Gestresste Frau wirft Papier im Büro in die Luft

Nachhaltiger Bürokratieabbau in diesem Gesetz und darüber hinaus notwendig


Der Landtag von Baden-Württemberg debattiert heute in einer Sondersitzung das Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz. Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das richtige Ziel, ist aber schlecht umgesetzt. Seine Intention, rund 80.000 überwiegend kleine Mittelständler mit einer Rückzahlung zu unterstützen, ist gut. Damit wird die unrechtmäßige Entziehung von Kapital geheilt.

Doch der Weg der Umsetzung zeigt ein komplettes Versagen der Landesregierung. Vor allem die Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, aber auch der grüne Finanzminister Bayaz haben die Unternehmen zu lange im Regen stehen lassen. Nun liegt endlich eine Lösung vor. Wie langfristig sie aber die Probleme aus der Welt schaffen wird, ist noch offen.

Denn der vorgeschlagene Weg ist viel zu bürokratisch. Wieso muss jedes Unternehmen erneut alle Daten zu dem ihm zustehenden Geld liefern? Wieso nutzt die Bewilligungsstelle nicht die vorliegenden Informationen und füllt die Anträge selbst aus? Noch dazu wird das aktuelle Verfahren wohl einen Dienstleister benötigen, welcher europaweit ausgeschrieben werden muss. Alleine das wird sechs Monate dauern. Die eigentliche Durchführung wird weitere sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Ergebnis wird es Leute geben, die Mitte 2027 noch immer auf ihr Geld warten werden.

Der vorgeschlagene Weg ist auch viel zu teuer. 750 bis 800 Millionen werden an die Unternehmen fließen. 100 Millionen wird die Verwaltung kosten. Nochmal 100 Millionen könnte der Bund an Schadensersatz fordern. Insgesamt scheint eine Summe von 1 Milliarde Euro möglich.

Das dritte Versagen der Landesregierung ist die fehlende Abstimmung mit dem Bund. Wieso hat man – wie vom Parlament gefordert – diesen nicht kontaktiert und die Konsequenzen abgestimmt? Es wurde viel zu lange gewartet, sodass sogar das Parlament die Geduld verloren hat.

Mit seinem Bürokratismus fügt sich das Gesetz daher einmal mehr in das Agieren der grün-schwarzen Landesregierung ein: Es wird viel versprochen, aber wenig gehalten. Es wird über Entlastung und Regelungsvereinfachung geredet, aber nichts umgesetzt. Die Spitze davon ist der grüne Spitzenkandidat Cem Özdemir. Landauf landab verspricht er die Abschaffung von Berichtspflichten und weniger Belastungen für die Wirtschaft. Doch im Plenum hat die grüne Fraktion mehrfach unsere konkreten Vorschläge dazu abgelehnt. Özdemir verspricht, aber seine Partei macht anderes.

Daher werden wir heute einmal mehr die Probe aufs Exempel machen und unsere Vorschläge zur Abstimmung stellen. Nun können Özdemir und die Grünen beweisen, was sie wirklich wollen. Wenn sie es ernst meinen mit dem Bürokratieabbau, stimmen sie unseren beiden Anträgen zu!

Wir selbst werden dem Gesetz am Ende auch zustimmen – aber mit großen Bauchschmerzen. Es ist eine Lösung, aber eine schlechte Lösung. Aber eine schlechte Lösung ist besser als gar keine Lösung.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist die Spitze von sechs Jahren Chaos rund um die Coronasoforthilfen. Seit dem Frühjahr 2020 kämpft Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut mit deren Abwicklung. Von einer unklaren Rückmeldungsregelung über die nachteilige Definition des Berechnungszeitraums bis hin zu den nun verlorenen Prozessen vor dem Verwaltungsgerichtshof reiht sich ein Fehler an den anderen. Fehlendes Verständnis für die Bedarfe der Wirtschaft, unklare Kommunikation sowie fehlende vorausschauende Planung kennzeichnen das Handeln der Ministerin. Der heutige Gesetzesentwurf ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Quittung bekommen jetzt Steuerzahler und Unternehmen: 1 Milliarde Kosten und neue Bürokratie, obwohl das Geld rechtswidrig eingefordert wurde. Unsere Unternehmen haben Besseres verdient!

Daher haben wir einen konkreten Änderungsantrag eingebracht: Die Bewilligungsstelle hat die meisten Daten für die Auszahlung bereits vorliegen, damit sollte sie die Anträge vorbereiten und den betroffenen Unternehmen zur Verfügung stellen. Diese prüfen diese und im Regelfall sagen sie einfach ‚Ist korrekt und ich stelle den Antrag‘. Dies wäre ein schnelles und automatisch administrierbares Verfahren. Es würde die Unternehmen entlasten und unnötige Bürokratie vermeiden.

Doch die Landesregierung ist weit weg von Once Only, Digitalisierung und Automatisierung. Das Gesetz sieht ein kompliziertes Antragsverfahren mit neuen Formularen, neuen Datenlieferungen und neuen Vorgängen vor, dabei liegen die allermeisten Daten doch schon vor. Unkomplizierte Lösungen sehen anders aus. Aber lieber komplizierte als gar keine Lösungen. Daher werden wir dem Gesetzesentwurf trotzdem zustimmen.“

Umsetzung muss durch bürokratiearmes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren erfolgen


Am heutigen Dienstag wird der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg eine Anhörung zum Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz durchführen und den Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen beraten. Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt aus diesem Anlass:

„Die Intention des Gesetzes ist richtig – doch seine Ausgestaltung ist, wie schon der Weg dahin, ein Krampf. Es drohen enorme Kosten für den Steuerzahler und eine unnötige bürokratische Belastung für die Unternehmen. Wir werden daher im Gesetzgebungsverfahren auf ein bürokratiearmes, schlankes und vollautomatisiert administrierbares Verfahren drängen.

