Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach ein massiver Anstieg von Asylverfahren bei Gerichten erwartet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die prognostizierte Welle von Asylverfahren zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben uns bereits in den letzten Haushaltsberatungen für eine zusätzliche Kammer für Asylsachen eingesetzt – leider wurde dies von der Landesregierung abgelehnt.

 

Die Landesregierung muss diese Warnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs ernst nehmen und endlich reagieren, um eine noch stärkere Überlastung der Verwaltungsgerichte zu verhindern. Ohne weitere Maßnahmen drohen massive Verzögerungen in den Verfahren, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden, Kommunen und unsere Gesellschaft weitreichende Folgen haben werden.

 

Wir brauchen mehr personelle Ressourcen, um die steigende Zahl der Verfahren effizient zu bewältigen. Die Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.“

 

 

Keine Kompromisse oder Risiken, wenn es um unseren Rechtsstaat geht.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren weiterhin sehr hoch ist und Vertreter der Richterschaft gar eine Häufung der Anzeichen eines überlasteten Rechtsstaates erkennen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Warnungen aus den Reihen der Richterschaft sollten unbedingt ernst genommen werden. Wenn es um den effizienten und funktionierenden Rechtsstaat geht, dürfen wir keine Kompromisse oder Risiken eingehen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine massive Aufstockung im Mittelbau der Justiz eingesetzt – ein entscheidender Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Landesregierung im vergangenen Herbst gegenüber dieser Maßnahme bedarf einer dringenden Neubewertung.

 

Zudem muss die Attraktivität des Justiz-Standortes Baden-Württemberg deutlich gesteigert werden. Die von uns seit Langem geforderte Anhebung der Referendarbezüge ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Wer die besten Juristen langfristig an den Standort binden will, der muss auch entsprechende Weichen stellen.“

Prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.


Zu aktuellen Diskussionen um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen. Deshalb befürworte ich eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema.

 

Vor diesem Hintergrund wäre es schön, wenn die Ministerin und die Landesregierung nun endlich Taten statt Worte folgen ließen.“

Ausweitung der Strafbarkeit erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden.


Aktuell wird berichtet, dass Verschärfungen des § 89a StGB gefordert werden, um Planungen für Messertaten oder andere geplante Begehungsformen schwerer staatsgefährdender Straftaten nunmehr unter Strafe zu stellen. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die derzeit zu engen Grenzen, innerhalb derer die Planung eines Anschlags unter Strafe steht, müssen ausgeweitet werden. Oft werden Fahrzeuge oder Messer für schrecklichste Taten verwendet. Unser Strafrecht muss mit der Zeit gehen und diesem Wandel Rechnung tragen.

 

Das erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden. Es muss uns darum gehen, Planungen von potentiellen Tätern möglichst frühzeitig zu erkennen und ihr schreckliches Wirken im Keim zu ersticken.“

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Werden uns auch im neuen Jahr dafür einsetzen und hoffen auf Vernunft der anderen Fraktionen
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
zugestimmt. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechts- sowie
extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert nun auch vergleichbare Schritte im
Land:
„Bundestag und Bundesrat haben vor der kommenden Wahl unser Verfassungsgericht krisensicher
aufgestellt und verhindert, dass zentrale Punkte mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden können.
Die Lehren der Vergangenheit sind dort verinnerlicht worden.
Nur die demokratischen Fraktionen im Landtag waren zu diesem dringend gebotenen Schritt leider
nicht bereit. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde unser praxistauglicher Entwurf abgelehnt.
Wir werden uns im neuen Jahr weiterhin dafür einsetzen, unsere Gerichte vor Verfassungsfeinden zu
schützen. Hoffentlich gelangen auch die anderen Fraktionen zur Vernunft. An uns wird es nicht
scheitern.

Zu wenig, zu langsam – so stellt sich der Haushalt in wichtigen Fragen dar.


In der Plenardebatte zum Justizhaushalt äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Eine funktionierende Justiz ist die tragende Säule unseres Rechtsstaats. Daher ist es unsere Aufgabe, die Justiz und jene, die das gesprochene Recht letztlich durchsetzen, mit den Mitteln auszustatten, damit sie dieser herausgehobenen Aufgabe wirkungsvoll nachkommen können.

