Prävention, Aufklärung und digitale Kompetenz sind hierfür unerlässlich


In der aktuellen Plenardebatte „Wachsam, widerstandsfähig, wehrhaft: Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Gezielte Einflussversuche fremder Staaten nehmen zu. Das Bundeskriminalamt warnt, dass Anbahnungen oft über soziale Medien beginnen und fremde Nachrichtendienste so versuchen, Menschen mit kleinen Geldbeträgen zu Sabotage- oder Ausspähhandlungen zu verleiten. Aktuelle Fälle – von Bauschaum-Attacken bis zu geplanten Brand- und Sprengstoffanschlägen – zeigen, wie real diese Bedrohungen sind. Eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde in den vergangenen Jahren gestärkt und ist gut aufgestellt, Sabotageaktivitäten und Vorbereitungshandlungen frühzeitig zu erkennen. Damit das so bleibt, braucht das Amt auch künftig eine verlässliche Ausstattung.

Doch reiner Schutz reicht nicht aus: Entscheidend ist eine widerstandsfähige Informationsgesellschaft. Desinformation verzerrt Debatten, spaltet Gesellschaften und untergräbt Vertrauen. Um dem entgegenzutreten, braucht es einen breiten Kompetenzaufbau. Digitale Mündigkeit soll bereits in der Schule beginnen – mit aktualisierten Lehrplänen, zeitgemäßer Medienausstattung und stärkerer politischer Bildung. Auch Erwachsene erhalten über Volkshochschulen, den Digitalen Kompass und die Landesmedienanstalt Angebote zu Mediennutzung, Datensicherheit und kritischer Informationsbewertung. In diesem Zusammenhang muss der Vorwegabzug signifikant reduziert werden, damit unsere Medienanstalt, die Landesanstalt für Kommunikation, ihre Aufgaben auch künftig verlässlich erledigen kann.

Gleichzeitig ist eine klare Regulierung notwendig. Plattformen wie Instagram oder TikTok spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen. Mit dem europäischen Digital Services Act steht ein wichtiger Rechtsrahmen bereit, um Transparenz und Verantwortung im digitalen Raum zu stärken. Er schützt den demokratischen Diskurs – unter anderem durch das Verbot anlassloser Inhaltsüberwachung – und bietet neue Mittel im Kampf gegen Desinformation.

Der Schutz unserer demokratischen Öffentlichkeit erfordert staatliche Wachsamkeit, gesellschaftliche Resilienz und eine Kultur der Meinungsfreiheit, die vom respektvollen Austausch und vom Aushandeln unterschiedlicher Positionen lebt.

Wenn wir also über Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, über Demokratiestärkung sprechen, sprechen wir auch über eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere freiheitliche Gesellschaft ausmachen.“

 

Zumeist Schritte in die richtige Richtung.


Zur Debatte im Landtag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Verabschiedung dreier Staatsverträge – auch zum Südwestrundfunk (SWR) erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Verbesserungen im Jugendmedienschutz begrüßen wir, und auch, dass man offenbar die Lehren aus den seitherigen, nicht optimalen Instrumenten gezogen hat. Die aktuellen Debatten zu Social-Media-Verboten zeigen ja, dass es hier grundsätzlich Reformbedarf gibt.

 

Im sogenannten Reformstaatsvertrag, der ja den gesamten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, sind ebenfalls gute Ansätze gefunden worden, wie etwa die klarere regionale Orientierung, die jeweilige Schärfung des Auftrags der jeweiligen Anstalt oder die Auslotung der Potentiale für die Weiterentwicklung von ‚public open spaces‘ als Alternativen zu Big Tech.

 

Beim SWR-Staatsvertrag sehen wir Licht und Schatten. Die vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, wie etwa die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags oder die Reduktion von Hörfunkprogrammen. Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt.  Mittelfristig bedeutet die Neuregelung einen Abbau von Kontrollkompetenzen und -erfahrung. Eine ‚Wildcard-Regelung‘ für die Entsendung in ein Kontrollgremium mag bei der breiten Verbändeabdeckung stechen, aber für die Kontrollkompetenz ist es eher kontraproduktiv.

