Land braucht Strategie!


Zur Meldung, wonach sich der Handelsverband Baden-Württemberg sowie die Kommunen dafür ausgesprochen hätten, alles dafür zu tun, das Geschäft in den Innenstädten anzukurbeln und dabei auch auf verkaufsoffene Sonntage setzten, sagte der Vorsitzende der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Situation für die Innenstädte steht mehr und mehr auf der Kippe. Ein lebendiger Handel mit attraktiven Einzelhandelsgeschäften ist die Voraussetzung für lebenswerte Innenstädte. Hier muss die Landesregierung endlich kreativ aktiv werden. Wir haben nach ausführlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort ein Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ erarbeitet und Lösungen aufgezeigt. Die Zukunft der Innenstadt ist eine Multi-Stakeholder-Aufgabe. Der Innenstadt-Beirat der Landesregierung greift viel zu kurz. Die grün-schwarze Landesregierung gefällt sich offenbar mehr in der Rolle, unserem grünen Verkehrsminister dabei freie Hand zu lassen, ganze Innenstädte autofrei zu machen. Damit erweist sie den Innenstädten einen Bärendienst. Dieser blinde Kulturkampf gegen die individuelle Mobilität ist geradezu ein Konjunkturprogramm fürs Einkaufen im Internet und in den Shopping-Malls auf der grünen Wiese.“

 

Hinweis: Das genannte Positionspapier ist wie folgt einsehbar https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/

 

Landesregierung muss Umsetzung nun schnell und unkompliziert gewährleisten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heute durch die Landesregierung bekanntgegebene Umsetzung der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen:

„Endlich geht es los! Die Bundesregierung löst ein wichtiges Versprechen ein und entlastet mit den Härtefallhilfen Energie zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg von den explodierenden Energiepreisen. Damit wird nach Gas- und Strompreisbremse ein weiterer wichtiger Schritt zur Bewältigung der Krise umgesetzt. Die Landesregierung muss jetzt aber auch eine schnelle und unbürokratische Umsetzung gewährleisten, damit der Wirtschaft unkompliziert geholfen wird.“

Gipfel wäre, dass sich der Ministerpräsident künftig KrÄtschmann nennen lässt.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte „Kretschmanns Erbe – Baden-Württemberg auf dem Weg zum Entwicklungsland?“:

„Die Behauptung, dass Baden-Württemberg zu einem Entwicklungsland werde, klingt wie Hohn und Spott gegenüber den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land – deren Erfindergeist und Mut sind nämlich die Basis unseres Wohlstands und ihr Tun sorgt dafür, dass dieses Land vorankommt.

Nicht viel besser als dieser unsinnige Spott ist aber die Wirtschaftspolitik der aktuellen Landesregierung. Im Mai 2022 hat der Ministerpräsident die Ansiedlungsstrategie zur Chefsache erklärt – ein dreiviertel Jahr später steht deren Konkretisierung aber nach wie vor aus. Ähnlich mau sieht es bei Start-ups aus – der Einbruch um 29 Prozent ist ein verheerendes Signal für die jungen Unternehmer! Und als drittens erweist sich die unsägliche ‚Länd‘ – und inzwischen auch ‚CreÄtive House‘ und ‚Digital.LÄND‘-Kampagne – immer mehr als millionenschwere Peinlichkeit, die keine einzige Fachkraft gewinnt. Ich frage mich nur, wann sich der Ministerpräsident nun noch ‚KrÄtschmann‘ nennen lässt.“

 

Reduzierte Digitalisierungsprämie und Versagen bei Ansiedlungen zeigen immensen Aufholbedarf.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert das heute vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vorgestellte Zukunftsprogramm der Initiative Wirtschaft 4.0 (IW4.0):

„Das heute vorgestellte Zukunftsprogramm ‚Resiliente Wirtschaft 4.0‘ ist nichts anderes als ein Sammelsurium an allen Aktivitäten, die das Wirtschaftsministerium bereits durchführt. Eine übergreifende Strategie wird nicht ersichtlich: Es fehlt sowohl an einer Verzahnung und Abstimmung der einzelnen Maßnahmen als auch an konkreten Zielvorgaben. Wie wird die Umsetzung der Programme kontrolliert? Was sind die Zielvorgaben? Wie viele Unternehmen möchte man fördern oder wie viele Ansiedlungen realisieren? Wie misst man den Fortschritt der Digitalisierung? Das Aufschreiben von Maßnahmen und Ankündigungen ist noch lange keine Strategie!

