Die Landtagsfraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP haben mit einem gemeinsamen Vorschlag neue Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl neuer Richterposten am Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gemeinsam betonen sie, wie wichtig es sei, einen funktionierenden Rechtstaat durch qualifiziertes Personal zu gewährleisten. Für die Wahl am Donnerstag, 18. Juli wurden folgende Personen vorgeschlagen:

  1. Dr. Daniel O’Sullivan, Landessozialgericht Stuttgart
  2. Prof. Dr. Silja Vöneky, Alber-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Oberbürgermeister a.D. Gunter Czisch, Ulm
  4. Dr. Jens Hoffmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
  5. Prof. Dr. Fruzsina Molnar-Gabor, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  6. Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende Diakonisches Werk Württemberg

Der Landtag hat am Donnerstag nach der Wahl die Kandidatinnen und Kandidaten vereidigt.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Fraktionschef GRÜNE:

„Der Verfassungsgerichtshof ist ein Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Um seine Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass er stets die höchsten Standards der Rechtsstaatlichkeit verkörpert. Es ist uns gelungen, qualifizierte Persönlichkeiten für den Verfassungsgerichtshof zu gewinnen, die den Anspruch pflegen, Verfassungsprinzipien und damit unsere Demokratie zu stärken. Der parteiübergreifende Wahlvorschlag zeigt: Wir stellen ein unparteiisches und starkes Gericht auf, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet und somit seine Unabhängigkeit gewährleistet.“

 Manuel Hagel, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof ist der Hüter unserer Verfassung. Er wacht über die Einhaltung von Rechtsstaat und Demokratie im Land. Besonders freut mich, dass sich alle demokratischen Fraktionen auf ein Tableau mit sehr guten Kandidatinnen und Kandidaten verständigt haben. Das gibt den zukünftigen Richterinnen und Richtern den breiten demokratischen Rückhalt, den sie für Ihre Arbeit brauchen.“

Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender SPD: „Unser Land und unser Leben bleiben nicht stehen, und deswegen steht auch unser Recht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Verfassungsgerichtshof hilft entscheidend, diese Herausforderungen zu meistern, er sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und auch für Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Unter den demokratischen Fraktionen haben wir uns auf eine gemeinsame Liste von Personen für den Verfassungsgerichtshof geeinigt. Diese sechs Frauen und Männer stehen für unabhängige und unparteiische juristische Wachsamkeit – im Sinne unserer Verfassung und auch gegenüber unserem Staat. Und dazu stehen wir über die Parteigrenzen hinweg.“

 Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg wacht seit vielen Jahrzehnten über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Seit über zehn Jahren gibt es mit der Landesverfassungsbeschwerde für jeden Bürger die Möglichkeit, sich dort direkt auf die eigenen Grundrechte zu berufen. Zur Erfüllung dieser und weiterer wichtiger Aufgaben ist es notwendig, dass beim Verfassungsgerichtshof fähige und gewissenhafte Richterinnen und Richter ihren Dienst tun. Ich freue mich deshalb, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Ergänzungswahlen einzureichen, der diesen hohen Ansprüchen voll und ganz genügt.“

 

Zugleich braucht unsere Landespolizei die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach Sympathiewerbung für Terror strafbar werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich begrüße es, den Schutz unserer Demokratie vor Terrorismus und Extremisten weiter zu erhöhen. Es ist schier unerträglich, wenn insbesondere in den sozialen Medien unverhohlen Terrorismus gebilligt und entsprechende Organisationen und Täter gar gefeiert werden. Das darf unser Rechtsstaat nicht dulden.

Wir brauchen eine personelle und sachliche Ausstattung unserer Landespolizei, die sie für ihre Aufgaben bestmöglich ausstattet, damit zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung möglich ist. Die Zeiten, in denen Fachleute vorrechnen, wie viele Polizisten auf unseren Straßen fehlen, müssen endlich enden.“

 

Das juristische Staatsexamen hat sich bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln.