Der erste Schritt dazu ist die Abschaffung des Antragsverfahrens: Das Land weiß doch, wer im Frühjahr 2020 eine Coronasoforthilfe bekommen hat. Wieso müssen diese Unternehmen jetzt wieder einen Antrag stellen? Wieso bekommen sie nicht einfach die Rückzahlung überwiesen – ohne Antrag, anhand der vorhandenen Informationen? Das wäre schon einmal eine enorme Entlastung für alle Beteiligten.“

 

 

 

Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sorgt für Bürokratie und fehlende Wirtschaftlichkeit


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der zweiten Leistung des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:

„Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ist halbherzig! Er nimmt nach wie vor Einschränkungen für einzelne Feiertage vor, schließt Beschickungen und Wartungen an Sonntagen aus sowie lässt kommunale Einschränkungen zu. Damit zerstört er Investitionssicherheit, erschwert einen reibungslosen Geschäftsverlauf und sorgt für Ungleichheit mit Tankstellenshops. Wirtschaftsfreundlichkeit und Kundennähe sehen anders aus.

Wir fordern daher eine echte Liberalisierung und echte Wirtschaftsfreundlichkeit! Doch dieser Gesetzesentwurf sorgt nur für Bürokratie, Unsicherheit und fehlende Wirtschaftlichkeit!“

 

 

 

 

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Chaos und kein Ende: Corona-Soforthilfen

Die Corona-Pandemie stellte im Frühjahr 2020 die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen. Die Landesregierung reagierte am 22. März 2020 mit dem ersten Lockdown. Viele Geschäfte mussten schließen, zahlreiche Branchen waren infolgedessen von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.
Als Gegenmaßnahme wurden noch im März 2020 die Corona-Soforthilfen eingeführt – ein richtiges Programm, welches auch die FDP gefordert und immer unterstützt hatte. Betroffene Betriebe konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro beantragen. In Baden-Württemberg nahmen in diesem Zusammenhang rund 240.000 Unternehmen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 2,24 Milliarden Euro in Anspruch.
Da die im Frühjahr 2021 ausgezahlten Coronahilfen auf Kalkulationen und Planungsdaten, aber nicht auf tatsächlichen Umsätzen sowie eingetretenen Gewinnen und Verlusten beruhten, war für die Corona-Soforthilfen eine rückwirkende Schlussabrechnung mit anschließender Erhöhung der Hilfszahlungen oder auch Rückzahlung dieser notwendig. Dieses Abrechnungsverfahren startete im Herbst 2021.

Aufgrund reihenweise haarsträubender Fehler sowie mangelnder Planung und chaotischer Verfahrensabläufe der grün-schwarzen Landesregierung ist dieser Prozess im Frühjahr 2026 – fast sechs Jahre nach Start der Soforthilfe – immer noch nicht abgeschlossen. Die Wirtschaft wird benachteiligt, Unternehmen im Unklaren gelassen.

Das gesamte Verfahren führte und führt weiterhin zu erheblichen Problemen, mit denen wir uns als FDP-Fraktion intensiv auseinandergesetzt und uns konsequent für die Unternehmen in unserem Land eingesetzt haben. Insgesamt befindet sich die Landesregierung nun in einer Situation, in der sie gar über 400 Millionen Euro wieder an die Unternehmen rückerstatten muss, von denen Sie das Geld zuvor rechtswidrig zurückverlangt hatte.

Anträge und weitere Informationen

Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.

Unsere Kritik

  • Ausgestaltung des Abrechnungsprozesses

    Das Rückmeldeverfahren war von Anfang an intransparent, mit unsinnigen und viel zu engen zeitlichen Fristen versehen und der Landesregierung fehlte ein klarer Plan, was sie vorhat und was von den Unternehmen erwartet wird. Beispielsweise wurde nie klar kommuniziert, wann und wie eine Schlussabrechnung vorzulegen ist, diese wurde dann erstmals im Herbst 2021 mit einer viel zu kurzen Frist gefordert und bis heute sind die genauen Inhalte unklar.

    Unklar blieb auch immer, was mit denjenigen Firmen passiert, die keine Abschlussrechnung eingereicht haben. Kleinteilige Änderungen, Anpassungen nach Salamitaktik und ein fehlender Plan, wie man langfristig vorgehen möchte, waren die Merkmale der Arbeit der Landesregierung. Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Unternehmen war so nicht gegeben.

  • Stichtagsregelung

    Darüber hinaus entschied sich die Landesregierung bei der Abrechnung der Soforthilfen für eine unsinnige Stichtagsregelung. Relevant für die Höhe der Soforthilfen sollte demnach der Zeitraum drei Monate ab Antragsstellung sein – wenn ein Unternehmen im Frühjahr 2020 also früh einen Antrag gestellt hat, hatte es eine andere Berechnungsbasis als ein Unternehmen, welches spät einen Antrag gestellt hat. Beim einen wurde beispielsweise der wirtschaftlich besondere Zeitraum des Lockdowns einbezogen, bei einem anderen identischen Unternehmen hingegen ein Zeitraum der Geschäftsöffnung und ggf. mit Nachholeffekten inkludiert. Dies wurde im Frühjahr 2020 aber nie angekündigt, führt aber zu erheblichen Ungleichheiten und massiven wirtschaftlichen Unterschieden.

    Mit dieser Methodik hat die Wirtschaftsministerin ihre fehlende wirtschaftspolitische Perspektive offenbart. Zudem erklärte sie, keine Gespräche mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern geführt zu haben – obwohl gerade ein abgestimmtes Vorgehen zu einer sachgerechteren und praktikableren Methodik hätte führen können. Stattdessen stellte die Landesregierung die wirtschaftlich stark belasteten Unternehmen in Baden-Württemberg unter einen Generalverdacht.

