Gestresste Frau wirft Papier im Büro in die Luft

Nachhaltiger Bürokratieabbau in diesem Gesetz und darüber hinaus notwendig


Der Landtag von Baden-Württemberg debattiert heute in einer Sondersitzung das Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz. Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das richtige Ziel, ist aber schlecht umgesetzt. Seine Intention, rund 80.000 überwiegend kleine Mittelständler mit einer Rückzahlung zu unterstützen, ist gut. Damit wird die unrechtmäßige Entziehung von Kapital geheilt.

Doch der Weg der Umsetzung zeigt ein komplettes Versagen der Landesregierung. Vor allem die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, aber auch der grüne Finanzminister Bayaz haben die Unternehmen zu lange im Regen stehen lassen. Nun liegt endlich eine Lösung vor. Wie langfristig sie aber die Probleme aus der Welt schaffen wird, ist noch offen.

Denn der vorgeschlagene Weg ist viel zu bürokratisch. Wieso muss jedes Unternehmen erneut alle Daten zu dem ihm zustehenden Geld liefern? Wieso nutzt die Bewilligungsstelle nicht die vorliegenden Informationen und füllt die Anträge selbst aus? Noch dazu wird das aktuelle Verfahren wohl einen Dienstleister benötigen, welcher europaweit ausgeschrieben werden muss. Alleine das wird sechs Monate dauern. Die eigentliche Durchführung wird weitere sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Ergebnis wird es Leute geben, die Mitte 2027 noch immer auf ihr Geld warten werden.

Der vorgeschlagene Weg ist auch viel zu teuer. 750 bis 800 Millionen werden an die Unternehmen fließen. 100 Millionen wird die Verwaltung kosten. Nochmal 100 Millionen könnte der Bund an Schadensersatz fordern. Insgesamt scheint eine Summe von 1 Milliarde Euro möglich.

Das dritte Versagen der Landesregierung ist die fehlende Abstimmung mit dem Bund. Wieso hat man – wie vom Parlament gefordert – diesen nicht kontaktiert und die Konsequenzen abgestimmt? Es wurde viel zu lange gewartet, sodass sogar das Parlament die Geduld verloren hat.

Mit seinem Bürokratismus fügt sich das Gesetz daher einmal mehr in das Agieren der grün-schwarzen Landesregierung ein: Es wird viel versprochen, aber wenig gehalten. Es wird über Entlastung und Regelungsvereinfachung geredet, aber nichts umgesetzt. Die Spitze davon ist der grüne Spitzenkandidat Cem Özdemir. Landauf landab verspricht er die Abschaffung von Berichtspflichten und weniger Belastungen für die Wirtschaft. Doch im Plenum hat die grüne Fraktion mehrfach unsere konkreten Vorschläge dazu abgelehnt. Özdemir verspricht, aber seine Partei macht anderes.

Daher werden wir heute einmal mehr die Probe aufs Exempel machen und unsere Vorschläge zur Abstimmung stellen. Nun können Özdemir und die Grünen beweisen, was sie wirklich wollen. Wenn sie es ernst meinen mit dem Bürokratieabbau, stimmen sie unseren beiden Anträgen zu!

Wir selbst werden dem Gesetz am Ende auch zustimmen – aber mit großen Bauchschmerzen. Es ist eine Lösung, aber eine schlechte Lösung. Aber eine schlechte Lösung ist besser als gar keine Lösung.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist die Spitze von sechs Jahren Chaos rund um die Coronasoforthilfen. Seit dem Frühjahr 2020 kämpft Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut mit deren Abwicklung. Von einer unklaren Rückmeldungsregelung über die nachteilige Definition des Berechnungszeitraums bis hin zu den nun verlorenen Prozessen vor dem Verwaltungsgerichtshof reiht sich ein Fehler an den anderen. Fehlendes Verständnis für die Bedarfe der Wirtschaft, unklare Kommunikation sowie fehlende vorausschauende Planung kennzeichnen das Handeln der Ministerin. Der heutige Gesetzesentwurf ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Quittung bekommen jetzt Steuerzahler und Unternehmen: 1 Milliarde Kosten und neue Bürokratie, obwohl das Geld rechtswidrig eingefordert wurde. Unsere Unternehmen haben Besseres verdient!

Daher haben wir einen konkreten Änderungsantrag eingebracht: Die Bewilligungsstelle hat die meisten Daten für die Auszahlung bereits vorliegen, damit sollte sie die Anträge vorbereiten und den betroffenen Unternehmen zur Verfügung stellen. Diese prüfen diese und im Regelfall sagen sie einfach ‚Ist korrekt und ich stelle den Antrag‘. Dies wäre ein schnelles und automatisch administrierbares Verfahren. Es würde die Unternehmen entlasten und unnötige Bürokratie vermeiden.

Doch die Landesregierung ist weit weg von Once Only, Digitalisierung und Automatisierung. Das Gesetz sieht ein kompliziertes Antragsverfahren mit neuen Formularen, neuen Datenlieferungen und neuen Vorgängen vor, dabei liegen die allermeisten Daten doch schon vor. Unkomplizierte Lösungen sehen anders aus. Aber lieber komplizierte als gar keine Lösungen. Daher werden wir dem Gesetzesentwurf trotzdem zustimmen.“

Umsetzung muss durch bürokratiearmes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren erfolgen


Am heutigen Dienstag wird der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg eine Anhörung zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz durchführen und den Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen beraten. Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt aus diesem Anlass:

„Die Intention des Gesetzes ist richtig – doch seine Ausgestaltung ist, wie schon der Weg dahin, ein Krampf. Es drohen enorme Kosten für den Steuerzahler und eine unnötige bürokratische Belastung für die Unternehmen. Wir werden daher im Gesetzgebungsverfahren auf ein bürokratiearmes, schlankes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren drängen.