Zur aktuellen Justizministerkonferenz und den Diskussionen um eine Reform des Jurastudiums sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Feststellung der Justizministerkonferenz, dass ein Reformbedarf im Jurastudium nicht bestehe, ist kaum nachvollziehbar. Wir sind in Baden-Württemberg und Deutschland auf eine bestmögliche Ausbildung von Juristinnen und Juristen angewiesen. Das juristische Staatsexamen hat sich in vieler Hinsicht bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln und auf neue Herausforderungen – Digitalisierung durch E-Examen, Reduzierung des psychischen Drucks durch Abschichten, Vermeidung von Praktika-Stau – zu reagieren. Sich diesem Prozess in Gänze zu verweigern, wie es die Berichterstatter der Justizministerkonferenz augenscheinlich tun, kann nicht im Sinne unsres Rechtsstaats sein.“

 

Erforschung jeglicher Form des Extremismus ist notwendig und geboten, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln.

In der Aktuellen Debatte im Landtag zur Einrichtung des Instituts für Rechtsextremismusforschung und der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Unser Grundgesetz steht seit 75 Jahren für Frieden, Freiheit und Demokratie, die wir gegen jede Form des Extremismus verteidigen wollen und müssen, wie die leider vielzähligen Vorfälle extremistischer Gesinnung in der jüngsten Vergangenheit zeigen. Genau dafür sind sowohl die Dokumentationsstelle Rechtsextremismus in Karlsruhe als auch das Institut für Rechtsextremismusforschung in Tübingen absolut notwendig. Einrichtungen, denen wir Freie Demokraten für ihre wichtige Arbeit unseren Dank aussprechen.

Für uns Freie Demokraten ist aber auch klar, dass die Erforschung jeglicher Form des Extremismus notwendig und geboten ist, um unsere Demokratie zu schützen und passgenaue Präventionsstrategien zu entwickeln. Ebenso klar ist für uns, wie wichtig auch die Rückkopplung mit der Gesellschaft und vor allem dem Bildungsbereich ist. Die Erkenntnisse aus der Extremismusforschung sollten beispielsweise Einzug in die Bildungspläne sowie in die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte erhalten. Daher wollen wir die beiden Einrichtungen nicht nur in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen, sondern diese perspektivisch auch weiterentwickeln und verlässlich ausstatten.“

Nachwahl: GRÜNE, CDU, SPD und FDP einigen sich auf den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden.

Die Landtagsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und FDP nominieren gemeinsam den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, Rami Suliman, als Richter des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg. Das haben die Fraktionen am Dienstag (14. Mai) bekannt gegeben. „Damit setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen: Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz“, erklärten die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Manuel Hagel, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Die Nachwahl eines „Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt“ ist notwendig, nachdem Sabine Reger im Januar verstorben war. Insgesamt besteht der Verfassungsgerichtshof aus neun Richterinnen und Richtern – drei von ihnen brauchen keine ausgebildeten Juristen zu sein. Der Landtag wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Mai, die Nachwahl vornehmen.

Dazu sagt Andreas Schwarz, Vorsitzender der Fraktion GRÜNE: „Rami Suliman setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, jüdisches Leben in Baden-Württemberg wieder sichtbarer zu machen und engagiert sich für einen Dialog über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg. Sein Wirken ist eine wichtige Stütze für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin sehr froh, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und dankbar für seine Bereitschaft, sich noch intensiver für unsere Verfassung und unsere Demokratie einzusetzen. Sein Richteramt am Landesverfassungsgerichtshof macht klar: Jüdinnen und Juden sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, ohne Wenn und Aber.“

Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Rami Suliman ist ein echter Brückenbauer, der uns jeden Tag vor Augen führt, wie wichtig es ist, dass jüdisches Leben seinen Platz genau in der Mitte unserer Gesellschaft hat. Als erfolgreicher Unternehmer, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden in Deutschland und langjähriger Vorsitzenden der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden setzt er sich seit Jahrzehnten hochengagiert für das friedliche Miteinander der Religionen und den interkonfessionellen Austausch ein. Ich freue mich sehr darüber, dass wir ihn für dieses Ehrenamt gewinnen konnten und er sich künftig auch in der Rolle des Richters des Landesverfassungsgerichtshofs zum Wohl unserer Demokratie wird einsetzen können.“

