Chaos und kein Ende: Corona-Soforthilfen
Die Corona-Pandemie stellte im Frühjahr 2020 die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen. Die Landesregierung reagierte am 22. März 2020 mit dem ersten Lockdown. Viele Geschäfte mussten schließen, zahlreiche Branchen waren infolgedessen von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.
Als Gegenmaßnahme wurden noch im März 2020 die Corona-Soforthilfen eingeführt – ein richtiges Programm, welches auch die FDP gefordert und immer unterstützt hatte. Betroffene Betriebe konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro beantragen. In Baden-Württemberg nahmen in diesem Zusammenhang rund 240.000 Unternehmen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 2,24 Milliarden Euro in Anspruch.
Da die im Frühjahr 2021 ausgezahlten Coronahilfen auf Kalkulationen und Planungsdaten, aber nicht auf tatsächlichen Umsätzen sowie eingetretenen Gewinnen und Verlusten beruhten, war für die Corona-Soforthilfen eine rückwirkende Schlussabrechnung mit anschließender Erhöhung der Hilfszahlungen oder auch Rückzahlung dieser notwendig. Dieses Abrechnungsverfahren startete im Herbst 2021.
Aufgrund reihenweise haarsträubender Fehler sowie mangelnder Planung und chaotischer Verfahrensabläufe der grün-schwarzen Landesregierung ist dieser Prozess im Frühjahr 2026 – fast sechs Jahre nach Start der Soforthilfe – immer noch nicht abgeschlossen. Die Wirtschaft wird benachteiligt, Unternehmen im Unklaren gelassen.
Das gesamte Verfahren führte und führt weiterhin zu erheblichen Problemen, mit denen wir uns als FDP-Fraktion intensiv auseinandergesetzt und uns konsequent für die Unternehmen in unserem Land eingesetzt haben. Insgesamt befindet sich die Landesregierung nun in einer Situation, in der sie gar über 400 Millionen Euro wieder an die Unternehmen rückerstatten muss, von denen Sie das Geld zuvor rechtswidrig zurückverlangt hatte.
Anträge und weitere Informationen
Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.
Unsere Kritik
Unsere Forderungen
Die Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 waren ein wichtiges und richtiges Programm – wir haben eine solche Unterstützung damals gefordert und halten dies nach wie vor für richtig. Ebenso ist richtig, dass die Unternehmen eine rückblickende Schlussabrechnung vorlegen – Geschäftsverläufe können anders als angenommen verlaufen sein und Erhöhungen der Hilfeleistungen, aber eben auch Rückzahlungen dadurch notwendig werden. Doch die Art und Weise der Ausgestaltung durch die Landesregierung und die fehlende Kommunikation und damit nicht vorhandene Planbarkeit waren ein einziges Desaster.
Den Gipfel setzten dem ganzen dann die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim auf.
Für uns ist klar:
Alle Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, die rechtswidrig waren, müssen korrigiert werden – schnell, umfassend, aber bürokratiearm. Auf diese Kriterien werden wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren hinwirken. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein und Vertrauen in den Staat darf nicht bestraft werden.
Abgeordnete
Mitarbeiter
Thilo Weber
Stand: 5. Februar 2026
Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!
Teil 2: Bildung, Polizei, Pflege
Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.
Im zweiten Teil blicken wir heute auf die Themen Bildung, Polizei und Pflege. Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.
Neben der Corona-Krise stellen uns alle aber auch andere aktuelle Entwicklungen vor Herausforderungen. Die Krawallnacht in Stuttgart hat gezeigt, wie fragil die Gesellschaft ist und wie schnell Entwicklungen unkontrolliert eskalieren können. Es ist geboten, nach Gründen zu fragen und diese dann auch anzugehen. Dabei darf es keine Tabus geben. Klare rechtsstaatliche Maßnahmen, beispielsweise zur Bekämpfung von Jugendkriminalität und des Missbrauchs von Aufenthaltsrechten, müssen in die Tat umgesetzt werden. Es geht jetzt nicht nur darum, hinter der Polizei zu stehen, sondern ihr auch den Rücken zu stärken – mit besserer Ausstattung, Organisation und Personal.
Auch die Pflege steht vor großen Herausforderungen: Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen einzurichten. Die Pflegekammer hat aber keinerlei Einfluss auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt. Wir meinen: Verbesserungen für die Pflege: Ja! Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten: Nein!
Für ein Recht auf beste Bildung
Bei allen negativen Konsequenzen für unser Bildungswesen hat die Corona-Pandemie auch eines bewirkt: Das allgemeine Bewusstsein für den Wert der Bildung zu schärfen. Während zuvor junge Menschen auf Kosten ihrer Schulbildung streikten, gehen mittlerweile Eltern für die Bildungschancen ihrer Kinder auf die Straße. Auch die FDP/DVP Fraktion sieht eine ihrer Kernaufgaben darin, einem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen, das bis vor kurzem nach allgemeinem Verständnis als Selbstverständlichkeit galt: dem Recht auf Bildung. Dabei gilt es nach unserer Auffassung nicht nur dafür zu sorgen, dass der Unterricht auch unter Pandemiebedingungen im vorgesehenen Umfang stattfinden kann, sondern auch, dass er höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Wir haben deshalb ein Positionspapier vorgelegt mit dem Ziel, das Veränderungspotenzial der Krise für eine erstklassige Bildung zu nutzen. Neben fünf Akutforderungen, die unsere Schulen für Krisen wetterfest machen sollen, ziehen wir auch fünf grundlegende Schlussfolgerungen. Einerseits gilt es, insbesondere die Digitalisierung für die bestmögliche Entfaltung jedes einzelnen Schülers zu nutzen. Andererseits wurde durch die Schulschließungen noch einmal deutlich, dass weder die Mitlernenden noch der Lehrer in einem gelingenden Lernprozess ersetzbar sind. Das individuelle und das soziale Lernen in Einklang zu bringen, ist nach unserer Überzeugung eine Aufgabe, die einer liberalen Bildungspolitik geradezu auf den Leib geschneidert ist.
Unsere Ideen zur Bildung, damit wir #wiederspitzewerden
Wirksame Mittel für unsere Polizei statt nur Placebo
Seit rund zwei Jahren forciert Innenminister Strobl weitere Verschärfungen im Polizeigesetz. Der Entwurf liegt seit einigen Monaten vor. Er enthält beispielsweise eine Ausweitung der Nutzung von Bodycams in Wohnungen, das Recht auf eine weitgehend anlasslose Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Großveranstaltungen und eine kaum eingegrenzte verdeckte Kennzeichenerfassung. Organisationen wie der Anwaltsverband äußerten bereits „durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich einzelner Maßnahmen. Zufällig beginnen die Gesetzesberatungen nur wenige Wochen nach der Stuttgarter Krawallnacht und schon fordern CDU-Politiker mit Verweis hierauf die bedingungslose Unterstützung für das Vorhaben ein. „Wir müssen aber genau auseinanderhalten, was echten Mehrwert für die Polizeiarbeit hat und was reines Placebo ist“, warnt unser innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll.
Dass wir heute weniger Polizei auf der Straße als 2016 haben, weil der Innenminister seine Einstellungsoffensive zu spät begann oder sich zehn Polizisten ein Smartphone teilen müssen, sind die wirklichen Probleme für die Polizei – und nicht unzureichende Gesetze.
„Herr Strobl wollte die Polizeireform zunächst klammheimlich innerhalb von drei Wochen noch vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen. Das haben wir verhindert, weil es aus unserer Sicht zwingend einer öffentlichen Expertenanhörung bedarf“
Prof. Dr. Ulrich Goll
Die Expertenanhörung soll voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden. Die FDP/DVP Fraktion wird danach Änderungsanträge einbringen, um sicherzustellen, dass Bürgerrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.
Pflegekammer
Die grün-schwarze Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Pflegekammer einzurichten. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine Umfrage durchgeführt, die jedoch nur selektiv erfolgte. Dabei waren die Fragen aus unserer Sicht auch so gestellt, dass man fast schon automatisch zu einer positiven Einschätzung über die Wirkung einer Pflegekammer kommen musste. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass es um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen geht, hat auf dem Fragebogen selbst gefehlt. Auch wurde nicht klar benannt, dass die Pflegekammer selbst eben gerade keine Tarifvertragspartei ist und deshalb auf die unmittelbaren Arbeitsbedingungen, wie vor allem das Gehalt, keinerlei Einfluss hat. Wir als FDP/DVP Landtagsfraktion meinen, dass die Pflege ein sehr wichtiger Bereich ist, der gestärkt werden soll. Hierzu haben wir ein umfassendes Papier anhand von sechs Schwerpunktbereichen erarbeitet, das in unserem Internetauftritt einsehbar ist.
Verbesserungen für die Pflege:
Ja!
Neue bürokratische Strukturen mit hohen Kosten:
Nein!
Alles Weitere zur Pflegekammer finden Sie hier.
Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!
Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung
Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.
Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.
Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass
Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.
Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.
Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag
Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.
Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.
Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.
So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:
Bleibt alles anders
Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar
Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.
Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!
Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.
Mehr als fünf Monate Corona: Ein Blick auf das grün-schwarze Krisenmanagement
Vor mehr als fünf Monaten gab es den ersten Corona-Fall in Baden-Württemberg. Seither ist viel passiert. Vor allem hat sich in den letzten Monaten viel Unmut angesammelt. Ob Schausteller, Marktkaufleute, Gastronomen oder Reiseveranstalter – viele haben demonstriert – für eine Perspektive, für ihre berufliche Zukunft. Die Proteste zeugen von einer Unzufriedenheit mit dem Krisenmanagement der grün-schwarzen Landesregierung. Sie sind Ausdruck einer bisweilen nicht nachvollziehbaren und unverhältnismäßigen Politik. Drei Beispiele für das desaströse Krisenmanagement der Landesregierung:
1. Rechtswidrige Verordnungen
Wie das Fähnchen im Winde drehte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und seine Landesregierung bei der Frage nach der Flächenbeschränkung für Geschäfte. Zunächst erklärte der Ministerpräsident, er sei für 400 Quadratmeter als Obergrenze für die Öffnung von Geschäften. Vereinzelten Branchen erlaubte die Regierung, den Verkauf auf über 800 Quadratmetern. Wieso aber traute man den Einzelhändlern nicht unabhängig von ihrer Größe zu, die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? Wieso kann man sich in einem größeren Laden eher infizieren als in einem kleinen? Und wieso durften einige Geschäfte öffnen und andere, gleichgroße Geschäfte nicht? Der Verwirrung wurde schließlich vom Verwaltungsgericht in Mannheim ein Ende bereitet. Das Gericht kippte die unsinnige Regelung und zwang die Landesregierung somit, die 800 Quadratmeterregel aufzuheben.
Wir meinen: Mit ihren rechtswidrigen Verordnungen schwächte die Landesregierung die Wirtschaft zusätzlich und stiftete Unruhe und Unverständnis für ihre Maßnahmen. Auch in Krisenzeiten müssen die Menschen darauf vertrauen können, dass die Regierung rechtskonforme Verordnungen erlässt.