Dieser Aufgabe wird der Haushalt leider nicht gerecht. Zwar werden manche Probleme adressiert, jedoch nicht alle, nicht in dem Tempo oder nicht in dem Umfang, den wir und viele Praktiker für notwendig gehalten hätten.

Den Kampf um die besten Juristen muss das Land annehmen, will es die Justiz bestmöglich aufstellen. Stattdessen werden Gelegenheiten verpasst, so durch eine ausbleibende angemessene Entlohnung der Referendare oder die versäumte Entlastung des höheren Justizdienstes durch eine personelle Stärkung der Service-Einheiten.

Doch auch im Strafvollzug, wo ein Großteil der Neustellen in die neue Justizvollzugsanstalt in Rottweil fließen wird und gerade nicht die Breite entlastet, oder bei den Gerichtsvollziehern, die mit einer aus unserer Sicht unzureichenden Förderung und dem aufwändigen Erwerb von Schutzwesten allein gelassen werden, bleibt der Haushalt hinter den Erwartungen zurück.

Zuletzt haben wir versucht, für eine Stärkung des Nachsorgeprojekts Chance zu sorgen. Wer nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht neuerlich straffällig wird, bereichert die Gesellschaft und entlastet die Haushalte. Doch auch hier sind wir an der Mehrheit der Regierungsfraktionen gescheitert.“

Auswirkungen von Cannabis-Clubs auf den Markt sollten abgewartet und evaluiert werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach das neue Cannabisgesetz Thema beim Treffen der Justizresorts der Länder ist, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Teillegalisierung hat freilich zu einer steigenden Nachfrage geführt. Der hohe bürokratische Aufwand und die komplexen Regelungen führen jedoch dazu, dass dieser Bedarf nicht legal bedient werden kann und somit den Schwarzmarkt befeuert.

 

Bevor jetzt das Rad jedoch gänzlich zurückgedreht wird, sollte die Auswirkung der kürzlich erteilten Genehmigungen für Cannabis-Clubs auf den Markt sowie im Hinblick auf Suchtprävention abgewartet und ausgewertet werden.

 

Augenscheinliche Unzulänglichkeiten und Lücken bei der Strafverfolgung müssen indes zeitnah geschlossen werden. Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen wirksame rechtliche Möglichkeiten, um die organisierte Kriminalität intensiv zu bekämpfen. Nur wenn das illegale Angebot strikt verfolgt und sanktioniert wird, kann man dem legalen Angebot eine Chance geben.“

Instrument ist häufig sinnvoll, Auswahl der Fälle sollte jedoch gut bedacht erfolgen.


Eine aktuelle Meldung berichtet, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein unterschätztes Instrument der Justiz sei. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Freilich eignet sich nicht jeder Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch kann die Zahl der Anwendungsfälle nicht zufriedenstellen. Es ist scheinbar notwendig, dass die Landesregierung das Thema aktiver ins Bewusstsein der Justiz rückt und dort bewirbt. Ministerin Gentges ist gefordert, dieses auch hinreichend finanziell abzusichern.

 

Aus persönlicher Erfahrung als Strafverteidiger sowie unter anderem aus Gesprächen in Vollzugseinrichtungen kann ich die positive Wirkung für Opfer und Täter nur bestätigen.“

Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.


Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.

 

Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.

 

Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“

Landtagsfraktion contra Ministerpräsidenten:

Angesichts des Ärgers in der Landtagsfraktion der Grünen gegen die Pläne des Ministerpräsidenten und des Staatsministeriums, das geplante Gleichbehandlungsgesetz jetzt doch nicht weiter zur Abstimmung zu bringen, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was gilt denn jetzt? Das Wort des Ministerpräsidenten oder das Wort der linken Eiferer in der grünen Landtagsfraktion? Offenbar hat das Chaos bei den Grünen von der Bundesebene schon auf Baden-Württemberg übergegriffen. Linke Fraktionskreise scheinen nun den Ministerpräsidenten bereits entmachten zu wollen, bevor Herr Özdemir erklärt hat, ob er überhaupt antritt.“

Bürokratieabbau muss weiter gehen.