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Ein selbstbewusstes Judentum, das selbstverständlich zu unserem Land gehört. Dafür steht Rami Suliman, und dafür steht er ein. Nicht nur mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und im Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern gerade auch im Dialog zwischen den Konfessionen, im Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, im gemeinsamen Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus, im gemeinsamen Schutz unserer Freiheit und Demokratie. Rami Suliman ist ein Gerechter und darum eine Bereicherung für unser Land – und künftig auch für unser Landesverfassungsgericht. Ich freue mich über die Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender FDP/DVP-Fraktion: „Es freut mich sehr, dass wir mit Rami Suliman einen herausragenden Vertreter des Judentums und des interreligiösen Dialogs für eine solch herausgehobene Stelle in unserem Rechtsstaat gewinnen konnten. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Vorschlag ein Zeichen der Erinnerung setzen, denn zur Zeit der Weimarer Republik gab es zahlreiche und sehr verdiente Richter, Anwälte und Staatsanwälte jüdischen Glaubens im deutschen Südwesten. Sie alle standen auf der Seite des ersten demokratischen Rechtsstaates und fielen mit seinem Untergang dem Unrecht der Nazis zum Opfer.“

Konzentration der Zuständigkeit gewährleistet effektiven und effizienten Rechtsschutz.

In der Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn auch und gerade die Justiz strukturelle Veränderungen erkennt und darauf reagiert. Die vorgenommenen Änderungen liegen teils in veränderten geologischen oder wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die damalige Zuständigkeitskonzentration in Knappschaftsangelegenheiten beim Sozialgericht Freiburg erscheint heute nicht mehr zeitgemäß und wird folgerichtig korrigiert.

Andererseits zeigt das Beispiel der vollständigen Konzentration der Zuständigkeiten für Vertragsarztangelegenheiten zum Sozialgericht Stuttgart, dass eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, um effektiven und effizienten Rechtsschutz zu gewähren und eine sachgerechte Rechtsfortbildung sicherzustellen.

Die mit diesem Paket vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Bereinigung alten Landesrechts, die auch der Normenkontrollrat begrüßt, unterstützen wir daher mit unserer Zustimmung.“

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, wenn Migration wirksam begrenzt werden soll.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach ohne mehr Personal wieder längere Verfahrensdauern in Asylverfahren drohen, mahnt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Ruf der Justiz nach mehr Stellen muss unbedingt schnell erhört werden. Wir stehen kurzfristig zur Stelle, wenn die Landesregierung sich darum kümmern möchte, unsere Justiz angemessen auszustatten.

Schnelle Asylverfahren sind unerlässlich, um diejenigen ohne Bleibeperspektive zeitnah zurückführen zu können. Das entlastet den Haushalt, die Kommunen und fördert die Akzeptanz in der Gesellschaft.“

Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Zur aktuellen Debatte der der CDU ´Verantwortliche Drogenpolitik statt ideologischer Verharmlosung – Cannabislegalisierung stoppen, Gesellschaft schützen´, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Suchtpolitik ist immer wieder ein großes Streitthema in der grün-schwarzen Landesregierung. Jahrelang gab es zum Beispiel ein Gezerre um das Thema Drogenkonsumräume. Im vergangenen Jahr hat sich ein Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“ gegründet. Anlass war die Ablehnung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen in der ambulanten Suchthilfe im Haushalt 2023/2024. Seit 20 Jahren wurde der Zuschuss nicht mehr erhöht, was gravierende Folgen für die Suchtberatung hat. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Die Aktuelle Debatte der CDU zum Stopp der Cannabislegalisierung hat heute deutlich gezeigt, dass die Legalisierung von Cannabis zu erheblichen Dissonanzen in der grün-schwarzen Landesregierung führt. Eine einheitliche Haltung ist nicht erkennbar. Dabei besteht ein grundsätzlicher Konflikt. Die CDU-Fraktion lehnt die Legalisierung generell ab. Hier hat leider in den letzten Jahren keine Weiterentwicklung stattgefunden.