 

Es fehlt auch weitere vertrauensbildende Transparenz bei Entscheidungsprozessen, Beitragsverwendung, bei Strukturveränderungen oder bei der Personalauswahl und -vergütung. Zu einer Kappung der Intendantenbezahlung, so wie etwa im Saarländischen Rundfunk, konnte man sich offensichtlich nicht durchringen – das falsche Signal nach all den Skandalen.“

 

Veränderter Auftrag darf nicht die Grundlage des privaten Rundfunks angreifen

Zur Debatte im Landtag zur Reform des SWR-Staatsvertrags erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die vom SWR vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, vollendet man doch so den vor 27 Jahren initiierte Zusammenschluss von SDR und SWF. Die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags, die Reduktion von Hörfunkprogrammen, die Konzentration von Kompetenzen auf je einen Standort bei einem immer noch in zwei Bundesländern beheimateten Sender sind sinnvoll – nicht zuletzt mit Blick auf die Beitragszahler auch aus finanzieller Hinsicht. Die Reformen, die im Rahmen der ARD noch hinzutreten, machen das Ganze zu einem ambitionierten Paket, dass es nunmehr gilt, mit Leben zu füllen.

Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt. Im Gegenteil, werden perspektivisch Kontrollerfahrung abgeschnitten. Nicht zuletzt wird damit der Eindruck erweckt, sich das Gremium „gewogener“ gestalten zu wollen. Das ist aber nicht dessen Aufgabe! Die richtige Reaktion auf die vergangenen Skandale im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind indes mehr Transparenz, eine größere Staatsferne und eben eine bessere Kontrolle.

Die entscheidende Frage in der an sich wünschenswerten Regionalisierung des Auftrags des SWR ist, trotzdem den Raum für das private Angebot nicht zu beschneiden. Zur Sicherung und Förderung der Meinungsvielfalt ist neben dem öffentlich-rechtlichen auch ein starker privater Rundfunk unerlässlich. So kann die Regionalisierung z.B. des Radios SWR3 ein klares, öffentlich finanziertes Konkurrenzangebot zu den Lokal- und Regionalsendern sein und damit ein Angriff auf deren Finanzierung. Dem gilt es beispielsweise durch eine Begrenzung der Werbung, wie dies beim NDR erfolgreich praktiziert wird, entgegenzuwirken. Dass zudem anstelle einer konkreten Begrenzung der Intendantenvergütung lediglich auf eine Orientierung am öffentlichen Sektor verwiesen wird, erachten wir zudem als verpasste Chance, aus den Vorkommnissen des RBB weitreichende Lehren zu ziehen und Glaubwürdigkeit wieder zurückzugewinnen.“

 

Man will offenbar aus den Skandalen lernen, aber doch bitte nicht so schnell.


Zu der Landtagsdebatte zu den Reformstaatsverträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die vorliegenden Staatsverträge enthalten Licht und Schatten, aber leider mehr von Letzterem. Im allgemeinen Reformstaatsvertrag für alle Rundfunkanstalten gibt es zwar begrüßenswerte Punkte wie die klarere regionale Orientierung, die Schärfung des Auftrags oder die Idee, Potentiale für die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums zu ‚public open space‘ als Alternative zu mächtigen US-Digitalkonzernen, zu heben. Es sollen auch die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit etabliert werden. Aber gerade hier sieht man, wie weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Lebenswirklichkeit der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung entfernt hat. Und diesen Aufholprozess an die Realität begrüßen wir an sich, bemängeln aber zu wenig Ambition. Die Richtung stimmt, das Tempo fehlt. Entscheidend wird aber sein, dass es nicht nur Lippenbekenntnisse sind.

Beim Staatsvertrag zur Reform der Zustimmung zu den Ergebnissen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) kritisieren wir die Struktur der abgestuften Widerspruchsrelevanz. Wenn die Inflation einen höheren Bedarf auslöst, müssen auch mehr Länder zustimmen? Das konterkariert den Zweck der Kommission, zu der wir stehen. Die Abkehr von der Einstimmigkeit als tragende Säule eines wirklichen öffentlichen Rundfunks setzt ein falsches Signal.

Die Änderungen im Jugendschutz begrüßen wir im Wesentlichen, reagieren sie doch auf die teilweise unbrauchbaren Methoden aus der Vergangenheit. In Zeiten von staatlich gelenkten Desinformationskampagnen muss man hier restriktiver agieren können, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen digitaler Medien zu schützen.“

 

Richtung ist in Ordnung, umschifft aber die wesentlichen Kritikpunkte.