Der erste Schritt dazu ist die Abschaffung des Antragsverfahrens: Das Land weiß doch, wer im Frühjahr 2020 eine Coronasoforthilfe bekommen hat. Wieso müssen diese Unternehmen jetzt wieder einen Antrag stellen? Wieso bekommen sie nicht einfach die Rückzahlung überwiesen – ohne Antrag, anhand der vorhandenen Informationen? Das wäre schon einmal eine enorme Entlastung für alle Beteiligten.“

 

 

 

Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sorgt für Bürokratie und fehlende Wirtschaftlichkeit


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der zweiten Leistung des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:

„Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ist halbherzig! Er nimmt nach wie vor Einschränkungen für einzelne Feiertage vor, schließt Beschickungen und Wartungen an Sonntagen aus sowie lässt kommunale Einschränkungen zu. Damit zerstört er Investitionssicherheit, erschwert einen reibungslosen Geschäftsverlauf und sorgt für Ungleichheit mit Tankstellenshops. Wirtschaftsfreundlichkeit und Kundennähe sehen anders aus.

Wir fordern daher eine echte Liberalisierung und echte Wirtschaftsfreundlichkeit! Doch dieser Gesetzesentwurf sorgt nur für Bürokratie, Unsicherheit und fehlende Wirtschaftlichkeit!“

 

 

 

 

 

Beschleunigung muss bei Rettung, kritischer Infrastruktur und Wohnungsbau ankommen.


Zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Beschleunigung von Bauvorhaben der Bundeswehr erklärt der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Mehr Tempo für die Bundeswehr ist richtig – aber ein Sonderweg nur für Kasernen greift zu kurz. Wer Beschleunigung ernst meint, muss sie konsequent ausweiten: auf Rettungswachen und Leitstellen, auf Feuerwehr und Katastrophenschutz, auf Infrastruktur wie Brückenverstärkungen, Engpassbeseitigungen und sanierungsbedürftige Knotenpunkte – ebenso auf Vorhaben der wehrrelevanten Industrie, damit Liefer- und Instandsetzungsketten nicht ausgebremst werden.

Und Beschleunigung muss dort ankommen, wo sie Menschen jeden Tag spürbar entlastet: bei Schulen und Kitas sowie beim Wohnungsbau in angespannten Märkten. Ohne diese Erweiterungen bleibt das Gesetz ein VIP-Turbo für einen Bereich, während der Rest im Stau steht. Wer es ernst meint mit Wohnungsbau und Resilienz, muss den FDP/DVP-Änderungsanträgen für all die oben genannten Bereiche zustimmen, denn sonst wird der Gesetzentwurf der Landesregierung die dringend notwendigen Problemlösungen nicht erreichen.“

Gesetz kann vielleicht Fehler heilen – aber die Schmerzen davor waren beispiellos


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der ersten Lesung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Es ist richtig, dass wir diesen Gesetzesentwurf nun diskutieren – viel zu lange haben wir leider darauf warten müssen. Ebenso ist es richtig, dass wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung, Ausschuss und angemessenen Beratungszeiträumen ermöglichen – nach viel Druck aus den Reihen der Opposition. Vielleicht kann er nun eklatante Fehler bei der Landesregierung heilen.

Das ist aber auch schon alles, was hier richtig läuft. Denn wo etwas zu heilen ist, gab es vorher Schmerzen – und diese waren hier beispiellos.

Denn dieser Gesetzesentwurf ist viel zu lange überfällig – schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt. Schon im Oktober 2025 hat der VGH diese Urteile bestätigt. Und seit November liegen die Begründungen dazu vor. Doch weder Landesregierung noch Regierungsfraktionen haben ein Gesetz hinbekommen. Erst als wir zusammen mit der SPD wöchentliche Wirtschaftsausschusssitzungen angekündigt haben, ist man mit einem Gesetz um die Ecke gekommen.

Dabei ist das Gesetz nur die Spitze des Eisbergs von sechs Jahren Coronasoforthilfen-Missmanagement. Ein unklares Rückmeldeverfahren, die fehlerhafte Festlegung des Dreimonatszeitraums und fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft sind seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Regierungsarbeit zu den Soforthilfen. 14 Berichtsanträge meiner Fraktion, sieben Regierungsbefragungen oder aktuelle Debatten und über 30 Pressemeldungen zeigen deutlich, welche Fehler die Landesregierung hier begangen hat.

Auffallend sind aber die im Gesetzesentwurf genannten Kosten: Die Landesregierung kalkuliert diese mit fast 800 Millionen Euro – bei rund 440 Millionen Euro Rückzahlungen und weitere Erstattungen. Haben wir also Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich? Welches Bürokratiemonster kommt da auf uns zu? Das wird noch zu klären sein und wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung!“

 

 

 

Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut


Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bauberufsrechts erklärt der Sprecher für Landesentwicklung, Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Dieses Gesetz ist im Kern sinnvoll und überfällig: mehr Flexibilität bei Gesellschaftsformen, weniger Schriftformerfordernisse, eine praxistauglichere Eintragung – das kann Bürokratie abbauen und Zusammenarbeit erleichtern. Aber die Landesregierung liefert erneut keinen fertigen Bauplan, sondern eine Baustelle, die der Landtag am Ende abdichten muss.