Schon seit Jahren weisen Fachleute auf die sehr unbefriedigende Situation hin. Die bisherige Cannabisverbotspolitik hat sich nicht als praktikabel erwiesen. Der Konsum hat nicht abgenommen. Auch wurden Konsumentinnen und Konsumenten nicht vor Verunreinigungen des Schwarzmarkt-Cannabis oder begleitender Kriminalität geschützt oder Kinder und Jugendliche vom Konsum abgehalten. Darüber hinaus ergibt sich ein enormer polizeilicher und juristischer Aufwand für die vielen Strafanzeigen, anstatt den Fokus auf die organisierte Kriminalität zu legen.

Ziel und Schwerpunkt der zukünftigen Cannabispolitik liegt auf dem Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz und insbesondere einer stärkeren Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Diesem Vorsatz wird in Zukunft mit Frühinterventionsverfahren und Präventionsprogrammen Rechnung getragen.

Im Oktober 2021 hatte die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg in einem Positionspapier für einen Paradigmenwechsel geworben: ‚Die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.‘ Und anlässlich des Weltdrogentags am 22.06.2022: ‚Die angestrebte gesetzliche Veränderung zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist eine große Chance, endlich mit der Suchtprävention ernst zu machen.  Der politische Wille, Cannabiskonsum zu entkriminalisieren, wird ausdrücklich begrüßt.‘

Dies sollte die Leitlinie der Landesregierung sein. Wenn nun im Vermittlungsausschuss pragmatische Vorschläge gemacht werden, wird dies auch die FDP-Landtagsfraktion unterstützen. Eine grundsätzliche Blockadehaltung verschließt allerdings die Augen vor der Realität.“

Erst die CDU-ausgelöste Verzögerung auf Bundesebene, nun die späte Umsetzung im Land.

Zur heutigen Debatte zur Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Wenn man sich die ganze Entwicklung des Hinweisgeberschutzgesetzes bis hin zu dieser landesrechtlichen Verpflichtung der Kommunen ansieht, bleibt die unrühmliche Figur, die die CDU hier abgibt. Erst die unnötige Verzögerung über den Bundesrat, nun die spät vorgelegte Umsetzung für die Kommunen. Andere Länder haben dies schon Mitte des letzten Jahres vorgelegt.

Und dann schmückt man sich noch mit fremden Federn, denn die genutzten Ausnahmen für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder 50 Beschäftigten wurden bereits vom Bundesrecht vorgesehen, dies ist kein Verdienst der Landesregierung. Dazu macht sie sich an zwei Stellen einen unnötig schlanken Fuß: Den Normenkontrollrat nicht zu beteiligen war falsch, und dass man lapidar ihre Kostentragungspflicht nach dem Konnexitätsprinzip negiert, ebenso.“

 

 

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Fokus der Arbeit müsste stärker auch auf unsere Polizei gerichtet sein

 

Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2022 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Einige Jahre nach Einführung des Amtes muss man feststellen, dass die Zahl der an die Bürgerbeauftragte herangetragenen Fälle rückläufig ist – etwa 100 Fälle weniger gab es im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr. Circa 50 dieser Fälle betreffen dabei die Überlastung der Ausländerbehörden, wie sie überall im Land festgestellt werden muss.

 

Im Vergleich zu beispielsweise der Stadt Hamburg ist die Anzahl der eingegangenen Fälle relativ und absolut gesehen deutlich geringer. Den Grund hierfür sehen wir gerade nicht in der zu geringen Personalausstattung, es ist vielmehr andersherum: Erst aus mehr Arbeitsaufwand resultiert ein höherer Personalbedarf.

 

An der überschaubaren Bekanntheit dieses Amtes insgesamt sowie der niedrigen Zahl der Eingaben aus Polizeikreisen – 14 interne Eingaben wurden lediglich verzeichnet – hat auch die neuerliche Beratertätigkeit eines ausgewiesenen Polizei-Profis nur bedingt etwas ändern können. Beachtung und Vertrauen unserer Landespolizei genießt das Amt bislang wohl nicht. Hierauf sollte in Zukunft ein stärkerer Fokus liegen.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“

 

 

Ehemalige baden-württembergische Justizministerin gestorben.