2. Zu späte Hilfen für betroffene Zweige und keine Perspektiven
Ob Gastronomie, Hotellerie oder Busunternehmer – sie alle mussten sehr lange auf Hilfen warten. Doch wenn keine Einnahmen generiert werden können, zählt jeder Tag. Eine frühzeitigere Unterstützung hätte zumindest partiell Schaden abwenden können. Und Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe? Die schien die Landesregierung völlig vergessen zu haben. Erst Ende Juli nach lautstarken Protesten der Schausteller gab es Unterstützung für die schwer gebeutelte Branche. Der Zorn der Schausteller ist aber völlig berechtigt: Unverschuldet ist nahezu ihre komplette Einnahmequelle weggebrochen. Die Corona-Auflagen gleichen einem Berufsverbot für die Schausteller und Marktkaufleute. Und noch immer ist unklar, ob und wie Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden können. Dabei stehen schon jetzt viele Betriebe vor dem Aus. Wir fordern daher, umgehend klare Öffnungskriterien für Weihnachtsmärkte zu definieren und den Schaustellern endlich eine Perspektive zu geben. Ansonsten droht die Politik der grün-schwarzen Landesregierung eine komplette Branche an den Rand ihrer Existenz zu bringen – mit wirtschaftlichem und kulturellem Schaden für das ganze Land!
Wir meinen: Schausteller und Marktkaufleute sind sowohl Wirtschaftszweig als auch Kulturgut. Sie verdienen eine Perspektive!
“Die Sofortmaßnahmen können jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Landesregierung muss jetzt auch einen langfristigen Plan entwickeln, um die Konsequenzen der Corona-Krise abzumildern und den Wirtschaftseinbruch wieder auszugleichen.”
Prof. Dr. Erik Schweickert
3. Zu späte Ankündigungen
Das Grundprinzip von Grün-Schwarz während der Corona-Krise ist: Eine Coronaverordnung kommt Sonntagabend um 23 Uhr 59, und die Kommunen sollen sie dann am Montagmorgen umsetzen. Die Einzelhandelsrichtlinie wurde beispielsweise am Samstagmorgen mit höchst komplexen Anforderungen an Einzelhändler und Kommunen zwei Tage vor Beginn erlassen. Wie sollen die Einzelhändler binnen zwei Tagen und dann noch am Wochenende sämtliche Vorgaben auf die Schnelle umsetzen? Beispiel KiTa-Öffnungen: Die Kommunen hatten deutlich gemacht, dass sie für die Umsetzung des Normalbetriebs mindestens eine Woche Vorlauf bräuchten, aber Ministerin Dr. Susanne Eisenmann hatte selbst wenige Tage vor den KiTa-Öffnungen noch kein konkretes Konzept zur Umsetzung vorgelegt.
Unklarheit fast bis zur letzten Sekunde – wir meinen: Komplexe und wichtige Verordnungen mit einer derart geringen Vorlaufzeit zu erlassen, das ist verantwortungslos und zeugt von Kurzsichtigkeit der grün-schwarzen Landesregierung.
Rede von Dr. Hans-Ulrich Rülke vom 20.5.2020 im Landtag
Unser Fazit
Das Krisenmanagement von Grün-Schwarz ist plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen. Wie soll auch Akzeptanz für komplexe Vorgaben entstehen, die nur wenige Tage vorher kommuniziert werden? Wie soll Vertrauen für Maßnahmen entstehen, die vor Gericht nicht Bestand haben? Wie soll Vertrauen in die Politik entstehen, wenn ganze Branchen scheinbar vergessen werden und keine Perspektive aufgezeigt bekommen? Möchten wir eine höhere Akzeptanz der Corona-Maßnahmen erreichen, brauchen wir klare, verhältnismäßige und nachvollziehbare Maßnahmen der Politik. Dafür setzen wir uns als FDP/DVP Fraktion ein!
Wie geht es unseren Einzelhändlern in Baden-Württemberg? Wie kann der Handel die Folgen von Corona überstehen? Und welche Maßnahmen brauchen wir, um den Handel wieder anzukurbeln? Unser einzelhandelspolitischer Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert hat den Praxistest gemacht. In Mühlacker hat er mit Klaus Sämann, Geschäftsführer vom traditionsreichen Kaufhaus Sämann, über die Situation der Einzelhändler im Land gesprochen. Der Einzelhändler plädiert dabei für klare Ansagen und rechtzeitige Verordnungen von der Politik. Auch im Namen seiner Mitarbeiter spricht sich Herr Sämann für verkaufsoffene Sonntage aus. Unser Fazit: Grün-Schwarz muss dem Einzelhandel endlich die Unterstützung geben, die er benötigt – damit unsere Innenstädte nicht ausbluten!
Das Herz unserer Wirtschaft
Ohne geht’s nicht – kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ein fester und wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft. Sie bilden das Herzstück der leistungsstarken Wirtschaft in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland. Eine funktionierende Wirtschaftsstruktur ohne den Mittelstand ist nicht vorstellbar. Zur Würdigung des Beitrags der KMU zu den Volkswirtschaften haben die Vereinten Nationen den 27. Juni als Tag der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerufen. Die Europäische Union definiert seit 2005 kleine und mittlere Unternehmen als Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro pro Jahr haben. Sobald ein Unternehmen diese Schwellenwerte überschreitet, spricht man von einem Großunternehmen.
| Unternehmensgröße | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz pro Jahr in Euro | oder | Bilanzsumme pro Jahr in Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| kleinst | bis 9 | bis 2 Millionen | bis 2 Millionen | ||
| klein | bis 49 | bis 10 Millionen | bis 10 Millionen | ||
| mittel | bis 249 | bis 50 Millionen | bis 43 Millionen |
Kleine Unternehmen, große Bedeutung
So klein die Betriebe auch sein mögen, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist enorm:
- 2018 arbeiteten insgesamt über zwei Millionen Beschäftigte in KMU in Baden-Württemberg.
- Im Jahr 2018 zählten in Baden-Württemberg 471.190 Unternehmen zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das waren 99,51% aller Unternehmen.
- Die Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 250 Beschäftigten erwirtschafteten im Jahr 2018 ca. 40,63% des gesamten Umsatzes aller Unternehmen.
- Deutschlandweit waren 81,7% aller Auszubildenden in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten angesiedelt.
Beim Betrachten dieser Fakten ist die immense Bedeutung der KMU für unsere Wirtschaft und Gesellschaft unverkennbar. Die kleinen und mittleren Unternehmen stellen den Großteil der Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze in unserem Land. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zeichnet sich auch dank der KMU durch seine Vielseitigkeit, seine Brandbreite und seinen einzigartigen Innovationsgeist aus. Branchenübergreifend zählen heute zahlreiche baden-württembergische Unternehmen zur absoluten Weltspitze. Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden somit das Rückgrat der hiesigen Wirtschaft und spielen bei der Erhaltung des Wirtschaftswachstums und Wohlstandes eine entscheidende Rolle. Nur mit Hilfe der KMU können die Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze im Land garantiert werden. Deshalb verdienen sie Anerkennung und ausreichend Unterstützung von der Landespolitik.
Aktuelle Krise und Herausforderungen der Zukunft
Doch die politischen Rahmenbedingungen stellen allzu oft eine Hürde für die Betriebe dar. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen wurden von der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen schwer getroffen. Die von der Landesregierung angebotene Unterstützung für den Mittelstand im Zuge der Corona-Krise ist jedoch unzureichend. Hinzu kommt: Baden-Württemberg ist der große Verlierer des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grünen) konnte seine Forderungen in Berlin nicht durchsetzen. Darunter leidet mit der Automobilindustrie eine unserer Schlüsselindustrien in Baden-Württemberg und damit auch tausende mittelständische Zuliefererbetriebe. Somit werden jene Betriebe weiterhin geschwächt, die schon vor der Krise unter der einseitigen Fokussierung der Landesregierung auf die batteriebetriebene Elektromobilität litten. Ein weiteres Ärgernis: Noch immer fehlt glasfaserbasiertes Internet in der Fläche – also genau dort, wo sich viele mittelständischen Unternehmen befinden. Gerade einmal 7% der Haushalte in Baden-Württemberg verfügen über schnelles Internet (≥ 1000 Mbit/s). Der mangelhafte Ausbau der digitalen Infrastruktur gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auf dem Land. Dabei müssen unsere KMU die bestmöglichen Rahmenbedingungen haben!
Wirksame Unterstützung und Entlastung für die Leistungsträger unserer Gesellschaft
Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb ein Positionspapier vorgelegt, in dem verschiedene Wege aus der Krise vorgeschlagen werden. Zur Krisenbewältigung werden diverse Konjunktur- und Wirtschaftsimpulse für zwei Sonderkonjunkturjahre vorgeschlagen, wie etwa steuerliche Erleichterungen, Zuschüsse und Anreize für Bürger und Unternehmen. Außerdem brauchen wir Investitionen in Technologien, die umweltfreundlich sind und gleichzeitig Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land behalten, wie z.B. die wasserstoffbasierte Brennstoffzelle.
Neben der Bewältigung der aktuellen Krise müssen die KMU auch für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet sein: Im Vordergrund steht hier die Digitalisierung und der Ausbau der digitalen Infrastruktur, damit der Mittelstand am Wandel teilhaben kann und weiterhin leistungsfähig bleibt. Auch müssen der Fachkräftemangel und Bürokratiehürden, durch die den KMU der Übergang in die Arbeit 4.0 erschwert wird, abgebaut werden. Die FDP/DVP Landtagsfraktion fordert deshalb einen umfassenden Bürokratieabbau und setzt sich für eine Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung sowie eine steuerliche Forschungsförderung ein. Bestimmte Gesetze, wie z.B. zur Arbeitszeit, müssen an die durch die Digitalisierung entstehende moderne Arbeitswelt angepasst werden. Daneben fordern wir eine echte Ausbildungsoffensive. Es muss endlich die Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen durch die Ausweitung der Meisterprämie auf alle Meisterabschlüsse erfolgen, auch die von Industrie- und Handelskammern. Damit Baden-Württemberg auch in Zukunft ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit zahlreichen Unternehmen aus dem Mittelstand an der Weltspitze bleibt!
Erstellt von unserer Praktikantin Nora
Unsere Ansprechpartner
Die schlimmste Krise seit dem zweiten Weltkrieg trifft unsere Wirtschaft aufs Härteste. Die Arbeitslosenzahlen in Baden-Württemberg schnellen in die Höhe auf mittlerweile 270.290 Arbeitslose (Mai 2020). Das ist ein Anstieg von 41% verglichen mit dem Vorjahr. Zudem haben mehr als 100.000 Betriebe für etwa 1,9 Millionen Beschäftigte in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt. Die Produktion ist rückläufig und Umsätze brechen ein. Es droht eine Insolvenzwelle und Massenarbeitslosigkeit. Um das zu verhindern, haben wir als FDP/DVP Fraktion konkrete Maßnahmen für einen wirtschaftlichen Aufschwung vorgelegt. Am 28.05.2020 haben wir diese vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit hochkarätigen Vertretern aus der Wirtschaft und einer Vielzahl an interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Webtalks diskutiert. Diskussionsteilnehmer waren neben unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Baden-Württemberg Dr. Dietrich Birk sowie der Vorsitzende des Außenwirtschaftsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und ehemalige Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) Dr. Peter Kulitz.
