Pressemitteilung

21.Januar 2026 - Mittelstand und Handwerk / Unternehmen
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Schweickert: Worten müssen jetzt auch Taten folgen

Entscheidung über Rückzahlung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen lange überfällig


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Bekanntgabe der Rückzahlung von rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen:

„Die Wirtschaftsministerin teilt mit ihrer Bekanntgabe, die rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen wieder an die betroffenen Unternehmen auszuzahlen, letztlich nur mit, was die Betroffenen und der Landtag, inklusive ihrer eigenen Regierungsfraktionen von ihr erwartet haben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung für Sie gewesen. Die von ihr noch als ‚laufend‘ bezeichneten Gespräche mit dem Finanzministerium müssen nun schnellstmöglich abgeschlossen und vollständige Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Rückzahlung genau ablaufen soll. Die Verantwortung für weitere Verzögerungen darf jetzt nicht zwischen dem Finanzminister und der Wirtschaftsministerin hin- und hergeschoben werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel verbietet sich! Man hatte jetzt eineinhalb Jahre Zeit, um darüber nachzudenken, wie man im Falle einer Niederlage vor Gericht vorgeht und auch die Regierungsfraktionen haben zuletzt immer betont, dass im Haushalt ausreichende Rücklagen geschaffen wurden! Die Unternehmen erwarten deshalb Antworten und zwar jetzt.

Mein Vorschlag steht seit Wochen: Ein unbürokratisches Förderprogramm, bei dem alle Unternehmen antragsberechtigt sind, die bis einschließlich 7. April 2020 Soforthilfe beantragt und Rückzahlungen zu leisten hatten. Die notwendigen Daten, um diese zu kontaktieren, liegen vor. Jetzt muss gehandelt werden!

Darüber hinaus muss es weitere Diskussionen darüber geben, was mit denjenigen Unternehmen geschieht, die ihre Hilfen erst ab dem 8. April 2020 beantragt haben und damit nicht mehr unter die gerichtlich beanstandete Richtlinie des Ministeriums fallen. Denn die Regelungen der nachfolgenden Verwaltungsvorschrift zur Rückzahlung mögen zwar rechtskonform formuliert gewesen sein, sie atmen aber den gleichen Geist wie in der Richtlinie.“