  • Rechtswidrige Rückforderungen

    Das größte Problem kam im Oktober 2025: Der VGH Mannheim bestätigte mehrere Urteile von Landgerichten und erklärte einen großen Teil der Rückforderungen der Coronasoforthilfe für rechtswidrig. Die rechtliche Grundlage für einen Teil der Hilfen sei unklar formuliert gewesen, Rückforderungen davon daher rechtswidrig. Dies betrifft rund 62.000 Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 437 Millionen Euro.
    Doch die Landesregierung tätigte wochenlang keine Aussage, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Gerichtsurteil zieht und wie sie rechtlich und politisch darauf reagieren wird. Schließlich reagierten am 4. Februar 2026 die Regierungsfraktionen von Grüne und CDU und reichten einen Gesetzesentwurf „Ausgleich im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) vom 22. März 2020“ (Drucksache 17/10266) ein. Das Ziel des Gesetzes ist richtig, die Details und insbesondere seine konkrete Ausgestaltung werden wir noch prüfen.

Unsere Forderungen

Die Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 waren ein wichtiges und richtiges Programm – wir haben eine solche Unterstützung damals gefordert und halten dies nach wie vor für richtig. Ebenso ist richtig, dass die Unternehmen eine rückblickende Schlussabrechnung vorlegen – Geschäftsverläufe können anders als angenommen verlaufen sein und Erhöhungen der Hilfeleistungen, aber eben auch Rückzahlungen dadurch notwendig werden. Doch die Art und Weise der Ausgestaltung durch die Landesregierung und die fehlende Kommunikation und damit nicht vorhandene Planbarkeit waren ein einziges Desaster.
Den Gipfel setzten dem ganzen dann die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim auf.

Für uns ist klar:
Alle Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, die rechtswidrig waren, müssen korrigiert werden – schnell, umfassend, aber bürokratiearm. Auf diese Kriterien werden wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren hinwirken. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein und Vertrauen in den Staat darf nicht bestraft werden.

Stand: 5. Februar 2026

Gesetz kann vielleicht Fehler heilen – aber die Schmerzen davor waren beispiellos


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der ersten Lesung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Es ist richtig, dass wir diesen Gesetzesentwurf nun diskutieren – viel zu lange haben wir leider darauf warten müssen. Ebenso ist es richtig, dass wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung, Ausschuss und angemessenen Beratungszeiträumen ermöglichen – nach viel Druck aus den Reihen der Opposition. Vielleicht kann er nun eklatante Fehler bei der Landesregierung heilen.

Das ist aber auch schon alles, was hier richtig läuft. Denn wo etwas zu heilen ist, gab es vorher Schmerzen – und diese waren hier beispiellos.

Denn dieser Gesetzesentwurf ist viel zu lange überfällig – schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt. Schon im Oktober 2025 hat der VGH diese Urteile bestätigt. Und seit November liegen die Begründungen dazu vor. Doch weder Landesregierung noch Regierungsfraktionen haben ein Gesetz hinbekommen. Erst als wir zusammen mit der SPD wöchentliche Wirtschaftsausschusssitzungen angekündigt haben, ist man mit einem Gesetz um die Ecke gekommen.

Dabei ist das Gesetz nur die Spitze des Eisbergs von sechs Jahren Coronasoforthilfen-Missmanagement. Ein unklares Rückmeldeverfahren, die fehlerhafte Festlegung des Dreimonatszeitraums und fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft sind seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Regierungsarbeit zu den Soforthilfen. 14 Berichtsanträge meiner Fraktion, sieben Regierungsbefragungen oder aktuelle Debatten und über 30 Pressemeldungen zeigen deutlich, welche Fehler die Landesregierung hier begangen hat.

Auffallend sind aber die im Gesetzesentwurf genannten Kosten: Die Landesregierung kalkuliert diese mit fast 800 Millionen Euro – bei rund 440 Millionen Euro Rückzahlungen und weitere Erstattungen. Haben wir also Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich? Welches Bürokratiemonster kommt da auf uns zu? Das wird noch zu klären sein und wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung!“

 

 

 

Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut


Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bauberufsrechts erklärt der Sprecher für Landesentwicklung, Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Dieses Gesetz ist im Kern sinnvoll und überfällig: mehr Flexibilität bei Gesellschaftsformen, weniger Schriftformerfordernisse, eine praxistauglichere Eintragung – das kann Bürokratie abbauen und Zusammenarbeit erleichtern. Aber die Landesregierung liefert erneut keinen fertigen Bauplan, sondern eine Baustelle, die der Landtag am Ende abdichten muss.

Das zeigt sich exemplarisch bei den Löschfristen der Kammern: Zehn Jahre bei Architekten, drei Jahre bei Ingenieuren – ohne überzeugende Begründung. Jetzt wird per Änderungsantrag auf fünf Jahre korrigiert. Das ist realistischer und konsistenter – nur wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, solche Grundlagen von Anfang an sauber zu regeln.

Besonders bezeichnend ist, dass das Bauberufsrecht nebenbei zum Omnibus für die Landesbauordnung wird: Fristen werden nachgebessert, damit sie nicht laufen, bevor alle Stellungnahmen vorliegen, und bei Photovoltaik-Anlagen wird die Verfahrensfreiheit endlich so ergänzt, dass auch Einfriedungen und Nebenanlagen erfasst sind. Das ist richtig – aber es ist ein Armutszeugnis, wenn wenige Monate nach einer großen LBO-Novelle das Wesentliche nachträglich angeklebt werden muss.