Zur heutigen Vorstellung des SWR-Reformstaatsvertrags äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das vorgestellte Ergebnis der Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz zur Neuaufstellung des SWR betrachten wir kritisch. Angesichts auch jüngst zutage getretener Mängel erscheint es fraglich, ob im Wesentlichen kosmetische Veränderungen an der Gremienstruktur und eine längst beschlossene Reduktion der Hörfunkprogramme ausreichen, verlorenes Vertrauen in den öffentlich-Rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen. Trotz positiver Ansätze kommt eine nennenswerte Verbesserung der konkreten Arbeit zu kurz. Der Staatsvertrag erscheint insoweit als der kleinste gemeinsame Nenner, ohne dass eine langfristige Perspektive eröffnet wird.“

 

 

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


FDP-Antrag: Landesregierung muss Vereine von GEMA-Gebühren freistellen.


In der Plenardebatte zum Haushalt des Staatsministeriums beantragte die FDP/DVP, eine Regelung ähnlich wie in Hessen zu schaffen, damit man gemeinnützige Vereine von den stark gestiegenen GEMA-Gebühren freistellen kann. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Veränderungen in der Tarifstruktur, im Geschäftsgebaren der GEMA gehen an die Existenz von Vereinen und deren Traditionsveranstaltungen. So wie wir dies auch heuer bei Weihnachtsmärkten erleben, trifft es genauso musikalische bzw. musikalisch untermalte Feste der Vereine vor Ort. Nachdem offenbar auf dem Verhandlungsweg keine Erleichterungen möglich sind und auch ein Appell an das aufsichtführende Deutsche Patent- und Markenamt, für eine Angemessenheit in der Tarifgestaltung zu sorgen, erfolglos verlaufen ist, fordern wir die Landesregierung in einem Antrag auf, gemeinsam mit den Verbänden eine Unterstützungsregelung zu treffen, so wie das im Übrigen andere Bundesländer bereits getan haben.

Angesichts klammer Kommunen kann die Landesregierung sich auch nicht darauf berufen, dass diese das übernehmen sollen – die Kommunen leisten schon viel für ihre Vereine und das Interesse am Erhalt vieler Traditionsveranstaltungen muss auch im Interesse des Landes stehen.“

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

ARD und ZDF desavouiert ohne Not den politischen Diskussionsprozess.


Zur Entscheidung der Intendanten, die aus ihrer Sicht fehlende Umsetzung der KeF-Gebührenempfehlung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzen zu lassen, erklären der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann und der mittelstandspolitische Sprecher und Mitglied des SWR-Rundfunkrats, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Weinmann: „Mit der Entscheidung, die Empfehlung der KEF nicht politisch, sondern durch das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, kündigen ARD und ZDF ohne Not den im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehenden Prozess des verantwortlichen Miteinanders. Mit diesem Schritt befeuern die Beschwerdeführer die Diskussion über die Zukunft der KEF und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.“

 

Schweickert ergänzt: „Wer jetzt so einen Schritt geht ohne die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember abzuwarten, ist auf Konfrontation aus und leistet dem ÖRR gerade in einem aufziehenden Bundestagswahlkampf einen Bärendienst.“

Harmonisierung einschlägiger Regelungen ist begrüßenswert.

In der Plenardebatte zum Entwurf zum Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen die vorgesehene Harmonisierung mit bundes- und europarechtlichen Regelungen, die insbesondere eine schnelle und effektive Schutzmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen beispielsweise im Bereich der Pornografie durch die Sperr-Möglichkeit von Mirror-Domains bietet.

Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten für den Jugendmedienschutz ist konsequent und richtig, wurden dort in den letzten Jahren schließlich bereits entsprechende Strukturen geschaffen, Qualifikation erworben und Expertise geschaffen.

Angesichts der zusätzlichen Aufgaben halte ich es für geboten, den Vorwegabzug im Landesmediengesetz zu überprüfen und zu Gunsten unserer Medienanstalt, der LfK, zu reduzieren.“

Ich erwarte, dass der Sachverhalt entsprechend aufgearbeitet wird.