Besonders schockieren mich jedoch zwei Aussagen:

Zum einen lobt die Landesregierung die überaus sinnvolle Digitalisierungsprämie. Wieso hat man diese dann jedoch für den Doppelhaushalt 2023/24 massiv zurückgestutzt? Die nun vorgesehenen 2 Millionen Euro pro Jahr werden der Nachfrage nicht ansatzweise gerecht und würgen diese sinnvolle Maßnahme brutal ab.

Zum anderen wird angekündigt, ‚Ansiedlungsvorhaben werden künftig mit oberster Priorität innerhalb der Landesregierung behandelt‘ – bedeutet dies, bisher ist das anders gewesen? Ist Tesla nach Berlin und Intel nach Magdeburg gegangen, weil die Landesregierung sich nicht gekümmert hat? Für mich ist diese Aussage nichts anders als ein offenes Eingeständnis des eigenen Versagens.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Unsinnige Regelungen gefährden Handwerksbetriebe.

Zur heutigen Meldung über die Kritik des Handwerks an einer staatlichen Regulierungsflut als zusätzlicher Belastung (geäußert vom Landeshandwerkspräsidenten Rainer Reichhold) äußert sich der Sprecher für Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die mahnenden Worte des Handwerkspräsidenten müssen wir sehr ernst nehmen: Unsinnige bürokratische Dokumentations- und Kontrollpflichten gegenüber Handwerksbetrieben bedeuten nicht nur längere Zeiten am Schreibtisch, sondern sind ein wirklicher Kostenfaktor geworden.

Dies in der Kombination mit den explodierenden Energiekosten und weiteren Teuerungen ergibt eine toxische Mischung und gefährdet Existenzen im Handwerk. Der merkwürdige und nicht nachvollziehbare Kurs der Landesregierung, gerade jetzt ohne Begründung und Perspektive den Normenkontrollrat aufzulösen, zielt genau in die falsche Richtung. Grüblerisches Schweigen des Ministerpräsidenten ist auch in dieser Frage keine Antwort.  Eine Hängepartie können wir uns nicht leisten.

Ich fordere die Landesregierung auf, bis spätestens Ende Januar eine verbindliche Planung vorzulegen, in welcher Form und mit welchen Institutionen und Personen der Bürokratieabbau in Baden-Württemberg sichergestellt werden soll.“

Wichtige Impulse im Bereich Innenstadtförderung, Meisterprämie oder Tourismuswirtschaft fehlen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:

„Es ist zwar bitter, aber auch die Wahrheit: Die Jahre 2023 und 2024 werden sehr herausfordernd für unsere Wirtschaft sein. Umso mehr bedarf es eines Haushalts, der diesem gerecht wird und die Unternehmen in Baden-Württemberg zielgerichtet begleitet. Leider leistet dies die Wirtschaftsministerin nicht und legt uns einen Haushalt ohne Ideen und Engagement vor.

Beispielsweise wird die erfolgreiche Landesagentur Leichtbau BW ohne Not und ohne Vorlaufzeit liquidiert, die Einzelhandels-Förderung wird nicht mal ansatzweise der dortigen Krise gerecht und die Meisterprämie für IHK-Berufe lässt weiterhin auf sich warten. Ebenso ist der Mittelansatz für die Digitalisierungsprämie viel zu gering – die erfolgreiche Durchführung des Programms in den vergangenen Jahren müsste doch gezeigt haben, dass hier mehr Unterstützungsbedarf vorhanden ist.

Als Ergebnis wirkt die Wirtschaftsministerin eher als Verwalterin der Reste denn als Gestalterin der Zukunft. Sogar ihr eigener Ministerpräsident scheint ihr nichts mehr zuzutrauen und hat das wichtige, aber auch längst überfällige Thema Ansiedlungsstrategie an sich gezogen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher, äußert sich zu diesem Themenbereich innerhalb des Einzelplans:

„Auch beim Thema Tourismus gibt es eklatante Lücken zwischen Worten und Taten bei der Landesregierung. Zwar scheint man richtigerweise erkannt zu haben, dass Tourismus Zukunfts- und Leitbranche für Baden-Württemberg ist – zumindest redet man immer darüber – aber im Handeln zeigt sich das nicht. Im Haushalt wird einfach fortgeschrieben, was in der Vergangenheit schon war, neue Ideen hat man aber keine. Zukunft wird so nicht gestaltet!

Ich werde daher den Eindruck nicht los, dass dieser Landesregierung das Thema Tourismus einfach nicht wichtig ist. Was sich schon immer an ihren sonstigen Maßnahmen zeigt – von Corona-Lockdowns bis zu viel zu spät kommenden Energiepreishilfen – zeigt sich nun auch beim Haushalt. Man redet viel, aber handelt nicht. Doch mit Lippenbekenntnissen lässt sich keine Wirtschaft machen!“

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Einrichtung des Beirats greift immerhin eine von zehn FDP-Forderungen auf.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Einrichtung des Beirats Handel/Innenstadt durch die Landesregierung:

„Eine von Zehn – so viele Vorschläge aus unserem Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ hat die Landesregierung nun also mit der Einrichtung des Beirats Handel/Innenstadt umgesetzt. Ich begrüße das und hoffe, dass die neun anderen Vorschläge zügig folgen werden.