Wir stimmen der Ausschussfassung zu, weil der Modernisierungskern stimmt und die Korrekturen notwendig sind. Doch gute Gesetzgebung ist kein Last-Minute-Projekt: Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut.“

 

 

 

Mittelstandsförderungsgesetz lässt Abbau-Pflicht, One-in-Two-Out und Sunset-Klauseln vermissen


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert zur zweiten Lesung des „Gesetzes zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetz wäre für die Landesregierung eine großartige Chance gewesen, Unternehmen zu fördern und gleichzeitig den Staat zu entlasten. Der einfache Weg dazu heißt Bürokratieabbau. Doch was Grün-Schwarz vorgelegt hat, entspricht dem Muster, das man bei dieser Koalition über die gesamte Legislatur beobachten konnte: Es ist einfach zu wenig. Man spricht zwar davon, Bürokratie abzubauen oder sogenanntes Gold Plating einzudämmen, wirklichen Biss hat das Gesetz aber nicht.

Wir fordern daher einen verbindlichen Bürokratierückbau über verpflichtende Sunset-Klauseln für alle Gesetze sowie eine echte One-In-Two-Out-Vorschrift. Mit ihrer Ablehnung unserer Vorschläge bleibt die Regierungskoalition beim Thema Bürokratieabbau aber mal wieder nur halbherzig. Es zeigt sich, dass nur ein Regierungswechsel unter Beteiligung der FDP Schwung in dieses Thema bringen wird.“

 

 

 

Landesregierung hat bei Soforthilfen versagt – Unternehmen im Land warten weiter auf ihr Geld


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Einbringung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“:

„Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden. Es ist daher gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzesentwurf vorliegt. Dies fordern wir seit Monaten.

Trotzdem werden rund 62.000 Unternehmer im Land bis nach der Wahl auf die Rückzahlung ihrer Coronasoforthilfe warten müssen – Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht, aber ihnen durch das Missmanagement der Landesregierung entzogen wurde. Die Landesregierung sollte sich schämen und endlich bei der Wirtschaft entschuldigen!“

 

 

Weitere Verbesserungen in Richtung echter Freiheit für automatisierte Kleinläden notwendig


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:

„Der heute von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzesentwurf ist um Längen besser als der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung zur Ladenöffnung. Er zeigt damit, dass Opposition wirkt. Unsere Kritik an der Berücksichtigung der Gottesdienstzeiten, am Mikromanagement gegenüber Ladenbesitzern oder dem Misstrauen gegenüber den Bürgern hat Wirkung gezeigt und die Landesregierung hatte nicht mehr den Mut, ihren fehlerhaften Gesetzesentwurf weiterzuverfolgen.

Dass der neue Gesetzentwurf aus der Feder der beiden Regierungsfraktionen stammt, zeigt gleichzeitig, dass diese ihrer eigenen Landesregierung misstrauen und ihr Gestaltungskraft und Mut zur Veränderung absprechen. Damit zeigt das Handeln der Regierungsfraktionen, was wir schon lange wissen: Es ist Zeit für eine neue Regierung.

Leider ist aber auch der neue Gesetzesentwurf zu kurz gesprungen. Die Differenzierung zwischen guten und schlechten Feiertagen, ein Genehmigungsvorbehalt für Kommunen oder ein Verbot von Beschickung und Wartungen am Sonntag sind unnötig. Wir brauchen echte Freiheit für die automatisierten Kleinläden und echte Eigenverantwortung für die Bürger – beides aber wollen Grüne und CDU nicht. Daher braucht auch der neue Gesetzesentwurf weitere Verbesserungen!“

 

 

 

 

Entscheidung über Rückzahlung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen lange überfällig


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Bekanntgabe der Rückzahlung von rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen:

„Die Wirtschaftsministerin teilt mit ihrer Bekanntgabe, die rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen wieder an die betroffenen Unternehmen auszuzahlen, letztlich nur mit, was die Betroffenen und der Landtag, inklusive ihrer eigenen Regierungsfraktionen von ihr erwartet haben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung für Sie gewesen. Die von ihr noch als ‚laufend‘ bezeichneten Gespräche mit dem Finanzministerium müssen nun schnellstmöglich abgeschlossen und vollständige Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Rückzahlung genau ablaufen soll. Die Verantwortung für weitere Verzögerungen darf jetzt nicht zwischen dem Finanzminister und der Wirtschaftsministerin hin- und hergeschoben werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel verbietet sich! Man hatte jetzt eineinhalb Jahre Zeit, um darüber nachzudenken, wie man im Falle einer Niederlage vor Gericht vorgeht und auch die Regierungsfraktionen haben zuletzt immer betont, dass im Haushalt ausreichende Rücklagen geschaffen wurden! Die Unternehmen erwarten deshalb Antworten und zwar jetzt.

Mein Vorschlag steht seit Wochen: Ein unbürokratisches Förderprogramm, bei dem alle Unternehmen antragsberechtigt sind, die bis einschließlich 7. April 2020 Soforthilfe beantragt und Rückzahlungen zu leisten hatten. Die notwendigen Daten, um diese zu kontaktieren, liegen vor. Jetzt muss gehandelt werden!

Darüber hinaus muss es weitere Diskussionen darüber geben, was mit denjenigen Unternehmen geschieht, die ihre Hilfen erst ab dem 8. April 2020 beantragt haben und damit nicht mehr unter die gerichtlich beanstandete Richtlinie des Ministeriums fallen. Denn die Regelungen der nachfolgenden Verwaltungsvorschrift zur Rückzahlung mögen zwar rechtskonform formuliert gewesen sein, sie atmen aber den gleichen Geist wie in der Richtlinie.“

Zögerliche Haltung der Wirtschaftsministerin schadet, 

Nach der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu den Corona-Soforthilfen wächst die Ungeduld der betroffenen Betriebe und Verbände mit der zögerlichen Rückzahlungspraxis der Wirtschaftsministerin.  Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert eine unbürokratische und couragierte Lösung im Sinne der heimischen Wirtschaft:

„62.000 baden-württembergischen Unternehmen wurden 437 Millionen Euro in der am längsten anhaltenden Krise seit dem Zweiten Weltkrieg widerrechtlich entzogen. Aber die Wirtschaftsministerin wartet weiter ab und begibt sich mit neuerlichen Gutachten-Verzögerungen in eine mittlerweile schwer akzeptable und schädliche Position. Dabei ist jetzt die Zeit für eine unbürokratische Lösung des Problems. Die betroffenen Betriebe, die mit fünf Jahren Pandemie-Folgen und Unsicherheit überstrapaziert sind, wie der Handwerkspräsident richtig bemerkt, haben ein Anrecht darauf. Einen konkreten Vorschlag habe ich schon gemacht: Mindestens all die Fälle, die bis einschließlich des 7. Aprils 2020 unter der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums liefen, bekommen die vollständige Summe, die die L-Bank von ihnen rechtswidrig zurückgefordert hat. Das könnte man über ein Programm des Ministeriums machen, unbürokratisch und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft.“

Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:

„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.

Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.

Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“

 

 

 

Festgeschriebener ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘ wird durch Landesregierung ignoriert


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetze zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:

„Quasi im Endspurt der Legislaturperiode legt das Wirtschaftsministerium noch einmal eine Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes – man will wohl vorzeigen, dass man irgendwas für die Unternehmen gemacht hat und die 250.000-Euro-Studie ‚Masterplan Mittelstand‘ zu irgendwas geführt hat.

Wichtiger als Novellen mit begrenzter Reichweite wäre aber, diese auch zu leben. Dabei gibt es gerade beim Mittelstandsförderungsgesetz eklatante Lücken. Beispielsweise ist §3 eindeutig – ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘. In der Praxis aber erlässt die Landesregierung ein Vermessungsgesetz, was genau das konterkariert. Oder toleriert unzählige Stadtwerke, die unseren Elektrohandwerkern Konkurrenz machen. Und schaut zu, wenn kommunale Eigenbetriebe die Gartenbaubetriebe aus dem Markt drängen.

Ich fordere daher weniger Sonntagsreden, mehr Handeln. Weniger exemplarische Gesetze, mehr Umsetzung! Politik heißt nicht Reden, Politik heißt Machen – doch dazu mangelt es dieser Landesregierung.“

 

 

 

VGH-Urteilsbegründung liegt dem Ministerium vor, doch ein Weg aus dem Chaos fehlt nach wie vor


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zu den nun vorliegenden Urteilsbegründungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Coronasoforthilfe:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Urteilsbegründungen zu den Coronasoforthilfe-Verfahren veröffentlicht, überraschend sollten diese für das Wirtschaftsministerium jedoch nicht sein. Trotzdem ist von dort nur Schweigen zu vernehmen, die Unternehmen werden weiter im Unklaren gelassen, die Unsicherheit grassiert ungestört.

Ich fordere daher erneut: Die Wirtschaftsministerin muss endlich Klarheit schaffen. Sie muss endlich einen klaren Weg skizzieren, wie sie mit den Coronasoforthilfen-Urteilen umgeht und wie sie Gerechtigkeit für alle schaffen will. Unserer Ansicht nach muss jede rechtswidrige Rückzahlung dabei erstattet werden, egal ob derjenige geklagt hat oder nicht. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor, es gibt also keine Ausreden mehr für die Wirtschaftsministerin. Jetzt ist Handeln gefragt!“

 

 

 

Geringe Finanzmittel, Überbürokratisierung und Berührungsängste mit Militär belasten Raumfahrt


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt in der aktuellen Debatte „Raumfahrtland Baden-Württemberg: Antrieb für Innovation und Zukunftstechnologien:“

„Seit fast zehn Jahren versuchen meine Fraktion und ich, das Thema Raumfahrt in Baden-Württemberg voranzubringen. In der Praxis stehen wir dabei jedoch häufig bis auf Sonntagsreden allein. So ist es bis heute nicht gelungen, eine fraktionsübergreifende Gruppe aus dem Wirtschaftsausschuss für einen Besuch der ILA in Berlin zu begeistern. So ist bis heute die Förderung der Luft- und Raumfahrt viel zu gering. Wer Fördergelder will, kämpft mit einem Bürokratiewust. Bis heute ist es nicht gelungen, die ESA-Ministerratskonferenz nach Stuttgart zu holen.

Wer wissenschaftlich und unternehmerisch Teil der Mission ‚Raumfahrtland Baden-Württemberg‘ ist, muss zurückmelden: ‚Stuttgart, wir haben ein Problem‘.

Wenn wir die Mission ‚Raumfahrtland‘ erfolgreich durchführen wollen, müssen wir umdenken, und die notwendigen Stufen in der richtigen Reihenfolge zünden. Nur dann hebt unser Raumschiff erfolgreich ab. Als Politik müssen wir endlich die richtigen Rahmenbedingungen und nachhaltige Strukturen schaffen. Berührungsängste mit der Militärforschung, die Raumfahrt nun halt oftmals ist, müssen abgebaut werden. Wir brauchen Förderungen, die ihren Namen verdienen und bürokratiearm erhalten werden können. Wenn wir diese erste Stufe erfolgreich zünden, werden die Forschung und unsere innovativen Raumfahrtunternehmen auch erfolgreich die zweite Stufe zünden und Baden-Württemberg an die Spitze schießen. Schaffen wir das nicht, werden wir aber weiter nur zu den Sternen aufschauen und von erfolgreicher Raumfahrt träumen.“

 

FDP-Kritik wirkt: Regierungsfraktionen rudern zurück


Zur zweiten Lesung des Vermessungsgesetzes erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstandspolitik und Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Der erste Entwurf der Novelle des Vermessungsgesetzes war ein Frontalangriff auf den Mittelstand. Nach der eindeutigen Anhörung, die durch die FDP angestrengt wurde, sind die Regierungsfraktionen nun teilweise zurückgerudert – gut so, aber nicht gut genug. Wenn der Staat gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler ist, verlieren am Ende die Betriebe.

