Pressemitteilung

22.Dezember 2021 - Einzelhandel / Mittelstand und Handwerk
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Schweickert: Baden-Württemberg muss nun auch Sonderweg bei Stichtagsregelung beenden

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

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