Ich befürchte aber auch, dass der Beirat zu kurz greift. Beispielsweise spricht die Landesregierung selbst davon, dass die verkehrliche Situation ein wichtiges Thema für ihn sei. Wo aber ist das dafür zuständige Verkehrsministerium in dem Beirat? Ebenso fehlen die Grundstücksbesitzer: Wenn wir aber über Stadtentwicklung reden wollen, müssen wir auch über Mieten, Flächennutzungen und Bauen sprechen.

Die Zukunft der Innenstadt ist eine Multi-Stakeholder-Herausforderung, dies spiegelt der Beirat so aber nicht wider. Ebenso kann er keinen Innenstadtbeauftragten ersetzen, der die verschiedenen Landesministerien koordiniert und als Ansprechpartner nach außen zur Verfügung steht. Der Beirat darf keineswegs zur Alibi-Veranstaltung werden, der weiteres Handeln verzögert und der Landesregierung eine Ausrede für fortgesetztes Nichtstun gibt. Sie muss endlich umsetzen und mehr tun für unsere Innenstädte, bevor es zu spät ist!“

Die FDP/DVP-Fraktion hat im Laufe des Jahres 2022 die Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ durchgeführt und in diesem Rahmen ein Positionspapier veröffentlicht. Einen Überblick über das Thema ist unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel zu finden.

 

FDP-Positionspapier enthält zahlreiche Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Situation der Innenstädte und des Einzelhandels in Baden-Württemberg:

„Die Zahlen zum bisherigen Vorweihnachtsgeschäft des Einzelhandels in Baden-Württemberg zeigen eindeutig: Die Krise ist für unsere Innenstädte noch lange nicht vorbei. Leider hat die Landesregierung dies immer noch nicht begriffen und unternimmt einfach zu wenig für Einzelhandel, Gastronomie und alle weiteren Innenstadtakteure. Was genau zu tun ist, hat meine Fraktion in einem Positionspapier ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ ausführlich dargelegt. Unter anderem fordern wir eine landesweite Kampagne ‚Komm in die Innenstadt‘ und einen Innenstadtbeauftragten innerhalb der Landesregierung. Frau Wirtschaftsministerin, Sie dürfen gerne bei uns abschreiben!“

Eine Übersicht über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ sowie das Positionspapier finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Positionspapier „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ schlägt konkretes Maßnahmenpaket vor.


Dr. Hans Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärte in der heutigen Landespressekonferenz:

„Die Digitalisierung und die Konkurrenz mit dem Online-Handel, die unsägliche Corona-Politik der Landesregierung und nun auch noch explodierende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor enorme Herausforderungen. Viele Einzelhändler sind aktuell in ihrer Existenz gefährdet und es drohen Leerstand und Verwahrlosung, Arbeitslosigkeit und wegbrechende Steuereinnahmen.

Meine Fraktion hat daher die Schwerpunktaktion ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ durchgeführt und insgesamt 14 Städte in ganz Baden-Württemberg besucht. Im persönlichen Gespräch mit über 100 Einzelhändlern und Gastronomen, mit Kulturschaffenden oder Stadtverwaltungen, mit Verbänden und Grundstückseigentümern wollten wir wissen: Wo drückt der Schuh in den Innenstädten? Was sind die Sorgen, aber auch Ideen der Innenstadtakteure? Und was müssen Landesregierung und Landtag unternehmen, um auch noch morgen lebenswerte Innenstädte zu haben? Die Erkenntnisse davon sind in unserem heute vorgelegten Positionspapier zusammengefasst.

Das Ergebnis ist eindeutig: Lebenswerte Innenstädte sind auch morgen noch möglich – wenn man jetzt entschieden handelt und entschlossen die Weichen für eine bessere Zukunft stellt. Leider unterlässt die Landesregierung dies – ihre Maßnahmen sind halbherzig, zögerlich und unausgegoren. Hier ist viel mehr Tempo notwendig. Es gilt, heute zu handeln, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher, ergänzte:

Unser Anspruch ist es, gestalten zu wollen und konstruktive, umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten. Unser Positionspapier ist daher konkret und legt zehn größere Handlungsfelder sowie zehn konkrete landespolitische Maßnahmen dar. Die drei wichtigsten Maßnahmen dabei sind:

Erstens, die FDP/DVP begreift die Zukunft der Innenstädte als gemeinsame Aufgabe aller Stakeholder – Land und Kommunen, Verbände und alle Innenstadtakteure müssen daher an einem Strang ziehen. Dies lässt sich am besten durch ein übergreifendes, landesweites Stakeholder-Format organisieren. Ebenso braucht es einen verlässlichen Beauftragten für die Innenstädte bei der Landesregierung – dieser dient als Anlaufpunkt für die Innenstadtakteure und kümmert sich um deren Sorgen und Nöte. Er koordiniert aber auch die Arbeit innerhalb der Landesregierung und zwischen den verschiedenen Ministerien – unsere Schwerpunktaktion hat nämlich klar gezeigt, dass nahezu jedes der zwölf Ministerien die ein oder andere Rolle bei der Innenstadtentwicklung hat.

Zweitens, wir brauchen eine echte Werbekampagne ‚Komm in die Innenstadt!‘. Anstatt weitere Millionen in der peinlichen ‚Länd‘-Aktion zu verschwenden, muss die Landesregierung endlich Werbung für wirklich wichtige Sachen machen. Allen voran muss der Ministerpräsident ein Bekenntnis zu den Innenstädten ablegen und aktiv für deren Besuch werben – nachdem er während der Pandemie von einem Innenstadtbesuch abgeraten und unsinnigerweise sogar Click & Collect verboten hat, gilt es hier viel gutzumachen.

Und drittens, wir müssen die Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung aller Verkehrsmittel erreichen. Ein wesentlicher Faktor – das hat fast jeder unserer Innenstadtbesuche gezeigt – für erfolgreiche Innenstädte ist eine bequeme An- und Abfahrt. Dies kann – je nach Größe, Lage und spezifischen Charakteristika der Stadt und des Innenstadtbesuchers selbst – mit dem Auto, mit Bus oder Bahn oder auch mal per Fuß oder Fahrrad erfolgen. Wichtig ist daher, alle Verkehrsmittel gleich zu behandeln. Der einseitige Kampf der Landesregierung gegen das Auto durch Fahrverbote, den Kampf gegen den Verbrennungsmotor oder explodierende Parkplatzgebühren wird ansonsten zum Innenstadtkiller und bedroht zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze.“

Positionen zur Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Positionspapier zur


Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel

Die Innenstädte und all ihre Akteure – der Einzelhandel und die Gastronomie, Kultureinrichtungen und Dienstleistungen, Handwerk und Kommunalverwaltungen – befinden sich in einer Krise. Onlinehandel und Digitalisierung, Strukturveränderungen in den Städten sowie Corona-Pandemie und explodierende Energiepreise stellen viele Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben daher eine Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ gestartet.

Wir wollten herausfinden, wo die Probleme genau liegen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Dazu haben wir Innenstadtakteure in Städten in ganz Baden-Württemberg besucht, mit Experten gesprochen und runde Tische veranstaltet sowie parlamentarische Berichtsanträge gestellt. Die Erkenntnisse der 12-monatigen Aktion sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.

Wir möchten damit einen Weg für erfolgreiche Innenstädte der Zukunft aufzeigen und die notwendigen politischen Maßnahmen klar benennen. Diese sind jetzt umzusetzen, damit wir auch morgen noch lebenswerte Innenstädte haben.

Wir haben zehn Handlungsbereiche identifiziert, in denen Aktivitäten und Maßnahmen notwendig sind.

Hierbei handelt es sich um weitläufige Aktionsfelder, auf denen unterschiedliche politische Akteure auf Bundes- oder Landesebene, Kommunen oder auch einzelne Innenstadtakteure aktiv werden können.

  • Wandel der Innenstädte aktiv gestalten

  • Multifunktionale Zentren entwickeln

  • Innenstadt-Aufenthaltsqualitäten schaffen

  • Veranstaltungen unterstützen

  • Image der Städte entwickeln

  • Wettbewerbsgleichheit sicherstellen

  • Verkaufsoffene Sonntage begrenzt aber rechtssicher ermöglichen

  • Vorkaufsrechte für Gemeinden ergänzen

  • Planbarkeit und Verlässlichkeit schaffen

  • Kommunen vor Ort befähigen

In einem zweiten Schritt haben wir dann konkret untersucht, welche politischen Maßnahmen auf Landesebene – entweder durch exekutives Handeln durch die Landesregierung oder legislatives Handeln durch den Landtag – erfolgversprechend sind. Das wollen wir umsetzen, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen:

  • Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten

    Wir wollen eine Landeskampagne „Komm in die Innenstadt!“ starten! Darin müssen der Ministerpräsident und die Landesregierung, aber auch alle 154 Landtagsabgeordneten aktiv für die Innenstädte und den Einzelhandel werben.

