haben die Idee schon damals unterstützt.

 

Passend zum Wahlkampf erinnert sich nun auch Innenminister Strobl an das Thema. Es wäre schön, wenn nach den ganzen Forderungen der CDU-Minister auch endlich mal Taten folgen würden.“

 

Demokratische Fraktionen verankern Verfassungstreue von Rechtsreferendaren verbindlich im Gesetz


In der Plenardebatte zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit dem interfraktionell abgestimmten Änderungsantrag haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg eine rechtssichere Lösung geschaffen: Die Anforderungen an die Verfassungstreue von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sind nun klar gesetzlich verankert. Damit ist eindeutig geregelt, dass Personen mit begründeten Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können oder aus diesem zu entfernen sind. Das stärkt den Rechtsstaat und schützt die Integrität der Justiz.

 

Denn für mich ist klar: Nur wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann diese verteidigen!

 

Den Entschließungsantrag der SPD zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens lehnen wir ab. Zum einen sind wir der Auffassung, dass ein solcher Entschließungsantrag in Zusammenhang mit dem Juristenausbildungsgesetz zumindest unglücklich ist, da er suggeriert, dass Verfassungsfeinde nur von rechts kämen. Zum anderen sind wir der Überzeugung, dass wir zuvorderst die Probleme klein machen müssen, die die AfD groß machen, statt die Partei verbieten zu wollen.“

Vorliegender Entwurf übersteigt verfassungsrechtliche Grenzen – tragen eine Klarstellung an passender Stelle aber mit


In der Plenardebatte zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die im Entwurf enthaltene Anforderung des ‚Einstehens‘ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übersteigt die für die Einstellung von Referendaren verfassungsgerichtlich festgelegten Grenzen. Für diese gilt im Vergleich zu Beamten lediglich ein abgesenkter Maßstab (passive Verfassungstreue).

Dennoch ist es bereits jetzt rechtssicher möglich, ungeeignete Bewerber abzulehnen oder aus dem Vorbereitungsdienst wieder zu entlassen.

Das von diesem Entwurf ausgehende Signal, Verfassungsfeinde nicht in den Staatsdienst aufzunehmen, unterstützen wir politisch natürlich uneingeschränkt. Eine Klarstellung an geeigneter Stelle werden wir daher unterstützen.“

Der Staat muss diejenigen bestmöglich schützen, die in seinem Auftrag unterwegs sind


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Deutsche Justiz-Gewerkschaft im Land eine volle Kostenübernahme des Landes für Schutzwesten fordert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die schreckliche Tat vom vergangenen Dienstag führt uns erneut vor Augen, welch großen Gefahren Gerichtsvollzieher im Einsatz ausgesetzt sind. Sie riskieren im staatlichen Auftrag Gesundheit oder gar ihr Leben. Daher ist es nicht akzeptabel, dass ihnen die notwendige Schutzausrüstung nicht vom Land gestellt wird. Der finanzielle Umfang dessen ist angesichts des gesamten Haushaltsvolumens wirklich überschaubar. Wir haben bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen gefordert, dass das Land hier seiner Verantwortung endlich nachkommt. Diese Maßnahme ist überfällig.“

Ermittlungen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft


Am Dienstagabend beschäftigte sich der zuständige Ständige Ausschuss in einer Sondersitzung auf Antrag der Fraktionen von FDP und SPD mit Ermittlungen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart. In der Sitzung haben sich Justizministerin Marion Gentges und der Leiter der Heilbronner Staatsanwaltschaft, Dr.  Frank Schwörer zu dem Fall geäußert.

Der Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss und stv. Fraktionsvorsitzende, Nico Weinmann, sagte dazu:

 

„Es war gut und richtig, eine Sondersitzung des Ständigen Ausschusses zu beantragen. Auch wenn angesichts des frühen Ermittlungsstandes viele Fragen naturgemäß offen bleiben mussten, ist es so möglich, eine erste Einordnung vornehmen zu können. Insoweit gilt mein Dank der Justizministerin und Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Schwörer für die erteilten Auskünfte.

Demnach handelt sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte, die augenscheinlich nicht in einem engeren Tatzusammenhang stehen. Während das Verfahren wegen des Verdachts der Korruption und der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die in Verbindung mit der Schießerei in Tamm vom Mai dieses Jahres stehen, noch weiteren Ermittlungen bedarf, stellt sich der zweite Komplex, bei dem es ebenfalls um Korruption und die Verletzung von Dienstgeheimnissen geht, vergleichsweise einfacher dar. Dieser wirft aber die grundlegende Frage auf, ob die Datensicherheit bei den Justizbehörden verbessert werden muss.