Ministerin Razavi greift mit ihrer Reform weiterhin ohne Not in ein funktionierendes System ein. Ein gravierendes Marktversagen liegt nicht vor: Die 80-Prozent-Zielmarke wird erreicht. Damit fehlt jede Grundlage, zusätzliche Vermessungsaufgaben an die staatliche Hand zu ziehen. Wer den Staat ausgerechnet in der Krise jetzt flächendeckend als zusätzlichen Wettbewerber in den Markt schickt, verzerrt Preise, verdrängt private Anbieter und riskiert damit Existenzen.

Der Staat darf nicht als Elefant durchs Porzellan mittelständischer Strukturen trampeln. Wir brauchen faire Regeln, mehr Planungssicherheit und vor allem weniger Bürokratie statt neuer Staatskonkurrenz.“

 

 

 

Positionspapier


Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg

Das Handwerk steht im Zentrum Baden-Württembergs. Mit seinen rund 140.000 Betrieben und etwa 800.000 Beschäftigten erwirtschaftet es einen Jahresumsatz von rund 120 Milliarden Euro. Damit ist es ein enormer wirtschaftlicher Faktor. Handwerkspolitik ist damit Wirtschaftspolitik – und umgekehrt, Wirtschaftspolitik ist Handwerkspolitik.

Für uns ist das ein Grund, uns systematisch mit dem Handwerk in Baden-Württemberg zu beschäftigen und eine übergreifende Handwerkspolitik zu entwickeln.

Dazu haben wir in drei thematischen Bereichen jeweils fünf Forderungen bzw. Maßnahmen identifiziert.

Im Bereich „Berufliche Bildung sowie Arbeits- und Fachkräfte“ sind dies:

  • Berufliche Bildung mehr wertschätzen

  • Meister- und Meistergründungsprämie stärken

  • Werbung für Handwerksberufe und Unternehmertum verbessern

  • Fachkräftezuwanderung vorantreiben

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Beim Thema „Investitionen der öffentlichen Hand“ schlagen wir vor:

  • Öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

  • Landestariftreuegesetz abschaffen

  • Vorrang der Privatwirtschaft sicherstellen

  • Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen anwenden

  • Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

Und im Bereich „Infrastrukturen für das Handwerk“ wollen wir umsetzen:

  • Neuausweisung von Gewerbeflächen ermöglichen

  • Berufsschulen und Berufsbildungsstätten modern halten

  • Wohnraum für Auszubildende fördern

  • Bauen erleichtern und ankurbeln

  • Investitionen in die Infrastruktur vorantreiben

Wenn es gelingt, diese 15 Forderungen umzusetzen, ist ein wesentlicher Baustein einer liberalen Handwerkspolitik für Baden-Württemberg realisiert.

Wenn in Ergänzung dazu weitere Reformmaßnahmen – beispielsweise im Bereich Bildung, Verkehr oder auch Energie – umgesetzt werden und bürokratische Hürden konsequent abgebaut werden, kann Baden-Württemberg angetrieben durch das Handwerk wieder zu wirtschaftlicher Blüte geführt werden.


Unsere aktuelle wirtschaftliche Lage ist ernst, umso mehr gilt es, das Handwerk und damit das Zentrum unserer Wirtschaft zu stützen. Eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist ein erster Schritt dazu.



Unsere Positionen als Download

Gestresste Frau wirft Papier im Büro in die Luft

FDP fordert umgehende Aussetzung aller Berichts- und Statistikpflichten für kleine Unternehmen


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erläutert den Hintergrund des Antrags „Bürokratieabbau vorantreiben IV – Jetzt Notwehr ergreifen und insbesondere das Handwerk entlasten!“:

„Es wird ständig über den Bürokratieabbau geredet, aber es geschieht nie wirklich etwas konkretes. Aber insbesondere in kleinen Unternehmen, die immer mehr durch Bürokratie stranguliert werden und die – anders als größere Unternehmen – keine eigenen Stabsstellen zur Bewältigung der Bürokratie haben, droht der Bürokratiekollaps. Ganz konkret werden aus Brüssel und aus Berlin immer mehr strangulierende Verordnungen auf den Weg gebracht. Die Landesregierung setzt das brav um, das Statistische Landesamt muss es dann ausführen.

Daher fordern wir: Kein Gold-Plating mehr! Umsetzung des Once-Only-Prinzips!

Das wird aber nicht reichen. Bundeskanzler Friedrich Merz und der ehemalige Ministerpräsident Günter Oettinger, der immerhin auch fast zehn Jahre EU-Kommissar war, sprachen jüngst davon, Brüssel einen Stock in die Speichen zu stecken. Genau das sollten wir nun tun! Praktisch kann das dann aber nur heißen, einen Akt der demokratischen Notwehr zu ergreifen.

Zunächst fordern wir dazu eine Bundesratsinitiative zur Entlastung aller Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern von allen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Dieser Papierkram ist nämlich weitestgehend unnütz, interessiert hinterher keinen mehr, lähmt aber unsere Kleinunternehmen.

Dann verlangen wir aber auch, dass bis zu dieser Bundesratsinitiative das Statistische Landesamt angewiesen wird, diese ganzen Daten einfach nicht mehr zu erheben. Wir müssen uns wehren gegen die Bürokratielast aus Brüssel und Berlin. Und wenn das dann dort jemanden stört, soll er doch gerne mal klagen! Dann entsteht endlich ein Bewusstsein für den Bürokratieirrsinn in unserem Land!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und handwerkspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu:

„Neben diesem Akt der demokratischen Notwehr stellt unser Antrag heute aber weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau zur Abstimmung – konkret, praxisnah, insbesondere für Kleinunternehmen. Schon das vierte Mal zeigen wir damit durch Anträge im Plenum: Bürokratieabbau ist möglich, wenn man nur wirklich will! Aber nicht mal bei diesen kleinen Schritten sind die Regierungsfraktionen bereit, mitzugehen und endlich Veränderungen zu ermöglichen.