Die heutige Ankündigung von Regierungschef Kretschmann, die Pläne für ein Gleichstellungsgesetz im Land nach zahlreichen Protesten von Kommunen und Verbänden nicht weiterzuverfolgen, kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir freuen uns, dass beim Ministerpräsident Vernunft einkehrt und dieser linksgrün-ideologische Unfug unterbleibt. Das ist zwar kein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau, aber immerhin ein Verzicht auf noch mehr bürokratische Belastungen. Weitere, entschiedene und aktive Schritte müssen folgen.“

Auch die stv. Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Julia Goll, zeigt sich erleichtert:

„Dieses Gesetz wäre gerade in der Arbeit der Polizei ein riesiges und vollkommen unnötiges Zeichen des Misstrauens gewesen. Dadurch wäre dieser Bereich der Inneren Sicherheit unter einen unerträglichen Generalverdacht gestellt worden, der nur linken Phantasien entsprungen gewesen wäre. Wir haben schon immer vor diesem Vorhaben gewarnt und sehen uns in unserer Hartnäckigkeit jetzt bestätigt.“

 

Unsere Verfassungsgerichte sind gefährdet.


Die FDP/DVP-Fraktion stellt einen Antrag, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten 2/3-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen. Dies begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg ist als oberstes Organ der Judikative ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Ungarn, Polen und Israel gezeigt, dass Verfassungsgerichte unter Beschuss durch autoritäre Regierungen und Parlamentsmehrheiten geraten können.

 

Aber auch bei uns im Land müssen wir alles tun, um in diesen wechselhaften Zeiten unseren Verfassungsgerichtshof besser zu schützen. Dazu ist zunächst notwendig, dass die Richter künftig – wie beim Bundesverfassungsgericht und bei vielen anderen Landesverfassungsgerichten – nicht mit einer einfachen Regierungsmehrheit, sondern einer breiten 2/3-Mehrheit gewählt werden. Hierdurch wird eine überparteiliche Auswahl der Richter sichergestellt und ihre demokratische Legitimation erhöht.

 

Zugleich müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass nach den jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland dort Mehrheitsverhältnisse entstanden sind, in denen Parteien wie die AfD und das BSW mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erhalten haben und damit eine Richterwahl dauerhaft blockieren könnten. Hierdurch ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsgerichte hoch gefährdet. Ein solches Szenario droht etwa in Thüringen. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass eine Richterwahl mit 2/3-Mehrheit dauerhaft nicht zustande kommt, wie es derzeit ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht geplant wird. Wir schlagen daher für Baden-Württemberg vor, dass in dem Fall, dass nach drei Monaten keine Richterwahl zustande kommt, der Verfassungsgerichtshof selbst dem Landtag drei Kandidaten vorlegt, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

 

Wir wünschen uns, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Baden-Württemberg muss seinen Verfassungsgerichtshof in stürmischer Zeit wetterfest machen. Das ist im Sinne aller aufrechten Demokraten, ob in Regierung oder Opposition.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die innere Sicherheit stärken


Anlässlich der Aussprache zur Regierungsinformation des Ministerpräsidenten zum gestern vom Kabinett verabschiedeten Maßnahmenpaket äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Es ist richtig, dass die Landesregierung dieses Thema angeht. Die Beschleunigung bei Abschiebungen, die Ausweitung der Straftatbestände, die zu Abschiebungen führen sowie den Personalaufwuchs bei Staatsanwaltschaften und Asylkammern begrüßen wir.

Einige der gestern als neu präsentierten Ideen sind jedoch bereits seit längerer Zeit beschlossene Sache und sogar schon im neuen Haushalt vorgesehen. Von diesem Etikettenschwindel lässt sich niemand täuschen.

Interessant ist auch, dass für einige der beschlossenen Maßnahmen die Finanzierung noch überhaupt nicht geklärt ist. Die Landesregierung ist gefordert, darzulegen, wie die fehlenden etwa 18 Millionen Euro finanziert werden sollen. Das geplante Anti-Terror-Zentrum wird sich zudem erst beweisen müssen, dessen konkrete Ausgestaltung erscheint unklar.

Wir müssen jedoch feststellen, dass auch all diese Maßnahmen die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht hätten verhindern können. Am sichersten wäre es, wenn Personen wie der Messerstecher von Solingen erst gar nicht in unser Land gelangen würden.