Die Transparenz und die bereits erfolgten Maßnahmen unterstreichen, dass Vertrauen in unsere Justiz weiterhin gerechtfertigt ist.“

Die Information der von Beobachtungsmaßnahmen Betroffener kann noch verbessert werden


Zur Verabschiedung des Reformgesetzes zum Landesverfassungsschutz erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der gesetzlichen Neuregelung bringen wir das Recht der Nachrichtendienste auf den aktuellen Stand. Das ist sowohl gut wie auch notwendig. Notwendig, genügte doch das bisherige Recht in Teilen den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht. Und gut, sehen wir unsere Demokratie und unsere Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung doch mit neuen Bedrohungen und neuen Bedrohungsmitteln konfrontiert. Wir können die Anpassungen daher mittragen, werden aber beispielsweise die tatsächliche Handhabung in Bezug auf die nachträgliche Information der von nachrichtendienstlichen Mitteln Betroffener als grundlegende Voraussetzung zur Wahrung des Rechtsschutzes im Blick behalten und ggf. auf Anpassungen drängen. Gleichzeitig fordern wir, bei möglicherweise zukünftigen verfassungsrechtlichen Bedenken, das sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Rechtsstaatsprinzip einer vermeintlichen Verfahrensökonomie überzuordnen.“

Viele der eingehenden Fälle könnten auch schlicht durch Abgeordnete gelöst werden


Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 rund 900 Eingaben verzeichnet. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Während die allgemeinen Anliegen leicht rückläufig waren, nahmen die Beschwerden mit Bezug zur Landespolizei deutlich zu – von 194 auf 263 Fälle. Damit waren externe Polizeibeschwerden erstmals der häufigste Anlass, die Bürgerbeauftragte zu konsultieren.

Auch die Zahl der internen Polizeibeschwerden hat sich – wenngleich auf niedrigem Niveau – verdoppelt. Dabei wurde wiederholt Kritik an einer unzureichenden Fehlerkultur innerhalb der Polizei laut. Es wurde über fehlende Wertschätzung und Respekt berichtet sowie der Wunsch nach spürbaren strukturellen Änderungen geäußert. Wer den aktuellen Untersuchungsausschuss nur ein wenig verfolgt hat, den kann diese Kritik leider nicht mehr überraschen.

Merklich wird jedenfalls, dass die Unterstützung für Polizeiangehörige, die interne Probleme oder Missstände außerhalb des Dienstwegs ansprechen möchten, an Bedeutung gewinnt. Das ist bedauerlich wie bedenklich.

Gleichzeitig zeigt der Tätigkeitsbericht, dass ein erheblicher Teil der Eingaben auch durch die originären Bürgerbeauftragten, die 154 Abgeordneten selbst, hätten bearbeitet werden können.

Die FDP/DVP-Fraktion würdigt das engagierte und authentische Wirken der Bürgerbeauftragten und ihres Teams im Dienst der Bürgerinnen und Bürger und spricht hierfür ihren Dank und ihre Anerkennung aus.“

Landesregierung nutzt weder bei Abschiebungen noch bei Kriminalität im öffentlichen Raum die vorhandenen Möglichkeiten


Zur Meldung, wonach Justizministerin Gentges lebenslange Einreisesperren für schwerkriminelle Ausländer fordert, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die Forderung von Justizministerin Gentges ist gut, besser ist es aber, dann auch die Regeln offensiv durchzusetzen. Schon bei den aktuell möglichen Abschiebungen von kriminellen Ausländern bleibt die Landesregierung jedoch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gleiches gilt für die konsequente Strafverfolgung der längst professionell organisierten Kriminalität im öffentlichen Raum wie den allgegenwärtigen Diebstählen.“

CDU präsentiert unsere Forderung aus dem Juli als ihre Idee


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die CDU einen Sicherheitsrat für das Land fordert und weitere
Ideen präsentiert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und
bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sofern es um eine bessere Vernetzung der relevanten Akteure und eine Erhöhung der
Reaktionsfähigkeit im Krisenfall geht, können wir uns der Idee eines Sicherheitsrates anschließen. Die
Schaffung von unnötigen Doppelstrukturen, die in Konkurrenz zu bereits bestehenden Gremien
stehen, werden wir hingegen nicht unterstützen. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein objektiver
Blick auf das Notwendige nicht durch parteipolitische Erwägungen getrübt wird.
Wenn die CDU die Rolle der Jugendoffiziere an Schulen und die politische Bildung ehrlich hätte stärken
wollen, hätte sie schon im Juli unserem Antrag zu genau diesem Thema zustimmen müssen. Jetzt
präsentiert sie das Abgeschriebene als ihre neue Idee.