Die Landesregierung leistet sich einen Normenkontrollrat und eine Entlastungsallianz, sie spricht von Verwaltungsmodernisierung und startet Bundesratsinitiativen. Doch wenn es zu konkreten Abstimmungen hier im Plenum kommt, bleibt von den sonst großen Worten aus den grün-schwarzen Regierungsfraktionen nichts mehr übrig.

Auch der Antrag der SPD-Fraktion ist entlarvend: Wer ein zweijähriges Bürokratiemoratorium fordert, gleichzeitig jedoch pauschal bestimmte Bereiche von diesem Moratorium ausnehmen will, meint es weder ernst, noch hat er das Problem verstanden.

Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel. Mehr Vertrauen in unsere Unternehmen und ein Ende des Klein-Klein. Wenn wir den Bürokratiekollaps abwenden wollen, müssen wir jetzt ohne Tabus die großen Räder drehen – die komplette Abschaffung von Berichtspflichten für kleine Unternehmen ist genau ein solches großes Rad. Ein anderes wäre eine Beweislastumkehr bei der Bürokratie: Wenn der Staat schon Unternehmen mit Bürokratie belasten will, sollte er diesen per Checkliste mitteilen, welche Pflichten sie zu erfüllen haben. Dann würde auch in den Regierungen vermutlich schnell ein Bewusstsein geschaffen werden, wie viele unsinnige Vorgaben es gibt. Solche Vorschläge habe ich aber von unserer Landesregierung noch nirgends gesehen. Anders werden wir den Kollaps aber nicht verhindern.“

 

Grün-Schwarz lässt Zukunftsvision für das Handwerk vermissen


Prof. Dr. Erik Schweickert, handwerks- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Debatte im Landtag „Perspektiven des Handwerks in Baden-Württemberg – Stärkung des Handwerks in THE LÄND“:

„Sowohl die Große Anfrage der Grünen als auch die Antwort der Landesregierung sind eine große Enttäuschung. Zwar werden interessante Zahlen und Fakten präsentiert, aber ein Blick nach vorne bleibt aus. Was fordern die Grünen? Was will die Landesregierung machen? Was ist notwendig, damit das Handwerk noch weiter vorankommt? Wie sieht die Zukunftsvision aus? Stattdessen feiert man sich für eine mittlerweile abgespeckte und für Handwerker unattraktive Digitalisierungsprämie.

Aber zum Glück gibt es die FDP, denn wir haben ganz aktuell unsere Positionen für eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ veröffentlicht und zeigen, wo der Schuh drückt, aber auch wie ein Weg nach vorne aussehen kann. Drei Punkte sind dabei von besonderer Relevanz.

Erstens, wir brauchen eine Ausweitung der Meisterprämie. Gerüchten nach ist sogar die Wirtschaftsministerin dieser Überzeugung. Wieso macht sie es dann nicht? Weil das Wirtschaftsministerium innerhalb der Landesregierung zu schwach ist und die Grünen das nicht wollen.

Zweitens, wir brauchen Zurückhaltung der öffentlichen Hand bei der wirtschaftlichen Betätigung und Vorfahrt für Privatunternehmen. Ob bei Energiethemen oder Bauaufgaben, ein privater Handwerker kann es fast immer besser als ein Kommunalbetrieb. Dies ist sogar rechtlich festgeschrieben in der Gemeindeordnung und dem Mittelstandsförderungsgesetz – doch gelebt wird es viel zu selten.

Und drittens, wir brauchen wieder eine sinnvolle Digitalisierungsprämie. Diese war eine der wenigen echten Erfolgsgeschichten dieser Landesregierung. Doch die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine Darlehensvariante und die Anhebung der Grenzwerte bürokratisiert das Programm und macht es für kleine Handwerksbetriebe unattraktiv. Statt Förderung bedeutet es nun zusätzliche Bürokratie, statt sinnvoller Hilfe übermäßigen Aufwand.

All dies wird aber weder von den Grünen noch der Landesregierung thematisiert – Aufbruch wird es also nur mit der FDP geben!“

 

Das Positionspapier „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist hier zu finden: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/10/positionspapier_handwerk.pdf

 

 

Unnötige Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Behörden – Gefährdung Mittelstand


Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, übt scharfe Kritik an der geplanten Ausweitung der Zuständigkeiten der unteren Vermessungsbehörden (uVB):

„In der Anhörung wurde klar: Was auf den ersten Blick nach Digitalisierung und Modernisierung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in den Markt. Künftig soll der Staat verstärkt Vermessungsdienstleistungen übernehmen – ein Aufgabenfeld, das bislang von unseren öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) hervorragend abgedeckt wird. Damit macht sich die Landesregierung in einem ohnehin durch die Baukrise stark belasteten Sektor zum unmittelbaren Wettbewerber und gefährdet mittelständische Existenzen.

 

Wenn Öffentliche Hand und private Anbieter die gleichen Leistungen erbringen, muss klar gelten: Privat vor Staat! Der vorliegende Gesetzentwurf steht in eklatantem Widerspruch zum Mittelstandsförderungsgesetz und zeugt von grundlegendem Misstrauen gegenüber unseren mittelständischen Betrieben. Nur die FDP/DVP-Fraktion steht ohne Einschränkung an der Seite eines modernen, leistungsfähigen Mittelstands und fordert die Landesregierung auf, umgehend für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“

 

 

 

Neben Bürokratieabbau-Forderungen wird FDP-Fraktion umfassende Handwerkspolitik präsentieren


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die aktuelle konjunkturelle Lage des Handwerks und dessen Forderungen:

„Das Handwerk in Baden-Württemberg fordert Bürokratieabbau – und das vollkommen zurecht. Daher haben wir auf unserer Herbstklausur konkrete Forderungen und Vorschläge entwickelt, wie dieser zu realisieren ist. Wir verlangen unter anderem die Aussetzung jedweder Statistikpflichten für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern, die Rückkehr zu einer handwerksfreundlichen Ausgestaltung der Digitalisierungsprämie oder die Verlängerung der Präqualifizierung bei öffentlichen Aufträgen! Es ist endlich Zeit, umzusteuern, und das Handwerk zu entlasten – wir zeigen, wie das konkret gehen kann!