Das zeigt sich exemplarisch bei den Löschfristen der Kammern: Zehn Jahre bei Architekten, drei Jahre bei Ingenieuren – ohne überzeugende Begründung. Jetzt wird per Änderungsantrag auf fünf Jahre korrigiert. Das ist realistischer und konsistenter – nur wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, solche Grundlagen von Anfang an sauber zu regeln.

Besonders bezeichnend ist, dass das Bauberufsrecht nebenbei zum Omnibus für die Landesbauordnung wird: Fristen werden nachgebessert, damit sie nicht laufen, bevor alle Stellungnahmen vorliegen, und bei Photovoltaik-Anlagen wird die Verfahrensfreiheit endlich so ergänzt, dass auch Einfriedungen und Nebenanlagen erfasst sind. Das ist richtig – aber es ist ein Armutszeugnis, wenn wenige Monate nach einer großen LBO-Novelle das Wesentliche nachträglich angeklebt werden muss.

Wir stimmen der Ausschussfassung zu, weil der Modernisierungskern stimmt und die Korrekturen notwendig sind. Doch gute Gesetzgebung ist kein Last-Minute-Projekt: Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut.“

 

 

 

Mittelstandsförderungsgesetz lässt Abbau-Pflicht, One-in-Two-Out und Sunset-Klauseln vermissen


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert zur zweiten Lesung des „Gesetzes zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetz wäre für die Landesregierung eine großartige Chance gewesen, Unternehmen zu fördern und gleichzeitig den Staat zu entlasten. Der einfache Weg dazu heißt Bürokratieabbau. Doch was Grün-Schwarz vorgelegt hat, entspricht dem Muster, das man bei dieser Koalition über die gesamte Legislatur beobachten konnte: Es ist einfach zu wenig. Man spricht zwar davon, Bürokratie abzubauen oder sogenanntes Gold Plating einzudämmen, wirklichen Biss hat das Gesetz aber nicht.

Wir fordern daher einen verbindlichen Bürokratierückbau über verpflichtende Sunset-Klauseln für alle Gesetze sowie eine echte One-In-Two-Out-Vorschrift. Mit ihrer Ablehnung unserer Vorschläge bleibt die Regierungskoalition beim Thema Bürokratieabbau aber mal wieder nur halbherzig. Es zeigt sich, dass nur ein Regierungswechsel unter Beteiligung der FDP Schwung in dieses Thema bringen wird.“

 

 

 

Landesregierung hat bei Soforthilfen versagt – Unternehmen im Land warten weiter auf ihr Geld


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Einbringung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“:

„Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden. Es ist daher gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzesentwurf vorliegt. Dies fordern wir seit Monaten.

Trotzdem werden rund 62.000 Unternehmer im Land bis nach der Wahl auf die Rückzahlung ihrer Coronasoforthilfe warten müssen – Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht, aber ihnen durch das Missmanagement der Landesregierung entzogen wurde. Die Landesregierung sollte sich schämen und endlich bei der Wirtschaft entschuldigen!“

 

 

Weitere Verbesserungen in Richtung echter Freiheit für automatisierte Kleinläden notwendig


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:

„Der heute von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzesentwurf ist um Längen besser als der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung zur Ladenöffnung. Er zeigt damit, dass Opposition wirkt. Unsere Kritik an der Berücksichtigung der Gottesdienstzeiten, am Mikromanagement gegenüber Ladenbesitzern oder dem Misstrauen gegenüber den Bürgern hat Wirkung gezeigt und die Landesregierung hatte nicht mehr den Mut, ihren fehlerhaften Gesetzesentwurf weiterzuverfolgen.

Dass der neue Gesetzentwurf aus der Feder der beiden Regierungsfraktionen stammt, zeigt gleichzeitig, dass diese ihrer eigenen Landesregierung misstrauen und ihr Gestaltungskraft und Mut zur Veränderung absprechen. Damit zeigt das Handeln der Regierungsfraktionen, was wir schon lange wissen: Es ist Zeit für eine neue Regierung.

Leider ist aber auch der neue Gesetzesentwurf zu kurz gesprungen. Die Differenzierung zwischen guten und schlechten Feiertagen, ein Genehmigungsvorbehalt für Kommunen oder ein Verbot von Beschickung und Wartungen am Sonntag sind unnötig. Wir brauchen echte Freiheit für die automatisierten Kleinläden und echte Eigenverantwortung für die Bürger – beides aber wollen Grüne und CDU nicht. Daher braucht auch der neue Gesetzesentwurf weitere Verbesserungen!“

 

 

 

 

Das Land braucht einen großen Baubürokratieabbau


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beschleunigung von Bauvorhaben für die Bundeswehr erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP Fraktion, in der Landtagsdebatte:

„Das ist ein Bau-Turbo – aber nur auf einer Spur. Die Bundeswehr darf durch, Kommunen, Wohnungsbau und Zivilschutz stehen weiter im Stau. So sieht Bürokratieabbau mit VIP-Ausweis aus.