Unternehmen leiden stark unter der Krise
Unsere Gäste Dr. Birk und Dr. Kulitz gaben den Teilnehmern zu Beginn einen Einblick in die aktuelle schwierige Situation der baden-württembergischen Wirtschaft. So gäben laut Dr. Birk 98 von 100 Maschinenbauunternehmen an, von der Krise betroffen zu sein. Als eine der Schlüsselindustrien ist der Maschinen-und Anlagenbau damit besonders hart von der Krise betroffen. Doch, und da waren sich die Teilnehmer einig, die Corona-Krise ist ein heftiger Schock für die gesamte Industrie in unserem Land. Die IHK habe laut Dr. Kulitz allein in Baden-Württemberg für über 400.000 Anträge für die Zuschüsse im Kleingewerbebereich die Plausibilitätsprüfung übernommen und diese dann an die L-Bank weitergeleitet. Zahlen wie diese klingen bedrohlich, verdeutlichen zugleich aber auch den enormen Handlungsbedarf.
Ein Fitnessprogramm für die Wirtschaft
Wie aber kommen wir raus aus dieser Krise? Dr. Birk forderte hierzu ein „Fitnessprogramm“ mit verbesserten Abschreibungsbedingungen für Investitionsgütern in Form der degressiven AfA, mit einer deutlichen Ausweitung des Verlustrückgangs, Investitionen in die (digitale) Infrastruktur sowie eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Letzteres sei richtig und ein „klassisches Mittelstandsthema“, ergänzte Dr. Rülke. Der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende betonte zugleich, dass es wichtig sei, jetzt vor allem passgenaue Programme statt die klassische Gießkanne auf den Weg zu bringen. Konsumtive Ausgaben können nicht im Vordergrund stehen, sondern investive wie das Fitnessprogramm und wie die FDP/DVP Fraktion in ihrem Positionspapier vorschlägt.
Nur dies verhindere Insolvenzwellen und Massenarbeitslosigkeit. Denn: Dr. Rülke befürchtet, dass uns eine solche Insolvenzwelle in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Handel, in der Gastronomie aber auch im produzierenden Mittelstand am Ende des Jahres bevorstehen könne, wenn nicht die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Eine dieser Maßnahmen und wesentlicher Bestandteil des Fitnessprogramms muss der Bürokratieabbau sein. Laut Dr. Kulitz sei gerade in dieser Krise Schnelligkeit wichtig. Es sei erstaunlich und gut, wie schnell die Regierung und Behörden auf Bürokratie verzichten können, so Dr. Kulitz. Dies müsse unbedingt auch nach der Krise beibehalten werden, um Vertrauen in die Unternehmer zu schaffen und Blockaden zu verhindern. Ein Beitrag zu weniger Bürokratie müsse die Abschaffung des Bildungszeitgesetzes sein, so Dr. Rülke, der für diesen Vorschlag viel Zuspruch erntete. Jedoch zeigt die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zum Abbau von Bürokratie, dass die Entlastung der Unternehmer von unnötiger Bürokratie keine Priorität der grün-schwarzen Landesregierung zu sein scheint. Dabei wirkt ein Gesetz wie das Bildungszeitgesetz „abschreckend“ auf die Unternehmer, wie Dr. Kulitz resümierte.
Investitionen in die (digitale) Infrastruktur und Bildung
Statt unnötiger Bürokratie braucht es Investitionen in die digitale Infrastruktur. Insbesondere die Mittelständler im ländlichen Raum stellen immer wieder fest, dass die Mobilfunknetze nicht entsprechend ertüchtigt sind und dass die Breitbandnetze noch nicht den entsprechenden Stand haben, gab Dr. Birk einen Einblick in die Lage der Betriebe. Es bestünde die Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten und an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Und auch an den Schulen sei die digitale Infrastruktur noch unzureichend ausgebaut wie die Krise offengelegt habe, ergänzte Dr. Rülke. Dabei ist Bildung einer der Schlüsselbereiche. Vor allem die duale Ausbildung hob Dr. Kulitz hervor, denn diese „ist eine der ganz großen Assets, die wir in Deutschland haben und in Baden-Württemberg vornedran“. Die Krise dürfe daher nicht dazu führen, dass Abstriche bei der Aus-und Weiterbildung gemacht werden. Im Gegenteil, der Staat müsse ganz gezielt finanzielle Anreize geben, damit Unternehmer nicht bei Lehrstellen sparen. Auch Dr. Birk betonte die gute duale Ausbildung mit den bewährten Partnern aus Handwerk und Handel und Industrie. Wichtig sei demnach „eine gute breite Bildungslandschaft, eine Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Schularten, gute Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen, interessante, attraktive Studiengänge und eine gute duale Ausbildung.“
Impulse für den Wirtschaftsaufschwung gehen
Kurzum: Alle drei Diskutanten plädieren dafür, den Fokus auf investive statt konsumtive Ausgaben zu legen. Insbesondere steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau sowie Investitionen in Bildung, Forschung & Entwicklung sowie die digitale Infrastruktur müssen Priorität haben. Abstriche bei der (dualen) (Aus-) Bildung dürfe es nicht geben. Auch die Teilnehmer im Webchat diskutierten lebhaft mit und beteiligten sich mit Fragen immer wieder an der Diskussion.
Und auch wenn alle drei Diskutanten nicht mit einem schnellen Aufschwung, sondern mit einer länger anhaltenden Schwächephase rechnen, so gab der Abend auch Anlass zur Hoffnung, denn: Es gibt sie, die Wege aus der Krise hin zu einem Wirtschaftsaufschwung! Man muss sie „nur“ gehen.
Unser Webtalk vom 28.05.2020 in voller Länge.
Unsere Ansprechpartner
Bewertung der aktuellen landespolitischen Lage
Wann und wie können wir zur Normalität zurückkehren? In Abstimmung mit der Bundesregierung haben die Landesregierungen am Mittwoch, 14. April 2020, erste Öffnungsschritte beschlossen. Für uns als FDP/DVP Fraktion ist wichtig, dass das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung im Kampf gegen die Virusverbreitung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gerecht ist. Warum das Krisenmanagement der Landesregierung aus unserer Sicht an vielen Stellen jedoch nicht nachvollziehbar und falsch ist, legen wir Ihnen in der Bewertung der Fraktion zur aktuellen Lage aus landespolitischer Sicht dar.
Bildung
Die Öffnung der Schulen am 4. Mai ist verantwortbar. Mit Blick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsschutzvorgaben halten wir es dabei für sinnvoll, mit den Abschlussklassen und den älteren Jahrgängen zu beginnen. In diesem Punkt hat die anderslautende Leopoldina-Empfehlung nicht überzeugt. Insgesamt hält sich die FDP/DVP-Fraktion mit Kritik im Bildungsbereich zurück, die Umsetzung der Wiedereröffnung der Schulen wird angesichts der erheblichen Komplexität der Aufgabe schwierig sein. Probleme werden wir dabei aufgreifen. Wichtig ist, dass sich die Landesregierung auch um die Notfallbetreuung in Kindergärten und Kitas kümmert. Diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen, dürfen in der aktuellen Situation nicht alleine gelassen werden. Gerade, wenn die Betriebe wieder öffnen, ist es unerlässlich, dass die Betreuungsangebote mit dem Bedarf Schritt halten. Die Kultusministerin muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden, auf die Kommunen zugehen und mit ihnen auf der Basis von Bedarfsanmeldungen und realistischen Bedarfsprognosen einen Fahrplan zur Sicherstellung der Kinderbetreuung aufstellen. Ein Versäumnis ist es, dass Seitens des Kultusministeriums nicht bereits die letzten Wochen dazu genutzt wurden, mit den kommunalen Schulträgern die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Hygieneartikeln und Hygieneplänen sicherzustellen.
Einzelhandel
Sachwidrig und öffentlich zu kritisieren ist es, die in der Baunutzungsverordnung geregelte 800- Quadratmeter-Grenze für Geschäfte des Einzelhandels zur Pandemie-Bekämpfung heranzuziehen. Es gibt keine Begründung dafür, dass man sich in einem größeren Geschäft schneller infizieren kann als in einem kleinen. Sinnvoll wäre es gewesen, eine maximale Kundenzahl pro Quadratmeter des Geschäftes festzulegen. Diese kann dann beispielsweise durch Einlassbeschränkungen eingehalten werden. Auch im Bundespräsidium der FDP wurde die 800-Quadratmeter-Grenze einhellig abgelehnt.
Gastronomie
Stark zu kritisieren ist, dass es für die besonders massiv von der Coronakrise betroffene Gastronomie seitens der Regierungen überhaupt keine Öffnungsperspektive gibt, noch nicht einmal für die Außengastronomie in den bevorstehenden Sommermonaten. Dass die Außengastronomie verboten bleibt, obwohl beispielsweise Frisöre mit ihrem deutlich engeren Kontakt zu Kunden ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, verdeutlicht das unangemessene Agieren der Landesregierung.
Sport und kulturelles Leben
Auch für das Vereinswesen und die Kultur bleibt die Landesregierung eine Öffnungsperspektive schuldig. Nicht nachvollziehbar ist, warum beispielsweise Sportarten mit geringen Kontakt zu andern Menschen, wie Golf, Segeln oder Tennis, verboten bleiben, während professioneller Spitzensport und enger Kontakt zu andern Menschen wie bei den bereits erwähnten Frisören erlaubt wird?
Großveranstaltungen
Bis 31. August darf es keine „größeren Veranstaltungen“ geben. Diese Regelung zum heutigen Zeitpunkt zu treffen, ist sachwidrig und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. So fehlt es schon an der genaueren Definition, was eine „größere Veranstaltung“ ist. Hier hat die Landeregierung unverzüglich zu entscheiden, denn davon hängt beispielsweise nicht nur ab, ob Musikvereine zu Konzerten einladen können, sondern auch, ob Wahlkreiskonferenzen stattfinden dürfen.
Insgesamt erscheint uns das Krisenmanagement der Regierungen somit an vielen Stellen nicht nachvollziehbar und falsch. Deutlich wird dies auch bei der Regelung zur Nutzung von Atemschutzmasken. Während in Österreich die Öffnung des Einzelhandels auch durch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken erleichtert wurde, fehlt es den Regierungen in Deutschland hier an einer klaren Linie. Sie können schon mangels vorhandener Masken in Deutschland keine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken einführen. Es rächt sich, dass die Exekutive in den ersten Wochen der Coronakrise kaum Wert auf Schutzmasken legte, sondern der früheren Auffassung des Robert-Koch-Instituts folgte, wonach es keinen Sinn habe, Schutzmasken zu tragen.
Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke im Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung (Freitag-Ausgabe) zu den Maßnahmen.