Zu Medienberichten, wonach eine SWR-Moderatorin auf ihrem privaten Social-Media-Account für eine Anti-Israel-App wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Zu diesem Sachverhalt, der an dunkle Zeiten erinnert, kann es keine zwei Meinungen geben. Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz.

Der SWR ist sich seiner Verantwortung garantiert bewusst. Ich erwarte, dass dieser Sachverhalt zeitnah entsprechend aufgearbeitet wird.“

Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist das Ziel.

Zur Debatte zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag erklärt der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Nico Weinmann:

„Mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrages wird das Digitale-Dienste-Gesetz (DGG) des Bundes vollzogen. Das Ziel des DDG, illegale, demokratiefeindliche und schädliche Aktivitäten im Internet zu verhindern, die Grundrechte der Internetnutzer besser zu schützen und einen fairen und offenen Wettbewerb sicherzustellen, tragen wir mit. Die Veränderungen auf die Arbeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sind noch nicht endgültig abzuschätzen. Der Aufwand für ein Mehr an Sicherheit und Transparenz wird aber sicher nicht geringer.

Die heutige Debatte trifft jedoch in eine Zeit, in der mit den Vorschlägen des Zukunftsrats klare Ansätze für die Herausforderungen des ÖRR vorliegen. Parallel nehmen wir wahr, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Akzeptanz wenig zuträglich ist. Selbst wenn man die bisherigen Anstrengungen der Rundfunkanstalten hin zu mehr Zentralisierung der eigenen Verwaltungen begrüßt, ist klar, dass diese nicht zu derart substantiellen Einsparungen führen werden, um mit der seitherigen Höhe des Beitrags auszukommen. Wir brauchen daher schnell konkrete und verbindliche Änderungen bei Senderangebot und weiteren großen Kostenblöcken, die über eine bloße Inaussichtstellung hinausgehen.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt die Behörden schon heute vor große Herausforderungen.

Heute wurde der Landtag informiert im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Thema Desinformation. Dies geschah unter anderem durch Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation sowie Lutz Güllner, Leiter der Strategischen Kommunikation im Auswärtigen Dienst der EU. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Wir konnten spannenden Vorträgen lauschen, welche Arten von Desinformation, Identitätsfälschung, Reichweitenausdehnung etc. existieren. Die Taktiken hätten sich seit dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine geändert und zwar mit einer Flut an Rechtfertigungs-Narrativen zugunsten Russlands. Bekanntes Beispiel ist dafür sind die Auseinandersetzungen um Sendezulassung von ‚Russia Today‘ in Deutschland.

Dadurch hätte sich auch eine andere Einschätzung der eigenen Maßnahmen ergeben, wie die Referenten darlegten: Der Schutz der freien Meinungsäußerung erfordere heute durch die Dimension der Informationsmanipulation durch ausländische staatliche Stellen Maßnahmen zum Schutz unseres hiesigen Diskussionsraums; es reiche nicht mehr aus, auf solche Maßnahmen zu verzichten. Das Maß an Fake News, mit dem schon Kinder konfrontiert sind, ist erschreckend. Die Stärkung der Medienkompetenz schon ab dem Grundschulalter ist das Mittel der Wahl dagegen. Vielen Dank in diesem Zusammenhang auch an die Landesanstalt für Kommunikation.

Man muss aber immer genau abwägen, wie man regulativ vorgehen kann. Der Ansatz, der Desinformations-Gefahr zu begegnen, ohne Inhalte einzuschränken, ist an sich zu begrüßen. Oftmals scheinen aber hier Grenzen stark zu verschwimmen. Der Grundsatz ‚Im Zweifel für die Meinungsfreiheit‘ ist nicht passé.“

 

Für Denkverbote ist die Lage zu ernst.

In der Debatte um den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und der Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Nachdem in diesem 4. Medienänderungsstaatsvertrag erste und dringend gebotene Konsequenzen aus den persönlichen Verfehlungen unter anderem im RBB gezogen werden, muss nun die Debatte über strukturelle Reformen geführt werden, um den massiv eingetretenen Vertrauensverlust zu korrigieren. Denn die Neuerung im jetzt verabschiedeten Medienänderungsstaatsvertrag sind in erster Linie ein allgemein gültiger Mindeststandard, die wir bereits aus anderen Bereichen als Selbstverständnis kennen und erwarten.