Aber Resilienz endet nicht am Kasernentor. Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Krankenhäuser, Notstrom und Warninfrastruktur sind Teil unserer Verteidigungsfähigkeit. Selbst Landkreistag und Normenkontrollrat fordern, weiterzugehen – die Landesregierung ignoriert das.

Der Großteil der Bürokratie sitzt im EU- und Bundesrecht. Wer Tempo will, muss im Bund liefern – nicht nur Ankündigungen machen. Auch beim Wohnungsbau fehlt jeder Reformmut. Wenn Freistellungen für Kasernen möglich sind, dann auch für Wohnungen. Alles andere ist keine Notwendigkeit, sondern mangelnder Wille.

Wir sagen Ja zur Beschleunigung für die Bundeswehr. Aber wir sagen Nein zu einer Entbürokratisierung, die nur funktioniert, wenn ‚Bundeswehr‘ draufsteht. Weniger Bürokratie muss für alle gelten – sonst bleibt es Stückwerk.“

Entscheidung über Rückzahlung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen lange überfällig


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Bekanntgabe der Rückzahlung von rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen:

„Die Wirtschaftsministerin teilt mit ihrer Bekanntgabe, die rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen wieder an die betroffenen Unternehmen auszuzahlen, letztlich nur mit, was die Betroffenen und der Landtag, inklusive ihrer eigenen Regierungsfraktionen von ihr erwartet haben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung für Sie gewesen. Die von ihr noch als ‚laufend‘ bezeichneten Gespräche mit dem Finanzministerium müssen nun schnellstmöglich abgeschlossen und vollständige Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Rückzahlung genau ablaufen soll. Die Verantwortung für weitere Verzögerungen darf jetzt nicht zwischen dem Finanzminister und der Wirtschaftsministerin hin- und hergeschoben werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel verbietet sich! Man hatte jetzt eineinhalb Jahre Zeit, um darüber nachzudenken, wie man im Falle einer Niederlage vor Gericht vorgeht und auch die Regierungsfraktionen haben zuletzt immer betont, dass im Haushalt ausreichende Rücklagen geschaffen wurden! Die Unternehmen erwarten deshalb Antworten und zwar jetzt.

Mein Vorschlag steht seit Wochen: Ein unbürokratisches Förderprogramm, bei dem alle Unternehmen antragsberechtigt sind, die bis einschließlich 7. April 2020 Soforthilfe beantragt und Rückzahlungen zu leisten hatten. Die notwendigen Daten, um diese zu kontaktieren, liegen vor. Jetzt muss gehandelt werden!

Darüber hinaus muss es weitere Diskussionen darüber geben, was mit denjenigen Unternehmen geschieht, die ihre Hilfen erst ab dem 8. April 2020 beantragt haben und damit nicht mehr unter die gerichtlich beanstandete Richtlinie des Ministeriums fallen. Denn die Regelungen der nachfolgenden Verwaltungsvorschrift zur Rückzahlung mögen zwar rechtskonform formuliert gewesen sein, sie atmen aber den gleichen Geist wie in der Richtlinie.“

Zögerliche Haltung der Wirtschaftsministerin schadet, 

Nach der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu den Corona-Soforthilfen wächst die Ungeduld der betroffenen Betriebe und Verbände mit der zögerlichen Rückzahlungspraxis der Wirtschaftsministerin.  Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert eine unbürokratische und couragierte Lösung im Sinne der heimischen Wirtschaft:

„62.000 baden-württembergischen Unternehmen wurden 437 Millionen Euro in der am längsten anhaltenden Krise seit dem Zweiten Weltkrieg widerrechtlich entzogen. Aber die Wirtschaftsministerin wartet weiter ab und begibt sich mit neuerlichen Gutachten-Verzögerungen in eine mittlerweile schwer akzeptable und schädliche Position. Dabei ist jetzt die Zeit für eine unbürokratische Lösung des Problems. Die betroffenen Betriebe, die mit fünf Jahren Pandemie-Folgen und Unsicherheit überstrapaziert sind, wie der Handwerkspräsident richtig bemerkt, haben ein Anrecht darauf. Einen konkreten Vorschlag habe ich schon gemacht: Mindestens all die Fälle, die bis einschließlich des 7. Aprils 2020 unter der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums liefen, bekommen die vollständige Summe, die die L-Bank von ihnen rechtswidrig zurückgefordert hat. Das könnte man über ein Programm des Ministeriums machen, unbürokratisch und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft.“

Zustimmung des Bundesrats zur Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie ist richtige Entscheidung


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Mehrwertsteuerbeschluss zu Speisen in der Gastronomie durch den Bundesrat:

„Die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ist ein enorm wichtiges Signal für alle Gastronominnen und Gastronomen im Land und gleichzeitig längst überfällig. Als FDP drängen wir bereits seit Jahren darauf, die Senkung dauerhaft einzuführen, um das Gasthaussterben einzudämmen. Sie wird sich langfristig als gute Investition erweisen.