Wer auf dem Landweg zu uns kommt, der muss zwangsläufig durch einen sicheren Mitgliedsstaat der Europäischen Union gekommen sein und dort einen Asylantrag gestellt haben. In diesen Fällen ist das Asylverfahren in eben jenem Staat auch durchzuführen. Wer sich trotzdem auf den Weg zu uns macht, missbraucht die geltenden Asylregeln.

Genau hier setzt unser Entschließungsantrag an: Wir wollen die Landesregierung dazu bringen, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, sogenannte ‚Dublin-Flüchtlinge‘ an den deutschen Grenzen konsequent zurückzuweisen. Das unterbindet illegale Migration, entlastet die Kommunen, unsere Haushalte und stärkt die innere Sicherheit.

Wer jedoch von seiner eigenen Hände Arbeit leben, sich an unsere Gesetze und Wertvorstellungen halten und sich in unsere Gesellschaft integrieren will, der sei uns herzlich willkommen. Auf Erwerbsmigration sind wir angewiesen, diese unterstützen wir ausdrücklich.“

Entschließungsantrag Drucksache 17_7520_D

Die Landtagsfraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP haben mit einem gemeinsamen Vorschlag neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam betonen sie, wie wichtig es sei, einen funktionierenden Rechtstaat durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Für die Wahl am Donnerstag, 18. Juli wurden folgende Personen vorgeschlagen:

  1. Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart
  2. Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch, Ulm
  4. Dr. Jens Hoffmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  5. Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  6. Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende Diakonisches Werk Württemberg

Der Landtag hat am Donnerstag nach der Wahl die Kandidatinnen und Kandidaten vereidigt.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Fraktionschef GRÜNE:

„Der Verfassungsgerichtshof ist ein Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass er stets die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit verkörpert. Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken. Der parteiübergreifende Wahlvorschlag zeigt: Wir stellen ein unparteiisches und starkes Gericht auf, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet und somit seine Unabhängigkeit gewährleistet.“

 Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter unserer Verfassung. Er wacht über die Einhaltung von Rechtsstaat und Demokratie im Land. Besonders freut mich, dass sich alle demokratischen Fraktionen auf ein Tableau mit sehr guten Kandidatinnen und Kandidaten verständigt haben. Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für Ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender SPD: „Unser Land und unser Leben bleiben nicht stehen, und deswegen steht auch unser Recht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Verfassungsgerichtshof hilft entscheidend, diese Herausforderungen zu meistern, er sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch für Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Unter den demokratischen Fraktionen haben wir uns auf eine gemeinsame Liste von Personen für den Verfassungsgerichtshof geeinigt. Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat. Und dazu stehen wir über die Parteigrenzen hinweg.“

 Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wacht seit vielen Jahrzehnten über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Seit über zehn Jahren gibt es mit der Landesverfassungsbeschwerde für jeden Bürger die Möglichkeit, sich dort direkt auf die eigenen Grundrechte zu berufen. Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun. Ich freue mich deshalb, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Ergänzungswahlen einzureichen, der diesen hohen Ansprüchen voll und ganz genügt.“

 

Zugleich braucht unsere Landespolizei die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach Sympathiewerbung für Terror strafbar werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich begrüße es, den Schutz unserer Demokratie vor Terrorismus und Extremisten weiter zu erhöhen. Es ist schier unerträglich, wenn insbesondere in den sozialen Medien unverhohlen Terrorismus gebilligt und entsprechende Organisationen und Täter gar gefeiert werden. Das darf unser Rechtsstaat nicht dulden.

Wir brauchen eine personelle und sachliche Ausstattung unserer Landespolizei, die sie für ihre Aufgaben bestmöglich ausstattet, damit zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung möglich ist. Die Zeiten, in denen Fachleute vorrechnen, wie viele Polizisten auf unseren Straßen fehlen, müssen endlich enden.“

 

Das juristische Staatsexamen hat sich bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln.

Zur aktuellen Justizministerkonferenz und den Diskussionen um eine Reform des Jurastudiums sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Feststellung der Justizministerkonferenz, dass ein Reformbedarf im Jurastudium nicht bestehe, ist kaum nachvollziehbar. Wir sind in Baden-Württemberg und Deutschland auf eine bestmögliche Ausbildung von Juristinnen und Juristen angewiesen. Das juristische Staatsexamen hat sich in vieler Hinsicht bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln und auf neue Herausforderungen – Digitalisierung durch E-Examen, Reduzierung des psychischen Drucks durch Abschichten, Vermeidung von Praktika-Stau – zu reagieren. Sich diesem Prozess in Gänze zu verweigern, wie es die Berichterstatter der Justizministerkonferenz augenscheinlich tun, kann nicht im Sinne unsres Rechtsstaats sein.“

 

Erforschung jeglicher Form des Extremismus ist notwendig und geboten, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln.