Be- statt Entlastungen für Einzelhändler und Umwelt
Schauen Sie auf den Kassenzettel, wenn Sie Ihr Sonntagsbrötchen für 35 Cent beim Bäcker kaufen, die Zeitschrift für 1,40 € vom Kiosk um die Ecke holen oder eine Kugel Eis für 1,50 € bei der Eisdiele bestellen? Nein?
Dann gehören Sie zu den weit über 90% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die den Bon bei Kleinstbeträgen nicht mitnehmen. Und dennoch hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 die Bonpflicht eingeführt – zum Leidwesen der Einzelhändler und Handwerksbetriebe.
Denn für die Betriebe bedeutet die Bonpflicht vor allem: mehr Müll, mehr Bürokratie, mehr Kosten und nicht recycelbare Abfälle.
Was besagt die Bonpflicht und wer ist betroffen?
Nach der gesetzlichen Grundlage (§ 146a AO) müssen alle Einzelhändler mit elektronischen Kassensystemen ab dem 01.Januar 2020 für jeden Verkaufsvorgang einen Beleg ausstellen. Friseure, Döner-Verkäufer, Kiosk-Besitzer, Bäcker, Metzger und andere Einzelhändler und Kleinstbetriebe müssen somit unabhängig vom Betrag bei jedem Geschäftsvorfall einen Bon ausdrucken. Zudem müssen dieses Jahr die elektronischen Kassen – und Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, wodurch alle Verkäufe aufgezeichnet und Manipulationen an der Kasse erheblich erschwert werden. Zur Umsetzung wird den Betrieben eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 gewährt.
Welche Motive stecken hinter der Einführung der Bonpflicht?
Mit der Einführung der Bonpflicht soll der Steuerbetrug in Deutschland bekämpft werden. Jährlich entgehen dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs zehn Milliarden Euro durch Barzahlungen, die nicht korrekt verbucht wurden. Dies entspricht mehr als ein Fünftel des Bundeshaushalts 2020. Durch die Bonpflicht soll sichergestellt werden, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden, der Kunde dies nachvollziehen und der Steuerprüfer leichter die Richtigkeit der Kasse ermitteln kann. Ob dadurch aber letztlich Steuerbetrug vermieden werden kann, ist fraglich. Vielmehr wird die bargeldintensive Branche unter Generalverdacht gestellt und der Kunde zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht. Zudem werden durch die Um- bzw. Nachrüstung der Kassensysteme die Umsätze bereits vor nachträglicher Manipulation geschützt. Eine Bonpflicht ist vor diesem Hintergrund redundant.
Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die Betriebe?
Die neue gesetzliche Regelung stellt die Betriebe vor enormen Herausforderungen. Für die Umstellung der Kassensysteme fallen für die Betriebe nach ersten Kostenschätzungen zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse an. Da eine Vielzahl an Kassen jedoch nicht umgerüstet werden kann, sondern neu erworben werden muss, bewegen sich die Kosten zuweilen im vierstelligen Bereich. In Metzgereibetrieben, in denen Waage und Kasse miteinander verbunden sind, können gar fünfstellige Beträge für eine neue Kasse anfallen. Auf kleine Handwerksbetriebe kommen somit beträchtliche Summen zu.
Neben den Kosten für die technische Umstellung fallen durch die Bonpflicht jährlich beträchtliche Papierkosten an. Das deutsche Bäckerhandwerk rechnet mit fünf Milliarden Papier-Bons pro Jahr. Laut Berechnungen des Handelsverbands Deutschland ergeben die zusätzlichen Kassenbons aneinandergereiht jährlich eine Strecke von zwei Millionen Kilometern. Das ist eine Strecke, die fünf Mal so lang ist wie von der Erde zum Mond. Da der Großteil der Kunden die Belege nicht mitnimmt, entstehen für die Betriebe folglich hohe Müllberge, die es zu entsorgen gilt.
Die Bonpflicht schafft somit zusätzlichen Bürokratieaufwand und kostet den Einzelhändlern vor allem viel Zeit und Geld.
Warum ist die Bonpflicht problematisch für den Umweltschutz?
Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ist die Bonpflicht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Auf eine Anfrage unseres Abgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Kassenbon-Pflicht verteidigt die grün-schwarze Landesregierung die neue Regelung zwar, räumt jedoch ökologische Schäden durch die Kassenzettelflut ein. So könne das Altpapier zukünftig „verstärkt mit Schafstoffen verunreinigt sein“. Denn: Das Papier der Kassenbons ist ein bisphenolhaltiges Thermopapier, d.h. es kann nicht recycelt werden und muss über den Restmüll entsorgt werden. Dies geschieht jedoch häufig nicht, sodass das Papier im Altpapier landet und diesen verunreinigt. Bisphenol A ist laut EU-Verordnung zudem ein „besonders besorgniserregender Stoff“. Und auch dessen Ersatzstoff Bispehnol S gilt als hormonaktive Substanz, d.h. bereits geringe Mengen könnten das Gesundheitssystem von Lebewesen schädigen. Aufgrund dieser problematischen Zusammensetzung des Kassenbonpapiers erscheint es irrsinnig, Gesetze zu erlassen, die die Produktion von nicht-recycelbaren und womöglich gesundheitsschädigenden Papier fördern.
Hinzu kommt: Da die Kunden die Kassenzettel nicht mitnehmen, werden diese direkt für den Mülleimer produziert. Die Bonpflicht kommt somit einer riesigen Papierverschwendung gleich, für die laut Forschern des wissenschaftlichen Instituts des Handels EHI jährlich etwa 8500 Fichten gefällt werden müssen. Das entspricht ca. 12,5 Millionen Kilogramm Holz für die Herstellung des Papiers – eine Menge Holz! Wenn tagtäglich von Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Abfallvermeidung gesprochen wird, dann jedoch eine Vorschrift eingeführt wird, durch welche riesige Papiermüllberge entstehen, klafft ein erheblicher Widerspruch zwischen Worten und Taten. Es zeigt sich: Ein Beitrag zu nachhaltigem Umweltschutz ist die Bonpflicht gewiss nicht!
Was muss die (Landes-)Politik jetzt tun?
Die Bonpflicht darf in dieser Form auf keinen Fall bestehen bleiben. Selbstverständlich muss die Betrugsbekämpfung unterstützt werden, aber ohne bürokratischen und umweltpolitischen Unsinn. Daher sollte der Verkauf von Kleinstwaren und Dienstleistungen von der Bonpflicht ausgenommen werden. Die FDP/DVP Fraktion plädiert deshalb für eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Hierdurch würde die Belegausgabepflicht für alle Beträge unter 10 Euro entfallen und die Einzelhändler spürbar entlastet. Wir fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative unseren Vorschlag zu folgen und die Einzelhändler zu stärken.
Quelle: Baden-TV
Denn: Wir brauchen nicht mehr Bürokratie und Belastungen für unsere Betriebe, sondern weniger!
Davon profitieren letztlich alle: die Betriebe, die Kunden und die Umwelt!
Die Bonpflicht geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei
Gute Gesetze sollten praxistauglich sein und sich am Alltag und der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren. Dass die Bonpflicht ein solches Gesetz wahrlich nicht ist, demonstrierte unser Abgeordneter Prof. Dr. Erik Schweickert vor dem baden-württembergischen Landtag zusammen mit Bäckern aus der Region. Knapp eine halbe Million Kassenbons – in Zahlen 500.000 – haben sich in nicht einmal einem Monat in Stuttgarter und Pforzheimer Bäckereien angesammelt. Alles Bons, die kein Kunde und kein Bäcker haben möchten.
Für ihren Protest brachten die Bäcker ihre gesammelten Kassenzettel im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Landtag. Sie zeigten: Die Bonpflicht produziert Müllberge ohne erkennbaren Nutzen. Kurz vor Beginn der Ausschutzsitzung war der Müllberg auf mehrere Dutzend prallgefüllter Säcke mit Kassenzetteln angewachsen. Gemeinsam mit den Bäckern entleerten die FDP/DVP Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und Gabriele Reich-Gutjahr die Säcke und Tonne um Tonne füllte sich. Am Ende waren es acht große Mülltonnen und sechs kleinere mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehreren tausend Litern.
Wirtschaftsausschuss lehnt FDP/DVP Vorschlag zur Entlastung der Betriebe und der Umwelt ab
Doch das waren noch nicht einmal alle Kassenzettel, denn Schweickert nahm sechs Säcke voller Kassenbons in die Ausschusssitzung mit. Auf diese Weise sollte den Landtagsabgeordneten veranschaulicht werden, welche konkreten Auswirkungen die Bonpflicht auf die Betriebe und die Umwelt hat. Im Ausschuss warben Schweickert und Reich-Gutjahr für den Antrag der FDP/DVP Fraktion, eine Bagatellgrenze von 10€ einzuführen.
Erfolglos!
Trotz Kritik aus allen Reihen an der Bonpflicht lehnten Grüne, CDU und SPD unseren Vorschlag ab. Statt sich über eine Bundesratsinitiative für eine Verbesserung des Gesetzes stark zu machen, toleriert die grün-schwarze Landesregierung demnach weiterhin den Bürokratie– und Müllirrsinn der Bonpflicht. Mit der Lebensrealität der Menschen hat dies nichts zu tun
Unsere Aktion in den sozialen Medien
Pressemitteilungen
Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sorgt für Bürokratie und fehlende Wirtschaftlichkeit
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert anlässlich der zweiten Leistung des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:
„Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen ist halbherzig! Er nimmt nach wie vor Einschränkungen für einzelne Feiertage vor, schließt Beschickungen und Wartungen an Sonntagen aus sowie lässt kommunale Einschränkungen zu. Damit zerstört er Investitionssicherheit, erschwert einen reibungslosen Geschäftsverlauf und sorgt für Ungleichheit mit Tankstellenshops. Wirtschaftsfreundlichkeit und Kundennähe sehen anders aus.
Wir fordern daher eine echte Liberalisierung und echte Wirtschaftsfreundlichkeit! Doch dieser Gesetzesentwurf sorgt nur für Bürokratie, Unsicherheit und fehlende Wirtschaftlichkeit!“
Gesetz kann vielleicht Fehler heilen – aber die Schmerzen davor waren beispiellos
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der ersten Lesung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ im Landtag von Baden-Württemberg:
„Es ist richtig, dass wir diesen Gesetzesentwurf nun diskutieren – viel zu lange haben wir leider darauf warten müssen. Ebenso ist es richtig, dass wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Anhörung, Ausschuss und angemessenen Beratungszeiträumen ermöglichen – nach viel Druck aus den Reihen der Opposition. Vielleicht kann er nun eklatante Fehler bei der Landesregierung heilen.
Das ist aber auch schon alles, was hier richtig läuft. Denn wo etwas zu heilen ist, gab es vorher Schmerzen – und diese waren hier beispiellos.
Denn dieser Gesetzesentwurf ist viel zu lange überfällig – schon im Herbst 2024 haben drei Verwaltungsgerichte Handlungsbedarf aufgezeigt. Schon im Oktober 2025 hat der VGH diese Urteile bestätigt. Und seit November liegen die Begründungen dazu vor. Doch weder Landesregierung noch Regierungsfraktionen haben ein Gesetz hinbekommen. Erst als wir zusammen mit der SPD wöchentliche Wirtschaftsausschusssitzungen angekündigt haben, ist man mit einem Gesetz um die Ecke gekommen.