Positiv ist auch, dass sich die Wirtschafts- und Tourismusministerin endlich einmal im Kabinett durchsetzen konnte und Baden-Württemberg seine Zustimmung im Bundesrat erteilt hat. Völlig unverständlich bleibt aber, dass insbesondere der grüne Ministerpräsident und sein Finanzminister dieses für die Gastronomie so wichtige Thema zum Spielball koalitionsinterner Interessen gemacht haben. Wer in Sonntagsreden immer die große Bedeutung des Tourismus betont, muss sich dann auch politisch ohne Wenn und Aber hinter die Branche stellen!“

 

 

Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:

„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.

Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.

Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“

 

 

 

Festgeschriebener ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘ wird durch Landesregierung ignoriert


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetze zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Quasi im Endspurt der Legislaturperiode legt das Wirtschaftsministerium noch einmal eine Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes – man will wohl vorzeigen, dass man irgendwas für die Unternehmen gemacht hat und die 250.000-Euro-Studie ‚Masterplan Mittelstand‘ zu irgendwas geführt hat.

Wichtiger als Novellen mit begrenzter Reichweite wäre aber, diese auch zu leben. Dabei gibt es gerade beim Mittelstandsförderungsgesetz eklatante Lücken. Beispielsweise ist §3 eindeutig – ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘. In der Praxis aber erlässt die Landesregierung ein Vermessungsgesetz, was genau das konterkariert. Oder toleriert unzählige Stadtwerke, die unseren Elektrohandwerkern Konkurrenz machen. Und schaut zu, wenn kommunale Eigenbetriebe die Gartenbaubetriebe aus dem Markt drängen.

Ich fordere daher weniger Sonntagsreden, mehr Handeln. Weniger exemplarische Gesetze, mehr Umsetzung! Politik heißt nicht Reden, Politik heißt Machen – doch dazu mangelt es dieser Landesregierung.“

 

 

 

Praxis-Check des NKR BW bestätigt FDP-Forderungen – Kitas müssen dringend von Bürokratie entlastet werden und mehr Flexibilität und Eigenverantwortung zugesprochen bekommen


Die Vorstellung der Ergebnisse des Praxis-Checks „Bürokratische Hemmnisse in der Kita“ durch den Normenkontrollrat Baden-Württemberg, kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Der Praxis-Check des Normenkontrollrats zeigt klar, wie die grün geführte Landesregierung unsere Kitas mit Bürokratie überzieht und ihnen die Freiheit nimmt, die sie für gute frühkindliche Bildung brauchen. Während das Kultusministerium erneut ankündigt, Hinweise ‚im Blick zu behalten‘, kämpfen die Einrichtungen weiter mit Dokumentationspflichten ohne pädagogischen Mehrwert, starren Gruppenmodellen sowie komplexen Genehmigungen und Bauvorgaben. Das Land redet von Entlastung, verursacht aber selbst viele der Regelberge, unter denen Kita-Leitungen und pädagogische Fachkräfte leiden. Wir Freie Demokraten sagen klar: Die Menschen in den Kitas brauchen keine warmen Worte, sondern echte Freiheit und Entlastung.

Deshalb setzen wir auf zielgerichteten Bürokratieabbau mit reduzierten Vorgaben und beschleunigten Prozessen: weniger Bau- und Brandschutzauflagen, schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren, standardisierte Musterverträge, zentrale Beschaffungsplattformen, konsequente Digitalisierung und deutlich weniger nicht-pädagogische Dokumentationspflichten. Zugleich fordern wir eine kindbezogene Anwendung des Mindestpersonalschlüssels, die Ausweitung des Fachkräftekatalogs, stärkere Unterstützung der Einrichtungen, etwa durch mehr Leitungszeit und den Einsatz von Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften, sowie eine landesweite Evaluation des Erprobungsparagrafen, damit erfolgreiche Flexibilisierungen dauerhaft ins Recht überführt werden können.

Wenn die Landesregierung es ernst meint mit Entlastung, dann muss sie ihre Komfortzone verlassen und den Kommunen endlich mit echter Servicementalität begegnen. Die Richtung des Normenkontrollrats ist eindeutig: weniger Fesseln, mehr Freiheit, damit wieder mehr Zeit bei den Kindern ankommt.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP/DVP-Fraktion, erklärt dazu:

 

„Der Bericht des Normenkontrollrats ist eine schallende Ohrfeige für die Arbeit des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) in Baden-Württemberg. Eigentlich sollte ein Kommunalverband proaktiv bürokratische Hürden abbauen und Erleichterungen für seine Kommunen umsetzen. Doch wir sehen, dass er das nicht tut. Einen KVJS, der als Bürokratieerzeuger anstatt Dienstleister fungiert, braucht aber niemand und ist entbehrlich.“

VGH-Urteilsbegründung liegt dem Ministerium vor, doch ein Weg aus dem Chaos fehlt nach wie vor


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zu den nun vorliegenden Urteilsbegründungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Coronasoforthilfe:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Urteilsbegründungen zu den Coronasoforthilfe-Verfahren veröffentlicht, überraschend sollten diese für das Wirtschaftsministerium jedoch nicht sein. Trotzdem ist von dort nur Schweigen zu vernehmen, die Unternehmen werden weiter im Unklaren gelassen, die Unsicherheit grassiert ungestört.