In der Aktuellen Debatte im Landtag zur Einrichtung des Instituts für Rechtsextremismusforschung und der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Unser Grundgesetz steht seit 75 Jahren für Frieden, Freiheit und Demokratie, die wir gegen jede Form des Extremismus verteidigen wollen und müssen, wie die leider vielzähligen Vorfälle extremistischer Gesinnung in der jüngsten Vergangenheit zeigen. Genau dafür sind sowohl die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus in Karlsruhe als auch das Institut für Rechtsextremismusforschung in Tübingen absolut notwendig. Einrichtungen, denen wir Freie Demokraten für ihre wichtige Arbeit unseren Dank aussprechen.

Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar, dass die Erforschung jeglicher Form des Extremismus notwendig und geboten ist, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln. Ebenso klar ist für uns, wie wichtig auch die Rückkopplung mit der Gesellschaft und vor allem dem Bildungsbereich ist. Die Erkenntnisse aus der Extremismusforschung sollten beispielsweise Einzug in die Bildungspläne sowie in die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte erhalten. Daher wollen wir die beiden Einrichtungen nicht nur in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen, sondern diese perspektivisch auch weiterentwickeln und verlässlich ausstatten.“

Nachwahl: GRÜNE, CDU, SPD und FDP einigen sich auf den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.

Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP nominieren gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, als Richter des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Das haben die Fraktionen am Dienstag (14. Mai) bekannt gegeben. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Die Nachwahl eines „Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt“ ist notwendig, nachdem Sabine Reger im Januar verstorben war. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen brauchen keine ausgebildeten Juristen zu sein. Der Landtag wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Mai, die Nachwahl vornehmen.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Fraktion GRÜNE: „Rami Suliman setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, jüdisches Leben in Baden-Württemberg wieder sichtbarer zu machen und engagiert sich für einen Dialog über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg. Sein Wirken ist eine wichtige Stütze für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin sehr froh, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und dankbar für seine Bereitschaft, sich noch intensiver für unsere Verfassung und unsere Demokratie einzusetzen. Sein Richteramt am Landesverfassungsgerichtshof macht klar: Jüdinnen und Juden sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ohne Wenn und Aber.“

Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Rami Suliman ist ein echter Brückenbauer, der uns jeden Tag vor Augen führt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben seinen Platz genau in der Mitte unserer Gesellschaft hat. Als erfolgreicher Unternehmer, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und langjähriger Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden setzt er sich seit Jahrzehnten hochengagiert für das friedliche Miteinander der Religionen und den interkonfessionellen Austausch ein. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und er sich künftig auch in der Rolle des Richters des Landesverfassungsgerichtshofs zum Wohl unserer Demokratie wird einsetzen können.“

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Ein selbstbewusstes Judentum, das selbstverständlich zu unserem Land gehört. Dafür steht Rami Suliman, und dafür steht er ein. Nicht nur mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und im Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern gerade auch im Dialog zwischen den Konfessionen, im Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, im gemeinsamen Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus, im gemeinsamen Schutz unserer Freiheit und Demokratie. Rami Suliman ist ein Gerechter und darum eine Bereicherung für unser Land – und künftig auch für unser Landesverfassungsgericht. Ich freue mich über die Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Es freut mich sehr, dass wir mit Rami Suliman einen herausragenden Vertreter des Judentums und des interreligiösen Dialogs für eine solch herausgehobene Stelle in unserem Rechtsstaat gewinnen konnten. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Vorschlag ein Zeichen der Erinnerung setzen, denn zur Zeit der Weimarer Republik gab es zahlreiche und sehr verdiente Richter, Anwälte und Staatsanwälte jüdischen Glaubens im deutschen Südwesten. Sie alle standen auf der Seite des ersten demokratischen Rechtsstaates und fielen mit seinem Untergang dem Unrecht der Nazis zum Opfer.“

Konzentration der Zuständigkeit gewährleistet effektiven und effizienten Rechtsschutz.