Mit großer Bestürzung und Trauer reagieren die Spitzen der baden-württembergischen Freien Demokraten und der Landtagsfraktion auf den Tod von Corinna Werwigk-Hertneck. Am gestrigen Dienstag verstarb sie plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren in Stuttgart.

Sie war viele Jahre engagierte Kommunalpolitikerin in Stuttgart, darunter stellvertretende Vorsitzende der FDP-Gemeinderatsfraktion in der Landeshauptstadt. Die erfolgreiche Anwältin war von 2002 bis 2004 Justizministerin in Baden-Württemberg und Integrationsbeauftragte der Landesregierung. Im Landesverband der Freien Demokraten wirkte sie als stellvertretende Vorsitzende.

Der Vorsitzende der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer MdB:

„Wir sind tief betroffen über die Nachricht vom unerwarteten Tod Corinna Werwigk-Hertnecks. Mit ihr verlieren die Freien Demokraten eine engagierte Liberale. Als Justizministerin und Vorsitzende des Bundesfachausschusses Recht der FDP hat sie sich jahrzehntelang um einen starken, funktionsfähigen Rechtsstaat verdient gemacht, der die Freiheits- und Bürgerrechte achtet und durchsetzt. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL: 

„Mit Corinna Werwigk-Hertneck verliert die Landespolitik eine verdienstvolle, engagierte und kompetente Kämpferin für den liberalen Rechtsstaat. Mit dem kenntnisreichen Hintergrund einer erfolgreichen Anwältin setzte sie sich als Justizministerin für den freiheitlichen, modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat in Baden-Württemberg ein und konnte so eine Tradition liberaler Justizminister in Baden-Württemberg fortführen, die das Land prägt. Ihr Einsatz für die Integration in Baden-Württemberg setzte Maßstäbe. Insbesondere ihr Engagement für die Verbesserung der Situation junger Migrantinnen hatte Vorbildcharakter. Sie war mit ihrer couragierten, weltoffenen und warmherzigen Art ein Vorbild in der Landespolitik und wird es bleiben.“

In einer sachlichen Diskussion müssen illegale Waffen verstärkt im Fokus stehen.


Zu aktuellen Zahlen des Umweltministeriums, wonach knapp 15.000 Menschen im Land im Besitz einer Sprengstofferlaubnis sind und Forderungen nach einem strengeren Sprengstoff- sowie Waffenrecht erhoben werden, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben sind bereits jetzt sehr streng. Wer eine Straftat begehen möchte, der nimmt nur in den seltensten Fällen die erforderlichen staatlichen Lehrgänge und Prüfungen sowie umfangreiche behördliche Überprüfungen der eigenen Person auf sich.

 

Vielmehr sind in den meisten Fällen illegale Waffen oder illegaler Sprengstoff die Mittel der Wahl. Hierauf sollte demnach auch verstärkt der Fokus liegen. Ein unbegründeter Generalverdacht gegenüber unbescholtenen Waffenbesitzern oder Inhabern einer Sprengstofferlaubnis kann nicht Grundlage der erforderlichen, sachlichen Herangehensweise an das Thema sein.

 

Dort, wo der Staat von extremistischer Gesinnung oder anderen Gefährdungstatbeständen erfährt, muss er sofort eingreifen. Waffen und Sprengstoff haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen!“

 

Bessere Strafprävention, insbesondere zum Schutz junger Frauen, erforderlich.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Anzahl der Straftaten in Freibädern im Südwesten um 166 % gestiegen ist, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Zahl der Straftaten in Freibädern ist in besorgniserregendem Umfang angestiegen. Das Ende der coronabedingten Einschränkungen vermag diesen Anstieg bestenfalls eingeschränkt zu erklären. Körperverletzungs- und ähnliche Delikte liegen mit einem Zuwachs von 25 % weit über dem Vor-Pandemie-Niveau.