Ich fordere daher erneut: Die Wirtschaftsministerin muss endlich Klarheit schaffen. Sie muss endlich einen klaren Weg skizzieren, wie sie mit den Coronasoforthilfen-Urteilen umgeht und wie sie Gerechtigkeit für alle schaffen will. Unserer Ansicht nach muss jede rechtswidrige Rückzahlung dabei erstattet werden, egal ob derjenige geklagt hat oder nicht. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor, es gibt also keine Ausreden mehr für die Wirtschaftsministerin. Jetzt ist Handeln gefragt!“

 

 

 

Zustimmung des Bundestags zur Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie ist nur erster Schritt


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert den Mehrwertsteuerbeschluss zu Speisen in der Gastronomie durch den Deutschen Bundestag:

„Die Bundesregierung und deren Fraktionen im Bundestag haben also doch mal Wort gehalten, die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll kommen. Ich begrüße das ausdrücklich, viel zu lange musste die FDP ja darauf insistieren.

Ebenso begrüße ich, dass die Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg sich positiv dazu äußert. Das lässt aber auch nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württemberg muss der Steuersenkung auch im Bundesrat zustimmen, die Wirtschaftsministerin muss dazu das ‚Ja‘ der Landesregierung organisieren. Ich werde sie daran messen, ob ihr es gelingt, sich mal innerhalb des Kabinetts und gegen die Grünen durchzusetzen. Schöne Pressemeldungen mit Worten sind das eine, das Organisieren von Mehrheiten das andere!“

 

 

Das Finanzgericht stärkt Grundsteuerzahler – jetzt muss die Landesregierung nachziehen.


Zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Übernahme von Gutachterkosten bei fehlerhaften Bodenrichtwerten erklären der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Das Finanzgericht macht klar: Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht in einen finanziellen David-gegen-Goliath-Kampf zwingen. Wessen Grundstück in BORIS BW nachweislich zu hoch bewertet wurde, muss sein Recht durchsetzen können, ohne erst ein kleines Vermögen für ein Gutachten zu riskieren.

Das Finanzgericht Freiburg gibt nicht nur den Steuerzahlern Recht, sondern auch der FDP. Seit Beginn fordern wir, dass Kosten von Gutachten, die zur Korrektur führen, übernommen werden müssen. Von Grün-Schwarz wurde das bisher mit Gelächter quittiert.

Der aktuelle Fall zeigt aber einmal mehr, wie fehleranfällig die neue Grundsteuer ist: Nicht bebaubare Grünflächen wurden wie Bauland behandelt; erst ein Verkehrswertgutachten brachte eine Wertminderung von 41 Prozent ans Licht – mit spürbar geringerer Grundsteuer für den Eigentümer. Trotzdem musste dieser das Gutachten zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst das Gericht stellte klar, dass diese Kosten vom Finanzamt zu übernehmen sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Landesregierung darf dieses Urteil nicht ignorieren. Wir brauchen klare Vorgaben, dass bei offensichtlichen Fehlbewertungen durch die Gutachterausschüsse die Kosten eines notwendigen Gutachtens zur Korrektur übernommen werden. Sonst bleibt das Recht auf Korrektur ein Privileg für diejenigen, die sich teure Gutachten leisten können.“

 

Geringe Finanzmittel, Überbürokratisierung und Berührungsängste mit Militär belasten Raumfahrt


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der aktuellen Debatte „Raumfahrtland Baden-Württemberg: Antrieb für Innovation und Zukunftstechnologien:“

„Seit fast zehn Jahren versuchen meine Fraktion und ich, das Thema Raumfahrt in Baden-Württemberg voranzubringen. In der Praxis stehen wir dabei jedoch häufig bis auf Sonntagsreden allein. So ist es bis heute nicht gelungen, eine fraktionsübergreifende Gruppe aus dem Wirtschaftsausschuss für einen Besuch der ILA in Berlin zu begeistern. So ist bis heute die Förderung der Luft- und Raumfahrt viel zu gering. Wer Fördergelder will, kämpft mit einem Bürokratiewust. Bis heute ist es nicht gelungen, die ESA-Ministerratskonferenz nach Stuttgart zu holen.

Wer wissenschaftlich und unternehmerisch Teil der Mission ‚Raumfahrtland Baden-Württemberg‘ ist, muss zurückmelden: ‚Stuttgart, wir haben ein Problem‘.

Wenn wir die Mission ‚Raumfahrtland‘ erfolgreich durchführen wollen, müssen wir umdenken, und die notwendigen Stufen in der richtigen Reihenfolge zünden. Nur dann hebt unser Raumschiff erfolgreich ab. Als Politik müssen wir endlich die richtigen Rahmenbedingungen und nachhaltige Strukturen schaffen. Berührungsängste mit der Militärforschung, die Raumfahrt nun halt oftmals ist, müssen abgebaut werden. Wir brauchen Förderungen, die ihren Namen verdienen und bürokratiearm erhalten werden können. Wenn wir diese erste Stufe erfolgreich zünden, werden die Forschung und unsere innovativen Raumfahrtunternehmen auch erfolgreich die zweite Stufe zünden und Baden-Württemberg an die Spitze schießen. Schaffen wir das nicht, werden wir aber weiter nur zu den Sternen aufschauen und von erfolgreicher Raumfahrt träumen.“

 

Veranstaltung „Tourismus 2030“ skizziert Maßnahmen für starken Tourismus und Gastronomie


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. November eine Veranstaltung „Tourismus 2030: Neue Ideen für Baden-Württemberg“ in Nagold durchgeführt. Die Experten Prof. Dr. Stephan Bingemer, Forschungsprofessor für Zukunft und Technologie des Tourismus an der Hochschule Heilbronn, Dr. Hans-Ulrich Kauderer, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg, sowie Kerstin Schillinger, Geschäftsleitung der Hotel Lauterbad GmbH, haben dabei ihre Ideen und Anforderungen an einen Tourismus 2030 skizziert. Anschließend wurden diese in einer großen Runde diskutiert.