  • Innenstadtzukunft als Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen

    Wir begreifen die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe! Dazu wollen wir alle relevanten Akteure vernetzen und in den Austausch bringen, um übergreifend Probleme zu lösen und die Zukunft der Innenstädte zu gestalten. Dazu möchten wir ebenso einen Beauftragten für die Innenstädte ernennen.

  • Regionale Diskussionsräume „Meine Stadt der Zukunft“ schaffen

    Wir wollen regionale Diskussions- und Konzeptentwicklungsformate zum Thema „Meine Stadt der Zukunft“ etablieren. Dies kann durch Innenstadtberater geschehen, allerdings sind daneben weitere Akteure vorstellbar, welche auch förderfähig sein sollen.

  • Unterstützung für die Innenstädte ausweiten

    Wir wollen das Volumen der Förderprogramme für die Innenstädte und den Einzelhandel signifikant ausweiten. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist. Wir haben in den Haushaltsberatungen 2021 auch bewiesen, dass dies insgesamt aufkommensneutral möglich ist, und wollen dies auch zukünftig fortführen.

  • Innenstädte und Einzelhändler bei der Digitalisierung niedrigschwellig fördern

    Wir wollen die Förderprogramme für die Digitalisierung an den tatsächlichen Bedarfen der Innenstadtakteure ausrichten – unbürokratisch, praxisorientiert und alltagsnah. Ziel der Förderpolitik in Baden-Württemberg muss es sein, die große Masse der Innenstadtakteure zu erreichen und insbesondere denen ein Angebot zu machen, die Aufholbedarf haben.

  • Problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen

    Wir wollen eine problemlose Erreichbarkeit der Innenstädte sicherstellen und eine echte Gleichberechtigung für alle Mobilitätsformen realisieren! Daher müssen verkehrspolitische Maßnahmen individuell vor Ort und nicht durch landesweite Vorgaben entschieden werden.

  • Umfassenden Stadtentwicklungskataster aufsetzen

    Wir wollen die Erfassung und Zusammenführung aller für die Stadtentwicklung relevanten Daten und Darstellung in einem digitalen, voll-integrierten Stadtentwicklungskataster umsetzen!

  • Regionale Online-Marktplätze als Marketinginstrumente fördern

    Wir wollen die Unterstützung der regionalen Online-Marktplätze fortführen und ausweiten! Diese haben sich als Instrument bewährt. Eine gezielte Begleitung und Förderung durch das Land ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor.

  • Business Improvement Districts sinnvoll ausgestalten oder abschaffen

    Wir wollen das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative evaluieren und anschließend eine umfassende Novelle oder die Abschaffung davon umsetzen!

  • Verfügbarkeit von Fach- und Arbeitskräften sicherstellen

    Wir wollen eine umfassende Arbeits- und Fachkräftestrategie aufstellen! Eckpunkte davon müssen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie eine umfassende und frühzeitige Berufsorientierung und Nachwuchswerbung sein!

Das Ergebnis der Schwerpunktaktion ist positiv und negativ zugleich. Auf der einen Seite haben wir den Ideenreichtum, die Kompetenz und die Zukunftsorientierung der Innenstädte und ihrer Akteure hautnah erfahren. Der stationäre Einzelhandel, Dienstleistungen in den Stadtzentren oder auch innerstädtische Kultur haben zweifelsohne auch im digitalen Post-Pandemie-Zeitalter klare Zukunftsaussichten. Dafür sind aber Anpassungen und Änderungen notwendig.

Die Innenstadt, wie sie einmal war, wird so in Zukunft nicht bleiben. Wandel und Veränderung müssen aktiv betrieben und begleitet werden – nicht zuletzt durch die Landesregierung. Hier sehen wir erhebliche Defizite und Nachholbedarf. Dies macht uns skeptisch, weil hier viel zu wenig passiert.

Wandel ist nötig, aber auch möglich. Es gibt viel zu tun, Zeit es endlich anzupacken.



Unsere Ideen als Download

Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ formuliert Umsetzungsvorschläge.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärte in der heutigen aktuellen Debatte „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel: Politische Maßnahmen für prosperierende Innenstädte und zukunftsfähige Geschäfte“ im Landtag:

„Meine 17 Kollegen und ich in der FDP-Fraktion haben in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, zahlreiche Expertengespräche geführt und eine ganze Reihe an parlamentarischen Anträgen gestellt. Dabei haben wir gelernt: Es brennt in den Innenstädten unseres Landes. Digitalisierung, Konkurrenz mit dem Versandhandel, innere Sicherheit, Corona oder nun durch die Decke gehende Energiepreise stellen zahlreiche Innenstadtakteure vor existenzielle Herausforderungen.