Angesichts der ernsten Lage braucht es freilich mehr: neben einer Prüfung der Privilegien, auch innerhalb der Medienlandschaft, erwarten wir eine ehrliche Aufgabenkritik, erwarten wir eine Konsolidierung der 21 pflichtbeitragsfinanzierten Fernsehkanäle und mehr als 70 Radiosendern, die allesamt zu viel vom Gleichen senden, sollten wir meines Erachtens auch beispielsweise über einen Zusammenschluss des Deutschlandradios mit dem ZDF nachdenken.

Vor allem brauchen wir eine offene, unvoreingenommene Diskussion über den und für einen zeitgemäßen sowie zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land.“

Für die weitere Unterstützung der Regionalsender für die Medienvielfalt im Land

 

In der Debatte um den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und der Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Die vorliegenden Änderungen, die die Ministerpräsidenten als Reaktion auf die Vorgänge im RBB vereinbart haben, können nur ein erster Schritt zur Reaktion auf die zahlreichen und vielfältigen Verfehlungen im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Die jetzt vorgelegten Regeln sind dabei ein allgemein gültiger Mindeststandard, die wir bereits aus anderen Bereichen als Selbstverständnis kennen und erwarten. Jede Sendeanstalt ist aufgefordert, im Sinne der Transparenz und der Ehrlichkeit, auch um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen, in den eigenen Regeln darüber hinaus zu gehen und die Einhaltung konsequent zu überwachen.

 

Wir begrüßen zudem die Verlängerung der Förderung der Regionalen TV-Sender, erfahren diese doch einen erfreulichen Zuspruch und tragen diese doch zu einer qualitätsvollen Medienvielfalt in Baden-Württemberg bei.“

Vertrauen der Bürger muss gestärkt werden.


Nico Weinmann, medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wie folgt aus:

 

„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt in unserer Demokratie eine große Bedeutung zu. Dafür braucht es eine seriöse, faktenbasierte, unabhängige, aber auch glaubwürdige Berichterstattung. Reformbedarf und umfassende Aufarbeitung zeigen sich nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse beim RBB; das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss wieder gestärkt werden.

 

Der Bildungs- und Informationsauftrag des ÖRR muss gegenüber allen Generationen wahrgenommen werden. Dies erfordert ein intermediäres Angebot, so beispielsweise auch im Internet, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dabei dürfen die beitragsfinanzierten Sender allerdings nicht in wettbewerbswidriger Konkurrenz zu privaten Anbietern treten.

 

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen zudem die Binnengremien gestärkt werden, die nicht nur inhaltliche und formale Qualitätsstandards prüfen und kontrollieren, sondern auch eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung sicherstellen sollen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Hier erwarten wir indes konkrete Maßnahmen für Beitragsstabilität.

 

Schließlich braucht es für die Sicherung der Akzeptanz des ÖRR mehr Transparenz und eine klare Compliance, wie dies die FDP ebenfalls schon seit geraumer Zeit fordert.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


FDP/DVP sorgt für mehr Planungssicherheit für den privaten Rundfunk.


Zur heutigen Verabschiedung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP begrüßt die vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes. Wir dienen damit der vielfältigen und ausgewogenen Medienlandschaft.

 

Die im Gesetzentwurf zu kurz ausgestaltete Zuweisungsdauer für den privaten Rundfunk wird nun auf sieben Jahre verlängert. Die Initiative dazu ging von unserem entsprechenden Änderungsantrag aus, auch wenn wir die von uns gewünschte Verlängerung auf zehn Jahre nicht erreichen konnten.

 

Damit erhalten die Betreiber des privaten Rundfunks mehr Planungssicherheit für ihre Personalentwicklung und für ihre Investitionsentscheidungen, womit so auch innovative Technologien erprobt und eingesetzt werden können.  Damit sorgen wir für mehr Fairness im Wettbewerb und damit für mehr Vielfalt im Radio.“

FDP/DVP bringt Änderung zum Schutz der privaten Hörfunkanbieter ein.


Zur heutigen Einbringung des Landesmediengesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

 

„Die FDP hat bei den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes immer die vielfältige und ausgewogene Medienlandschaft im Blick, da diese der Garant für eine differenzierte und seriöse Berichterstattung ist.