 

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat zu Beginn den Hintergrund der Veranstaltung dargelegt:

„Baden-Württembergs Wirtschaft befindet sich in einer herausfordernden Transformation. Die Autoindustrie leidet unter dem widersinnigen Verbrenneraus, die Chemieindustrie unter hohen Energiepreisen und auch der Maschinenbau kämpft mit schwierigen Standortbedingungen.

Die Tourismuswirtschaft kann hier die notwendige Diversifizierung und die dringend benötigten neuen Wachstumsfelder bringen. Dazu braucht es aber politische Unterstützung: Das neue Gaststättengesetz ist ein wichtiger erster Schritt, jetzt muss vom Bund aber auch die versprochene Arbeitszeitflexibilisierung kommen und Baden-Württemberg muss der Mehrwertsteuersenkung für Speisen in Gaststätten im Bundesrat dringend zustimmen.“

 

Der wirtschaftspolitische Sprecher Niko Reith hat die Kernideen der Vorträge rekapituliert:

„Die Vorträge haben die Herausforderung im Tourismus aufgezeigt: Eine zunehmende Digitalisierung und der Einsatz von KI und Robotern verändern insbesondere das Gastgewerbe. Dieses leidet aber auch unter Personalmangel – der Trend weg von Gaststätten mit Bedienung hin zu Imbissen sowie immer mehr Gemeinden ohne gastronomisches Angebot sind hier ein Warnsignal. Eine Antwort kann ein individuelles und persönliches Angebot mit klarer Zielgruppenorientierung sein – ein Beispiel dafür haben wir heute gesehen.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Tourismuspolitik, hat die Ideen der FDP für eine neue Tourismuspolitik in der neuen Legislaturperiode erläutert:

„Tourismuspolitik ist Wirtschaftspolitik – das hat die grün-schwarze Landesregierung aber kaum erkannt. Der Ressortwechsel vom Europa- ins Wirtschaftsministerium vor knapp fünf Jahren war lange überfällig, doch gebracht hat er viel zu wenig. Denn dem Tourismusministerium fehlen immer noch viel zu viele Tourismuszuständigkeiten und Gestaltungsoptionen. So werden Wanderwege auch im Verkehrsministerium ausgewiesen, Museen im Wissenschaftsministerium verwaltet oder Maßnahmen für Schlösser und Gärten im Finanzministerium beschlossen. Wir brauchen endlich ein Wirtschafts- und Tourismusministerium mit mehr Gewicht im Kabinett und echten Gestaltungsmöglichkeiten. Nur so lässt sich auch der Tourismus stärken.“

 

Und zum Abschluss hat Hans Dieter Scheerer, Sprecher für Arbeitsmarkt und Innovationen, ein Resümee gezogen:

„Die angespannte wirtschaftliche Lage zeigt sich auch beim Tourismus. Dabei sind die Arbeitsplätze dort nicht exportierbar und eine – auch internationale – Vermarktung von Schwarzwald und Alb, von Bodensee und Kraichgau eröffnet noch viele Chancen für Baden-Württemberg.

Doch auch die Herausforderungen sind immens: Erstens wir brauchen mehr Fachkräfte. Dazu muss zum einen die berufliche Bildung weiter gestärkt werden. Wir brauchen aber auch mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt – nach unseren Kriterien und an den Bedarfen der Unternehmen orientiert.

Zweitens Tourismus braucht Infrastruktur. Ein lückenloses Digitalnetz, funktionierende Zugverbindungen und leistungsfähige Straßen sind dafür essentiell. Was bringt mir das schönste Schwarzwaldtal, wenn ich es weder erreichen kann noch dort Mobilfunk sichergestellt ist? Moderner Tourismus ohne Digitalisierung ist nicht mehr denkbar.

Drittens brauchen wir ein kohärentes Marketing und klare Ziele. Die Destination Management Organisationen müssen noch stärker an den Bedarfen der Unternehmen ausgerichtet werden. Ein zielgerichteter Transfer von der Tourismusforschung in die Praxis sowie eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen sind ebenso notwendig.

Wenn wir diese Herausforderungen meistern, kann der Tourismus in Baden-Württemberg weiter gestärkt werden.“

 

 

Paradigmenwechsel beim Bürokratieabbau notwendig – Klein-Klein-Ansatz ist gescheitert


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP/DVP-Fraktion, erklärte zur zweiten Lesung des „Gesetzes zur Reduktion bürokratischer Vorschriften (Regelungsbereinigungsgesetz)“:

„Das Regelungsbereinigungsgesetz ist richtig und deshalb unterstützen wir es. Gleichzeitig steht es auch exemplarisch für das Scheitern dieser Landesregierung beim Thema Bürokratieabbau – mal hier ein Gesetz anpassen, mal da eine Verordnung verändern, das ist schön, das ist gut, bringt uns aber nicht entscheidend weiter. Vor dem Bürokratiekollaps wird uns all dieses Klein-Klein nicht bewahren. Der bisherige Ansatz der Landesregierung ist deswegen gescheitert.