 

 

Dauerhafte Überlast schadet den in der Justiz Tätigen und dem Rechtsstaat

 

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich bei den hiesigen Staatsanwaltschaften die Aktenberge türmen und ein Verantwortlicher des Richterbundes vor immer längeren Strafverfahren und zunehmenden Verfahrenseinstellungen warnt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Eine funktionierende Justiz ist unverzichtbar für unseren Rechtsstaat. Dass nicht genug Personal zur Verfügung steht, um den bestehenden Verfahrensrückstand in Strafverfahren abzubauen, ist inakzeptabel. Die anhaltende Überlastung zehrt an der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und hinterlässt langfristig Spuren. Lange Verfahrensdauern untergraben zudem die Durchsetzung des Rechts und das Vertrauen der Bevölkerung.

 

Es ist bezeichnenderweise nicht der erste Weckruf aus den Reihen der Justiz in diesem Jahr. Schon im Frühjahr beklagte die Verwaltungsgerichtsbarkeit Personalmangel.

 

Wir haben bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen massiv zusätzliche Stellen für unsere Justiz gefordert — diese Forderung bleibt bestehen. Jetzt muss zielgerichtet Personal aufgestockt werden. Nur so kann die Justiz zügig arbeiten und ihrer Rolle als verlässliche Hüterin von Recht und Sicherheit gerecht werden.“

 

 

 

Fordern nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach Extremisten im Südwesten 661 Schusswaffen besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismusexperte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Keine Waffen in den Händen von Extremisten – das muss unser klares Ziel sein. Die jüngst veröffentlichten Zahlen belegen eindrücklich, dass, den Sonntagsreden des Ministers zum Trotz, noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

 

Wir fordern daher nicht nur eine konsequente Entwaffnung radikaler Gruppierungen und Einzelpersonen, sondern auch eine sofortige und nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs: Gemeinsame Informationssysteme, regelmäßige Lageberichte und verbindliche Koordinationsstrukturen müssen etabliert werden, um bestmöglich sicherzustellen, dass Extremisten erst gar nicht in den Besitz von Waffen kommen.“

 

Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach ein massiver Anstieg von Asylverfahren bei Gerichten erwartet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die prognostizierte Welle von Asylverfahren zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben uns bereits in den letzten Haushaltsberatungen für eine zusätzliche Kammer für Asylsachen eingesetzt – leider wurde dies von der Landesregierung abgelehnt.

 

Die Landesregierung muss diese Warnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs ernst nehmen und endlich reagieren, um eine noch stärkere Überlastung der Verwaltungsgerichte zu verhindern. Ohne weitere Maßnahmen drohen massive Verzögerungen in den Verfahren, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden, Kommunen und unsere Gesellschaft weitreichende Folgen haben werden.

 

Wir brauchen mehr personelle Ressourcen, um die steigende Zahl der Verfahren effizient zu bewältigen. Die Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.“

 

 

Keine Kompromisse oder Risiken, wenn es um unseren Rechtsstaat geht.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren weiterhin sehr hoch ist und Vertreter der Richterschaft gar eine Häufung der Anzeichen eines überlasteten Rechtsstaates erkennen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Warnungen aus den Reihen der Richterschaft sollten unbedingt ernst genommen werden. Wenn es um den effizienten und funktionierenden Rechtsstaat geht, dürfen wir keine Kompromisse oder Risiken eingehen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine massive Aufstockung im Mittelbau der Justiz eingesetzt – ein entscheidender Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Landesregierung im vergangenen Herbst gegenüber dieser Maßnahme bedarf einer dringenden Neubewertung.

 

Zudem muss die Attraktivität des Justiz-Standortes Baden-Württemberg deutlich gesteigert werden. Die von uns seit Langem geforderte Anhebung der Referendarbezüge ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Wer die besten Juristen langfristig an den Standort binden will, der muss auch entsprechende Weichen stellen.“

Prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.


Zu aktuellen Diskussionen um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen. Deshalb befürworte ich eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema.

 

Vor diesem Hintergrund wäre es schön, wenn die Ministerin und die Landesregierung nun endlich Taten statt Worte folgen ließen.“

Ausweitung der Strafbarkeit erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden.