Wir haben aber auch gelernt: Wandel und Verbesserung sind nötig, aber auch möglich. Dafür muss aber schneller und entschlossener gehandelt werden, als die Landesregierung dies bisher tut. Ihr fehlendes Handeln für unsere Innenstädte kommt schon fast einer unterlassenen Hilfeleistung gleich.

Wir wollen daher die Zukunft der Innenstädte als echte Multi-Stakeholder-Aufgabe begreifen. Wir brauchen ein Format, welches alle Akteure der Innenstadt zusammenbringt. Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen werden sich nämlich nur gemeinsam zwischen Gewerkschaften, Kirchen und Händlern finden lassen. Ebenso lässt sich innere Sicherheit nur im Zusammenspiel von Polizei, Händlern und Gastronomie sicherstellen. Bisher fehlt aber ein Format, welches alle Stakeholder zusammenbringt und übergreifend, aber gemeinschaftlich nach Lösungen sucht.

Ebenso brauchen wir eine umfassende Kampagne „Komm in die Innenstadt!“. Anstatt abermals Millionen an Euro für die peinliche ‚Länd‘-Aktion aus dem Fenster zu werfen, sollte man endlich mal Marketing für sinnvolle Zwecke betreiben. Während der Pandemie hat der Ministerpräsident dazu aufgerufen, aus den Städten fernzubleiben – jetzt muss er endlich mal ein Bekenntnis für diese ablegen und dazu aufrufen, in die Innenstädte zu kommen. Lebenswerte Innenstädte existieren aufgrund der Menschen – es muss endlich mehr getan werden, damit diese öfters in die Zentren kommen!“

Einen Gesamtüberblick über die Schwerpunktaktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ der FDP-Fraktion finden Sie unter https://fdp-dvp-fraktion.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel.

 

Endlich erkennt auch die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landesprogrammen.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Forderung nach einer „Winterhilfe“ der CDU-Fraktion:

„Endlich erkennt auch die Wirtschaftsministerin und die CDU-Fraktion die Notwendigkeit von ergänzenden Landeshilfen zu den beschlossenen Bundesprogrammen an. Bereits vor Wochen hat meine Fraktion dazu einen Vorschlag vorgelegt und ich habe dies erst am Wochenende bekräftigt – hoffentlich kann sich die CDU damit wenigstens einmal in der Landesregierung gegen die Grünen durchsetzen. Die Umsetzung darf keinesfalls so lange dauern wie die verspätete Einsicht! Unsere Wirtschaft leidet schon zu lange.“

 

 

Unternehmen in Baden-Württemberg brauchen schnelle Unterstützung statt überbordender Bürokratie.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, unterstützt die Forderung des BWIHK-Präsidenten nach raschen Soforthilfen für Unternehmen:

„Die derzeitige Gas- und Energiekrise stellt die Unternehmen in Baden-Württemberg vor eine große Herausforderung. Es liegt daher in der dringenden Verantwortung der Landesregierung hier die nötigen Mittel für rasche Soforthilfen zu Verfügung zu stellen. Was bei der Corona-Pandemie möglich war, muss jetzt auch möglich sein. Wer Hand an unseren Mittelstand legt, legt Hand an den Wohlstand Baden-Württembergs.“

FDP-Fraktion diskutiert Ergebnisse ihrer Schwerpunktaktion zu Innenstädten und dem Einzelhandel.


Die FDP-Fraktion hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ durchgeführt. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt wurden Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.

Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt die Motivation für die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“: „Unsere Innenstädte und der Einzelhandel stehen vor enormen Herausforderungen. Salopp formuliert kann man sagen: ‚Der Kittel brennt‘. Wir wollten daher wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Dazu hat unsere Fraktion in den vergangenen Monaten 14 Innenstädte in ganz Baden-Württemberg besucht, eine Reihe an Berichtsanträgen an die Landesregierung gestellt und unzählige Gespräche mit Experten und Innenstadtakteuren geführt. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.“

Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarkt- und innovationspolitischer Sprecher, erklärt: „Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Trotzdem konnten wir in unserer Schwerpunktaktion vielversprechende Schritte identifizieren. Beispielsweise brauchen wir eine breit angelegte Aktion ‚Komm in die Innenstadt‘ – die Landesregierung und auch der Ministerpräsident und sein Kabinett müssen persönlich aktiv für die Städte und das Einkaufen vor Ort werben. Das wäre mal eine wirklich sinnvolle Kampagne im Gegensatz zu ‚The Länd‘ oder den aus dem Fenster geschmissenen 60.000 Euro für die Aktion ‚Pendlerbrezel‘ von Verkehrsminister Hermann.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzel- und mittelstandspolitischer Sprecher, gibt einen Ausblick auf die noch kommenden Schritte: „Im November werden wir unser ausführliches Positionspapier mit einer Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen vorstellen. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden. Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!“

Einen Überblick über die Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/ zu finden. Bei Bedarf können wir Ihnen auch Fotos von der Veranstaltung zur Verfügung stellen.