Wir brauchen jetzt endlich einen neuen Weg beim Bürokratieabbau: Großflächige Außerkraftsetzungen von Regelungen, pauschale Befreiungen, Sunset-Klauseln, echtes Once-Only, die Verdopplung von Grenzwerten sowie eine echte Aufgabenkritik sind notwendig. Das ist der Weg nach vorne, nicht Minianpassungen, die das große Gesamtproblem nicht lösen.

Wir haben dazu drei konkrete Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Erstens: Abschaffung sämtlicher Dokumentations-, Berichts- und Statistikpflichten für kleine Unternehmen. Zweitens: eine echte Verwaltungsreform mit der Reduktion von fünf auf drei Organisationsebenen. Und drittens: Experimentierregionen für Befreiungen im Baurecht. Diese Schritte wären ein Paradigmenwechsel und würden uns wirklich weiterbringen. Das Regelungsbereinigungsgesetz reicht nicht – wir schöpfen damit nur einen Tropfen aus dem längst überlaufenden Bürokratiefass ab.“

 

FDP-Kritik wirkt: Regierungsfraktionen rudern zurück


Zur zweiten Lesung des Vermessungsgesetzes erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstandspolitik und Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Der erste Entwurf der Novelle des Vermessungsgesetzes war ein Frontalangriff auf den Mittelstand. Nach der eindeutigen Anhörung, die durch die FDP angestrengt wurde, sind die Regierungsfraktionen nun teilweise zurückgerudert – gut so, aber nicht gut genug. Wenn der Staat gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler ist, verlieren am Ende die Betriebe.

Ministerin Razavi greift mit ihrer Reform weiterhin ohne Not in ein funktionierendes System ein. Ein gravierendes Marktversagen liegt nicht vor: Die 80-Prozent-Zielmarke wird erreicht. Damit fehlt jede Grundlage, zusätzliche Vermessungsaufgaben an die staatliche Hand zu ziehen. Wer den Staat ausgerechnet in der Krise jetzt flächendeckend als zusätzlichen Wettbewerber in den Markt schickt, verzerrt Preise, verdrängt private Anbieter und riskiert damit Existenzen.

Der Staat darf nicht als Elefant durchs Porzellan mittelständischer Strukturen trampeln. Wir brauchen faire Regeln, mehr Planungssicherheit und vor allem weniger Bürokratie statt neuer Staatskonkurrenz.“

 

 

 

Ministerin lässt die Möglichkeit zum großen Wurf liegen.


Zum Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Landesregierung will Bauvorhaben der Bundeswehr von Landesvorschriften befreien. Das ist richtig – aber es greift zu kurz. Wenn für Panzer der Turbo gezündet wird, darf beim Wohnungsbau nicht die Handbremse angezogen bleiben. Die gleichen Erleichterungen müssen für bezahlbaren Wohnraum und für Projekte der kritischen Infrastruktur gelten – von Rettungs- und Feuerwachen über Krankenhäuser bis zur technischen Daseinsvorsorge.“

„Als erfahrener Kommunalpolitiker weiß ich, wie zäh und aufreibend die Planungen für neue Rettungs- oder Feuerwachen sind. Die Ministerin hatte die Chance, hier endlich Tempo zu machen – sie hat sie verpasst“, sagt Erik Schweickert. „Wer unsere Verteidigungsfähigkeit stärken will, muss auch die innere Sicherheits- und Gesundheitsinfrastruktur beschleunigen. Beides gehört zusammen.“

Korrektur aller rechtswidrigen Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen dringend geboten


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg erklärt zur heutigen Plenardebatte „Von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU) laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig geforderte Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen: Ausmaß der Schadenssumme für Unternehmen und Selbständige in Baden-Württemberg“:

„Der Änderungsantrag der grün-schwarzen Regierungsfraktionen ist der Beweis dafür, dass das Vertrauen in die Ministerin am Ende ist. Jetzt gehen ihr selbst die eigenen Leute von der Fahne, grätschen ihr dazwischen und übernehmen das Heft des Handelns. Das ist der Preis für jahrelanges Missmanagement und Tatenlosigkeit. Seit langem ist klar, dass es Korrekturbedarf gibt, jetzt muss auf die VGH-Urteile reagiert werden, und das wird viel Geld kosten.

Wir haben seit Jahren immer wieder gewarnt und auf die Mängel hingewiesen, doch die Wirtschaftsministerin hat unverdrossen an ihrer Irrfahrt festgehalten. Nun muss sie also durch die eigenen Fraktionen gestoppt werden.

Richtig bleibt es trotzdem: Alle rechtswidrigen Rückzahlungen der Coronasoforthilfen müssen korrigiert werden, unabhängig davon ob die Unternehmen geklagt, Widerspruch eingelegt oder dem Staat vertraut haben. Dafür muss auch Geld in die Hand genommen werden – die Bundesregierung und der SPD-Finanzminister Klingbeil sollten hier unterstützen. Da auch die SPD im Landtag das fordert, sollte sie ihre Beziehungen nach Berlin dafür nutzen.

Traurig ist nur, dass das alles so lange gedauert hat, unsere Warnungen ignoriert wurden und damit Zeit verspielt und Vertrauen zerstört wurde. Vorausschauende Wirtschaftspolitik und Verlässlichkeit für die Unternehmen geht anders.“