Aktuell wird berichtet, dass Verschärfungen des § 89a StGB gefordert werden, um Planungen für Messertaten oder andere geplante Begehungsformen schwerer staatsgefährdender Straftaten nunmehr unter Strafe zu stellen. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die derzeit zu engen Grenzen, innerhalb derer die Planung eines Anschlags unter Strafe steht, müssen ausgeweitet werden. Oft werden Fahrzeuge oder Messer für schrecklichste Taten verwendet. Unser Strafrecht muss mit der Zeit gehen und diesem Wandel Rechnung tragen.

 

Das erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden. Es muss uns darum gehen, Planungen von potentiellen Tätern möglichst frühzeitig zu erkennen und ihr schreckliches Wirken im Keim zu ersticken.“

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Werden uns auch im neuen Jahr dafür einsetzen und hoffen auf Vernunft der anderen Fraktionen
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
zugestimmt. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechts- sowie
extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert nun auch vergleichbare Schritte im
Land:
„Bundestag und Bundesrat haben vor der kommenden Wahl unser Verfassungsgericht krisensicher
aufgestellt und verhindert, dass zentrale Punkte mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden können.
Die Lehren der Vergangenheit sind dort verinnerlicht worden.
Nur die demokratischen Fraktionen im Landtag waren zu diesem dringend gebotenen Schritt leider
nicht bereit. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde unser praxistauglicher Entwurf abgelehnt.
Wir werden uns im neuen Jahr weiterhin dafür einsetzen, unsere Gerichte vor Verfassungsfeinden zu
schützen. Hoffentlich gelangen auch die anderen Fraktionen zur Vernunft. An uns wird es nicht
scheitern.

Zu wenig, zu langsam – so stellt sich der Haushalt in wichtigen Fragen dar.


In der Plenardebatte zum Justizhaushalt äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Eine funktionierende Justiz ist die tragende Säule unseres Rechtsstaats. Daher ist es unsere Aufgabe, die Justiz und jene, die das gesprochene Recht letztlich durchsetzen, mit den Mitteln auszustatten, damit sie dieser herausgehobenen Aufgabe wirkungsvoll nachkommen können.

Dieser Aufgabe wird der Haushalt leider nicht gerecht. Zwar werden manche Probleme adressiert, jedoch nicht alle, nicht in dem Tempo oder nicht in dem Umfang, den wir und viele Praktiker für notwendig gehalten hätten.

Den Kampf um die besten Juristen muss das Land annehmen, will es die Justiz bestmöglich aufstellen. Stattdessen werden Gelegenheiten verpasst, so durch eine ausbleibende angemessene Entlohnung der Referendare oder die versäumte Entlastung des höheren Justizdienstes durch eine personelle Stärkung der Service-Einheiten.

Doch auch im Strafvollzug, wo ein Großteil der Neustellen in die neue Justizvollzugsanstalt in Rottweil fließen wird und gerade nicht die Breite entlastet, oder bei den Gerichtsvollziehern, die mit einer aus unserer Sicht unzureichenden Förderung und dem aufwändigen Erwerb von Schutzwesten allein gelassen werden, bleibt der Haushalt hinter den Erwartungen zurück.

Zuletzt haben wir versucht, für eine Stärkung des Nachsorgeprojekts Chance zu sorgen. Wer nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht neuerlich straffällig wird, bereichert die Gesellschaft und entlastet die Haushalte. Doch auch hier sind wir an der Mehrheit der Regierungsfraktionen gescheitert.“

Auswirkungen von Cannabis-Clubs auf den Markt sollten abgewartet und evaluiert werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach das neue Cannabisgesetz Thema beim Treffen der Justizresorts der Länder ist, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Teillegalisierung hat freilich zu einer steigenden Nachfrage geführt. Der hohe bürokratische Aufwand und die komplexen Regelungen führen jedoch dazu, dass dieser Bedarf nicht legal bedient werden kann und somit den Schwarzmarkt befeuert.

 

Bevor jetzt das Rad jedoch gänzlich zurückgedreht wird, sollte die Auswirkung der kürzlich erteilten Genehmigungen für Cannabis-Clubs auf den Markt sowie im Hinblick auf Suchtprävention abgewartet und ausgewertet werden.

 

Augenscheinliche Unzulänglichkeiten und Lücken bei der Strafverfolgung müssen indes zeitnah geschlossen werden. Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen wirksame rechtliche Möglichkeiten, um die organisierte Kriminalität intensiv zu bekämpfen. Nur wenn das illegale Angebot strikt verfolgt und sanktioniert wird, kann man dem legalen Angebot eine Chance geben.“

Instrument ist häufig sinnvoll, Auswahl der Fälle sollte jedoch gut bedacht erfolgen.