Dabei ist das Gesetz nur die Spitze des Eisbergs von sechs Jahren Coronasoforthilfen-Missmanagement. Ein unklares Rückmeldeverfahren, die fehlerhafte Festlegung des Dreimonatszeitraums und fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft sind seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Regierungsarbeit zu den Soforthilfen. 14 Berichtsanträge meiner Fraktion, sieben Regierungsbefragungen oder aktuelle Debatten und über 30 Pressemeldungen zeigen deutlich, welche Fehler die Landesregierung hier begangen hat.
Auffallend sind aber die im Gesetzesentwurf genannten Kosten: Die Landesregierung kalkuliert diese mit fast 800 Millionen Euro – bei rund 440 Millionen Euro Rückzahlungen und weitere Erstattungen. Haben wir also Verwaltungskosten im dreistelligen Millionenbereich? Welches Bürokratiemonster kommt da auf uns zu? Das wird noch zu klären sein und wir verlangen hier Antworten in der Ausschusssitzung!“
Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut
Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bauberufsrechts erklärt der Sprecher für Landesentwicklung, Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:
„Dieses Gesetz ist im Kern sinnvoll und überfällig: mehr Flexibilität bei Gesellschaftsformen, weniger Schriftformerfordernisse, eine praxistauglichere Eintragung – das kann Bürokratie abbauen und Zusammenarbeit erleichtern. Aber die Landesregierung liefert erneut keinen fertigen Bauplan, sondern eine Baustelle, die der Landtag am Ende abdichten muss.
Das zeigt sich exemplarisch bei den Löschfristen der Kammern: Zehn Jahre bei Architekten, drei Jahre bei Ingenieuren – ohne überzeugende Begründung. Jetzt wird per Änderungsantrag auf fünf Jahre korrigiert. Das ist realistischer und konsistenter – nur wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, solche Grundlagen von Anfang an sauber zu regeln.
Besonders bezeichnend ist, dass das Bauberufsrecht nebenbei zum Omnibus für die Landesbauordnung wird: Fristen werden nachgebessert, damit sie nicht laufen, bevor alle Stellungnahmen vorliegen, und bei Photovoltaik-Anlagen wird die Verfahrensfreiheit endlich so ergänzt, dass auch Einfriedungen und Nebenanlagen erfasst sind. Das ist richtig – aber es ist ein Armutszeugnis, wenn wenige Monate nach einer großen LBO-Novelle das Wesentliche nachträglich angeklebt werden muss.
Wir stimmen der Ausschussfassung zu, weil der Modernisierungskern stimmt und die Korrekturen notwendig sind. Doch gute Gesetzgebung ist kein Last-Minute-Projekt: Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut.“
Mittelstandsförderungsgesetz lässt Abbau-Pflicht, One-in-Two-Out und Sunset-Klauseln vermissen
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert zur zweiten Lesung des „Gesetzes zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:
„Die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetz wäre für die Landesregierung eine großartige Chance gewesen, Unternehmen zu fördern und gleichzeitig den Staat zu entlasten. Der einfache Weg dazu heißt Bürokratieabbau. Doch was Grün-Schwarz vorgelegt hat, entspricht dem Muster, das man bei dieser Koalition über die gesamte Legislatur beobachten konnte: Es ist einfach zu wenig. Man spricht zwar davon, Bürokratie abzubauen oder sogenanntes Gold Plating einzudämmen, wirklichen Biss hat das Gesetz aber nicht.
Wir fordern daher einen verbindlichen Bürokratierückbau über verpflichtende Sunset-Klauseln für alle Gesetze sowie eine echte One-In-Two-Out-Vorschrift. Mit ihrer Ablehnung unserer Vorschläge bleibt die Regierungskoalition beim Thema Bürokratieabbau aber mal wieder nur halbherzig. Es zeigt sich, dass nur ein Regierungswechsel unter Beteiligung der FDP Schwung in dieses Thema bringen wird.“
Landesregierung hat bei Soforthilfen versagt – Unternehmen im Land warten weiter auf ihr Geld
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Einbringung des „Gesetzes über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“:
„Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden. Es ist daher gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun ein Gesetzesentwurf vorliegt. Dies fordern wir seit Monaten.
Trotzdem werden rund 62.000 Unternehmer im Land bis nach der Wahl auf die Rückzahlung ihrer Coronasoforthilfe warten müssen – Geld, was ihnen rechtmäßig zusteht, aber ihnen durch das Missmanagement der Landesregierung entzogen wurde. Die Landesregierung sollte sich schämen und endlich bei der Wirtschaft entschuldigen!“
Weitere Verbesserungen in Richtung echter Freiheit für automatisierte Kleinläden notwendig
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung Baden-Württemberg“ der Fraktionen Grüne und CDU:
„Der heute von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzesentwurf ist um Längen besser als der ursprüngliche Entwurf der Landesregierung zur Ladenöffnung. Er zeigt damit, dass Opposition wirkt. Unsere Kritik an der Berücksichtigung der Gottesdienstzeiten, am Mikromanagement gegenüber Ladenbesitzern oder dem Misstrauen gegenüber den Bürgern hat Wirkung gezeigt und die Landesregierung hatte nicht mehr den Mut, ihren fehlerhaften Gesetzesentwurf weiterzuverfolgen.
Dass der neue Gesetzentwurf aus der Feder der beiden Regierungsfraktionen stammt, zeigt gleichzeitig, dass diese ihrer eigenen Landesregierung misstrauen und ihr Gestaltungskraft und Mut zur Veränderung absprechen. Damit zeigt das Handeln der Regierungsfraktionen, was wir schon lange wissen: Es ist Zeit für eine neue Regierung.
Leider ist aber auch der neue Gesetzesentwurf zu kurz gesprungen. Die Differenzierung zwischen guten und schlechten Feiertagen, ein Genehmigungsvorbehalt für Kommunen oder ein Verbot von Beschickung und Wartungen am Sonntag sind unnötig. Wir brauchen echte Freiheit für die automatisierten Kleinläden und echte Eigenverantwortung für die Bürger – beides aber wollen Grüne und CDU nicht. Daher braucht auch der neue Gesetzesentwurf weitere Verbesserungen!“
Entscheidung über Rückzahlung der rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen lange überfällig
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand, Handwerk und Tourismus der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Bekanntgabe der Rückzahlung von rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen:
„Die Wirtschaftsministerin teilt mit ihrer Bekanntgabe, die rechtswidrig zurückgeforderten Corona-Hilfen wieder an die betroffenen Unternehmen auszuzahlen, letztlich nur mit, was die Betroffenen und der Landtag, inklusive ihrer eigenen Regierungsfraktionen von ihr erwartet haben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung für Sie gewesen. Die von ihr noch als ‚laufend‘ bezeichneten Gespräche mit dem Finanzministerium müssen nun schnellstmöglich abgeschlossen und vollständige Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Rückzahlung genau ablaufen soll. Die Verantwortung für weitere Verzögerungen darf jetzt nicht zwischen dem Finanzminister und der Wirtschaftsministerin hin- und hergeschoben werden. Ein Schwarzer-Peter-Spiel verbietet sich! Man hatte jetzt eineinhalb Jahre Zeit, um darüber nachzudenken, wie man im Falle einer Niederlage vor Gericht vorgeht und auch die Regierungsfraktionen haben zuletzt immer betont, dass im Haushalt ausreichende Rücklagen geschaffen wurden! Die Unternehmen erwarten deshalb Antworten und zwar jetzt.
Mein Vorschlag steht seit Wochen: Ein unbürokratisches Förderprogramm, bei dem alle Unternehmen antragsberechtigt sind, die bis einschließlich 7. April 2020 Soforthilfe beantragt und Rückzahlungen zu leisten hatten. Die notwendigen Daten, um diese zu kontaktieren, liegen vor. Jetzt muss gehandelt werden!
Darüber hinaus muss es weitere Diskussionen darüber geben, was mit denjenigen Unternehmen geschieht, die ihre Hilfen erst ab dem 8. April 2020 beantragt haben und damit nicht mehr unter die gerichtlich beanstandete Richtlinie des Ministeriums fallen. Denn die Regelungen der nachfolgenden Verwaltungsvorschrift zur Rückzahlung mögen zwar rechtskonform formuliert gewesen sein, sie atmen aber den gleichen Geist wie in der Richtlinie.“
Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:
„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.
Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.
Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“
Festgeschriebener ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘ wird durch Landesregierung ignoriert
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetze zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung“:
„Quasi im Endspurt der Legislaturperiode legt das Wirtschaftsministerium noch einmal eine Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes – man will wohl vorzeigen, dass man irgendwas für die Unternehmen gemacht hat und die 250.000-Euro-Studie ‚Masterplan Mittelstand‘ zu irgendwas geführt hat.
Wichtiger als Novellen mit begrenzter Reichweite wäre aber, diese auch zu leben. Dabei gibt es gerade beim Mittelstandsförderungsgesetz eklatante Lücken. Beispielsweise ist §3 eindeutig – ‚Vorrang der privaten Leistungserbringung‘. In der Praxis aber erlässt die Landesregierung ein Vermessungsgesetz, was genau das konterkariert. Oder toleriert unzählige Stadtwerke, die unseren Elektrohandwerkern Konkurrenz machen. Und schaut zu, wenn kommunale Eigenbetriebe die Gartenbaubetriebe aus dem Markt drängen.
Ich fordere daher weniger Sonntagsreden, mehr Handeln. Weniger exemplarische Gesetze, mehr Umsetzung! Politik heißt nicht Reden, Politik heißt Machen – doch dazu mangelt es dieser Landesregierung.“
VGH-Urteilsbegründung liegt dem Ministerium vor, doch ein Weg aus dem Chaos fehlt nach wie vor
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zu den nun vorliegenden Urteilsbegründungen des Verwaltungsgerichtshofs zur Coronasoforthilfe:
„Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Urteilsbegründungen zu den Coronasoforthilfe-Verfahren veröffentlicht, überraschend sollten diese für das Wirtschaftsministerium jedoch nicht sein. Trotzdem ist von dort nur Schweigen zu vernehmen, die Unternehmen werden weiter im Unklaren gelassen, die Unsicherheit grassiert ungestört.
Ich fordere daher erneut: Die Wirtschaftsministerin muss endlich Klarheit schaffen. Sie muss endlich einen klaren Weg skizzieren, wie sie mit den Coronasoforthilfen-Urteilen umgeht und wie sie Gerechtigkeit für alle schaffen will. Unserer Ansicht nach muss jede rechtswidrige Rückzahlung dabei erstattet werden, egal ob derjenige geklagt hat oder nicht. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.
Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor, es gibt also keine Ausreden mehr für die Wirtschaftsministerin. Jetzt ist Handeln gefragt!“
Veranstaltung „Tourismus 2030“ skizziert Maßnahmen für starken Tourismus und Gastronomie
Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. November eine Veranstaltung „Tourismus 2030: Neue Ideen für Baden-Württemberg“ in Nagold durchgeführt. Die Experten Prof. Dr. Stephan Bingemer, Forschungsprofessor für Zukunft und Technologie des Tourismus an der Hochschule Heilbronn, Dr. Hans-Ulrich Kauderer, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg, sowie Kerstin Schillinger, Geschäftsleitung der Hotel Lauterbad GmbH, haben dabei ihre Ideen und Anforderungen an einen Tourismus 2030 skizziert. Anschließend wurden diese in einer großen Runde diskutiert.
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat zu Beginn den Hintergrund der Veranstaltung dargelegt:
„Baden-Württembergs Wirtschaft befindet sich in einer herausfordernden Transformation. Die Autoindustrie leidet unter dem widersinnigen Verbrenneraus, die Chemieindustrie unter hohen Energiepreisen und auch der Maschinenbau kämpft mit schwierigen Standortbedingungen.
Die Tourismuswirtschaft kann hier die notwendige Diversifizierung und die dringend benötigten neuen Wachstumsfelder bringen. Dazu braucht es aber politische Unterstützung: Das neue Gaststättengesetz ist ein wichtiger erster Schritt, jetzt muss vom Bund aber auch die versprochene Arbeitszeitflexibilisierung kommen und Baden-Württemberg muss der Mehrwertsteuersenkung für Speisen in Gaststätten im Bundesrat dringend zustimmen.“
Der wirtschaftspolitische Sprecher Niko Reith hat die Kernideen der Vorträge rekapituliert:
„Die Vorträge haben die Herausforderung im Tourismus aufgezeigt: Eine zunehmende Digitalisierung und der Einsatz von KI und Robotern verändern insbesondere das Gastgewerbe. Dieses leidet aber auch unter Personalmangel – der Trend weg von Gaststätten mit Bedienung hin zu Imbissen sowie immer mehr Gemeinden ohne gastronomisches Angebot sind hier ein Warnsignal. Eine Antwort kann ein individuelles und persönliches Angebot mit klarer Zielgruppenorientierung sein – ein Beispiel dafür haben wir heute gesehen.“
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Tourismuspolitik, hat die Ideen der FDP für eine neue Tourismuspolitik in der neuen Legislaturperiode erläutert:
„Tourismuspolitik ist Wirtschaftspolitik – das hat die grün-schwarze Landesregierung aber kaum erkannt. Der Ressortwechsel vom Europa- ins Wirtschaftsministerium vor knapp fünf Jahren war lange überfällig, doch gebracht hat er viel zu wenig. Denn dem Tourismusministerium fehlen immer noch viel zu viele Tourismuszuständigkeiten und Gestaltungsoptionen. So werden Wanderwege auch im Verkehrsministerium ausgewiesen, Museen im Wissenschaftsministerium verwaltet oder Maßnahmen für Schlösser und Gärten im Finanzministerium beschlossen. Wir brauchen endlich ein Wirtschafts- und Tourismusministerium mit mehr Gewicht im Kabinett und echten Gestaltungsmöglichkeiten. Nur so lässt sich auch der Tourismus stärken.“
Und zum Abschluss hat Hans Dieter Scheerer, Sprecher für Arbeitsmarkt und Innovationen, ein Resümee gezogen:
„Die angespannte wirtschaftliche Lage zeigt sich auch beim Tourismus. Dabei sind die Arbeitsplätze dort nicht exportierbar und eine – auch internationale – Vermarktung von Schwarzwald und Alb, von Bodensee und Kraichgau eröffnet noch viele Chancen für Baden-Württemberg.
Doch auch die Herausforderungen sind immens: Erstens wir brauchen mehr Fachkräfte. Dazu muss zum einen die berufliche Bildung weiter gestärkt werden. Wir brauchen aber auch mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt – nach unseren Kriterien und an den Bedarfen der Unternehmen orientiert.
Zweitens Tourismus braucht Infrastruktur. Ein lückenloses Digitalnetz, funktionierende Zugverbindungen und leistungsfähige Straßen sind dafür essentiell. Was bringt mir das schönste Schwarzwaldtal, wenn ich es weder erreichen kann noch dort Mobilfunk sichergestellt ist? Moderner Tourismus ohne Digitalisierung ist nicht mehr denkbar.
Drittens brauchen wir ein kohärentes Marketing und klare Ziele. Die Destination Management Organisationen müssen noch stärker an den Bedarfen der Unternehmen ausgerichtet werden. Ein zielgerichteter Transfer von der Tourismusforschung in die Praxis sowie eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen sind ebenso notwendig.
Wenn wir diese Herausforderungen meistern, kann der Tourismus in Baden-Württemberg weiter gestärkt werden.“
FDP-Kritik wirkt: Regierungsfraktionen rudern zurück
Zur zweiten Lesung des Vermessungsgesetzes erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstandspolitik und Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:
„Der erste Entwurf der Novelle des Vermessungsgesetzes war ein Frontalangriff auf den Mittelstand. Nach der eindeutigen Anhörung, die durch die FDP angestrengt wurde, sind die Regierungsfraktionen nun teilweise zurückgerudert – gut so, aber nicht gut genug. Wenn der Staat gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler ist, verlieren am Ende die Betriebe.
Ministerin Razavi greift mit ihrer Reform weiterhin ohne Not in ein funktionierendes System ein. Ein gravierendes Marktversagen liegt nicht vor: Die 80-Prozent-Zielmarke wird erreicht. Damit fehlt jede Grundlage, zusätzliche Vermessungsaufgaben an die staatliche Hand zu ziehen. Wer den Staat ausgerechnet in der Krise jetzt flächendeckend als zusätzlichen Wettbewerber in den Markt schickt, verzerrt Preise, verdrängt private Anbieter und riskiert damit Existenzen.
Der Staat darf nicht als Elefant durchs Porzellan mittelständischer Strukturen trampeln. Wir brauchen faire Regeln, mehr Planungssicherheit und vor allem weniger Bürokratie statt neuer Staatskonkurrenz.“
Korrektur aller rechtswidrigen Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen dringend geboten
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg erklärt zur heutigen Plenardebatte „Von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU) laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig geforderte Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen: Ausmaß der Schadenssumme für Unternehmen und Selbständige in Baden-Württemberg“:
„Der Änderungsantrag der grün-schwarzen Regierungsfraktionen ist der Beweis dafür, dass das Vertrauen in die Ministerin am Ende ist. Jetzt gehen ihr selbst die eigenen Leute von der Fahne, grätschen ihr dazwischen und übernehmen das Heft des Handelns. Das ist der Preis für jahrelanges Missmanagement und Tatenlosigkeit. Seit langem ist klar, dass es Korrekturbedarf gibt, jetzt muss auf die VGH-Urteile reagiert werden, und das wird viel Geld kosten.
Wir haben seit Jahren immer wieder gewarnt und auf die Mängel hingewiesen, doch die Wirtschaftsministerin hat unverdrossen an ihrer Irrfahrt festgehalten. Nun muss sie also durch die eigenen Fraktionen gestoppt werden.
Richtig bleibt es trotzdem: Alle rechtswidrigen Rückzahlungen der Coronasoforthilfen müssen korrigiert werden, unabhängig davon ob die Unternehmen geklagt, Widerspruch eingelegt oder dem Staat vertraut haben. Dafür muss auch Geld in die Hand genommen werden – die Bundesregierung und der SPD-Finanzminister Klingbeil sollten hier unterstützen. Da auch die SPD im Landtag das fordert, sollte sie ihre Beziehungen nach Berlin dafür nutzen.
Traurig ist nur, dass das alles so lange gedauert hat, unsere Warnungen ignoriert wurden und damit Zeit verspielt und Vertrauen zerstört wurde. Vorausschauende Wirtschaftspolitik und Verlässlichkeit für die Unternehmen geht anders.“
Weitere Fragen für öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, kommentiert Berichte in der Presse, dass die Landesregierung verstärkt Zinsen für Coronasoforthilfen fordert:
„Seit inzwischen Jahren kritisieren wir die Planlosigkeit, Unzuverlässigkeit und Intransparenz rund um die Corona-Soforthilfen – aber die Wirtschaftsministerin lernt nichts daraus. Nachdem sie am 8. Oktober bereist beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine herbe Niederlage einstecken musste, kommt nun der nächste Brocken für die Unternehmen: In tausenden Fällen werden plötzlich Zinszahlungen für die Coronasoforthilfen gefordert. Das wurde nie kommuniziert und trifft die betroffenen Firmen vollkommen unerwartet. Einmal mehr ist die Verunsicherung groß und niemand weiß, was eigentlich Sache ist.
Daher werden wir dies am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags thematisieren. Wir brauchen endlich Klarheit und Planbarkeit für die Unternehmen!“
FDP fordert umgehende Aussetzung aller Berichts- und Statistikpflichten für kleine Unternehmen
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erläutert den Hintergrund des Antrags „Bürokratieabbau vorantreiben IV – Jetzt Notwehr ergreifen und insbesondere das Handwerk entlasten!“:
„Es wird ständig über den Bürokratieabbau geredet, aber es geschieht nie wirklich etwas konkretes. Aber insbesondere in kleinen Unternehmen, die immer mehr durch Bürokratie stranguliert werden und die – anders als größere Unternehmen – keine eigenen Stabsstellen zur Bewältigung der Bürokratie haben, droht der Bürokratiekollaps. Ganz konkret werden aus Brüssel und aus Berlin immer mehr strangulierende Verordnungen auf den Weg gebracht. Die Landesregierung setzt das brav um, das Statistische Landesamt muss es dann ausführen.
Daher fordern wir: Kein Gold-Plating mehr! Umsetzung des Once-Only-Prinzips!
Das wird aber nicht reichen. Bundeskanzler Friedrich Merz und der ehemalige Ministerpräsident Günter Oettinger, der immerhin auch fast zehn Jahre EU-Kommissar war, sprachen jüngst davon, Brüssel einen Stock in die Speichen zu stecken. Genau das sollten wir nun tun! Praktisch kann das dann aber nur heißen, einen Akt der demokratischen Notwehr zu ergreifen.
Zunächst fordern wir dazu eine Bundesratsinitiative zur Entlastung aller Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern von allen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Dieser Papierkram ist nämlich weitestgehend unnütz, interessiert hinterher keinen mehr, lähmt aber unsere Kleinunternehmen.
Dann verlangen wir aber auch, dass bis zu dieser Bundesratsinitiative das Statistische Landesamt angewiesen wird, diese ganzen Daten einfach nicht mehr zu erheben. Wir müssen uns wehren gegen die Bürokratielast aus Brüssel und Berlin. Und wenn das dann dort jemanden stört, soll er doch gerne mal klagen! Dann entsteht endlich ein Bewusstsein für den Bürokratieirrsinn in unserem Land!“
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und handwerkspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt dazu:
„Neben diesem Akt der demokratischen Notwehr stellt unser Antrag heute aber weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau zur Abstimmung – konkret, praxisnah, insbesondere für Kleinunternehmen. Schon das vierte Mal zeigen wir damit durch Anträge im Plenum: Bürokratieabbau ist möglich, wenn man nur wirklich will! Aber nicht mal bei diesen kleinen Schritten sind die Regierungsfraktionen bereit, mitzugehen und endlich Veränderungen zu ermöglichen.