Erst kürzlich hat es in einem Mannheimer Freibad eine Auseinandersetzung mit 40 Beteiligten unter Verwendung von Messern gegeben, in Stuttgart wurden junge Mädchen von einer Gruppe Männer im Vormonat unsittlich berührt.

Der Innenminister steht dieser Entwicklung offenbar tatenlos gegenüber. Ein Konzept, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat er offenbar nicht.

Dabei dürfen Freibäder keinen rechtsfreien Raum darstellen. Badegäste, insbesondere junge Frauen, Angestellte, all jene wollen in Freibädern eine schöne Zeit verleben. Sie dürfen dabei erwarten, dass die Landesregierung, allen voran Minister Strobl, sie hierbei bestmöglich beschützt.

Wir Freie Demokraten fordern bessere Präventiv- und Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Polizeistreifen, die durch Streifen in Freibädern signalisieren, dass auch dort Recht und Gesetz gelten.“

Die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen mit einer Gesetzesinitiative Extremisten den Zugang zum Schöffendienst zu erschweren. GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP treiben dazu eine Gesetzesänderung voran, um die Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern zu verstärken. Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes“ wird am Donnerstag im Landtag eingebracht.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen und findet vor dem Hintergrund der anstehenden Schöffenwahlen im September statt. Angesichts der Schöffenwahlen ist ein schneller Handlungsbedarf nötig, damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Daher soll der Gesetzesentwurf am 12. Juli im Landtag verabschiedet werden, nach einer vorherigen Diskussion in einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung schreibt die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter fest, vergleichbar mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und -richter. Sie sollen nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen. Der Gesetzgeber setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Bislang existieren auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, daher besteht die Möglichkeit für das Land, diese Lücke zu schließen. Der Bund hatte eine Regelung angekündigt, die jedoch voraussichtlich nicht rechtzeitig zum September in Kraft treten wird. Daher gehen die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine gemeinsame Regelung nun an.

Der gemeinsame Diskussionsprozess zur Studienreform muss unbedingt fortgeführt werden.


Zur Veröffentlichung der iur.reform-Studie sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Dass mit der Veröffentlichung der iur.reform-Studie erstmals seit vielen Jahrzehnten ein gemeinsamer Diskussionsprozess zwischen Studenten, Professoren, Praktikern und Prüfungsämtern eingeläutet wurde, ist im Sinne der Verbesserung unserer juristischen Ausbildung sehr zu begrüßen. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen, die nur durch Dialog und Kompromiss gelöst werden können. Ein weiterer gemeinsamer Stakeholderprozess (‚Loccum 2.0‘) ist deshalb wünschenswert.

 

Im Mai hatten wir Vertreter verschiedener Fachschaftsverbände zum Gespräch in der Landtagsfraktion, wo wir uns intensiv mit der studentischen Perspektive auf das Thema Studienreform befasst haben.

 

Klar ist für uns, dass Bewährtes in der juristischen Ausbildung beibehalten werden muss. Dass eine klare Mehrheit der in der Studie befragten die Umstellung auf Bologna bzw. Abschaffung des Examens ablehnt, ist ein gutes Zeichen. Wo es gleichzeitig Luft nach oben gibt, müssen aber Chancen genutzt werden. Dass sich etwa alle Befragten Gruppen über die Einführung des sog. E-Examens einig sind, wie wir als FDP Baden-Württemberg es ebenfalls fordern, zeigt die Dringlichkeit weiterer Digitalisierung des Studiums. Sinnvoll ist sicher auch die von allen Gruppen befürwortete unabhängige Zweitkorrektur von Examensklausuren. Wir werden als Freie Demokraten weiter am Thema bleiben und uns gemeinsam mit allen Akteuren für eine zeitgemäße und bestmögliche juristische Ausbildung einsetzen.“

 

Prüfungen, ob es sich um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt, sind berechtigt.