Eine aktuelle Meldung berichtet, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein unterschätztes Instrument der Justiz sei. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Freilich eignet sich nicht jeder Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch kann die Zahl der Anwendungsfälle nicht zufriedenstellen. Es ist scheinbar notwendig, dass die Landesregierung das Thema aktiver ins Bewusstsein der Justiz rückt und dort bewirbt. Ministerin Gentges ist gefordert, dieses auch hinreichend finanziell abzusichern.

 

Aus persönlicher Erfahrung als Strafverteidiger sowie unter anderem aus Gesprächen in Vollzugseinrichtungen kann ich die positive Wirkung für Opfer und Täter nur bestätigen.“

Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.


Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.

 

Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.

 

Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“

Landtagsfraktion contra Ministerpräsidenten:

Angesichts des Ärgers in der Landtagsfraktion der Grünen gegen die Pläne des Ministerpräsidenten und des Staatsministeriums, das geplante Gleichbehandlungsgesetz jetzt doch nicht weiter zur Abstimmung zu bringen, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was gilt denn jetzt? Das Wort des Ministerpräsidenten oder das Wort der linken Eiferer in der grünen Landtagsfraktion? Offenbar hat das Chaos bei den Grünen von der Bundesebene schon auf Baden-Württemberg übergegriffen. Linke Fraktionskreise scheinen nun den Ministerpräsidenten bereits entmachten zu wollen, bevor Herr Özdemir erklärt hat, ob er überhaupt antritt.“

Bürokratieabbau muss weiter gehen.

Die heutige Ankündigung von Regierungschef Kretschmann, die Pläne für ein Gleichstellungsgesetz im Land nach zahlreichen Protesten von Kommunen und Verbänden nicht weiterzuverfolgen, kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir freuen uns, dass beim Ministerpräsident Vernunft einkehrt und dieser linksgrün-ideologische Unfug unterbleibt. Das ist zwar kein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau, aber immerhin ein Verzicht auf noch mehr bürokratische Belastungen. Weitere, entschiedene und aktive Schritte müssen folgen.“

Auch die stv. Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, zeigt sich erleichtert:

„Dieses Gesetz wäre gerade in der Arbeit der Polizei ein riesiges und vollkommen unnötiges Zeichen des Misstrauens gewesen. Dadurch wäre dieser Bereich der Inneren Sicherheit unter einen unerträglichen Generalverdacht gestellt worden, der nur linken Phantasien entsprungen gewesen wäre. Wir haben schon immer vor diesem Vorhaben gewarnt und sehen uns in unserer Hartnäckigkeit jetzt bestätigt.“

 

Unsere Verfassungsgerichte sind gefährdet.


Die FDP/DVP-Fraktion stellt einen Antrag, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten 2/3-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen. Dies begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg ist als oberstes Organ der Judikative ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Ungarn, Polen und Israel gezeigt, dass Verfassungsgerichte unter Beschuss durch autoritäre Regierungen und Parlamentsmehrheiten geraten können.

 

Aber auch bei uns im Land müssen wir alles tun, um in diesen wechselhaften Zeiten unseren Verfassungsgerichtshof besser zu schützen. Dazu ist zunächst notwendig, dass die Richter künftig – wie beim Bundesverfassungsgericht und bei vielen anderen Landesverfassungsgerichten – nicht mit einer einfachen Regierungsmehrheit, sondern einer breiten 2/3-Mehrheit gewählt werden. Hierdurch wird eine überparteiliche Auswahl der Richter sichergestellt und ihre demokratische Legitimation erhöht.

 

Zugleich müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass nach den jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland dort Mehrheitsverhältnisse entstanden sind, in denen Parteien wie die AfD und das BSW mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erhalten haben und damit eine Richterwahl dauerhaft blockieren könnten. Hierdurch ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsgerichte hoch gefährdet. Ein solches Szenario droht etwa in Thüringen. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass eine Richterwahl mit 2/3-Mehrheit dauerhaft nicht zustande kommt, wie es derzeit ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht geplant wird. Wir schlagen daher für Baden-Württemberg vor, dass in dem Fall, dass nach drei Monaten keine Richterwahl zustande kommt, der Verfassungsgerichtshof selbst dem Landtag drei Kandidaten vorlegt, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

 

Wir wünschen uns, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Baden-Württemberg muss seinen Verfassungsgerichtshof in stürmischer Zeit wetterfest machen. Das ist im Sinne aller aufrechten Demokraten, ob in Regierung oder Opposition.“