Top Talk im Landtag

Wer schätzt sie nicht: Lebendige Innenstädte, die gleichermaßen zum Einkaufen, Verweilen und Genießen einladen? Die Realität zeigt jedoch allzu oft ein anderes Bild.

sind für uns ein Kernanliegen.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Innenstadt haben wir am 20.10.2022 Maßnahmen und notwendige Schritte erörtert, um Herausforderungen wie zwei Jahre Corona-Pandemie, Konkurrenz mit dem Online-Handel oder technologische Veränderungen zu meistern und die Zukunft positiv gestalten zu können. Etwa 90 Gäste haben den Vorträgen und der Diskussionsrunde zugehört.


Wir wollten wissen, wo genau der Schuh drückt und was wir im Landtag konkret für Einzelhändler und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunen tun können. Die Erkenntnisse daraus haben wir nun an unserem TOP TALK mit Experten diskutiert und weiter vertieft.



Niko Reith MdL, Sprecher für Wirtschaft

Die Diskussionsveranstaltung bildete den Abschluss unserer Schwerpunkt Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel. Danke an alle Diskussionsteilnehmer für den tollen Abend und die vielen konstruktiven Stimmen stellvertretend für alle Akteure der Innenstadt und des Einzelhandels.


  • Marjoke Breuning

    Präsidentin IHK Region Stuttgart &  Geschäftsführerin Maute-Benger

  • Markus Fischer

    Citymanager Ludwigsburger Innenstadt (LUIS) e.V.

  • Sabine Hagmann

    Hauptgeschäftsführerin Handelsverband BW e.V.

  • Axel Preuß

    Intendant Schauspielbühnen Stuttgart

  • Prof. Dr. Andreas Kaapke (Moderation)

    Duale Hochschule BW

Für erfolgreiche Innenstädte wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen und ein langanhaltendes politisches Engagement notwendig sein. Wir sind zwar Opposition, trotzdem ist es aber unser Anspruch, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und nicht nur die Landesregierung zu kontrollieren. Dazu machen wir konkrete Vorschläge, die oft auch ohne große Finanzmittel umgesetzt werden können. Es gibt damit dann aber auch keine Ausreden für die Landesregierung, hier nicht endlich aktiv zu werden.

Denn wir wollen die Zukunft aktiv gestalten!

Im Fokus

Ein Überblick über unsere Aktionen zur “Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel”

Positionspapier

Eine Fülle an konkreten landespolitischen Maßnahmen zur Zukunft für die Innenstädte und den Einzelhandel

Die schleppende Genehmigungspraxis beim Switch von Gas auf Öl muss unverzüglich beendet werden.


Unternehmen und Wirtschaftsverbände rügen die Entscheidungsschwäche der baden-württembergischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden. Über Monate schaffe es die Landesregierung beispielsweise nicht, bei der Energieversorgung die Umstellung von Gas auf Öl zu ermöglichen. Der Ministerpräsident habe sich zwar schon im Juli gegen Erbsenzählerei bei dieser Thematik gewandt, aber passiert sei nichts.

Dazu sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der mittelstandspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann muss endlich so auf die Umweltministerin einwirken, dass die schleppende Genehmigungspraxis der Behörden beim Switch von Gas auf Erdöl aufhört. Schon viel zu lange schaut er dem tatenlos zu, statt ernsthaft gegen die Erbsenzählerei in seiner Regierung vorzugehen.“

 

Schweickert: „Es kann nicht sein, dass Betrieben im Land das Wasser bis zum Hals steht, das Umweltministerium aber dem Wirtschaftsministerium Knüppel zwischen die Beine wirft. Offensichtlich hat diese Landesregierung nach Monaten der Krise immer noch nicht verstanden, worauf es für das Land ankommt. Die Wirtschaft muss mit Taten statt Worten unterstützt werden, und das aus allen Ministerien.“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen

Hintergrund


Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.

  • 10.2021

    L-Bank startet problematisches Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:

  • Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
  • Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
  • Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.

  • 10.11.2021

    Regierungsbefragung

    Im Video zu sehen, wie unser Wirtschaftspolitischer Sprecher Niko Reith zum Rückmeldeverfahren nachfragt.





Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher

  • 01.12.2021

    Sitzung des Wirtschaftsausschusses

    Hier hat die Wirtschaftsministerin dann eine verlängerte Frist für das Rückmeldeverfahren bis Mitte Januar angekündigt, wenn die Rückmeldung durch Steuerberater vorgenommen wird.