In der Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn auch und gerade die Justiz strukturelle Veränderungen erkennt und darauf reagiert. Die vorgenommenen Änderungen liegen teils in veränderten geologischen oder wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die damalige Zuständigkeitskonzentration in Knappschaftsangelegenheiten beim Sozialgericht Freiburg erscheint heute nicht mehr zeitgemäß und wird folgerichtig korrigiert.

Andererseits zeigt das Beispiel der vollständigen Konzentration der Zuständigkeiten für Vertragsarztangelegenheiten zum Sozialgericht Stuttgart, dass eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, um effektiven und effizienten Rechtsschutz zu gewähren und eine sachgerechte Rechtsfortbildung sicherzustellen.

Die mit diesem Paket vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Bereinigung alten Landesrechts, die auch der Normenkontrollrat begrüßt, unterstützen wir daher mit unserer Zustimmung.“

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, wenn Migration wirksam begrenzt werden soll.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach ohne mehr Personal wieder längere Verfahrensdauern in Asylverfahren drohen, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ruf der Justiz nach mehr Stellen muss unbedingt schnell erhört werden. Wir stehen kurzfristig zur Stelle, wenn die Landesregierung sich darum kümmern möchte, unsere Justiz angemessen auszustatten.

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, um diejenigen ohne Bleibeperspektive zeitnah zurückführen zu können. Das entlastet den Haushalt, die Kommunen und fördert die Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Zur aktuellen Debatte der der CDU ´Verantwortliche Drogenpolitik statt ideologischer Verharmlosung – Cannabislegalisierung stoppen, Gesellschaft schützen´, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Suchtpolitik ist immer wieder ein großes Streitthema in der grün-schwarzen Landesregierung. Jahrelang gab es zum Beispiel ein Gezerre um das Thema Drogenkonsumräume. Im vergangenen Jahr hat sich ein Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“ gegründet. Anlass war die Ablehnung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen in der ambulanten Suchthilfe im Haushalt 2023/2024. Seit 20 Jahren wurde der Zuschuss nicht mehr erhöht, was gravierende Folgen für die Suchtberatung hat. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Die Aktuelle Debatte der CDU zum Stopp der Cannabislegalisierung hat heute deutlich gezeigt, dass die Legalisierung von Cannabis zu erheblichen Dissonanzen in der grün-schwarzen Landesregierung führt. Eine einheitliche Haltung ist nicht erkennbar. Dabei besteht ein grundsätzlicher Konflikt. Die CDU-Fraktion lehnt die Legalisierung generell ab. Hier hat leider in den letzten Jahren keine Weiterentwicklung stattgefunden.

Schon seit Jahren weisen Fachleute auf die sehr unbefriedigende Situation hin. Die bisherige Cannabisverbotspolitik hat sich nicht als praktikabel erwiesen. Der Konsum hat nicht abgenommen. Auch wurden Konsumentinnen und Konsumenten nicht vor Verunreinigungen des Schwarzmarkt-Cannabis oder begleitender Kriminalität geschützt oder Kinder und Jugendliche vom Konsum abgehalten. Darüber hinaus ergibt sich ein enormer polizeilicher und juristischer Aufwand für die vielen Strafanzeigen, anstatt den Fokus auf die organisierte Kriminalität zu legen.

Ziel und Schwerpunkt der zukünftigen Cannabispolitik liegt auf dem Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz und insbesondere einer stärkeren Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Diesem Vorsatz wird in Zukunft mit Frühinterventionsverfahren und Präventionsprogrammen Rechnung getragen.

Im Oktober 2021 hatte die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg in einem Positionspapier für einen Paradigmenwechsel geworben: ‚Die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.‘ Und anlässlich des Weltdrogentags am 22.06.2022: ‚Die angestrebte gesetzliche Veränderung zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist eine große Chance, endlich mit der Suchtprävention ernst zu machen.  Der politische Wille, Cannabiskonsum zu entkriminalisieren, wird ausdrücklich begrüßt.‘

Dies sollte die Leitlinie der Landesregierung sein. Wenn nun im Vermittlungsausschuss pragmatische Vorschläge gemacht werden, wird dies auch die FDP-Landtagsfraktion unterstützen. Eine grundsätzliche Blockadehaltung verschließt allerdings die Augen vor der Realität.“

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

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