Mehr Informationen zum Rückmeldeverfahren finden sich auf der Webseite des Landeswirtschaftsministeriums und der L-Bank.
Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen
Hintergrund
Im Frühjahr 2020 brach in der Welt und damit auch in Baden-Württemberg die Corona-Pandemie aus. Am 22. März reagierte die Landesregierung mit dem ersten Lockdown – Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Branchen waren verheerend. Daher wurde sehr schnell die Corona-Soforthilfe konzipiert – betroffene Betriebe konnten eine staatliche Unterstützung zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.
Beginnend im Oktober 2021 hat die Landesregierung dann eine Abrechnung von allen Corona-Soforthilfe-Empfängern und in vielen Fällen auch eine Rückzahlung verlangt. Damals begann ein regelrechtes Chaos und Planlosigkeit rund um die Corona-Soforthilfe, welches bis heute andauert. Diese Homepage dokumentiert, was wir alles unternommen haben, um hier Verbesserungen für die Unternehmen zu erreichen.
Mitte Oktober 2021 versendet die L-Bank (diese ist in Baden-Württemberg für die organisatorische Abwicklung der Soforthilfe zuständig) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger. In diesem sogenannten Rückmeldeverfahren werden alle Hilfeempfänger aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Prinzipiell unterstützen wir zwar eine Abschlussrechnung zur Soforthilfe und die Leistung von Unterstützung für nur wirklich leidende Unternehmen. Das durchgeführte Rückmeldeverfahren ist in seiner jetzigen Form aber hochproblematisch:
- Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie, zahlreiche Branchen leiden erneut unter wirtschaftlichen Einschränkungen und Umsatzeinbrüchen. In dieser schwierigen Phase eine etwaige Rückforderung von Unternehmen zu fordern ist widersinnig – diese kämpfen ums Überleben und sollten daher derzeit nicht mir neuen Forderungen belastet werden.
- Die Rückmeldefrist 19. Dezember 2021 – also gerade einmal zwei Monate nach Aufforderung und mitten im Weihnachtsgeschäft und in der Jahresendabrechnung – ist viel zu kurz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen für die Aufstellung der Berechnungen Unterstützung von ihrem Steuerberater brauchen werden. Diese sind aber eh schon aufgrund ihrer Rolle bei den Corona-Programmen überlastet.
- Die Regeln zur Berechnung der Förderung erhalten eine fragwürdige Stichtagsregelung. Maßgeblich ist nämlich nicht der Zeitraum des eigentlichen Lockdowns und damit der Zeitraum, wo der meiste Umsatz ausgefallen ist, sondern der Zeitraum ab Antragsstellung. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Antrag am 15. April gestellt hat, darf es für die Berechnung seines Liquiditätsengpasses den Zeitraum Mitte April bis Mitte Juli angeben, der (wirtschaftlich wohl schwierigste) Zeitraum Mitte März bis Mitte April bleibt hingegen unberücksichtigt. Dies wurde allerdings im Frühjahr 2020 bei Programmankündigung keineswegs kommuniziert und andere Bundesländer haben hier auch andere Bestimmungen vorgenommen.
Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg reagiert erneut auf unsere Proteste. Nun verlängert es die Frist für alle Betroffenen des Rückmeldeverfahrens bis zum 16. Januar 2021. Die grundsätzlichen Probleme mit dem Rückmeldeverfahren bleiben aber bestehen. Weiterlesen
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher
Die Bundesregierung verkündet großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (vorletzter Absatz der Pressemeldung hier). Damit wird zumindest eine unserer Forderungen umgesetzt und kein Unternehmen wird nun mitten in der 5. Corona-Welle etwaige Rückzahlungen leisten müssen.