  • 08.12.2021

    Online-Talk mit Experten und Betroffenen

  • 16.12.2021

    Allgemeine Fristverlängerung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen




Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher

  • 14.01.2022

    Bundesregierung verkündet Anpassung bei Rückzahlungen

Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen  umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.

  • 17.01.2022

    FDP-Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“

 Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen

  • 03.02.2022

    Unserer aktuellen Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“

    In seiner Rede fordert Prof. Dr. Erik Schweickert die Wirtschaftsministerin nochmal nachdrücklich dazu auf eine Änderung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe vorzunehmen.

  • 24.05.2022

    Ergebnis der Anpassungsprüfung durch das Wirtschaftsministerium

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.

Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

  • 22.06.2022

    Regierungsbefragung zum Ergebnis der Prüfung

    In der Regierungsbefragung hat unser mittelstandspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen

  • 08.2022

    Versand von Rückzahlungsaufforderungen

Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.

  • 13.09.2022

    Antwort zu unserem Antrag "„Rückzahlungen der Coronasoforthilfe“

In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.

Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.

  • 08.03.2023

    Regierungsbefragung zum Stand des Rückzahlungsverfahrens

Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.

Wir fordern eine transparente Kommunikation mit allen Firmen und ein Rückmeldeverfahren, welches fair, unbürokratisch, verlässlich und planbar ist!

Stand der Informationen: 10.03.2023

FDP-Abgeordnete begrüßt den Vorstoß nach einem gesonderten „Tag des Handwerks“ an Schulen.


Zur Meldung der Forderung nach einem „Tag des Handwerks“ an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg und der verhaltenen Reaktion der Landesregierung, sagte die Sprecherin für berufliche Bildung der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Mit der Forderung nach einem Tag des Handwerks rennt die Handwerkskammer bei mir offene Türen ein. Die Lage am Ausbildungsmarkt ist alarmierend und ohne qualifizierte Fachkräfte im Handwerk wird uns der Strukturwandel in Baden-Württemberg nicht gelingen. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn die Landesregierung ihre anhaltende Mutlosigkeit ablegt und den Ernst der Lage endlich begreift. Vor allem an den Gymnasien gilt noch viel zu oft das Credo, nach dem Abitur unbedingt ein Studium beginnen zu müssen. Hier muss sich die Berufsorientierung dringend weiterentwickeln, um dem Fachkräftemangel wirksam etwas entgegensetzen zu können.“

Innenstadtoffensive

9 Monate – 14 Innenstädte – vor Ort unterwegs

In großen und kleinen Städten, im ländlich geprägten Raum sowie in den Metropolen haben unsere Abgeordneten mit Ladeninhabern und Gastronomen, Kulturschaffenden und Kommunalverwaltungen, mit Verbänden und Dienstleistern – kurz: mit allen wesentlichen Innenstadtakteuren – gesprochen.

Aus erster Hand wollten wir uns über Probleme und Sorgen, aber auch über Chancen und Stärken der Innenstadtakteure informieren.


Unsere Ideen und Ziele für die Zukunft von Innenstadt und Einzelhandel gibt es hier zum Nachlesen und zum Download.

Positionspapier

Seit Anfang August versendet die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rückzahlungsaufforderungen an die Empfänger der Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020. Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert dies:

„Ich gehe davon aus, dass über 50 Prozent der knapp 250.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, dieser Tage eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen werden. Was vor gut zwei Jahren also als beispielloses Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt. Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Mein Blick dazu geht nach Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – die dortigen FDP-Wirtschaftsminister haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen und diesen bleiben nun die unerwarteten Rückzahlungen erspart.

Es bleiben trotzdem im Zusammenhang mit der Soforthilfe viele Fragen ungeklärt: Was passiert mit Unternehmen, die bis heute keine Abrechnung vorgelegt haben? Wann werden Verzugszinsen fällig? Und wie wird sichergestellt, dass die Abrechnungen auch korrekt sind und der Ehrliche am Ende nicht der Dumme wird? Ich und meine Fraktion werden hier nicht lockerlassen und hierzu Aufklärung vom Ministerium einfordern.

Die besondere Krux am nun gestarteten Rückzahlungsverfahren ist dabei, dass man sich im Ministerium wohl selbst für die Fehler bei der Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe schämt. Nicht anders ist zu erklären, dass man die Sommerpause nutzt, um die ungute Nachricht in die Welt zu setzen. Eine offizielle Pressemeldung der Ministerin, in der sie ihre Politik erklärt und dafür Verantwortung übernimmt, hat es aber trotzdem nicht gegeben.“

 

Das Thema Corona-Soforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. Eine Übersicht über den gesamten Sachverhalt mit allen bisherigen FDP-Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“