Neben diesen Bürokratieabbauvorschlägen werden wir demnächst unsere umfassenden Forderungen für eine ‚Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg‘ präsentieren. Auch wir fordern die vom Handwerk angemahnte Wertschätzung für die berufliche Bildung und Stärkung der Meisterprämie. Denn das Handwerk ist essentiell für unsere Wirtschaft, wir müssen uns viel stärker um diese Branche kümmern!“

 

Die detaillierten Forderungen zum Bürokratieabbau im Handwerk wurden auf der Herbstklausur der FDP-Fraktion beschlossen: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/09/positionspapier-buerokratieabbau_v3.pdf

 

 

 

Neben Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden besteht weiterer Liberalisierungsbedarf


 
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Einzelhandel der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Pläne der Landesregierung zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes:
„Die Ankündigung der Grünen zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes ist richtig. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit und verlässliche Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden. Doch die Aussagen des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums klingen ganz anders. Es droht wieder einmal, dass diese Landesregierung nicht handlungsfähig ist, Erwartungen weckt und dann nicht liefert. Dann aber wäre der Schaden für den Einzelhandel groß! Wir brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Unternehmen, und daher muss der Gesetzesentwurf auch wirklich kommen!
Neben der Öffnung für automatisierte Kleinläden ist es aber Zeit für eine weitergehende Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes: Tanzverbote an einzelnen Feiertagen, Sonntagsöffnungsverbote für personallose Waschsalons oder der strenge Anlassbezug von verkaufsoffenen Sonntagen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung sollte kein Stückwerk liefern, sondern das Ladenschlussgesetz grundlegend angehen!“

Fehlgeleitetes Gesetz schafft staatliche Konkurrenz zum privaten Vermessungswesen.

Zur Beratung des Gesetzes zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg äußert sich der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, wie folgt:

„Was auf den ersten Blick nach Modernisierung aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als massiver Eingriff in den Markt. Künftig sollen staatliche Behörden verstärkt Vermessungsdienstleistungen übernehmen – ein Bereich, der bislang von öffentlich bestellten Vermessern abgedeckt wird. Damit macht sich der Staat zum Wettbewerber – und das in einem Sektor, der gerade wegen der Baukrise ohnehin unter Druck steht.

Die ganze Vermessenheit der Ministerin zeigt sich darin, dass nach heftigster Kritik nun plötzlich in die Begründung aufgenommen wurde, die Zahl staatlicher Vermessungsaufträge per Erlass auf zehn pro Jahr zu begrenzen. Dieses Vorgehen ist weder transparent noch zeugt es von parlamentarischem Respekt oder Wertschätzung demokratischer Verfahren.

Wer sich wie die CDU als Partei des Mittelstands bezeichnet, muss auch entsprechend handeln. Stattdessen erleben wir eine grün-schwarze Landesregierung, die den Staatsanteil zu Lasten funktionierender privatwirtschaftlicher Strukturen ausbaut – ein Rückschritt, nicht nur in ordnungspolitischer Hinsicht, sondern auch ein erneutes Eingeständnis der CDU sich nicht gegen die grüne Übermacht durchsetzen zu können.

Die FDP steht jedoch wie keine andere Fraktion für eine starke, unabhängige mittelständische Wirtschaft. Wir lehnen das geplante Vermessungsgesetz in seiner jetzigen Form ab. Der Gesetzentwurf muss noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Nur so kann Vertrauen erhalten und ein fairer Wettbewerb gesichert werden. Unser Ziel bleibt klar: Weniger Staat, mehr Eigenverantwortung – für ein modernes und leistungsfähiges Baden-Württemberg.“

Gastronomie entlasten


Speisen-Mehrwertsteuer auf 7% senken

Für uns  ist der Tourismus mehr als nur ein Schaufensterprodukt – er ist Motor und ein Grundpfeiler des Standorts Baden-Württemberg. Allerdings gab es im Jahr 2023 nur noch 22.258 gastronomische Betriebe, damit 2200 weniger als noch 2019. Das überrascht nicht, sind doch die Arbeitskosten seit 2022 um 31,5 Prozent gestiegen und die Energiekosten um 29,4 Prozent. Die Lebensmittel sind um 26,2 Prozent teurer geworden. Außerdem belasten die Mindestlohnpläne der schwarz-roten Koalition im Bund die Branche. Es muss also dringend etwas geschehen.

Gastronomie in Baden-Württemberg entlasten, denn:

  • Unser Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit fast 137.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs und fast 172.000 geringfügig Beschäftigten.

  • Über 40 Prozent der Beschäftigten haben eine ausländische Staatsbürgerschaft – das Gastgewerbe ist also Integrationsmotor, eine für unser Land so essentielle Aufgabe.

  • In 2024 haben fast 3.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie begonnen – das Gastgewerbe ist also Bildungskraft und leistet damit Zukunftssicherung.

  • Das Gastgewerbe ist Mittelstand – fast 60 Prozent aller Gastro-Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro und sind zudem meist familiengeführt.

Unsere Forderungen:


  • Dauerhafte Absenkung der Speisen-Mehrwertsteuer auf 7 %

  • Mehr Freiräume für die Betriebe bei den Arbeitszeiten

  • Keine politische Einmischung in die Mindestlohnverhandlungen

    Das ist Sache der Tarifpartner, nicht der Regierung


Diese sind kein Geschenk, sondern wichtige Standortpolitik für unser Land. Wir stehen an der Seite der Betriebe, die unser Land lebenswert machen!