Die Landesregierung leistet sich einen Normenkontrollrat und eine Entlastungsallianz, sie spricht von Verwaltungsmodernisierung und startet Bundesratsinitiativen. Doch wenn es zu konkreten Abstimmungen hier im Plenum kommt, bleibt von den sonst großen Worten aus den grün-schwarzen Regierungsfraktionen nichts mehr übrig.
Auch der Antrag der SPD-Fraktion ist entlarvend: Wer ein zweijähriges Bürokratiemoratorium fordert, gleichzeitig jedoch pauschal bestimmte Bereiche von diesem Moratorium ausnehmen will, meint es weder ernst, noch hat er das Problem verstanden.
Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel. Mehr Vertrauen in unsere Unternehmen und ein Ende des Klein-Klein. Wenn wir den Bürokratiekollaps abwenden wollen, müssen wir jetzt ohne Tabus die großen Räder drehen – die komplette Abschaffung von Berichtspflichten für kleine Unternehmen ist genau ein solches großes Rad. Ein anderes wäre eine Beweislastumkehr bei der Bürokratie: Wenn der Staat schon Unternehmen mit Bürokratie belasten will, sollte er diesen per Checkliste mitteilen, welche Pflichten sie zu erfüllen haben. Dann würde auch in den Regierungen vermutlich schnell ein Bewusstsein geschaffen werden, wie viele unsinnige Vorgaben es gibt. Solche Vorschläge habe ich aber von unserer Landesregierung noch nirgends gesehen. Anders werden wir den Kollaps aber nicht verhindern.“
Nun müssen Absenkung der Mehrwertsteuer und Arbeitsmarktflexibilisierung folgen
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion in Baden-Württemberg, kommentiert den Entwurf des neuen Landesgaststättengesetzes:
„Das neue Landesgaststättengesetz ist gut und richtig. Es stellt einen erheblichen Fortschritt dar. Endlich kommt von dieser Landesregierung also mal etwas, was Sinn macht. Zur Wahrheit gehört aber: Hinter dem Gesetz steht weniger Grün-Schwarz als vielmehr die Entlastungsallianz. Diese hat das Gesetz angeregt und musste die Regierung quasi zum Jagen tragen. Immerhin hat es funktioniert.
Nun ist aber auch ein Wort der Warnung angebracht: Das Gesetz entlastet zwar die allermeisten Gastronomie-Betriebe. Aber die neu eingeführte Hygiene-Unterrichtung ist für Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, eine neue Belastung. Sie mag plausibel sein, muss aber auch verhältnismäßig und bürokratiearm ausgestaltet werden. Wir werden das genau beobachten und hier Angemessenheit einfordern!
Nicht zuletzt eine weitere Warnung: Das Gaststättengesetz kann nur ein erster Schritt sein! Die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen oder die Flexibilisierung des Arbeitsrechts muss auch kommen. Baden-Württemberg darf dies im Bundesrat nicht blockieren.“
Grün-Schwarz lässt Zukunftsvision für das Handwerk vermissen
Prof. Dr. Erik Schweickert, handwerks- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Debatte im Landtag „Perspektiven des Handwerks in Baden-Württemberg – Stärkung des Handwerks in THE LÄND“:
„Sowohl die Große Anfrage der Grünen als auch die Antwort der Landesregierung sind eine große Enttäuschung. Zwar werden interessante Zahlen und Fakten präsentiert, aber ein Blick nach vorne bleibt aus. Was fordern die Grünen? Was will die Landesregierung machen? Was ist notwendig, damit das Handwerk noch weiter vorankommt? Wie sieht die Zukunftsvision aus? Stattdessen feiert man sich für eine mittlerweile abgespeckte und für Handwerker unattraktive Digitalisierungsprämie.
Aber zum Glück gibt es die FDP, denn wir haben ganz aktuell unsere Positionen für eine „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ veröffentlicht und zeigen, wo der Schuh drückt, aber auch wie ein Weg nach vorne aussehen kann. Drei Punkte sind dabei von besonderer Relevanz.
Erstens, wir brauchen eine Ausweitung der Meisterprämie. Gerüchten nach ist sogar die Wirtschaftsministerin dieser Überzeugung. Wieso macht sie es dann nicht? Weil das Wirtschaftsministerium innerhalb der Landesregierung zu schwach ist und die Grünen das nicht wollen.
Zweitens, wir brauchen Zurückhaltung der öffentlichen Hand bei der wirtschaftlichen Betätigung und Vorfahrt für Privatunternehmen. Ob bei Energiethemen oder Bauaufgaben, ein privater Handwerker kann es fast immer besser als ein Kommunalbetrieb. Dies ist sogar rechtlich festgeschrieben in der Gemeindeordnung und dem Mittelstandsförderungsgesetz – doch gelebt wird es viel zu selten.
Und drittens, wir brauchen wieder eine sinnvolle Digitalisierungsprämie. Diese war eine der wenigen echten Erfolgsgeschichten dieser Landesregierung. Doch die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine Darlehensvariante und die Anhebung der Grenzwerte bürokratisiert das Programm und macht es für kleine Handwerksbetriebe unattraktiv. Statt Förderung bedeutet es nun zusätzliche Bürokratie, statt sinnvoller Hilfe übermäßigen Aufwand.
All dies wird aber weder von den Grünen noch der Landesregierung thematisiert – Aufbruch wird es also nur mit der FDP geben!“
Das Positionspapier „Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg“ ist hier zu finden: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/10/positionspapier_handwerk.pdf
Fehlende Verlässlichkeit und Ungleichbehandlung der Firmen zerstört Vertrauen in den Staat
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen:
„Die Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtshofs sind ein Armutszeugnis für das Wirtschaftsministerium. Einmal mehr wird richterlich festgestellt, dass dort bei den Corona-Soforthilfen schlichtweg schlechte Arbeit gemacht wurde. Die erarbeitete Richtlinie aus dem März 2020 war fehlerhaft und die Rückforderung der Hilfen unangemessen. Dies hätte verhindert werden müssen.
Und die Leidtragenden sind die Unternehmen: Diese werden – je nachdem wann sie ihren Soforthilfeantrag gestellt haben und ob sie Klage eingereicht haben oder nicht – unterschiedlich behandelt und erfahren ein Hin und Her. Verlässliche Politik sieht anders aus. So wird Planbarkeit und Vertrauen in den Staat zerstört!“
Unnötige Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Behörden – Gefährdung Mittelstand
Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, übt scharfe Kritik an der geplanten Ausweitung der Zuständigkeiten der unteren Vermessungsbehörden (uVB):
„In der Anhörung wurde klar: Was auf den ersten Blick nach Digitalisierung und Modernisierung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in den Markt. Künftig soll der Staat verstärkt Vermessungsdienstleistungen übernehmen – ein Aufgabenfeld, das bislang von unseren öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) hervorragend abgedeckt wird. Damit macht sich die Landesregierung in einem ohnehin durch die Baukrise stark belasteten Sektor zum unmittelbaren Wettbewerber und gefährdet mittelständische Existenzen.
Wenn Öffentliche Hand und private Anbieter die gleichen Leistungen erbringen, muss klar gelten: Privat vor Staat! Der vorliegende Gesetzentwurf steht in eklatantem Widerspruch zum Mittelstandsförderungsgesetz und zeugt von grundlegendem Misstrauen gegenüber unseren mittelständischen Betrieben. Nur die FDP/DVP-Fraktion steht ohne Einschränkung an der Seite eines modernen, leistungsfähigen Mittelstands und fordert die Landesregierung auf, umgehend für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“
Neben Bürokratieabbau-Forderungen wird FDP-Fraktion umfassende Handwerkspolitik präsentieren
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die aktuelle konjunkturelle Lage des Handwerks und dessen Forderungen:
„Das Handwerk in Baden-Württemberg fordert Bürokratieabbau – und das vollkommen zurecht. Daher haben wir auf unserer Herbstklausur konkrete Forderungen und Vorschläge entwickelt, wie dieser zu realisieren ist. Wir verlangen unter anderem die Aussetzung jedweder Statistikpflichten für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern, die Rückkehr zu einer handwerksfreundlichen Ausgestaltung der Digitalisierungsprämie oder die Verlängerung der Präqualifizierung bei öffentlichen Aufträgen! Es ist endlich Zeit, umzusteuern, und das Handwerk zu entlasten – wir zeigen, wie das konkret gehen kann!
Neben diesen Bürokratieabbauvorschlägen werden wir demnächst unsere umfassenden Forderungen für eine ‚Liberale Handwerkspolitik für Baden-Württemberg‘ präsentieren. Auch wir fordern die vom Handwerk angemahnte Wertschätzung für die berufliche Bildung und Stärkung der Meisterprämie. Denn das Handwerk ist essentiell für unsere Wirtschaft, wir müssen uns viel stärker um diese Branche kümmern!“
Die detaillierten Forderungen zum Bürokratieabbau im Handwerk wurden auf der Herbstklausur der FDP-Fraktion beschlossen: https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2025/09/positionspapier-buerokratieabbau_v3.pdf
Dokumentations- und Meldepflichten bei Betrieben unter 20 Mitarbeiter sollen entfallen.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, berichtete über die Ergebnisse der diesjährigen Herbstklausur in Karlsruhe. Ein Schwerpunkt der Fraktionstagung waren strategische Überlegungen mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen und die Frage der inhaltlichen Positionierung in der Landtagsarbeit.
„Das mit weitem Abstand relevanteste Thema für unser Land ist der Bürokratieabbau“, so Rülke, „die Unternehmen ächzen unter der Last von unnötigen Berichtspflichten, überzogener Detailsteuerung und fehlendem Vertrauen. Die baden-württembergische Wirtschaft erstickt unter einer nie dagewesenen, überbordenden, bürokratischen Last. Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts hängt maßgeblich davon ab, ob wir hier endlich vorwärtskommen.“
Rülke stellte einen umfassenden konkreten Beschluss zum Bürokratieabbau vor: Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg will insbesondere Betriebe unter 20 Mitarbeiter bei bürokratischen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Auflagen konkret entlasten. Als sofortige landespolitische Notwehr-Maßnahme fordert die FDP-Fraktion auf Grund des erreichten Niveaus an bürokratischen Belastungen zur Vermeidung eines „Bürokratie-Kollapses“ der baden-württembergischen Wirtschaft die Umsetzung der bundespolitischen Statistikgesetze für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auszusetzen. Dazu sollen dann Bundesratsinitiativen folgen, die diesen Entfall grundsätzlich festschreiben und eine Umstellung der Schwellenwerte für Statistikmeldungen von „Anzahl Mitarbeiter“ auf „Vollzeitäquivalente“ festlegen.
Weitere Forderungen beschäftigen sich mit Erleichterungen bei landespolitischen Vorschriften, so zur Vergabe der Digitalisierungsprämie, bei der Länge der Gültigkeit der Präqualifizierung von Unternehmen für öffentliche Aufträge, zur besseren und wirksameren Einbindung des Normenkontrollrates, im Landeshochschulgesetz, bei Vorschriften im Bereich der Photovoltaik und in der Forschungspolitik.