Anlässlich aktueller Berichte, wonach sogenannte Aktivisten der Letzten Generation versuchten, einen Schriftzug vor dem Bundesverfassungsgericht mit Schlagbohrmaschine bzw. Presslufthammer zu beschädigen und von Bundespolizeibeamten davon abgehalten werden mussten, warnt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wer zentrale Institutionen unserer Demokratie angreift, legt die Axt an den Grundstein unseres demokratischen Zusammenlebens. Mit Straftaten prägt man nicht den politischen Diskurs, man verhindert ihn. Für Extremisten darf in einer Gesellschaft kein Platz sein. Verhandlungen verbieten sich.

 

Die sogenannte ‚Letzte Generation‘ verlässt immer mehr den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie hat sich zu einer militanten Gruppierung entwickelt. Vor diesem Hintergrund stellen Justiz, Ministerien und Gewerkschaften der Polizei vielerorts die berechtigte Frage, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt.“

Effizient statt Aktivismus.


Zu einer Parlamentsinitiative sowie einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Innenministeriums, wonach 31 Reichsbürger, Selbstverwalter und Extremisten im Land eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es besteht kein Zweifel: Extremisten jeglicher Couleur müssen konsequent entwaffnet werden. Wenngleich illegale Waffen in diesem Bereich ein großes Problem darstellen, muss natürlich auch Sorge dafür getragen werden, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten und jene, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, diesen wieder entzogen werden.

Anstatt allerdings den ideologiegetriebenen Rufen nach immer weiteren Verschärfungen des Waffenrechts nachzugeben, brauchen wir endlich eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der derzeit gültigen, im internationalen Vergleich bereits sehr scharfen, Regelungen.

Blinder Aktionismus stellt den absolut überwiegenden Großteil unserer unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unter einen unberechtigten Generalverdacht, bringt uns in der Sache aber nicht weiter.“

 

Bessere Vorsorge entlastet auch Ermittlungsbehörden.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten über eine deutschlandweit organisierte Aktion gegen Geldautomatensprenger, im Rahmen derer unter anderem 42 Festnahmen erfolgten, wie folgt aus:

 

„Zur erfolgreichen Bilanz der bundesweiten Aktion gegen Geldautomatensprengungen gratuliere ich ausdrücklich.

 

Ich habe das wichtige Thema der organisierten Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren durch eine deutliche Zunahme der Sprengungen hingewiesen. Damals hieß es seitens des Innenministeriums noch, Verklebe- oder Farbtechnik als Schutzmaßnahmen würden nicht empfohlen. Dabei ist es aus meiner Sicht elementar, die Präventionsmaßnahmen flächendeckend zu verbessern. Klebe- oder Farbpatronen machen solche Sprengungen für die Täter weniger attraktiv.

 

Ich hoffe, dass solche Maßnahmen bald im Land verteilt Einzug finden. Das wird auch unsere Ermittlungsbehörden etwas entlasten, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge.“

Freie Demokraten widmen sich diesem wichtigen Thema mit eigener Veranstaltung.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der Hassdelikte im Land weiterhin sehr hoch, aber erstmals nach längerer Zeit wieder zurückgegangen sind, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Man muss wohl leider davon ausgehen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle vorliegt. Das liegt sicherlich unter anderem daran, dass die Betroffenen sich notgedrungen ein dickeres Fell wachsen lassen und somit nicht mehr jeder Vorfall Eingang in die Statistik findet.

Dabei kann ich alle Betroffenen nur ausdrücklich dazu ermutigen, sämtliche strafwürdigen Vorgänge zur Anzeige zu bringen, damit diese von Ermittlungsbehörden und Justiz entsprechend verfolgt werden können.

Für uns Freie Demokraten steht fest, dass jedes Hassdelikt eines zu viel ist. Wir widmen uns diesem überaus wichtigen Thema mit unserer Veranstaltung – dem Liberalen Rechtstag – am 14.03.2023 im Landtag und werden mit Vertretern der Blaulichtfamilie, der kommunalen Amtsträger sowie des Verfassungsschutzes intensiv zu diesem Thema diskutieren und versuchen, konkrete Lösungsansätze zu entwickeln.“