Unser Fazit von Antrag und Diskussion ist allerdings ernüchternd: Die Landesregierung nimmt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine deutlich andere Auslegung der Regelungen zur Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe vor – zu Lasten der Unternehmen! Anstatt mutig und im Sinne der Wirtschaft zu handeln, verschanzt man sich hinter juristischen Auslegungen und schiebt die Verantwortung ab! Wieso geht eine unternehmensfreundliche Auslegung der Soforthilfe-Regelungen in Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg? Weiterlesen
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gibt nach über drei Monaten das Ergebnis der zugesagten Prüfung bekannt, inwiefern der Zeitraum zur Berechnung der Corona-Soforthilfe noch angepasst werden kann. Das Ergebnis ist: „Eine Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe ist rückwirkend nicht möglich“. Dabei wird sich vor allem auf ein juristisches Gutachten einer externen Kanzlei berufen. Als Gründe werden der Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes sowie haushalts- und zuwendungsrechtliche Gründe genannt.
Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums sowie das juristische Gutachten findet sich online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
Wir haben die Regierungsbefragung im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal genutzt, um Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut nach der Überprüfung der Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe sowie dem juristischen Gutachten dazu zu befragen. Wir wollten wissen, was in Baden-Württemberg schief lief, sodass bei uns eine für Unternehmen nachteilige Regelung getroffen wurde, in anderen Bundesländern hingegen eine höhere Flexibilisierung möglich ist. Was genau ist im Wirtschaftsministerium passiert und was hat man gelernt, um ähnliche Schlechterstellungen für die Zukunft zu vermeiden? Auch wenn eine nachträgliche Anpassung aus juristischen Gründen nicht möglich ist, muss analysiert werden, was schief lief und für die Zukunft gelernt werden. Weiterlesen
Die L-Bank hat angefangen, Rückzahlungsaufforderungen an die Unternehmen in Baden-Württemberg zu versenden. Davon betroffen sind wohl über 50 Prozent der Unternehmen, welche die Soforthilfe im Frühjahr 2020 erhalten haben – das werden weit über 100.000 sein. All diese Firmen müssen die verfehlte Politik der Landesregierung ausbaden. Wir kritisieren dies nach wie vor auf Schärfste.
In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass über 90.000 Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine vollständige oder zumindest anteilige Rückzahlung leisten müssen. Ebenso ist vollkommen unklar, was mit den über 60.000 Unternehmen passiert, welche überhaupt gar keine Abschlussrechnung vorgelegt haben.
Wir sagen: Der Ehrliche darf nicht der Dumme werden! Wenn die Landesregierung schon auf ein unnötiges Rückmeldeverfahren besteht, muss dieses zumindest unbürokratisch und fair für alle durchgeführt werden.
Die Antwort der Landesregierung war, dass ca. 60.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe erhalten haben, bis heute keine Abschlussrechnung vorgelegt haben. Die Landesregierung hat aber noch immer keinen Plan, wie sie mit diesen noch ausstehenden Rückmeldungen umgehen möchte und inwiefern es noch eine Kontrolle oder ein Mahnverfahren geben wird. Sie versteckt sich hinter der Bundesregierung und ist nicht mal in der Lage, klar zu kommunizieren, was noch auf die Firmen zukommen könnte.
Bis zum 30.06.2023 waren alle Unternehmen aufgefordert, eventuell zu viel geforderte Soforthilfen zurückzuzahlen. Wir wollten daher von der Landesregierung wissen, wie der Stand der Dinge ist.
Ergebnis: Bei knapp 90.000 Unternehmen bestand kein Rückzahlungsbedarf und rund 40.000 haben eine Rückzahlung geleistet. Für diese Firmen ist das Verfahren abgeschlossen. Aber bei etwa 100.000 weiteren Unternehmen ist das Verfahren noch offen – diese haben Widerspruch eingelegt, eine Stundung beantragt oder schlichtweg keine Rückmeldung gegeben. Für diese Unternehmen ist völlig unklar, was noch auf sie zukommt, und die Landesregierung hat bisher keinen Plan dazu!
Wir fordern daher Planbarkeit für alle Unternehmen und die Landesregierung muss endlich sagen, wie sie mit noch offenen Verfahren umgehen will. Dabei darf der Ehrliche nicht der Dumme sein und es muss endlich Verlässlichkeit geschaffen werden.
Stand der Informationen: 09.08.2023