Dieser Gesetzentwurf enthält allfällige Aktualisierungen aufgrund Änderungen der Medienstaatsverträge sowie anderweitiger Rechtsänderungen. Er kodifiziert bereits heute die gelebten Transparenzregeln des Medienrats. Er verändert die Bestellung des Präsidenten weg vom Landtag hin zum Medienrat. Und er verändert die Regelungen über die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.

Und genau hier geht der Gesetzentwurf unberechtigt über die Interessen des privaten Rundfunks hinweg, in dem die Dauer der Zuweisung unverständlich kurz ist. Die fehlende Planungssicherheit sorgt dafür, dass Investitionen sich nicht amortisieren können. Damit werden Innovationen verhindert und an einer entscheidenden Stelle die wichtige vielfältige Medienlandschaft geschädigt. Ebenso sind die restriktiven Regelungen für Werbung für den privat finanzierten Rundfunk ein großes Problem.

 

Fairer Wettbewerb setzt gleiche Chancen im Markt voraus, daher bringen wir als FDP-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag ein.“

Mutige Reformschritte erzeugen positive Schlagzeilen.


Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, gratuliert Herrn Kai Gniffke zur Wahl als ARD-Vorsitzender und bemerkt:

„Wir gratulieren Herrn Gniffke zu seiner Wahl als ARD-Vorsitzender, die er nun schon früher antreten darf. Eine Verschnaufpause ist ihm aber angesichts der aktuellen Situation einiger Rundfunkanstalten und dem Scherbenhaufen, den seine Vorgängerin angerichtet hat, nicht vergönnt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht positive Schlagzeilen, und die kann er mit mutigen Reformschritten sicher erzielen.“

 

Nico Weinmann

Zur heutigen Debatte im Landtag über eine Filmdokumentation mit dem Thema „Sex unter Drogeneinfluss“ erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat einen Auftrag zur Aufklärung, den er im Rahmen seiner grundgesetzlich definierten Freiheiten ausfüllt. Diskussionen sind darüber in diesem Rahmen erlaubt. Diesen Rahmen verletzt die AfD hier, um billig Stimmung zu machen. Auch wenn der Beitrag Extreme beschreibt zeigt er doch ein Problem auf, dessen Dimension offenbar unterschätzt ist.

Wenn man sich vor Augen führt, mit welchen Themen der Jugendschutz im Medienbereich befasst ist, versteht man die künstliche Aufregung der AfD noch weniger: Keine Beschränkungen für den Zugang zu harter Pornografie, Schutz vor extremistischen Inhalten und Kriegsbildern oder immer mehr Kaufdruck bei Spielen für Kinder und Jugendliche.

 

Die Meinungsfreiheit ist für die FDP/DVP-Fraktion höchstes Gut, daher ist die konkrete, persönliche Einschätzung – auch von Parlamentariern – hier irrelevant. Wir sind dafür verantwortlich, dass eine verantwortungsvolle Aufsicht existiert und funktioniert.

Dies schließt andererseits auch eine politische Bewertung im Sinne einer ‚Cancel Culture‘ aus. Hiergegen wendet sich die FDP/DVP-Fraktion ebenso ausdrücklich. “

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

Aufgrund langer Übergangsfristen sind kurzfristige Verbesserungen nicht zu erwarten.


Zur Debatte über einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Medienstaatsvertrags, um mehr Barrierefreiheit zu erreichen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Das Ziel, mehr Barrierefreiheit im Zugang und bei der Nutzung von Medien aller Art zu erreichen, begrüßen wir uneingeschränkt. Barrierefreiheit ist auch bei Mediendiensten ein wichtiger und notwendiger Schritt. Aber es bleiben doch Fragen in der Umsetzung offen. So wird der Anspruch gegenüber den Anbietern in den Formulierungen deutlich abgemildert, und wir finden in diesen vorgeschlagenen Änderungen sehr lange Übergangsfristen – und das in einem Feld, welches schon grundsätzlich unter hohem Innovationsdruck steht und kurze Innovationszyklen kennt.

Ebenso ist der Anspruch mit einigen relativierenden Begriffen ausgestaltet, die am Ende die konkrete Reichweite dieser Regelung gar nicht endgültig abschätzbar machen.  Hier werden wir im Ausschuss genauer nachfragen.”