Als zusätzliche Maßnahmen will die FDP-Fraktion ein Verbot der Doppelerhebung von Daten festschreiben. „Zu oft müssen Unternehmen Daten übermitteln, Berichte senden und Informationen an den Staat geben, über die dieser eigentlich schon verfügt“, beschreibt er den augenblicklichen Zustand. Er fordert dazu ein Gesetz, dass der Staat nichts fragen darf, was er schon vorliegen hat. „Und wenn datenschutzrechtliche Regelungen hier entgegenstehen müssen auch wir Liberale über unsere Schatten springen und Anpassungen vornehmen“, so Rülke.
Als drittes fordert er für die FDP-Landtagsfraktion die vermehrte Verwendung von sogenannten Sunset-Klauseln in der Gesetzgebung, das heißt, dass jedes Gesetz automatisch mit einem Ablaufdatum versehen werden und dann außer Kraft gehen soll. „Wenn es wirklich notwendig ist, kann man es verlängern – dazu muss es aber geprüft und erst Mehrheiten organisiert werden. Im Regelfall fällt es aber automatisch wieder weg und entlastet damit die Unternehmen“ so Rülke zum Ziel seiner Fraktion.
„Neben dem Bürokratieabbau bleibt natürlich die Zukunft der Automobilindustrie enorm wichtig“, so Rülke und fordert, dass „ideologische Irrwege wie die ausschließliche Fokussierung auf E-Antriebstechnologie und das Verbrennerverbot“ weg müssten, denn sie würden in ihrer blinden Wut Baden-Württemberg auch als Hoffnungsträger für alternative, umweltfreundliche Automobiltechnologie der Zukunft jenseits von Batterien zerstören.
Ein weiteres Anliegen der Fraktion bleibe gerade auf Landesebene die Überwachung, ob die vielen Milliarden, mit denen sich der Bund nach der Sprengung der Schuldenbremse vollsaugt, auch wirklich die Infrastruktur spürbar verbessern – oder ob diese nur in der Konzeptionslosigkeit und technisch nicht umsetzbar wirkungslos versickern würden. Rülke kündigte an, in diesem Bereich parlamentarisch aufmerksam nachzuhaken.
Der Fraktionsvorsitzende kündigte an, in der Frage der Migrationspolitik die Vorstellungen der FDP auch weiterhin konsequent zu vertreten: „Wir brauchen reguläre Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt für diejenigen, die sich hier eine eigene Existenz aufbauen wollen und sich an die Regeln und Gepflogenheiten halten. Wer das nicht will, ist bei uns nicht willkommen“, so der Fraktionsvorsitzende.
Rülke stellte einen Gesetzesentwurf vor, den die Fraktion auf ihrer Klausur beschlossen hatte. Die vorgesehene Altersgrenze, bei deren Erreichen der Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung für den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr endet, solle bei 65 Jahren bleiben, allerdings soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf Antrag und nach medizinischer Überprüfung der Eignung die Zeit der Einsatzmöglichkeit um zwei Jahre, also auf das vollendete 67 Lebensjahr, zu verlängern.
Die FDP-Fraktion legte außerdem ein Positionspapier zum zeitgemäßen Umgang mit Waschbären vor. Zu dieser Problematik hatte die Fraktion in der vergangenen Woche einen Experten-Webtalk durchgeführt. Der Waschbär wirkt wie ein niedlicher Kleinbär, hat aber verheerende Folgen für heimische bedrohte Arten und richtet massive wirtschaftliche Schäden an Gebäuden und in Gärten an. In dem Papier wird u.a. eine faktenbasierte Aufklärung ohne ideologische Scheuklappen über das invasive Tier gefordert, die sofortige Umsetzung der Abschaffung der Schonzeit, damit der Waschbär effektiv bejagt werden kann und eine unbürokratische Entschädigung für betroffene Bürger, die bisher auf den Kosten für die Schadensbeseitigung oder den Einsatz eines Stadtjägers sitzen bleiben.
Neben Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden besteht weiterer Liberalisierungsbedarf
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Einzelhandel der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Pläne der Landesregierung zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes:
„Die Ankündigung der Grünen zur Anpassung des Ladenschlussgesetzes ist richtig. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit und verlässliche Sonntagsöffnungen für automatisierte Kleinläden. Doch die Aussagen des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums klingen ganz anders. Es droht wieder einmal, dass diese Landesregierung nicht handlungsfähig ist, Erwartungen weckt und dann nicht liefert. Dann aber wäre der Schaden für den Einzelhandel groß! Wir brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Unternehmen, und daher muss der Gesetzesentwurf auch wirklich kommen!
Neben der Öffnung für automatisierte Kleinläden ist es aber Zeit für eine weitergehende Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes: Tanzverbote an einzelnen Feiertagen, Sonntagsöffnungsverbote für personallose Waschsalons oder der strenge Anlassbezug von verkaufsoffenen Sonntagen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung sollte kein Stückwerk liefern, sondern das Ladenschlussgesetz grundlegend angehen!“
Will Grün-Schwarz die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 % oder nicht?
In der heutigen Landtagsdebatte über die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die Aussagen auf dem Dehoga-Wasen im Mai waren klar: Beide Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen haben sich eindeutig zur Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % bekannt. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, hatte betont: `Der Bund muss nun die 7 % liefern und wir im Land werden unseren Beitrag leisten.´
Dieses Ansinnen ist auch sinnvoll! In Baden-Württemberg ist das Hotel- und Gaststättengewerbe ein sehr wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit fast 137.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs und fast 172.000 geringfügig Beschäftigten. Allerdings gab es im Jahr 2023 nur noch 22.258 gastronomische Betriebe, damit 2200 weniger als noch 2019. Das überrascht nicht, sind doch die Arbeitskosten seit 2022 um 31,5 Prozent gestiegen und die Energiekosten um 29,4 Prozent. Die Lebensmittel sind um 26,2 Prozent teurer geworden. Außerdem belasten die Mindestlohnpläne der schwarz-roten Koalition im Bund die Branche. Es muss also dringend etwas geschehen.
Umso erstaunlicher, dass Finanzminister Bayaz am 27.5.2025 konträr zum grünen Fraktionsvorsitzenden betont: `Nicht sinnvoll ist es dagegen, Einzelinteressen zu bedienen, wie es bei der Pendlerpauschale oder der Gastro-Mehrwertsteuer der Fall ist.“
Meine Fraktion forderte mit dem Antrag `Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie´ Klarheit von der Landesregierung – die Antwort: Rumgeeiere! Die Kosten dieser Maßnahme für das Land lägen bei rund 200 Millionen Euro, für die Kommunen bei rund 100 Millionen. Aber diese Landesregierung hat sich daran beteiligt, dass die neue Bundesregierung etwa eine Billion Euro mehr Schulden machen kann als die Ampel-Koalition. Und ein wesentlicher Teil davon fließt den Ländern zu. Deshalb kann das Land sich diese Maßnahme mit Leichtigkeit leisten. Baden-Württemberg muss die 7 % Mehrwertsteuer unterstützen. Heute wollen wir eine Antwort von Grün-Schwarz. Die Branche und ihre Beschäftigten wollen eine Antwort. Und zwar im Wege einer namentlichen Abstimmung von jedem einzelnen Abgeordneten.“
Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt als tourismuspolitischer Sprecher der Fraktion:
„Für uns ist der Tourismus mehr als nur ein Schaufensterprodukt. Er ist Motor und ein Grundpfeiler des Standorts Baden-Württemberg. Schwarzwald und Bodensee lassen sich nicht outsourcen. Aber wenn das Schwarzwald-Hotel dicht macht und das Bodensee-Restaurant schließt, weil die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, leidet das ganze Land.
Hotellerie und Gastronomie brauchen dringend mehr Wertschätzung. Über 40 Prozent der Beschäftigten haben eine ausländische Staatsbürgerschaft – das Gastgewerbe ist also Integrationsmotor, eine für unser Land so essentielle Aufgabe. In 2024 haben fast 3.000 junge Menschen eine Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie begonnen – das Gastgewerbe ist also Bildungskraft und leistet damit Zukunftssicherung. Und das Gastgewerbe ist Mittelstand – denn fast 60 Prozent aller Gastro-Betriebe haben einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro und sind zudem meist familiengeführt.
Hochglanzkampagnen à la ‚Megastand‘ helfen nicht, wohl aber Taten! Die 7 % Mehrwertsteuer für Speisen sind deshalb kein Geschenk, sondern wichtige Standortpolitik für unser Land!“
Hintergrundinformation
Den zugrundeliegenden Fraktionsantrag `Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie´ finden Sie hier: Drucksache 17/8839
Gute Ansätze bringen nichts, wenn das Wirtschaftsministerium keine wirkliche Gestaltungskraft hat.
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und für Landesentwicklung der FDP-Fraktion, erklärt zur heutigen Plenardebatte zum Antrag „Standort BW: Ansiedlungsstrategie und Gewerbeflächenverfügbarkeit“:
„Die Ansiedlungsstrategie der Landesregierung ist richtig: bw_i als one-stop-shop, rund 100 aktive Mitarbeiter, systematische Kontaktpflege und umfangreiche Erfassung der Flächen – das sind alles sinnvolle und richtige Maßnahmen. Nur: Es kommt nichts dabei rum. Rund 20 Neuansiedlungen jährlich durch diese Aktivitäten sind viel zu wenig.
Eigentlich verwundert dies aber auch nicht: Wenn ich die neue Flächendatenbank des Landes nutze, zeigt es mir Flächen in Rheinland-Pfalz an. In Baden-Württemberg selbst fehlen große Gewerbeflächen. Hinzu kommt ein schwaches Wirtschaftsministerium, dem die Zuständigkeiten für entscheidende Felder der Standortpolitik fehlen. Digitales, Verkehr, Baurecht und Landesentwicklung. Überall gibt es Nachhol- und Verbesserungsbedarf. Nur kann die Wirtschaftsministerin hieran in Baden-Württemberg nichts ändern, weil andere zuständig sind.
Unserem Wirtschaftsministerium fehlt der Biss. Es braucht größere Zuständigkeiten, mehr Durchsetzungsfähigkeit und zusätzliche Ressourcen. Nur mit einem starken Wirtschaftsministerium kann der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wieder zu alter Stärke finden.“
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut sieht selbst grundlegende Fehler nicht ein.
Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema „IT-Fehler, verlorene Gerichtsverfahren, ungerechte Behandlungen – wann hat das Chaos um die Coronahilfen endlich ein Ende?“:
„Fünf Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie hat das Chaos um die Hilfsprogramme der Landesregierung immer noch kein Ende. Die Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zeigte heute leider nicht das geringste Problembewusstsein. IT-Fehler, die zu bösem Erwachen bei Unternehmen führen, Gerichtsurteile, die haarsträubende Fehler zu Tage befördern, und Schlechterstellungen von Firmen, die anstatt zu klagen in die Politik vertraut haben, sind für sie alles kein Problem. So wird Politikverdrossenheit befördert!“





















